Malerarbeiten
Neues Palais Postdam
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your estimate

until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Vortexte VORTEXTE Inhalt 1. Allgemeine Vorbemerkungen 2. Projektangaben 3. Angaben zum Ausführungsort 4. Angaben zur Angebotsabgabe 5. Angaben zur Bauausführung 6. Mengenermittlung und Abrechnung 7. Hinweise zu den Ausführungsbeschreibungen 8. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen gemäß VOB (C) 1. Allgemeine Vorbemerkungen 1.1 Anlagen Anlage 01 Termine 01.01 Bauablaufplan 01.02 Bauablaufplan kompakt Anlage 02 Weitere Vertragsbedingungen (WVB) Anlage 03 Planunterlagen 03.01 Übersichtspläne Baustelleneinrichtung 03.02 Grundrisse, Schnitte, Detailzeichnungen 1.2 Vertragsbedingungen Die dem Leistungsverzeichnis beigefügten Vertragsbedingungen und Anlagen gelten als Vertragsgrundlage. Zusätzlich sind die nachfolgenden Angaben zum Leistungsumfang, zu Ausführungsorten, Ausführung und Angebotsabgabe sowie zur Mengenermittlung und Abrechnung einzuhalten. Alle daraus resultierenden Leistungen sind grundsätzlich in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern in den Einzelpositionen nichts Abweichendes festgelegt ist. 1.3 Abkürzungen Erläuterung ausgewählter Abkürzungen im Leistungsverzeichnis: AG Auftraggeber AN Auftragnehmer BE Baustelleneinrichtung BL Fachbauleitung DGUV Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung EP Einheitspreis GP Gesamtpreis NG-E Neugestaltung Empfangsbereich SPSG Stiftung Preußische Schlösser und Gärten VE Vergabeeinheit WVB Weitere Vertragsbedingungen ZG Zwischengeschoss SG Sockelgeschoss 2. Projektangaben Das Neue Palais wurde zwischen 1763 und 1769 im Auftrag Friedrichs II. als Sommerresidenz und Gästeschloss errichtet. Nach der Wohnnutzung durch verschiedene Mitglieder des Königshauses wurde das Schloss ab 1926 als Museum genutzt. Es zählt aufgrund seiner weitgehend original erhaltenen Substanz zu den bedeutendsten Schlossanlagen des UNESCO-Weltkulturerbes Park Sanssouci. Während der historischen Nutzungsphasen erfolgten verschiedene funktionale Umbauten, insbesondere im 19. Jahrhundert, sowie umfangreiche Sanierungen in den 1960er- und 1970er-Jahren, bei denen biozide Holzschutzmittel eingesetzt wurden; entsprechende Belastungen sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Seit 2013 führt die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) eine umfassende Instandsetzung im Rahmen eines Masterplans durch. Hierzu zählten unter anderem die Dachsanierung des Theaterflügels (2014-2016). Das Schloss umfasst rund 638 Räume, darunter repräsentative Säle, das historische Schlosstheater, zahlreiche Wohn- und Funktionsräume sowie hochwertige Boden-, Wand- und Ausstattungselemente unterschiedlicher Epochen. Der bauliche und ausstattungshistorische Wert erfordert einen besonders sorgfältigen Umgang mit sämtlichen Bauteilen. Der Empfangsbereich des Neuen Palais soll modernisiert werden, um den Anforderungen eines zeitgemäßen Museums- und Theaterbetriebes gerecht zu werden. Hierzu werden ein barrierefreier Eingang sowie ein neuer Besucheraufzug errichtet, der beiden Betriebsbereichen dient. Der Aufzugseinbau erfordert die Herstellung eines Schachtes sowie begleitende Demontage- und Abbrucharbeiten in angrenzenden Bereichen. Betroffene Räume befinden sich im Sockelgeschoss, im Erdgeschoss sowie in Bereichen des Treppenhauses des Schlosstheaters. Der Baustellenzugang erfolgt überwiegend über das Sockelgeschoss. Für die zukünftige Nutzung der Unteren Roten Kammern sowie Teilen der Wohnung des Marquis d´Argens sind zusätzliche bauliche Anpassungen erforderlich. Da Teile der historischen Substanz bereits Vorschädigungen aufweisen, sind geeignete Sicherungsmaßnahmen vor Beginn und während der Ausführung zwingend erforderlich. Parallel zu den Innenarbeiten erfolgt eine Dachsanierunsmaßnahme. 3. Angaben zum Ausführungsort 3.1 Lage des Objekts Neues Palais im Park Sanssouci Am Neuen Palais 14469 Potsdam 3.2 Spezifische Angaben zum Objekt Das Neue Palais ist ein UNESCO-Weltkulturerbe und steht unter Denkmalschutz. Alle Arbeiten sind mit größter Sorgfalt, unter Wahrung und Schutz der historischen Bausubstanz sowie in Abstimmung mit der Fachbauleitung auszuführen. Beschädigungen an vorhandenen Bauteilen sind der örtlichen Fachbauleitung unverzüglich zu melden. Dem AN und sämtlichen Mitarbeitenden muss bewusst sein, dass die Leistungen in einem öffentlich zugänglichen Denkmalensemble erfolgen. Die Baustelle sowie alle Bereiche der Baustelleneinrichtung sind täglich zu reinigen und in geordnetem Zustand zu hinterlassen. Die Einhaltung der beigefügten Auflagen der SPSG sind Vertragsbestandteil. 3.3 Baubeschreibung und Bauleistungen Gegenstand des Projekts ist die Neugestaltung des Empfangsbereichs und der sanitären Anlagen sowie die Herstellung einer barrierefreien Zugänglichkeit im Neuen Palais. Folgende Bauleistungen sind im Rahmen der Maßnahme auszuführen: - Baustelleneinrichtung - Schutzmaßnahmen - Gerüstarbeiten - Abbrucharbeiten - Rohbauarbeiten - Zimmer- und Holzbauarbeiten - Trockenbauarbeiten - Putz- und Stuckarbeiten - Tischlerarbeiten - Maler- und Raumausstattungsarbeiten - Verglasungsarbeiten - Metallbau- und Schlosserarbeiten Die Ausführung erfolgt abschnittsweise und in enger Abstimmung mit parallel arbeitenden Gewerken. 3.4 Zugänglichkeit und Angaben zur Arbeitszeit Das Betreten des Neuen Palais ist nur mit gültigem Baustellenausweis zulässig. Ausweise sind täglich beim Wachschutz abzuholen und bei Verlassen des Objektes zurückzugeben. Anträge für Baustellenausweise und Schlüsselberechtigungen sind mindestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn zu stellen. Ausweise sind sichtbar zu tragen. Arbeitszeiten: - regulär 06:00 bis 18:00 Uhr - Arbeiten an Samstagen nur nach vorheriger Anmeldung Material und Geräte sind in den dafür vorgesehenen Containerbereichen zu lagern. Aufgrund eingeschränkter Zufahrtsmöglichkeiten dürfen Fahrzeuge des AN nur kurzzeitig zur Anlieferung/Abholung im Baustellenbereich verbleiben. Parken ist ausschließlich in den ausgewiesenen Bereichen möglich. 3.5 Strom und Wasser Stromverteiler werden bauseits im Umfeld der Arbeitsbereiche bereitgestellt; [die Weiterleitung zum Arbeitsplatz erfolgt durch den AN.] Ein Bauwasseranschluss und ein Abwasserbecken befinden sich im Außenbereich. Abschläge: - 0,3 % Wasser - 0,3 % Baustrom - 0,15 % Sanitär 3.6 Umkleide, Pausenraum und sanitäre Anlagen Für den AN stehen vom AG bereitgestellte Umkleide-, Pausen- und Sanitärräume zur Verfügung. Die Lage ist dem "Übersichtsplan Baustelleneinrichtung" zu entnehmen. 3.7 Transportwege Die Transportwege sind dem "Übersichtsplan Baustelleneinrichtung" zu entnehmen. Bei internen Transporten sind Böden, Wände, Decken und Ausstattung zu schützen und Beschädigungen zu vermeiden. Maßangaben im LV (Öffnungsmaße, Höhen, Achsen etc.) sind als ca.-Angaben zu verstehen und vor Ort zu prüfen. 3.8 Arbeitsgerüst Kleingerüste, Leitern und Tritte sind Sache des AN. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. 4. Angaben zur Angebotsabgabe 4.1 Bedingungen zur Angebotsangabe Mit der Angebotsabgabe erklärt der AN, dass er die technischen und terminlichen Vorgaben der Leistungsbeschreibung vollständig anerkennt. Alle beschriebenen Leistungen sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen und werden - sofern nicht ausdrücklich anders geregelt - nicht gesondert vergütet. 4.2 Vorbesichtigung Aufgrund der besonderen Anforderungen wird dem Bieter empfohlen, das Objekt vor Angebotsabgabe zu besichtigen und sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Eine eigenständige Erkundung der Arbeitsräume ist nicht zulässig; Besichtigungen sind ausschließlich begleitet durch die SPSG möglich. Anfragen und Terminabstimmungen erfolgen über die Vergabestelle der Stiftung Preussische Schlösser und Gärten. Anfragen und Terminabstimmungen erfolgen über den Vergabemarktplatz Brandenburg. 4.3 Nebenkosten und Nebenleistungen Nebenkosten und Nebenleistungen sind grundsätzlich mit den Einheitspreisen/Stundensätzen abgegolten. Hierzu gehören insbesondere Kosten für Vervielfältigungen, Film- und Fotoaufnahmen, Post- und Fernmeldegebühren sowie Auslösungen. Fahrt-, Reise- und Übernachtungskosten werden nicht gesondert vergütet. 5. Angaben zur Bauausführung 5.1 Allgemeine Angaben zur Ausführung Die Arbeiten erfolgen nach dauerhafter Schließung der betroffenen Schlossbereiche für den Besucherverkehr. Der Museumsbetrieb in den übrigen Bereichen bleibt bestehen und ist bei allen Abläufen zu berücksichtigen. Es sind jederzeit Abstimmungen mit parallel arbeitenden Gewerken erforderlich; der Baustellenbetrieb ist umsichtig und in enger Koordination mit der örtlichen Bauleitung durchzuführen. Alle Maße sind vom AN am Bau zu prüfen. Anpassungen innerhalb üblicher Bautoleranzen gelten gemäß Abschnitt 5.25 als Nebenleistung. [Planunterlagen entbinden nicht von der Prüf- und Hinweispflicht.] Ausführungspläne, technische Nachweise und Berechnungen sind vor Ausführung dem Planungsbüro zur Freigabe vorzulegen; [eine Montage ohne Freigabe ist unzulässig. Die Leistungen sind gemäß geltenden Normen, den anerkannten Regeln der Technik und einschlägigen Herstellervorschriften auszuführen. Fehlende, aber nach Stand der Technik notwendige Leistungen sind durch den AN einzukalkulieren, sofern sie aus Plänen, LV oder Ausführungssituation erkennbar sind. Erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen für die eigenen Leistungen sind durch den AN einzuholen. Alle erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise sind auf der Baustelle vorzuhalten und vor Einbau der Objektüberwachung zu übergeben. Der AG übernimmt bei Diebstahl keine Haftung. 5.2 Anforderungen an den Auftragnehmer und Mitarbeiter Der AN hat eine dauerhaft anwesende, fachkundige Bauleitung zu stellen. Leitende Mitarbeiter müssen über deutsche Sprachkenntnisse mindestens Niveau C1 verfügen. Der AN übernimmt für die Dauer der Bauausführung die Aufgaben des Bauleiters gemäß § 56 BbgBO (Abstimmung mit dem AG). Die hieraus resultierenden Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Leistungen ohne unmittelbaren Objektbezug (Transporthilfen, Dokumentation usw.) dürfen durch Hilfskräfte ausgeführt werden. Ein Personalwechsel ist nur nach vorheriger Ankündigung und Zustimmung der Fachbauleitung zulässig. Es sind nur die Nachunternehmer zugelassen, die im Angebot benannt und personell nachgewiesen wurden. 5.3 Schadens- und Unfallverhütung, Haftpflichtversicherung Der AN trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller geltenden Arbeitsschutz-, Umwelt- und DGUV-Vorschriften. Arbeitsmedizinische Vorsorge, organisatorische Schutzmaßnahmen und PSA-bedingte Leistungsminderungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Insbesondere sind einzukalkulieren: - Belastungen durch PAK und biozide Holzschutzmittel - Pausenregime gemäß TRGS 524, TRGS 905, DGUV R 101-004, BGR 190 Der AN stellt den AG sowie die Bauleitungen von Schadensersatzansprüchen frei, die aus seinen Lieferungen oder Leistungen entstehen. Die Verkehrssicherungspflicht liegt ausschließlich beim AN. Gefahrenabwehrmaßnahmen sind täglich zu prüfen und Mängel unverzüglich zu beseitigen. 5.4 Termine, Fristen, Abläufe Die Einhaltung des vom AN zu erstellenden und mit dem AG abzustimmenden Baufristenplans ist verbindlich. Siehe hierzu auch die Anlagen und WVB 5.5 Eckdaten zum Arbeitsablauf Die Gesamtbauzeit ist dem Bauablaufplan zu entnehmen. Aufgrund der Komplexität des Projekts sind zeitliche Verschiebungen möglich und in der Arbeitsvorbereitung zu berücksichtigen. 5.6 Anlaufbesprechung Nach Auftragserteilung findet eine Anlaufbesprechung statt. Der AN erhält hier alle verbindlichen Verfahren, Abläufe und Formulare (z. B. Hausausweise). Die Einhaltung dieser Vorgaben ist verpflichtend. 5.7 Projektbesprechungen Der AN nimmt regelmäßig (i. d. R. ein- bis zweiwöchentlich) an Projektbesprechungen teil. Diese Leistungen sind in den Einheitspreisen enthalten und werden nicht gesondert vergütet. 5.8 Bautagebuch / Tagesberichte / Projektsprache Der AN führt während der gesamten Bauzeit Tagesberichte und übermittelt diese wöchentlich an die Ausführungskoordination. Die Berichte müssen Stand, Fortschritt und besondere Ereignisse vollständig dokumentieren. Sie sind in die EP einzukalkulieren. Die Projektsprache ist Deutsch (Schrift und Wort). Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. 5.9 Dokumentation von Maßnahmen an denkmalgeschützten Bauten und Objekten Alle Maßnahmen und Veränderungen an denkmalgeschützten Bauten und Objekten sind dokumentationspflichtig. Der Aufbau und Umfang der Dokumentation ist aus der Anlage ‚‚Dokumentationsrichtlinien für handwerkliche Ausführungsleistungen am Denkmalbestand der Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg" zu entnehmen. Es sind Vor-Zwischen- und Nachzustand der durchzuführenden Maßnahmen zu dokumentieren. Diese Einzelabschnitte sind in einer Gesamtdokumentation zusammenfassen. 5.10 Zur Verfügung stehende Unterlagen Der AN erhält den aktuellen Planungsstand, Gutachten sowie vorliegende Untersuchungsergebnisse elektronisch. Die Kenntnis aller Unterlagen wird vorausgesetzt. Weitere Bestandsunterlagen befinden sich im Archiv der SPSG. 5.11 Schutz angrenzender Bereiche Alle Arbeiten sind so auszuführen, dass keine Verschmutzungen, Schäden oder unbeabsichtigten Veränderungen entstehen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind vom AN einzurichten und zu unterhalten. Unzureichende bauseitige Schutzmaßnahmen sind der BL unverzüglich zu melden. Besondere Schutzmaßnahmen, die über den Regelschutz hinausgehen, werden nur nach Freigabe gesondert vergütet. 5.12 Einsatz von Geräten und Hilfsmitteln Hilfsmittel wie Hubwagen, Gerüste, Abstützungen oder Baustelleneinrichtungen sind vorab mit der Bauleitung abzustimmen. Für Demontage, Abbruch und Materialtransport innerhalb des Gebäudes sind ausschließlich eigene Hilfsmittel des AN zu verwenden. Der AG stellt keine Transport- oder Hebeeinrichtungen. Der Einsatz von Schuttrutschen ist nicht zulässig. 5.13 Einsatz elektrischer Geräte und Maschinen Es dürfen ausschließlich Geräte eingesetzt werden, die den DGUV-Vorschriften entsprechen. - Schweißarbeiten und Arbeiten mit Funkenflug sind untersagt. - Brandschutzvorschriften sind einzuhalten. - In Innenräumen dürfen nur tragbare Maschinen verwendet werden. - Der AG übernimmt keine Haftung für Werkzeuge oder Geräte des AN. 5.14 Förderwege und Materialtransport Förderwege vom Lagerbereich zum Einsatzort sind den Übersichtsplänen zu entnehmen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Abfallstoffe sind erschütterungsarm und ohne Beschädigung der Substanz abzutransportieren. Lagern von Abfall oder Material in Transportwegen ist untersagt. Material- oder Lasttransporte mit erhöhtem Gewicht sind vorab mit der Bauleitung abzustimmen. 5.15 Vermeidung von Staubentwicklung und Feuchtigkeitseintrag Staubentwicklung und Erschütterungen sind durch geeignete Arbeitstechniken zu minimieren; Geräte sind vorab mit der Bauleitung abzustimmen. Bei unvermeidbarer Staubentwicklung: - Abgrenzen der Bereiche - Meldung an SPSG-Schirrhof zur Brandmelderdeaktivierung - staubdichte Abdeckung der Melder - Meldung zur Wiederinbetriebnahme - rückstandslose Entfernung der Abdeckung Nassschneide- und Nassbohrarbeiten sowie jeglicher Feuchtigkeitseintrag sind untersagt. Staub ist während der Arbeiten mittels Industriestaubsauger aufzunehmen. 5.16 Trinkwasserschutzgebiet Die Baustelle liegt in einer Trinkwasserschutzzone Klasse 3. Die Auflagen der Baugenehmigung (Az. 01453-2023-20 vom 26.06.2024) sind zwingend einzuhalten. 5.17 Reinigung und Abfallentsorgung Die Reinigung der Arbeitsbereiche und die Entsorgung von sonstigen Abfällen ist Sache des AN und hat nach den gültigen Vorschriften zu erfolgen. Die Arbeitsbereiche sind täglich zum Arbeitsende besenrein zu reinigen und ordentlich zu verlassen. Alle Firmen sind angewiesen, den bei ihren Arbeiten entstehenden Bauschutt usw. besenrein aus dem Bau heraus zu transportieren und zu beseitigen. Werden diese Maßnahmen nicht eingehalten, können die folgenden Leistungen von der Bauleitung angeordnet werden. Die Kosten werden dann auf die beteiligten Firmen umgelegt. Die Baustelle befindet sich in einer Trinkwasserschutzzone Klasse 3. Dies ist bei allen Tätigkeiten zu berücksichtigen. 5.18 Leistungsumfang Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Sofern in der Leistungsbeschreibung oder den Positionen nichts Abweichendes vermerkt ist, verstehen sich sämtliche anzubietenden Leistungen als vollständige, funktionsfähige Leistungen. Dies umfasst die Lieferung und Montage einschließlich aller hierfür erforderlichen Teile, Materialien, Arbeitsschritte, Nebenleistungen, Sicherungsmaßnahmen und vergleichbarer Leistungen. Dabei sind sämtliche Arbeiten unter Berücksichtigung der gültigen Normen und Richtlinien sowie der einschlägigen Herstellervorschriften auszuführen - auch dann, wenn im Leistungsverzeichnis nicht alle Einzelmaterialien oder Ausführungsschritte ausdrücklich benannt sind. Eingeschlossen sind insbesondere das Einrichten, Unterhalten und Räumen der Baustelle, einschließlich gegebenenfalls wiederholtem Einrichten und Räumen von Lager- und Arbeitsplätzen, die Koordinierung sowie die Fertigung bzw. Materiallieferung, der Transport, die Fracht, die Abladung und die Montage. Ebenso umfasst sind die Lieferung, der Aufbau, die Vorhaltung und der Abbau aller für die Durchführung erforderlichen Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Hilfsmittel, wie etwa Leitern, Gerüste, Hebezeuge und Kräne. Hinzu kommen die Bereitstellung und der Verbrauch aller notwendigen Kleingeräte, Werkzeuge, Kleinmaterialien sowie die Arbeitsplatzbeleuchtung, sämtliche Anschluss- und Befestigungsmaterialien, die Wiederherstellung der Arbeitsstelle einschließlich der Entfernung von Verunreinigungen sowie Schutzmaßnahmen, beispielsweise gegen Diebstahl. Ausbau- und Abbrucharbeiten beinhalten die Demontage, das Herausschaffen aus dem Gebäude aller dabei anfallenden Materialien. Alle hierfür erforderlichen Materialien und Arbeitsschritte gelten, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, mit den jeweiligen Positionen als abgegolten. 5.19 Vorgesehene Arbeitsschritte Die Leistungen erfolgen abschnittsweise und in Abstimmung mit der Objektüberwachung. Unterbrechungsfreie Ausführung kann nicht zugesichert werden. Mehrmalige Anfahrten, Kapazitätsanpassungen oder bauablaufbedingte Mehrzeiten sind in die EP einzukalkulieren. Der AN hat einen reibungslosen Ablauf mit angrenzenden Gewerken sicherzustellen. 5.20 Vereinbarung Nutzungsrechte Firmenwerbung auf der Baustelle ist nicht gestattet. Veröffentlichungen oder Darstellung der Bauleistung bedürfen der schriftlichen Genehmigung des AG. Fotodokumentationen gehen als ausschließliche Nutzungsrechte an den AG über. 5.21 Mitwirkung bei der Inbetriebnahme Enthalten Teile der Leistung des Auftragnehmers Schnittstellen zur technischen Gebäudeausrüstung (TGA), ist nach baulicher Fertigstellung aller Teilkomponenten (KG 300 und 400) gemeinsam mit allen beteiligten Gewerken die Inbetriebnahme durchzuführen. Es ist mit teils längeren Unterbrechungen zwischen baulicher Fertigstellung und Inbetriebnahme zu rechnen. 5.22 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme Kann bei der ausgeführten Leistung oder Teilen der Leistung nach baulicher Fertigstellung aufgrund fehlender Inbetriebnahme o.ä. nicht unmittelbar die Abnahme durchgeführt werden, findet zunächst nur eine "Übernahme" der Leistung statt. Die Gefahr geht dabei gem. § 12 (6) VOB/B vom Auftragnehmer auf den Auftraggeber über. Die rechtsgeschäftliche Abnahme gem. § 12 VOB/B erfolgt erst nach Feststellung der Gebrauchstauglichkeit (Inbetriebnahme). Die Verjährungsfrist beginnt an dem der rechtsgeschäftlichen Abnahme folgenden Tag. 5.23 Wartung Sind für Teile der Leistung zur Gewährleistung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit regelmäßige Wartungen oder Inspektionen rechtlich vorgeschrieben oder allgemein anerkannt erforderlich, kann der Auftraggeber nach eigenem Ermessen für die Dauer der Verjährungsfrist einen Wartungsvertrag mit dem Auftragnehmer abschließen. Der Auftraggeber behält sich vor, die im Leistungsverzeichnis angebotenen Wartungsleistungen ganz oder teilweise gesondert zu beauftragen. Aus der Angebotsabgabe entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Wartungsvertrages. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich durch gesonderte schriftliche Vereinbarung. 5.24 Muster Folgende Muster sind rechtzeitig und unentgeltlich zur Abstimmung vorzulegen: Musterflächen jeweils 1 m˛ der Sol-Silikatfarbe in NCS Sonderfarbtönen Musterflächen jeweils 1 m˛ der Leimfarben in NCS Sonderfarbtönen Musterflächen jeweils 1 m˛ des Alkydharzlacks in NCS Sonderfarbtönen 5.25 Ergänzende Ausführungsgrundsätze 5.25.1 Anpassung an Bestand Die Leistungen erfolgen im denkmalgeschützten Bestand. Übliche Maßtoleranzen, Unebenheiten sowie Abweichungen innerhalb der allgemein anerkannten Bautoleranzen sind durch den Auftragnehmer im Rahmen seiner Werk- und Montageplanung zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere: - Anpassungen an Wände, Böden, Decken und historische Bauteile - geringfügige Maßanpassungen - Pass- und Ausgleichsarbeiten - Anpassung von Anschlussfugen und Blenden Diese Leistungen gelten als Nebenleistungen und sind mit den Einheitspreisen abgegolten. 5.25.2 Koordination mit anderen Gewerken Der Auftragnehmer hat seine Leistungen eigenständig mit allen angrenzenden Gewerken, insbesondere Elektro-, Heizungs-, Lüftungs-, Metallbau- und Ausbaugewerken, abzustimmen. Die Leistung umfasst insbesondere: - Abstimmung von Einbauöffnungen und Leitungsführungen - Anpassung von Kabeldurchführungen - Sicherstellung von Wartungs- und Revisionszugänglichkeiten - Koordination von Einbauteilen und Befestigungspunkten Geräte und Installationen anderer Gewerke sind nur dann Bestandteil der Leistung, wenn sie ausdrücklich beschrieben sind. 5.25.3 Qualitätsstandard und Nutzung Alle Möbel- und Ausbauarbeiten sind für den dauerhaften Einsatz in einem öffentlich zugänglichen, hochfrequentierten Museums- und Veranstaltungsbetrieb auszulegen. Konstruktionen sind dauerhaft: - durchbiegungs- und verwindungssteif, - verschleißfest, - wartungsarm auszuführen. Sichtflächen sind in gleichmäßiger Oberflächenqualität ohne Farb-, Struktur- oder Glanzunterschiede innerhalb eines Bauteils herzustellen. Holz-, Furnier-, Metall- und Linoleumoberflächen sind innerhalb eines zusammengehörigen Bauteils einheitlich auszubilden. 6. Mengenermittlung und Abrechnung 6.1 Mengenermittlung Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind geschätzte Mengen auf Grundlage des aktuellen Planungsstandes. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten und nachgewiesenen Mengen. Mengenänderungen berechtigen nicht zur Abrechnung der im Leistungsverzeichnis angegebenen Sollmengen. Ergeben sich im Zuge der Ausführung voraussichtliche Mengenmehrungen oder Mengenminderungen von mehr als 10 % gegenüber den im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen, ist dies der Bauleitung rechtzeitig vor Ausführung anzuzeigen. 6.2 Aufmaße und Kartierungen Der AN ist verpflichtet, alle Aufmaße auf eigene Kosten zu erstellen. Diese sind als Abrechnungszeichnungen, Pläne oder Kartierungen einzureichen und müssen folgende Anforderungen erfüllen: - tabellarische Mengenermittlungsblätter oder Aufmaßtabellen - ggf. zusätzliche Anlagen (Skizzen, Berechnungen) - eindeutige Beschriftung, Nummerierung, Datierung und Ordnung - handschriftliche Unterlagen sind lesbar und nachvollziehbar zu erstellen Sind Aufmaße nicht prüfbar oder unvollständig, kann der AG diese zur Nachbesserung zurückgeben.Die Rechnungsprüfung ruht, bis prüffähige Unterlagen vorliegen. Bevor Leistungen überdeckt werden, ist ein gemeinsames Aufmaß mit dem AG zu erstellen. Überdeckte Leistungen ohne bestätigtes Aufmaß werden nicht vergütet. 6.3 Hinweis zu Stundenlohnarbeiten zum Nachweis Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vom AG ausdrücklich angeordnet wurden. Stundennachweise sind spätestens bis zum Ende der darauffolgenden Kalenderwoche vorzulegen. Nicht fristgerecht eingereichte Stundenlohnarbeiten werden nicht anerkannt. 6.4 Material und Gerätekosten Nicht gesondert ausgeschriebene Material- und Gerätekosten gelten als in die Einheitspreise einkalkuliert. Zur gesonderten Abrechnung ausgewiesene Materialien werden zum Nachweis vergütet. Beizufügen sind entsprechende Belege. Übersteigt ein Mehraufwand den kalkulierten Wert um mehr als 10 %, ist dieser vorab der Fachbauleitung anzuzeigen und deren Zustimmung einzuholen. 6.5 Hinweis zur Rechnungsstellung Die Abrechnung erfolgt nach der in einem prüfbaren Aufmaß durch den AN nachgewiesenen ausgeführten Leistungen. Der Ausführungsstand ist zu jeder Rechnung zu dokumentieren. Rechnungen sind kumulativ aufzustellen. 7. Hinweise zu den Ausführungsbeschreibungen 7.1 Grundsatz der funktionalen Gesamtleistung Die ausgeschriebenen Leistungen sind als funktional vollständige und gebrauchsfertige Gesamtleistung zu verstehen. Auch wenn einzelne Bestandteile, Materialien, Verbindungsmittel, Anpassungsarbeiten oder Nebenleistungen in den Positionstexten nicht ausdrücklich einzeln beschrieben sind, gelten sie als Bestandteil der Leistung, sofern sie zur fachgerechten, dauerhaften und funktionsfähigen Herstellung erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere: - konstruktiv notwendige Verstärkungen, - Befestigungs- und Verbindungsmittel, - Anpassungen an angrenzende Bauteile, - Koordinationsleistungen mit anderen Gewerken, - Montagehilfsmittel, - Schutzmaßnahmen sowie - alle Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik. Aus fehlenden Einzelbeschreibungen können keine Mehrvergütungsansprüche abgeleitet werden. 7.2 Ausführungsbeschreibungen und Fabrikatsangaben Die Leistungen werden durch die Ausführungsbeschreibungen sowie die zugehörigen Planunterlagen konkretisiert. Bei Demontagen ist die Rückverfolgbarkeit aller Bauteile durch Kennzeichnung und Dokumentation sicherzustellen. Namentlich genannte Fabrikate dienen als Qualitätsmaßstab. Die Verwendung gleichwertiger Produkte ist zulässig, sofern deren Gleichwertigkeit vor Ausführungsbeginn nachgewiesen und durch die Bauleitung freigegeben wird. Es dürfen ausschließlich Produkte eingesetzt werden, die den einschlägigen europäischen Normen, DIN-Normen sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Der Auftragnehmer ist für die technische Verträglichkeit aller eingesetzten Komponenten verantwortlich. Schadstoffe oder unverträgliche Materialien sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen; erforderliche Schutzmaßnahmen sind sofort einzuleiten. 7.3 Umfang der ausgeschriebenen Leistungen Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sämtliche zur Herstellung einer vollständig funktionsfähigen Leistung erforderlichen Arbeiten. Hierzu gehören insbesondere: - Werk- und Montageplanung, - Lieferung sämtlicher Materialien, - Montage und Befestigung, - erforderliche Unterkonstruktionen, - Kleinteile und Verbindungsmittel, - Anarbeiten an angrenzende oder durchdringende Bauteile, - Nebenleistungen gemäß VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik. Alle hierfür notwendigen Arbeiten und Materialien sind in die Einheitspreise einzurechnen, soweit keine gesonderte Position vorgesehen ist. 7.4 Einpreisung von Vorleistungen Alle zur Leistungserbringung erforderlichen Vorleistungen sind vollständig in die Einheitspreise einzukalkulieren. Hierzu zählen insbesondere: - Aufmaß und Bestandsaufnahme, - Abstimmungen mit Bauleitung, Fachplanern und Denkmalpflege, - Koordinationsleistungen mit anderen Gewerken, - Schutz-, Sicherungs- und Transportmaßnahmen, - Baustelleneinrichtung im Leistungsbereich des Auftragnehmers. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nur, sofern dies im Leistungsverzeichnis ausdrücklich vorgesehen ist. 8.  Allgemeine Technische Vertragsbedingungen gemäß VOB (C) Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299 Maler- und Lackierarbeiten- Beschichtungen - DIN 18363 Planungsgrundlage RAUMÜBERSICHTEN SN_NP113G-00_EGA300_ÜSAB0010-2 SN_NP113G-00_K1A300_ÜSAB0001-2 SN_NP113G-00_K1A300_ÜSAB0007-2 SN_NP113G-00_K1A300_ÜSAB0008-2 SN_NP113G-00_O1A300_ÜSAB0020-2 SN_NP113G-00_O1A300_ÜSAB0022-2 SN_NP116G-00_EGA300_ÜSAB00H1-2 SN_NP116G-00_EGA300_ÜSAB00H2-2 SN_NP116G-00_EGA300_ÜSAB00H3-2 SN_NP116G-00_EGA300_ÜSAB00H4-2 GRUNDRISSE UND SCHNITTE SN_NP113G-00_D1A300_GR001-2WP3 SN_NP113G-00_EGA300_GR001-2WP3 SN_NP113G-00_K1A300_GR001-2WP3 SN_NP113G-00_O1A300_GR001-2WP3 SN_NP113G-00_O2A300_GR001-2WP3 SN_NP113G-00_XXA300_SN001-2WP3 SN_NP113G-00_XXA300_SN002-2WP3 SN_NP113G-00_XXA300_SN003-2WP3 SN_NP113G-00_XXA300_SN004-2WP3 SN_NP113G-00_Z2A300_GR001-2WP3 SN_NP116G-00_EGA300_GR001-2WP3 SN_NP116G-00_K1A300_GR001-2WP3 SN_NP116G-00_XXA300_SN001-2WP3 SN_NP116G-00_Z1A300_GR001-2WP3 ÜBERSICHTSPLÄNE MALERARBEITEN SN_NP113G-00_D1A300_ÜSAB1906-2 SN_NP113G-00_EGA300_ÜSAB1902-2 SN_NP113G-00_K1A300_ÜSAB1901-2 SN_NP113G-00_O1A300_ÜSAB1903-2 SN_NP113G-00_O2A300_ÜSAB1905-2 SN_NP116G-00_EGA300_ÜSAB19H1-2 SN_NP116G-00_Z1A300_ÜSAB19H2-2
Vortexte
Vorbemerkung gleichw.techn.Spezifikat Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vorbemerkung gleichw.techn.Spezifikat
Standardbesch Musterbauteile vorlegen vor Ausführung Für die nachstehend beschriebenen Leistungen sind Musterbauteile dem AG vor Ausführung zur Genehmigung vorzulegen.
Standardbesch Musterbauteile vorlegen vor Ausführung
Standardbesch Muster vorlegen vor Ausführung Für die nachstehend beschriebenen Leistungen sind Muster dem AG vor Ausführung zur Genehmigung vorzulegen.
Standardbesch Muster vorlegen vor Ausführung
01 Malerarbeiten
01
Malerarbeiten
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
01.02 Beschichtungen
01.02
Beschichtungen
01.03 Fahrbare Gerüste - Arbeitsbühnen
01.03
Fahrbare Gerüste - Arbeitsbühnen
02 Schutzmaßnahmen, Stundenlohn, Dokumentation
02
Schutzmaßnahmen, Stundenlohn, Dokumentation
02.01 Schutzmaßnahmen
02.01
Schutzmaßnahmen
02.02 Stundenlohnarbeiten
02.02
Stundenlohnarbeiten
02.03 Dokumentation im Denkmalschutz
02.03
Dokumentation im Denkmalschutz