To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeine Baubeschreibung 1) Angaben zur Baustelle
1.1)
Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung
Adresse:
Hochschule Nordhausen
Weinberghof 4
99734 Nordhausen
Das Grundstück ist an den öffentlichen Verkehrsraum (Fußgängerweg, Straße und Zufahrten) angeschlossen.
Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Hallesche Straße (Bundesstraße 80).
Die sich auf dem Grundstück befindenden Verkehrsflächen sind befestigt.
Die Breite der Zufahrt beträgt 4,00m
1.2)
Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen
Die Festlegung der Arbeitszeit wird auf 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr festgelegt.
Im Umfeld der Baufläche befinden sich Wohngebäude.
Es wird hingewiesen auf:
- § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
- Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV
1.3)
Art und Lage der baulichen Anlagen
Das Gebäude 23 der Hochschule Nordhausen wurde 1955 als Heizhaus im Komplex mit einem Schornstein und einem direkt angrenzenden Kohlebunker errichtet. Das Heizhaus wird seit den 1990er Jahren nicht mehr genutzt.
Der Gebäudekomplex als Teil des gesamten Areals Weinberghof 4 steht unter Denkmalschutz.
Ziel der Baumaßnahme ist es, die Gebäudehülle des Hauses nach denkmalpflegerischen Anforderungen instand zu setzen und als Energiezentrale für den Campus der Hochschule auszubauen.
Der direkt mit dem Heizhaus verbundene Kohlebunker wird durch Abbruch einer Gebäudeachse vom Heizhaus abgetrennt und zu einem späteren Zeitpunkt umgebaut. Der Schornstein wurde bereits statisch-konstruktiv instand gesetzt und ist nicht Teil der Baumaßnahme.
Das Heizhaus wurde als zweigeschossiges Bauwerk zur Aufnahme von 2 Kohlekesselanlagen errichtet. Das Gebäude ist vollständig unterkellert und verfügt über 2 Anbauten. Wegen der ansteigenden Geländetopographie ist das Kellergeschoss von der Südseite geschosshoch freigestellt und durch 4 zweiflügelige Holztore erschlossen. Im Kellergeschoss befinden sich die massiven, tischartigen Fundamente der Kohlekessel und angeschlossene Fallschächte für Asche. An der Ostseite des Kellergeschosses ist die Abgasführung der Kessel über gemauerte Schächte am Schornstein angeschlossen. Der Schornsteinfuchs teilt sich zwischen Schornstein und Heizhaus in 2 einzelne Kanäle für die Kohlekessel auf.
Auf der Nordseite des Heizhauses schließt sich der Kohlebunker und ein angebautes Treppenhaus für die vertikale Erschließung der Geschossebenen an.
An der Westseite des Gebäudes befindet sich auf Höhe des EG ein weiterer Anbau mit einer Grundfläche von 3,7x9,5m. Der Anbau wurde ursprünglich als Werkstatt und Lagerraum genutzt.
Das Tragwerk des Gebäudes besteht aus einem Stahlbetonskelett mit Ausfachungen aus Klinkermauerwerk. Auf der Nordseite bindet der Kohlebunker aus Stahlbeton direkt in die tragende Außenwand ein.
Die Stützen mit einer Länge bis zu 13,5m und einem mittleren Querschnitt von 30x36,5cm sind in einzelnen Blockfundamenten gegründet und horizontal durch einbindende Deckenebenen aus Stahlbeton ausgesteift.
Die Geschossdecken bestehen aus Stahlbeton in Ortbetonbauweise mit einer ungewöhnlich geringen Stärke von 10 bis 12cm.
Beim Dachtragwerk bildet ein Trägerrost mit Pfetten und Sparren aus Stahlbeton ein Satteldach mit 10° Dachneigung. Auf den Sparren sind vorgefertigte Stahlbetonhohldielen aufgelegt und verankert.
Die Dächer der Anbauten bestehen ebenfalls aus Stahlbeton. Der östliche Anbau (Ebene Kellergeschoss) ist als überfahrbare Decke ausgeführt. Der westliche Anbau (Ebene Erdgeschoss) verfügt über ein abgewalmtes Pultdach mit 10° Neigung.
Die Fassaden des Gebäudes bestehen vollständig aus Klinkermauerwerk (Vollziegel) mit einer Wandstärke von 36,5cm. In die Fassaden sind auf 3 Seiten vorgefertigte Fensterelemente integriert.
Grundfläche 13,6 x 17,5m
UG OKFFB -3,41m, lichte Höhe 2,98m
EG OKFFB -0,06m, lichte Höhe 3,2m
OG OKFFB +3,19m, lichte Höhe 8,5m bis 10m
Traufhöhe 8,7m
Firsthöhe 10,3m
Firsthöhe Treppenhaus 11,7m
Dachneigung 10°
1.4)
Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen.
Der unmittelbare Baustellenbereich darf nur durch notwendige Fahrzeuge befahren werden.
Das Gebäude kann nur von der Ostseite direkt angefahren werden.
Dort können Be- und Entladearbeiten ausgeführt jedoch nicht geparkt werden.
Der Auftraggeber stellt jeden Auftragnehmer 3 Stellplätze im Abstand von 100m zum Gebäude kostenfrei zur Verfügung
Sonstige Fahrzeuge sind außerhalb der Baustelle abzustellen.
Aufwendungen für Parkgebühren/Genehmigungen/Straßensperrungen sind Sache des Auftragnehmers und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem Abstand zu sichern.
1.5)
Für den Verkehr freizuhaltende Flächen.
Alle Flächen außerhalb der ausgewiesenen Baustelleneinrichtungsfläche sind freizuhalten.
Sollten aufgrund der Arbeitsabläufe Flächen außerhalb der Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen werden müssen, so ist dies nur temporär und in Abstimmung Auftraggeber/örtliche Bauleitung zulässig.
1.6)
Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen
Der Zugang und Materialtransport in das Gebäude erfolgt über die Zugänge im Erd- und Untergeschoss bzw. nach Gerüststellung über das Fassadengerüst.
Die Verbringung von Material und Bauschutt muss so ausgeführt werden, dass bestehende Bauteile und Konstruktionen, nicht beschädigt oder verschmutzt werden. Die Arbeiten sind streng lokal zu begrenzen. Die aus dem Materialtransport entstehenden Aufwendungen sind Sache des Auftragnehmers und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Bestandteil der Kalkulation sind alle zur Leistungserbringung notwendige Geräte- und Maschinenkosten.
1.7)
Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser
Durch den Auftraggeber wird eine vollständige BE bereitgestellt.
2x Sanitärcontainer in 30m Entfernung zum Gebäude
Medienanschlüsse:
Wasser: 3/4“, direkt neben dem Gebäude
Strom: 220 V, 16 A/32 A, Verteiler auf jeder Geschossebene und außen
1.8)
Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume
Auf dem Grundstück steht innerhalb der Baustelleneinrichtung eine Fläche in einer Größe von 100m2 zur Verfügung. Sollten aufgrund der Arbeitsabläufe Flächen außerhalb der Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen werden müssen, so ist dies nur temporär und in Abstimmung Auftraggeber/örtliche Bauleitung zulässig.
Innerhalb des Gebäudes können vom Auftraggeber keine Flächen oder Räume zur Verfügung gestellt werden.
Die Flächen der zur Verfügung stehenden Baustelleneinrichtung werden in Teilen zeitgleich mit am Bau beauftragten Unternehmen genutzt.
Der beigefügte Baustelleneinrichtungsplan dient als Kalkulationsgrundlage.
In Anspruch genommene Flächen außerhalb des Grundstückes sind Sache des Auftragnehmers.
Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung wie Aufenthaltsräume, Materialcontainer, das Umsetzten gemäß Bauverlauf sind Sache des Auftragnehmers.
1.9)
Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit, Ergebnisse von Bodenuntersuchungen
Im Rahmen des Baugrundgutachtens wurden 4 Schichten erkundet:
Schicht 1 Oberboden
Schicht 2 Auffüllungen
Schicht 3 Deck-/Tallehm und lehmige Zwischenlagen im Terrassenkies
Schicht 4 Terrassenkies
1.10)
Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern
-
1.11)
Besondere umweltrechtliche Vorschriften
-
1.12)
Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel).
Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und übernimmt zugleich die Sachherrschaft über die in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).
Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgeäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
Die Entsorgungsnachweise sind chronologisch geordnet und mit Zuordnung zu den Positionsnummern der Leistungsbeschreibung spätestens mit der Rechnungslegung an den Auftraggeber zu übergeben.
Es gelten die im Leistungsverzeichnis angegebenen Abfallschlüssel (AVV).
Verschmutzungen durch Transport von Baumaterialien auf dem Grundstück sowie den angrenzenden öffentlichen Verkehrswegen sind vom verursachenden Auftragnehmer unverzüglich zu beseitigen.
Alle Schutzabdeckungen und Verunreinigungen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers sind vor der Abnahme zu entfernen.
Die durch den Auftragnehmer in Anspruch genommenen Flächen sind besenrein zu übergeben. Erfolgt dies nicht und müssen die Flächen durch Dritte gereinigt werden erfolgt die Kostenumlage zu Lasten des verursachenden Auftragnehmers.
1.13)
Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes
Der Standort liegt im Bereich behördlich festgesetzter Grundwasserschutzgebiete der Schutzzone III (WSG Zorgeaue) bzw. IIIB (geplant WSG Bielen).
1.14)
Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und
dergleichen im Bereich der Baustelle
Sofern nicht im Leistungstext besonders beschrieben sind die vorbenannten Flächen, Bauteile usw. im Rahmen der Nebenleistungen zu schützen.
Der Baumbestand auf dem Baufeld wird bauseitig geschützt, Wurzelbereiche wenn nicht gesondert geschützt dürfen nicht befahren werden. Ein Ablegen von Baumaterialien ist hier nicht zulässig.
Randeinfassungen von angrenzenden Gehwegen dürfen nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung abgebrochen werden.
Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern.
1.15)
Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs.
Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich Sorge zu tragen das bei Überfahrten über Gehwegen (Baustellenzufahrten) Dritte nicht gefährdet werden.
1.16)
Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen
-
1.17)
Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B.
Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer
Vor Arbeitsbeginn hat sich der Auftragnehmer über die Lage von ober- und unterirdischen Leitungen, Kanäle, Grenzsteinen und ähnlichen zu informieren.
Entsprechend notwendige Aufgrabe-Erlaubnisse sind bei den zuständigen Rechtsträgern eigenverantwortlich einzuholen.
Alle daraus resultierenden Aufwendungen sofern im Leistungsverzeichnis nicht gesondert beschrieben, sind Sache des Auftragnehmers und in die Einheitspreise einzurechnen.
1.18)
Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden
Eine baubegleitende kampfmitteltechnische Untersuchung wird bauseits organisiert.
1.19)
Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen
-
1.20)
Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle
-
1.21)
Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen
Orientierende Abfallrechtliche Untersuchung Boden: BM-F1
Für das Gewerk Abbruch gilt die Leistungsbeschreibung.
1.22)
Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten
Der Auftraggeber veranlasst die Baustelleneinrichtung bauseitig:
-Baulagerfläche 100m2 für kurzzeitige Umlage, An- und Abtransport
-Sanitäreinrichtung
-Stromversorgung
-Wasserversorgung
-Bauzaun, Absperrungen
-Abräumen von Grünflächen im Baustellenbereich
-Baumschutz
-Befestigung Zwischenlagerfläche
1.23)
Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Unter Berücksichtigung der geplanten Arbeiten sind in konstruktiver sowie technologischer Sicht mehrere Unternehmen gleichzeitig auf der Baustelle tätig. Zum Teil bauen Leistungen des Auftragnehmers auf Vorleistungen Dritter auf. Mit Unterbrechungen ist zu rechnen.
Alle daraus resultierenden Aufwendungen sofern im Leistungsverzeichnis nicht gesondert beschrieben, sind Sache des Auftragnehmers und in die Einheitspreise einzurechnen.
2) Angaben zur Ausführung
2.1)
Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer
-
2.2)
Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen
-
2.3)
Vorgaben die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben
gemäß Baustellenordnung Sicherheits- und Gesundheitskoordinator. Sofern im Leistungstext nicht gesondert beschrieben gehen geforderte Maßnahmen nicht über das gewöhnliche Maß hinaus.
2.4)
Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen
Auf das Einhalten der Unfallverhütungsvorschriften wird besonders hingewiesen. Anforderungen aus diesen Vorschriften sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
2.5)
Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
Für das ausgeschriebene Gewerk gilt die Leistungsbeschreibung.
2.6)
Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsor-
gungseinrichtungen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung
Die Trennung und Sammeln von Abbruchmaterialien ist Sache des Auftragnehmers. Alle daraus resultierenden Aufwendungen sofern im Leistungsverzeichnis nicht gesondert beschrieben, sind Sache des Auftragnehmers und in die Einheitspreise einzurechnen.
2.7)
Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten
-
2.8)
Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer
Die Einrüstung der Fassaden von außen erfolgt bauseits als Arbeitsgerüst in Verbindung mit notwendigen Schutzmaßnahmen.
Höhenklasse: H1
Breitenklasse :W 09
Lastklasse : 4
ein Leitergang pro Gerüstseite
zuzüglich Treppenaufgang.
Hebezeuge und Aufzüge für den Materialtransport sind Sache des Auftragnehmers und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Alle Abstützungen, Hilfsvorrichtungen sowie Entsorgung und Gebühren sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung, wie Aufenthaltsräume, Materialcontainer, deren Umsetzen in Abhängigkeit vom Bauablauf o. ä., sind Sache des Auftragnehmers.
Außerhalb des Grundstückes werden vom Auftraggeber keine Flächen für Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt.
2.9)
Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts-und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat
Für das Gewerk gilt die Leistungsbeschreibung.
2.10)
Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten Stoffen
-
2.11)
Anforderungen an wiederaufbereitete Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile
-
2.12)
Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen
-
2.13)
Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise
Die angebotenen Materialien (Baustoffe) müssen mindestens den im Leistungsverzeichnis beschrieben erforderlichen technischen Parametern entsprechen.
Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber die nachfolgend erforderlichen Unterlagen und Nachweise wie Fachunternehmererklärung, Bauaufsichtliche Zulassungen, Übereinstimmungserklärungen, Messprotokolle, Datenblätter der zum Einsatz kommenden Baumaterialien vor Leistungserbringung jedoch spätestens mit Rechnungslegung vor.
Die Übergabe der Unterlagen erfolgt spätestens zur Gesamtabnahme
1fach digital, sowie 2fach gedruckt und gebunden an den Auftraggeber.
Aufmaße, Bauteillisten sind gemäß Leistungsbeschreibung sowie Ausführungsplanung eigenverantwortlich mit der Örtlichkeit zu überprüfen, Aufmaße zu erstellen und abzugleichen.
Alle daraus resultierenden Aufwendungen sofern im Leistungsverzeichnis nicht gesondert beschrieben, sind Sache des Auftragnehmers und in die Einheitspreise einzurechnen.
2.14)
Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind
Für das ausgeschriebene Gewerk gilt die Leistungsbeschreibung.
2.15)
Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten
Es gilt die Leistungsbeschreibung. Die Trennung und Sammeln von Abbruchmaterialien ist Sache des Auftragnehmers.
Alle Abbruchmaterialien sind fachgerecht zu entsorgen. Es gilt der in der Leistungsbeschreibung benannte Abfallschlüssel (AVV).
Der Auftragnehmer hat schnellstmöglich, jedoch spätestens mit Rechnungslegung dem Auftraggeber die geforderten Entsorgungsnachweise vorzulegen.
2.16)
Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe
-
2.17)
In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt
Die Anlieferung von Material hat fracht- und verpackungsfrei bis zur Verwendungsstelle zu erfolgen. Hilfskräfte zum Entladen der Teile werden nicht zur Verfügung gestellt. Alle Lieferungen, auch kleinsten Umfangs, sind vom Auftragnehmer auf der Baustelle in Empfang zu nehmen. An den Auftraggeber gesandte Lieferungen werden auf Kosten des Auftragnehmers an den Absender zurückgeschickt.
2.18)
Leistungen für andere Unternehmer
-
2.19)
entfällt
2.20)
Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme
-
2.21)
entfällt
2.22)
Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen
Teil- und Schlussrechnungen sind mit kumulierten Aufmaßzusammenstellungen zur Prüfung in elektronischer Form einzureichen.
Auf Wunsch des Auftraggebers sind Rechnungen für abgegrenzte Teilbereiche zu stellen.
Die mit Rechnungslegung hier Abschlagsrechnung sowie Schlussrechnung einzureichenden Unterlagen bestehen aus:
Rechnung (kumulativ)
Aufmaß (kumulativ)
Entsorgungsnachweise (sofern erforderlich)
Messprotokolle (sofern erforderlich)
technische Nachweise (sofern erforderlich)
Abschlagsrechnungen nach prozentualem Bautenstand oder eingeschätztem Leistungsumfang sind nicht möglich.
Allgemeine Baubeschreibung
Vorbemerkungen Allgemein:
Dem Leistungsverzeichnis liegen sämtliche Vorschriften der VOB Teil B + C, jeweils in der neuesten Fassung zugrunde.
Darüber hinaus gelten sämtliche in den DIN's normative Verweisungen und sämtliche Merkblätter der entsprechenden Fachverbände.
Der Auftragnehmer hat insbesondere die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Normen, allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und Prüfzeugnisse, (Unfall)Vorschriften sowie die baupolizeilichen Bestimmungen verantwortlich zu beachten.
Zur Vereinfachung wurde im Leistungstext des LV´s teilweise auf selbstverständliche Ausdrücke, wie "Herstellen, einschl. Materiallieferung und Verschnitt, verlegen, montieren, einschl. Befestigungsmaterial, Geräte, Förderungsmittel und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen treffen usw." verzichtet.
Im Gebäude besteht Rauchverbot.
Baustelleneinrichtung:
Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft.
Bautechnische Unterlagen:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich anhand der beiliegenden Planunterlagen über Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen zu informieren.
Unfallverhütung:
Auf das Einhalten der Unfallverhütungsvorschriften wird besonders hingewiesen. Anforderungen aus diesen Vorschriften sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Gewerkeschnittstellen:
Gewerkeschnittstellen sind mit den betreffenden Gewerken vor Ausführung der Leistung abzustimmen und mit der Bauleitung zu kommunizieren.
Allgemeine Baustelleneinrichtung:
Die zur Erbringung der eigenen Leistungen erforderlichen allgemeinen Baustelleneinrichtungen, wie z.B.
- Kran mit Aufstellfläche
- Lager- und Arbeitsplätze
- Verkehrssicherungseinrichtung
- Baustellenbeleuchtung
- Tagesunterkünfte für Eigenbedarf
- Maschinen, Geräte, Werkzeuge
- Begehbare Abdeckungen
- Schutzgeländer, Absturzsicherungen
- Hinweisschilder Baustelle
- Sicherung Baugrube
- Einmessarbeiten nach Achsenvorgabe
- 2 Höhenmesspunkte pro Gebäude und Etage
- Straßenreinigung bei eigener Verschmutzung
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Baustellenkran:
Ein Baustellenkran und Mobilkräne sind vom AN einzukalkulieren, soweit sie für die Erbringung der eigenen Leistung erforderlich sind.
Bauüberwachung:
Der Auftragnehmer hat für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Abnahme aller statisch beanspruchten Konstruktionsteile durch die Bauaufsichtsbehörde / Prüfingenieur bzw. durch den Tragwerksplaner zu sorgen. Vor der Abnahme dürfen diese Teile nicht durch Schalungen oder Bekleidungen verdeckt werden.
Baustrom:
Baustrom wird bauseits bereitgestellt.
Eine entsprechende Arbeitsplatzbeleuchtung ist je Gewerk selbst zu erbringen.
Bauwasser:
Bauwasser wird bauseits bereitgestellt.
Vorbemerkungen
Ausführungshinweise Putzarbeiten Elektrodosen und Schlitze
Alle Elektrodosen und später freizulegende Einbauteile sind vor dem Verputzen zu kennzeichnen. Eingebaute Teile, die vom Mörtel verschmutzt werden, sind sofort zu reinigen.
Auswahl von Schienen und Profilen
Schienen und Profile wie Eckschutzschienen, Abschlussschienen, Dehnungsfugenprofile, Randwinkel und Einfassprofile aus Metall müssen entsprechend dem Verwendungszweck verzinkt oder korrosionsresistent sein.
Problematische Untergründe
Alle Stellen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar oder zu erwarten sind, sind vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber zu besichtigen und festzulegen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Risseverhinderung und deren Vergütung sind in diesem Zuge mit dem AG abzustimmen.
Hinweise zu Putzträger
Drahtgeflechte, Rippenstreckmetall, Baustahlmatten u.ä. müssen frei von losem Rost sein. Textile Gewebe für den Außenbereich müssen alkalibeständig sein. Nägel, Klammern und andere Befestigungsmittel müssen bei Verwendung in feuchten Räumen und für Arbeiten mit Gips rostgeschützt sein.
Abdeckungen und Schutzmaßnahmen
Fenster, Fensterstöcke, Türen, Tür-Futter, Tür-Rahmen, Tür-Zargen, Verglasungen, Sichtbeton-Elemente, angrenzende Bauteile, usw. sind vor Beginn der Arbeiten sorgfältig abzudecken.
Ausführungshinweise Putzarbeiten
1 Putzarbeiten
1
Putzarbeiten
1.1 Abbrucharbeiten
1.1
Abbrucharbeiten
1.2 Reinigung Oberflächen
1.2
Reinigung Oberflächen
1.3 Voranstriche, Haftgrund
1.3
Voranstriche, Haftgrund
1.4 Innenwandputz IW
1.4
Innenwandputz IW