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ZTV-1 - Allgemeine Informationen zur Baustelle ZTV-1. Projektdaten
Projekt: Neubau Haus der Athleten Schülerwohnheim
Bauort: Ursula-Wolfring-Straße,11 Flur-Nr. 145/1894
90471 Nürnberg
Bauherr: Wbg Immobilien GmbH
Glogauer Straße 70
90473 Nürnberg
Die Firma Glöckle SF-Bau errichtet für den Bauherren, Wbg Immobilien GmbH, als Generalunternehmer den Neubau von einem Schülerwohnheim bestehend aus 60 Wohnheimzimmern, mit Gemeinschafträumen und Verwaltung. Das Schülerwohnheim trägt hierbei die Bezeichnung „Haus der Athleten“.
Bei dem Neubau handelt es sich um einen Vierstöckigen Massivbau mit 3.866m² BGF.
ZTV-1 - Allgemeine Informationen zur Baustelle
ZTV-2 - Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung
Die Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen erfolgt grundsätzlich gem. der für das Gewerk einschlägigen Vorgaben des Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C).
Im Rahmen der Ausführung sind folgende Auflagen und Rahmenbedingungen zwingend zu beachten und bei der Kalkulation und Angebotspreisermittlung zu berücksichtigen:
Bei der Vertragsdurchführung dürfen nur neue, ungebrauchte Materialien mit normalen Wartungsanforderungen verwendet und eingebaut werden, welche frei von Rechten Dritter sind.
Vor Ausführung sind sämtliche einzubauende Materialien mit dem AG zu bemustern. Der AN hat dem AG hierzu unaufgefordert die Produktdatenblätter aller Materialien sowie auf Wunsch des AG ein Handmuster zu übergeben. Grundsätzlich gilt, dass je Position, die die Lieferung von Material beinhaltet, eine entsprechende Bemusterung erforderlich ist.
Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind
sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen - jedoch
ohne Prüfprotokolle - vorzulegen. Teilkopien genügen
den Anforderungen nicht.
Auf dem gesamten Baugrundstück werden vom AG keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Das Parken auf dem Grundstück ist verboten. Fahrzeuge sind im Umfeld der Baustelle auf öffentlichen Parkmöglichkeiten abzustellen.
Sämtliche Lieferungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Es gibt kaum Lagermöglichkeiten auf der Baustelle. Material ist just in Time anzuliefern, sofort zu vertragen und zu verarbeiten.
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dergleichen ist täglich vom Auftragnehmer kostenlos von der Baustelle und deren
Umgebung zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind zu beachten.
Bei Nichtbeachtung wird die Räumung bauseits ohne
Vorankündigung durchgeführt und die anteiligen Kosten
von der Schlussrechnung abgezogen. Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das Eingraben auf der Baustelle ist untersagt.
Werden Container bauseits bereitgestellt, erfolgt eine Umlage der Kosten, deren Höhe zuvor mit dem
Auftragnehmer vereinbart wird. Ein Nachweis der
effektiven Kosten bleibt den Partnern vorbehalten. Das
Einfüllen in Arbeitsräume ist untersagt.
Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub,
Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen. Sie sind
grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben wie sie
übernommen worden sind. Das Anbringen von Schwenkarmaufzügen u. dgl. darf nur an den dafür vorgesehenen Punkten und nach Abstimmung mit dem Aufsteller der Gerüste oder mit der Bauleitung erfolgen.
Eventual- oder Bedarfspositionen dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung oder Genehmigung des Auftraggebers bzw. dessen Bauleitung ausgeführt werden. Die gesetzlichen Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag werden davon nicht berührt.
Materialpreise - sofern gefordert im Leistungsverzeichnis - gelten frei Baustelle abgeladen. Das Vertragen der Materialien auf der Baustelle zum Einbauort ist ebenfalls mit den Einheitspreisen abgegolten.
ZTV-2 - Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung
ZTV-3 - Allgemeine Hinweise zur Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
Kosten für die notwendige Baustelleneinrichtung sowie für Tagesunterkünfte für den eigenen Bedarf inkl. deren Ausstattung sind in die Einheitspreise einzubeziehen. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung und vom Auftragnehmer zu stellen.
Die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder Baustofflager ist nicht gestattet.
Das Heranführen der Ver- und Entsorgungsleitungen für die Baudurchführung zu und von den durch den Auftraggeber kostenlos bereitgestellten Anschlüssen zählt zur Baustelleneinrichtung.
Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner
Subunternehmer öffentliche Straßen, Wege und Plätze
infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie
unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu
reinigen; diese Arbeit gehört zu den Nebenleistungen.
Für die Kosten für Strom, Wasser, Baustelleneinrichtung sowie Baustellenlogistik wird bei Vertragsschluss eine Umlage vereinbart.
ZTV-3 - Allgemeine Hinweise zur Baustelleneinrichtung
ZTV-4 - Technische Vorbemerkungen ZTV-3. Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zu Grunde
3.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde,
soweit in den einzelnen Positionen des
Leistungsverzeichnisses keine
abweichenden Ergänzungen und Änderungen verbindlich
festgelegt sind:
Allgemeine Technische Vorschriften VOB/C der jeweils
neuesten Fassung:
DIN 1055 Teil 3-5 Lastannahmen für Bauten
DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4420 Teil 1-4 Arbeits- und Schutzgerüste
DIN 4426 Sicherheitseinrichtungen zum Instandhalten baulicher Anlagen
DIN 8505 Löten metallischer Werkstoffe
DIN EN 10147 Kontinuierlich feuerverzinktes Band und Blech aus Baustählen
DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
DIN 18339 Klempnerarbeiten
DIN 18807 Teil 1-3 Trapezprofile im Hochbau
DIN 18531 Dachabdichtungsarbeiten für nicht genutzte Dächer
DIN 18532 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton
DIN 18533 Abdichtung von Erdberüherten Bauteilen
Sämtliche einschlägigen DIN-Normen und Vorschriften
sowie die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik
die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft.
die beiliegenden Pläne.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter
die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen
oder Nebenleistungen, die sich mit der Ausführung der
ausgeschriebenen Positionen zwangsläufig ergeben, hat
er miteinzukalkulieren, auch wenn sie im
Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Der Bieter erklärt durch Unterschrift, dass er von
allen AngebotsbestandteilenKenntnis genommen hat und
die geforderten Leistungen aus den ihm bekannten
örtlichen Bedingungen klar und ohne Widerspruch
erkennbar sind.
Mehrforderungen aufgrund Unkenntnis der Pläne und/oder
der örtlichen Bedingungen sind grundsätzlich
ausgeschlossen.
Folgende Punkte sind in entsprechenden Positionen der
Einheitspreise miteinzurechnen und werden nicht gesondert vergütet:
Verunreinigungen auf öffentlichen Wegen sind täglich
zu beseitigen.
Hebezeuge zum bestücken der Arbeitsflächen (bauseitiger Kran steht nicht zur Verfügung)
Die Positionen verstehen sich, sofern nicht anders beschrieben, inkl. Beseitigung des eventuelle anfallenden Schuttes, sowie einschließlich der Kippgebühren.
Sämtliche berufsgenossenschaftlich erforderlichen
Schutzmaßnahmen, alle erforderlichen Arbeits- und
Schutzgerüste, eventuelle Nottreppen sowie deren
Vorhaltung für andere Gewerke.
Die Baustelleneinrichtung des AN ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
ZTV-4 - Technische Vorbemerkungen
ZTV-5 - LEAN-Construction ZTV- 5. LEAN-Construction
Der Bauablauf wird mit der Methode"Lean Construction" getaktet. Lean Construction ist die Adaptation des Lean Managements auf die Bauindustrie. Ursprünglich aus der Automobilbranche kommend werden seit den 1990er Jahren Prinzipien und Werkzeuge dieses Ansatzes auf andere Wirtschaftszweige übertragen und weiterentwickelt.
Unter Lean Construction versteht man einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess während der Erstellung eines Bauprojektes. Durch Lean Construction soll Verschwendung beseitigt, die Kundenerwartungen erreicht und übertroffen, eine Fokussierung auf dem gesamten Wertstrom und nach Perfektion gestrebt werden.
Zur Durchführung von Lean Construction wird der Bauablauf vom AG in wöchentlich abzuarbeitende Bereiche untergliedert. Diese sind vom AN sowohl zeitlich als auch räumlich zwingend einzuhalten und umzusetzen.
ZTV-5 - LEAN-Construction
ZTV-6 - Vom AN vorzulegende Unterlagen ZTV- 6. Vom AN vorzulegende Unterlagen
Der Auftragnehmer (AN) hat dem Auftraggeber (AG) die nachfolgend aufgeführten Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
1. Vorlage mindestens 14 Kalendertage vor Ausführung der
Leistungen
- sämtliche Produktdatenblätter (papierform, pdf-Datei)
- bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse
(papierform, pdf-Datei)
- Herstellernachweise (papierform, pdf-Datei)
2. Vorlage spätestens 14 Kalendertage nach Fertigstellung der
Leistungen
- Revisionspläne
(papierform, pdf-Datei, plt-Datei, dxf-Datei, dwg-Datei)
- Fachunternehmerbescheinigung (papierform, pdf-Datei)
- Fachbauleitererklärung (papierform, pdf-Datei)
- Herstellernachweise (papierform, pdf-Datei)
- TÜV- bzw. Sachverständigenprotokolle
(papierform, pdf-Datei)
- Druckprotokolle (papierform, pdf-Datei)
- Dichtheitsprüfungen (papierform, pdf-Datei)
Die Unterlagen sind dem AG 4-fach in Papierform und 1-fach digital zu übergeben. Sofern die Unterlagen nicht vollständig an den AG übergeben wurden, hat der AN kein Recht auf Abnahme seiner Leistungen. Die Kosten für die vorgenannten Unterlagen sind vom AN in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Es erfolgt keine separate Vergütung.
ZTV-6 - Vom AN vorzulegende Unterlagen
01 Flachdachabdichtung über 3.OG
01
Flachdachabdichtung über 3.OG
01.01 Untergrundvorbereitung / Voranstrich
01.01
Untergrundvorbereitung / Voranstrich
01.02 Dampfsperren
01.02
Dampfsperren
01.03 Dämmstoffe
01.03
Dämmstoffe
01.04 Abdichtungsbahnen und extensive Begrünung
01.04
Abdichtungsbahnen und extensive Begrünung
01.05 Sonstige Einbauelemente
01.05
Sonstige Einbauelemente
02 Flachdachabdichtung über 2.OG
02
Flachdachabdichtung über 2.OG
02.01 Untergrundvorbereitung / Voranstrich
02.01
Untergrundvorbereitung / Voranstrich
02.02 Dampfsperren
02.02
Dampfsperren
02.03 Dämmstoffe
02.03
Dämmstoffe
02.04 Abdichtungsbahnen und extensive Begrünung
02.04
Abdichtungsbahnen und extensive Begrünung
02.05 Sonstige Einbauelemente
02.05
Sonstige Einbauelemente
03 Flachdachabdichtung über EG
03
Flachdachabdichtung über EG
03.01 Untergrundvorbereitung / Voranstrich
03.01
Untergrundvorbereitung / Voranstrich
03.02 Dampfsperren
03.02
Dampfsperren
03.03 Dämmstoffe
03.03
Dämmstoffe
03.04 Abdichtungsbahnen und extensive Begrünung
03.04
Abdichtungsbahnen und extensive Begrünung
03.05 Sonstige Einbauelemente
03.05
Sonstige Einbauelemente
04 Abdichtung über UG - Hauseingang
04
Abdichtung über UG - Hauseingang
04.01 Untergrundvorbereitung / Voranstrich
04.01
Untergrundvorbereitung / Voranstrich
04.02 Dämmstoffe
04.02
Dämmstoffe
04.03 Abdichtungsbahnen
04.03
Abdichtungsbahnen
05 Sonstiges
05
Sonstiges
05.01 Abdichtung Fenstertüren
05.01
Abdichtung Fenstertüren
05.02 Abdichtung Lüftungsschachtes
05.02
Abdichtung Lüftungsschachtes
05.03 Wartung
05.03
Wartung
05.04 Entwicklungspflege
05.04
Entwicklungspflege
05.05 Stundenlohnarbeiten
05.05
Stundenlohnarbeiten