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ZTV-1 - Allgemeine Informationen zur Baustelle ZTV-1. Allgemeine Informationen zur Baustelle
Projekt: Langwasser T
Wohngebäude
Bauort: Ursula-Wolfring-Straße 9,
90471 Nürnberg
Flur-Nr. 145/1891
Bauherr: Wbg Immobilien GmbH
Glogauer Straße 70
90473 Nürnberg
Die Firma Glöckle SF-Bau errichtet für die Bauherrin, die WBG Immobilien GmbH, als Generalunternehmer den Neubau eines Wohngebäudes mit 34 Wohneinheiten und einkommensorientierter Förderung. Das Gebäude umfasst ein Kellergeschoss mit Tiefgarage, ein Erdgeschoss sowie vier Obergeschosse. Das Wohngebäude trägt die Bezeichnung „Langwasser T“.
Bei dem Neubau handelt es sich um einen Massivbau mit einem Bruttorauminhalt (BRI) von ca. 14.191 m³ (KG, EG sowie 1. bis 4. OG).
ZTV-1 - Allgemeine Informationen zur Baustelle
ZTV-2 - Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung ZTV-2. Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung
Die Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen erfolgt grundsätzlich gemäß den für das Gewerk einschlägigen Vorgaben des Teils C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C).
Im Rahmen der Ausführung sind die nachfolgenden Auflagen und Rahmenbedingungen zwingend zu beachten und bei der Kalkulation sowie der Angebotspreisermittlung zu berücksichtigen.
Bei der Vertragsdurchführung dürfen ausschließlich neue, ungebrauchte Materialien mit üblichen Wartungsanforderungen verwendet und eingebaut werden, die frei von Rechten Dritter sind.
Vor Ausführung der Leistungen sind sämtliche einzubauenden Materialien mit dem Auftraggeber (AG) zu bemustern. Der Auftragnehmer (AN) hat dem AG hierzu unaufgefordert die Produktdatenblätter sämtlicher Materialien sowie auf Verlangen des AG entsprechende Handmuster vorzulegen. Grundsätzlich ist für jede Position, die die Lieferung von Materialien umfasst, eine Bemusterung erforderlich.
Soweit bauaufsichtliche Zulassungen oder sonstige Zulassungsbescheide nachzuweisen sind, sind diese vollständig einschließlich aller zugehörigen Anlagen, jedoch ohne Prüfprotokolle, vorzulegen. Teilkopien genügen den Anforderungen nicht.
Auf dem gesamten Baugrundstück werden seitens des AG keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Das Parken auf dem Baugrundstück ist untersagt. Fahrzeuge sind ausschließlich auf öffentlichen Parkflächen im Umfeld der Baustelle abzustellen.
Sämtliche Lieferungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Auf der Baustelle stehen nur sehr eingeschränkte Lagerflächen zur Verfügung. Die Materialien sind daher „just in time“ anzuliefern, unverzüglich an den Einbauort zu verbringen und unmittelbar zu verarbeiten.
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial sowie sonstige Abfälle sind arbeitstäglich durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten von der Baustelle und deren Umgebung zu entfernen. Die einschlägigen Vorschriften zur Entsorgung, insbesondere von Sonderabfällen, sind einzuhalten. Bei Nichteinhaltung ist der AG berechtigt, die Räumung ohne vorherige Ankündigung durchführen zu lassen. Die hierfür entstehenden Kosten werden dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt bzw. von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Das Verfüllen von Arbeitsräumen sowie das Eingraben von Abfällen auf der Baustelle sind unzulässig.
Werden bauseits Container zur Verfügung gestellt, erfolgt eine Umlage der hierfür entstehenden Kosten. Die Höhe der Umlage wird vorab mit dem Auftragnehmer vereinbart. Der Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten bleibt beiden Vertragspartnern vorbehalten. Das Einfüllen von Abfällen in Arbeitsräume ist unzulässig.
Gerüste sind sauber zu halten und arbeitstäglich von Schmutz, Staub und Bauschutt zu reinigen. Sie sind grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurden. Das Anbringen von Schwenkarmaufzügen oder vergleichbaren Einrichtungen ist ausschließlich an den hierfür vorgesehenen Befestigungspunkten und nur nach Abstimmung mit dem Gerüstersteller oder der Bauleitung zulässig.
Eventual- und Bedarfspositionen dürfen grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung ausgeführt werden. Die gesetzlichen Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag bleiben hiervon unberührt.
Materialpreise – sofern im Leistungsverzeichnis gefordert – gelten frei Baustelle, abgeladen. Das Vertragen der Materialien innerhalb der Baustelle bis zum jeweiligen Einbauort ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
ZTV-2 - Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung
ZTV-3 - Allgemeine Hinweise zur Baustelleneinrichtung ZTV-3. Allgemeine Hinweise zur Baustelleneinrichtung
Die Kosten für die erforderliche Baustelleneinrichtung sowie für Tagesunterkünfte einschließlich deren Ausstattung für den eigenen Bedarf sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie gegebenenfalls zur Verfügung gestellten Räumen hat der Auftragnehmer selbst Sorge zu tragen.
Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung und vom Auftragnehmer auf eigene Kosten bereitzustellen.
Die Nutzung von Räumen als Unterkunft oder Baustofflager ist nicht gestattet.
Das Heranführen der für die Baudurchführung erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen zu den vom Auftraggeber kostenlos bereitgestellten Anschlusspunkten sowie deren Rückbau gehören zur Baustelleneinrichtung und sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Nachunternehmer im Zuge der Bauausführung öffentliche Straßen, Wege oder Plätze verschmutzt, sind diese unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu reinigen. Diese Leistungen gelten als Nebenleistungen und sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Für die Kosten der Baustrom- und Bauwasserversorgung, der Baustelleneinrichtung sowie der Baustellenlogistik wird bei Vertragsabschluss eine Umlage vereinbart.
ZTV-3 - Allgemeine Hinweise zur Baustelleneinrichtung
ZTV-4 - Technische Vorbemerkungen ZTV-4. Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zu Grunde
4.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde,
soweit in den einzelnen Positionen des
Leistungsverzeichnisses keine
abweichenden Ergänzungen und Änderungen verbindlich
festgelegt sind:
Allgemeine Technische Vorschriften VOB/C der jeweils
neuesten Fassung:
DIN EN 1991 (EC1) Einwirkung auf Tragwerke (Ersatz für DIN 1055)
DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108 Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN EN 12810-1 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen - Produktfestlegungen
DIN EN 12810-2 Fassadengerüst aus vorgefertigten Bauteilen - Besondere Bemessungsverfahren
DIN EN 12811-1 Temporäre Konstruktionen für Bauwerke - Arbeitsgerüste
DIN EN 12811-2 Temporäre Konstruktionen für Bauwerke - Werkstoffe
DIN EN 12811-3 Temporäre Konstruktionen für Bauwerke - Belastungsversuche
DIN 4426 Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen – Sicherheitstechnische Anforderungen
DIN EN 10346 Kontinuierlich schmelztauchveredelte Flacherzeugnisse aus Stahl (Ersatz für DIN EN 10147)
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau – Bauwerke
DIN 18338 VOB/C - Dachdeckungsarbeiten
DIN 18339 VOB/C - Klempnerarbeiten
DIN EN 1090 Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken – Kaltgeformte Bauelemente (Ersatz für DIN 18807)
DIN 18531 Abdichtung von Dächern sowie Balkonen, Loggien und Laubengängen
DIN 18532 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton
DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen
Für die Ausführung der Leistungen gelten insbesondere:
sämtliche einschlägigen DIN-Normen, gesetzlichen Vorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die geltenden Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), die zum Leistungsverzeichnis gehörenden Pläne und Unterlagen.
Mit Abgabe seines Angebots bestätigt der Bieter, dass er sämtliche Angebotsunterlagen geprüft hat und die ausgeschriebenen Leistungen einschließlich aller örtlichen Gegebenheiten vollständig erfasst hat.
Der Bieter verpflichtet sich, sämtliche zur vollständigen und fachgerechten Ausführung erforderlichen Leistungen und Nebenleistungen auszuführen, auch wenn diese im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich beschrieben oder gesondert aufgeführt sind. Alle hierfür erforderlichen Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Nachtragsforderungen aufgrund unvollständiger Kenntnis der Ausschreibungsunterlagen, der Pläne oder der örtlichen Verhältnisse werden nicht anerkannt.
Soweit im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist, sind insbesondere folgende Leistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet:
tägliche Beseitigung von Verunreinigungen auf öffentlichen Verkehrsflächen, die durch die Arbeiten des Auftragnehmers verursacht werden, sämtliche erforderlichen Hebezeuge und Transportmittel zur Materialförderung und Bestückung der Arbeitsbereiche (ein bauseitiger Kran steht nicht zur Verfügung), Aufnahme, Abtransport und fachgerechte Entsorgung des bei der Ausführung anfallenden Bauschutts einschließlich aller Deponie- und Entsorgungsgebühren, sämtliche nach den geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Schutzmaßnahmen, alle erforderlichen Arbeits-, Schutz- und Fanggerüste einschließlich deren Vorhaltung für die Mitbenutzung durch andere Gewerke, sofern dies für die Leistungsausführung erforderlich ist, gegebenenfalls erforderliche Nottreppen einschließlich Vorhaltung, die vollständige Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers einschließlich aller für die Ausführung erforderlichen Einrichtungen und Betriebsmittel.
ZTV-4 - Technische Vorbemerkungen
ZTV-5 - LEAN-Construction ZTV-5. LEAN-Construction
Der Bauablauf wird nach der Methode Lean Construction organisiert und getaktet. Lean Construction ist die Übertragung der Prinzipien des Lean Managements auf die Bauwirtschaft. Der ursprünglich in der Automobilindustrie entwickelte Ansatz wird seit den 1990er Jahren kontinuierlich auf die Bauindustrie übertragen und weiterentwickelt.
Lean Construction verfolgt das Ziel, durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess während der Planung und Ausführung von Bauprojekten Verschwendung zu vermeiden, den Wertschöpfungsprozess zu optimieren sowie Termin-, Qualitäts- und Kundenziele zuverlässig zu erreichen. Hierzu werden Arbeitsabläufe transparent geplant, eng aufeinander abgestimmt und kontinuierlich überwacht.
Zur Umsetzung der Lean-Construction-Methode wird der Bauablauf durch den Auftraggeber (AG) in wöchentlich zu bearbeitende Taktbereiche gegliedert. Diese Taktbereiche sind vom Auftragnehmer (AN) sowohl hinsichtlich der vorgegebenen Termine als auch der räumlichen Zuordnung verbindlich einzuhalten. Die hierfür erforderliche Personal-, Material- und Geräteplanung ist durch den AN eigenverantwortlich sicherzustellen.
ZTV-5 - LEAN-Construction
ZTV-6 - Vom AN vorzulegende Unterlagen ZTV-6. Vom AN vorzulegende Unterlagen
Der Auftragnehmer (AN) hat dem Auftraggeber (AG) die nachfolgend aufgeführten Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
1. Vorlage mindestens 14 Kalendertage vor Ausführung der
Leistungen
- sämtliche Produktdatenblätter (papierform, pdf-Datei)
- bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse
(papierform, pdf-Datei)
- Herstellernachweise (papierform, pdf-Datei)
2. Vorlage spätestens 14 Kalendertage nach Fertigstellung der
Leistungen
- Revisionspläne
(papierform, pdf-Datei, plt-Datei, dxf-Datei, dwg-Datei)
- Fachunternehmerbescheinigung (papierform, pdf-Datei)
- Fachbauleitererklärung (papierform, pdf-Datei)
- Herstellernachweise (papierform, pdf-Datei)
- TÜV- bzw. Sachverständigenprotokolle
(papierform, pdf-Datei)
- Druckprotokolle (papierform, pdf-Datei)
- Dichtheitsprüfungen (papierform, pdf-Datei)
Die Unterlagen sind dem AG 4-fach in Papierform und 1-fach digital zu übergeben. Sofern die Unterlagen nicht vollständig an den AG übergeben wurden, hat der AN kein Recht auf Abnahme seiner Leistungen. Die Kosten für die vorgenannten Unterlagen sind vom AN in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Es erfolgt keine separate Vergütung.
ZTV-6 - Vom AN vorzulegende Unterlagen
01 Spenglerarbeiten
01
Spenglerarbeiten
01.01 Flachdach über 4. OG
01.01
Flachdach über 4. OG
01.02 Flachdach über 3. OG
01.02
Flachdach über 3. OG
01.03 Balkon über EG
01.03
Balkon über EG
01.04 Sonstiges
01.04
Sonstiges