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ZTV-1 - Allgemeine Informationen zur Baustelle ZTV-1. Allgemeine Informationen zur Baustelle
Projekt: Langwasser T
Wohngebäude
Bauort: Ursula-Wolfring-Straße 9,
90471 Nürnberg
Flur-Nr. 145/1891
Bauherr: Wbg Immobilien GmbH
Glogauer Straße 70
90473 Nürnberg
Die Firma Glöckle SF-Bau errichtet für die Bauherrin, die WBG Immobilien GmbH, als Generalunternehmer den Neubau eines Wohngebäudes mit 34 Wohneinheiten und einkommensorientierter Förderung. Das Gebäude umfasst ein Kellergeschoss mit Tiefgarage, ein Erdgeschoss sowie vier Obergeschosse. Das Wohngebäude trägt die Bezeichnung „Langwasser T“.
Bei dem Neubau handelt es sich um einen Massivbau mit einem Bruttorauminhalt (BRI) von ca. 14.191 m³ (KG, EG sowie 1. bis 4. OG).
ZTV-1 - Allgemeine Informationen zur Baustelle
ZTV-2 - Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung ZTV-2. Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung
Die Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen erfolgt grundsätzlich gemäß den für das Gewerk einschlägigen Vorgaben des Teils C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C).
Im Rahmen der Ausführung sind die nachfolgenden Auflagen und Rahmenbedingungen zwingend zu beachten und bei der Kalkulation sowie der Angebotspreisermittlung zu berücksichtigen.
Bei der Vertragsdurchführung dürfen ausschließlich neue, ungebrauchte Materialien mit üblichen Wartungsanforderungen verwendet und eingebaut werden, die frei von Rechten Dritter sind.
Vor Ausführung der Leistungen sind sämtliche einzubauenden Materialien mit dem Auftraggeber (AG) zu bemustern. Der Auftragnehmer (AN) hat dem AG hierzu unaufgefordert die Produktdatenblätter sämtlicher Materialien sowie auf Verlangen des AG entsprechende Handmuster vorzulegen. Grundsätzlich ist für jede Position, die die Lieferung von Materialien umfasst, eine Bemusterung erforderlich.
Soweit bauaufsichtliche Zulassungen oder sonstige Zulassungsbescheide nachzuweisen sind, sind diese vollständig einschließlich aller zugehörigen Anlagen, jedoch ohne Prüfprotokolle, vorzulegen. Teilkopien genügen den Anforderungen nicht.
Auf dem gesamten Baugrundstück werden seitens des AG keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Das Parken auf dem Baugrundstück ist untersagt. Fahrzeuge sind ausschließlich auf öffentlichen Parkflächen im Umfeld der Baustelle abzustellen.
Sämtliche Lieferungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Auf der Baustelle stehen nur sehr eingeschränkte Lagerflächen zur Verfügung. Die Materialien sind daher „just in time“ anzuliefern, unverzüglich an den Einbauort zu verbringen und unmittelbar zu verarbeiten.
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial sowie sonstige Abfälle sind arbeitstäglich durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten von der Baustelle und deren Umgebung zu entfernen. Die einschlägigen Vorschriften zur Entsorgung, insbesondere von Sonderabfällen, sind einzuhalten. Bei Nichteinhaltung ist der AG berechtigt, die Räumung ohne vorherige Ankündigung durchführen zu lassen. Die hierfür entstehenden Kosten werden dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt bzw. von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Das Verfüllen von Arbeitsräumen sowie das Eingraben von Abfällen auf der Baustelle sind unzulässig.
Werden bauseits Container zur Verfügung gestellt, erfolgt eine Umlage der hierfür entstehenden Kosten. Die Höhe der Umlage wird vorab mit dem Auftragnehmer vereinbart. Der Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten bleibt beiden Vertragspartnern vorbehalten. Das Einfüllen von Abfällen in Arbeitsräume ist unzulässig.
Gerüste sind sauber zu halten und arbeitstäglich von Schmutz, Staub und Bauschutt zu reinigen. Sie sind grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurden. Das Anbringen von Schwenkarmaufzügen oder vergleichbaren Einrichtungen ist ausschließlich an den hierfür vorgesehenen Befestigungspunkten und nur nach Abstimmung mit dem Gerüstersteller oder der Bauleitung zulässig.
Eventual- und Bedarfspositionen dürfen grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung ausgeführt werden. Die gesetzlichen Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag bleiben hiervon unberührt.
Materialpreise – sofern im Leistungsverzeichnis gefordert – gelten frei Baustelle, abgeladen. Das Vertragen der Materialien innerhalb der Baustelle bis zum jeweiligen Einbauort ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
ZTV-2 - Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung
ZTV-3 - Allgemeine Hinweise zur Baustelleneinrichtung ZTV-3. Allgemeine Hinweise zur Baustelleneinrichtung
Die Kosten für die erforderliche Baustelleneinrichtung sowie für Tagesunterkünfte einschließlich deren Ausstattung für den eigenen Bedarf sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie gegebenenfalls zur Verfügung gestellten Räumen hat der Auftragnehmer selbst Sorge zu tragen.
Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung und vom Auftragnehmer auf eigene Kosten bereitzustellen.
Die Nutzung von Räumen als Unterkunft oder Baustofflager ist nicht gestattet.
Das Heranführen der für die Baudurchführung erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen zu den vom Auftraggeber kostenlos bereitgestellten Anschlusspunkten sowie deren Rückbau gehören zur Baustelleneinrichtung und sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Nachunternehmer im Zuge der Bauausführung öffentliche Straßen, Wege oder Plätze verschmutzt, sind diese unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu reinigen. Diese Leistungen gelten als Nebenleistungen und sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Für die Kosten der Baustrom- und Bauwasserversorgung, der Baustelleneinrichtung sowie der Baustellenlogistik wird bei Vertragsabschluss eine Umlage vereinbart.
ZTV-3 - Allgemeine Hinweise zur Baustelleneinrichtung
ZTV-4 - Technische Vorbemerkungen ZTV - 4. Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zu Grunde
4.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Sämtliche Arbeiten für die Erstellung der Maler-/ Tapezier-/ und
Lackierarbeiten und Beschichtungen gem. VOB/C
Es gelten:
DIN 18363 "Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen"
einschließlich folgender Leistungen:
Reinigen des Untergrundes von groben Verschmutzungen,
z.B. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl etc.
Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bau- und
Anlageteilen, z.B. Abkleben von Fenstern, Türen, Wand-
und Bodenbelägen, Unterdecken, Treppen, Geländer,
Hölzern, Dachflächen und oberflächenfertigen Teilen.
Entfernen von vorhandenen Schutzfolien und dergleichen
nach Erfordernis, z.B. an Fenstern.
Der Feuchtegehalt der Untergründe ist vor Beginn der
Beschichtungsarbeiten mittels CM-Messung zu überprüfen.
Die Messprotokolle sind dem AG zu übergeben.
Die beschriebenen Leistung ist komplett und als
zusammenhängendes Beschichtungssystem eines Herstellers auszuführen. Für den geprüften Systemaufbau
ist die jeweilige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung zu
beachten. Diese muss an der Verwendungsstelle vorliegen.
Die folgende Aufstellung der Einzelleistungen dient der
Qualitätsfixierung u. als Kalkulationshilfe.
Baubeschreibung
Die konstruktiven und technischen Qualitäten und
Anforderungen an die Räume sind in der beigefügten Baubeschreibung beschrieben. Die in der Baubeschreibung festgelegten Anforderungen werden umgesetzt.
Wände
alle Wand- und Stützenflächen, verputzte Mauerwerks-, Beton-
und Trockenbauwände, sowie die Leibungen innerhalb der
Allgemeinflächen. Untergrund vorbereiten. Grundierung auf den Untergrund und Spachtelmasse abgestimmt. Oberflächenqualität wie in den Trockenbau- und Putzerarbeiten beschrieben. Dispersions- und Dispersionssilikatfarbe
Dispersionsanstrich, stumpfmatt, 2-lagig (Grund- und
Deckbeschichtung), Nassabriebklasse 3 nach RAL-Farbton.
Decken
Wände Sanitär
alle Wandflächen, die nicht gefliest sind.
Untergrund vorbereiten. Grundierung auf den Untergrund und
Spachtelmasse abgestimmt. Oberflächenqualität wie in den
Trockenbau- und Putzerarbeiten gesondert beschrieben.
Dispersionsanstrich, stumpfmatt, 2-lagig (Grund- und
Deckbeschichtung), Nassabriebklasse 3 nach RAL-Farbton.
Neben- und Technikräume
Wandflächen in den Nebenräumen inkl. aller
Laibungen, Wandenden, Stützen, etc.,
Untergrund: Mauerwerk oder Stahlbeton, verputzt,
Trockenbauwände verputzte Oberflächen von Staub reinigen, geeignetem wasserlöslichen, diffusionsoffenen Tiefengrund nach Notwendigkeit grundieren.
Grund- und Deckbeschichtung im Spritzverfahren, stumpfmatt,
Nassabriebklasse 3 nach RAL-Farbton.
Malerarbeiten z.T. vor Einbau der techn. Installtionen, d.h.
Unterbrechungern im Bauablauf der Malerarbeiten sind
einzukalkulieren.
Allgemeine Anforderungen
Inklusive aller notwendiger Acrylfugen um Türen und Fenster, in
Übergangsbereichen der Wandkonstruktionen, Fliesenanschlüssen, Eckbereichen, etc.
Alle umgebenden Flächen sind vor Verschmutzung mit
geeigneten Maßnahmen zu schützen. Fliesen oder Objekte in
Bädern sind abzukleben. Verunreinigungen an benachbarten
Flächen und Bauteilen sind umgehend zu reinigen. Die
Schutzmaßnahmen sind am Ende der Arbeiten wieder zu
entfernen und zu entsorgen.
ZTV-4 - Technische Vorbemerkungen
ZTV-5 - LEAN-Construction ZTV-5. LEAN-Construction
Der Bauablauf wird nach der Methode Lean Construction organisiert und getaktet. Lean Construction ist die Übertragung der Prinzipien des Lean Managements auf die Bauwirtschaft. Der ursprünglich in der Automobilindustrie entwickelte Ansatz wird seit den 1990er Jahren kontinuierlich auf die Bauindustrie übertragen und weiterentwickelt.
Lean Construction verfolgt das Ziel, durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess während der Planung und Ausführung von Bauprojekten Verschwendung zu vermeiden, den Wertschöpfungsprozess zu optimieren sowie Termin-, Qualitäts- und Kundenziele zuverlässig zu erreichen. Hierzu werden Arbeitsabläufe transparent geplant, eng aufeinander abgestimmt und kontinuierlich überwacht.
Zur Umsetzung der Lean-Construction-Methode wird der Bauablauf durch den Auftraggeber (AG) in wöchentlich zu bearbeitende Taktbereiche gegliedert. Diese Taktbereiche sind vom Auftragnehmer (AN) sowohl hinsichtlich der vorgegebenen Termine als auch der räumlichen Zuordnung verbindlich einzuhalten. Die hierfür erforderliche Personal-, Material- und Geräteplanung ist durch den AN eigenverantwortlich sicherzustellen.
ZTV-5 - LEAN-Construction
ZTV-6 - Vom AN vorzulegende Unterlagen ZTV-6. Vom AN vorzulegende Unterlagen
Der Auftragnehmer (AN) hat dem Auftraggeber (AG) die nachfolgend aufgeführten Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
1. Vorlage mindestens 14 Kalendertage vor Ausführung der
Leistungen
- sämtliche Produktdatenblätter (papierform, pdf-Datei)
- bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse
(papierform, pdf-Datei)
- Herstellernachweise (papierform, pdf-Datei)
2. Vorlage spätestens 14 Kalendertage nach Fertigstellung der
Leistungen
- Revisionspläne
(papierform, pdf-Datei, plt-Datei, dxf-Datei, dwg-Datei)
- Fachunternehmerbescheinigung (papierform, pdf-Datei)
- Fachbauleitererklärung (papierform, pdf-Datei)
- Herstellernachweise (papierform, pdf-Datei)
- TÜV- bzw. Sachverständigenprotokolle
(papierform, pdf-Datei)
- Druckprotokolle (papierform, pdf-Datei)
- Dichtheitsprüfungen (papierform, pdf-Datei)
Die Unterlagen sind dem AG 4-fach in Papierform und 1-fach digital zu übergeben. Sofern die Unterlagen nicht vollständig an den AG übergeben wurden, hat der AN kein Recht auf Abnahme seiner Leistungen. Die Kosten für die vorgenannten Unterlagen sind vom AN in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Es erfolgt keine separate Vergütung.
ZTV-6 - Vom AN vorzulegende Unterlagen
01 Malerarbeiten
01
Malerarbeiten
01.01 Wände
01.01
Wände
01.02 Decken
01.02
Decken
02 Spachtelarbeiten
02
Spachtelarbeiten
02.01 Filigranfugen und Beschädigungen spachteln Q3
02.01
Filigranfugen und Beschädigungen spachteln Q3
03 Lackierarbeiten
03
Lackierarbeiten
03.01 Türen und Türzargen
03.01
Türen und Türzargen
04 Sonstiges
04
Sonstiges
04.01 Stundenlohnarbeiten
04.01
Stundenlohnarbeiten