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01 Schlosserarbeiten
01
Schlosserarbeiten
Vorbemerkungen An dem v. g. Standort errichtet unser Bauherr Herr Dörnbach ein
Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten und 2 Büroeinheiten . Das Gebäude besteht aus insgesamt 4 Geschossen (EG, 1.OG, 2. OG u. SG). Das Gebäude wird in Mischbauweise erstellt:
Aufzugschacht + TRH: Stahlbetonfertigteil
EG., 1.OG, 2. OG (36,5 cm Poroton Außenwände, 24 cm Kalksandstein), SG Mauerwerk (17,5 cm Kalksandstein)
Nichttragende Wände: Gipskartonwände
Decken: Filigran-Deckenplatten
Die Oberkante Fertigfußboden beträgt im
- Erdgeschoß 280,60 ü. NN (+/- 0,00)
- 1. Obergeschoß 283,81 ü. NN (+ 2,92 zu OKFB EG)
- 2. Obergeschoß 286,87 ü. NN (+ 5,89 zu OKFB EG)
- Staffelgeschoss 289,93 ü. NN (+ 8,86 zu OKFB EG)
In allen Etagen wird ein schwimmender Estrich mit Fußbodenheizung
eingebracht.
Die Fassade wird in den Geschossen EG-2. OG mit einem mineralischen Putz
verkleidet.
Das Staffelgeschoss erhält eine Trespaverkleidung oder glw.
Das Objekt liegt an einer gut ausgebauten Straße und sind mit Baustellenfahrzeugen gut zu erreichen. Strom und Wasser kann an der Baustelle über Zwischenzähler von der rohbauausführenden Firma entnommen werden. Bei Entnahme ohne Zwischenzähler werden die Kosten anteilmäßig auf die Abnehmer umgelegt. Lohn und Materialpreiserhöhungen sind in die E.P. einzukalkulieren. Alle Materiallieferungen verstehen sich frei Baustelle.
Sämtliche zum Einbau vorgesehenen Materialien sind früh – und rechtzeitig zu bemustern, notwendigenfalls auch mehrmals. Der AG behält sich ausdrücklich vor, alle nicht vor Ausführung bemusterten Bauteile/-stoffe auf Kosten des AN zurückbauen zu lassen, auch ohne Rücksicht auf die Verhältnismäßigkeit. Der AN verpflichtet sich die Eignung sämtlicher Materialien durch Vorlage von Prüfzeugnissen und Zulassungen nachzuweisen. Die Erstellung von Mustern, sofern vom AG gewünscht, ist mit den Einheitspreisen abgegolten und wird nicht gesondert vergütet.
Materiallieferungen verstehen sich frei Baustelle. Bei der Montage sind die Herstellerangaben der zu verwendeten Produkte einzuhalten. Alle zur Verwendung kommenden Bauteile müssen für den vorgesehenen Einsatz im Wohnungsbau geeignet sein, dies ist ggf. durch den AN durch Vorlage von Prüfzeugnissen und Zulassungsbescheinigungen nachzuweisen.
Material, Lieferung und abnahmefertige Montage inkl. Krangestellung sowie sämtliche Anpassungsarbeiten sind nach DIN EN 13964, DIN 4102, DIN 4103 sowie den für den Brandschutz gültigen, einschlägigen europäischen und nationalen Normen, Vorbemerkungen, Architekturplänen, Angaben der Bauleitung sowie den Hersteller-Verarbeitungsrichtlinien auszuführen.
Vorbemerkungen
TVB - Schlosser- und Metallbauarbeiten
Technische Vorbemerkungen
Grundlage der Ausführungen ist die VOB, Teil B+C, neueste Fassung
unter Berücksichtigung DIN 18299 - ATV
DIN 18360 - Metallbau- und Schlosserarbeiten
Ergänzend gilt:
Stahl
DIN 1623 Teil 2 Flacherzeugnisse aus Stahl; kaltgewalztes Band
und Blech; Technische Lieferbedingungen;
Allgemeine Baustähle
DIN 1199 Drahtgeflecht mit viereckigen Maschen
DIN 1200 Drahtgeflecht mit sechseckigen Maschen
DIN EN 10 025 Warmgewalzte Erzeugnisse aus unlegierten Baustählen;
Technische Lieferbedingungen; Deutsche Fassung EN 10 025: 1990
DIN EN 10 130 Kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus weichen Stählen
zum Kaltumformen; Technische Lieferbedingungen; Deutsche Fassung EN 10 130: 1991
Nichtrostende Stähle
DIN 17 440 Nichtrostende Stähle; Technische Lieferbedingungen
für Blech, Warmband, Walzdraht, gezogenen Draht,
Stabstahl, Schmiedestücke und Halbzeug
Trenntechniken Laserschneiden - nach Anlage 1 - Kriterien zum Laserschneiden
Zu verwendende Edelstahlsorten
Austenitische Edelstähle Qualitätsgruppe V2A, V4A, Nirosta
z.B. Werkstoff-Nr. 1.4301, X5CrNil 8/9, Cr 17-20%, Ni 8,5-10%
V2A-Stahl Edelstahl rostfrei - nach Anlage 2 - Produktdatenblatt Stahlsorte 1.4301
V4A-Stahl Edelstahl rostfrei - nach Anlage 3 - Produktdatenblatt Stahlsorte 1.4571
Oberflächenqualität und Behandlung
Schliff in Korn 320 Sämtliche Bauteile (Profile, Rahmen, Bleche, Verschweißungen)
mit Ausnahme der verwendeten Verbindungsmittel (Schraubenbolzen, etc.)
Beizen Sämtliche Verschweißungen, zur Beseitigung von Verfärbungen und zur
Verbesserung des Korrosionsschutzes durch Bildung einer Inertschicht
Kunststoffe müssen in ihrer Zusammensetzung, ihrer Festigkeit und Widerstands- fähigkeit dem Verwendungszweck entsprechen.
Technische Lieferbedingungen
Verbindungsmittel und Zusatzwerkstoffe
Verbindungsmittel, z.B. Schrauben, Nieten, Klebstoffe und Zusatzwerkstoffe zum Schweißen und Löten müssen den Beanspruchungen genügen und auf die Verarbeitungsverfahren abgestimmt sein.
Normen der Reihe
DIN 267 Mechanische Verbindungselemente; Technische Lieferbedingungen
DIN EN20898 Teil 1 Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen; Teil 1:
Schrauben (ISO 898-1:1988); Deutsche Fassung EN 20 898-1:1991
DIN ISO 898 Teil 2 Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen;
Muttern mit festgelegten Prüfkräften
Dicht-, Trenn- und Beschichtungsstoffe
Dicht-, Trenn- und Beschichtungsstoffe müssen witterungs- und alterungsbeständig und je nach Beanspruchung plastisch bleibend oder elastisch bleibend sein und dürfen keine schädigenden Bestandteile enthalten.
Ergänzend zur ATV DIN 18 299, Abschnitt 3, gilt:
Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken (siehe B § 4 Nr.3) insbesondere geltend zu machen bei:
I. Unzweckmäßiger Beschaffenheit der vorgeschriebenen Bauteile, z.B. in Bezug auf Stoffart, Profil, Maße, Befestigungsmöglichkeit, statische Festigkeit der Bauteile im Ganzen, auch im Hinblick auf einzusetzende Scheiben, Füllelemente und in Bezug auf Dröhnen, II. Unzweckmäßiger Verbindung mit dem Bauwerk, z.B. bei Verbindungselementen, Nichteignung von Bau werksteilen für die Aufnahme der durch die Bauteile entsprechenden Belastungen,
III. Fehlenden oder nicht ausreichenden Befestigungsmöglichkeiten am Bauwerk, dabei hat der Auftragnehmer die Eigengewichte seiner Bauteile und die zu übertragenden Windlasten anzugeben,
IV. Fehlender Möglichkeit zu gefahrloser Reinigung und Bedienung im Gebrauch,
V. Abweichungen der Öffnungen am Bau, die bei fachgerechten Fugen keine einheitlichen Rahmenaußenmaße zulassen,
VI. Größeren Abweichungen, als in den nachstehend genannten Normen zugelassen sind:
DIN 18 201 Toleranzen im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze, Anwendung, Prüfung
DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau; Bauwerke
DIN 18 203 Teil 1 Toleranzen im Hochbau; Vorgefertigte Teile aus Beton,
Stahlbeton und Spannbeton.
Vom Auftragnehmer gelieferte, zeichnerische und beschreibende Darstellungen, aus denen Konstruktion, Maße, Einbau und Befestigung der Bauteile zu ersehen sind, bedürfen der Genehmigung des Auftraggebers.
Für Metallbauarbeiten hat der Auftragnehmer rechtzeitig Konstruktionszeichnungen zu liefern. Abweichungen der Fertigungsmaße von den in der Leistungsbeschreibung oder Zeichnung angegebenen Breiten und Höhen der Fenster, Türen und Tore oder von entsprechenden Maßen anderer Bauteile hat der Auftragnehmer bis zu 5 % jedes dieser Maße, höchstens jedoch bis 100 mm, unter folgenden Voraussetzungen ohne Anspruch auf besondere Vergütung zu berücksichtigen:
I. Die Notwendigkeit, die Abweichung zu berücksichtigen, wird vor Beginn der Fertigung festgestellt oder sie hätte vom Auftragnehmer vor Beginn der Fertigung festgestellt werden müssen;
II. Trotz Berücksichtigung der Abweichung bleibt das Rahmenaußenmaß
innerhalb der einzelnen Positionen einheitlich;
Für Schlosserarbeiten gilt im Einzelnen:
1. Treppen, Leitertreppen und ortsfeste Leitern
- Treppen sind nach DIN 10 064 Treppen; Begriffe
DIN 18 065 Gebäudetreppen; Hauptmaße auszuführen.
- Trittstufen müssen rutschsicher sein und sind nach DIN 24 531 "Trittstufen aus Gitterrost für Treppen aus Stahl" auszuführen.
- Festmontierte Leitertreppen und Leitern sind nach DIN 24 532 Senkrechte ortsfeste Leitern aus Stahl" auszuführen.
- Die obere Befestigung von Leitern an Schornsteinköpfen, Gesimsen u. ä. ist so auszuführen, dass die Haltbarkeit auf Dauer nicht durch Auswitterung gefährdet ist.
2. Handläufe, Geländer, Umwehrungen, Einfriedungen, Gitter
- Handläufe sind allseitig zu entgraten und an geschweißten Stoßstellen bündig zu verschleifen.
Handläufe dürfen an dem oberen Handlaufprofil nicht von oben verschraubt werden.
- Handläufe an Geländern müssen eine horizontale Kraft von 500 N/m aufnehmen.
Bei Rettungswegen ist der Gedrängedruck von DIN 18 056 zu beachten.
- Füllstäbe von Geländern müssen bei verschraubter Konstruktion an jedem Stabende mit einem Mindest-Schraubendurchmesser von 6 mm verschraubt sein. Bei geschweißter Ausführung ist die Schweißnaht allseitig am Stab anzulegen.
- Wenn bei Geländern Flächenfüllungen in Rahmen zu fassen sind, so sind diese Rahmen entsprechend
Abschnitt 3.1.31 auszuführen. Die Flächenfüllungen sind mit Halteleisten zu befestigen.
- Gitter, die dem Einbruchschutz dienen, müssen einen umlaufenden Rahmen oder tragende Querstäbe haben; sie sind zu verschweißen und mit entsprechenden Ankern zu versehen.
3. Bauteile aus Blech
- Bleche im Rahmen müssen spannungsfrei eingesetzt werden.
- Offenliegende Schnittkanten sind zu entgraten, bei Blechen unter 1 mm Dicke sind sie umzubördeln.
- Niete sind so weit von den Materialkanten zu setzen, daß sich der Werkstoff beim Nieten nicht auswölbt.
- Nietlöcher sind vor dem Einziehen der Niete zu entgraten
- Einnietungen müssen gratfreie Schließköpfe haben. -
Einsteck-, Einlege- und Einschiebeteile sind sicher zu befestigen.
- Türen und Klappen mit verdeckt liegenden Bändern müssen mindestens um 90° zu öffnen in.
4. Kleinteile
(Anker, Ankerplatten, Konsolen, Steigeisen, Anschlag- und
Eckschienen, Radabweiser, Mattenrahmen, Rolladenschutzschienen u. ä.)
Maueranker sind zu spreizen, zu kerben oder zu biegen. Sie dürfen nicht grundiert oder mit
Farbe gestrichen sein. Anker an Schienen dürfen von den Enden höchstens 200 mm, voneinander
höchstens 800 mm entfernt sein. Bei Verwendung von Schrauben und Dübeln als Befestigungsmittel gilt
Ab schnitt 3.311.2 sinngemäß. In Feuchträumen ist hierfür Nichtrostender Werkstoff zu verwenden. Handgeschmiedete Teile müssen in allen Teilen handgeschmiedet oder von Hand getrieben und dürfen nicht maschinell oder mit der Feile bearbeitet sein.
5. Sicherheitshinweise für die Verarbeitung von Edelstahl
- Edelstahl darf mit anderen Metallen nicht in Berührung kommen.
- Keine Lagerung mit Fremdmetallen (z.B. Lagerbühnen, Gerüste oder Werkzeug )
- Edelstahlprodukte sind nicht mit unedlen (z.B. verzinkten) Schrauben zu befestigen.
- Edelstahl darf nicht dauerhaft mit anderen Metallen (z.B. in Rohrleitungen ) verbunden werden.
- Edelstahl darf nicht unsachgemäß bearbeitet werden.
- Edelstahl nie mit ferritischen Stahlbürsten reinigen
- Kontakt von Edelstahl mit hohen Chlorkonzentrationen ist zu vermeiden.
- Bauteile aus Edelstahl dürfen nicht mit glühenden Flexfontänen bespritzt werden.
- Es sind bei der Bearbeitung keine Flexscheiben mit ferritischen Anteilen zu verwenden.
- Keine thermische oder mechanische Bearbeitung ohne Nachbeizen
Ansicht des Objektes:
Vorbemerkungen
01.01 Balkongeländer
01.01
Balkongeländer
01.02 Treppenhausgeländer
01.02
Treppenhausgeländer
01.03 Glasvordach
01.03
Glasvordach
01.04 Stundenlohnarbeiten
01.04
Stundenlohnarbeiten