Holzbauarbeiten NEU Pfaffenhuemer-Herndler
Neubau Wohnhaus Pfaffenhuemer-Herndler
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Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen: 1. Standardisierte Leistungsbeschreibung: Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 022 (2021-12), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt. 2. Unklarheiten, Widersprüche: Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge: 1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext) 2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen) 3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe 4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung 3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme: Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet. 4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme: Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen. Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität). 5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme: Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben. Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten. 6. Zulassungen: Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen. 7. Leistungsumfang: Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird. Alle beschriebenen Leistungen umfassen das Liefern, Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle und Verarbeiten oder Versetzen/Montieren der Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme. Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert. 8. Nur Liefern: Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert. 9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren: Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert. 10. Geschoße: Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße. 11. Verwerten, Deponieren oder Entsorgen: Sofern nicht anders festgelegt, gehen Materialien die z.B. abgebrochen oder z.B. bei Erarbeiten ausgehoben werden, in das Eigentum des Auftragnehmers über, welcher somit explizit zum umweltgerechten Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen beauftragt ist. 12. Arbeitshöhen: Alle Arbeiten/Leistungen sind bis zu einer Arbeitshöhe von 3,2 m in die Einheitspreise einkalkuliert. Die Arbeitshöhe ist jene Höhe über dem Fußbodenniveau (über dem Geländeniveau) oder über der Aufstellfläche der Aufstiegshilfe, in der sich die zu erbringende Leistung befindet.

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:

1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:

Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 022 (2021-12), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt.

2. Unklarheiten, Widersprüche:

Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:

1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext)
2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)
3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung

3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme:

Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet.

4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:

Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen.

Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).

5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:

Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben.

Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten.

6. Zulassungen:

Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen.

7. Leistungsumfang:

Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird.

Alle beschriebenen Leistungen umfassen das Liefern, Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle und Verarbeiten oder Versetzen/Montieren der Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme.

Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert.

8. Nur Liefern:

Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.

9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:

Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.

10. Geschoße:

Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.

11. Verwerten, Deponieren oder Entsorgen:

Sofern nicht anders festgelegt, gehen Materialien die z.B. abgebrochen oder z.B. bei Erarbeiten ausgehoben werden, in das Eigentum des Auftragnehmers über, welcher somit explizit zum umweltgerechten Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen beauftragt ist.

12. Arbeitshöhen:

Alle Arbeiten/Leistungen sind bis zu einer Arbeitshöhe von 3,2 m in die Einheitspreise einkalkuliert.

Die Arbeitshöhe ist jene Höhe über dem Fußbodenniveau (über dem Geländeniveau) oder über der Aufstellfläche der Aufstiegshilfe, in der sich die zu erbringende Leistung befindet.

00 Allgemeine Bestimmungen
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Allgemeine Bestimmungen
Version 022 (2021-12)

Version 022 (2021-12)

00.12 Umstände der Leistungserbringung
00.12
Umstände der Leistungserbringung
00.14 Allgemeine Bestimmungen
00.14
Allgemeine Bestimmungen
00.16 Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
00.16
Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
05 Baustellengemeinkosten
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Baustellengemeinkosten
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen. 1. Allgemeines: Baustellengemeinkosten sind im Sinne der ÖNORM B 2061 angeboten. 2. Vorhalten: Das Vorhalten umfasst auch sämtliche Prüfungen, Instandhaltungsmaßnahmen, etwaiges Verbrauchsmaterial und die erforderliche Reinigung. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten, ermittelt aus dem Ausmaß x der Anzahl der Wochen. Wochen sind teilbar wobei 1 Kalendertag gleich 1/7 Woche ist. 3. Stillliegezeiten: Für die Verrechnung der Stillliegezeiten bedarf es einer Anordnung des Auftraggebers.

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen.

1. Allgemeines:

Baustellengemeinkosten sind im Sinne der ÖNORM B 2061 angeboten.

2. Vorhalten:

Das Vorhalten umfasst auch sämtliche Prüfungen, Instandhaltungsmaßnahmen, etwaiges Verbrauchsmaterial und die erforderliche Reinigung.

Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten, ermittelt aus dem Ausmaß x der Anzahl der Wochen. Wochen sind teilbar wobei 1 Kalendertag gleich 1/7 Woche ist.

3. Stillliegezeiten:

Für die Verrechnung der Stillliegezeiten bedarf es einer Anordnung des Auftraggebers.

05.11 Zusammenfassung der Baustellengemeinkosten
05.11
Z
Zusammenfassung der Baustellengemeinkosten
05.12 Sonderkosten der Baustelle
05.12
Z
Sonderkosten der Baustelle
26 Zimmermeisterarbeiten
26
Z
Zimmermeisterarbeiten
Verankerungen: Verankerungen, die für die Verbindung der Hölzer mit anderen Bauteilen dienen, sind in den Einheitspreisen einkalkuliert und werden dem Auftraggeber rechtzeitig zum Versetzen übergeben. Abmessungen der gehobelten Hölzer: Die Holzabmessungen gehobelter Hölzer beziehend sich auf das Raummaß. Skizze: In der Folge wird die Bezeichnung Skizze als einfachste Darstellungsmöglichkeit, mindestens versehen mit den notwendigen Maßangaben, stellvertretend für Zeichnung, Plan und dergleichen verwendet. Gerüste: Hilfskonstruktionen und Gerüste, die zum Aufstellen des Dachstuhles benötigt werden, sind im Einheitspreis einkalkuliert, ohne Unterschied der Dachstuhlhöhe. Bei sonstigen Arbeiten sind etwaige Gerüstkosten bis zu einer Arbeitshöhe von 3,2 m einkalkuliert. Erschwernisse bei Arbeitshöhen in Innenräumen über 3,2 m werden mit Aufzahlungspositionen verrechnet. Bei Arbeiten an Außenflächen und Untersichten von Außenflächen mit einer Arbeitshöhe über 3,2 m werden Gerüste gesondert verrechnet, soweit diese nicht vom Auftraggeber beigestellt werden. Hebeeinrichtungen: Wenn nicht gesondert ausgeschrieben, wird davon ausgegangen, dass dem Auftragnehmer passende Hebeeinrichtungen (Aufzug, Kran) vom Auftraggeber gegen Entgelt beigestellt werden. Diese Entgelte sind einkalkuliert.

Verankerungen:

Verankerungen, die für die Verbindung der Hölzer mit anderen Bauteilen dienen, sind in den Einheitspreisen einkalkuliert und werden dem Auftraggeber rechtzeitig zum Versetzen übergeben.

Abmessungen der gehobelten Hölzer:

Die Holzabmessungen gehobelter Hölzer beziehend sich auf das Raummaß.

Skizze:

In der Folge wird die Bezeichnung Skizze als einfachste Darstellungsmöglichkeit, mindestens versehen mit den notwendigen Maßangaben, stellvertretend für Zeichnung, Plan und dergleichen verwendet.

Gerüste:

Hilfskonstruktionen und Gerüste, die zum Aufstellen des Dachstuhles benötigt werden, sind im Einheitspreis einkalkuliert, ohne Unterschied der Dachstuhlhöhe. Bei sonstigen Arbeiten sind etwaige Gerüstkosten bis zu einer Arbeitshöhe von 3,2 m einkalkuliert. Erschwernisse bei Arbeitshöhen in Innenräumen über 3,2 m werden mit Aufzahlungspositionen verrechnet. Bei Arbeiten an Außenflächen und Untersichten von Außenflächen mit einer Arbeitshöhe über 3,2 m werden Gerüste gesondert verrechnet, soweit diese nicht vom Auftraggeber beigestellt werden.

Hebeeinrichtungen:

Wenn nicht gesondert ausgeschrieben, wird davon ausgegangen, dass dem Auftragnehmer passende Hebeeinrichtungen (Aufzug, Kran) vom Auftraggeber gegen Entgelt beigestellt werden. Diese Entgelte sind einkalkuliert.

26.10 Sonderkosten der Baustelle
26.10
Z
Sonderkosten der Baustelle
26.12 Dachkonstruktionen
26.12
Z
Dachkonstruktionen
26.25 Oberflächenbehandlungen
26.25
Z
Oberflächenbehandlungen
36 Holzbau
36
Holzbau
Version 022 (2021-12) Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen: 1. Materialien: Im Folgenden sind Ausführungen in Fichte bzw. Tanne (Fichte) beschrieben. Wenn nicht anders angegeben, wird Vollholz (VH) verwendet. Vollholz (VH): Für Vollholz gilt eine maximale Einzellänge von 6 m in einer Festigkeitsklasse C 24. Konstruktionsvollholz: Als Konstruktionsvollholz wird keilgezinktes Vollholz gemäß ÖNORM EN 15497, Oberfläche egalisiert (auf Maß gehobelt, mit zulässigen Raustellen) verwendet. Soweit in der Position nicht gesondert angegeben, gelten für Konstruktionsvollholz eine maximale Einzellänge von 13 m, eine maximale Breite von 16 cm und eine maximale Höhe von 28 cm. Brettschichtholz (BSH): Es wird Brettschichtholz gemäß ÖNORM EN 14080 mit der Festigkeitsklasse GL 24h verwendet. Für Brettschichtholz gilt eine maximale Höhe von 60 cm, eine maximale Breite von 24 cm und eine maximale Einzellänge von 13 m. Brettsperrholz (BSP): Es wird Brettsperrholz mit einer Europäisch technischen Zulassung (ETZ) verwendet. Ausgangsmaterial ist Vollholz C24, E0, mean=11600 N/mm2; Gr, mean=65 N/mm2, fertig abgebunden mit Formatschnitt senkrecht zur Plattenebene. Oriented Strand Board (OSB): Es wird der Plattentyp OSB/3 für tragende Zwecke ungeschliffen und stumpf gestoßen im Feuchtbereich gemäß ÖNORM verwendet. Spanplatte:Spanplatten, geschliffen, werden für tragende Zwecke im Trockenbereich gemäß ÖNORM verwendet. Mitteldichte Faserplatte (MDF): Plattentyp MDF.LA für tragende Zwecke zur Verwendung im Trockenbereich gemäß ÖNORM. 2. Oberflächenqualität: Die Oberflächen werden gemäß ÖNORM ausgeführt. 3. Höhen: Im Folgenden sind Leistungen bei Höhen von Null bis 3,2 m (b.3,2m) beschrieben. 4. Einkalkulierte Leistungen: Montagehilfen (z.B. Unterstellungen, Abspannungen) Einbauteile und Verbindungsmittel aus Stahl bis 1 kg je Stück Dachkonstruktionen mit einer Neigung bis 45° (ausgenommen Mansardendach)

Version 022 (2021-12)

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:

1. Materialien:

Im Folgenden sind Ausführungen in Fichte bzw. Tanne (Fichte) beschrieben.

Wenn nicht anders angegeben, wird Vollholz (VH) verwendet.

Vollholz (VH): Für Vollholz gilt eine maximale Einzellänge von 6 m in einer Festigkeitsklasse C 24.

Konstruktionsvollholz: Als Konstruktionsvollholz wird keilgezinktes Vollholz gemäß ÖNORM EN 15497, Oberfläche egalisiert (auf Maß gehobelt, mit zulässigen Raustellen) verwendet. Soweit in der Position nicht gesondert angegeben, gelten für Konstruktionsvollholz eine maximale Einzellänge von 13 m, eine maximale Breite von 16 cm und eine maximale Höhe von 28 cm.

Brettschichtholz (BSH): Es wird Brettschichtholz gemäß ÖNORM EN 14080 mit der Festigkeitsklasse GL 24h verwendet. Für Brettschichtholz gilt eine maximale Höhe von 60 cm, eine maximale Breite von 24 cm und eine maximale Einzellänge von 13 m.

Brettsperrholz (BSP): Es wird Brettsperrholz mit einer Europäisch technischen Zulassung (ETZ) verwendet. Ausgangsmaterial ist Vollholz C24, E0, mean=11600 N/mm2; Gr, mean=65 N/mm2, fertig abgebunden mit Formatschnitt senkrecht zur Plattenebene.

Oriented Strand Board (OSB): Es wird der Plattentyp OSB/3 für tragende Zwecke ungeschliffen und stumpf gestoßen im Feuchtbereich gemäß ÖNORM verwendet.

Spanplatte: Spanplatten, geschliffen, werden für tragende Zwecke im Trockenbereich gemäß ÖNORM verwendet.

Mitteldichte Faserplatte (MDF): Plattentyp MDF.LA für tragende Zwecke zur Verwendung im Trockenbereich gemäß ÖNORM.

2. Oberflächenqualität:

Die Oberflächen werden gemäß ÖNORM ausgeführt.

3. Höhen:

Im Folgenden sind Leistungen bei Höhen von Null bis 3,2 m (b.3,2m) beschrieben.

4. Einkalkulierte Leistungen:

  • Montagehilfen (z.B. Unterstellungen, Abspannungen)

  • Einbauteile und Verbindungsmittel aus Stahl bis 1 kg je Stück

  • Dachkonstruktionen mit einer Neigung bis 45° (ausgenommen Mansardendach)

36.39 Dachaufbau
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Dachaufbau