Innentüren
Neubau WGH 34 WE AURELiE
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Projektbeschreibung AURELIE  Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses Baubeschreibung: Baugrundstück Bezirk: Altona Gemarkung: Ottensen Flurstücke: 266, 267, 3877 Grundstücksgröße:  1.252,5 m2 Auf drei Flurstücken zentral in Ottensen möchte die Geschwister Fick GbR eine neue Gewerbefläche für einen Drogeriemarkt, eine Schankwirtschaft sowie in den Obergeschossen neuen Wohnraum errichten. Die drei Grundstücke befinden sich in Familienbesitz und alle geplanten Wohnungen werden als Mietwohnungen im Familienbestand bleiben. Die drei Grundstücke werden zu einem Grundstück vereinigt. Neben den Gewerbeflächen werden insgesamt 34 Mietwohnungen geplant. Bei dem Vorhaben handelt es sich nach §2, Abs. 3 HBauO um Gebäude der Gebäudeklasse 5. Der höchste Aufenthaltsraum liegt bei 15,96 m über der Bezugshöhe. An der Bahrenfelder Straße befinden sich die Zugänge der beiden Gewerbeflächen im Erdgeschoss. Die Wohnungen verteilen sich auf vier Gebäudeteile (Haus 1 bis 4), die vom 1. bis zum 5. Obergeschoss auf dem Sockel des Gewerbes liegen. Sie werden über einen Zugang in der Nöltingstraße barrierefrei erschlossen, hier befindet sich ein Aufzug. Über dieses Treppenhaus erreicht man die barrierefreien Laubengänge bzw. die Dachfläche auf dem 1.OG. Über das 1.OG gelangt man zum weiteren Treppenhaus in Haus 4. Rückseitig im Piependreiherweg ist es möglich den gemeinsam genutzten Innenhof auf dem Dach des Drogeriemarktes über eine Außentreppe zu betreten. Hier und im 5. OG befinden sich Kinderspielflächen und ein intensiv begrünter Dachgarten. Im Untergeschoss sind die notwendigen Abstellräume, Räume für Kinderwagen, Mobilitätshilfen und Fahrräder, sowie Hausanschluss- und Technikräume untergebracht. Hier befinden sich auch Lager, Sanitärräume und Technikräume der Gewerbemieter. Gegenüber dem Aufzug liegt das barrierefreie Gäste- WC der Schankwirtschaft. Das WC ist während der Öffnungszeit der Schankwirtschaft barrierefrei zugänglich. Konstruktion Gründung:    Stahlbeton aus wasserundurchlässigem Beton (WU- Beton) Tragwerk:     Stahlbetondecken- u. Wände- Teilbereiche KS-Mauerwerk Außenwände: tragende Schale + Verblendmauerwerk, Teilbereiche mit Putzoberfläche (Laubengang) oder WDVS mit Putz Innenwände: Mauerwerk bzw. Leichtbau Dach: Haus 1:    Flachdach aus WU- Beton mit Dämmung; extensives Gründach als Technikdach mit Photovoltaikfläche; oberstes Geschoss mit Stehfalzeindeckung; Dachterrasse mit Betonsteinplattenbelag Haus 2: Flachdach aus WU- Beton mit Dämmung; intensives Gründach mit Spielfläche Haus 3: gedämmtes Holz- Sparrendach mit Stehfalzeindeckung Haus 4: gedämmtes Holz- Pfettendach mit Stehfalzeindeckung; Gauben 1.OG über Drogeriemarkt: Flachdach aus WU- Beton mit Dämmung; intens. Gründach mit Spielfläche
Projektbeschreibung
Technischen Vorbemerkungen Innentüren Technische Vorbemerkungen Innentüren 1. Art und Umfang der Leistungen das nachfolgende Leistungsverzeichnis beinhaltet folgende Leistungen: - Lieferung und Einbau der Innentüren und Wohnungs-   eingangstüren jeweils mit Umfassungszargen als   Stahlzargen - Lieferung und Einbau der Türgarnituren. 2. Normen und Richtlinien Für die Ausführung gelten alle anwendbaren DINA/OB Normen in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung, insbesondere: DIN 18299  Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 4426  Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege Unfallverhütungs-Vorschriften der Berufsgenossenschaft DIN 18202 Toleranzen im Bauwesen DIN 18203-3 Toleranzen im Hochbau, Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen DIN 18355 Tischlerarbeiten DIN 18357 Beschlagarbeiten DIN 18101 Türen für den Wohnungsbau DIN 68706-1 innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen Die Bauleistungen und verwendeten Materialien müssen dem allgemein anerkannten Stand der Technik entsprechen. Hierzu müssen im Besonderen die Regeln der am Ort der Leistungserbringung geltenden DIN-Normen, die Zulassungsbestimmungen, die Richtlinien der Fach- und Herstellerverbände und die Ausführungsrichtlinien des jeweiligen Produktherstellers beachtet werden. Auf Anfrage hat der AN die Herstellerunterlagen dem AG vorzulegen. Bei Widersprüchen ist die Ausführung mit der Bauüberwachung abzustimmen. Regelmäßig sind besonders zu beachten: DIN 1055 Einwirkungen auf Tragwerke DIN 18202 Maßtoleranzen im Hochbau DIN 4102 Brandschutz im Hochbau DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden DIN 4109 Schallschutz im Hochbau 3. Stoffe und Bauteile Alle Stoffe müssen in Originalverpackung des Hersteilers angeliefert und verarbeitet werden. Es sind die Richtlinien der Werkstoffhersteller bzw. Systemanbieter zu berücksichtigen. Bei mehrschichtigem Materialaufbau müssen die Stoffe von demselben Hersteller/Systemanbieter stammen. Bedenken gegen die Ausführung sind dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Die verwendeten Materialien und deren Anwendung dürfen nicht gesundheitsgefährdend sein. Auf Verlangen hat der AN dies der BÜ nachzuweisen. Für alle verwendeten Materialien oder Systembauteile hat der AN rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten der BÜ sämtliche Hersteller-, Güte- und Zulassungsnachweise prüfbar vorzulegen. Der Nachweis der erbrachten Bauteilanforderung ist auf Verlangen des AG prüffähig zu erbringen. Dieser Aufwand ist bei der Preisbildung zu berücksichtigen. Genannte Anforderungen an Bauteile gelten grundsätzlich für das Bauteil im eingebauten Zustand. 4. beiliegendes Zeichnungsverzeichnis Folgende Zeichnungen liegen dem LV bei und sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen: Grundrisse, Schnitte, Baubeschreibung 5. Bemusterung Vor Bestellung der Türzargen und Türblätter sind die Ausführungen mit den Architekten abzustimmen. Für die Oberflächen der Türblätter, die Türgriffe und -knäufe, die Rosetten, die Türbänder, Glashalteleisten, Türschließer, Türstopper u.a. sind den Architekten im Auftragsfall Muster vorzulegen. 6. Zulassungen Die Feuerschutz- u. Rauchschutztürelemente müssen über einen bauaufsichtlichen Zulassungsbescheid verfügen. Zubehörteile (z.B. Obentürschließer, Beschläge etc.) müssen über eine eigene Zulassung für den entsprechenden Einsatzzweck verfügen. Die entsprechenden Prüfzeugnisse sind dem AG im Auftragsfall zu übergeben. Die Türelemente mit Brandschutzanforderungen sind lt. Zulassung mit einem Schild im Türfalz dauerhaft zu kennzeichnen. 7. elektr. Anschlüsse Beim Einbau von bauseits mit Anschlusskabeln gelieferten Magnetkontakten und elektrischen Schließblechen hat der AN das Kabel durch die Stahlzarge bis an den Übergabepunkt auf der Wand zu führen. 8. vollständige Leistung Grundsätzlich sind alle für die jeweiligen Anforderungen erforderlichen Kleinteile, Befestigungsmittel und Materialien zu montieren und in die EP einzurechnen, auch dann, wenn diese nicht besonders in den Positionen erwähnt werden.
Technischen Vorbemerkungen Innentüren
Leistungen des Auftragnehmers 1.1  Bauleistungen In den einzelnen Leistungs- und Funktionspositionen werden die erforderlichen Arbeiten näher beschrieben. Die Mengen sind durch den AG selbst zu ermitteln und zu überprüfen. 1.2  Mitteilungspflicht bei Unklarheiten Die Überprüfung erfolgt durch den Bieter mit der Angebotsabgabe. Die Leistungsbeschreibung hat lediglich die Bedeutung einer Kalkulationshilfe für den Bieter, begrenzt aber nicht seine Leistungspflicht. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Lücken oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Unterlässt der Bieter den Hinweis auf erkannte oder erkennbare Unklarheiten, Lücken oder Fehler, ist ein auf diese Punkte gestütztes Verlangen zusätzlicher Vergütung ausgeschlossen, wenn der Bieter den Hinweis unterlassen hat und er die Unterlassung zu vertreten hat . Alle etwaigen erschwerenden Umstände sind in den vereinbarten Preisen berücksichtigt. Spätere Einwendungen, die auf Unkenntnis und/oder auf Unterlassung einer Rückfrage beruhen, sind ausgeschlossen. 1.3 Terminplan Wird im Auftragsfall detailliert abgestimmt. 1.4  Dokumentation Baufortschritt / Bautagebuch Es ist seitens des AN täglich ein Bautagebuch zu führen und nach Bedarf bzw . auf Verlangen dem AG zur Information vorzulegen. 1.5  Sonstige Koordination Der AN hat an der täglichen LEAN-Besprechung und ggf. wöchentlichen Bausitzung/Baubesprechung teilzunehmen. Der AG ist einfalls berechtigt an diesen Terminen teilzunehmen. Der AG ist berechtigt, die Zusammenarbeit auf der Baustelle durch eigene Koordinierungsbesprechungen zu steuern. Der AN ist zur Teilnahme an diesen Besprechungen verpflichtet. 1.6 Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination Den Weisungen des SiGeKo, als Bauherrenvertreter bzgl. Sicherheits- und Gesundheitsschutz des Personals auf der Baustelle ist Folge zu leisten. Diese Leistung entbindet den AN nicht von seinen Pflichten gegenüber der UVV, der BauBG und den innerbetrieblichen Anforderungen an Sicherheit auf Baustellen für seine Arbeitnehmer und seiner am Bau beteiligten Nachunternehmer. Der AN hat für seine Mitarbeiter und seine Nachunternehmer eigenverantwortlich diese Pflichten gemäß BaustellV komplett wahrzunehmen und seine ausführenden Unternehmen bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in den verschiedenen Bauphasen zu unterstützen, zu organisieren, zu koordinieren und zu beraten. Der AN hat für seine eigenen Leistungen einen Sicherheits-  und Gesundheitsschutzplan mit den anzuwendenden Arbeitsschutzmaßnahmen vor Einrichtung der Baustelle zu erstellen und diesen mit dem SiGeKo abzustimmen. Ebenfalls ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Leistungen des Auftragnehmers
1 Innentüren Holz + Stahltüren
1
Innentüren Holz + Stahltüren
1.01 Innentüren
1.01
Innentüren
1.03 Stahltüren
1.03
Stahltüren