Putzarbeiten
Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit TG
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Leistungsverzeichnis  ROHBAUARBEITEN Bauvorhaben:                            Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern Bauort:                                        Am Eulenhorst 57, 81827 München Bauherr:                                      SH GmbH & Co. Projektentwicklungs KG                                                       Rathausplatz 3, 84307 Eggenfelden                                                       Tel. 08721/50 739 0 Planung:                                      Bauart GmbH Architekten + Stadtplaner                                                       Gartlbergstr. 1, 84347 Pfarrkirchen                                                       08561/98 419 0 Ausschreibung:                          SH GmbH & Co. Projektentwicklungs KG                                                      Rathausplatz 3, 84307 Eggenfelden Ausführungstermine:               Rohbauarbeiten Beginn ca. 26. KW 2026                                                      Fertigstellung jeweils Dach dicht:                                                      Haus A:  47. KW 2026                                                      Haus B:  49. KW 2026                                                      Alternativer Baubeginn kann verhandelt                                                      werden! Angebotsabgabe: Abgabeort:                                SH GmbH & Co. Projektentwicklungs KG                                                     Rathausplatz 3, 84307 Eggenfelden Summe netto:            __________________EUR 19% MwSt.                 __________________EUR Summe Brutto           __________________EUR ___________________________________________________________ Ort, Datum Stempel/Unterschrift Preisverhandlungen sind nur mit dem Bauherrn (SH Projekte) zu führen!
Leistungsverzeichnis  ROHBAUARBEITEN
Besondere Vertragsbedingungen 1. Baustelleneinrichtung a) Die im Angebot angegebenen Einheitspreise beinhalten den gesamten An- und Abtransport, Vorhaltung, Demontage und den gesamten Betrieb der notwendigen Baustelleneinrichtung, Gerüste, Schalungen, einschl. des Mitbenutzungsrechts für alle Nachfolgehandwerker, sowie aller sonstiger Nebenleistungen die für eine vertragsmäßige Erstellung des Bauvorhabens notwendig sind. Nachforderungen sind ausgeschlossen. b) Zur Baustelleneinrichtung gehören auch das Anlegen und Vorhalten aller erforderlichen Zufahrtswege, Baucontainer, Lagerplätze, etc. Diese sind auch anderen auf der Baustelle beschäftigten Firmen kostenlos zur Verfügung zu stellen. c) Kosten für Baustrom, Bauwasser, Bauschutt, etc. sind Leistungen des Auftragnehmers. Eine Umlage wird in den Vertragsunterlagen festgeschrieben. 2. Versicherungen Der Auftraggeber schließt für das Bauvorhaben eine Bauwesenversicherung (1.000,00 _ Selbstbeteiligung) ab, deren Prämie anteilmäßig auf die beteiligten Auftragnehmer umgelegt wird. Die Höhe der Umlage wird in den Vertragsunterlagen festgeschrieben. 3. Personal Der Auftragnehmer nennt dem Auftraggeber bei Auftragserteilung einen verantwortlichen Bauleiter. Dieser muss zur Entgegennahme von Anweisungen berechtigt sein und die Unternehmerpflichten gemäß Art. 61 BayBO erfüllen. 4. Gewährleistung Für die Gewährleistungsregelung gilt das BGB, der Gewährleistungszeitraum wird auf 5 Jahre und 6 Monate festgelegt. Für die Dauer der Gewährleistung wird ein Sicherheitseinbehalt von 5% in den Vertragsunterlagen festgelegt, der gegen eine Bankbürgschaft abgelöst werden kann. Es gelten die gesetzl. Vorschriften des BGB-Werkvertrages (§§631 ff). 5. Zahlungsbedingungen Abschlagszahlungen erfolgen innerhalb von 12 Werktagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung unter Abzug von 3% Skonto oder nach 30 Tagen rein Netto. Zahlungen von Schlussrechnungen erfolgen innerhalb von 18 Werktagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung und Abzug von 3% Skonto oder nach 30 Tagen rein Netto.  Skontierfristen beginnen jeweils mit Eingang der prüfbaren Rechnungsunterlagen. 6. Schlussbestimmungen Die evtl. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Die vorstehenden "Besonderen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" wurden gelesen und bestätigt. ___________________________________________________________                                                       (Ort, Datum) ______________________________________________________________                (Rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel des Bieters)
Besondere Vertragsbedingungen
Allgemeine Beschreibung Die SH GmbH & C. Projektentwicklungs KG, Rathausplatz 3 in 84307 Eggenfelden beabsichtigt Am Eulenhorst 57 in 81827 München den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit je acht Wohneinheiten und einer gemeinsamen Tiefgarage.
Allgemeine Beschreibung
10 Innen- und Außenputzarbeiten
10
Innen- und Außenputzarbeiten
Vorbemerkungen Innen- und Außenputzarbei Vorbemerkungen Innen- und Außenputzarbeiten Zusätzliche Vertragsbedingungen 1. Für die Ausführung gelten folgende Normen: - DIN 18350 - Putz- und Stuckarbeiten - DIN 18550 - Putz - DIN EN 13499/2003 - Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) Merkblatt "Das Verputzen von Mauerwerk aus Leichtziegeln" Verfasser Ziegel Interessengemeinschaft Klimaton unipor und Verband der Poroton Hersteller. Merktblatt für das Verlegen und Verputzen von extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten mit rauher Oberfläche einschließlich aller einschlägigen Vorschriften, Richtlinien und Ausführungsverordnungen in der neuesten Fassung 2. Gewährt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Möglichkeit zu gleichwertigen Produkten, ist das Fabrikat mit eindeutiger Typenbezeichnung anzugeben. 3. Die Ausführung von Mehrstärken wird nur nach vorhergehenden Absprache mit der Bauleitung anerkannt. 4. Zusätzlich zu DIN 18353 Abschnitt 4.1 (Nebenleistungen) gilt: - Die Unterhaltung und Sicherung der vorhandenen Schutz- und Sicherungseinrichtungen - Das Stellen und Vorhalten, der zu den Arbeiten erforderlichen Gerüste, innerhalb des Gebäudes - Das Schützen und Reinigen der Fenster und Fensterbänke, sowie das Entfernen  der bauseits angebrachten Schutzfolien - Bei allen Putzarbeiten sind die Anschlüsse an Holzteile (Sparren, Pfetten, Deckenschalungen, etc.) durch einen Trennstreifen (d = 5 mm) herzustellen. Dieser Trennstreifen ist nach Beendigung der Putzarbeiten wieder zu entfernen. - Alle Gerüste auch über 2,50 m Höhe sind mit der Baustelleneinrichtung abgegolten. - Der Anschluss des Putzes an die Fenterbänke, Sichtbetonwände und an Deckengleitlagern ist mittels elastischem Klebestreifen vorab abzukleben, anschließend ein Kellenschnitt als Trennung und elastischer Abfugung auszuführen.
Vorbemerkungen Innen- und Außenputzarbei
10.01 Grundierung Betonbauteile Grundierung der Betonbauteile mittels einer Haftbrücke als Grundieranstrich für Kalkgipsputz, nach Herstellervorschrift.
10.01
Grundierung Betonbauteile
400.00
m2
10.02 Innenputz als Kalkgips-Wandputz Innenputz als Kalkgipsputz, einlagig, Stärke 15 mm, nach DIN 18550, Oberfläche gefilzt, MG P II (A), einschl. Eckschutzschienen verzinkt, Putzanschlussprofile (APU-Leisten) für alle Fensteranschlüsse und einlegen von Putzgewebe (Kunststoff) oder Ziegelrapitzgewebe an gefährdeten Stellen, anarbeiten an vorhandene Bauteile ist im Einheitspreis enthalten, Ausführung auf Ziegel- und Betonwänden, Öffnungen unter 2,5 qm werden übermessen, Anschlüsse an Betondecken und -wänden sind mit einem Kellenschnitt zu trennen.
10.02
Innenputz als Kalkgips-Wandputz
3,100.00
m2
10.03 Innenputz als Kalkzementputz wie Position vor, jedoch als Kalkzementputz.
10.03
Innenputz als Kalkzementputz
O
100.00
m2
10.04 Leibungsputz (innen) Leibungsputz innen als Kalkzement- bzw. Kalkgipsputz, Abrechnung der Leibungslängen bei Öffnungen größer 2,5 qm. 200
10.04
Leibungsputz (innen)
180.00
m
10.05 Vorbereitung wärmegedämmte Bauteile Vorbereitung von Untergründen mit Wärmedämmung (Styrodurplatten o.ä.) durch Aufbringen einer Grundierspachtelung mit Gewebeeinlage.
10.05
Vorbereitung wärmegedämmte Bauteile
150.00
m2
10.06 Außenputz, dreilagig Außenputz nach DIN 18550, dreilagig, Ausführung: Grundputz als Faserleichtputz, Mindestdicke 20 mm an jeder Stelle, Armierungsputzschicht vollflächig auf Grundputzlage aufbringen mit Gewebeeinlage und 10 cm Stoßüberlappung, geeignet für die Aufnahme des Oberputzes, Oberputz als Scheibenputz, Körnung 3 mm. Einschl. Eckschutzwinkel verzinkt, Fensterbleche, einschl. Endstücke sind umlaufend durch einen elastischen Trennstreifen fachgerecht zu trennen. Putzanschlussprofile für alle Fensteranschlüsse und Gewebeeinlagen an gefährdeten Stellen ist im Einheitspreis enthalten. Öffnungen unter 2,5 qm werden übermessen, eine gesonderte Vergütung für Leibungsputz entfällt bei diesen Flächen. Oberfläche des Sockelputzes ist glatt zu filzen und die Putzschicht am unteren Ende 30° abgeschrägt auszuführen. Wichtig: Abschlussschienen der Rollladenkästen dürfen nicht putzschichttrennend eingeputzt werden und gegebenenfalls vorab zu kürzen!
10.06
Außenputz, dreilagig
1,000.00
m2
10.07 Leibungsputz (außen) Leibungsputz außen wie Position vor, bei Abzugsflächen größer 2,5 qm.
10.07
Leibungsputz (außen)
180.00
m
10.08 Zulage zu Position 9.6 für Ausführung Sockelputz Zulage zu Position 9.6 für die Herstellung als Sockel- Leichtputz, CS III (MG P II) Höhe ca. 50 - 60 cm, Oberfläche glatt gefilzt, nach DIN 18550, lot- und fluchtgerecht. Der untere Abschluss des Sockelputzes ist flach anzuschrägen!
10.08
Zulage zu Position 9.6 für Ausführung Sockelputz
110.00
m2
10.09 Sockelputzabdichtung Sockelabdichtung im erdberührten Bereich, mit Fabr. PCI Barraseal Turbo oder gleichwertig, nach Herstellerangaben, Trockenschichtdicke mind. 2 mm, Ausführung 150 mm über FOK Gelände, ordentlicher Abschluss durch Abkleben des Übergangs mittels Klebeband.
10.09
Sockelputzabdichtung
90.00
m2
10.10 Gebäudetrennfuge Putzdehungsprofile für Gebäudetrennfugen, Fabr. Protektor oder gleichwertig, verzinkt im Mittelteil aus Hart-/Weich-PVC.
10.10
Gebäudetrennfuge
O
10.00
m
10.11 Zulage nachträgliches Beiputzen, Breite bis 30 cm Zulage für nachträgliches Beiputzen bis 30 cm Breite (Streifen), einschl. einer fachgerechten und ordentlichen Angleichung an den Bestand.
10.11
Zulage nachträgliches Beiputzen, Breite bis 30 cm
100.00
m
10.12 Zulage nachträgliches Beiputzen ab 0,30 qm Fläche wie Position vor, jedoch ab einer Fläche von 0,30 qm, einschl. einer fachgerechten und ordentlichen Angleichung an den Bestand.
10.12
Zulage nachträgliches Beiputzen ab 0,30 qm Fläche
5.00
m2