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Vortext Leistungsverzeichnis HLS Neubau Wohnanlage Niederkrüchten, Florianstraße
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau einer Wohnanlage in Niederkrüchten, Florianstraße. Geplant sind insgesamt 35 öffentlich geförderte Mietwohnungen in zwei dreigeschossigen Baukörpern einschließlich Staffelgeschoss. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen.
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen umfassen die haustechnischen Anlagen der Gewerke Heizung, Lüftung und Sanitär einschließlich aller hierfür erforderlichen Lieferungen, Montagen, Nebenleistungen, Befestigungen, Anschlüsse, Inbetriebnahmen, Prüfungen, Dokumentationen und Abstimmungen mit den beteiligten Planern, Behörden, Versorgungsunternehmen und weiteren Gewerken.
Alle Leistungen sind vollständig, betriebsfertig, funktionsgerecht und mangelfrei herzustellen, auch wenn einzelne Nebenleistungen im Leistungsverzeichnis nicht gesondert aufgeführt sind. Grundlage der Ausführung sind die mitübergebenen Unterlagen, die Ausführungsplanung, die Auflagen der Baugenehmigung, die einschlägigen DIN-, EN-, VDI-, DVGW- und VDE-Bestimmungen, die VOB/C, die Landesbauordnung NRW, die Lüftungsanlagen-Richtlinie NRW, die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die Herstellervorgaben.
Alle Maße, Leitungsführungen, Durchbrüche, Schächte, Installationszonen und Anschlusspunkte sind vor Ausführung anhand der mitübergebenen Unterlagen, der aktuellen Ausführungsplanung und der örtlichen Gegebenheiten eigenverantwortlich zu prüfen. Abweichungen, Unstimmigkeiten oder fehlende Angaben sind der Bauleitung bzw. Fachbauleitung vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
Die Koordination mit den Gewerken Rohbau, Trockenbau, Elektro, Dachdecker, Außenanlagen, Estrich, Fliesen, Maler sowie mit den Versorgungsunternehmen und etwaigen Fremdauftragnehmern ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
1. Sanitäranlagen
Die Entwässerung der Gebäude erfolgt im Trennsystem. Schmutzwasser und Regenwasser werden getrennt erfasst und abgeführt. Die Gebäudeentwässerung ist gemäß den mitübergebenen Unterlagen, sowie DIN EN 12056 und DIN 1986-100 auszuführen.
Innerhalb der Gebäude sind Schmutzwasserleitungen, Fallleitungen, Sammelleitungen und Anschlussleitungen unter Beachtung der schalltechnischen Anforderungen auszuführen. Die Anforderungen der DIN 4109 sowie die projektbezogenen Schallschutzvorgaben sind einzuhalten.
Das häusliche Schmutzwasser aus Bädern, WCs, Küchen und Abstellräumen wird über Anschlussleitungen den Fallsträngen und Grundleitungen zugeführt. Zu den angeschlossenen Einrichtungen zählen insbesondere WCs, Waschtische, Duschen, Badewannen, Küchenspülen und Waschmaschinen.
Fallstränge sind über Dach zu entlüften. Reinigungsöffnungen, Inspektionsmöglichkeiten und erforderliche Revisionsmöglichkeiten sind entsprechend den technischen Erfordernissen, den mitübergebenen Unterlagen und den anerkannten Regeln der Technik vorzusehen.
Die Trinkwasserversorgung erfolgt über den Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz. Die Gebäude erhalten jeweils eine Trinkwassereinspeisung mit Übergabestation in der jeweiligen HLS-Zentrale. Die Schnittstellen zu den Versorgungsunternehmen sind anhand der mitübergebenen Unterlagen und der Ausführungsplanung zu berücksichtigen.
Die Trinkwasserinstallation ist gemäß DIN 1988, Trinkwasserverordnung und den einschlägigen DVGW-Arbeitsblättern auszuführen. Stagnation ist zu vermeiden. Kalt- und Warmwasserleitungen sind hygienisch einwandfrei und gemäß den projektbezogenen Vorgaben herzustellen.
Die Wasserübergabe ist mit den erforderlichen Absperrungen, Sicherungsarmaturen, Filtereinrichtungen und Druckregelarmaturen gemäß Ausführungsplanung auszuführen.
Die Warmwasserbereitung erfolgt gemäß den mitübergebenen Unterlagen. Das Warmwassersystem ist mit den erforderlichen Zirkulationsleitungen, Regulierventilen, Absperrungen und Dämmungen auszuführen. Die Anforderungen der Trinkwasserhygiene sind einzuhalten.
Jede Wohnung erhält Absperr- und Zählermodule für Trinkwasser kalt und Trinkwasser warm gemäß Planung. Verbrauchszähler sind entsprechend den projektbezogenen Vorgaben vorzusehen. Sofern Verbrauchszähler bauseits oder durch Dritte gestellt werden, sind die erforderlichen Passstücke, Absperrungen und Anschlussmöglichkeiten im Leistungsumfang zu berücksichtigen.
Das Rohrnetz ist gemäß den mitübergebenen Unterlagen, den Anforderungen der Trinkwasserhygiene und den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. In Vorwandinstallationen sind geeignete Rohrsysteme mit zugelassenen Verbindungstechniken zu verwenden.
Sämtliche Trinkwasserleitungen sind entsprechend GEG, DIN 1988, Trinkwasserverordnung und den projektspezifischen Vorgaben zu dämmen. Wand- und Deckendurchführungen mit Brandschutzanforderungen sind mit zugelassenen Brandschutzsystemen auszuführen.
Als Sanitärobjekte sind Standardprogramme der Hersteller vorgesehen, sofern in den mitübergebenen Unterlagen nichts Abweichendes festgelegt ist. Zur Ausführung kommen insbesondere wandhängende Tiefspül-WCs mit Unterputzspülkasten und Betätigungsplatte, Waschtische bzw. Handwaschbecken mit Einhebelmischarmaturen, Duschen mit Armaturen und Duschzubehör, Badewannen mit Wannenfüll- und Brausebatterie sowie Waschmaschinenanschlüsse gemäß Planung.
Die genaue Anzahl, Lage und Ausstattung der Sanitärobjekte ergeben sich aus den mitübergebenen Unterlagen und der Ausführungsplanung. Sichtbare Sanitärobjekte, Armaturen und Zubehörteile sind vor Ausführung zu bemustern und durch den Bauherrn bzw. die Bauleitung freigeben zu lassen.
Außenzapfstellen sind gemäß den mitübergebenen Unterlagen frostfrei, durchströmt und unter Beachtung der Trinkwasserhygiene auszuführen.
2. Heizungsanlagen
Die Wärmeerzeugung erfolgt über eine Pelletheizungsanlage. Die Pelletheizung einschließlich Wärmeerzeuger, Verteiler, Druckhalteanlage, Wassernachspeisung und Heizungsregelung (inkl. Heizungsfühler) des MFH 2 wird durch einen Contractor erbracht und ist nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses.
Bestandteil des vorliegenden Leistungsverzeichnisses sind ausschließlich die heizungsseitigen Leistungen ab definierter Schnittstelle zum Contractor. Die genaue Schnittstelle ist aus der Schnittstellenliste des Contractors zu entnehmen und wurde auf den letzten Ventil des Verteilers des MFH 2 festgelegt.
Ab der Schnittstelle sind die Wärmeverteilnetze innerhalb der Gebäude vollständig, betriebsfertig und funktionsgerecht herzustellen. Hierzu gehören insbesondere Rohrleitungen, Absperrarmaturen, Regelarmaturen, Strangregulierventile, Entleerungen, Entlüftungen, Befestigungen, Dämmungen, Brandschutzabschottungen, Schallschutzmaßnahmen sowie alle erforderlichen Nebenleistungen.
Die Wärmeverteilung erfolgt gemäß den mitübergebenen Unterlagen im Zweirohrsystem. Die Aufteilung erfolgt entsprechend der Nutzung und den Anforderungen der jeweiligen Heizkreise, insbesondere für die Versorgung der Fußbodenheizung sowie der vorgesehenen statischen Heizflächen.
Die Systemtemperaturen, Volumenströme, Differenzdrücke und Regelparameter sind gemäß aktueller Heizlastberechnung, Ausführungsplanung und Vorgaben des Contractors zu berücksichtigen.
MFH 1
Die Leistungen im MFH 1 sind vollständig durch den Bieter auszuführen. Contractor-Leistungen sind hierfür nicht vorgesehen.
MFH 2
Für das MFH 2 sind das mit übergebene Schema sowie die Schnittstellenliste zu beachten. Die Leistungsabgrenzung erfolgt gemäß den dort definierten Schnittstellen.
Die Fußbodenheizung ist gemäß Planung als Niedertemperatur-Flächenheizung auszuführen. Die Unterverteilung erfolgt über Heizkreisverteiler in den Wohnungen. Lage und Ausführung der Verteilerschränke sind mit der Ausführungsplanung und den örtlichen Gegebenheiten abzugleichen.
Jeder beheizte Raum erhält eine raumweise Regelung über Raumthermostat bzw. Raumtemperaturfühler. Jeder Heizkreis ist mit Regelventil und Stellantrieb auszuführen.
Die Fußbodenheizung ist mit geeigneten Systemplatten, Heizrohren, Heizkreisverteilern, Verteilerschränken, Anschlussleitungen, Regelkomponenten und Zubehör vollständig herzustellen. Die maximalen Heizkreislängen, Verlegeabstände und Druckverluste sind gemäß Heizlastberechnung, Verlegeplanung und hydraulischer Berechnung einzuhalten.
In Bereichen, in denen die Fußbodenheizung zur Deckung der Heizlast nicht ausreicht, sind ergänzende Heizflächen gemäß Planung vorzusehen. Elektro-Badheizkörper, statische Heizflächen und Plattenheizkörper sind entsprechend den mitübergebenen Unterlagen auszuführen.
Heizkörper erhalten Thermostatventile mit automatischer Durchflussregelung, absperrbare Rücklaufverschraubungen, Entlüftungen und Entleerungen. Befestigungen sind entsprechend der Wandkonstruktion, der Heizkörperbauart und den Herstellerangaben auszuführen.
Für sämtliche durch das Gewerk auszuführenden Heizkreise ist der hydraulische Abgleich zu erbringen und zu dokumentieren. Die Anlage ist zu spülen, zu befüllen, zu entlüften, einzuregulieren und betriebsbereit zu übergeben, soweit dies innerhalb des Leistungsumfangs des Auftragnehmers liegt.
Die Abstimmung mit dem Contractor hinsichtlich Anlagenparametern, Regelung, Übergabepunkten, Druckhaltung, Füllwasserqualität, Inbetriebnahme und Verantwortungsabgrenzung ist einzukalkulieren.
Alle Heizungsleitungen sind entsprechend GEG, den einschlägigen Normen und den Angaben der Fachplanung zu dämmen. Rohrdurchführungen durch brandabschnittsbildende Bauteile sind mit zugelassenen Brandschutzsystemen auszuführen. Sichtbare Leitungen, Armaturen und Bauteile sind sauber auszurichten, dauerhaft zu befestigen und fachgerecht zu kennzeichnen.
3. Lüftungsanlagen
Die Lüftung der Wohneinheiten erfolgt gemäß den mitübergebenen Unterlagen über dezentrale Abluftventilatoren in Nassräumen und innenliegenden Räumen. Eine Wärmerückgewinnung ist nicht vorgesehen, sofern in den Ausführungsunterlagen nichts Abweichendes festgelegt ist.
Die Ventilatoren sind insbesondere in Bädern, WCs und Abstellräumen mit Waschmaschinenanschluss vorgesehen. Die Geräte sind vollständig mit Anschlussleitungen, Steuerung, Rückschlagklappen, Befestigungen, Revisionsmöglichkeiten und Zubehör zu liefern und zu montieren.
Die Einzelraumlüfter werden bedarfsgeführt betrieben. Die genaue Betriebsweise, Grundlüftung, Nachlaufzeit, Feuchtesteuerung und Lichtschalteranbindung sind gemäß den mitübergebenen Unterlagen, der Lüftungsplanung und den Vorgaben der Elektroplanung auszuführen.
Die Abluftführung erfolgt über vertikale Sammelleitungen für übereinanderliegende Räume. Die Einzelraumgeräte erhalten Rückschlagklappen zur Vermeidung von Rückströmungen und zur Begrenzung einer Kaltrauchübertragung zwischen Nutzungseinheiten.
Der Brandschutz von Etage zu Etage ist durch geeignete Deckenschotts, Brandschutzklappen oder zugelassene Brandschutzsysteme gemäß LüAR NRW, Brandschutzkonzept und Ausführungsplanung sicherzustellen.
Die Nachströmung der Zuluft erfolgt gemäß den mitübergebenen Unterlagen. Erforderliche Nachströmöffnungen, Türunterschnitte oder sonstige Luftdurchlässe sind mit den Gewerken Fenster, Türen, Trockenbau und Elektro abzustimmen.
Luftleitungen, Formteile, Befestigungen, Dachdurchführungen, Brandschutzbauteile, Schalldämpfer und Auslässe sind entsprechend den technischen Erfordernissen, den anerkannten Regeln der Technik und den Herstellervorgaben auszuführen.
Für Technikräume und Aufstellräume technischer Anlagen sind die erforderlichen Lüftungs- und Verbrennungsluftanforderungen gemäß den mitübergebenen Unterlagen, bauordnungsrechtlichen Vorgaben und technischen Regelwerken zu berücksichtigen. Erforderliche Wetterschutzgitter, Außenluftöffnungen oder sonstige lufttechnische Bauteile sind gemäß Schnittstellenklärung zu berücksichtigen.
4. Allgemeine Ausführungsanforderungen
Alle Anlagen sind vollständig zu liefern, zu montieren, anzuschließen, einzuregulieren, zu prüfen und betriebsbereit zu übergeben. Hierzu gehören insbesondere Druckprüfungen, Dichtheitsprüfungen, Spülungen, Einregulierungen, Funktionsprüfungen, hydraulischer Abgleich, Inbetriebnahmen, Mess- und Prüfprotokolle sowie die vollständige Revisions- und Bestandsdokumentation.
Alle sichtbaren Bauteile, Sanitärobjekte, Armaturen, Heizkörper, Lüftungsauslässe und sonstigen Ausstattungsgegenstände sind vor Ausführung mit dem Bauherrn bzw. der Bauleitung zu bemustern und freigeben zu lassen.
Benannte Fabrikate gelten, sofern nicht ausdrücklich anders festgelegt, als Leitfabrikate. Gleichwertige Produkte sind zulässig, sofern sie hinsichtlich Qualität, Gebrauchstauglichkeit, technischer Eigenschaften und optischer Anforderungen gleichwertig sind und vor Ausführung freigegeben werden.
Durchbrüche, Kernbohrungen, Schlitze, Befestigungen, Konsolen, Tragsysteme, Brandschutzabschottungen, Schallschutzmaßnahmen, Dämmungen, Kennzeichnungen und Revisionsöffnungen sind entsprechend den technischen Erfordernissen und der Ausführungsplanung herzustellen bzw. mit den zuständigen Gewerken abzustimmen.
Schallschutzanforderungen sind insbesondere bei Abwasserleitungen, Installationswänden, Befestigungen, Armaturen und haustechnischen Anlagen einzuhalten.
Die Schnittstellen zu den Versorgungsunternehmen, zur Gebäudeentwässerung, zu den Außenanlagen, zum Rohbau, zur Elektroinstallation, zur Gebäudeautomation, zum Contractor sowie zu den Ausbaugewerken sind vor Ausführung zu klären.
Vor Übergabe sind dem Auftraggeber alle erforderlichen Unterlagen zu übergeben, insbesondere Revisionspläne, Strangschemata, Produktdatenblätter, Wartungs- und Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle, Einregulierungsprotokolle, Nachweise zum hydraulischen Abgleich, Dichtheits- und Druckprüfprotokolle, Spülprotokolle, Brandschutznachweise und Fachunternehmererklärungen.
Vortext Leistungsverzeichnis HLS
01 Heizungsanlagen
01
Heizungsanlagen
01.01 Fußbodenheizung
01.01
Fußbodenheizung
01.02 Rohrleitungen und Formteile
01.02
Rohrleitungen und Formteile
01.03 Pumpen, Ventile und Zubehör
01.03
Pumpen, Ventile und Zubehör
01.04 Heizkörper
01.04
Heizkörper
01.05 Brandschutz
01.05
Brandschutz
01.06 Inbetriebnahme und Prüfungen
01.06
Inbetriebnahme und Prüfungen
Hinweis zur Wartung Die Wartung der Heizungsanlage wird durch einen Contractor durchgeführt und ist nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses.
Hinweis zur Wartung
01.07 Dämmungen
01.07
Dämmungen
02 Lüftungsanlagen
02
Lüftungsanlagen
02.01 Lüftungskanäle und Formteile
02.01
Lüftungskanäle und Formteile
02.02 Einzelraumlüfter und Zubehör
02.02
Einzelraumlüfter und Zubehör
02.03 Brandschutz
02.03
Brandschutz
02.04 Inbetriebnahme und Prüfungen
02.04
Inbetriebnahme und Prüfungen
02.05 Wartung
02.05
Wartung
03 Sanitäranlagen
03
Sanitäranlagen
03.01 Rohrleitungen und Formteile
03.01
Rohrleitungen und Formteile
03.02 Pumpen Ventile und Zubehör
03.02
Pumpen Ventile und Zubehör
03.03 Ausstattungsgegenstände
03.03
Ausstattungsgegenstände
03.04 Schmutzwasserleitung
03.04
Schmutzwasserleitung
03.05 Brandschutz
03.05
Brandschutz
03.06 Dämmung
03.06
Dämmung
03.07 Inbetriebnahme und Prüfungen
03.07
Inbetriebnahme und Prüfungen
03.08 Wartung
03.08
Wartung
04 Insgemeinkosten
04
Insgemeinkosten
04.__.0010 Helferstunden Stundenlohnarbeiten für einen Helfer, die auf gesonderten Nachweis und Anweisung der Bauleitung ausgeführt werden. Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.
04.__.0010
Helferstunden
10.00
h
04.__.0020 Monteurstunden Stundenlohnarbeiten für einen Fachmonteur, die auf gesonderten Nachweis und Anweisung der Bauleitung ausgeführt werden. Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.
04.__.0020
Monteurstunden
10.00
h
04.__.0030 Obermonteurstunden Stundenlohnarbeiten für einen Obermonteur/Bauleiter, die auf gesonderten Nachweis und Anweisung der Bauleitung ausgeführt werden. Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.
04.__.0030
Obermonteurstunden
10.00
h