Erd- und Tiefbau
Nürnberg, Haus der Athleten Neubau Schülerwohnheim
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ZTV-1 - Allgemeine Informationen zur Baustelle ZTV-1.  Projektdaten Projekt: Neubau Haus der Athlet*innen Schülerwohnheim Bauort: Ursula-Wolfring-Straße, Flur-Nr. 145/1894                              90471 Nürnberg Bauherr:Wbg Immobilien GmbH                              Glogauer Straße 70                              90473 Nürnberg Die Firma Glöckle SF-Bau errichtet für den Bauherren, Wbg Immobilien GmbH, als Generalunternehmer den Neubau von einem Schülerwohnheim bestehend aus 60 Wohnheimzimmern, mit Gemeinschafträumen und Verwaltung. Das Schülerwohnheim trägt hierbei die Bezeichnung „Haus der Athlet*innen“. Bei dem Neubau handelt es sich um einen Vierstöckigen Massivbau mit 3.866m² BGF.
ZTV-1 - Allgemeine Informationen zur Baustelle
ZTV-2 - Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung ZTV-2.  Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung Die Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen erfolgt grundsätzlich gem. der für das Gewerk einschlägigen Vorgaben des Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C). Im Rahmen der Ausführung sind folgende Auflagen und Rahmenbedingungen zwingend zu beachten und bei der Kalkulation und Angebotspreisermittlung zu berücksichtigen: Bei der Vertragsdurchführung dürfen nur neue, ungebrauchte Materialien mit normalen Wartungsanforderungen verwendet und eingebaut werden, welche frei von Rechten Dritter sind. Vor Ausführung sind sämtliche einzubauende Materialien mit dem AG zu bemustern. Der AN hat dem AG hierzu unaufgefordert die Produktdatenblätter aller Materialien sowie auf Wunsch des AG ein Handmuster zu übergeben. Grundsätzlich gilt, dass je Position, die die Lieferung von Material beinhaltet, eine entsprechende Bemusterung erforderlich ist. Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen - jedoch ohne Prüfprotokolle - vorzulegen. Teilkopien genügen den Anforderungen nicht. Auf dem gesamten Baugrundstück werden vom AG keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Das Parken auf dem Grundstück ist verboten. Fahrzeuge sind im Umfeld der Baustelle auf öffentlichen Parkmöglichkeiten abzustellen. Sämtliche Lieferungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Es gibt kaum Lagermöglichkeiten auf der Baustelle. Material ist just in Time anzuliefern, sofort zu vertragen und zu verarbeiten. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dergleichen ist  täglich vom Auftragnehmer kostenlos von der Baustelle und deren Umgebung zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind zu beachten. Bei Nichtbeachtung wird die Räumung bauseits ohne Vorankündigung durchgeführt und die anteiligen Kosten von der Schlussrechnung abgezogen. Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das Eingraben auf der Baustelle ist untersagt. Werden Container bauseits bereitgestellt, erfolgt eine Umlage der Kosten, deren Höhe zuvor mit dem Auftragnehmer vereinbart wird. Ein Nachweis der effektiven Kosten bleibt den Partnern vorbehalten. Das Einfüllen in Arbeitsräume ist untersagt. Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen. Sie sind grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben wie sie übernommen worden sind. Das Anbringen von Schwenkarmaufzügen u. dgl. darf nur an den dafür vorgesehenen Punkten und nach Abstimmung mit dem Aufsteller der Gerüste oder mit der Bauleitung erfolgen. Eventual- oder Bedarfspositionen dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung oder Genehmigung des Auftraggebers bzw. dessen Bauleitung ausgeführt werden. Die gesetzlichen Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag werden davon nicht berührt. Materialpreise - sofern gefordert im Leistungsverzeichnis - gelten frei Baustelle abgeladen. Das Vertragen der Materialien auf der Baustelle zum Einbauort ist ebenfalls mit den Einheitspreisen abgegolten.
ZTV-2 - Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung
ZTV-3 - Baustelleneinrichtung ZTV-3. Baustelleneinrichtung Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung und vom Auftragnehmer zu stellen. Die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder Baustofflager ist nicht gestattet. Das Heranführen der Ver- und Entsorgungsleitungen für die Baudurchführung zu und von den durch den Auftraggeber kostenlos bereitgestellten Anschlüssen zählt zur Baustelleneinrichtung. Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu reinigen; diese Arbeit gehört zu den Nebenleistungen. Für die Kosten für Strom, Wasser, Baustelleneinrichtung sowie Baustellenlogistik wird bei Vertragsschluss eine Umlage vereinbart.
ZTV-3 - Baustelleneinrichtung
ZTV-4 - Weitere technische Bedingungen ZTV-4. Weitere technische Bedingungen Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde, soweit in den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses keine abweichenden Ergänzungen und Änderungen verbindlich festgelegt sind: Allgemeine Technische Vorschriften VOB/C der jeweils neuesten Fassung: DIN     1055            Teil 3-5        Lastannahmen für Bauten DIN     1986-100                        Entwässerungsanlagen für                   Gebäude und Grundstücke DIN     4102                              Brandverhalten von Baustoffen und       Bauteilen DIN     4108                              Wärmeschutz im Hochbau DIN     4109                              Schallschutz im Hochbau DIN     4420            Teil 1-4        Arbeits- und Schutzgerüste DIN     4426                              Sicherheitseinrichtungen zum              Instandhalten baulicher Anlagen DIN     18201                             Toleranzen im Bauwesen DIN     18202                             Toleranzen im Hochbau Sämtliche einschlägigen DIN-Normen, Vorschriften und Ausführungsbestimmungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft, die beiliegenden Pläne. Darüber hinaus, falls nicht erwähnt: DIN 18 299 - Allgemeine Regelungen DIN 4124 - Baugruben und Gräben DIN 1054: 2010-12 Baugrund EAB 5. Auflage DIN 4150 - Schwingungsmessungen Emmissionsschutzgesetz UVV Lärm DIN 4220 UVV Erdarbeiten VBG 40 UVV Bauarbeiten VBG 37 Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen oder Nebenleistungen, die sich mit der Ausführung der ausgeschriebenen Positionen zwangsläufig ergeben, hat er    miteinzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Der Bieter erklärt durch Unterschrift, dass er von allen Angebotsbestandteilen Kenntnis genommen hat und die geforderten Leistungen aus den ihm bekannten örtlichen Bedingungen klar und ohne Widerspruch erkennbar sind. Mehrforderungen aufgrund Unkenntnis der Pläne und/oder der örtlichen Bedingungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Besuch der Baustelle vor der Angebotskalkulation ist empfohlen. Folgende Punkte sind in entsprechenden Positionen der Einheitspreise miteinzurechnen und werden nicht gesondert vergütet: Verunreinigungen auf öffentlichen Wegen sind täglich zu beseitigen. Die Positionen verstehen sich, sofern nicht anders beschrieben, inkl. Beseitigung des anfallenden Schuttes, einschließlich der Kippgebühren und Entsorgungsnachweise. Sämtliche berufsgenossenschaftlich erforderlichen Schutzmaßnahmen, alle erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste, eventuelle Nottreppen sowie deren Vorhaltung für andere Gewerke. Bei der Auswahl der Geräte und der Bauverfahren sind auch die möglichen Geräusch- und Erschütterungsemissionen zu berücksichtigen, so dass hiervon keine vermeidbaren Beeinträchtigungen für die Anwohnerschaft ausgehen können. Unnötiges Laufenlassen von Motoren sowie das nicht koordinierte Abstellen von Fahrzeugen ist dauerhaft zu unterlassen. Die Zufahrt von Rettungsfahrzeugen in allen Bauphasen ist zu jeder Tages- und Nachtzeit sicherzustellen. Eine besondere Vergütung erfolgt hierzu nicht. Die Zufahrt der Anlieger ist sicherzustellen. Eventuelle Beeinträchtigungen sind auf ein Minimum zu beschränken. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht. Die Lagen der vorhandenen Versorgungsleitungen sind im Spartenplan dargestellt. Der AN hat jedoch während der Bauarbeiten zu prüfen, ob nicht weitere Leitungen, bzw. eine geänderte Lage der vorhandenen Versorgungsleitungen angetroffen werden. In dem Falle hat der AN dem AG unverzüglich die vorgefundene Situation mitzuteilen. Auf dem Gelände befinden sich schützenswerte Bäume und Vegetationsflächen. Diese sind durch Baumschutzzäune eingefasst. Bestehende Vegetationsflächen innerhalb der Baustelle, wie- Wurzelbereiche von Bäumen bis zu einem Meter außerhalb der Kronentraufe- Pflanzflächen- Rasen- und Wiesenflächen dürfen keinesfalls befahren werden. Materiallagerung ist auf diesen Flächen ebenfalls nicht zulässig. Zur Baustellendokumentation und zur Gewährleistung der Sicherheit sind Kamerasysteme / Webcams installiert, welche Einzelbilder aufnehmen und zur Speicherung übermitteln. Die Speicherung der Aufnahmen wird nur beim Provider als Sicherung erfolgen, falls ein Zugriff auf alte Aufnahmen nötig sein sollte. Darüber hinaus wird ein Live - Zugriff über weblink für den Bauherrn erfolgen. Anlagen:           1. Eingabepläne           2. Spartenpläne           3. Bodengutachten
ZTV-4 - Weitere technische Bedingungen
ZTV-5 - LEAN-Construction ZTV-5. LEAN-Construction Der Bauablauf wird mit der Methode"Lean Construction" getaktet. Lean Construction ist die Adaptation des Lean Managements auf die Bauindustrie. Ursprünglich aus der Automobilbranche kommend werden seit den 1990er Jahren Prinzipien und Werkzeuge dieses Ansatzes auf andere Wirtschaftszweige übertragen und weiterentwickelt. Unter Lean Construction versteht man einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess während der Erstellung eines Bauprojektes. Durch Lean Construction soll Verschwendung beseitigt, die Kundenerwartungen erreicht und übertroffen, eine Fokussierung auf dem gesamten Wertstrom und nach Perfektion gestrebt werden. Zur Durchführung von Lean Construction wird der Bauablauf vom AG in wöchentlich abzuarbeitende Bereiche untergliedert. Diese sind vom AN sowohl zeitlich als auch räumlich zwingend einzuhalten und umzusetzen.
ZTV-5 - LEAN-Construction
01 Erdarbeiten
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Erdarbeiten
01.01 Aushub
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Aushub
02 Zulagen Aushub kontaminiert
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Zulagen Aushub kontaminiert
02.01 Zulagen Aushub Kontaminiert
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Zulagen Aushub Kontaminiert
03 Entwässerungsarbeiten/Grundleitungen
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Entwässerungsarbeiten/Grundleitungen
03.01 Entwässerungsarbeiten/Grundleitungen
03.01
Entwässerungsarbeiten/Grundleitungen
04 Baugrubenverbau
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Baugrubenverbau
04.01 Berliner Verbau
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Berliner Verbau
05 Regiearbeiten
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Regiearbeiten
05.01 Stundenlohnarbeiten
05.01
Stundenlohnarbeiten
05.02 Hindernisse
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Hindernisse

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