Erdarbeiten
Neubau von MFG 20 WE , Erdarbeiten, Haus C Seefahrerring 9 in 18106 Rostock Schamrl
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------------------------------------------------------ Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 20 Wohneinheiten - Haus C Bauherr: Ro stocker Immobilien- & Projektentwicklung s GmbH vertreten durch Geschäftsführer Gösta Falkenberg Kurt-Dunkel mann-Straße 2 18057 RostockBauort: Seefahrerring 9 18106 Rostock - Schmarl Entwurf: Ingenieurbüro für Hochbau Bauplanung & Bauleitung Dipl.-Bauing.(FH ) Mirjam K. Drühl Fontanestrasse 53 17192 Waren (Müritz) Telefon: 0 3991/668627 waren@ing-buero-druehl.deAusf ührung und Abgabe: ------------------------------- -----------------------Ausführungsbeginn: gem. Terminpl anAusführungsende: gem. TerminplanAbgabetermin: gem. TerminplanBindefrist: 30 Tage
------------------------------------------------------
Allgemeine Vorbemerkungen 1) Für Ausschreibung, Vergab e, Ausführung und Abrechnung sind massgebend die Vorsch riften der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB ak tuelle Ausgabe).VOB Teil B DIN 1961,VOB Teil C DIN 1830 0 ff,soweit einschlägig und die besonderen Vertragsbedi ngungen. Diese Vorschriften sind für beide Teile verbin dlich, soweit im Leistungsverzeichnis nichts anderes be stimmt ist, ebenso die nachstehenden besonderen Bedingu ngen, die den allgemeinen Bedingungen übergeordnet sind .2) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Teil A der VOB kein Vertragsbestandteil wird und dem Bieter kein klagbares Recht einräumt.3) Die Abgabe des Angebot s erfolgt ohne Kosten oder sonstige Verbindlichkeiten f ür den Auftraggeber.4) Der Bieter hat das Leistungsverz eichnis vollständig auszufüllen. Nicht vollständig ausg efüllte Leistungsverzeichnisse können bei der Vergabe n icht berücksichtigt werden. Alle abzugebenden Preise si nd mit Tinte, Tintenstift oder Schreibmaschine in Zahle n einzusetzen. Sämtliche Preise verstehen sich soweit i m LV nicht anders angegeben - einschließlich aller notw endigen Nebenleistungen und aller Lieferungen von Mater ialien, um die Leistung ausführen zu können.Abgabe auf digitalem Datenträger erforderlich.5) Änderungsvorschlä ge können, soweit sie eine technische Verbesserung, ein e Verbilligung oder eine Beschleunigung des Bauvorhaben s bedeuten, in einem Begleitschreiben, evtl. unter Beif ügung von Zeichnungen und Muster, aufgeführt werden. A lternativen sind ausdrücklich erwünscht, sofern die gef orderten Eigenschaften nicht negativ beeinflusst werden .Hinweise:A. Die Bestellung der Materialien sind aussch ließlich in Verbindung mit den Ausführungszeichnungen v orzunehmen! Kosten für Materialbestellungen, die nicht in Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung bzw. in A bstimmung mit der Bauleitung vorgenommen wurden, werden nicht erstattet!B. Auszüge aus dieser Ausschreibung dü rfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verfassers dieser Ausschreibung vervielfältigt werden."
Allgemeine Vorbemerkungen 1) Für Ausschreibung, Vergab
Vorbemerkungen - Allgemeine Vertragsbedingungen 1.0 Ge nerelles===============Bestandteil des Vertrages werden :- die Beschreibung der Leistung- die Besonderen Vertra gsbedingungen- die Zusätzlichen Vertragsbedingungen- di e Zusätzlichen Technischen Vorschriften- die Vorschrift en der VOB/C 1.1. Gegenstand der Leistungen----------- --------------------Gegenstand dieser Ausschreibung sin d die Erdarbeiten für den Neubau eines Wohngebäudes mit 20 Wohneinheiten. 1.2. Lage der Baustelle------------ ------------Das Objekt befindet sich am Seefahrerringin der Hansestadt Rostock, Ortsteil Schmarl. 1.3.Baust ellenbesichtigung --------------------------Der Bieter hat sich mit den Örtlichkeiten der Baustelle bzgl. Tran sport- und Lagermöglichkeiten usw. zu informieren.Etwai ge Unklarheiten sind durch Rücksprache mit dem beauftra gten Architekturbüro zu klären.Nachträgliche Einwendung en, Mehrkosten aus Unkenntnis der Örtlichkeit gleich we lcher Art, werden nicht anerkannt. 1.4. Ausschreibungs unterlagen------------------------------Der Auftragnehm er hat vor Abgabe seines Angebotes die Ausschreibungsun terlagen zu überprüfen und diese ggf. mit dem Auftragge ber und/oder dem beauftragten Architekturbüro zu klären .Er kann sich später nicht darauf berufen, dass erkennb are Irrtümer oder Fehler in den Unterlagen vorliegen od er auch einzelne Arbeiten und Lieferungen, welche zur v ollen Erfüllung der Auftragsleistung gehören, nicht ges ondert aufgeführt seien. Für die Angebotserarbeitung we rden folgende Dateien zur Verfügung gestellt:1. Grundri sse, Schnitte für die Ausführungssplanung2. Baugrundgut achtenAbweichungen und Änderungen zu den Plänen oder de r Baubeschreibung aus konstruktiven oder statischen Grü nden, aufgrund von Ausführungs- und Installationsplanun g oder behördlicher Auflagen bleiben vorbehalten.Änderu ngswünsche durch den Bauherrn sind möglich. 1.5. Leis tungsumfang---------------------Der Bieter ist verpflic htet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positio nen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit un d Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu über prüfen. Dies gilt auch im Hinblick auf die vorgesehene Verbindung mit dem Bauwerk und die zu erwartenden Beans pruchungen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderu ngen oder Zusätze sind mit entsprechenden Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen. Die Angabe von Alter nativangeboten ist ausdrücklich gewünscht, deren Bewert ung ist jedoch nur möglich, wenn sämtliche technischen und formalen Bedingungen dieser Leistungsbeschreibung e rfüllt werden. Dabei ist die Gleichwertigkeit der angeb otenen Konstruktionen durch Detailzeichnungen im Maßsta b 1:1 und Prüfzeugnissen bei Angebotsabgabe nachzuweise n und das Angebot beizulegen. Angebote, bei denen das H auptangebot nicht ausgefüllt ist, werden nicht gewertet .Die auszuführenden Leistungen sind im Leistungsverzeic hnis näher beschrieben und verstehen sich einschl. alle r Lieferungen und Nebenleistungen, soweit diese nicht a usdrücklich ausgenommen sind. Der aufgeführte Leistungs umfang, ist als eine komplette funktionsfähige, fix und fertige Leistung zu erbringen.Mit der Abgabe des Leist ungsverzeichnisses übernimmt die anbietende Firma die G arantie für die einwandfreie Funktion der angebotenen L eistungen und eingebauten Materialien.Für die Nachrechn ung aller Leistungen ist der Auftragnehmer verantwortli ch. Weiterhin trägt die ausführende Firma die Verantwor tung für die Dauerhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit ihr er Arbeit und haftet für alle Mängel, die nach dem gege nwärtigen Stand der Technik vermeidbar sind.Es sind als o alle hierfür erforderlichen Geräte und Teile in die P reise einzurechnen, auch wenn sie nicht gesondert aufge führt sind. Abbruchleistungen umfassen auch die Abfuhr und fachgerechte Entsorgung der Abbruchmaterialien, Ge genstände, Stoffe und Bauteile, wenn in der Leistungsbe schreibung nichts anderes vorgeschrieben ist.Vorhandene Ver-/Entsorgungsleitungen sind zu erhalten, Rückbau er folgt nur in ausdrücklicher Rücksprache mit der Bauleit ung. Der Nachweis der Entsorgung aller vom Baugelände a bzufahrenden Stoffe ist vom AN nachzuweisen.Mehrkosten werden nur akzeptiert, wenn sie durch Leistungsänderung en nach Baubeginn vom den Bauherren veranlasst und vor der Ausführung entsprechend angezeigt und bestätigt wur den.Mengenänderungen, Leistungsverschiebungen, Mehrleis tungen oder Entfall von Leistungen berechtigen den AN n icht zur Änderung von Einheitspreisen oder Forderungen von Zulagen. 1.6. Bauabwicklung------------------Für di e Baustelle ist während der gesamten Bauzeit mit ausrei chend Baustellenpersonal zu besetzen. Der Auftragnehmer hat nach der Terminplanausarbeitung seine Realisierung skapazitäten selbstständig und eigenverantwortlich den Erfordernissen des Baufortschrittes anzupassen. Die bea uftragten Arbeiten sind in flexibler eigenverantwortlic her Abstimmung mit den anderen Gewerken auszuführen, ma ßgebend sind die Anordnungen der Auftraggebers und/oder dessen Bauleitung. Der AN kann seine Vertragsleistunge n teilweise Dritten als seinen Erfüllungsgehilfen übert ragen. Er steht dann für deren Handeln ebenso ein wie f ür die Richtigkeit der übrigen, von Erfüllungsgehilfen zu erbringenden Leistungen. Der AN hat dem AG vor Beauf tragung an Drittunternehmer, deren Namen bekannt zu geb en. Der AG hat das Recht, der Beauftragung bei wichtige n Gründen zu widersprechen. (§4 Nr. 8 Abs. 1 VOB/B) Da s Einrichten und Räumen der Baustelle, Vorhalten der Ba ustelleneinrichtung sowie mehrmaliges An-/ und Abrücken des Auftragnehmers während der vertraglichen Laufzeit wird nicht extra vergütet und ist im Angebot einzukalku lieren. Die Überwachung der Arbeiten hat durch erfahren e und fähige Poliere und Vorarbeiter zu erfolgen, die n ur mit Genehmigung des Auftraggebers und/oder dessen Ba uleitung ersetzt werden dürfen.Der Auftragnehmer hat an jeder Baubesprechung teilzunehmen.Muss zur Einhaltung der Ausführungsfristen mit Überstunden, Wochenendarbeit en oder Doppelschichten gearbeitet werden, liegt dieses im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers und berech tigt nicht zur Forderung von Mehrkosten gegenüber dem B auherren. Es wird ausdrücklich betont, dass größter Wer t auf saubere Arbeit und gewissenhafte handwerkliche Au sführung, Verwendung einwandfreien Materials, gründlich e technische Anleitung, Baubeaufsichtigung und terminli che Zuverlässigkeit gelegt wird. Der Auftragnehmer hat für die sofortige arbeitstägliche Beseitigung aller von ihm verursachten Baustellenverunreinigungen, Verpackun gsmaterialien, Montageabfällen u.ä. zu sorgen.Sollte de r AN dieser Verpflichtung nicht nachkommen oder unerlau bt Abfälle auf der Baustelle zurücklassen, wird nach ei nmaliger Aufforderung eine andere Firma mit der Beseiti gung beauftragt. Die Kosten dafür werden in Rechnung ge stellt bzw. von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 1.7. Baustelle---------------Die Baustelle ist ordnung sgemäß und übersichtlich in dem zur Baudurchführung erf orderlichen Umfang einzurichten.Für die Baustelleneinri chtung stehen nutzbare Flächen zur Verfügung.Die für di e Ausführung der Arbeiten erforderlichen Einrichtungen, Gerüste und Hilfskonstruktionen sind vom Auftragnehmer zu stellen.Nach Beendigung der Arbeiten ist die Bauste lle zu räumen und im sauberen Zustand zu übergeben.Die Arbeitsplätze sind täglich zu reinigen.Der AN hat sich vor der Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitu ngen, Kabeln, Dränen, Kanälen u. ä. bei den für die Ver -/ und Entsorgung zuständigen Trägern zu unterrichten B austrom und Bauwasser werden gegen Kostenbeteiligung vo m Auftraggeber gestellt. Dafür wird vom Auftraggeber ei n pauschaler Abzug (für Baustrom in Höhe von 0,6% und f ür Bauwasser in Höhe von 0,4% der Abrechnungssumme) bei den Abschlagszahlungen und der Schlussrechnungsauszahl ung vorgenommen.Für die Bauwesenversicherung wird jewei ls ein pauschaler Abzug in Höhe von 0,3% der Abrechnung ssumme mit den Abschlagszahlungen und der Schlussrechnu ngsauszahlung vorgenommen.Nutzung des Projektraumes:Uml age AN 0,1% vom Bruttoauftragswertes zwingend erforderl ich! 1.8. Baustellensicherheit, Haftung-------------- ---------------------Für die Einhaltung aller Sicherhei tsbestimmungen, Absperrungen, Einzäunungen sowie für di e Beleuchtung der Baustelle ist der Auftragnehmer veran twortlich.Die ausführende Firma übernimmt allein und un ter voller Entlastung des Auftraggebers und seiner Erfü llungsgehilfen die gesamte Verantwortung, die zivile un d strafrechtliche Haftung für die technische Sicherheit der Gesamtanlage sowie die Erfüllung der innerhalb ihr es Arbeitsbereiches geltenden Vorschriften des Arbeitss chutzes.Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von alle n Haftungsansprüchen Dritter freizuhalten. 1.9. Lagerp latz----------------Für die Lagerung von Baustoffen und Geräten kann nur in beschränktem Umfang Platz zur Verf ügung gestellt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nic ht. Für WC- und Waschanlagen sowie die Unterbringung de r Arbeitskräfte hat der Auftragnehmer Sorge zu tragen.S pätestens zwei Wochen nach Beendigung der Arbeiten sind sämtliche in Anspruch genommenen Flächen in sauberem, ordnungsgemäßem Zustand an den Auftraggeber bzw. an die örtliche Bauleitung zurückzugeben. Ein entsprechendes Übergabeprotokoll ist zu fertigen. 2.0 Technik====== ======2.1. Material--------------Es dürfen nur die im Leistungsverzeichnis aufgegebenen Materialien zur Anlie ferung und Verwendung kommen. Die zu verwendenden Mater ialien sind in den entsprechenden Freifeldern des Angeb otes nochmals zu bestätigen.Das Material hat den aktuel len Vorschriften und DIN-Normen zu entsprechen.Material ien, die nicht diesen Vorschriften entsprechen, werden zurückgewiesen und sind unverzüglich, spätestens innerh alb von 3 Tagen von der Baustelle zu entfernen. Anderen falls wird die Entsorgung Kostenpflichtig durch den AG / die Bauleitung veranlasst. Verpackungsmaterial und Ma terialreste hat der Auftragnehmer sofort von der Bauste lle zu schaffen und ordnungsgemäß zu entsorgen.2.2. Ma schinen und Geräte--------------------------Die Wahl de r Maschinen und Geräte liegt im Verantwortungsbereich d es AN. Die örtlichen Gegebenheiten sind bei der Geräte- / und Maschienenauswahl für die Ausführung der Arbeiten zu berücksichtigen. 2.3. Ausführungsunterlagen------ ---------------------Maßgebend für die Ausführung der A rbeiten ist das vorliegende Leistungsverzeichnis und di e vom AG freigegebene Ausführungsplanung.AG übergibt zw ei Hauptachsen / Gebäude, restliche Einmessung erfolgt durch den AN!Für die Richtigkeit und ordnungsgemäße Abw icklung der Leistungen ist der Auftragnehmer allein ver antwortlich. Er hat für die Ausführung seiner Arbeit zu garantieren, ohne Rücksicht darauf, wie weit die Aussc hreibung ihm in dieser Hinsicht Freiheit gibt.Aus den P länen übernommene Einzelheiten entbinden den Auftragneh mer nicht von der Verantwortung der ordnungsgemäßen Aus führung. In Zweifelsfällen und bei allen nicht aus den Bedingungen oder Zeichnungen ersichtlichen Einzelheiten ist rechtzeitig mit dem Auftraggeber bzw. der örtliche n Bauleitung Rücksprache zu nehmen.Der Auftraggeber beh ält sich vor, bei der Bauausführung bauliche Änderungen anzuordnen.Änderungsvorschläge des Auftragnehmers bedü rfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.Di e zur Durchführung der Arbeiten mitgelieferten Zeichnun gen sind vor Ausführung mit der Örtlichkeit zu vergleic hen. Alle Maße und Höhen sind am Bau zu prüfen! Für die Ausführung der Vertragsarbeiten werden dem Auftragnehm er vom Auftraggeber die entsprechenden Planunterlagen z ur Verfügung gestellt. Alle für die Ausführung vom Auft ragnehmer zu erstellenden Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen für die erforderlichen Genehmigun gen und Prüfzeugnisse sind dem Auftraggeber laufend, d. h. entsprechend dem Baufortschritt, ohne besondere Auf forderung 14 Kalendertage vor Beginn der entsprechenden Bauarbeiten vorzulegen und stellen erst nach Freigabe durch den Auftraggeber bzw. dessen Beauftragte eine rec htsverbindliche Grundlage für die Ausführung im Sinne d es Vertrages dar.Notwendige und eventuell fehlende oder unvollständige Unterlagen sind 14 Kalendertage vor Beg inn der entsprechenden Bauarbeiten beim Architekturbüro einzufordern. 2.4. Ausführung----------------2.4.1. Vorschriften, Normen, RegelnFür die Ausführung der Arb eiten gelten insbesondere die in der VOB, Teil C, erwäh nten DIN-Normen sowie die sonstigen einschlägigen Vorsc hriften.Ferner gelten als Grundlage für die Errichtung der Anlagen die neuesten Vorschriften und Normen der ör tlichen Behörden, insbesondere der Bauaufsichten, des T ÜV, der örtlichen Versorgungsträger, die UVV usw., auße rdem die Vorschriften der Hersteller- und Lieferfirmen für die verwendeten Stoffe und Bauteile.Alle Leistungen sind entsprechend den vorstehenden Vorschriften und Ri chtlinien sowie den allgemein anerkannten Regeln der Te chnik auszuführen.Das eingebaute Material muss dem Must er entsprechen. Eine ausdrückliche Bestätigung des Must ers durch den Bauherren ist erforderlich. Die Entscheid ung über die Gleichwertigkeit trifft der Auftraggeber.D er Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Nachweis über die Gütesicherung der zu liefernden Stoffe und Bauteil e entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen . Diese Forderung gilt als erfüllt, wenn die Stoffe und Bauteile das Gütezeichen einer anerkannten Güteschutzg emeinschaft tragen. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen sofort und kostenlos der Nachweis über die Güte seiner Baustoffe und Bauteile durch amtliche Prüfzeugnisse zu erbringen. Für Konstruktionen, die den DIN-Vorschriften nicht entsprechen, muss vor Einbau dieser Baustoffe un d Bauteile das Gutachten eines staatlich anerkannten Pr üfinstitutes vorliegen. 2.4.2 Hinweise zu Abbruch- und Demontagearbeiten und Entsorgungen:Die gewonnenen und s ortierten Abbruchmaterialien sind entsprechend dem Abfa llgesetz anerkannten Verwertungs-/ und Recyclingsanlage n bzw. -deponien zuzuführen. Mit der Angebotsabgabe sind die vom Bieter vorgesehenen Verwertungsunternehmen mit anzugeben. 2.4.3 Bescheinigung für Transport und EntsorgungDer Auftragnehmer hat dem Auftraggeber bei Re chnungslegung die Nachweise über die angelieferten Men gen der belasteten und unbelasteten Bauabfälle einschli eßlich der Bestätigung durch die Recycling- bzw. Deponi eanlagen (Begleitschein Anlage 6 EVN) zu übergeben. 3. 0 Kommerzielles==================3.1. Abnahme-------- -----Die Abnahme erfolgt als förmliche Abnahme nach kom pletter (endgültiger) Fertigstellung der Gesamtleistung .Alle anderen Formen der fiktiven Abnahmen, sei es durc h Benutzung bzw. Inbetriebnahme oder durch Fristablauf nach Anzeige der Fertigstellung, sind ausgeschlossen. V orauszahlungs- bzw. Abschlagszahlungen und dergleichen bedeuten nicht das Anerkenntnis des AG, dass die bis da hin erbrachten Leistungen mängelfrei oder abgenommen si nd.Alle entstehenden Kosten einschließlich der Kosten f ür die durch den AN bis zur Abnahme bereitzustellenden üblichen Unterlagen sind vom AN zu tragen. 3.2. Abrec hnung----------------Bei der Abrechnung der Leistungen sind die gleichen Positionsnummern wie im Leistungsverz eichnis zu verwenden.Erfolgt die Abrechnung durch Austa usch von elektronischen Datenträgern, muss die Vergleic hbarkeit der Positionsnummern auf einfache Weise gegebe n sein. Die erbrachten Leistungen werden als Einheitspr eise abgerechnet. Den Rechnungen sind die erforderliche n Aufmaße, ggf. durch Skizzen, Angabe des Gebäudeteils, der Raumnummer o.ä. beizulegen. Sie sind baubegleitend vorzunehmen. Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreib ung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlich en Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Ve rtragsbedingungen, den Allgemeinen Technischen Vertrags bedingungen für Bauleistungen und der gewerblichen Verk ehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. Macht der Auftragnehmer Mehrforderungen gegenüber dem abgegebene n Preis geltend, sind diese substantiiert darzulegen un d zu begründen. Grundlage ist die Kalkulation. Eine Ver gütung bestimmt sich gegebenenfalls nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung.Der AG s trebt generell in beiderseitigen Einvernehmen eine Paus chalierung der Leistung an, jedoch ohne Baustahl. Die A brechnung erfolgt nach Listen des Statikers. Dies gilt nicht für Fertigteile! Die Bewehrung in den Stahlbetonf ertigteilen ist mit dem EP abgegolten. 3.3. Zahlungen- ---------------Zahlungen erfolgen grundsätzlich bargeld los.Zahlungen erfolgen gemäß abgestimmtem Zahlungsplan, nach erfolgter Pauschalierung, entsprechend Baufortsch ritt und Bautenstand. 3.4. Sicherheiten-------------- ----Für die Vertragserfüllung werden 5% der Auftragssum me als Sicherheit einbehalten. Der Abzug des Sicherheit seinbehaltes erfolgt jeweils von den Abschlagszahlungen .Als Sicherheit für die Gewährleistung werden 5% der ab gerechneten Bruttoauftragssumme einbehalten. Mit Vorlag e einer Gewährleistungsbürgschaft über den vereinbarten Gewährleistungszeitraum, kann nach Fertigstellung der vereinbarten Bauleistung der Gewährleistungseinbehalt Z ug um Zug gegen die Gewährleistungsbürgschaft ausgetaus cht werdenDie Verjährungsfrist für Mängelansprüche betr ägt 5 Jahre und 6 Monate. Abweichend dazu gelten für ba uwerksabdichtende Arbeiten 10 Jahre Verjährungsfrist fü r Mängelansprüche vereinbart. 3.5. Bautermine, Ausführ ungsfristen------------------------------------Die Arbe iten sind entsprechend der Terminplanung und nach Abspr ache mit dem Bauherren und der örtlichen Bauleitung aus zuführen. Der AN hat mit Angebotsabgabe eine Grob-Bauab laufplanung für die Errichtung der Gebäude im Rohbau vo rzulegen. Grobbauablaufplan: 1. bauteilbezogen 2. G esamtmaßnahme Arbeitsunterbrechungen aufgrund technolog ischer Notwendigkeiten auf der Baustelle sowie durch Um stände, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, berecht igen nicht zu Mehrforderungen oder Fristverlängerung.Nu r schriftlich vom Auftraggeber anerkannte Arbeitsunterb rechungen wirken fristverlängernd.Späterer Baubeginn de s AN bedingt durch den AG wird unentgeltlich in Kauf ge nommen. 3.6.1 Prüfung der AngebotsunterlagenDer Bieter hat die Vollständigkeit der Unterlagen anhand der Seit enzahlen und Inhaltsübersicht zu prüfen und fehlende Bl ätter beim Architekturbüro anzufordern. Etwaige Unklarh eiten sind mit dem Architekturbüro vor Angebotsabgabe z u klären. 3.6.2 SonstigesFür die Bearbeitung des Ange botes wird keine Vergütung gewährt.Die Preisangaben sin d im Leistungsverzeichnis einzutragen.Punktfolgen (Frei stellen) sind vom Bieter auszufüllen.Das Angebot ist re chtzeitig zum Abgabetermin als GEAB - Datei einzureiche n. Mit Unterzeichnung des Angebotes versichert der Biet er, 1. dass er sich über die Baustelle, ihre Zugänglic hkeit, die Möglichkeit der Materiallagerung, Versorgung mit Wasser und elektrischer Energie sowie aller besond eren örtlichen Verhältnisse, die die Preisbildung beein flussen, unterrichtet hat. 2. dass im LV keine Unklar heiten sind. 3. dass er über die zur fach- und fristge rechten Baudurchführung erforderlichen Arbeitskräfte un d Betriebsmittel verfügt und dass ihre fristgerechte Be reitstellung gesichert ist.4. dass er Arbeiten ähnlich er Art und Größe wie im LV gefordert bereits ausgeführt hat. Mit dem Angebot sind entsprechende Referenzen ein zureichen. 5. dass die in diesen Vorbemerkungen enthal tenen Bedingungen, Hinweise, Vorschriften, Bestimmungen etc. bei der Preisbildung berücksichtigt worden sind.6 . dass alle EP's der Eventualposition mit in die Ausw ertungen fließen3.6.3 BaustelleneinrichtungDer Baustell eneinrichtungsplan M 1:100 ist vom Auftragnehmer innerh alb von 10 Arbeitstagen nach Auftragsvergabe dem Auftra ggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.WICHTIG: Der AN hat gleichzeitig den erforderlichen Baustrombedarf zu benennen.Baustellenbereich und -organisationDer beig egebene Lageplan zeigt den Baustellenbereich sowie die Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten. In dem o. g. Plan ist di e unmittelbar für die Baustellenabwicklung zur Verfügun g stehende Grundstücksfläche gekennzeichnet.Die wöchent liche Reinigung der Baustraße obliegt dem AN auf Anford erung und wird nicht zusätzlich vom AG vergütet.Vor Beg inn der Arbeiten sowie während der Bauarbeiten wird ein partnerschaftlicher Umgang mit den umliegenden Eigentü mern vorausgesetzt.Baustellenverkehr, öffentlicher Verk ehr und Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes. Der Baustellenverkehr muss nach Paragraph 4 StVO einwa ndfrei abgewickelt werden.Die Regelung des Baustellenve rkehrs und des öffentlichen Verkehrs im Baustellenberei ch sind vom Auftragnehmer mit den zuständigen Stellen z u klären und die Genehmigungen hierfür sind von ihm ein zuholen. Sämtliche aus den o. g. Maßnahmen resultierend en Kosten sind vom Bieter unter der Baustelleneinrichtu ng einzukalkulieren.Parallel zu den Hochbauarbeiten lau fen die Erschließungsmaßnahmen des gesamten Baufeldes.F ür den internen Baustellenbetrieb einschl. notwendiger Transporte hat der AN selbst zu sorgen.Mit Angebotsabga be ist ein Entwurf der Baustelleneinrichtung einzureich en. Ver-/ und EntsorgungsanschlüsseDurch den AG wird ei n Übergabepunkt der Versorgungsleitungen benannt. Die Z uleitungen werden bis an das Baufeld durch den AG verle gt. Ab Übergabepunktmüssen durch den AN alle erforderli chen Leitungen verlegt werden.3.6.4 Schutz- und Sicherh eitsmaßnahmenDie ortsüblichen Schutz- und Sicherheitsma ßnahmen sind vom Auftragnehmer nach den gültigen Unfall verhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmunge n durchzuführen. Der AN ist verpflichtet, in ausreichen den Abständen die Funktionsfähigkeit aller Sicherheitsr elevanten Leistungen zu überprüfen.Mindestens aber 1 pr o Woche.Auf dem Gelände evtl. vorhandene oder das Gebäu de berührende Bauteile, Leitungen, Schächte usw. sind g egen Beschädigungen abzusichern. Deren Abbau bzw. Umlei tung ist vorher durch den AN mit dem AG und den zuständ igen Stellen zu klären. Der Auftragnehmer haftet währen d der Bauzeit bis zur förmlichenÜbergabe der zu erbring enden Leistungen an den Auftraggeber für alle Schäden, die durch die Bautätigkeit an Erschließungsleitungen, a n bestehenden Ver-/ und Entsorgungsleitungen, öffentlic hen und privaten Verkehrsanlagen, Bepflanzungen und Grü nanlagen der an das Grundstück grenzenden Bebauung und an sonstigen Anlagen auf dem Baugrundstück und benachb arten Grundstücken entstehen.DokumentationBestandspläne sind in digitaler Form dem AG zu übergeben, Kosten daf ür werden nicht von AG übernommen.Die vollständige Doku mentation ist Grundlage der Abnahme der Bauleistung inc l. der Wirksamkeit der Schlußzahlung!Der AN ist verpfli chtet Bautagesberichte zu führen.- fortlaufende Nummeri erung Erfassung / Dokumentation von Tagesereignissen ( z.B. Abnahmen, Behinderungen, Prüfungen, Mängel,...)- Baustellenbesetzung mit Anwesenheitszeit- Subunternehme reinsatz- Material- und Gerätelieferungen (Lieferschein e)Die Teilnahme des AN an den wöchentliche Baubesprechu ngen ist zwingend erforderlich!Nach Fertigstellung des Rohbaus sind die Meterrisse (pro Geschoss im Bereich de s Aufzuges) per Protokoll zu übergeben und dauerhaft he rzustellen als Nebenleistung.
Vorbemerkungen - Allgemeine Vertragsbedingungen 1.0 Ge
1 Erdarbeiten
1
Erdarbeiten
1.01 Erdarbeiten
1.01
Erdarbeiten
1.02 Wasserhaltungsarbeiten
1.02
Wasserhaltungsarbeiten
1.03 Stundenlohnarbeiten
1.03
Stundenlohnarbeiten

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