Estricharbeiten
Neubau Wohnanlage Schönefelder Straße
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20 ESTRICHARBEITEN
20
ESTRICHARBEITEN
Hinweis Estricharbeiten VORBEMERKUNGEN ZU DEN LEISTUNGSPOSITIONEN ALLGEMEINES ------------------------- Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden zur Zeit gültigen DIN-Vorschriften und Richtlinien, sowie die anerkannten Regel der Technik, insbesondere: - ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauleistungen - ATV DIN 18353 - Estricharbeiten - ATV DIN 18354 Gussasphaltarbeiten - DIN 18560 - Estriche im Bauwesen - DIN EN 13813 - Estrichmörtel und Estrichmassen - DIN EN 131-62 bis -71 - Wärmedämmstoffe für Gebäude - DIN 4102 - Brandschutz - DIN 4108 - Wärmeschutz - DIN 4109 - Schallschutz - DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau - Unfallverhütungsvorschriften Für alle Estricharbeiten sind folgende Bemerkungen zu beachten bzw. einzukalkulieren: - Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauauf-   sichtlich genehmigte und zugelassene Materialien   und Konstruktionen zu verwenden. - Der AN hat sich über die örtlichen Gegebenheiten   zu informieren, insbesonders sind die Transportent-   fernungen,  der Einsatz von Geräten, Hilfmitteln etc.   im Umfang, wie es für die Leistungserbringung not-   wendig ist, bei der Preisbildung zu berücksichtigen. - Der AN hat den Untergrund auf Ebenheit zu prüfen - Der vorhandene Baumeter ist in die entsprechenden   Räume zu übertragen. - Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber die   in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabrik-   ate, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese   mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer   Begründung anzumelden. - Auf dem Fußboden verlaufende Kabel, Rohre sowie   im Randbereich verlaufende Heizleitungen sind in das   Dämmungsmaterial der Estrichpositionen fachgerecht   einzuarbeiten unter Berücksichtigung des geforderten   Schallschutzes und Wärmeschutzes bei bauseitiger   Rohrisolierung. Diese Leistung ist in die Einheitspreise   einzukalkulieren. - Notwendige Fugenausbildungen für Tagesabstellungen,   Scheinfugen o.ä., sind eigenverantwortlich durch den   Auftragnehmer in Absprache mit der örtlichen Bauleitung   herzustellen und auszuführen, ohne besondere Vergütung. - Aussparungen und Leitungskanäle in Form von  Ver-   tiefungen innerhalb der Bodenplatte bzw. Geschoß-   decke sind, soweit zulässig, vor Verlegung des Estrichs   mit z.B. trittfesten Dämmstoffen zu verfüllen. - Frei über offene Aussparungen verlegte Dämmschichten   und Estriche werden von der örtlichen Bauleitung nicht abgenommen. - Fugen über Bauwerksfugen (Bewegungsfugen; zur   Formänderung des Estrichs in alle Richtungen) sind   nach einem Fugenplan in Absprache mit der Bauleitung   anzulegen. Bei Bewegungsfugen ist die Bewehrung zu   unterbrechen. Bewegungsfugen mit einer Breite > 10 mm   müssen mit entsprechenden Fugenprofilen ausgebildet   werden. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Hinweis Estricharbeiten
20.01 HAUS B
20.01
HAUS B
20.02 HAUS C
20.02
HAUS C
20.03 HAUS D
20.03
HAUS D
20.04 HAUS E
20.04
HAUS E