Fenster/ Türen
Neubau von 40 Wohnungen Hamburg
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeines Das Grundstück Borgfelder Straße 71 / Beim Gesundbrunnen 1 befindet sich im Eigentum des Bauherrn:  Planpark Achte Projektentwicklungsgesellschaft mbH c/o Planpark Projektentwicklungsgesellschaft mbH Völckersstraße 8 in 22765 Hamburg Tel.: 040 / 37 87 96 - 60 Fax.: - 69 Für die Baumaßnahme liegt die Planung und Bauleitung (LPH 1-8) beim Architekturbüro:  Spliethoff Sund GmbH Planpark Architekten Völckersstraße 8, 22765 Hamburg Tel.: 040 / 39 99 76 0  Fax 040 / 39 99 76 20 Die Architekten vertreten den Auftraggeber in allen mit der Bauausführung zusammenhängenden Fragen. Es gelten die Allgemeinen Vorbemerkungen zum Angebot und zur Ausführung. Mit seiner Unterschrift unter dem Angebot erkennt der Auftragnehmer diese Regelungen als Vertragsbestandteil an. Auf Wunsch können die Leistungsverzeichnisse auch in digitaler Form als GAEB-Datei angefordert werden. Virenfreiheit kann nicht gewährleistet werden und hierauf beruhende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Allgemeine Vorbemerkungen
2 Angaben zum Leistungsumfang  Auf dem Eckgrundstück Borgfelder Straße 71 / Beim Gesundbrunnen 1, Flurstück 16 im Stadtteil Hamburg - Borgfelde befindet sich ein 4 - geschossiges Wohngebäude mit Satteldach und ein daran angebautes 1-geschossiges Gewerbegebäude. Eine Sanierung des Bestands ist durch einen Brandschaden unwirtschaftlich. Die Gebäude werden zugunsten für die Errichtung eins Wohnhauses mit 40 Wohnungen abgebrochen. Der Neubau wurde als 4 - geschossiges Gebäude über Eck mit Satteldach konzipiert. Die beiden Gebäudeteile werden über zwei Treppenhäuser erschlossen, die über einen Laubengang miteinander verbunden sind. Somit sind zwei bauliche Rettungswege für alle Wohneinheiten vorhanden. Ein Aufzug wird an einem der Treppenräume hergestellt. Das Kellergeschoss wird zur Unterbringung der Abstell-, Fahrrad- und Technikräume genutzt werden. Die Kinderspiel- und Freizeitflächen werden im Innenhof errichtet. Die Außenanlagen werden entsprechend der  Gartenarchitektenplanung hergestellt. Das Wohngebäude entspricht der Gebäudeklasse 4. Der vorbeugende Brandschutz wird entsprechend der gesetzlichen Auflagen und den Vorgaben des anliegenden Brandschutzkonzeptes baulich umgesetzt.  Die Fassaden werden als 2-schaliges Mauerwerk mit einem Verblendklinker hergestellt. Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von: ca. 922 qm. Die Bruttogrundfläche aller Geschosse EG bis Dachgeschoss des Neubaus beträgt: ca. 2.790 qm Kellerfläche umfassen insgesamt: ca. 558 qm Die Einzelflächen entnehmen Sie bitte den Architektenplänen. Zur Ausführung kommen alle bauüblichen Gewerke. Die Außenanlagen sind ebenfalls Teil der Bauleistung und umfassen die nicht überbaute Grundstücksfläche vor und hinter dem Gebäude.
2 Angaben zum Leistungsumfang
2.1 Gebäudebestand Das bestehende Gebäude wird vor Erstellung der Baugrube vollständig zurückgebaut.
2.1 Gebäudebestand
2.2 Geplante Maßnahmen Gründung: - Tiefgründung mit Bohrpfählen und WU-Betonsohle unterhalb des KG und der aufgehenden Gebäude Außenwände: - Außenwände aus Kalksandstein / Beton, die KG Außenwände aus WU-Beton Fassade: - Verblendmauerwerk / WDVS Bereich Laubengang - Fensterelemente aus Kunststoff - Haustürelemente aus Aluminium / Kunststoff mit Glasfüllung Innenwände: - Tragend: aus Kalksandstein, Stahlbeton (Aufzüge) und Stahlbetonstützen - Nichttragend: Leichtbauwände mit GK-Beplankung Decken: - Die Geschossdecken werden aus Stahlbeton erstellt und erhalten einen schwimmenden Estrich Treppen / Podeste: - Stahlbetontreppen mit Fliesen- oder Werksteinbelag Dachtragwerk / Dacheindeckung: - Holzsparrendach mit Betondachstein Eindeckung Ausbau: - zur Ausführung kommen alle bauüblichen Gewerke Ver- / Entsorgung: - Schmutz- und Regenwasser, Strom, Wasser, EDV über öffentliche Ver- und Entsorgungsleitungen - Heizung- und Trinkwassererwärmung über Fernwärme - Lüftung in den Wohneinheiten über dezentrales, wohnungsweises Abluftsystem mit Nachströmung über Fensterfalzlüfter und ggf. Außenwandlüfter Außenanlagen: - Zuwegung aus Betonsteinpflaster - Garten mit diversen Pflanzungen und Spielflächen
2.2 Geplante Maßnahmen
3 Angaben zur Baustelle Die Baustelle liegt in 20009 Hamburg Hamm an der Ecke Borgfelder Straße 71 und Beim Gesundbrunnen 1. Das neue Wohngebäude hat keine Tiefgarage und keine geplanten Stellplätze auf dem Grundstück.
3 Angaben zur Baustelle
3.1 Zuwegung  Die Erschließung auf die Baustelle erfolgt über eine öffentliche Straße. Parkplätze stehen auf dem Grundstück nicht zur Verfügung. Jedem Bieter wird eine Besichtigung der Örtlichkeiten, insbesondere der Zufahrts- und Grundstückssituation, angeraten.
3.1 Zuwegung
3.2 Baustelleneinrichtung  Flächen für die Baustelleneinrichtung sind auf dem öffentlichem Grund und auf dem Baugrundstück knapp in ausreichendem Maße vorhanden und werden durch den Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesen. Eine Inanspruchnahme der Flächen bedarf der Abstimmung mit der Bauleitung. Die ggf. erforderliche Baustelleneinrichtungsfläche auf dem öffentlichem Grund wird mit Genehmigung der zuständigen Ämter hergestellt.  Das Baugrundstück soll während der Bauzeit durch mobile Bauzäune von der Straße und den Nachbargrundstücken abgegrenzt werden.
3.2 Baustelleneinrichtung
3.3 Arbeitsflächen  In Anspruch genommene Lager-, Verkehrs-, Aufgrabungs- und Arbeitsflächen sind unmittelbar nach Gebrauch wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Ingebrauchnahme von Flächen ist mit der Bauleitung vorher zu vereinbaren.
3.3 Arbeitsflächen
3.4 Umlagen Folgende Kosten werden dem AN von der festgestellten Schlussrechnungssumme brutto (einschl. der Nachträge) in Rechnung gestellt: - Bauwesenversicherung: 0,40 % - Verbrauch von Baustrom: 0,30 % - Verbrauch von Bauwasser und Nutzung von sanitären Einrichtungen: 0,30 %
3.4 Umlagen
4 Voraussichtlicher Ausführungszeitraum  Der Ausführungsbeginn der hier in diesem LV beschriebenen Leistungen sowie Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme entnehmen Sie bitte dem Anschreiben und dem beigefügten Terminplan. Der Rahmenterminplan wird in den Baubesprechungen gemeinsam fortgeschrieben und ist immer in seiner jeweils aktuellen Fassung Vertragsbestandteil.
4 Voraussichtlicher Ausführungszeitraum
5 Art der Vergabe  Die Vergabe erfolgt freihändig. Ort und Termin für die Abgabe des Angebotes entnehmen Sie bitte dem Anschreiben.
5 Art der Vergabe
6 Zuschlags- und Bindefrist statt § 19 Abs. 2 VOB / A:  Die Zuschlagsfrist beträgt 3 Monate nach Eröffnungstermin. Die Angebotspreise sind für die gesamte Bauzeit bindend. Sie werden nachträglich nicht durch Umstände wie z.B. unzureichende Eigeninformation des Auftragnehmers über die Gegebenheiten des Bauvorhabens, durch Materialpreisänderungen, Tarifänderungen für das Baugewerbe, Winterbau und sonstige Erschwernisse beeinflusst sowie durch Änderungen der Preise für Stahl, Holz, Zement und sonstige Baustoffe, bzw. der Frachtsätze der Bundesbahn und des Güternah- und Fernverkehrs geändert. Kostenbeeinflussende Faktoren der Vorbemerkungen und der zusätzlichen Vertragsbedingungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Änderungen der Mengen wirken sich entgegen §2 Abs.3 VOB/B nicht auf die Einheitspreise aus. Auf Verlangen ist wöchentlich ein gemeinsames Aufmaß vorzunehmen.
6 Zuschlags- und Bindefrist statt § 19 Abs. 2 VOB / A:
7 Gewährleistung  Die Gewährleistungsfrist beträgt (ausgenommen für die Gewerke Abbruch, Baugrube / Verbau, Gerüst) einheitlich 5 Jahre und 6 Monate. Ansonsten gilt die Gewährleistungsregelung nach §13, Abs. 4 VOB/B. Die Gefahrtragung für die gesamte Leistung (bzw. Teilleistung) des Auftragnehmers geht erst mit der Abnahme (bzw. Teilabnahme) auf die Auftraggeberin über.
7 Gewährleistung
8 Rückfragen  Rückfragen zum Leistungsverzeichnis können an folgende Adresse gerichtet werden:  Spliethoff Sund GmbH Planpark Architekten Völckersstraße 8, 22765 Hamburg Tel.: 040 / 39 99 76 0  Fax 040 / 39 99 76 20 Herr Sund, Frau Cohrs, Herr Heiden Dem Leistungsverzeichnis liegen Planungsunterlagen zugrunde, die nach vorheriger telefonischer Anmeldung bei den Architekten eingesehen werden können. Die wesentlichen Planunterlagen liegen dem Leistungsverzeichnis bei.
8 Rückfragen
9 Die Besichtigung des Grundstücks von außen ist jederzeit möglich. Eine Besichtigung der Baustelle ist nach vorheriger Absprache mit den Architekten möglich.
9
10.1 Folgende Vorschriften sind zu beachten: -  DIN  1054  Baugrund; Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau -  DIN  1055  Lastannahmen für Bauten , Teil 1 -  5, Teil 7 - 9, Teil 100 -  DIN  18196  Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke -  DIN  4123  Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude -  DIN  18353  Estricharbeiten -  DIN  18202  Toleranzen im Hochbau - Bauwerke -  DIN  18203  Toleranzen im Hochbau, Vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton, Vorgefertigte Teile aus Stahl, Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen, Teil 1 - 3 -  DIN 18331  Betonarbeiten, Stahlbetonarbeiten -  DIN 18300  Erdarbeiten -  DIN 1045  Beton und Stahlbeton. Bemessung und Ausführung -  DIN 1045-2  Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität -  DIN  206-1  Beton - Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität -  DIN  206-1/A1/A2 Beton - Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität -  DIN  1084  Güteüberwachung im Beton - und Stahlbetonbau -  DIN  1164-10  Zement mit besonderen Eigenschaften - Teil 10 -  DIN EN 197  Zement, Konformitätsbewertung, Festlegung, Eigenschaften, Teil 1 - 2 -  DIN EN 459  Baukalk, Definitionen, Anforderungen und Konformitätskriterien, Teil 1/3 -  DIN EN 12860  Gipskleber für Gips-Wandbauplatten -  DIN  4213  Anwendung von vorgefertigten bewehrten Bauteilen aus haufwerksporigem Leichtbeton -  DIN EN 1520  Vorgefertigte bewehrte Bauteile aus haufwerksporigem Leichtbeton -  DIN 4226-100  Gesteinskörnungen für Beton und Mörtel - Teil 100: Rezyklierte Gesteinskörnungen -  DIN  4426  Einrichtung und Instandhaltung baulicher Anlagen -  DIN  18157-1  Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünnbettverfahren -  DIN  18197  Abdichten von Fugen in Beton mit Fugenbändern -  DIN  18551  Spritzbeton - Anforderungen, Herstellung, Bemessung und Konformität -  DIN  18558  Kunstharzputze; Begriffe, Anforderungen, Ausführung -  DIN EN 13914-1 Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Aussenputzen -  DIN  4121  Hängende Drahtputzsysteme, Putzdecken mit Metallputzträgern, Rabitzdecken -  DIN V 18550  Putz und Putzsysteme - Ausführung -  DIN  18333  Betonwerksteinarbeiten -  DIN  1053  Mauerwerksarbeiten -  DIN V 105-100  Mauerziegel - Teil 100: Mauerziegel mit besonderen Eigenschaften -  DIN V 106  Kalksandsteine mit besonderen Eigenschaften -  DIN 4166  Porenbeton-Bauplatten und Porenbeton-Planbauplatten -  DIN V   4165-100 Porenbetonsteine -  DIN V 18152-100 Vollsteine und Vollblöcke aus Leichtbeton, unbewehrt -  DIN V 18153-100 Mauersteine aus Beton - Teil 100: Mauersteine mit besonderen Eigenschaften -  DIN V 18162  Wandbauplatten aus Leichtbeton, unbewehrt -  DIN V 20000-401/ 404 Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken -  DIN EN 771  Festlegungen für Mauersteine , Teil 1 - 4 -  DIN  18451  Gerüstarbeiten -  DIN  18350  Putz - und Stuckarbeiten -  DIN  18337  Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser -  DIN   4100  Geschweißte Stahlbaute -  DIN  18306  Entwässerungskanalarbeiten -  DIN  18308  Dränarbeiten -  DIN EN 312  Spanplatten - Anforderungen -  DIN  4074-1  Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit - Teil 1: Nadelschnittholz -  DIN  4074-5  Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit - Teil 5: Laubschnittholz -  DIN  68121  Holzprofile für Fenster und Fenstertüren, Teil 1 - 2 -  DIN  68702  Holzpflaster -  DIN  68706  Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen, Teil 1 - 2 -  DIN EN 312  Spanplatten - Anforderungen -  DIN EN 336  Bauholz für tragende Zwecke - Maße, zulässige Abweichungen -  DIN EN 338  Bauholz für tragende Zwecke - Festigkeitsklassen -  DIN EN 386  Brettschichtholz - Leistungsanforderungen und Mindestanforderungen -  DIN 1101/1102  Holzwolle-Leichtbauplatten und Mehrschicht-Leichtbauplatten als Dämmstoffe -  DIN V 4108-10  Wärmeschutz- und Energie-Einsparung in Gebäuden -  DIN  68755  Holzfaserdämmstoffe für das Bauwesen, Teil 1 - 2 -  DIN EN 622-1  Faserplatten - Anforderungen -  DIN EN 13171  Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzfasern -  DIN EN 13986  Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen -  DIN  18159  Schaumkunststoffe als Ortschäume im Bauwesen, Teil 1 - 2 -  DIN  18164-2  Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das Bauwesen -  DIN  18165-2  Faserdämmstoffe für das Bauwesen -  DIN  18174  Schaumglas als Dämmstoff für das Bauwesen -  DIN EN 13172  Wärmedämmstoffe - Konformitätsbewertung -  DIN  18353  Estricharbeiten -  DIN  18560  Estriche im Bauwesen - Teil 1 - 7 -  DIN EN 13813  Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche -  DIN EN 14041  Elastische, Textile und Laminat-Bodenbeläge -  DIN 18531 - 18535 Bauwerksabdichtungen  Alle sonstigen technischen und baupolizeilichen Bestimmungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die Unfallverhütungsvorschriften.
10.1 Folgende Vorschriften sind zu beachten:
10.2  Der Personaleinsatz richtet sich nach den speziellen Erfordernissen der Baustelle. Die mehrfache Besetzung der Baustelle zählt zu den Nebenleistungen. Bei Auftragsvergabe sind die Nachunternehmer namentlich zu nennen.
10.2
10.3  Der Auftragnehmer hat sowohl seine Einbauteile als auch die Vorleistungen anderer rechtzeitig abzurufen.
10.3
10.4  Die Gestellung von Aufenthalts- und Lagerräumen sowie von  PKW - Stellplätzen und Lagerfläche gehört zu den Nebenleistungen. Werden Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, so können diese jederzeit 24 Std. nach Abruf in sauberem, einwandfreiem Zustand zurückverlangt werden.
10.4
10.5  Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die Lage und örtlichen Gegebenheiten (Lagermöglichkeiten, Strassenverlauf etc.) zu informieren, so dass keine Nachforderungen bestehen.
10.5
10.6  Das rechtzeitige Einholen sämtlicher behördlicher Abnahmen und Genehmigungen (falls erforderlich) obliegt dem Auftragnehmer.
10.6
10.7  Die komplette technische Bearbeitung des Projekts für das Gewerk ist in den Einheitspreisen enthalten. Sämtliche Ausführungszeichnungen und sonstigen Anordnungen bedürfen jedoch vor Ausführung der Arbeiten der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Architekten. Änderungen in der Ausführung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erforderlich sein sollten, sind nur nach Genehmigung des Architekten zulässig.
10.7
10.8  Durchbrüche sind in Lage und lichtem Querschnitt exakt zu kennzeichnen. Durchbruchpläne sind dem AG rechtzeitig zur Genehmigung vorzulegen. Kosten für das nachträgliche Herstellen von Durchbrüchen infolge fehlerhafter oder unzureichender Durchbruchzeichnungen trägt der AN.
10.8
10.9  Die Mitbenutzung der Außengerüste ist allen Firmen gestattet. Für eventuell erforderliche Gerüstumbauten, Schutz - und Fanggerüste, Längervorhaltung sowie Innengerüste hat der AN selbst zu sorgen; die Kosten dafür sind in den Einheitspreisen enthalten.
10.9
10.10  Vor Beginn der Arbeiten ist ein Terminplan der Abläufe aller in diesem LV beschriebenen Leistungen vorzulegen.
10.10
10.11 Leistungen werden teilweise auch außerhalb der bauüblichen Reihenfolge ausgeführt. Dies wird nicht gesondert vergütet.
10.11
10.12 Wird kein alternatives Fabrikat durch den Bieter angegeben, gelten die in der Ausschreibung vorgeschlagenen Fabrikate und Typen als angeboten und sind Vertragsbestandteil.
10.12
10.13  Der Bieter ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachliche Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Nachforderungen aus Unkenntnis der Sachlage werden grundsätzlich nicht anerkannt.
10.13
10.14  Die Begehung zur Feststellung der Abnahmereife wird 14 Werktage vor dem Übergabetermin gemeinsam mit dem Auftraggeber durchgeführt. Nach Protokollierung der Mängel und Restarbeiten findet die erste Nachbegehung wiederum nach 14 Werktagen statt. Sollten nach der ersten Nachbegehung noch Mängel / Restarbeiten vorhanden sein, übernimmt der AN die Kosten für noch folgende Nachbegehungen wie z. B.  Entlohnung der Ingenieure / Architekten.
10.14
10.15  Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass sein Arbeitsbereich ausreichend sicher gegenüber der öffentlichen Fläche abgegrenzt ist. Das Aufstellen einer geeigneten Absperrung gehört zu den Nebenleistungen.
10.15
10.16 Der Auftragnehmer hat eine geeignete Fachkraft als verantwortlichen Vertreter zu benennen, die nur im Einvernehmen mit der Bauleitung gewechselt werden sollte. Diese Vertretung muss ständig auf der Baustelle anwesend und zur Entgegennahme von Anordnungen und Anweisungen berechtigt sein. Im Verhinderungsfalle ist ein geeigneter Stellvertreter zu benennen. Baubesprechungen werden in der Regel wöchentlich von der Bauleitung des AG anberaumt. Hierzu ist der verantwortliche Bauleiter des Auftragnehmers bzw. dessen Stellvertreter zu entsenden.
10.16
10.17 Bei Durchführung der Bauarbeiten, die zeitlich und örtlich mit Aufträgen anderer Unternehmer zusammenfallen, hat sich der Auftragnehmer mit den anderen Unternehmungen zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdung eigenverantwortlich abzustimmen.
10.17
10.18 Baureinigung: Die allgemeine Reinigung der Baustelle obliegt dem Auftragnehmer. Die allgemeine Reinigung der von ihm genutzten Baustellengemeinfläche versteht sich als Nebenleistung im Sinne der VOB. Bei selbst verursachten Verschmutzungen der auf dem Gelände befindlichen Flächen sowie der öffentlichen Straßen gehört die tägliche Reinigung ebenfalls zum Leistungsumfang und ist mittels geeigneter Geräte/ Maschinen sicherzustellen. Die Kosten sind in den Einheitspreisen mit einzurechnen. Bei Nichteinhaltung ist die Bauleitung des Auftraggebers nach einmaliger Aufforderung berechtigt, die Baureinigung und Schuttabfuhr durch Dritte zu Lasten des betreffenden Auftragnehmers zu veranlassen. Ist der reinigungspflichtige Auftragnehmer nicht zu ermitteln, werden die anfallenden Kosten in einer Umlage auf alle als Verursacher in Betracht kommenden Auftragnehmer verteilt.
10.18 Baureinigung:
11.1  Das Anlegen der erforderlichen Meterrisse  je Geschoss und Treppenhaus je 1 Stück sowie der dauerhafte Schutz und ggf. die Wiederherstellung während der gesamten Bauzeit ist Sache des AN und gehört zu den Nebenleistungen.
11.1
11.2  Der AN erhält bei Baubeginn bauseits pro othogonalem Achssystem eine Höhe und 2 Stck. Achsen vom Vermesser des Bauherren. Sofern eine amtliche Einmessung der Gebäude oder eine Höheneinweisung der Gebäude vom Bauamt zur Auflage gemacht wird, wird diese vom Auftragnehmer gesondert beauftragt und zum Nachweis mit den Bauherren abgerechnet.
11.2
11.3  Bei mehrschichtigen Aufbauten muss jede Lage vor Fortsetzung der Arbeiten abgenommen werden.
11.3
11.4  Befestigungsmittel in luftführenden Schichten sowie für Fertigteile, Natursteinplatten und Mauerwerk sind generell aus nichtrostendem Stahl V4A auszuführen.
11.4
11.5  Es sind ausschließlich lösungsmittelfreie und formaldehydfreie Baustoffe zu verwenden.
11.5
11.6 Folgende Baustoffe dürfen gem. den aktuellen Förderrichtlinien der IFB nicht verwendet werden: - Hölzer und deren Produkte, sofern sie nicht das Siegel des Program for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC) oder des Forest Stewardship Council (FSC) tragen, gleichwertig zertifiziert sind oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen (Einzelnachweis). - Baustoffe, die halogenhaltige Treibmittel enthalten. - Baustoffe, bei denen Isocyanate freigesetzt werden und während dieses Zeitraumes für Bewohner bzw. Nutzer eine gesundheitsgefährdende Belastung der Atemluft nicht ausgeschlossen werden kann. - Biozide (nach Definition der Biozidprodukte-Verordnung BPV (EU) Nr. 528/2012) in Putzen und Beschichtungen von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS). Mittel zur Topfkonservierung sind entsprechend der Anlage 1 zur Vergabegrundlage RAL-UZ 102 zulässig. - Harnstoff-Formaldehyd-Ortsschäume (UF-Schäume). - Bei Maler- und Lackierarbeiten sind umweltfreundliche (blauer Engel) Materialien zu verwenden.
11.6
11.7  Alternativangebote, die das gleiche Ergebnis auf einem anderen Lösungsweg erreichen, sind erwünscht und unter detaillierter Beschreibung als Nebenangebot einzureichen.
11.7
11.8 Baustelleneinrichtung:  Der Bieter hat rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten (10 Tage nach Auftragserteilung)einen Baustelleneinrichtungsplan zu fertigen, mit der Bauleitung abzusprechen und 2- fach zu übergeben. Dieser Plan hat auch den Platzbedarf für die Nachfolgegewerke zu berücksichtigen. Der Baustelleneinrichtungsplan hat zu beinhalten, welche Maschinen, Kräne (inkl. der erf. Anschlussleistungen) etc. eingesetzt werden sollen sowie den Standort und die Anordnung der Container, Zufahrten und Lagerplätze. Der Baustelleneinrichtungsplan ist ggf. den zuständigen Behörden, wie z.B. Verkehrspolizei, Tiefbauamt usw., wegen des aufzustellenden Bauzaunes, der An- , Ab- und Überfahrten, Einrichten der optionalen Unterkünfte, Lagerung des Materials auf Bürgersteigen und Straßenrand und sonstigen Freiflächen sowie der Abladezeiten vorzulegen. Die übrige BE siehe gesonderte Position im LV. Als Leitfaden dient der BE-Plan des Architekten.
11.8 Baustelleneinrichtung:
11.9 Erforderlich werdende Umbauten der Baustelleneinrichtung gehen in jedem Fall zu Lasten des Bieters. Die Kosten für die Einrichtung der Baustelle beinhalten das Herstellen, Unterhalten und den späteren Abbau der Schutzgeländer und BE-Einrichtung entsprechend den bauaufsichtlichen Bestimmungen und den Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft. Aufzüge, Kräne, Transportmittel usw. sind seitens des Rohbauunternehmens allen Handwerkern gegen eine angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen. Die Abrechnung erfolgt ohne Mitwirkung des AG. Die Erstellung der Kranstatik und Herstellung von ggf. notwendigen Kranfundamenten koordiniert der AN. Die Kosten dafür (Statik, Erarbeiten, Schalung, Beton) trägt der AN. Der AG trägt die Kosten für den Bewehrungsstahl und Prüfgebühren der Statik Kranfundament. Eine Baubewachung wird bauseits nicht gestellt. Der AN übernimmt allein die Verantwortung für die sichere Lagerung und Verwahrung seiner Maschinen, Geräte, Hilfsbetriebsstoffe sowie der zum Einbau bestimmten bzw. eingebauten Stoffe, Bauteile usw. bis zur Abnahme der Gesamtbauleistungen.
11.9
11.11  Für direkt bewitterte Betonflächen ist eine glatte Oberfläche und eine konstruktive Vorsorge für die Ableitung des Regenwassers vorzusehen.
11.11
11.12  Die Ausführung der geschalten Flächen mit gebrochenen Kanten (z.B. durch Einlegen von Dreikantleisten 15 /15 mm in die Schalung) ist in den Einheitspreisen für die Schalung enthalten.
11.12
11.13  Das Entgraten der Betonflächen und Schließen der Ankerlöcher ist in den Einheitspreisen enthalten.
11.13
11.14  Alle glatten und Sichtbetonflächen werden in Klasse SB2 erstellt und gelten als oberflächenfertig im Sinne der DIN 18202.  Ausbessern und Abwaschen von mangelhaften Sichtbetonstellen darf nur auf besondere Anweisung der Bauleitung erfolgen. Vorversuche über Ausbesserungsarbeiten sind entweder an besonderen Musterstücken oder an weniger sichtbaren Stellen, die von der Bauleitung festgelegt werden, vorzunehmen. Nicht einwandfreie Sichtbetonflächen hat der Unternehmer ohne Entschädigung abzubrechen und neu zu erstellen.
11.14
11.15  Die statisch und konstruktiv erforderliche Bewehrung für Fertigteile ist in die Einheitspreise der Fertigteile einzukalkulieren. Aussteifende Verbindungen für horizontale Windlasten zwischen den Fertigteilen sind gem. Statik einzurechnen.
11.15
11.16 Betonstahlmassen in Halbfertigteilen z.B. die untere Lage der Deckenbewehrung werden gem. den ermittelten Stahlmassen für Ortbetonbauteile vergütet. Auf Verlangen des AG sind die Stahlmassen mit dem Statiker des AG abzustimmen. Bewehrungspläne werden seitens des AG nur für die obere Lage der Decken geliefert.
11.16
11.17 Alle Richtlinien zur Herstellung von WU-Beton sind einzuhalten. Das WU-Konzept ist frühzeitig mit dem AG abzustimmen.
11.17
11.18 Maurerarbeiten:  Das nachträgliche Ausmauern sowie die Ausführung einzelner Leistungen außerhalb der bauüblichen Reihenfolge ist Teil der Bauleistung und wird nicht gesondert vergütet.
11.18 Maurerarbeiten:
11.19  Der Einbau von Ankern, Bolzen u.a. bauüblichen Einbauteilen gehört zu den Nebenleistungen.
11.19
11.20  Die Überdeckung von Tür - und Fensteröffnungen im Hinter- und Verblendmauerwerk mit Fertigstürzen oder gemauerten Stürzen ist in den Einheitspreisen enthalten, falls im LV nicht gesondert beschrieben.
11.20
11.21  Der Einbau der erforderlichen Dichtungsfolien im Bereich der Mauerwerksfußpunkte, der Geschossdecken, der Fenster - und Türöffnungen und sonstiger Anschlüsse ist, falls nicht gesondert angeführt,  in den Einheitspreisen enthalten.
11.21
11.22  Es sind alle Bauhilfsarbeiten für die haustechnischen Gewerke gegen Entgelt auszuführen wie: Stemmen und Verschließen der Installationsschächte (ggf. schall- + wärmegedämmt), sowie sonstige Schlitze und Öffnungen sowie Anlegen und Schließen von Aussparungen.
11.22
11.23  Der Anschluss von Mauerwerk an Beton, Mauerwerk an Leichtwände bzw. Beton an Leichtwände erfolgt durch Verzahnung, Halfenschienen oder gedübelte bzw. eingelegte Stahlanker nach Wahl des AN ohne besondere Vergütung.
11.23
11.24 Putzarbeiten:  Sämtliche Putzgrundvorbereitungen, das Ansetzen von Eckschutzschienen, Trennprofilen, Beiputzen von Wandvorsprüngen, Tür- und Fensterleibungen, etc., Unterzügen und Stützen ist Teil der Bauleistungen und mit den Einheitspreisen abgegolten, falls im LV nicht gesondert beschrieben.
11.24 Putzarbeiten:
11.25  Elektrodosen und andere Einbauteile unter dem Putz müssen auch nach dem Putzen leicht auffindbar sein; das Kenntlichmachen ist Teil der Bauleistungen und mit den Einheitspreisen abgegolten.
11.25
11.26  Versottete Flächen müssen vor dem Putzen der Bauleitung angezeigt werden und werden auf Anweisung isoliert.
11.26
11.27  Fenster, Türen, Fensterbänke und sonstige Einbauteile sind sorgfältig und fachgerecht abzudecken; dies ist Teil der Bauleistungen und mit den Einheitspreisen abgegolten.
11.27
11.28  Vorgezogenes oder nachträgliches Herstellen von Teilflächen wie Flächen hinter den Heizkörpern oder das Einputzen von Fensterbänken wird nicht gesondert vergütet.
11.28
11.29 Estricharbeiten:  Sämtliche Untergrundvorbereitungen, das Ansetzen von Trennprofilen, etc. ist Teil der Bauleistungen und mit den Einheitspreisen abgegolten, falls im LV nicht gesondert beschrieben.
11.29 Estricharbeiten:
11.30 Einbauteile sind sorgfältig und fachgerecht abzudecken; dies ist Teil der Bauleistungen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Einbauteile müssen auch nach dem Estrich legen leicht auffindbar sein; das Kenntlichmachen ist Teil der Bauleistungen und mit den Einheitspreisen abgegolten.
11.30
11.31 Das Abstellen von Estrichflächen im Dusch- und Wannenbereich ist Teil der Bauleistung und wird nicht gesondert vergütet.
11.31
11.32  Vorgezogenes oder nachträgliches Herstellen von Teilflächen wie Flächen um Fußbodeneinläufe wird nicht gesondert vergütet.
11.32
12 Vorliegende Zeichnungen und Unterlagen zum LV: 01_Baugenehmigung 02_BE - Plan, Lageplan 03_Baugrubenstatik 04_Statik Positionspläne Ingenieurbüro Qintus 04a_WU-Strategiekonzept 05_Terminplan 06_Architektenpläne Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Details 07_Gründungsbeurteilung 08_Erdungsplan 09_Kampfmittelauswertung 10_Leitungspläne öffentl. Grund 11_Brandschutzkonzept 12_Wärmeschutz 13_Schallschutz
12 Vorliegende Zeichnungen und Unterlagen zum LV:
13 Durch die Abgabe des Angebots erklärt der Bieter, dass die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen für ihn keine Unklarheiten enthalten. _____________________________________________ Ort / Datum     Stempel / Unterschrift  Bieter
13 Durch die Abgabe des Angebots erklärt der Bieter, dass die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen für ihn keine Unklarheiten enthalten.
10 Türen und Zargen
10
Türen und Zargen
10.__.0001 Wohnungseingangstür D 101 x 213,5 cm R´w 42 dB Wohnungseingangstür dichtschließend mit Türblatt und Stahlumfassungszarge komplett liefern und einbauen, Zarge aus feuerverzinktem und grundiertem Stahlblech, 1-teilig,  d = 2,0 mm, einschl. dreiseitige Falzdichtung und Befestigung. Türblatt, gefälzt, liefern und einbauen, mit Verstärkungseinlagen für Schloss und Bänder, für Einbau ohne Türschwelle, Vollspaneinlage, Bänder aus Edelstahl, Schloss mit 3-fach Verriegelung, Sicherheits - Schließblech, für PZ vorgerichtet, 1 Wechselgarnitur mit Türdrücker innen / Knauf außen und 1 Paar Türschilder mit Rosetten Hoppe Amsterdam, aus Edelstahl mit Kernziehschutz, inkl. Spion Lage: Wohneinheiten Wandqualität: Beton / Mauerwerk Wandstärke: ca. 240 mm Öffnungsgröße: 101 x 213,5 cm Türblattdicke: ca. 50 mm Oberfläche Türblatt: HPL endbeschichtet weiß Farbe Zarge: hell grundiert Einbruchschutz: Kernziehschutz für PZ Schallschutz: R´w 42 dB in eingebautem und funktionsfähigem Zustand; Rw`P 47 dB Klimaklasse: II Türdrücker: Wechselgarnitur, Edelstahl, Frankfurter Form Vorrichtung: PZ-Schließung Fabrikat Zarge: BOS od. glw. Fabrikat Türblatt: Schörghuber / Dextüra  od. glw. Fabrikat¿und¿Typ:¿
10.__.0001
Wohnungseingangstür D 101 x 213,5 cm R´w 42 dB
11,00
St
10.__.0002 Wohnungseingangstür D 101 x 213,5 cm R´w 40 dB Wohnungseingangstür dichtschließend mit Türblatt und Stahlumfassungszarge komplett liefern und einbauen, wie vor Lage: Wohneinheiten Schallschutz: R´w 40 dB in eingebautem und funktionsfähigem Zustand; Rw`P 45 dB
10.__.0002
Wohnungseingangstür D 101 x 213,5 cm R´w 40 dB
10,00
St
10.__.0003 Zulage Obentürschließer Zulage zur Ertüchtigung der vorbeschriebenen WE-Türen mit einem Obentürschließer mit dem Ziel eine dicht- und selbstschließende Tür zu erhalten. Lage EG WE-Türen Achse 3
10.__.0003
Zulage Obentürschließer
2,00
St
10.__.0004 Brandschutztür T30 RS 101 x 201 cm Brandschutztür T 30 (fh) mit Rauchschutzanforderung, DIN 18.082 A, aus verzinktem und grundiertem Stahlblech, 0,88 mm dick, inkl. Türblatt 45 mm stark, dreiseitig gefälzt, Stahlblecheckzarge 3,0 mm dick, für Einbau ohne Türschwelle; Einsteckschloß für PZ vorgerichtet, inkl. Drückergarnitur Standard, liefern einschl. aller Einbau - und Zubehörteile in Stahlbeton- und Mauerwerks - Öffnungen einbauen, inkl. barrierefreiem Obentürschließer Lage: KG Schließmittel: FE Bandgarnitur nach DIN 18272 Wandqualität: Beton / Mauerwerk Wanddicke: ca. 250 mm Öffnungsgröße: 101 x 201 cm Oberfläche: hell grundiert Türdrücker: Wechselgarnitur bzw. Drücker beidseitig, Standard Vorrichtung:  PZ-Zylinder Fabrikat: HÖRMANN od. glw. Fabrikat OTS: GEZE Ecline T5000 od. glw. Fabrikat¿und¿Typ:¿
10.__.0004
Brandschutztür T30 RS 101 x 201 cm
4,00
St
10.__.0005 Stahl-Kellertür 101 x 201 cm Stahlkellertür ohne Anforderungen, liefern und einbauen wie vor, jedoch mit Stahleckzarge Lage: KG Öffnungsgröße: 101 x 201 cm Oberfläche: hell grundiert Türdrücker: Wechselgarnitur, Standard Vorrichtung: PZ-Zylinder Fabrikat: HÖRMANN od. glw.
10.__.0005
Stahl-Kellertür 101 x 201 cm
12,00
St
10.__.0006 Zulage gekröpfter Knauf Zulage für die Ausführung von gekröpften Knäufen auf der Bandgegenseite; die Ausführung der Türgriffe erfolgt statt Nylon-Standardgarnitur aus Edelstahl Lage: UG
10.__.0006
Zulage gekröpfter Knauf
E
1,00
St
10.__.0007 Zulage Türgriffe mit Panikfunktion E Zulage Türgriffe mit Panikfunktion E
10.__.0007
Zulage Türgriffe mit Panikfunktion E
5,00
St
10.__.0008 Zulage für Türen TRH, Ud 1,4 Zulage für die Ausführung der vorbeschriebenen Positionen der Stahlblechtüren im Bereich der beheizten Treppenhäuser als wärmegedämmte Türen Lage: KG, TRH zu Abstellräumen und Fluchttunneln Wärmeschutz: Ud   1,4 W/m2K Öffnungsgröße: 101 x 201 cm
10.__.0008
Zulage für Türen TRH, Ud 1,4
7,00
St
10.__.0010 Kellerfenster 100/100 cm Kunststoff-Kellerfenster 1-flügelig liefern und in die Fensteröffnung einbauen Lage: KG Kasematten und Hofseite Größe Rohbauöffnung: B/H = 100/100 cm Fabrikat: MEA Mealon od. glw. Fabrikat¿und¿Typ:¿
10.__.0010
Kellerfenster 100/100 cm
G
3,00
St
10.__.0011 Kellerfenster wasserdichte Ausführung 1. Alternative zu Position 10.10 Kunststoff-Kellerfenster liefern und einbauen wie vor, jedoch als wasserdichte Ausführung Lage: KG Kasematten Größe Rohbauöffnung: B/H = 100/100 cm Fabrikat: MEA Meathermoaqua od. glw. Fabrikat¿und¿Typ:¿
10.__.0011
Kellerfenster wasserdichte Ausführung
A
2,00
St