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Description
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Net total EUR
Leistungsverzeichnis
Gewerk: Fliesensarbeiten
Bauvorhaben: Neubau Büro- und Wohngebäude
Bauort: Bahnhofstraße 50, 57258 Freudenberg
Submission: 30.04.2025
Submissionsort: Bauunternehmung Günther GmbH + Co. KG, Helgersdorf
Ausführung: ca. KW 41/2026
Leistungsverzeichnis
01 Fliesenarbeiten
01
Fliesenarbeiten
Vorbemerkungen An dem v. g. Standort errichtet unser Bauherr Herr Dörnbach ein
Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten und 2 Büroeinheiten . Das Gebäude besteht aus insgesamt 4 Geschossen (EG, 1.OG, 2. OG u. SG). Das Gebäude wird in Mischbauweise erstellt:
Aufzugschacht + TRH: Stahlbetonfertigteil
EG., 1.OG, 2. OG (36,5 cm Poroton Außenwände, 24 cm Kalksandstein), SG Mauerwerk (17,5 cm Kalksandstein)
Nichttragende Wände: Gipskartonwände
Decken: Filigran-Deckenplatten
Die Oberkante Fertigfußboden beträgt im
- Erdgeschoß 280,60 ü. NN (+/- 0,00)
- 1. Obergeschoß 283,81 ü. NN (+ 2,92 zu OKFB EG)
- 2. Obergeschoß 286,87 ü. NN (+ 5,89 zu OKFB EG)
- Staffelgeschoss 289,93 ü. NN (+ 8,86 zu OKFB EG)
In allen Etagen wird ein schwimmender Estrich mit Fußbodenheizung
eingebracht.
Die Fassade wird in den Geschossen EG-2. OG mit einem mineralischen Putz
verkleidet.
Das Staffelgeschoss erhält eine Trespaverkleidung oder glw.
Das Objekt liegt an einer gut ausgebauten Straße und sind mit Baustellenfahrzeugen gut zu erreichen. Strom und Wasser kann an der Baustelle über Zwischenzähler von der rohbauausführenden Firma entnommen werden. Bei Entnahme ohne Zwischenzähler werden die Kosten anteilmäßig auf die Abnehmer umgelegt. Lohn und Materialpreiserhöhungen sind in die E.P. einzukalkulieren. Alle Materiallieferungen verstehen sich frei Baustelle.
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen werden in allen 4 Geschossen des Gebäudes ausgeführt.
Das Reinigen der zu belegenden Flächen von geringfügigen Verschmutzungen der Vorgewerke sowie die Entsorgung der anfallenden Schuttmengen ist Bestandteil der Leistung und vom Anbieter in die jeweiligen Positionen ebenso einzurechnen, wie alle notwendigen Grundierungen und sonstigen Untergrundvorbereitungen. Der AN ist verpflichtet frühzeitig sämtliche Vorleistungen auf Eignung zu prüfen und evtl. vorhandene Mängel in schriftlicher Form anzuzeigen. Nachträgliche Anzeigen dieser Art werden prinzipiell nicht anerkannt.
Die Aufteilung der Fliesen hat so zu erfolgenden, dass keine Platte kleiner als halbe Fliesengröße zur Ausführung kommt. Der AG behält sich vor, vom AN Verlegepläne zur Vorlage beim Architekten zu fordern ggfs. auch mehrfach. Das Herstellen von Aussparungen für die bauseitigen Installationen ist vom AN einzukalkulieren und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Sämtliche zur Ausführung kommenden Materialien sind früh –und rechtzeitig durch den AN zu bemustern. Der AG behält sich ausdrücklich vor, nicht bemusterte Materialien auf Kosten des AN zurückbauen zu lassen, auch ohne Rücksicht auf die Verhältnismäßigkeit.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1. Maßgebend für die nachstehend ausgeschriebenen Fliesenarbeiten sind
VOB-DIN 18352 "Fliesen- und Plattenarbeiten"
VOB-DIN 18353 "Estricharbeiten"
sowie die Merkblätter des Zentralverbandes des deutschen Baugewerbes
DIN EN 159 Trockengepresste keramische Fliesen und Platten mit hoher
Wasseraufnahme H > 10% - Gruppe B III
DIN EN 176 "Trockengepresste keramische Fliesen und Platten mit niedriger Wasseraufnahme E ≤ 3% - Gruppe B I"
DIN 18157 "Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünnbettverfahren
DIN 18195 "Abdichtung von Bauwerken "
DIN 18560 "Estriche im Bauwesen"
DIN 18550 "Putz"
DIN 18534 "Abdichtung von Innenräumen"
2. Alternativ-Angebote sind zugelassen, werden jedoch nur berücksichtigt, wenn sie auf einem gesonderten Blatt vorgelegt werden und das gesamte LV umfassen. Die ausgeschriebenen Arbeiten sind jedoch auch bei Abgabe eines Alternativangebotes mit anzubieten. Das angebotene Fabrikat ist zu bezeichnen, ausführlich zu beschreiben und der Nachweis der Gleichwertigkeit gegenüber den ausgeschriebenen Materialien zu erbringen.
3. Alle Leistungen sind nach den Plänen und Angaben des Architekten oder nach den vom Architekten genehmigten Zeichnungen und Verlegeplänen auszuführen. Als selbstverständlich wird vorausgesetzt, dass sich die Anbieter vor der Preisermittlung mit allen Vertragsbedingungen, Plänen, Zeichnungen sowie den Bau- und örtlichen Verhältnissen vertraut gemacht haben.
4. Der Auftragnehmer ist vor Ausführung seiner Arbeiten verpflichtet, die Maße der Rohbauarbeiten mit den Maßen der Ausführungszeichnungen zu vergleichen. Etwa vorhandene Mängel und fachliche Fehler der Vorarbeiten - soweit diese durch Sinneswahrnehmung überprüfbar sind und die Güte der anschließenden Arbeiten beeinträchtigen können- sind der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen.
5. Für die sichere Lagerung seiner Baustoffe und für die Unterbringung der Handwerker muss der Auftragnehmer selbst sorgen.
6. Später verdeckt liegende Leistungen werden nur abgenommen, solange diese noch offen liegen. Die Bauleitung ist deshalb rechtzeitig zur Teilabnahme aufzufordern. Für abweichende Ausführungen ist der Auftragnehmer verantwortlich.
7. Fertige Boden- und Treppenbeläge sind gegen Verunreinigungen durch Abdecken mit geeignetem Material (Tetrapak o. glw.) zu schützen, dies ist vom AN preisbildend zu berücksichtigen.
8. Die Einheitspreise umfassen die Lieferung des gesamten Materials und die Ausführung aller Arbeiten einschließlich aller Nebenleistungen, sowie die erforderlichen Gerüste bis 2 m Höhe.
9. Der AN verpflichtet sich, die Baustelle in einem ordentlichen Zustand zu halten.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Die lot- und waagerechten Bewegungsfugen dürfen nicht durch den Fliesenbelag geschlossen werden und sind bis auf die Ansetzfläche von Mörtel freizuhalten.
Für die Mischungsverhältnisse der Mörtel und die Kornabstufung der Zuschlagstoffe gilt DIN 18352. Es dürfen nur genormte Zemente Verwendung finden. Der zur Verwendung kommende Sand muss rein, d.h. frei von Lehm, Ton und anderen Stoffen sein, die den Abbindeprozess oder die Endfestigkeit ungünstig beeinflussen können. Die Mörtel sind maschinell gut durchzumischen. Für Fliesenkleber und Fertigmörtel gilt die DIN 18156.
Für die Beschaffenheit der Zuschlagstoffe gilt sinngemäß DIN 1045. Wenn nicht anders gefordert, sind die Mischungsverhältnisse für den Verlegemörtel wie folgt einzuhalten:
a) für Bodenbeläge aus Fliesen nach DIN-EN 176, etwa 1:5-1:6 nach RT
b) für Wandbeläge aus Fliesen nach DIN-EN 176/DIN-EN 159 etwa 1:4-1:5 nach RT.
Das Anmachwasser ist ausschließlich der örtlichen Wasserversorgung zu entnehmen.
Das Anarbeiten der Beläge an Installationsdurchführungen, aufgehende Bauteile, Bewegungsfugen o.ä. ist im EP einzukalkulieren.
Das Verfugen der Wand- und Bodenbeläge hat so zu erfolgen, dass eine einwandfreie Verbindung des Fugenmörtels mit dem Verlegemörtel gewährleistet ist. Wird von der Bauleitung die Zugabe eines Mörtelzusatzmittels vorgeschrieben oder wird ein hydraulischer Fertigfugenmörtel verarbeitet, sind die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellerwerkes zu beachten.
Die Grundreinigung bzw. ggf. erforderliches Absäuern der Wand- und Bodenbeläge ist im EP einzukalkulieren.
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Anbieter, dass er die Vorbemerkungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
Dem Leistungsverzeichnis sind die nachfolgend gelisteten Unterlagen beigefügt, die durch den Anbieter preisbildend zu berücksichtigen sind und die im Auftragsfalle Vertragsbestandteil werden.
Bemusterung mit Eigentümer:
Dem AG sind für die Bemusterung der Fliesen mit den Bauherren 3 verschiedene, preisneutrale Boden- und Wandfliesen für die Bäder und Gäste-WC’s zur Verfügung zu stellen.
Dem AN wird vor Ausführung der Arbeiten mitgeteilt, welche Fliesen die Eigentümer gewählt haben.
Sollte der Eigentümer einen speziellen Wunsch haben, der nicht Grundlage der Bemusterung ist, ist dieser vor Ausführung gesondert vom AN anzubieten, und nur nach vorliegender Beauftragung durch den AG auszuführen.
Vorbemerkungen
01.01 Wohnungen: Boden- und Wandfliesen
01.01
Wohnungen: Boden- und Wandfliesen
01.02 Treppenläufe, Flure
01.02
Treppenläufe, Flure
01.03 Regiearbeiten
01.03
Regiearbeiten