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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Situation und Angaben zum Projekt Situation und Angaben zum Projekt
Allgemeine Beschreibung
Die ProSiebenSat.1 Media SE beabsichtigt, das Areal der Medienallee 7/9 und Gutenbergstraße 4 neu
zu gestalten.
Es soll ein Unternehmensstandort mit qualitativ hochwertigen Büroarbeitsplätzen, Sondernutzungen und
dem notwendigen Produktionsumfeld geschaffen werden.
Die Liegenschaft für die Entwicklung des Campuskonzeptes ProSiebenSat.1 Media SE liegt in zentraler
Lage, direkt am S-Bahnhof Unterföhring und mit Anbindung an die Autobahn 99.
Der bestehende Gebäudebestand wurde in 2 Bauabschnitten rückgebaut und in der konstruktiv verbauten Baugrube wird ein neues Campusgebäude mit 1-geschossiger Unterkellerung errichtet.
Das Projektgelände umfasst die Flurnummern 205 und 206 der Gemarkung/Gemeinde Unterföhring
und wird im Norden von der Medienallee, im Osten von der Gutenbergstraße, im Süden vom Weg
„Am Wäldchen“ und im Westen von der S-Bahn-Trasse / S-Bahn-Station begrenzt.
Die Geländehöhe liegt gemäß Bayern-Atlas bei ca. 504 - 506 m.
Der 1.Bauabschnitt wurde an P7S1 übergeben.
Der 2.Bauabschnitt ist weit fortgeschritten.
Die Fassaden-, Fenster- und Dachabdichtungsarbeiten sind weitgehend abgeschlossen.
Die Ausbauarbeiten und TGA-Gewerke sind teilweise in der Ausführung.
Leistungsumfang dieser Ausschreibung sind die Stahlbetondecken auf der Rohdecke in den Studios
im Bauteil B des Bauabschnitts 2.
Angaben zum Projekt
(Bestandteil der Leistungsbeschreibung)
Fläche des Gesamtareals ca. 26.500 m2
Fläche Bauabschnitt 1 ca. 13.500 m2
Fläche Bauabschnitt 2 ca. 13.000 m2
FFB Erdgeschoss + 506,00 m über NN
Brutto-Grundfläche (BGF) BA1 ca. 37.200 m2 oberirdisch
ca. 13.000 m2 unterirdisch
BA2 ca. 34.000 m2 oberirdisch
ca. 14.500 m2 unterirdisch
Brutto-Rauminhalt (BRI) BA1 ca. 226.600 m3
BA2 ca. 188.300 m3
Konstruktion
Der Gebäudekomplex erstreckt sich über ein Baufeld von ca. 180 x 150 m und gliedert sich in drei Bauteile,
die sich um eine großzügige Piazza anordnen.
Bauteil A und Bauteil C werden von kammartig angeordneten Bürotrakten in Massivbauweise (Stahlbetonskelettbau) gebildet. Zusätzlich sind in diesen Bereichen Konferenz- und Meetingzonen, Cutterarbeitsplätze, Werkstätten sowie die Sonderbereiche Playout Center (POC), Rechenzentrum und Anlieferung untergebracht.
Bauteil B stellt mit dem ca. 20 m hohen zentralen Foyer, das durch die würfelförmigen Besprechungsräume und Brücken der Open Academy durchzogen wird, den Haupteingang zum Gebäudeensemble dar. Dieser Bereich wird von einem ca. 20 m auskragenden Stahldach überspannt. In dem rückwärtig anschließenden, massiven Bereich des Bauteils B befinden sich Studios und der Restaurantbereich.
Die Piazza dient als Freifläche und Versammlungsort.
Der „7 Walk“ verbindet als eingeschossige Stahlbrücke die einzelnen Gebäudeteile.
Der gesamte Gebäudekomplex ist eingeschossig unterkellert. Dort befinden sich neben Technikflächen und dem unter den 1. UG angelegten Medienkanal hauptsächlich Tiefgaragenstellplätze.
Vom Auftraggeber veranlasste Vorarbeiten
- Abbrucharbeiten - der Rückbau der Bestandsgebäude auf dem Gelände der ProSiebenSat1 Mediengruppe,
- Baustellenlogistik + Baustellenorganisation einschl. Stellung des Bauzaunes, Einrichtung der Zu- und
Ausfahrten, der Kontrollstellen,
- alle Leistungen des Bauabschnitts 1,
- Rohbauarbeiten, Stahlbauarbeiten, Fassadenarbeiten des Bauabschnitt 2,
- Dachabdichtungsarbeiten des Bauabschnitts 2
Arbeiten anderer Auftragnehmer
- Restarbeiten und parallel verlaufende Arbeiten der vorgenannten Leistungen.
- Ausbauarbeiten des Bauabschnitts 2,
- TGA-Gewerke des Bauabschnitts 2,
Vermessungsleistungen
Bauseitig werden durch den Vermesser des Bauherrn 1 Achssystem (1 x Längsachse, 1 x Querachse) mit dazugehörigen Festpunkten zur Verfügung gestellt.
Alle zusätzlichen Absteckungen und Vermessungen, die zur Ausführung der Leistungen des AN erforderlich werden, hat der AN selbst und so rechtzeitig durchzuführen, dass eine Nachprüfung ohne Behinderung der Bauarbeiten möglich ist. Er trägt für die richtige planmäßige Lage und Höhe aller von ihm ausgeführten Arbeiten die alleinige Verantwortung.
Diese Leistungen sind einzurechnen.
Folgende Anlagen sind Bestandteil des vorliegenden Leistungsverzeichnisses:
Gesamtanlagenverzeichnis - Anlage 1
Detaillierte Auflistung aller zum Leistungsverzeichnis gehörenden Unterlagen und Dokumente.
Pläne - Anlage 2
16023_AR_P_DE_35_105_B00_005_5e_Variante 1
16023_AR_P_DE_35_108_B00_005_5_Variante 2
Berechnungen, Schemata u.Ä. - Anlage 3
Zusammenstellung gewerkespezifischer Berechnungen, Schemata etc.
Nicht enthalten, da für dieses Gewerk nicht zutreffend.
Ausführungsschnittstellenliste - Anlage 4
Zusammenstellung der Schnitttstellen Ausführungsplanung - Ausführung aller Gewerke.
Nicht enthalten, da für dieses Gewerk nicht zutreffend.
Baugenehmigung - Anlage 5
Baugenehmigung vom 11.07.2019 einschl. Anlagen.
Nicht enthalten, da für dieses Gewerk nicht zutreffend.
Brandschutznachweis - Anlage 6, Stand 29.03.2018
In beil. Brandschutznachweis sind die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und Brandschutzmaßnahmen dargestellt.
Nicht enthalten, da für dieses Gewerk nicht zutreffend.
Schallschutz- und Wärmeschutznachweis - Anlage 7
In beil. Wärmeschutznachweis erfolgt der Nachweis des energiesparenden Wärmeschutzes und der energiesparenden Anlagentechnik nach der seit dem 01.05.2014 gültigen Fassung mit dem ab dem
01.01.2016 verschärften Anforderungsniveau der Energieeinsparverordnung (EnEV 2016) geführt.
Im beil. raum- und bauakustischen Konzept Schallschutz werden für die Produktionsbereiche die raum-
und bauakustischen Anforderungen formuliert.
Nicht enthalten, da für dieses Gewerk nicht zutreffend.
Anforderungen LEED - Anlage 8
Anforderung LEEDv4 „GOLD" Zertifizierung (Leistungen, Qualitäten, Nachweise)
Für dieses Projekt wird eine Gebäudezertifizierung nach dem US-Qualitätsstandard LEEDv4 angestrebt,
mit dem vertraglichen Ziel, ein Zertifizierungslevel von „GOLD" (über 60 Punkte) zu erreichen, sämtliche
LEED-Anforderungen sind für die Bauteile A, B und C zu berücksichtigen und LEED-konform in den
Bauprozess sowie in die Ausführung zu implementieren. Die maßgebenden Dokumente und Vorgaben
(LEED LV, Vorlagen, Tools etc.) befinden sich im Anhang sowie auf der Webplattform KDoc.
LEED-konforme Nachweise sind explizit für das Bauteil C zu erbringen, besonderes Augenmerk ist auf
eine durchgehende laufende Dokumentation (Fotos, Belege etc.) der relevanten Bauprozesse zu legen.
Nicht enthalten, da für dieses Gewerk nicht zutreffend.
Baustellenlogistikkonzept - Anlage 9, Stand 20.07.2021
Vor dem Hintergrund einer äußerst beengten Baustellensituation innerhalb des Geländes des New Campus
München Unterföhring wurde durch den Bauherren eine übergeordnete Baulogistik beauftragt. Ziel ist es,
unter Berücksichtigung der normalen Abläufe in dem Gebiet wie dem täglich zu- und abfließenden Liefer-
und Anliegerverkehr, Funktionen der öffentlichen Einrichtungen und des öffentlichen Nahverkehrs in diesem
Bereich und parallel laufender Baumaßnahmen allen Beteiligten die erforderlichen Rahmenbedingungen zur Abwicklung ihrer jeweiligen Aufgaben zu gewähren.
Baustellenordnung - Anlage 10, Stand 29.10.2019
Mit der Baustellenordnung soll sichergestellt werden, dass die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit aller Personen, die mit den Baumaßnahmen des P7S1 New Campus Kontakt haben, nicht beeinträchtigt werden.
EFB-Kalkulationshinweise - Anlage 11
Abfrage von Angaben zur Kalkulation und zur Aufgliederung von Einheitspreisen.
Dokumentationsrichtlinie - Anlage 12
Die Dokumentationsunterlagen zu den im LV ausgeschriebenen Leistungen sind gem. der hier vorgegebenen Struktur zu erstellen und dem AG zu übergeben. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
EMV-Schutzkonzept - Anlage 13, Stand 08.01.2018
Im beil. EMV-Schutzkonzept sind die erforderlichen EMV-Schutzmaßnahmen zusammengestellt, die gewerkeübergreifend zu realisieren sind und im weiteren Projektfortschritt die Umsetzung erforderlicher
EMV-Maßnahmen zum Schutz der TGA ermöglichen.
Nicht enthalten, da für dieses Gewerk nicht zutreffend.
Prozess Rechnungsbearbeitung - Anlage 14
Die Anlage Workflow Rechnungsprüfung wird nach Abschluss des Bauvertrages durch den AG übermittelt.
Nachbarschaftsvereinbarungen - Anlage 15
Diese Anlage beinhaltet den Auszug relevanter Punkte aus der Nachbarschaftsvereinbarung zwischen der
ProSiebenSat.1 Media SE und der Allianz Deutschland AG.
Nicht enthalten, da für dieses Gewerk nicht zutreffend.
Sonstiges
Die vom AN eingesetzten Fahrzeuge, Geräte und Maschinen entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und sind hinsichtlich Emissionen bezüglich der Anforderungen des AG bzw. für den Einsatz auf Baustellen dieser Art (Bauen im Bestand und Berücksichtigung der umliegenden Bebauung) und Größenordnung bestens geeignet.
Voraussichtliche Ausführungstermine:
Start der Ausführung KW 50/2026,
Ausführungsdauer je Studio ca. 2 - 3 KW,
Ausführung fortlaufend in den einzelnen Studios.
Es ist damit zu rechnen, dass die Arbeiten
- in Teilabschnitten,
- mit Unterbrechungen in Teilabschnitten
auszuführen sind.
Der AN ist verpflichtet, an vom AG anberaumten Jour Fixen und Besprechungen zwischen den ausführenden Firmen und der AG-Bauleitung teilzunehmen.
Rück-/Anfragen
Rück-/Anfragen in Zusammenhang der Ausschreibung sind schriftlich über die Plattform synertrade zu stellen.
Situation und Angaben zum Projekt
Weitere Projekt- und Planungsbeteiligte Weitere Projekt- und Planungsbeteiligte
Auftraggeber ProSiebenSat.1 Media SE
Vertragswesen ProSiebenSat.1 Media SE
Rechnungswesen ProSiebenSat.1 Media SE
Medienallee 7
85774 Unterföhring
Einkauf/Procurement Unit ITIS Herr Rudolf
Tel. +49 89 9507-7740
E-Mail: martin.rudolf@prosiebensat1.com
Herr Hey
Telefon: +49 89 9507-7776
E-Mail: martin.hey@prosiebensat1.com
Planung ARGE New Campus P7S1 Kohlbecker Vielmo
VIELMO Architekten
ullsteinhaus / uhrenturm 9.og
Mariendorfer Damm 1
12099 Berlin
Herr Schmidtgen, Tel. +49 30 318 0443-45
E-Mail: schmidtgen@vielmo.de
Ausschreibung Frau Bayerl
Tel. +49 7225 66 330
E-Mail: v.bayerl@kohlbecker.de
Bauleitung DREES & SOMMER SE
Geisenhausenerstraße 17
81379 München
Herr Rebay
Mobil: +49 173 1830122
E-Mail: leo.rebay@dreso.com
Projektleitung ProSiebenSat.1 Media SE
Frau Albrecht
Tel. +49 89 950 716 30
E-Mail: daniela.albrecht@prosiebensat1.com
Technische Bauherrenvertretung DREES & SOMMER SE
Geisenhausenerstraße 17
81379 München
Frau Warlitz
Tel. +49 172 725 66 32
E-Mail: antonia.warlitz@dreso.com
Tragwerksplanung Bollinger + Grohmann GmbH
Nymphenburger Straße 34
80335 München
Herr Westermeier
Tel. +49 89 7263 483 21
E-Mail: mwestermeier@bollinger-grohmann.de
Außenanlagen ST raum a. Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH
Baustellenlogistik Zeppelin Rental GmbH
Logistics Consulting & Management
Siemensstraße 8
85716 Unterschleißheim b. München
Herr Ulusan
Tel.: +49 89 81 83-18
Mobile:+49 172 282 7978
E-Mail: erol.ulusan@zeppelin.com
SiGeKo KSM Baumanagement GmbH
Bodenseestraße 217
81243 München
Herr Guido R. Schmidt
Tel. + 49 89 212 3101-0
E-Mail: schmidt@KSMGmbH.de
Vermessung VOKAL + PARTNER
Lindberghstraße 8
80939 München
Herr Vokal
Tel. + 49 172 35 26 146
E-Mail: mario@vokal.de
Weitere Projekt- und Planungsbeteiligte
ZTV für alle Gewerke/Positionen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
für alle im LV enthaltenen Positionen
Bedarfspositionen
Sofern in der Leistungsbeschreibung die Ausführung nach"besonderer Anordnung des Auftraggebers/
der Bauleitung" vorgeschrieben oder die Positionen als Preisanfrage-/Bedarfsposition gekennzeichnet
sind, bedeutet dies, dass auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Anordnung
durch den Auftraggeber/die Bauleitung zu beginnen ist.
Haupt- und Indexpositionen
Indexpositionen sind mit einem Index hinter dem Punkt gekennzeichnet, z.B. 1.10.1. Als Information
beinhalten Unterpositionen nur die Veränderung gegenüber der Hauptposition. Der "unveränderte" Teil
der Hauptposition gilt weiter auch für die Unterposition.
Ausführung nach Wahl
Solche Angebote müssen die komplette Leistung beinhalten. Im Preis enthalten sind auch die für die
Leistung notwendigen Zeichnungen, Berechnungen und Genehmigungen. Angebotene Mengenansätze/
Massen sind verbindlich im Sinne eines Pauschalangebotes.
Grund- und Wahlpositionen
Wahlpositionen sind Alternativen zu Grundpositionen. Den Grund- und Wahlpositionen sind jeweils
zwei Ziffern zugeordnet. Die erste Ziffer definiert die Zuordnung der Wahlposition zur Grundposition,
die zweite Ziffer nummeriert die Anzahl der Alternativen (Wahlpositionen) fortlaufend.
Gleiche Zifferkombinationen können mehrfach vergeben werden, sie gehören zu einer Ausführungs-
variante. Grund- und Wahlpositionen mit gleicher Ziffernkombination kommen entweder gemeinsam
oder gar nicht zur Ausführung. Die Zuordnungsziffern der Grund- und Wahlpositionen stehen in keinem
Zusammenhang mit den Positionsnummern.
Nachweis der Gütesicherung
Der AN hat dem AG den Nachweis über die Gütesicherung der zu liefernden Stoffe und Bauteile entspr.
den betreffenden Normen und Zulassungen zu erbringen. Diese Forderung gilt als erfüllt, wenn die Stoffe
oder Bauteile das Gütezeichen einer anerkannten Güteschutzgemeinschaft tragen, sofern in der Zulassung
nicht besondere Auflagen enthalten sind.
Zusicherung über die Eignung
Die Zusicherung über die Eignung der angebotenen Stoffe und Bauteile gilt für den vorgesehenen Verwen-
dungszweck mit dem Angebot als erbracht.
Lieferscheine
Wird nach Lieferscheinen abgerechnet, sind die Vordrucke des Auftraggebers oder Lieferscheine nach
DIN 4994 zu verwenden.
ZTV für alle Gewerke/Positionen
ZTV Betonarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
DIN 18 331 Betonarbeiten
Die Abschnitte 1-5 ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
gem. VOB/B, DIN 18 331) werden wie folgt ergänzt:
Zu 3. Ausführung
Die Ausführung erfolgt nach:
- DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art,
- DIN 18 331 Betonarbeiten,
- DIN EN 1991 / Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke ,
- DIN EN 1992 / Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und
Spannbetontragwerken ,
- DIN EN 1994 / Eurocode 4: Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken
aus Stahl und Beton ,
- zugehörigen Normen und Materialnormen,
- Hersteller- und Verarbeitungsvorschriften.
Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, haben die neusten Fassungen der vorgenannten Normen und Vorschriften zum Zeitpunkt der Bestellung Gültigkeit.
Zu 3. Ausführung / Betonzusatzmittel
Wird vom AN beabsichtigt, Betonzusatzmittel einzusetzen, so ist das Erzeugnis und die Verwendung mit dem Statiker abzustimmen und vom AG/der Bauleitung genehmigen zu lassen. Betonzusatzmittel und Nachbehandlungsmittel dürfen die Haftung von Verbundestrichen nicht beeinträchtigen.
Zu 3. Ausführung / Bewehrungsabnahme/Betonierabschnitte
Die Abnahme der Bewehrung erfolgt durch den Prüfingenieur oder dessen Beauftragten.
Der Abnahmetermin ist vom AN 24 Stunden vor Beginn des Betonierens zu vereinbaren.
Die Lage und Ausführung von Arbeitsfugen, Betonierabschnitten, Schwindgassen und -felder ist mit dem Statiker/der Bauleitung abzustimmen.
Zu 3. Ausführung / Bodenplatten-/Deckenoberflächen
Sind in der Leistungsbeschreibung/den Plänen keine anderen Oberflächenbehandlungen vorgeschrieben, müssen die Oberflächen der Betonbauteile für die Aufnahme von Verbundestrichen
geeignet sein. Die Oberfläche des tragenden Untergrundes muss entspr. DIN 18 560, Teil 3,
Punkt 4.1ausgeführt sein. Zum kraftübertragenden Verbund muss sie eine ausreichende Festigkeit, eine griffige und saubere Struktur aufweisen und möglichst frei von Rissen und losen Bestandteilen sein. Sie darf nicht verschmutzt sein und der Verbund darf durch die Anreicherung von Feinstteilen
nicht beeinträchtigt werden.
Zu 3. Ausführung / Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen
Nichtflächenfertige Oberseiten von Decken und Bodenplatten sind nach DIN 18 202, Tab. 3,
Zeile 2 auszuführen, oberflächenfertige Böden nach Zeile 3, nichtflächenfertige Wände und
Unterseiten von Rohdecken nach Zeile 5. Darüber hinausgehende, erhöhte Anforderungen
werden mit gesonderten Positionen beschrieben und abgerechnet.
Zu 3. Ausführung / Auftraggeberzeichnungen zum Angebot
Sind zu verschiedenen Positionen Detailskizzen dem LV beigelegt, dienen sie als Anhalt für die
Kalkulation. Sie sind eine mögliche Lösung bzw. sie enthalten die prinzipielle Darstellung.
Andere Lösungen können vom AN angenommen werden, wenn sie die Anforderungen erfüllen
oder Verbesserungen darstellen.
Vom AN für notwendig erachtete Änderungen, Ergänzungen und Zusatzkonstruktionen,
bedingt durch:
- fachtechnische Regeln,
- Hersteller- und Produktionsverfahren
sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Abgerechnet wird nur nach den Positionen
im Leistungsverzeichnis.
Zu 3. Ausführung / Auftragnehmerzeichnungen und Statik
Der AN erhält vom AG/Tragwerksplaner:
LPH 5 Ausführungsplanung
- Schal- und Bewehrungspläne.
Leistung des Auftragehmers:
LPH 5 Ausführungsplanung
- Element-/ Montage-/Verlegepläne inkl. Einbauteilen/Anschlägen etc. für Stahlbeton-
Fertigteile (Schal- und Bewehrungspläne mit Einbauteilen).
Das Abzeichnen und Freigeben der Zeichnungen durch den AG oder dessen Beauftragten
beinhaltet nur die Prüfung auf die fachliche Koordination der am Bau Beteiligten. Sie enthebt
den AN nicht der Verantwortung für seine Leistung bezüglich Konstruktion, Ausführung und
Abmessungen.
Zu 4. Nebenleistungen
Folgende Leistungen/Besondere Leistungen sind Nebenleistungen. Sie gehören zur vertraglichen
Leistung des AN und sind durch die vereinbarten Preise abgegolten.
- Leistungen entsprechend VOB/C DIN 18 299, Abschnitt 4.1.
- Leistungen entsprechend VOB/C DIN 18 331, Abschnitt 4.1.
- Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten der Arbeits- und Schutzgerüste, soweit diese Gerüste
für die eigene Leistung notwendig sind.
- Die saubere Vermörtelung/der Fugenverguss von Fertigteilfugen und Anschlussfugen
an Ortbetonbauteile.
- Die Ausbildung von Abstellungen und Arbeitsfugen mit Schalung, Rippenstreckmetall,
Maschendraht, Dreikantleisten, Abtreppungen, Nut und Feder sowie die Haftanstriche
für nachfolgende Betonierabschnitte.
- Dreikantleisten an Bauteilen aller Art aus Ortbeton und Fertigteilen sowie bei offen-
bleibenden Aussparungen. Dreikantleisten gleichschenklig (bis 20/20 mm).
- Zusätzliche Schutzmaßnahmen, Sicherheitsabstützungen an noch nicht abgebundenen
Bauteilen, sofern diese durch den Bauablauf erforderlich werden.
- Beim Einsatz von Staplern, Steigern usw. im Bereich von oberflächenfertigen Betonböden
und Decken sind diese mit weißen Rädern auszurüsten.
Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben gehen alle Schäden sowie Beseitigungen von
Verunreinigungen durch schwarzen Gummiabrieb auf vorgenannten Böden/Decken zu
Lasten des AN.
Zu 5. Abrechnung
Die Arbeiten werden abgerechnet nach DIN 18 331 Betonarbeiten, sofern in den Positionen
die Abrechnungsart nicht direkt festgelegt ist oder die Leistung als Nebenleistung einzurechnen ist. Besonders zu berücksichtigen ist:
- Höhengleiche Anschlüsse von Unterzügen (Haupt- und/oder Nebenunterzüge) sowie
höhengleiche Aussteifungen bei Doppelträgern sind keine Aussparungen und werden
somit nicht übermessen. Für nicht höhengleiche d.h. versetzte Anschlüsse gilt die
Abzugs regelung nach VOB/C.
- Die Schalung von Aussparungen (Öffnungen, Nischen, Schlitzen, Hohlräumen, Kanäle usw.)
wird mit gesonderten Positionen abgerechnet.
- Öffnungen/Aussparungen, die durch das Einfügen von massiven Holzstücken, wieder
zu entfernendem Hartschaum, Einbauteilen usw. im Beton hergestellt werden, gelten
nicht als eingeschalt.
- Bei Systemdecken aus Fertigteilen werden entspr. VOB/C, 5.2.1 bei der Berechnung
die Abmessungen des Bauteils/ des Deckenfeldes und nicht der einzelnen Fertigteilplatten
zu Grunde gelegt .
- Abstandshalter aus Stahl, Bügelmatten, Gitterträger von Systemdecken usw. werden
entsprechend VOB/C 5.3.1 vergütet. Die Abrechnung erfolgt mit den im LV enthaltenen
Positionen, auch wenn Stahlgüte und/oder Durchmesser vom Positionstext abweichen.
ZTV Betonarbeiten
01 Studioböden Stahlbeton
01
Studioböden Stahlbeton
01.01 Studioböden Stahlbeton
01.01
Studioböden Stahlbeton