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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
01 Zimmererarbeiten
01
Zimmererarbeiten
ZTV Zimmer- und Holzbauarbeiten Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen ATV DIN 18334 mit
Berücksichtigung der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschl. der Änderungen entsprechender Normen und Regeln, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale
Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale
Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz:
"oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug
genommen.
DIN 436
Scheiben, vierkant, vorwiegend für Holzkonstruktionen
DIN 440
Scheiben mit Vierkantloch, vorwiegend für Holzkonstruktion
DIN 603
Flachrundschrauben mit Vierkantansatz
DIN 1478
Spannschlossmuttern aus Stahlrohr oder Rundstahl
DIN 1479
Sechskant-Spannschlossmuttern
DIN 1480
Spannschlossmuttern, geschmiedet (offene Form)
DIN 4102
Normenreihe: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 18069
Tragbolzentreppen für Wohngebäude; Bemessung und Ausführung
DIN 18100
Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172
DIN 18542
Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten Fugendichtungsbändern aus
Schaumkunststoff - Imprägnierte Fugendichtungsbänder - Anforderungen und
Prüfung
DIN 52270
Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen - Begriffe, Lieferformen, Lieferarten
DIN 68126-1
Profilbretter mit Schattennut - Maße
DIN 68128
Balkonbretter
DIN 68364
Kennwerte von Holzarten - Rohdichte, Elastizitätsmodul und Festigkeiten
DIN EN 316
Holzfaserplatten - Definition, Klassifizierung und Kurzzeichen
DIN EN 335-1
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Definition der Gebrauchsklassen - Teil
1: Allgemeines
DIN EN 335-2
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Definition der Gebrauchsklassen - Teil
2: Anwendung bei Vollholz
DIN EN 350-1
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von
Vollholz - Teil 1: Grundsätze für die Prüfung und Klassifikation der natürlichen
Dauerhaftigkeit von Holz
DIN EN 350-2
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von
Vollholz - Teil 2: Leitfaden für die natürliche Dauerhaftigkeit und Tränkbarkeit von
ausgewählten Holzarten von besonderer Bedeutung in Europa
DIN EN 351-1
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - mit Holzschutzmitteln behandeltes
Vollholz - Teil 1: Klassifizierung der Schutzmitteleindringung und -aufnahme
DIN EN 384
Bauholz für tragende Zwecke - Bestimmung charakteristischer Werte für
mechanische Eigenschaften und Rohdichte
DIN EN 460
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von
Vollholz - Leitfaden für die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Holz für die
Anwendung in den Gefährdungsklassen
DIN EN 822
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Länge und Breite
DIN EN 823
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Dicke
DIN EN 824
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung der Rechtwinkligkeit
DIN EN 826
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei
Druckbeanspruchung
DIN EN 844
Normenreihe : Rund- und Schnittholz - Terminologie
DIN EN 912
Holzverbindungsmittel - Spezifikationen für Dübel besonderer Bauart für Holz
DIN EN 1194
Holzbauwerke - Brettschichtholz - Festigkeitsklassen und Bestimmung
charakteristischer Werte
DIN EN 1313-1
Rund- und Schnittholz - Zulässige Abweichungen und Vorzugsmaße - Teil 1:
Nadelschnittholz
DIN EN 1313-2
Rund- und Schnittholz - Zulässige Abweichungen und Vorzugsmaße - Teil 2:
Laubschnittholz
DIN EN 1315
Dimensions-Sortierung von Rundholz
DIN EN 1316
Normenreihe: Laub-Rundholz; Qualitätssortierung
DIN EN 1380
Holzbauwerke - Prüfverfahren - Tragende Verbindungen mit Nägeln, Schrauben,
Stabdübeln und Bolzen
DIN EN 1602
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rohdichte
DIN EN 1607
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene
DIN EN 1991-1-1
Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf
Tragwerke - Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau
DIN EN 1991-1-1/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten,
Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau
DIN EN 1991-1-2
Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-2: Allgemeine Einwirkungen -
Brandeinwirkungen auf Tragwerke
DIN EN 1991-1-2/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-2: Allgemeine Einwirkungen - Brandeinwirkungen auf Tragwerke
DIN EN 1991-1-3
Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-3: Allgemeine Einwirkungen,
Schneelasten
DIN EN 1991-1-3/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-3: Allgemeine Einwirkungen, Schneelasten
DIN EN 1991-1-4
Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen -
Windlasten
DIN EN 1991-1-4/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen - Windlasten
DIN EN 1991-1-6
Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-6: Allgemeine Einwirkungen,
Einwirkungen während der Bauausführung
DIN EN 1991-1-6/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-6: Allgemeine Einwirkungen, Einwirkungen während der
Bauausführung
DIN EN 1991-1-7
Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-7: Allgemeine Einwirkungen -
Außergewöhnliche Einwirkungen
DIN EN 1991-1-7/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-7: Allgemeine Einwirkungen - Außergewöhnliche Einwirkungen
DIN EN 1991-2
Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 2: Verkehrslasten auf Brücken
DIN EN 1991-2/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 2: Verkehrslasten auf Brücken
DIN EN 1995-1-1
Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines -
Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau
DIN EN 1995-1-1/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 5: Bemessung und
Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und
Regeln für den Hochbau
DIN EN 1995-1-2
Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-2: Allgemeine
Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall
DIN EN 1995-2
Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 2: Brücken
DIN EN 1995-2/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 5: Bemessung und
Konstruktion von Holzbauten - Teil 2: Brücken
DIN EN 12089
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei
Biegebeanspruchung
DIN EN 13810-1
Holzwerkstoffe - Schwimmend verlegte Fußböden - Teil 1: Leistungsspezifikationen
und Anforderungen
DIN EN 14081-1
Holzbauwerke - Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit
rechteckigem Querschnitt - Teil 1: Allgemeine Anforderungen
DIN EN 14250
Holzbauwerke - Produktanforderungen an vorgefertigte tragende Bauteile mit
Nagelplattenverbindungen
DIN EN 14322
Holzwerkstoffe - Melaminbeschichtete Platten zur Verwendung im Innenbereich -
Definition, Anforderungen und Klassifizierung
DIN EN 14519
Innen- und Außenbekleidungen aus massivem Nadelholz - Profilholz mit Nut und
Feder
VDI 3755
Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken
BG Bau Fachinfo Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen
IVD-Merkblatt Nr. 9:
Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 12:
Die Überstreichbarkeit von bewegungsausgleichenden Dichtstoffen im Hochbau
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 20:
Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Merkblatt Nr. 5
Bäder und Feuchträume im Holzbau und Trockenbau
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
RAL-GZ 402
Blockhausbau - Gütesicherung
RAL-GZ 411
Imprägnierte Holzbauelemente - Gütesicherung
RAL-GZ 422
Holzhausbau - Gütesicherung
RAL-GZ 428
Recyclingholz - Gütesicherung
RAL-GZ 830
Holzschutzmittel - Gütesicherung
VdS 2021
Baustellen
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise
(Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der
Bauleitung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die
bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben
Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte
Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ
beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch
hervorrufen.
ZTV Zimmer- und Holzbauarbeiten
Allgemeines Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie
geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den
bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu
vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht
sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind
mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne
Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung
erforderlich.
Beim Einbau von Holzspanplatten auf alten Dielenböden ist auf einen ausreichenden Randabstand zwischen Fußboden und Wand zu achten. Er soll 2 mm je m Raumtiefe betragen, mindestens jedoch 10 mm. Die Lüftung der vorhandenen Holzbalkendecke muss in jedem Gefach garantiert sein
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten
Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers
zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines
anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden
beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen
der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und
Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle
verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie
das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann
die Bauleitung einen Nachweis verlangen.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine
Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen
Die abgebundenen Dachteile sowie der fertige Dachstuhl sind vom Statiker
abzunehmen. Hierüber ist ein Abnahme-Protokoll zu erstellen und in dreifacher
Ausfertigung dem Auftraggeber auszuhändigen.
Wenn bei Umbauarbeiten nicht den Plänen oder der Ausschreibung entsprechende
Bedingungen oder Umstände auftreten oder Holzschädigungen vorgefunden
werden, ist umgehend die Bauleitung zu verständigen.
Holzteile, die auf Bauteilen aus Beton oder Mauerwerk aufliegen, sind mit einer Lage unbesandeter Bitumenpappe oder gleichwertigem Material von diesem zu trennen. Kanten von sichtbar bleibenden gehobelten Hölzern im Außenbereich sind leicht zu brechen.
Klammerverbindungen - auch mit Holzwerkstoffplatten - dürfen nur mit speziellen
Geräten hergestellt werden; das Einschlagen mit dem Hammer ist unzulässig.
Dämmungen
Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen sind die Regeln der BGBau Fachinfo
Prävention Mineralwolle-Dämmstoffe zu beachten.
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der
Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der
Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte
Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt
wird.
Holzschutz
Bei tragenden und/oder aussteifenden Bauteilen der Gefährdungsklasse 0 nach DIN
68800-3 sowie allen sonstigen Bauteilen, insbesondere in ständig oder zeitweise
von Menschen genutzten Räumen, sind keine vorbeugenden chemischen
Holzschutzmittel anzuwenden.
Balkenköpfe und andere Bauteile aus Holz, die in Mauerwerk einbinden, sind mit
einem chemischen Holzschutz nach DIN 68800-3 zu versehen.
Dem Auftraggeber ist die Bescheinigung nach Abschnitt 10.1 DIN 68800-3 zu
übergeben.
Die Kennzeichnung behandelten Holzes nach Abschnitt 10.2 DIN 68800-3 ist so
anzubringen, dass es auch nach dem Einbau der Hölzer noch sichtbar ist. Bei
sichtbar bleibenden Hölzern ist zuvor mit der Bauleitung die Stelle der Anbringung
abzustimmen.
Die Verträglichkeit zu vorhandenen Schutzmitteln bzw. verbleibenden Anstrichen ist
zu prüfen.
Dem Auftraggeber ist anzugeben, welche Einschränkungen bei zu erwartender
malermäßiger Behandlung der Bauteile zu beachten sind.
Verkehrssicherung
Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Angaben zur Abrechnung
Auffangnetze nach § 12 BGV C22, die nur dem Schutz der Mitarbeiter des
Auftragnehmers dienen, zählen zu den Nebenleistungen nach Abschnitt 4.1.4 DIN
18299.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner
Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner
Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den
Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den
Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe
neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer
entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Zimmermanns-Konstruktionszeichnungen sind vor Ausführung dem Architekten
vorzulegen.
Lieferung und Einbau
Die Lieferung hat entsprechend dem Bauablauf zu erfolgen. Nicht normgerechte, beschädigte oder nicht der statischen Vorgabe entsprechende Bauteile sind vom Auftragnehmer unverzüglich und auf eigene Kosten auszutauschen.
Hinweis zur Statik:
Die statische Berechnung Dach (Pos. D01–D05 inkl. Detailpositionen) ist Bestandteil der Ausschreibung und der vertraglichen Leistung.
Alle tragenden Bauteile und Anschlüsse sind gemäß den jeweils genannten Positionen der Statik auszuführen.
Allgemeines
01.01 Vorbereitende Maßnahmen
01.01
Vorbereitende Maßnahmen
01.02 Tragende Holzbauteile Dachkonstruktion
01.02
Tragende Holzbauteile Dachkonstruktion
01.03 Holzschutzmaßnahmen
01.03
Holzschutzmaßnahmen
01.04 Dachdecker- und Klempnerarbeiten
01.04
Dachdecker- und Klempnerarbeiten