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Bill of Quantities
Code
Description
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Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
20 ESTRICHARBEITEN
20
ESTRICHARBEITEN
Hinweis Estricharbeiten VORBEMERKUNGEN ZU DEN LEISTUNGSPOSITIONEN
ALLGEMEINES
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Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden
zur Zeit gültigen DIN-Vorschriften und Richtlinien,
sowie die anerkannten Regel der Technik,
insbesondere:
- ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauleistungen
- ATV DIN 18353 - Estricharbeiten
- ATV DIN 18354 Gussasphaltarbeiten
- DIN 18560 - Estriche im Bauwesen
- DIN EN 13813 - Estrichmörtel und Estrichmassen
- DIN EN 131-62 bis -71 - Wärmedämmstoffe für Gebäude
- DIN 4102 - Brandschutz
- DIN 4108 - Wärmeschutz
- DIN 4109 - Schallschutz
- DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau
- Unfallverhütungsvorschriften
Für alle Estricharbeiten sind folgende
Bemerkungen zu beachten bzw. einzukalkulieren:
- Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauauf-
sichtlich genehmigte und zugelassene Materialien
und Konstruktionen zu verwenden.
- Der AN hat sich über die örtlichen Gegebenheiten
zu informieren, insbesonders sind die Transportent-
fernungen, der Einsatz von Geräten, Hilfmitteln etc.
im Umfang, wie es für die Leistungserbringung not-
wendig ist, bei der Preisbildung zu berücksichtigen.
- Der AN hat den Untergrund auf Ebenheit zu prüfen
- Der vorhandene Baumeter ist in die entsprechenden
Räume zu übertragen.
- Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber die
in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabrik-
ate, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese
mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer
Begründung anzumelden.
- Auf dem Fußboden verlaufende Kabel, Rohre sowie
im Randbereich verlaufende Heizleitungen sind in das
Dämmungsmaterial der Estrichpositionen fachgerecht
einzuarbeiten unter Berücksichtigung des geforderten
Schallschutzes und Wärmeschutzes bei bauseitiger
Rohrisolierung. Diese Leistung ist in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
- Notwendige Fugenausbildungen für Tagesabstellungen,
Scheinfugen o.ä., sind eigenverantwortlich durch den
Auftragnehmer in Absprache mit der örtlichen Bauleitung
herzustellen und auszuführen, ohne besondere Vergütung.
- Aussparungen und Leitungskanäle in Form von Ver-
tiefungen innerhalb der Bodenplatte bzw. Geschoß-
decke sind, soweit zulässig, vor Verlegung des Estrichs
mit z.B. trittfesten Dämmstoffen zu verfüllen.
- Frei über offene Aussparungen verlegte Dämmschichten
und Estriche werden von der örtlichen Bauleitung nicht
abgenommen.
- Fugen über Bauwerksfugen (Bewegungsfugen; zur
Formänderung des Estrichs in alle Richtungen) sind
nach einem Fugenplan in Absprache mit der Bauleitung
anzulegen. Bei Bewegungsfugen ist die Bewehrung zu
unterbrechen. Bewegungsfugen mit einer Breite > 10 mm
müssen mit entsprechenden Fugenprofilen ausgebildet
werden.
Diese Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Hinweis Estricharbeiten
20.01 HAUS B
20.01
HAUS B
20.02 HAUS C
20.02
HAUS C
20.03 HAUS D
20.03
HAUS D
20.04 HAUS E
20.04
HAUS E