Stahltüren
NQS Sanierung – Neckarspinnerei Quartier, Wendlingen
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Baubeschreibung SANIERUNG SPINNEREI HOCHBAU Heinrich-Otto-Str. 64, 73240 Wendlingen am Neckar Als Teil der Gesamtentwicklung "Neckarspinnerei Quartier" wird das Bestandsgebäude "Spinnerei Hochbau", Baujahr 1850, umfangreich ertüchtigt und denkmalgerecht saniert. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz, dieser muss bei der Ertüchtigung und Sanierung berücksichtigt werden. Der Spinnerei Hochbau befindet sich zentral eingebunden im Neckarspinnerei Quartier, welches räumlich grob durch den Neckar, die Bahnstrecke und die Autobahn A8 begrenzt wird. Es entstehen Nutzflächen, insbesondere Kunst- und Eventflächen, Büros, Co-Working Bereiche, Mensa und Verkaufsflächen. Der Spinnerei Hochbau ist in einen Endbau, Mittelbau und einem Kopfbau untergliedert. Der Kopfbau ist im EG vermietet (auch über die Bauzeit). Der Endbau wird um ein Geschoss aufgestockt. Der Mittelbau (als Hauptbau) besteht aus 4 Etagen (EG-3.OG) und einem Untergeschoss.
Baubeschreibung
ATV ATV Die Erstellung des Angebotes durch den AN erfolgt kostenlos und ohne jede Verpflichtung für Gustav Epple - auch dann, wenn die Angebotserstellung Planleistungen oder Berechnungen des AN erforderlich werden. Darüber hinaus gelten,                -die anerkannten Regeln der Technik - als Mindeststandard für die Leistungen                -die VOB B/C, soweit in den vorrangigen Vertragsunterlagen dem gegenüber keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.                -die Zulassungen und Werksvorschriften der Herstellerfirmen Für alle weiteren vertraglichen Inhalte gilt das Verhandlungsprotokoll Die beschriebenen Leistungen sind als fix und fertige, vollumfängliche und funktionsfähige Leistung zu verstehen.
ATV
Erläuterungen Stahltüren Erläuterungen Stahltüren Allgemeine Infos zur Ausführung der Stahltüren, Revisionsklappen und Schnelllauftor Ausgeschrieben und vom Bieter angeboten wird auf Grundlage der beigefügten Türliste sowie der einzelnen LV-Positionen dieses Leistungsverzeichnisses. Grundlagen: Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18357 - Beschlagarbeiten,ATV DIN 18360 - Metallbauarbeiten,ATV DIN 18361 - Verglasungsarbeitenund die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks,DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,FTA: Fachverband Türautomation e. V.,GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V.,GSB International e. V.,ift Rosenheim GmbH,IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V.,VDE Verlag GmbH,VdS Schadenverhütung GmbH. Vorbereitung und Planung: Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Der AN prüft im Rahmen seiner Arbeitsvorbereitung die Elektroinstallationsplanung des AG auf Vollständigkeit und Lage der Anschlüsse für die Türelemente. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder-leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG WartungsVerträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Werk- und Montageplanung: Die Erstellung der Werk- und Montageplanung ist im Leistungsumfang des AN enthalten. Die hierfür erforderlichen Maße des Gebäudebestandes sind durch den AN eigenverantwortlich zu ermitteln. Der AN erstellt Übersichtspläne über elektrisch oder elektronisch aufzuschaltende Türelemente im Zuge der Werk- und Montageplanung. Soweit elektromotoroische Türantirebe Leistungsbestandteil des AN sind, erstellt dieser unaufgefordert eine Gefährdungsanalyse für jede unterschiedliche Einbausituation zum Nachweis der Zulässigkeit des Einbaus am konkreten Einbauort. Diese ist dem AG spätestens bei Inbetriebnahme zu übergeben. Der AN klärt im Zuge der Werk- und Montageplanung vor Bestellung der Türen die erforderliche Einbauhöhe der Türdrücker. Eckstöße von Bekleidungen und Verleistungen sind auf Gehrung auszuführen. Bekleidungen und Verleistungen sind im Material und mit der gleichen Oberflächengüte wie die Einbauelemente herzustellen. Falzdichtungen und Türdrücker sind erst nach Ausführung der Malerarbeiten einzubaen und in den Türecken auf Gehrung zu schneiden. Planunterlagen / Türliste: Aus der beiliegenden Türliste gehen unter Umständen weitere technische Detailanforderungen hervor. Diese sind gemäß den Türnummern mit der Leistungsbeschreibung abzugleichen. Abweichungen sind dem AG so rechtzeitig mitzuteilen, dass die vereinbarte Terminschiene hiervon nicht beeinträchtigt wird und damit mindestens 12 Werktage zur Klärung einhergehen. Planunterlagen / Türliste: Aus der beiliegenden Türliste gehen unter Umständen weitere technische Detailanforderungen hervor. Diese sind gemäß den Türnummern mit der Leistungsbeschreibung abzugleichen. Abweichungen sind dem AG so rechtzeitig mitzuteilen, dass die vereinbarte Terminschiene hiervon nicht beeinträchtigt wird und damit mindestens 12 Werktage zur Klärung einhergehen. Montageablauf: Die Montage der Zargen und Türblätter erfolgt zeitlich versetzt. Türblätter, Beschläge und Dichtungen sind bis zur Montage vom AN einzulagern und mit einer Abruffrist von 12 Werktagen zu liefern und zu montieren. Der endgültige Einbau erfolgt innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung der Zargenmontage. Sämtliche Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen entsprechend  zu berücksichtigen. Wanddicken /Maulweite: In den Positionen dieses Leistungsverzeichnisses sind die Maulweiten des Rohbaumaßes angegeben. Diese Zargen sind gem. diesen Maulweiten anzubieten. Sollte ein- oder beidseitig Putz vorgesehen sein, so werden die erforderliche Zargenverbreiterung mit der Zulage unter Pos. 1.3.1.20 bzw. 30 vergütet. Die Ermittlung der erforderlichen Zargenverbreiterungen liegt im Verantwortungsbereich des AN. Zargen: Grundsätzlich werden in Trockenbauwänden einteilige Zargen vorgesehen. Diese sind durch den AN zu liefern und an den jeweiligen Einbauort zu vertragen. Der Einbau erfolgt durch das Gewerk Trockenbau. Bei Stahlbetonwänden kommen zweiteilige Zargen zum Einsatz. Diese sind durch den AN fachgerecht zu montieren. Kommen bei Trockenbauwänden zweiteilige Zargen zum Einsatz, so werden diese über die Zulage unter Pos.  1.3.1.40 vergütet. Zargen in Trockenbauwänden sind vollräumig mit geeigneter Mineralwolle bzw. gemäß Herstellervorgaben auszustopfen, in Massivwänden vollräumig mit geeignetem Mörtel bzw. gemäß Herstellervorgaben zu verfüllen. Transport- und Montagelächer in den Zargen sind oberflächenfertig zu schließen. Obentürschließer: Es sind Obertürschließer mit Gleitschiene anzubieten. Obentürschließer werden auf der Bandseite montiert. Obertürschließer bei zweiflügigen Türen erhalten eine Schließfolgeregelung. Beschläge: Alle Beschläge sind in Aluminium eloxiert mit Rundrosetten anzubieten. Die Drückerhöhe beträgt standardmäßig 1,05m ü. OK FFB. Bänder: Ausführung als 3D-Bänder, Anzahl nach Erfordernis Türblätter: Türblätter müssen mindestens 90° aufschlagen sofern im Leistungstext nicht anders gefordert. Wartungsvertrag: Der AN unterbreitet dem AG mit Angebotsabgabe ein weiteres, gesondertes Angebot für die regelmäßige Wartung aller brandschutzrelevanten Bauteile für die Dauer von 5 Jahren. Die Wartung ist von qualifizierten Fachkräften nach EN 14677 durchzuführen.
Erläuterungen Stahltüren
Brandschutz Bezeichnungen Brandschutz T30rdss                      feuerhemmend + rauchdicht und selbstschließend T30dss                       feuerhemmend + dicht und selbstschließend dT                              dichtschließend T90rdss                      feuerbeständig + rauchdicht und selbstschließend rdss                           rauchdicht und selbstschließend T90dT                         feuerbeständig und dichtschließend
Brandschutz
Leitfabrikate Leitfabrikate Türelemente: Leitfabrikat:Hörmann                                   o.glw. Angebotenes Fabrikat/ Typ: .......................................................................... (Angabe Bieter) Beschlag: Leitfabrikat:Häfele Startec PDH 4106                                   o.glw. Angebotenes Fabrikat/ Typ: .......................................................................... (Angabe Bieter) Fabrikatswahl / Fabrikatsfreiheit / Fabrikatenliste Die im folgende Leistungsverzeichnis beschreibenen Fabrikate gelten als Richtqualität. Der AN kann jedoch ein gleich oder höherwertiges Fabrikat anbieten. Die erforderlichen Nachweise sind bei Auftragserteilung spätestens anzugeben. Die Alternativen Fabrikaten sind in der unten stehenden Liste einzutragen. Vom AN angebotene Fabrikate: -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -.....................................................................................................
Leitfabrikate
01 Stahltüren
01
Stahltüren
01.01 ohne Brandschutzanforderung
01.01
ohne Brandschutzanforderung
01.02 mit Brandschutzanforderung
01.02
mit Brandschutzanforderung
01.03 Ergänzende Ausführungen
01.03
Ergänzende Ausführungen
02 Edelstahltüren
02
Edelstahltüren
02.01 ohne Brandschutzanforderung
02.01
ohne Brandschutzanforderung
02.02 mit Brandschutzanforderung
02.02
mit Brandschutzanforderung
03 Revisionstüren
03
Revisionstüren
03.01 mit Brandschutzanforderung
03.01
mit Brandschutzanforderung
04 Schnelllauftor
04
Schnelllauftor
04.01 Schnelllauftor
04.01
Schnelllauftor
05 Sonstiges
05
Sonstiges
05.01 Stundenlohnarbeiten
05.01
Stundenlohnarbeiten
05.02 Bestandstür
05.02
Bestandstür
05.03 Wartungsvertrag
05.03
Wartungsvertrag