Abbrucharbeiten
Nürnberg, Maximilianstraße 45b
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
00 Vorbemerkungen
00
Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen zu den Abbrucharbeiten Allgemeine Vorbemerkungen zu den Abbrucharbeiten 1. Gegenstand der Leistungen Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen den vollständigen Rückbau der auf dem Grundstück vorhandenen Hütten, den Ausbau der vorhandenen Oberflächenbefestigung sowie die fachgerechte Trennung, Verwertung und Entsorgung sämtlicher anfallender Abbruchmaterialien. Grundstücksfläche: ca. 950,00 m². Gesamtgrundfläche der vorhandenen Hütten: ca. 56,00 m². Mittlere Höhe der Hütten: ca. 2,50 m. Die vorhandene Oberflächenbefestigung erstreckt sich über die gesamte Grundstücksfläche einschließlich der Flächen unterhalb der Hütten. Sie besteht voraussichtlich aus Asphalt, dünnem Beton oder asphaltähnlichem Material mit einer geschätzten Schichtdicke von ca. 10 bis 20 cm. 2. Verbindliche Ortsbesichtigung und eigenverantwortliche Prüfung Der Bieter hat das Grundstück, die vorhandenen Hütten, die Oberflächenbefestigung, die Zufahrten, die Platzverhältnisse, die Nachbarbebauung sowie alle erkennbaren Erschwernisse vor Abgabe seines Angebotes vor Ort zu besichtigen und eigenverantwortlich zu prüfen. Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter, dass er die Örtlichkeit besichtigt, den Umfang der ausgeschriebenen Leistungen geprüft und sämtliche bei einer fachgerechten Ortsbesichtigung erkennbaren Umstände bei seiner Kalkulation berücksichtigt hat. Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe schriftlich beim Auftraggeber anzufragen. Nach Angebotsabgabe kann sich der Auftragnehmer nicht darauf berufen, die örtlichen Verhältnisse, Zugänglichkeiten oder erkennbaren Ausführungsbedingungen nicht gekannt zu haben. 3. Vollständigkeit der Leistung und Ausschluss erkennbarer Nachforderungen Die angebotenen Einheitspreise und Pauschalpreise müssen sämtliche zur vollständigen und fachgerechten Ausführung der beschriebenen Leistungen erforderlichen Arbeitsgänge, Nebenleistungen, Geräte, Maschinen, Transporte, Schutzmaßnahmen, Trennarbeiten, Ladeleistungen, Zwischenlagerungen und sonstigen Aufwendungen enthalten, soweit hierfür keine gesonderte Position vorgesehen ist. Erkennbare Mengenabweichungen, Erschwernisse, Mehrwege, beengte Platzverhältnisse, übliche Materialtrennungen sowie bei der Ortsbesichtigung feststellbare Gegebenheiten sind in die angebotenen Preise einzukalkulieren. Nachforderungen oder Nachträge wegen solcher erkennbarer oder bei ordnungsgemäßer Ortsbesichtigung feststellbarer Umstände sind ausgeschlossen. 4. Mengenprüfung durch den Bieter Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen dienen der Beschreibung und Kalkulation des vorgesehenen Leistungsumfangs. Der Bieter hat die Mengen vor Angebotsabgabe anhand der Vergabeunterlagen und der Ortsbesichtigung auf Plausibilität zu prüfen. Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter, dass er erkennbare Abweichungen berücksichtigt hat und die vollständige Ausführung des beschriebenen Leistungsumfangs mit den angebotenen Preisen gewährleistet. Mengenmehrungen innerhalb des unveränderten, beschriebenen Leistungsumfangs begründen keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung oder Nachtrag. Ausgenommen sind ausschließlich vom Auftraggeber nach Auftragserteilung schriftlich angeordnete Leistungsänderungen sowie nachweislich nicht erkennbare, verdeckte schadstoffhaltige Bauteile oder unbekannte unterirdische Anlagen, deren Vorhandensein auch bei sorgfältiger Ortsbesichtigung und Prüfung der Vergabeunterlagen nicht feststellbar war. 5. Pauschalpositionen Bei als Pauschalposition gekennzeichneten Leistungen gilt der angebotene Pauschalpreis für die vollständige Ausführung der beschriebenen Leistung. Eine Abrechnung nach Einzelmengen findet bei Pauschalpositionen nicht statt. Alle zur vollständigen Ausführung notwendigen Nebenleistungen sind im Pauschalpreis enthalten, soweit sie nicht ausdrücklich in gesonderten Positionen ausgeschrieben sind. 6. Schutz- und Sicherungsmaßnahmen Sämtliche erforderlichen Schutz-, Sicherungs- und Absperrmaßnahmen sind entsprechend den gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften durchzuführen. Staubentwicklung ist durch geeignete Maßnahmen, insbesondere Befeuchten, auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Öffentliche Verkehrsflächen und angrenzende Grundstücke sind vor Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen. Vom Auftragnehmer verursachte Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. 7. Beweissicherung der angrenzenden Bebauung Vor Beginn der Abbrucharbeiten ist durch den Auftragnehmer eine vollständige Beweissicherung der unmittelbar angrenzenden Nachbargebäude, Grundstücke und baulichen Anlagen durchzuführen. Der Auftragnehmer hat hierzu rechtzeitig und in Abstimmung mit dem Auftraggeber mit jedem betroffenen Eigentümer bzw. Nutzer einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Sämtliche zugänglichen und für die Abbrucharbeiten relevanten Bereiche sind vor Beginn der Arbeiten zu besichtigen und durch eine aussagekräftige, datierte Fotodokumentation sowie ein schriftliches Zustandsprotokoll zu erfassen. Vorhandene Schäden, insbesondere Risse, Abplatzungen, Verformungen, Setzungen und sonstige Beschädigungen, sind eindeutig zu beschreiben und fotografisch festzuhalten. Die Beweissicherung umfasst insbesondere angrenzende Fassaden, Außenwände, Fundamente, Einfriedungen, Stützwände, befestigte Flächen sowie sonstige durch die Abbrucharbeiten möglicherweise beeinflusste Bauteile und Anlagen. Nach vollständigem Abschluss der Abbrucharbeiten ist mit den jeweiligen Eigentümern bzw. Nutzern erneut ein Kontrolltermin durchzuführen. Der nach Abschluss der Arbeiten festgestellte Zustand ist ebenfalls schriftlich und fotografisch zu dokumentieren und mit dem vor Beginn der Arbeiten aufgenommenen Zustand abzugleichen. Die vollständige Vorher-/Nachher-Dokumentation einschließlich Terminangaben, Zustandsprotokollen und sämtlicher Fotos ist dem Auftraggeber digital und geordnet, spätestens vor Stellung der Schlussrechnung, zu übergeben. Die erforderliche Terminabstimmung, Besichtigungen, Protokollierung, Fotodokumentation sowie die Vorher-/Nachher-Auswertung sind in die angebotenen Preise einzukalkulieren, soweit hierfür keine gesonderte Position im Leistungsverzeichnis vorgesehen ist. 8. Leitungen und unbekannte Einbauten Vor Beginn der Abbrucharbeiten sind vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen zu prüfen. Nicht bekannte oder in den Unterlagen nicht dargestellte Leitungen, Schächte, Fundamente oder sonstige unterirdische Anlagen sind bei Auffinden unverzüglich zu sichern und dem Auftraggeber anzuzeigen. Stilllegungen und Trennungen dürfen nur nach Abstimmung mit dem Auftraggeber und den zuständigen Versorgungsträgern erfolgen. 9. Schadstoffhaltige Baustoffe und Untergrundverunreinigungen Vor dem Rückbau sind die vorhandenen Bauteile auf schadstoffverdächtige Materialien zu untersuchen. Schadstoffhaltige Materialien, insbesondere asbesthaltige Baustoffe, teer- oder pechhaltige Dachbahnen, künstliche Mineralfasern und schadstoffbelastetes Altholz, dürfen nicht gemeinsam mit unbelasteten Materialien abgebrochen oder entsorgt werden. Bei Auffinden unbekannter oder verdächtiger Materialien sind die Arbeiten im betroffenen Bereich einzustellen und der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Auf dem Grundstück können künstliche Auffüllungen und schadstoffbelastete Boden- oder Baustoffmaterialien vorhanden sein. Eine Vermischung unterschiedlicher Materialien und Belastungsklassen ist unzulässig. 10. Trennung, Verwertung und Entsorgung Sämtliche Abbruchmaterialien sind entsprechend ihrer Art und Belastung getrennt auszubauen, zu sammeln, zu laden, zu transportieren und zu verwerten oder zu entsorgen. Der Auftragnehmer hat ausschließlich zugelassene Transport-, Verwertungs- und Entsorgungsanlagen einzusetzen. Für sämtliche entsorgten Materialien sind Wiegescheine, Übernahmescheine sowie Verwertungs- und Entsorgungsnachweise vorzulegen. 11. Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung umfasst alle für die vertragsgemäße Durchführung der eigenen Abbrucharbeiten erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Schutzmaßnahmen. Hierzu gehören insbesondere An- und Abtransport der Maschinen und Geräte, Container und Sammelbehälter, Bauzäune und Absperrungen, Staubminderungsmaßnahmen, Verkehrs- und Sicherungsmaßnahmen sowie die Reinigung der Zufahrten und Arbeitsbereiche. Leistungen, für die gesonderte Positionen vorgesehen sind, werden nicht zusätzlich über die Baustelleneinrichtung vergütet. 12. Dokumentation Die Abbruch- und Entsorgungsarbeiten sind vollständig und nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Dokumentation umfasst mindestens Fotodokumentation, Wiegescheine, Transportnachweise, Verwertungs- und Entsorgungsnachweise, Labor- und Deklarationsunterlagen sowie eine Zusammenstellung der tatsächlich ausgebauten und entsorgten Mengen. Die vollständige Dokumentation ist vor Stellung der Schlussrechnung digital an den Auftraggeber zu übergeben.
Allgemeine Vorbemerkungen zu den Abbrucharbeiten
01 Abbrucharbeiten
01
Abbrucharbeiten
01.0010 Baustelleneinrichtung für Abbrucharbeiten Baustelle für die Durchführung sämtlicher Abbruch- und Rückbauarbeiten einrichten, während der Ausführungszeit vorhalten und nach Abschluss der Arbeiten vollständig räumen. Einschließlich aller erforderlichen Geräte, Maschinen, Container, Absperrungen, Schutzmaßnahmen, Staubminderungsmaßnahmen, Verkehrs- und Sicherheitsmaßnahmen sowie sämtlicher Nebenleistungen.
01.0010
Baustelleneinrichtung für Abbrucharbeiten
1.00
psch
01.0020 Baustellenbereich absichern Arbeits- und Abbruchbereich entsprechend den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften absperren und sichern. Einschließlich erforderlicher Bauzäune, Warn- und Hinweisschilder, Absturzsicherungen sowie laufender Kontrolle und Unterhaltung während der Ausführungszeit.
01.0020
Baustellenbereich absichern
1.00
psch
01.0030 Bestandsleitungen prüfen und stilllegen Vor Beginn der Abbrucharbeiten sämtliche im Abbruchbereich vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen. Vorhandene Strom-, Wasser-, Abwasser-, Gas-, Telekommunikations- und sonstige Leitungen fachgerecht vom Bestand trennen, sichern, verschließen oder stilllegen. Einschließlich Abstimmung mit den zuständigen Versorgungsträgern und Vorlage der erforderlichen Freigaben. Nicht bekannte Leitungen sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
01.0030
Bestandsleitungen prüfen und stilllegen
1.00
psch
01.0040 Schadstofferkundung der abzubrechenden Hütten Vor Beginn der Abbrucharbeiten Untersuchung der Hütten auf schadstoffverdächtige Baustoffe. Zu untersuchen sind insbesondere Asbestzement- und Faserzementprodukte, künstliche Mineralfasern, teer- und pechhaltige Dachabdichtungen, schadstoffbelastete Holzbauteile, PCB- oder PAK-haltige Baustoffe sowie sonstige auffällige Materialien. Einschließlich Ortsbegehung, Probenahme, Laboruntersuchung, Bewertung der Ergebnisse und Vorlage eines Untersuchungsberichtes.
01.0040
Schadstofferkundung der abzubrechenden Hütten
1.00
psch
01.0050 Oberflächenbefestigung untersuchen und deklarieren Vorhandene Oberflächenbefestigung aus Asphalt, dünnem Beton oder asphaltähnlichem Material vor Beginn der Entsorgungsarbeiten untersuchen und abfallrechtlich deklarieren. Einschließlich repräsentativer Probenahme, Untersuchung auf PAK sowie weitere erforderliche Parameter, Einstufung des Materials und Vorlage der Labor- und Deklarationsunterlagen. Die Probenahme ist mit dem Auftraggeber bzw. dem zuständigen Fachgutachter abzustimmen.
01.0050
Oberflächenbefestigung untersuchen und deklarieren
1.00
St
01.0060 Hütten beräumen und entrümpeln Vorhandene Hütten vor Beginn der eigentlichen Abbrucharbeiten vollständig beräumen. Lose Gegenstände, Einbauten, Möbel, Reststoffe, Abfälle und sonstige nicht fest mit dem Gebäude verbundene Materialien aufnehmen und nach Stoffgruppen getrennt bereitstellen. Einschließlich Sortieren, Laden und Verbringen in die vorgesehenen Container. Abtransport und Entsorgung werden über gesonderte Positionen vergütet.
01.0060
Hütten beräumen und entrümpeln
1.00
psch
01.0070 Vorhandene Hütten vollständig abbrechen Vorhandene eingeschossige Hütten unterschiedlicher Bauart vollständig und fachgerecht abbrechen. Gesamte Grundfläche der Hütten: ca. 56,00 m². Mittlere Höhe: ca. 2,50 m. Umbauter Raum: ca. 140,00 m³. Der Abbruch umfasst sämtliche oberirdischen Gebäudeteile, insbesondere Außen- und Innenwände, Dachkonstruktionen, nicht schadstoffhaltige Dachdeckungen, Türen und Fenster, Bekleidungen, Einbauten sowie Holz-, Metall-, Mauerwerks- und sonstige Konstruktionsteile. Die Materialien sind kontrolliert abzubrechen, nach Stoffgruppen zu trennen, erforderlichenfalls zu zerkleinern, aufzunehmen, zu laden und für den Abtransport bereitzustellen. Schadstoffhaltige Bauteile sind nicht Bestandteil dieser Position.
01.0070
Vorhandene Hütten vollständig abbrechen
140.00
01.0080 Fundamente der Hütten abbrechen Nach Abbruch der Hütten vorhandene Einzel-, Streifen-, Punkt- oder sonstige Fundamente vollständig freilegen und abbrechen. Einschließlich erforderlichem seitlichen Freilegen, Zerkleinern des Fundamentbetons, Trennen vorhandener Bewehrung, Aufnehmen, Laden und sortenreinem Bereitstellen des Abbruchmaterials. Abrechnung nach tatsächlich ausgebautem Fundamentvolumen.
01.0080
Fundamente der Hütten abbrechen
O
1.00
01.0090 Oberflächenbefestigung aus Asphalt aufnehmen, d bis 10 cm Vorhandene, über das gesamte Grundstück verlaufende Oberflächenbefestigung aus Asphalt vollständig aufbrechen und aufnehmen. Die Fläche umfasst sowohl die freien Grundstücksbereiche als auch die Flächen unterhalb der abzubrechenden Hütten. Gesamtfläche: ca. 950,00 m². Grunddicke dieser Position: bis 10 cm. Einschließlich Schneiden erforderlicher Randbereiche, Aufbrechen, Aufnehmen, erforderlichem Zerkleinern, Trennen von darunterliegenden Materialien, Laden, sortenreinem Bereitstellen und Reinigen der freigelegten Fläche. Abtransport, Verwertung und Entsorgung werden über gesonderte Positionen vergütet.
01.0090
Oberflächenbefestigung aus Asphalt aufnehmen, d bis 10 cm
952.00
01.0100 Zulage für betonartige Oberflächenbefestigung Zulage zur vorhergehenden Position für Teilflächen, bei denen anstelle von Asphalt eine unbewehrte oder schwach bewehrte betonartige Oberflächenbefestigung angetroffen wird. Schichtdicke bis 10 cm. Einschließlich Mehraufwand für Aufbrechen, Zerkleinern, Trennen vorhandener Bewehrung, Aufnehmen, Laden und sortenreines Bereitstellen. Abrechnung nach tatsächlich festgestellter und ausgeführter Fläche.
01.0100
Zulage für betonartige Oberflächenbefestigung
O
1.00
01.0110 Zulage für größere Schichtdicke, je weitere 5 cm Zulage zur Aufnahme der vorhandenen Oberflächenbefestigung bei einer tatsächlich vorhandenen Schichtdicke von mehr als 10 cm. Abrechnung je weitere angefangene 5 cm Schichtdicke und nach tatsächlich ausgeführter Fläche.
01.0110
Zulage für größere Schichtdicke, je weitere 5 cm
O
952.00
01.0120 Ungebundene Tragschicht aufnehmen Nach Ausbau der Oberflächenbefestigung vorhandene ungebundene Tragschicht aus Schotter, Kies, Recyclingmaterial oder vergleichbarem Material aufnehmen. Einschließlich Lösen, Aufnehmen, Laden und getrenntem Bereitstellen. Ausführung nur nach vorheriger Anordnung durch den Auftraggeber. Abrechnung nach tatsächlich ausgebautem Volumen.
01.0120
Ungebundene Tragschicht aufnehmen
O
1.00
01.0130 Asbestzementplatten ausbauen und entsorgen Vorhandene asbesthaltige Dach- oder Fassadenplatten durch ein hierfür zugelassenes Fachunternehmen entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften demontieren. Die Platten sind zerstörungsarm auszubauen, staubdicht zu verpacken, zu kennzeichnen, zu laden, zu einer zugelassenen Entsorgungsanlage zu transportieren und fachgerecht zu entsorgen. Einschließlich erforderlicher Schutzmaßnahmen, persönlicher Schutzausrüstung, staubdichter Verpackung, Begleit- und Entsorgungsnachweisen sowie sämtlicher Transport- und Entsorgungskosten. Ausführung nur nach bestätigtem Schadstoffbefund.
01.0130
Asbestzementplatten ausbauen und entsorgen
O
1.00
01.0140 Teer- oder pechhaltige Dachabdichtung entsorgen Teer- oder pechhaltige Dachbahnen bzw. Dachabdichtungen getrennt ausbauen, aufnehmen, staub- und transportsicher verpacken, laden, transportieren und einer zugelassenen Entsorgungsanlage zuführen. Einschließlich sämtlicher Transport-, Annahme- und Entsorgungskosten sowie der erforderlichen Nachweise. Ausführung nur nach bestätigtem Schadstoffbefund. Abrechnung nach Wiegeschein.
01.0140
Teer- oder pechhaltige Dachabdichtung entsorgen
O
1.00
t
01.0150 Nicht teerhaltigen Ausbauasphalt verwerten Nicht teer- bzw. pechhaltigen Ausbauasphalt aufnehmen, laden, transportieren und einer zugelassenen Aufbereitungs- oder Verwertungsanlage zuführen. Einschließlich Transport, Annahmegebühren, Verwertungsgebühren, Wiegescheinen und Verwertungsnachweisen. Abrechnung nach nachgewiesenem Gewicht.
01.0150
Nicht teerhaltigen Ausbauasphalt verwerten
O
1.00
t
01.0160 Teer- oder pechhaltigen Ausbauasphalt entsorgen Nachgewiesen teer- oder pechhaltigen Ausbauasphalt getrennt aufnehmen, laden, transportsicher abdecken, transportieren und einer hierfür zugelassenen Entsorgungsanlage zuführen. Einschließlich sämtlicher Transport-, Annahme- und Entsorgungskosten sowie erforderlicher Begleit- und Entsorgungsnachweise. Ausführung nur nach entsprechendem Analyseergebnis und vorheriger Freigabe durch den Auftraggeber. Abrechnung nach Wiegeschein.
01.0160
Teer- oder pechhaltigen Ausbauasphalt entsorgen
O
1.00
t
01.0170 Mineralischen Bauschutt verwerten oder entsorgen Beim Abbruch anfallenden mineralischen Bauschutt aus Beton, Mauerwerk, Putz, Mörtel und vergleichbaren mineralischen Baustoffen getrennt aufnehmen und laden. Material zu einer zugelassenen Verwertungs- oder Entsorgungsanlage transportieren und fachgerecht verwerten oder entsorgen. Einschließlich sämtlicher Transport-, Annahme-, Verwertungs- und Entsorgungsgebühren. Abrechnung nach Wiegeschein.
01.0170
Mineralischen Bauschutt verwerten oder entsorgen
O
1.00
t
01.0180 Altholz verwerten oder entsorgen Beim Abbruch anfallende Holzbauteile getrennt sammeln, laden, transportieren und entsprechend der festgestellten Altholzkategorie einer zugelassenen Verwertung oder Entsorgung zuführen. Einschließlich sämtlicher Transport-, Verwertungs- und Entsorgungskosten. Abrechnung nach Wiegeschein.
01.0180
Altholz verwerten oder entsorgen
O
1.00
t
01.0190 Metallschrott aufnehmen und verwerten Beim Abbruch anfallende Metallteile, Bleche, Profile, Bewehrungsstahl und sonstigen Metallschrott getrennt sammeln, laden, transportieren und einer zugelassenen Verwertung zuführen. Verwertungserlöse sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Abrechnung nach Wiegeschein.
01.0190
Metallschrott aufnehmen und verwerten
O
1.00
t
01.0200 Gemischte Bau- und Abbruchabfälle entsorgen Nicht sortenrein trennbare und keiner anderen Entsorgungsposition zuzuordnende Bau- und Abbruchabfälle aufnehmen, laden, transportieren und fachgerecht entsorgen. Einschließlich sämtlicher Transport-, Sortier-, Annahme- und Entsorgungsgebühren. Abrechnung nach Wiegeschein.
01.0200
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle entsorgen
O
1.00
t
01.0210 Abbruchfläche reinigen und Planum herstellen Nach Abschluss sämtlicher Abbrucharbeiten die gesamte Grundstücksfläche von losen Abbruchresten, Materialresten und Verunreinigungen reinigen. Freigelegte Fläche grob profilgerecht herstellen. Gesamtfläche: ca. 950,00 m². Das Liefern von zusätzlichem Verfüllmaterial sowie eine qualifizierte Verdichtung sind nicht Bestandteil dieser Position.
01.0210
Abbruchfläche reinigen und Planum herstellen
952.00
01.0220 Abbruchvertiefungen verfüllen Durch den Abbruch von Fundamenten und sonstigen unterirdischen Bauteilen entstandene Vertiefungen mit geeignetem und zugelassenem mineralischem Material verfüllen. Material lagenweise einbauen und mit geeigneten Verdichtungsgeräten verdichten. Einschließlich Lieferung des Verfüllmaterials, Transport, Einbau in Lagen, Verdichtung und profilgerechter Herstellung der Oberfläche. Anforderungen an Material und Verdichtungsgrad nach Vorgabe des Baugrundgutachters bzw. Auftraggebers. Abrechnung nach eingebautem und verdichtetem Volumen.
01.0220
Abbruchvertiefungen verfüllen
O
1.00
01.0230 Entsorgungs- und Abbruchdokumentation Vollständige Dokumentation der ausgeführten Abbruch- und Entsorgungsarbeiten erstellen. Die Dokumentation muss mindestens Fotodokumentation vor, während und nach der Ausführung, Wiegescheine, Transportnachweise, Entsorgungs- und Verwertungsnachweise, Labor- und Deklarationsunterlagen, Zusammenstellung der tatsächlich entsorgten Mengen sowie Nachweise zu schadstoffhaltigen Materialien enthalten. Unterlagen geordnet in digitaler Form an den Auftraggeber übergeben.
01.0230
Entsorgungs- und Abbruchdokumentation
L
1.00
psch