Erd- und Grundbau, Erdbauarbeiten, Tiefbau
Nürnberg Parkhaus DHL
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Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZTV) Erdarbeiten Das Herstellen eines Rohplanums und Feinplanums ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Durch Rutschungen verursachte Mehrarbeiten werden nicht vergütet, ebenso dadurch notwendige Abböschungen, Abtreppungen und Abstrebungen. Falls die Erdarbeiten nicht in einem Zug ausgeführt werden können, werden Zuschläge irgendwelcher Art nicht vergütet. Sofern nicht besonders angegeben, gilt allgemein: Der Erdaushub und Einbau von Verfüllungen werden dem Unternehmer nur einmal vergütet, auch dort, wo das Material vom Unternehmer absichtlich oder irrtümlich nicht gleich beim Aushub an die richtige Stelle gebracht oder abgeführt wurde. Bei abzufahrendem Aushub sind auch die Kosten der Auffüllgebühren mit den Einheitspreisen abgegolten. Vergütet wird der gewachsene Zustand (also nicht aufgelockerter Boden). Das Aushubvolumen ist durch Flächennivellement vor Beginn und nach Aushub durch einen vereidigten Geometer festzustellen und vor Ausführungsbeginn vorzulegen. Für das Wiedereinfüllen von Arbeitsräumen, Rohrgräben, Schächten, Fundamenten und Baugruben soll das gelagerte Aushubmaterial, soweit in den nachstehenden Positionen nichts anderes vorgeschrieben ist, verwendet werden. Der Aushub selbst darf erst aufgemessen werden, wenn das ursprüngliche Gelände aufgemessen ist. Jede Art von Auffüllungen darf erst ausgeführt werden, wenn der betreffende Aushubkörper aufgemessen ist. Bei Wiedereinbau von Material gilt als Aufmaßgrundlage in jedem Fall der Zustand des verdichteten Geländes. Einfüllen, Hinterfüllen und Anschütten mit Aushubmaterial ist sorgfältig in Schichten (max. 30 cm) auszuführen und einwandfrei zu verdichten, so daß keine späteren Setzungen auftreten können. Bei Bauteilen, die unter die jeweilige Baugrubensohle reichen (Fundamente, Schächte, Pumpensümpfe, Installationskanäle usw.) und geschalt werden müssen, wird ein Arbeitsraum von 0,50 m pro Schalfläche vergütet. Die Mengenangaben wurden soweit als möglich auf Grundlage der vorliegenden Grobwerte ermittelt. Dennoch kann es sich dabei nur um Richtwerte handeln, eine Erhöhung oder Minderung der Mengen oder Wegfall einer Position im Zuge der Bauausführung führt nicht zu einer Änderung der im Angebot angebotenen Einheitspreise. Wenn nichts anderes beschrieben wird, so ist der Boden aufzunehmen und abzufahren. Die Deponiekosten sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Kippgebühren sind bei der Entsorgung von Aushub, Bodenhindernissen, Abbruchmaterialien etc. mit einzurechnen. Die gesamte Baustelleneinrichtung hat so zu erfolgen, daß sie dem Umfang der zu erwartenden Leistungen aller Gewerke entspricht und ein einwandfreier Arbeitsablauf gewährleistet ist. Lagerplätze und Abfallentsorgung Die Lagerplätz sind so anzulegen, daß auf der Baustelle jederzeit eine gute Ordnung garantiert werden kann. Die gesamte Baustelle hat jederzeit einen ordentlichen Eindruck zu machen. Material-Lagerplätze sind nur innerhalb der Bauzaunabgrenzung zugelassen. Baustelleneinrichtungsplan Die Inanspruchnahme fremder Grundstücksflächen sowie öffentlicher Verkehrsflächen durch den Auftragnehmer für die endgültige Baustelleneinrichtung, für Lager, Zufahrten, Straßen, Plätze, Bauzaun etc. ist durch diesen eigenverantwortlich bei den jeweiligen Eigentümern zu beantragen. Gebühren und Entschädigungen hierfür trägt der Auftragnehmer. Öffentliche Verkehrswege und Arbeitswege Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, daß öffentliche Verkehrswege nicht von Baustellenfahrzeugen verschmutzt werden. Gegebenenfalls müssen die Reifen der Fahrzeuge vor dem Verlassen der Baustelle gereinigt werden. Trotzdem auftretende Fahrbahnverschmutzungen müssen sofort beseitigt werden. Diese Kosten sind in der Position für die Baustelleneinrichtung enthalten. Die Arbeitswege innerhalb des Baufeldes sind im Winter von Schnee und Eis zu reinigen. Für durch Schnee und Eis verursachte Unfälle haftet der Unternehmer, ebenso wie bei Unfällen durch verschmutzte Fahrbahn. Allgemeine Vorkehrungen und Sicherung Vorkehrungen und Sicherung gegen Tagwasser, Schnee, Eis, Frost und Hitze, Räumen von Schnee und Eis (auch auf angrenzenden Gehwegen, sofern im Baufeld gelegen) sowie Entfernen und Ableiten von Tagwasser sind in den Einheitspreis eingerechnet. Baustellenzufahrt und Montagestraßen Eine Zufahrt zur Baustelle ist vorhanden, hier können auch schwere Baufahrzeuge fahren. Im Bereich des Parkhauses wird eine Lagerfläche zur Verfügung gestellt welche nach Fertigstellung des Parkhauses wieder hergestellt werden muss. Baustraßen innerhalb des Baufeldes sind Sache des AN und werden nicht seperat vergütet. Diese sind für schwere Fahrzeuge (Autokran,Transportbeton usw.) ausreichend zu bemessen und zu befestigen. Absperrungen Absperren der Straßen außerhalb und innerhalb des Grundstückes für Transporte, Kanalarbeiten, etc. über die erforderliche Bauzeit mittels Aufstellvorrichtungen und Beleuchtung in Absprache mit der örtlichen Bauleitung für den lnnenbereich bzw. im öffentlichen Bereich mit den zuständigen Behörden, einschl. dem Einholen von Sondergenehmigungen, incl. anfallende Gebühren und der spätere Abbau, dem Aufstellen und Vorhalten von Hinweisschildern mit Beleuchtung usw. Beweissicherung Vom AN wird die aktive Mithilfe bei der Beweissicherung für alle angrenzenden und benutzten Flächen, Bauteile und Straßen verlangt. Nach Abschluss der AN-Leistungen ist eine Nachuntersuchung mit Feststellung evtl. Beschädigungen durch die Baumaßnahme erforderlich.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZTV) Erdarbeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.010 Baustelleneinrichtung Über die Lage von Versorgungsleitungen auf dem Grundstück hat sich der Auftragnehmer nach Auftragserteilung, jedoch vor Arbeitsbeginn, bei den zuständigen Stellen zu informieren. Bei den Ausschachtungsarbeiten verursachte Schäden an Kabeln, Entwässerungs- und Wasserleitungen usw. gehen voll zu Lasten des AN. Die Einrichtung der Baustelle umfaßt die An- und Abfuhr einschließlich Transportkosten, Abladen, Aufstellen, incl Kosten für Straßenplatzbenutzung bzw. Einbauen und Unterhalten aller für die planmäßige Durchführung der Vertragsarbeiten notwendigen Einrichtungen, Vorhalten von Geräten und Baumaschinen, Aufzügen, Kranen, Gerüsten, Schalmaterial und Schutzvorrichtungen sowie Anfuhr und Lagerung aller erforderlichen Baustoffe. Bis zum endgültigen Einbau des Treppengeländers sind Abschrankungen und Treppenschutzgeländer anzubringen und vorzuhalten sowie die notwendigen Bautreppen und Abdeckungen über allen Deckenaussparungen. Das Umsetzen der Baustelleneinrichtung ist, falls erforderlich, in den Einheitspreis einzurechnen.
01.__.010
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
02 Baufeldräumung und Rodung
02
Baufeldräumung und Rodung
02.__.010 Baufeld beräumen Baufeld vor Beginn der Erdarbeiten von möglichem Unrat sowie Bewuchs räumen und ordnungsgemäß entsorgen
02.__.010
Baufeld beräumen
4,419.00
03 Erdarbeiten (Baugrube und Fundamente)
03
Erdarbeiten (Baugrube und Fundamente)
03.__.010 Baugrubenaushub Profilgerechter Aushub der Baugrube und Herstellen des Grobplanums im Maschinenaushub. Zur Entwässerung erhält das Erdplanum ein Gefälle von 2,0 %, entsprechend der späteren Oberfläche des Pflasteraufbaus. Bodenklasse und Beschaffenheit gemäß Baugrundbeurteilung (Bodenklasse: 3 - 5, ). Baugrubenaushub seitlich lagern
03.__.010
Baugrubenaushub
1,530.00
03.__.020 Fundamentaushub Fundamentaushub und profilgerechtes  Herstellen des Grobplanums im Bereich der Fundamente im  Maschinenaushub. Seitlich lagern. Aushubtiefe bis 1,50 m Bodenklasse: 3 - 5
03.__.020
Fundamentaushub
840.00
03.__.030 Fundamenttieferführung in Beton Aufgrund der im Baufeld in unterschiedlichen Tiefen unterlagernden tonigen Böden ist eine Mindesteinbindung der Fundamente von 1,50 m gegenüber der zukünftigen GOK sicherzustellen (Einhaltung der Grundbruchsicherheit gem. Geobericht Abs. 5.1). Eventuelle Massendefizite oder Mehraushub zwischen Aushubplanum und Unterkante Planfundament sind durch unbewehrten Fundamentbeton der Güte ≥ C25 auszugleichen.
03.__.030
Fundamenttieferführung in Beton
125.00
03.__.040 Zulage- Aushub Bkl. 6 Aushub für Baugrube, Streifen- und Einzelfundamente, profilgerecht lösen; das Aushubmaterial ist nach Wahl des Auftragnehmers zu beseitigen. Bodenklasse: 6
03.__.040
Zulage- Aushub Bkl. 6
O
1.00
03.__.050 Zulage- Aushub Bkl. 7 Wie vor beschrieben, jedoch Bodenklasse: 7
03.__.050
Zulage- Aushub Bkl. 7
O
1.00
03.__.060 Boden laden, abfahren und entsorgen Überschüssigen, nicht wiederverwendungsfähigen Bodenaushub laden, abtransportieren und einer fachgerechten Entsorgung oder Verwertung zuführen. Das Material ist chemisch als BM-0 (nach Ersatzbaustoffverordnung), Z0 (nach Verfüll-Leitfaden Bayern) bzw. DK 0 (nach Deponieverordnung) einzustufen (gem. Geobericht Abs. 3.2).
03.__.060
Boden laden, abfahren und entsorgen
1,630.00
03.__.070 Arbeitsraumverfüllung Fundamente Verdichtungsfähigen, im Baustellenbereich gelagerten, Fundamentaushub der Hauptposition nach Baufortschritt Einbauen und Verdichten. Einbau in Lagen von max. 30 cm und lagenweise Verdichtung auf einen Verdichtungsgrad von mindestens D Pr = 97-98 %.
03.__.070
Arbeitsraumverfüllung Fundamente
550.00
04 Verkehrsflächen und Unterbau (Bk0,3)
04
Verkehrsflächen und Unterbau (Bk0,3)
04.__.010 Erdplanum herstellen und verdichten Herstellen und Verdichten des Erdplanums im Bereich der künftigen Stell- und Fahrflächen. Planie der Baugruben- und Fundamentsohle nach dem Aushub. Ausführung unmittelbar vor dem Einbringen der Sauberkeitsschicht, als planebene Fläche mit höchstens +/- 2 cm Höhendifferenz auf eine Länge von 5,0 m, einschließlich Verdichten mit geeignetem Gerät. Auf dem Erdplanum wird ein Verformungsmodul von E v2 ≥ 45 MPa vorausgesetzt und ist durch statische Plattendruckversuche nachzuweisen.
04.__.010
Erdplanum herstellen und verdichten
2,850.00
04.__.020 Untergrundverbesserung Punktuelle Untergrundverbesserung in Bereichen, in denen der geforderte Verformungsmodul auf dem Erdplanum nicht erreicht wird. Lieferung, Einbau und Verdichtung von Schottermaterial in einer Stärke von ca. 20 cm
04.__.020
Untergrundverbesserung
56.00
04.__.030 Geotextil (GRK 3) als Trennlage Lieferung und Verlegung eines mechanisch verfestigten Geotextils der Geotextilrobustheitsklasse GRK 3 auf dem Planum des Massendefizitausgleichs vor dem Aufbringen des Straßenoberbaus. Erforderlich bei nicht nachweisbarer Filterstabilität zwischen dem anstehenden Boden und der Tragschicht. Mindest-Flächengewicht > 150 g/m².
04.__.030
Geotextil (GRK 3) als Trennlage
O
2,850.00
04.__.040 Schottertragschicht herstellen Herstellung des frostsicheren Oberbaus aus einem gütegeprüften Mineralgemisch (Typ „Kombinierte Trag und Frostschutzschich") nach RStO [10] für die Belastungsklasse Bk0,3 (gem. Geobericht Abs. 5.2). Verdichtung auf einen Verdichtungsgrad von D Pr = 100 %. Einbaustärke: 43 cm
04.__.040
Schottertragschicht herstellen
1,220.00
04.__.050 RCL-Tragschicht Wie in der Vorposition beschrieben, jedoch Tragschicht aus gütegeprüftem/-überwachtem Recycling-Material gemäß Anforderungen aus der Baugenehmigung und der Wasserrechtlichen Genehmigung. RC-Material, frostsicher Schottergemisch Körnung: 0/45 mm Einbaustärke: 43cm Die Festigkeit auf dem Schotterbett muss mindestens 120 MN/m2 betragen.
04.__.050
RCL-Tragschicht
O
1,220.00
05 Erdbau für Leitungen und Entwässerung
05
Erdbau für Leitungen und Entwässerung
05.__.010 Schachtaushub/Rohrleitungsgräben, t = 1,75 m Profilgerechter Aushub für Rohr- und Leitungsgräben und Schächte gemäß Planunterlagen, für Ver-, Entsorgungs- und Leerrohrleitungen oder Schächte in vorgeschriebenem Böschungen nach  DIN 4124. Aushubtiefe bis ca. 1,75 m Bodenklasse: 3 - 5 Das Aushubmaterial ist seitlich zur Wiederverfüllung zu lagern. Lagenweise Rückverfüllung und Verdichtung, verdrängter und nicht weiterverwendbarer Boden wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen. Entsorgungsnachweise sind dem AG unaufgefordert zu übergeben. Bis BM-0* Im Einheitspreis sind alle Nebenarbeiten wie zusätzliche Vertiefungen, Planie der Grabensohle etc. enthalten. Verlegte Leitungen sind mit Trassenwarnband zu kennzeichnen.
05.__.010
Schachtaushub/Rohrleitungsgräben, t = 1,75 m
270.00
05.__.020 Rohrgrabenverbau Verbau von Rohrgräben und Schachtgruben . Verbau nach Wahl des Unternehmers unter Berücksichtigung der geltenden UVV und sonstigen behördlichen Vorschriften, inklusive Vorhaltung für die Dauer der Arbeiten, sowie den erforderlichen Verbau-, Zieh- und Transportgeräten. Verbautiefe: 1,75 bis 3,00 m
05.__.020
Rohrgrabenverbau
O
1.00
06 Wasserhaltung
06
Wasserhaltung
06.__.010 Offene Wasserhaltung betreiben Einrichten, Vorhalten und Betreiben einer offenen bzw. verstärkt offenen Wasserhaltung während der gesamten Bauzeit. Zur schadlosen Beseitigung und Freihaltung der Baugruben und Gräben von Schichten-, Stau- und Oberflächenwasser. Inklusive aller Pumpen, Leitungen, Energie und evtl. behördlicher Genehmigungen.
06.__.010
Offene Wasserhaltung betreiben
1.00
psch
07 Entwässerungskanalisation und Rigolenbau
07
Entwässerungskanalisation und Rigolenbau
07.__.010 Regenwasser-Grundleitungen DN 150 Abwassergrundleitungen aus PP-Rohren gemäß DIN EN 1610 und DIN EN 14758-1 liefern und fachgerecht gemäß Entwässerungsplanung im Gefälle auch in Teillängen verlegen. Rohrqualität: KG 2000 (Polypropylen) Rohrdimension: DN 100 mm Ringsteifigkeit: (mind.) SN10 Rohr mit Steckmuffen einschließlich sämtlicher Form- und Verbindungsteile (Dichtungen, Stopfen und Kappen, Reduzierstücken, Doppel- und Klebemuffen, Übergangsstücke auf Beton/Steinzeug, Schachtfutter, Abzweige etc.). Leitungsaufmaß erfolgt in der Rohrachse. inkl. aller Form und Verbindungsstücke Alle Öffnungen der Rohrstränge sind während der Bauzeit dicht zu verwahren.
07.__.010
Regenwasser-Grundleitungen DN 150
360.00
m
07.__.020 Regenwasser-Grundleitungen DN 200 Wie in der Vorposition beschrieben, jedoch Dimension: DN 200
07.__.020
Regenwasser-Grundleitungen DN 200
165.00
m
07.__.030 Standrohre Standrohre incl. Wandbefestigung einbauen. Das Standrohr ist bis zum Anschluss des Regenfallrohres dauerhaft gegen Eindringen von Verschmutzung zu schützen. Abstand Außenkante Standrohr zum Stützensteg: 6 - 7 cm Standrohrhöhe: 60 - 100 cm Größe: DN 110 mm
07.__.030
Standrohre
26.00
Stk
07.__.040 Bodenablauf Bodenablauf aus Guss, mit Reinigungsöffnung, Geruchs- und Rückstauverschluss, sowie Anschluss an die Grundleitung. Ablauf : DN 125 mm Abmessungen: 205/290 mm
07.__.040
Bodenablauf
8.00
Stk
07.__.050 Entwässerungsrinne Lieferung und Montage von Entwässerungsrinnen sowie Anschluss an die Grundleitung bestehend aus: Entwässerungsrinne gemäß DIN EN 1433 und DIN 19580 aus frost- und tausalzbeständigem Polymerbeton fließoptimierter V-Querschnitt integrierter austauschbarer Dämpfung Rinnenkörper mit Wasserspiegelgefälle Kantenschutz und Stegrost aus Kugelgraphitgusseisen mit verschraubbaren Rosten allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Belastungsklasse: B 125 Nennweite: mind. 100 mm Schlitzweite 12 mm Einlaufquerschnitt mind. 380 cm²/m Einzellängen: mind. 1,00 m bestehend aus Regelelementen 50 und 100 cm und max. 2 Passstücken.
07.__.050
Entwässerungsrinne
24.00
m
07.__.060 Kunststoff-Blockrigole Rigole 1 Lieferung und Einbau einer abgedichteten Kunststoff-Blockrigole (Rigole 1, B x L x H = 1,60 m x 7,20 m x 0,66 m) zur Zwischenspeicherung des anfallenden Regenwassers gem. Entwässerungsantrag Abs. 3. Inklusive Rigolenblöcken, Filtervlies, wasserdichter Kunststoffdichtungsbahn (Folie), Schutzvlies, Entlüftungs- und Kontrollanschlüssen.
07.__.060
Kunststoff-Blockrigole Rigole 1
1.00
psch
07.__.070 Kunststoff-Blockrigole Rigole 2 Lieferung und Einbau einer abgedichteten Kunststoff-Blockrigole (Rigole 2, B x L x H = 2,40 m x 7,20 m x 0,66 m) zur Zwischenspeicherung des Regenwassers gem. Entwässerungsantrag Abs. 3. Komplett mit Rigolenblöcken, Filtervlies, Folienabdichtung, Schutzvlies und Kontrollschachtanschluss.
07.__.070
Kunststoff-Blockrigole Rigole 2
1.00
psch
07.__.080 Kunststoff-Blockrigole Rigole 3 Lieferung und Einbau einer abgedichteten Kunststoff-Blockrigole (Rigole 3, B x L x H = 1,60 m x 9,60 m x 0,66 m) zur Zwischenspeicherung des Regenwassers gem. Entwässerungsantrag Abs. 3. Komplett mit allen erforderlichen Komponenten inkl. Schutz- und Dichtungslagen.
07.__.080
Kunststoff-Blockrigole Rigole 3
1.00
psch
07.__.090 Kontrollschacht für Abwasser, t bis 1,60 m Kontrollschacht nach DIN 4034 Teil 1 herstellen, bestehend aus - Sauberkeitsschicht - Schachtunterteil herstellen, rund, Ausführung als Betonfertigteil aus wasserundurchlässigem Beton C 30/37, mit Anschlüssen für gelenkige Einbindung von Rohren, geeignet zur Aufnahme von Schachtringen oder Schachthals bzw. Schachtkörper aus einem Rohr. Mit gerader und gekrümmter Fließrinne und bis zu drei Zuläufen. Lichte Weite: 1,00 m Größtes Rohr: DN 315  mm - Schachtoberteile aus Betonfertigteilringen DIN 4034 Teil 1 - Schachthals: konisch - Schachtabdeckung, Klasse D, Rahmen aus Gußeisen mit Betonfüllung; Deckel rund, aus Gusseisen mit Betonfüllung ohne Lüftungsöffnung, höhengerecht versetzen. - Steigeisen: DIN 1211-A, - Steigmaß: 250 mm Schachttiefe bis 1,60 m
07.__.090
Kontrollschacht für Abwasser, t bis 1,60 m
8.00
Stk
07.__.100 Kontrollschacht für Abwasser, t bis 2,20 m Wie in der Vorposition beschrieben, jedoch Schachttiefe bis 2,20 m
07.__.100
Kontrollschacht für Abwasser, t bis 2,20 m
2.00
Stk
07.__.110 Anschluss an den Bestand Herstellen des Anschlusses der neuen Regenwassergrundleitung an das öffentliche Regenwassersystem in der Straße Am Flachmoor bzw. an die vorhandene Hausanschlussleitung. Inklusive aller Erdarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum, Verkehrssicherungsmaßnahmen und Wiederherstellung der Oberflächen.
07.__.110
Anschluss an den Bestand
1.00
psch
07.__.120 Sandbett, Sauberkeitsschicht Liefern und fachgerechter Einbau der Sandbettung und ca. 30 cm allseitigen Ummantelung von Einzelrohren und Trassen mit Sand. Natursand 0/2 mm
07.__.120
Sandbett, Sauberkeitsschicht
525.00
m
08 Pflasterarbeiten
08
Pflasterarbeiten
Hinweise zum Leistungsumfang Betonsteinpflaster liefern, einschl. aller evtl. Zwischentransporte bis zum Einbauort und verlegen nach Plan. Einschl. egalisieren und nachverdichten der vorh. Schottertragschicht, liefern und einbauen des ca. 2-4cm Pflastersandbett (Splitt, Körnung 3-7), fachgerecht im Gefälle . Absanden, Abrütteln, Einkehren, Anpassarbeiten in den Radienbereichen, an Kanaldeckeln, Stahlstützen etc. sind mit dem EP abgegolten. Nach Aufforderung der Bauleitung ist der Fugensand nach 2 - 3 Wochen nach Fertigstellung der Flächen abzukehren. Sofern keine gesonderten Positionen ausgewiesen sind, ist das Verlegen der Anfangs-, Schluss- und Randsteine sowie sonstige Nebenarbeiten wie z.B. Übergang Rampe und Treppenhaus in Beton, in die Einheitspreise einzurechnen. Zulage für Spalten und Schneiden von Steinen für Anpassungen an Pflasterrändern, Schrägen und Rundungen sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Hinweise zum Leistungsumfang
08.__.010 Verbundsteinpflaster Verbundsteinpflaster aus Beton, Doppel T-Profil, d= 8cm, nach DIN EN 1338 liefern und in ca. 3-4 cm Bett aus Natursteinsplitt fachgerecht im Gefälle einbauen, einschl. aller Anpaßarbeiten. Dicke der Splittbettung im verdichteten Zustand 3-4 cm. Die Bettung muss über die gesamte Fläche gleichmäßig dick sein. Unebenheiten der Tragschicht dürfen nicht mit Bettungsmaterial ausgeglichen werden. Herstellung der Fugenfüllung. Material muss den Anforderungen der TL Pflaster-StB entsprechen. Fugenbreite 3 mm bis 5 mm. Fugenmaterial einfegen, ggf. unter begrenzter Wasserzugabe einschlämmen. Überschüssiges Fugenmaterial vollständig beseitigen. Abrütteln der Pflasterdecke bis zur Standfestigkeit mit Rüttelplatte und Kunststoffschürze. Fugen nochmals vollständig füllen, Fugenschluss mit einer feinkornreichen Gesteinskörnung 0/2 mm durch Einfegen und Einschlämmen herstellen. Hinweis: Der Einbau des Verbundsteinpflasters erfolgt nach Stahlbaumontage und dem Einbau der Decken. Durchfahrshöhe demnach auf ca. 3,50 m begrenzt.
08.__.010
Verbundsteinpflaster
2,850.00
08.__.020 Pflasterbelag Treppenraum als Zulage Auspflastern der EG-Bodenfläche der Treppenräume mit Verbundsteinpflaster d=8cm in Handarbeit incl. Anpass- und Schneidarbeiten an Steinen im Anschluss an Treppenhauswände und Treppenläufe.
08.__.020
Pflasterbelag Treppenraum als Zulage
30.00
08.__.030 Zulage zu Verbundsteinpflaster, Ausbildung einer Pflasterrinne Leistungsumfang: Herstellung einer Pflasterrinne am Tiefpunkt der Parkdecks. Ausführung: Im Bereich der Pflasterrinne wird eine Pflasterreihe 2 cm tiefer gesetzt, daran schließt die Fläche des Parkdecks mit einem Anfänger an. Breite der Rinne 20 cm Rechteckpflaster 20x20 cm, d=8 cm betongrau Die Leistung beinhaltet die Anarbeitung an die Bodeneinläufe, Rinnen und Schächte.
08.__.030
Zulage zu Verbundsteinpflaster, Ausbildung einer Pflasterrinne
140.00
m
08.__.040 Hochbord, 15 x 30 cm Liefern von Hochbordstein gemäß DIN EN 1338 Qualitätsstufe/Klasse D1 Frost-Tausalzbeständigkeit Profil A4 Abmessungen 12/15 x 30 cm Regellänge 100 cm Farbe: betongrau Versetzen in Ortbeton Betongüte C25/30 Bettung d = 20 cm Rückenstütze d = 15 cm Die rückwärtige Fuge der Bordsteine ist mit Mörtel zu verstreichen.
08.__.040
Hochbord, 15 x 30 cm
260.00
m
08.__.050 Tiefbord Tiefbord liefern und versetzen Abmessungen: L=100 cm, B=8 cm, H=30 cm Farbe: betongrau
08.__.050
Tiefbord
390.00
m
08.__.060 Kiesstreifen Kiesstreifen aus gewaschenem Rundkies Sieblinie 16/32 mm, Breite 50cm Höhe 10 cm aufbringen und gleichmäßig verteilen
08.__.060
Kiesstreifen
215.00
m