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Neubau WGH 34 WE AURELiE
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Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Vorrangig zu der Baubeschreibung geltende Bestimmungen: - LBO des jeweiligen Bundeslandes einschl. Erlasse/Ministerialanweisungen usw. (Garagenverordnungen, Lüftungsanlagenrichtlinien, Stellplatzverordnungen usw.) - Baugenehmigung - Flächennutzungsplan/B-Plan - Energieeinsparungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung - DIN Normen in der neuesten gültigen Fassung, DIN Normen in Gelbdruck sind zu beachten - Materialprüfungszeugnisse, -zulassungen - Herstellervorschriften - Merkblätter von Fachverbänden Darüber hinaus ist der jeweilige "Stand der Technik" zu beachten und umzusetzen. Allgemeine Vorbemerkung für das Verblendmauerwerk: Die Ausführungen müssen grundsätzlich normgerecht, nach den einschlägigen EU-Vorschriften, DIN-Vorschriften, der VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Brandschutz: Im Auftragsumfang sind alle Mindestanforderungen in Bezug auf Brandschutz gemäß HBauO, DIN-Normen, einschlägige Gesetze und Vorschriften enthalten. Maßgeblich für die Ausführung ist der bauliche Brandschutznachweis des Statikers. Wärme- und Schallschutz / Nachweis für die KFW: Sämtliche Ausführungen am Bauwerk haben den Förderungen der DIN 4108 und DIN 4109, der Energieeinsparungsverordnung (EnEV 2014 inkl. erhöhter Neubaustandard ab 2016), der aktuell gültigen Wärmeschutzvorschrift, dem Wärme- und Schallschutznachweis des Statikers und den einschlägigen Richtlinien und Normen zu entsprechen. Schallschutz DIN 4109 gemäß Schallschutznachweis Büro ILEB und des Statikers. Schadstofffreie Materialien: Es dürfen im gesamten Gebäude keinerlei Materialien verwendet werden, die Schadstoffe enthalten oder auf Schadstoffbasis hergestellt wurden. Vor Übernahme des Gebäudes ist vom Auftragnehmer der Nachweis der Asbestfreiheit des Gebäudes schriftlich zu erbringen (u.U. Nachweis durch Sachverständigen). Es dürfen im gesamten Gebäude keinerlei Materialien verwendet werden, die PCB enthalten oder auf PCB-Basis hergestellt wurden. In den elektronischen Anlagen des Gebäudes (z. B. Stromversorgung, Beleuchtung etc.) dürfen keine PCB-haltigen Bauteile angeordnet sein (Betrifft TGA Gewerk). Es dürfen im gesamten Gebäude keinerlei Materialien verwendet werden, die Formaldehyd enthalten oder auf Formaldehydbasis hergestellt werden. Der Nachweis hierfür ist wie vor zu erbringen. Generell sind die Verwendung und der Einbau von gesundheitsgefährdenden Materialien untersagt. Dies gilt auch bei Materialien, die in Verdacht stehen, dass von ihnen eine Gesundheitsgefährdung ausgeht. Muster: Für sämtliche Materialen und Produkte sind Datenblätter vorzulegen und durch den AG freizugeben. Die Datenblätter sind Teil der zu liefernden Revisionsunterlagen. Alle Materialen und Produkte sind durch den AN als Muster vorzulegen und dürfen erst nach Freigabe des AG verbaut werden. Die Vorsatzschale ist nach Möglichkeit von freistehenden Gerüsten der Gerüstklasse z.B. IV oder geeigneten Hubbühnen aus zu errichten. Fassadengerüst für Maurerarbeiten wird bauseits gestellt. Unumgängliche Rückverankerungen im Sichtmauerwerk sind in geeigneter Weise unter Berücksichtigung der geringsten Beeinträchtigung desselben auszuführen. Im Angebotspreis abgegolten sind z.B. Ausgleichsschichten im Fußpunkt und Verarbeitung von Steinformaten unterschiedlicher Höhe. Maßtoleranzen des Rohbaus sind auszugleichen. Durchbrüche, Nischen, Schlitze sind in den Angebotspreis mit einzukalkulieren. Bauseits zur Verfügung gestellte Einbauteile gleich welcher Art sind mit einzumauern (z.B. Brandschutzklappen). Nach jeder Arbeitsunterbrechung ist das Sichtmauerwerk horizontal abzudecken. Auch vertikal ist das frisch errichtete und noch nicht abgebundene Sichtmauerwerk gegen Durchfeuchtung und Schlagregen zu sichern. Drei Referenzobjekte in vergleichbarer Größenordnung und Schwierigkeitsgrad sind bei Angebotsabgabe zu benennen. Nach entsprechender Abbindezeit ist das Klinkersichtmauerwerk, wenn erforderlich, in geeigneter umweltfreundlicher Weise zu reinigen. Ziegelsichtmauerwerk-Fertigelemente, z.B. Stürze, Traufsimse, Fensterbänke, Gurtsimse, Wandscheiben, Pfeiler oder Mauerabdeckung usw. sind in den Angebotspreis mit einzukalkulieren. Verblendfertigteile werden bauseits beigestellt. Befestigungsmittel = Flächenverankerung bei Vorsatzschalen, z.B. Draht- oder Dübelanker, sind in nicht rostendem Stahl W 1.4571 und 1.4401 (V4A) auszuführen. Dübelanker bedürfen einer amtlichen Zulassung. Anzahl, Länge und Durchmesser des Ankerdrahtes entsprechend DIN 1053. Lastabtragungen und notwendige Montageteile sind ebenfalls in V4A Stahl W1.4401 oder 1.4571 auszuführen. Es betrifft Abfangkonsolen, Ankerschienen, Schrauben, Muttern und Beilegescheiben. Auch hierüber ist ein statischer Nachweis zu führen. Zur Erzielung eines ansprechenden Fassadenbildes sind die Klinker aus mehreren Paketen (5-8) gleichzeitig gut gemischt zu verarbeiten. ACHTUNG: Mit ganzen Paketen an der Verarbeitungsstelle (Gerüst) lässt sich ein ausreichendes Vermischen nicht erreichen. Das erforderliche Mischen der Klinker ist in den Angebotspreis mit einzukalkulieren. Die Verblendsteine dürfen nur mit dafür geeigneten und zugelassenen Hilfsmitteln ins Gerüst gefahren werden. Bis zur Verarbeitung sind die Steine mit einer Folie zu schützen. Die verbaute Kerndämmung ist während der Bauzeit vor Wind und Wetter zu schützen. Dem Mörtel und der Verarbeitungstechnik kommt besondere Bedeutung zu, siehe hierzu Merkblatt "Hinweise zu fachgerechter Erstellung von Sichtmauerwerk". Hinweise zur fachgerechten Erstellung von Sichtmauerwerk: Klinkersichtmauerwerk ist von freistehenden Gerüsten aus zu mauern. Die Mörtelkonsistenz ist dem Saugvermögen der jeweiligen Klinker anzupassen. Gemauert wird grundsätzlich "nach der Schnur" in den vorgegebenen Mauerwerksverbänden und Rastermaßen. Gleichmäßige Lagerfugen werden durch Verwendung von Schichtlatten erzielt. Lot- bzw. senkrechte Ecken, Leibungen, Vor- oder Rücksprunge werden durch "Schnüren" erreicht. Vor Beginn der Klinkerarbeiten ist der Rohbau auf mögliche Abweichungen hin zu überprüfen. In aller Regel werden die Fenster bzw. deren Rahmen oder die Hilfskonstruktion vor den Klinkerarbeiten gesetzt, um diese wind- und wasserdicht einkleben zu können. Vorgegebene Fix-Masse wie Höhenkoten der Stürze, Öffnungsweiten usw. sind bereits beim Setzen der Fenster zu berücksichtigen. Stoß- und Lagerfugen sind Hohlraumfrei und satt auszufüllen. Meistens sind die Stoßfugen die Schwachstellen. Diese sollen deshalb vollflächig angegeben und dürfen nicht ausgestochert werden. Lässt sich ein Ausstochern der Stoßfugen im Einzelfall nicht vermeiden, so ist hier besondere Sorgfalt anzuwenden. Wird die Lage bereits versetzter Klinker verändert, so ist der gesamte Mörtel des korrigierten Klinkers abzunehmen und durch frischen Mörtel zu ersetzen. Erforderliche Klinker-Teilstücke dürfen nicht an den Sichtflächen geschlagen, sondern sollen geschnitten werden.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkung - Zweischaliges Verblendmauerwerk mit Kerndämmung Für das an diesem Bau geplante Verblender-Mauerwerk gelten nachfolgend aufgeführte Allgemeine Vorbemerkungen: Vormauerziegel/Klinker müssen die Anforderungen der nachfolgenden Normen entsprechen: - DIN 1053-1 Mauerwerk, Berechnung und Ausführung - VOB/C DIN 18330 Mauerarbeiten - DIN EN 1996-2/NA, EC6 Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten - DIN EN 771-1 Festlegungen für Mauerziegel - DIN 105-100 Mauerziegel mit besonderen Eigenschaften - Die Verarbeitungsrichtlinien der Ziegel- und Mörtelhersteller sind zu beachten. Die angebotenen Produkte müssen einer ständigen Fremdüberwachung sowie der kontrollierten Eigenüberwachung unterliegen. Prüfungszeugnisse sind mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Text des Leistungsverzeichnisses wird zur Vereinfachung auf alle selbstverständlichen Ausdrücke, wie "Herstellen einschließlich Materiallieferung, Verlegen, Montieren einschließlich Befestigungsmaterial" verzichtet. Die angebotenen Einheitspreise haben deshalb immer alle Kosten und Aufwendungen für die vorschriftsmäßige, vollständige, ordentliche, gebrauchstaugliche und fertig montierte Leistung einschließlich Materialien, Hilfsstoffe und Nebenleistungen zu beinhalten. Allgemeine Beschreibung Fassade Die Verblenderfassaden ist als zweischalige Außenwand mit Kerndämmung (mit Luftschicht) auszuführen. Es sind Lochfenster, Bandfenster und P/R-Eingänge in verschiedenen Abmessungen angeordnet. Die Fensterleibungen sind jeweils gemauert, die Überdeckung von Öffnungen erfolgt unter Verwendung eines vorgefertigten Klinkerfertigteil-Sturzes (Läufersturz, eingebunden bzw. gerader Anschluss z.B. an Fugen). Das Verblender-MW verläuft teilweise bis unter OK Gelände, so dass in diesem Bereich das Mauerwerk durch zusätzliche Maßnahmen besonders geschützt werden muss. Die Gründung der Vormauerschale im Sockelbereich erfolgt auf vorspringendenden Stahlbetonkonsolen und abschnittsweise auf Konsolankern aus Edelstahl. Hinweis zur Koordination: Bei der Erstellung des Verblendmauerwerkes muss eine eigenständige Koordination mit dem Gewerk Fenster und den Rohbauarbeiten erfolgen. Es sind Arbeitstaktungen mit einem ausreichenden Zeitfenster für das Gewerk Fenster abzustimmen und zu berücksichtigen. Montagefolge (grob) ist wie folgt: - Erstellung Rohbau - Abdichtung Sockel Rohbau - Fenster- bzw. Pfosten-Riegel-Konstruktionen - Verblenderarbeiten - Fenster Sohlbänke / Austritte Es ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen und einzurechnen, dass die Verblenderarbeiten in verschiedenen Zeitabschnitten und ggf. mit Unterbrechungen aufgrund von erforderlichen Vorleistungen anderer Gewerke (z.B. Fenster-, Metallbauer) zu leisten sind. Anschlüsse an sämtliche angrenzende Bauteile, wie Fenster, P/R-Fassaden, Sichtbetonbauteile, Faserzementbekleidung, WDVS etc und an eingelassene Bauteile wie Außenluftdurchlässe, Fallrohre, Nistkästen, Briefkästenanlagen, Klingelanlagen etc. sind in die entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen. Mauerverband Zur Ausführung kommt "Wilder Verband" unter Einhaltung der folgenden Regeln: Der Wilde Verband zeigt ein unregelmäßiges Bild. Auffällige und sich wiederholende Strukturen in der Mauerwerksfläche sind zu vermeiden. In jeder Schicht werden die Köpfe in beliebiger Folge zwischen Läufern verlegt, doch dürfen nicht mehr als 5 Läufer hintereinander vermauert werden Es sind die Verbandsregeln nach DIN 1053 verbindlich. Offene Stoßfugen sind gemäß DIN anzuordnen (über Stürzen, über Balkonplatten, etc.). Bemessung von Mauerwerk Die Bemessung von Verblend-Mauerwerk sowie aller notwendigen konstruktiven Bemessungen von Stahl -, Stahlbeton - und Abfangkonstruktionen sind nach einschlägigen Normen, wie z.B.DIN 1053 und DIN EN 1996 Teile 1 bis 3 für Mauerwerk (inklusive Nationale Anwendungsdokumente) DIN 1055-4:2005-03 Einwirkung auf Tragwerke; Teil 4 - Windlasten, DIN 1045 für Stahlbetonkonstruktionen DIN 18195 für die Bauwerksabdichtung DIN 4108 für den Wärmeschutz DIN 18599 Energieeinsparverordnung EnEV DIN 4109 für den Schallschutz sowie den begleitenden Normen vorzunehmen. Weiterhin sind Grundlage die "Technischen Hinweise und die hierauf aufbauenden technischen Informationen der Ziegelbauberatung". Verankerung und Abfangung Die Verankerung der zweischaligen Außenwand muss gemäß Anforderungen der DIN EN 1996-2/NA erfolgen. Anker generell aus Edelstahl. Die statische Berechnung der Verankerung der Verblenderfassade gemäß Verblendstatik ist durch den AN zu übernehmen und entsprechend der Werkplanung fortzuführen. Vom AN ist ein statischer Nachweis seiner Leistung zu erbringen und in prüffähiger Form vorzulegen. Sämtliche Abfangungen/Verankerungsbauteile (Ankerschienen, Abfangkonstruktionen, Konsolen, Auflagerwinkel, Hängekonsolen Fertigteilstürze etc.) sind vom AN nach statischen Erfordernissen auszuführen. Es sind nur Abfangungen/Verankerungen mit bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden. Die Zulassungsbescheinigungen sind vor Ausführungsbeginn dem AG zu übergeben. Drahtanker / Betonschalanker Mindestanzahl von Drahtankern und Betonschalankern je m² Wandfläche nach statischer Erfordernis, abhängig von der Gebäudehöhe, dem Schalenabstand, der Mauerstein- und Mörtelart sowie der maßgebenden Windzone nach DIN EN 1991-1-4:2010-12, sofern in einer Zulassung für die Anker nichts anderes festgelegt ist. Die Anker sind mit Tropfscheiben auszustatten. An allen freien Rändern (von Öffnungen, an Gebäudeecken, entlang von Dehnungsfugen und an den oberen Enden der Außenschalen) sind zusätzlich zur Mindestanzahl mindestens drei Drahtanker je Meter Randlänge anzuordnen. Anker aus nichtrostendem Stahl. Verankerungsgrund (Tragschale) ist sowohl Stahlbeton als auch Mauerwerk. Es sind nur Anker mit bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden. Die Zulassungsbescheinigungen sind vor Ausführungsbeginn dem AG zu übergeben. Abfangungen Horizontale Abfangungen des Verblendmauerwerkes sind aus nichtrostenden Edelstahl-Konsolenankern mit Edelstahl-Ankerschienen gemäß Verblendstatik und gemäß statischer Anforderung auszuführen und am Rohbau zu verankern. Ankerschienenmontage ist Bestandteil der Leistung des AN Verblendmauerwerk. Überdecken von Öffnungen Zur Ausführung der Überdeckungen von Öffnungen kommen entsprechend der Öffnungsbreite bzw. der konstruktiven Einbausituation aufgehängte Fertigteilstürze mit Konsolen, Ankerschienen (und Hängeschlaufen) zur Abhängung an Konsolankern zur Ausführung. Überdeckungen von Öffnungen ohne Konsolanker hat über aufgelagerte Fertigteilstürze zu erfolgen. Ausführung als Läufersturz mit bewertem Stahlbetonkern und Verblenderschale (Riemchen an Sichtflächen) entsprechend der angrenzenden Klinker, Läufersturz seitlich immer in "Wilden Verband" eingebunden/verzahnt, sofern sich keine Notwendigkeit einer Dehnfuge ergibt. Die Verzahnung ist auch bei allen FT-Stürzen auszuführen, die in einer Ebene aufgehängt sind und die aus Transport- und Montagegründen getrennt gefertigt werden. Mörtel Es ist vollflächig zu mauern und nachträglich zu verfugen, sofern in den einzelnen LV-Positionen nicht anders beschrieben. Es sind beim Mauern alle Fugen gleichmäßig, mind. 1,5 cm tief, flankensauber auszukratzen und anschließend sauber zu verfugen. Alle Stoß-und Lagerfugen sind satt und hohlraumfrei mit Mörtel auszufüllen! Erstellung des Sichtmauerwerks unter Verwendung von auf das Saugverhalten des Vormauerziegels abgestimmtem Vormauermörtel der Mörtelgruppe IIa (Warftwand Mörtelgruppe MG III) als Werktrockenmörtel (oder gleichwertig) Eine homogene und lunkerfreie Verbindung ist sicherzustellen. Der Mörtel ist entsprechend der Herstelleranweisung kellengerecht anzumischen. Die Konsistenz des Mörtels darf während der Verarbeitung nicht verändert werden. Es ist vollfugig zu mauern. Überquellender Mörtel ist abzustreichen. Fehlstellen sind auszufüllen. Nach kurzer Aussteifungszeit ist der nochverformbare Mörtel mit einem geeigneten Werkzeug (z.B. Schlauchstück oder Fugholz) glattzustreichen. Der Verstrich ist bei stets gleichem Ansteifungsgrad des Mörtels durchzuführen Es dürfen nur Mörtel verwendet werden, die keine Reaktionen mit dem Klinker/Verblender in Form von Ausblühungen und Auslaugungen der Fassade hervorrufen. Mörtelfarben: Werden durch den AG nach der AN-Bemusterung festgelegt. Es ist in die EP einzukalkulieren, dass an jedem Haus eine andere Fugenfarbe auszuführen ist. Farben sind am Bau zu bemustern. Mörtel nach DIN V 18580, welcher der Mörtelnorm DIN EN 998-2 und zusätzlich entweder der DIN V 20000-412 oder der DIN V 18580 entsprechen. Es sind zur Erzielung eines haftschlüssigen Verbundes zwischen Verblendern und Mörtel bindemittelleimreiche Mörtel der Klasse M5 (MG II a) zu verwenden. Keine Verwendung von Trasszement, da dies Ausblühungen hervorrufen kann. Es sind die Herstellerempfehlungen des entsprechenden Ziegelherstellers zu berücksichtigen, außerdem ist die Saugfähigkeit des Klinkersteins zu beachten und aufeinander abzustimmen. Bewegungsfugen und Anschlüsse im Verblendmauerwerk Anordnung und Ausführung der Bewegungsfugen gemäß DIN 1053-1, den Architektenplänen und Angaben Statik. Die Abstände richten sich nach der klimatischen Beanspruchung, den materialspezifischen Eigenschaften des Baustoffes und der Konstruktion. Die freie Beweglichkeit der Außenschale muss auch in senkrechter Richtung gewährleistet sein. Vertikale Bewegungs-/Dehnfugen sind fluchtgerecht hochzuführen, gerade Ausführung. Horizontale Bewegungsfugen sind unterhalb der Aufstandskonsolen anzuordnen. Anschlüsse an andere Bauteile - Beton, Metall - sind ebenfalls als Bewegungsfugen auszubilden. Trennfugen zwischen den jeweiligen Häusern müssen auch durch die Verblendschale geführt werden. Die mit dem tragenden Mauerwerk der Innenschale über konstruktive Bauteile starr verbundenen Verblendschalenbereiche, z. B. Fenster- und Türstürze, Flächen im Bereich von Balkonen, müssen durch Fugen von durchlaufenden, frei beweglichen Fassadenbereichen getrennt werden (gem. Fugenplanung). Nach Fertigstellung und Verfugung des Verblendmauerwerkes sind die Bewegungs-/Dehnfugen von Fremdkörpern zu säubern und fachgerecht nach Einbringung einer geschlossenzelligen Rundschnur in erforderlicher Tiefe und nach Vorgrundierung der Fugenflanken mit einer Fugendichtung nach DIN 18540 zu verschließen und zu besanden. Der Nachweis fremdüberwachter Schlagregendichtheit an über 14 Jahren freibewitterten Bändern mit Prüfzeugnis ist beizulegen. Die Eignung des vorkompromierten Dichtungsbandes nach Beanspruchungsgruppe BG1 DIN 18542 ist zu gewährleisten und durch ein Prüfzeugnis zu belegen. Zum Leistungsumfang des AN gehören und in die EP einzurechnen sind sämtliche Fugenanschlüsse an angrenzende Bauteile wie Fenster, P/R-Fassaden, Attiken, WDVS etc. Die Fugen sind zu versiegeln und/oder mit Komprieband gemäß zugehöriger Detailplanung zu schließen. Verarbeitung Die Klinkersteine sind durch individuelle Handsortierung querzumischen, d. h. aus mehreren Paketen gleichzeitig zu verarbeiten, so dass die Ziegelsteine optimal gemischt und gleichmäßigen verteilt sind oder bei Gerüstpaletten werkseitig vorgemischt. Saugfähige Vormauerziegel vornässen - insbesondere bei trockener Witterung. Mauerziegel müssen sorgfältig abgeladen, bodenfrei gelagert und vor Schmutz und Witterungseinflüssen geschützt werden. Teilstücke von Verblendern, z. B. für den notwendigen Verbandsausgleich oder im Bereich der Fenster- und Türleibungen, Balkonanschlüssen etc. nicht schlagen sondern maschinell schneiden. Frisch hergestelltes Mauerwerk ist gegen die austrocknende Wirkung von Wind und hohen Temperaturen zu schützen. Das Mauerwerk ist insbesondere bei warmer und trockener Umgebungsluft feucht zu halten, bis der Mörtel abgebunden hat. Bei Frost darf Mauerwerk nur unter besonderen Schutzmaßnahmen (z. B. durch Einhausung) ausgeführt werden. Frostschutzmittel sind nicht zulässig. Frisches Mauerwerk ist vor Frost zu schützen. Fertiges Mauerwerk muss, bis der Mörtel abgebunden hat, vor direktem Regen geschützt sein. Mörtel darf nicht aus den Fugen ausgewaschen werden. Bei anhaltend starkem Regen sollte nicht gemauert bzw. verfugt werden. Obere Abschlüsse (Attika, Sohlbänke etc.) sind während der Bauphase sicher gegen Wassereintritt mit geeigneten Maßnahmen (z.B. Folienabdeckung) zu schützen, insbesondere die Dämmlagen. Abdichtungen, Sperrschichten Sperrschichten müssen der DIN 18195 entsprechen und sind entsprechend auszuführen, ebenso gemäß DIN 1053. Sperrschichten sind mit erforderlicher Überdeckung in ein Mörtelbett und bis Vorderkante Verblendmauerwerk zu verlegen. Die Abdichtung ist im Bereich des Zwischenraumes im Gefälle nach außen, im Bereich der Außenschale horizontal zu verlegen. Dieses gilt auch bei Fenster- und Türstürzen sowie im Bereich von Sohlbänken. Bei Stößen sind die Bahnen mind. 5 cm zu überlappen. Die horizontalen Sperrschichten (Mauersperrbahnen) sind mind. 15 cm über OKG in der Lagerfuge des Verblendmauerwerkes auszuführen. Reinigung Die Fassade ist von groben und losen Verschmutzungen vor der Übergabe an den Bauherren zu reinigen. Die Reinigungsart und -mittel sind gemäß Ziegelhersteller anzuwenden! Die Reinigung wird nicht gesondert vergütet, sondern ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Hinweis zur Kalkulation: Der angebotene EP bezieht sich auf die Herstellung, Lieferung und Montage, kompletten Verblendmauerwerkes, inkl. Tragkonstruktion, Anschlusswinkeln, Ausgleichsprofilen, Konsolen, Wärmedämmung, Herstellen sämtlicher Anschlüsse an das Bauwerk und an jeweils angrenzende Fassadenbauteile, mit sämtlichen Abdichtungsfolien und -andichtungsarbeiten sonstiger Konstruktionen zur Herstellung der Anschlüsse an den Rohbau, Befestigungsmaterialien, Kompribändern, Versiegelungen, etc.. Der AN hat die Statik sämtlicher Konstruktionen einschließlich zugehöriger Verankerungen eigenverantwortlich zu erstellen bzw. die vorliegende Statik fortzuführen und zu ergänzen. Die beiliegende Detailplanung stellt eine Regeldetailplanung dar und ist durch den AN fachgerecht im Rahmen der Werk- und Montageplanung zu ergänzen.
Technische Vorbemerkungen
1.01 Verblendarbeiten Lohnleistung
1.01
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