Allgemeine Vorbemerkungen zur Schadstoffsanierung Sämtliche Arbeiten sind gemäß den aktuellen technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere TRGS 519 (Asbest), TRGS 521 (KMF) und TRGS 524 (kontaminierte Bereiche/PAK), auszuführen. Die ausführende Firma muss über die erforderliche Zulassung für Arbeiten an asbesthaltigen Materialien verfügen. Alle erforderlichen Anzeigen und Genehmigungen bei den zuständigen Behörden (z.B. Gewerbeaufsichtsamt, Arbeitsschutzbehörde) sind durch den Auftragnehmer vorzunehmen. Die Nachweise sind dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
Die im LV angegebenen Mengen sind Circa-Mengen und dienen der Abrechnung. Vor Beginn der Arbeiten sind die genauen Mengen durch ein gemeinsames Aufmaß vor Ort zu ermitteln. Eventuelle Abweichungen sind vor Arbeitsbeginn zu melden.
Allgemeine Vorbemerkungen zur Schadstoffsanierung
01 Baustelleneinrichtung und allgemeine Arbeiten
Baustelleneinrichtung und allgemeine Arbeiten
01.__.0010 BE und Schutzmaßnahmen pauschal Einrichten und Vorhalten der kompletten Baustelleneinrichtung für die Dauer der Sanierungsarbeiten. Dies beinhaltet die An- und Abfahrt, das Bereitstellen von Werkzeugen, Geräten, Materiallagerflächen sowie die erforderlichen sanitären Einrichtungen für das Personal. Ebenfalls enthalten sind alle Maßnahmen zum Schutz von nicht zu sanierenden Bauteilen, wie z.B. Abdeckungen und Abklebungen.
BE und Schutzmaßnahmen pauschal
01.__.0020 Anmeldung der Sanierungsarbeiten bei Behörden Durchführung aller notwendigen Anmeldungen der Schadstoffsanierungsarbeiten (insbesondere Asbestarbeiten) bei den zuständigen Behörden gemäß TRGS 519. Dies umfasst die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, des Arbeits- und Sicherheitsplans sowie die fristgerechte Einreichung aller Unterlagen. Die schriftliche Bestätigung der Anzeige ist dem Auftraggeber vorzulegen.
Anmeldung der Sanierungsarbeiten bei Behörden
01.__.0030 Einrichten Schwarz-Weiß-Anlage Einrichten, Betreiben und Vorhalten einer ortsveränderlichen dekontaminationsanlage (Schwarz-Weiß-Anlage) mit Material- und Personalschleuse gemäß TRGS 519 für die Dauer der Sanierungsarbeiten. Inklusive aller Ver- und Entsorgungsleitungen, Unterdruckhaltung und regelmäßiger Wartung und Überprüfung der Funktionstüchtigkeit.
Einrichten Schwarz-Weiß-Anlage
02 Asbestsanierung
02.__.0010 Asbesthaltige Fensterbänke demontieren Demontage von asbesthaltigen Fensterbänken aus Asbestzement in den Treppenhäusern und Wohnungen. Die Demontage hat nach den Vorgaben der TRGS 519 (emissionsarme Verfahren) möglichst zerstörungsfrei zu erfolgen. Die Bauteile sind fachgerecht zu verpacken und für die Entsorgung bereitzustellen.
Anzahl: 32 Stk in Treppenhäusern, 12 Stk in Wohnungen
Asbesthaltige Fensterbänke demontieren
02.__.0020 Asbesthaltige Lüftungskanäle (Asbestzement) demontieren Demontage von asbesthaltigen Lüftungs-/Entlüftungskanälen (Asbestzement) vom Keller bis ins Dachgeschoss, verlaufend in den Bädern. Die Arbeiten sind nach TRGS 519 durchzuführen. Ggf. müssen Deckendurchbrüche aufgestemmt werden. Alle erforderlichen Schutzmaßnahmen sind in die Position aufzunehmen. Die Bauteile sind staubdicht zu verpacken und zur Entsorgung bereitzustellen.
Asbesthaltige Lüftungskanäle (Asbestzement) demontieren
02.__.0030 Asbesthaltigen Bodenbelag (PVC-Platten) ausbauen Ausbau von asbesthaltigen, kleinformatigen PVC-Bodenplatten (Floor-Flex- oder Flex-Platten). Arbeiten im Schwarzbereich unter Einhaltung der TRGS 519. Der Ausbau erfolgt inklusive der Vorbereitung des Untergrundes. Der anfallende Abfall ist fachgerecht zu verpacken.
Annahme: ca. 60% der Wohnfläche.
Asbesthaltigen Bodenbelag (PVC-Platten) ausbauen
02.__.0040 Asbesthaltigen schwarzen Kleber abfräsen Abfräsen des asbesthaltigen schwarzen Klebers vom Untergrund nach Ausbau der PVC-Platten. Die Arbeiten sind mittels Kugelstrahlen oder Schleifverfahren mit direkt angeschlossener, für Asbest zugelassener Absaugung (IFA-geprüft, Staubklasse H) durchzuführen. Arbeiten im Schwarzbereich gemäß TRGS 519.
Asbesthaltigen schwarzen Kleber abfräsen
02.__.0050 Asbesthaltigen Putz/Spachtel an Wandflächen entfernen Entfernen von asbesthaltigem Putz und Spachtelmassen an den Wandflächen angrenzend an die Fensterlaibungen sowie an den Brüstungen der Dachfenster in den Treppenhäusern. Die Sanierung erfolgt durch Abstemmen oder Fräsen im Schwarzbereich gemäß TRGS 519. Der Bereich ist auf die notwendige Fläche zu begrenzen (ca. 0,5 m um die Fenster).
Asbesthaltigen Putz/Spachtel an Wandflächen entfernen
02.__.0060 Asbesthaltigen Fensterkitt entfernen Entfernen des asbesthaltigen Fensterkitts aus den Verglasungen der Kellertüren, Kellerfenster und Dachfenster. Die Arbeiten sind nach TRGS 519 durchzuführen. Das Glas ist dabei möglichst zu erhalten und zu schützen. Der ausgebaute Kitt ist staubdicht zu verpacken.
Anzahl: 30 Kellerfenster, 10 Kellertüren, 15 Dachfenster.
Asbesthaltigen Fensterkitt entfernen
02.__.0070 Asbesthaltige Dichtschnüre entfernen Entfernen von asbesthaltigen Dichtschnurresten an den Revisionsklappen der Schornsteinschächte in den Kellergeschossen. Die Arbeiten erfolgen nach TRGS 519.
Anzahl: ca. 20 Klappen.
Asbesthaltige Dichtschnüre entfernen
02.__.0080 Zulage: Asbesthaltigen Kleber von weiteren Flächen entfernen Zulageposition für das Abfräsen von asbesthaltigem schwarzen Kleber von Bodenflächen, die über die in [Position 02.__.0040](#boq-element-10) genannten Küchen- und Badflächen hinausgehen (z.B. Flure, Zimmer). Die Arbeiten sind mittels Kugelstrahlen oder Schleifverfahren mit direkt angeschlossener, für Asbest zugelassener Absaugung (IFA-geprüft, Staubklasse H) im Schwarzbereich gemäß TRGS 519 durchzuführen. Inklusive aller erforderlichen Schutzmaßnahmen und Baustelleneinrichtung anteilig für diese Leistung.
Zulage: Asbesthaltigen Kleber von weiteren Flächen entfernen
03 KMF- und PAK-Sanierung
03.__.0010 KMF-haltigen Fensterkitt entfernen Entfernen von KMF-haltigem Glaskitt an Kellertüren. Die Arbeiten sind gemäß TRGS 521 durchzuführen. Der ausgebaute Kitt ist staubdicht in Säcken zu verpacken und zur Entsorgung bereitzustellen.
Anzahl: ca. 4 Türen.
KMF-haltigen Fensterkitt entfernen
03.__.0020 PAK-haltigen Rohranstrich entfernen Entfernen des PAK-haltigen schwarzen Anstrichs von Gussrohren im Keller. Die Arbeiten erfolgen mittels geeigneter mechanischer Verfahren (z.B. Sandstrahlen im geschlossenen System) gemäß TRGS 524. Der anfallende kontaminierte Staub ist abzusaugen und fachgerecht zu entsorgen.
PAK-haltigen Rohranstrich entfernen
04 Messungen und Entsorgung
04.__.0010 Freigabemessung nach Asbestsanierung Durchführung von Kontroll- und Freigabemessungen der Raumluft auf Asbestfasern nach Abschluss der Sanierungsarbeiten und der Feinreinigung in den Schwarzbereichen. Die Messung erfolgt durch ein unabhängiges, akkreditiertes Messinstitut gemäß TRGS 519.
Freigabemessung nach Asbestsanierung
04.__.0020 Entsorgung asbesthaltiger Abfälle Laden, Transport und Entsorgung der verpackten asbesthaltigen Abfälle (z.B. Asbestzement, PVC-Platten, Kleber, Putze, Kitte) auf einer dafür zugelassenen Deponie. Inklusive aller Wiegegebühren und der Erstellung der Entsorgungsnachweise (Begleitscheine).
Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
04.__.0030 Entsorgung KMF-haltiger Abfälle Laden, Transport und Entsorgung der verpackten KMF-haltigen Abfälle (Glaskitt) auf einer dafür zugelassenen Deponie oder in einer thermischen Verwertungsanlage. Inklusive aller Gebühren und der Erstellung der Entsorgungsnachweise.
Entsorgung KMF-haltiger Abfälle
04.__.0040 Entsorgung PAK-haltiger Abfälle Laden, Transport und Entsorgung der PAK-haltigen Abfälle (Strahlgut vom Rohranstrich) als gefährlicher Abfall auf einer zugelassenen Deponie. Inklusive aller Gebühren und der Erstellung der Entsorgungsnachweise.
Entsorgung PAK-haltiger Abfälle