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ALLGEMEINE ANGABEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
HINWEIS ZU VORBEMERKUNGEN
Vorbemerkungen in dieser Leistungsbeschreibungen sind in die Positionen einzukalkulieren, es sei denn eine abweichende Leistung wird in einer Position gesondert ausgeschrieben. Alle
Vorbemerkungen sind hierarchisch für alle darunter gegliederten Untertitel und Positionen gültig und sind entsprechend einzukalkulieren, auch wenn dieser Hinweis nicht mehr gesondert auftaucht. Dies gilt auch für Vorbemerkungen und Definitionen von Positionsgruppen mit ähnlichem Inhalt, die als solche klar zu erkennen sind. Des Weiteren werden folgende Abkürzungen in der Ausschreibung verwendet:
AG: Auftraggeber
AN: Auftragnehmer
OÜ: Objektüberwachung des Auftraggebers
Für Vorbereitung und Ausführung der Leistungen gelten die VOB Teil A, B, C in der am Tage der Auftragserteilung
gültigen Fassung. Es gelten die Regelungen der DIN 18299 - ATV "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
jeder Art" (VOB/ C), sowie alle weiteren für dieses Gewerk maßgeblichen Normen.
0. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen nach
- ATV DIN 18299 Allgemeine Regelung für Arbeiten jeder Art
- ATV DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten
- ATV DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
- ATV DIN 18351 Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden
- ATV DIN 18357 Beschlagarbeiten
- ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten
- ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten
- ATV DIN 18339 Klempnerarbeiten
1. GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Allgemeine Angaben für alle Gewerke
- Allgemeine Angaben zur Baustelle
- Allgemeine Angaben zur Ausführung
- Anlagen / mitgeltende Unterlagen
- Anlagenverzeichnis Pläne
- Rechnung / Aufmaß
Gewerkespezifische Angaben
- Gewerkespezifische Angaben zur Baustelle
- Gewerkespezifische Angaben zur Ausführung
- Ausführungsbeschreibungen zum Leistungsverzeichnis
- Leistungspositionen
2. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BAUSTELLE
2.1. Grundstück und Lage der baulichen Anlage
Die Baustellenadresse ist Georg-Hermann-Allee 105, 14469 Potsdam. Die Rigolen zur Regenwasserversickerung sind bereits eingebaut, ansonsten ist das Grundstück unbebaut. Die Baustelle befindet sich in Nachbarschaft zu einer Schule östlich, Wohnbebauungen nordöstlich, zum Volkspark westlich und dessen Wirtschaftshof südlich. Nördlich liegt ein derzeit noch unbebautes Grundstück für weitere Wohngebäude.
Im nordwestlichen Teil des Quartiers befindet sich ein weiteres Flurstück, welches nicht Bestandteil dieses Bauvorhabens ist.
Die Arbeitszeiten sind werktäglich von 7.00-20.00Uhr. Sämtliche Emissionen (Lärm, Staub etc.) sind so weit als möglich zu vermeiden.
Die Grundstücksgröße beträgt ca. 9.639 m2.
2.2. Baustelleneinrichtung
Die Zufahrt erfolgt gem. Baustelleneinrichtungsplan über die Georg-Hermann-Allee und weiter über die nördlich gelegene Planstraße D auf das Grundstück. Die asphaltierte Planstraße D ist ca. 5,5 m breit, jedoch befinden sich Straßenlaternen im nördlichen Straßenbereich. Es ist auf dem Grundstück eine Baustraße für PKW vorgesehen, von der die Gebäude auf je einer Seite erschließbar sind.
Das Grundstück selbst ist unbefestigt. Der Fahrzeugverkehr ist darauf auszurichten.
Die Zufahrt auf das Grundstück ist unbedingt freizuhalten. Parkende Fahrzeuge bzw. gelagerte Materialien werden unverzüglich auf Kosten des Verursachers beseitigt.
Flächen für die Baustelleneinrichtung (bspw. für Lagercontainer, Aufenthaltscontainer o.ä.) stehen gem. Baustelleneinrichtungsplan begrenzt zur Verfügung.
Lageräume oder Aufenthaltsräume werden dem AN bauseits nicht zur Verfügung gestellt. Die hierfür anfallenden Aufwendungen sind entsprechend in der Kalkulation zu berücksichtigen (siehe Baustelleneinrichtungsplan).
Baustrom + Bauwasser
im Bereich der Baustelle gem. Baustelleneinrichtungsplan
Schmutzwasser (Abwasser)
im Bereich der Baustelle gem. Baustelleneinrichtungsplan
Bauzaun
Ein Bauzaun begrenzt die Baustelle
Gerüste, Hebezeuge
Gerüst wird vom AG gestellt. Zwei Kräne werden vom Bauherrn zur Verfügung gestellt.
Vermesserleistung
Die Einmessung durch den AN erfolgt auf Grundlage dieser Vorgaben.
Höhenmarken etc. sind vor Arbeitsbeginn durch den AN zu sichern. Wenn erforderlich, im Leistungszeitraum des AN durch den AN umzusetzen und bei Abnahme den AG zu übergeben.
Alle in diesen Zusammenhang erforderlichen Vermessungsarbeiten sind nachweislich durch einen ÖbVI Vermessungsingenieur auszuführen.
Ebenso hat der AN seine zur Leistungserbringung und Eigenkontrolle erforderlichen Vermessungsarbeiten nachweislich durch einen ÖbVI Vermessungsingenieur ausführen zu lassen.
Verschluss von Öffnungen
Verschluss von Öffnungen in der Decke während der Ausführungs- Vertragslaufzeit durch AN, mit geeignetem Material.
Reinigung
Die Arbeitsbereiche sind werktäglich aufzuräumen und zu reinigen.
2.3. Baubeschreibung
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau von 4 viergeschossigen Gebäuden für studentisches Wohnen einschließlich vier Gewerbeeinheiten in den Erdgeschossen der Gebäude A und B entlang der Georg-Hermann-Allee. Gebäude D ist nördlich an der Planstraße D gelegen, Gebäude C im südlichen Teil. Die 3. Obergeschosse von Gebäude C und D sind als Staffelgeschoss ausgebildet, Gebäude A und B haben vier Vollgeschosse. Die Dächer sind als Flachdach mit Extensivbegrünung ausgebildet. Die Gebäude werden als Holzbau errichtet. Kellergeschosse, sowie in den EGs Flurwände und Flurdecken, sowie die Wände und Decken der Gewerberäume in Gebäude A und B und des Gemeinschaftsraums in Gebäude C werden in Stahlbeton ausgeführt. Treppenhäuser werden in Stahlbeton ausgeführt. Die Eingänge zu den Wohngebäuden liegen hofseitig. Die Gebäude sind freistehend. Gebäude A und B sind vollunterkellert, Gebäude C und D sind teilunterkellert.
2.4. Baustrom /Bauwasser
Baustrom ist Teil der Ausschreibung VE02
Bauwasser ist Teil der Ausschreibung VE01
Die Lage, Art und der Anschlusswert für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
Es werden je ein Baustromverteiler je Geschoss zur Mitbenutzung durch das Gewerk Baustrom / Baubeleuchtung (VE02) bereitgestellt. Die Verteilung zu dem jeweiligem Arbeitsort hat eigenverantwortlich zu erfolgen.
2.5. Bauschuttentsorgung / Baureinigung
Die Bauschutt- und Abfallbeseitigung sowie die Entsorgung von Verpackungen und Restmaterialien hat arbeitstäglich eigenverantwortlich durch den AN zu erfolgen. Der AN ist verpflichtet, für alle seine auf dem Baustellengelände angefallenen Baustellenabfälle die Entsorgungsleistungen zu übernehmen und diese arbeitstäglich nach den Abfallentsorgungsvorschriften des Landes zu entsorgen
Der AN hat die Sorgfaltspflicht im Hinblick auf sein eigenes Material und Werkzeug. Es ist deutlich räumlich von Abfällen zu trennen und ggf. zu kennzeichnen und witterungsgeschützt zu sichern.
Der AN hat für die ständige Sauberkeit der von ihm benutzten Verkehrswege zu sorgen. Werden insbesondere öffentliche Straßen und Gehwege und Flächen im Bereich außerhalb des Baufeldes verunreinigt, sind diese umgehend durch den Verursacher zu reinigen, jedoch mindestens täglich.
Verschmutzungen insbesondere auch im Baufeld durch Stofftransporte sind täglich zu beseitigen.
3.ALLGEMEINE ANGABEN ALLE GEWERKE AUSFÜHRUNG
3.1. Ausführungsvorschriften
Alle Maßnahmen zur Erfüllung der bauaufsichtsbehördlichen, gewerbeaufsichtlichen, berufsgenossenschaftlichen und Umweltschutzvorschriften sowie -auflagen sind einzukalkulieren. Der AN verpflichtet sich, für die Durchführung seiner vertraglichen Leistungen und zur Einhaltung der vereinbarten Termine ausreichendes Personal mit qualifizierter Aufsicht einzusetzen.
3.2. Koordinierung
Der AN hat seine Leistung mit den vorhergehenden und den nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermine im Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungsgemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
3.3. Verschlussfreigabe
Vor Überbauung / Verfüllung / vor dem Verschluss von Wänden etc. in denen Einbauteile Dritter integriert sind, bzw. verschlossen werden, bedarf es der Freigabe zum Verschluss durch die Fachbauleitung des Gewerkes Dritter.
3.4. Maße und Maßtoleranzen
Alle Maße sind vor Ausführung eigenverantwortlich am Bau zu prüfen! Abweichungen sind der OÜ unverzüglich anzuzeigen.
3.5. Arbeitsgeräte und Baubehelfe
Sofern im LV nicht anders beschrieben obliegt die Wahl der zum Einsatz kommenden Geräte und Baubehelfe dem AN. Er hat sich jedoch streng an die geltenden Richtlinien und Bestimmungen zu halten.
3.6. Sicherheitshinweise / Arbeitsschutz
Die Forderungen der Arbeits- und Unfallvorschriften entsprechend den Forderungen der Bauberufsgenossenschaft, VOB, der Baustellenverordnung und des Amtes für Arbeitssicherheit und den allgemeinen anerkannten sicherheitstechnischen Regeln sind einzuhalten. Entsprechend der rechtsgültig eingeführten Baustellenverordnung wird die Baustelle von einem Sicherheits- und Gesundheitskoordinator des Auftraggebers überwacht.
Umgang mit Gefahrenstoffen / Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen Insbesondere bei Arbeiten mit Epoxidharz und anderen Gefahrstoffen sind die Arbeiten gemäß Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) auszuführen. Insbesondere bei der Ausführung von Schleifarbeiten, Strahlarbeiten, Arbeiten mit Glättmaschinen oder Ähnlichem sind Maschinen einzusetzen bei denen der Staub bereits an seiner Entstehungsstelle abgesaugt wird.
Lärmemittierende Maschinen müssen lärmarm ausgeführt sein (< 80 dB (A)). Die allgemein gültigen Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm sind einzuhalten. Belästigungen im Baustellenbereich an und auf den Zufahrtsstraßen, sowie von Anwohnern durch Lärm und Staubentwicklung sowie Vibrationen, bei Ausführungsleistungen bzw. Transporten o.Ä. sind auf das technisch unvermeidbare Maß zu beschränken.
3.7. Baustellennebenkosten
Der NU ist berechtigt, die nachfolgend Baustelleneinrichtungen mitzubenutzen. Für die Mitbenutzung von:
Bauwasser
Baustrom
Sanitäre Einrichtungen
Baukran
wird eine Kostenbeteiligung des NU von 1 % der Netto-Abrechnungssumme zzgl Umsatzsteuer vereinbart.
4. ANLAGENVERZEICHNIS / PLÄNE, BERECHNUNGEN, GUTACHTEN
4.1 Planung
Die folgenden Unterlagen liegen dem Leistungsverzeichnis bei und sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Die beigelegten Pläne sind Bestandteile des Leistungsverzeichnisses und sind in die Positionen eingebunden. Hieraus sind auch die baulichen Zwänge entsprechend der Baukörpergeometrie und die Erschließungsmöglichkeiten zu entnehmen.
Baustelleneinrichtungsplan
-RKWWA8_ABCD_ARC_LPH5_LP_UG_1010_F_4_BAUSTELLENEINRICHTUNG Phase 1, Stand 04.03.26
-RKWWA8_ABCD_ARC_LPH5_LP_EG_1010_F_4_BAUSTELLENEINRICHTUNG Phase 2, Stand 04.03.26
Objektplanung
- Gemäß Planliste Gebäudeplanung RKWWA8 dRMM Planliste LPH5 ABCD ROHBAU2 (HOLZBAU), Stand 11.03.26
Tragwerksplanung
Holzkonstruktionspläne Haus A
RKWWA8_A_TWP_LPH5_HO_E00_001_P_1
RKWWA8_A_TWP_LPH5_HO_E01_001_P_1
RKWWA8_A_TWP_LPH5_HO_E02_001_P_1
RKWWA8_A_TWP_LPH5_HO_E03_001_P_1
Holzkonstruktionspläne Haus B
RKWWA8_B_TWP_LPH5_HO_E00_001_P_1
RKWWA8_B_TWP_LPH5_HO_E01_001_P_1
RKWWA8_B_TWP_LPH5_HO_E02_001_P_1
RKWWA8_B_TWP_LPH5_HO_E03_001_P_1
Holzkonstruktionspläne Haus C
RKWWA8_C_TWP_LPH5_HO_E00_001_P_0
RKWWA8_C_TWP_LPH5_HO_E01_001_P_0
RKWWA8_C_TWP_LPH5_HO_E02_001_P_0
RKWWA8_C_TWP_LPH5_HO_E03_001_P_0
RKWWA8_C_TWP_LPH5_HO_SN_001_P_0
Holzkonstruktionspläne Haus D
RKWWA8_D_TWP_LPH5_HO_E00_001_P_0
RKWWA8_D_TWP_LPH5_HO_E01_001_P_0
RKWWA8_D_TWP_LPH5_HO_E02_001_P_0
RKWWA8_D_TWP_LPH5_HO_E03_001_P_0
Regeldetails:
- Ausführungsunterlage Katalog der Regeldetails, Stand Juni 2025
Schalplanung:
- Gemäß Planliste Haus A, Ausführungsplanung Schalplan von EiSat Engineered Structures, Stand 20.06.25
- Gemäß Planliste Haus B, Ausführungsplanung Schalplan von EiSat Engineered Structures, Stand 20.06.25
- Gemäß Planliste Haus C, Ausführungsplanung Schalplan von EiSat Engineered Structures, Stand 13.01.26
- Gemäß Planliste Genehmigungsplanung Haus D von EiSat Engineered Structures, Stand 11.09.25
HLS Kollisionspläne
HLS Kollisionspläne Haus A, von d3 planende Ingenieure GmbH, Stand 17.07.25
HLS Kollisionspläne Haus B, von d3 planende Ingenieure GmbH, Stand 17.07.25
HLS Kollisionspläne Haus C, von d3 planende Ingenieure GmbH, Stand 14.10.25
HLS Kollisionspläne Haus D, von d3 planende Ingenieure GmbH, Stand 12.11.25
Die Planungsstand kann durch den fortlaufenden Planungsprozess abweichen. Die finale Planung wird dem AG nach Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt.
4.2 Weitere Unterlagen
Die folgenden Dokumente und sonstigen Unterlagen liegen dem Leistungsverzeichnis bei und sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen:
- Terminplan 260311_RKWWA8_GAPL_VAZ02, Stand 11.03.26
- Brandschutzgutachten Haus AB Stand 05.08.2024, Haus C Stand 01.03.2024, Haus D Stand 04.07.25
- Statische Berechnungen Haus ABC Stand 08.08.25, Haus D Stand 11.09.25
- Wärmeschutznachweis, Haus ABC Stand 02.2024, Haus D Stand 06.2025
- Baugrundgutachten Stand 27.09.2023
Die Dokumente können durch den fortlaufenden Bauprozess abweichen. Sämtliche aktuelle Planungsunterlagen werden dem AN nach Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt.
4.3. Untergliederung LV
Die Untergliederung des Leistungsverzeichnisses erfolgt zur besseren Nachvollziehbarkeit der Leistungen und dessen Zuordnung je Haus (ABCD) und nach Bauteilen. Daraus ergeben sich teilweise wiederkehrende Positionen, die im Rahmen der EP-Kalkulation je LV Position zu berücksichtigen sind.
5. Rechnungen / Aufmaß
Rechnungen und Aufmaße sind kumulierend zu stellen. Das Aufmaß ist positionsweise zu erstellen. In den Aufmaßblättern der jeweiligen Rechnung sind nur die zugehörigen Massenzuwächse darzustellen. Mengen aus vorangegangenen Rechnungen sind als Übertrag voranzustellen. Grundlage des Aufmaßes bzw.der Abrechnungspläne sind die Werk-/Schal-/Bewehrungs-/Montagepläne im Maßstab 1:50. Sollte die abzurechnende Leistung hier nicht ausreichend erkennbar sein, sind Abrechnungspläne / Detailpläne beizubringen aus denen die abzurechnende Leistung hervorgeht. Alle Einzelmaße der im Aufmaß aufgeführten Leistungen müssen ausnahmslos aus den Abrechnungsplänen
hervorgehen. Sie sind farblich anzulegen und über entsprechende Legenden / Bezeichnungen zu kennzeichnen. Änderungen der Rechnungsprüfung durch den AG sind grundsätzlich in die neuen Abschlagsrechnungen zu übernehmen. Bei Widersprüchen ist mit der AG vor neuer Rechnungslegung eine Einigung zu erzielen.
5. Einzureichende Dokumente durch den AN
Folgende Dokumente sind unmittelbar nach der Beauftragung unaufgefordert vorzulegen:
-Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
-Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
-Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
-Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
-Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
ALLGEMEINE ANGABEN
GEWERKESPEZIFISCHE ANGABEN AUSFÜHRUNG 6 GEWERKESPEZIFISCHE ANGABEN AUSFÜHRUNG
6.1 Allgemeine
Die Ausschreibung umfasst hauptsächlich nachfolgende Arbeiten:
- Herstellen der dichten Gebäudehülle
- Montagearbeiten des gesamten Holz-Rohbaus mit Holzrahmenbau- und Holzmassivbau-Außenwänden, Stützen, Balken, Brettsperrholzdecken und Innenwänden bis zum Raumabschluss
- Montage von Fassadenbekleidung Holzfassade (falls Werksseitig noch nicht vorhanden)
Alle Positionen umfassen die reine Montageleistung. Sämtliche Bauteile (Innenwände, Außenwände, Stützen, Stahlbauteile, Decken usw.) und Montagematerialen (Kleineisen, Abdichtung, Fassaden, Verschraubungen usw.) werden dem AN vom AG bereitgestellt.
Maschinen und andere Hilfsmittel für sämtliche Leistungen sind vom AN einzukalkulieren.
6.2 Unfallschutz eigene Leistung
Es sind stets ausreichende Maßnahmen zum Unfallschutz zu treffen.
- Öffnungen sind trittsicher abzudecken oder durch geeignete Absturzsicherungen zu versehen,
- Materialien, Werkzeuge und ähnliches sind nicht in den Laufwegen zu platzieren bzw. stets zu sichern
6.3 Schutzmaßnahmen
Witterungsschutz + Sicherungsmaßnahmen:
Der AN ist allein für einen Witterungsschutz verantwortlich. Bauseits ist kein Wetterschutzdach vorhanden. Die Baustelle ist immer gesichert zu verlassen, auch Zwischenbauzustände sind unverzüglich zu sichern.
Offene Flächen in notwendigen Zwischenbauzuständen sind vom AN mit einem geeignetem Witterungsschutz zu versehen, das Eindringen von Wasser ist zu verhindern.
Schutz Oberflächen
Die Eigene Leistung, insbesondere endbehandelte Oberflächen, sind ausreichend zu schützen, die Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist entsprechend in die Einheitspreise einzukalkulieren.
6.4 Toleranzen
Es gelten die Ebenheitstoleranzen der DIN 18202, mit erhöhten Anforderungen gem. Tabelle 3.
Es gelten für die Außenwände aus Holz und Holzwerkstoffen die Grenzabweichungen der DIN 18203-3
6.5 Aufmaß
Durch AN
6.6 Arbeitsablauf
- Einmessen / Prüfung der Vorleistung Rohbau
- Montage vorgefertigte Elemente
- Umsetzung eines Witterungsschutzkonzeptes
- nachträgliche Fassaden Anschlussarbeiten
6.7 Angaben zur Ausführung
Bei der Ausführung sind folgende Hinweise zu beachten. Sich hieraus ergebende Leistungen, für die im Leistungsverzeichnis kein gesonderter Ansatz vorhanden ist, sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Ausführung
Die gesamte Konstruktion ist winddicht (außen) und luftdicht (innen) herzustellen. Alle Gewerke internen Anschlüsse und Eckausbildungen, sowie Anschlüsse, speziell, die an angrenzenden Bauelemente vorangegangener Gewerke, anderer Bauart und anderer Materialität, sowie alle Eckausbildungen (innen- und Außenecken) und Aussparungen und Durchdringungen sind gemäß dieser Anforderung herzustellen.
Um einen zügigen Raumabschluss zu gewährleisten wird ein hoher Grad an Vorfertigung gefordert. Insbesondere die Holztafelbauelemente sind zwingend inkl. beidseitiger Beplankung, Dämmung und inkl. werkseitig eingebauter Fensterelemente vorzufertigen. Es wird angestrebt auch die Holz-Außenwandbekleidung werkseitig zu montieren.
Sich aus der Elementplanung ergebende Elementstöße sind in allen Schichten zu Verschließen und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Blower-Door-Test
Durch den AG wird ein Blower-Door-Test durchgeführt. Leckagen etc. sind durch den AN kostenfrei nachzubessern. Sollten weitere Blower-Door-Tests, bei Nichtbestehen des 1. erforderlich sein, trägt der AN alle Kosten für die erforderlichen Prüfungen, Nachweise und Dokumentationen.
Holzschutz
Holzschutz nach DIN 68800 als vorbeugende Holzschutzmaßnahmen. Der vorbeugende bauliche Holzschutz für den gesamten Holzbau ist nach DIN 68800-2 auszuführen. Insbesondere wird auf die bauzeitlichen Schutz der Rohdecken hingewiesen.
Weiterhin ist die Tabelle 1 der DIN 68800-1 anzuwenden und Holzbauteile sind entsprechend der Anforderungen Ihrer Gebrauchsklasse auszubilden.
Auf den chemischen Holzschutz soll nach DIN 68800-3 verzichtet werden, wobei durch den AN die Einhaltung der DIN 68800 gewährleistet sein muss.
Bauteilanschlüsse/-verbindungen
Statische Verbindungen HOLZ an HOLZ werden gemäß gesonderter Position extra vergütet. Sonstige konstruktive Verbindungen sind mit in die Positionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Statische Verbindungen HOLZ an STAHLBETON bzw. HOLZ an STAHL werden gemäß gesonderter Position extra vergütet.
Prüfung Vorleistung/ Einmessen
Leistung durch AG.
Baukrane:
Durch den AN Rohbau werden zwei Krane aufgestellt, welche dem AN Holzbau zur kostenfreien Mitbenutzung überlassen werden. Qualifizierte Kranführer zur Ausführung der eigenen Leistung sind durch den AN zu stellen und deren Einsatz in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die ungefähren Kranstandorte sind dem Baustelleneinrichtungsplan gem. Anlage zu entnehmen. Es sind Krane mit folgenden Daten vorgesehen:
- Auslegerlänge 65m
- Traglast max. 9,00t, Traglast an max. Ausladung 1,9t
Sämtliche sonstige zur Ausführung der eigenen Leistungen ggf. erforderlichen Hebezeuge oder Geräte sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Baulogistik
Leistung durch AG.
Sicherungsmaßnahmen
Die Baustelle ist immer gesichert zu verlassen, auch Zwischenbauzustände sind unverzüglich zu sichern. Offene Flächen in notwendigen Zwischenbauzuständen sind vom AN mit einem geeignetem Witterungsschutz zu versehen, das Eindringen von Wasser ist stets zu verhindern.
6.8 Anforderung an Brand-, Schall-, Wärmeschutz
Brandschutz
- Außenwände Holztafelbauweise: hochfeuerhemmend, hfh
- Außenwände Holzmassivbauweise: hochfeuerhemmend, hfh
- Treppenraumwände: feuerbeständig, fb
- Innenwände Massivholzbauweise: hochfeuerhemmend, hfh
- Innenwände Holztafelbauweise: feuerhemmend, fh
- Decken Holzmassivbauweise: hochfeuerhemmend, hfh
- Dach Holzmassivbauweise: hochfeuerhemmend, hfh, harte Bedachung
Schallschutz:
- Ost-Fassaden zur Georg-Hermann-Allee: Außenwände inkl. Fenster: resultierendes Schalldämm-Maß R'w,ges. >= 35 dB (eingebauter Zustand)
- Sonstige Fassaden: Außenwände inkl. Fenster: resultierendes Schalldämm-Maß R'w,ges. >= 30 dB (eingebauter Zustand)
-Wohnungstrenndecken: R`w, erf. > = 54 dB
- Decken zw. Gewerbe und Wohnen: R`w, erf. > = 57 dB
- Trennwände: R`w, erf. > = 53 dB
Wärmeschutz
- Außenwände: U= 0,12 W/m2K
- Dachdecke: U= 0,11 W/m2K
- Fenster: U= 0,80 - 1,00 W/m2K
Weitergehende Anforderungen sind bei entsprechenden LV-Positionen sowie den beiligenden Nachweisen zu entnehmen.
6.9 Schnittstellen andere Gewerke
Schnittstelle Statik
Das Tragsystem des Holzbau besteht aus tragenden Querwänden und Giebelwänden in BSP-Massivholzbauweise. Die Lasten lagern sich teilweise auch über die mittragenden Längswände (HTB-Außenwände und HTB-Flurwände) ab. Die BSP-Decken spannen in Längsrichtung und sind als Einfeldträger mit kurzen Spannweiten dimensioniert.
Die Aussteifung des Gebäudes erfolgt über aussteifende Innenwände (BSP) und aussteifende Außen- und Innenwände (Holztafelkonstruktion), sowie der Deckenausbildung (BSP) in Teilscheiben.
Konstruktive Anschlüsse nicht lastabtragender Bauteile sind vom AN gem. eigener Technischen Bearbeitung einzukalkulieren.
Die Fassade ist in Holztafelbauweise mit einer vorgehängten, hinterlüfteten Außenwandbekleidung geplant. Eine elementweise Vorfertigung, inkl. werkseitiger Einbau der Fenster und inkl. Fassadenbekleidung ist vorgesehen und vom AN Holzbau in der Elementplanung zu berücksichtigen. Maßtoleranzen sind elementweise zu berücksichtigen und auszugleichen.
In die Holzfassade werden Fenster eingebaut (siehe Planunterlagen).
Die Montage der Fenster erfolgt standardmäßig an/ in der Holzfassade durch Verklotzung / Verschraubung. Eine größere Verformung kann von den Fenstern nicht aufgenommen werden. Die Elementierung/ Konstruktion der Fassade ist so zu wählen, dass eine sichere Montage der Fenster, ohne besondere Vorkehrungen möglich ist.
Schnittstelle AN Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung und wird für die gesamte Bauzeit und für alle am Bau Beteiligten zur Verfügung gestellt.
Folgende Einrichtung wird Bauseits gestellt:
- Umzäunung der BE Fläche (einschl. Tore)
- Baustraße (gem. BE-Plan)
- Bauwasser
- Baustrom
- Baubeleuchtung (allgemeine Bereiche)
- Sanitärcontainer
Schnittstelle AN Rohbau
- Der Betonrohbau (Keller, bzw. Teilkeller, Treppenhäuser mit allen Geschossen und teilw. auch Stb-Stützen und Decken über EG werden hausweise vom AN Rohbau fertiggestellt und an den AN Holzbau zur Montage des Raumabschlusses übergeben.
- Meterrisse werden in den TRH vom AN Rohbau eingerichtet
- Einbauteile in Betonbauteilen zur Verankerung des Holzbaus sind nicht geplant.
Schnittstelle AN Dach
- temporärer Witterungsschutz: AN Holzbau
- Dampfsperre, Dämmung, Abdichtung: AN Dach
- temporäre Dachentwässerung: AN Holzbau
- reguläre Entwässerung inkl. Fallrohre: AN Dach
Schnittstelle AN Trockenbau/ Innenausbau
- Sämtliche Wandelemente dieser Leistungsbeschreibung sind durch den AN Holzbau mit den beschriebenen TB-Beplankungslagen zu liefern. Die geforderten Beplankungslagen sind von diesem so auszubilden (Fugenversatz / Stöße / Verspachtelung), dass der geforderte Brandschutz gem. Verwendbarkeitsnachweis und Musterholzbaurichtlinie erfüllt ist.
- Vor den Außenwänden und wohnungs-trennenden BSP-Wänden wird durch den AN Trockenbau eine Installationsebene vorgestellt. In Teilbereichen sind GK-Bekleidungen des AN Holzbau anschließend durch den AN Trockenbau in Q2 zu spachteln
- in Bädern/WCs und OG3 Flur werden die BSP-Decken des AN Holzbau mit AHD durch AN Trockenbau versehen
Trockenbauarbeiten / Wandbekleidungen an Außen- und Innenwänden
- Montage Innentüren in BSP- und Holzständerwänden durch AN Innentüren
Schnittstelle AN Metallbau
- Anschlussplatten zur Anbindung Außentreppe Haus D: AN Holzbau
- Außentreppe Haus D: AN Metallbau
- Metall-Treppengeländer/Absturzsicherung Außentreppe: AN Metallbau
- Holzbekleidung Treppengeländer Außentreppe: AN Holzbau
Schnittstellen AN Elektro:
- Montage von Leerrohren/ Schlitzen in der werkseitigen Vorfertigung: AN Holzbau
- Passgenaue Kernbohrungen in den werkseitig vorgefertigten Holzbauteilen: AN Holzbau
- Durchführung Kabel und Schottung vor Ort durch AN ELT
- Kabelführung für Außenleuchten und Sensoren: AN Elektro
- Rolladen inkl. Antrieb, Anschlusskabel und liefern Kupplung: AN Holzbau
- Schalter, Anschluss der Kupplung: AN Elektro
- Türkontake/Summer inkl.Anschlusskabel liefern: AN Holzbau
- Anklemmen Türkontakte: AN Elektro
Schnittstelle AN HLS
- Passgenaue Kernbohrungen in den vorgefertigten Holzbauteilen: AN Holzbau
- Durchführung Medium und Schottung durch AN HLS
6.10 Angaben einzusetzende Materialien
Nachweise Material - Außenwand / Innenwand / Tragwerk
Oberfläche Brettsperholz
- Sichtbar verbaut: Industrie-Sicht-Qualität, gehobelt, ohne Beschichtung/Farbbehandlung
- Nicht sichtbar verbaut (nachträgliche Bekleidung): Nicht-Sicht-Qualität C
Mineralwolle
Wärmedämmschicht aus Mineralwolle, nicht brennbar, gem. AbZ. Für den Einbau in Außenbauteile GK 0 u.a. nach DIN 68800-2, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: U= 0,035 W/mK u.a. nach DIN EN 13162, nichtbrennbar, Klasse A1 u.a. nach DIN EN 13501-1, Schmelzpunkt >1000°C.
Stahl
Korrosionsschutz der Stahlbauteile gem. DIN EN 1995-1-1:2010-12, Tab. 4.1, Nutzungsklasse 1. Alle Stahlteile, die nach ihrem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen feuerverzinkt werden. Die Nachbesserung von Fehlstellen und Beschädigungen muss entsprechend DIN EN ISO 1461 erfolgen. Alle anderen Stahlteile müssen mind. einen einfachen Korrosionsschutz erhalten. Er muss mit Zinkauflagen gemäß DIN EN ISO 14713 ausgeführt werden.
Nachweis für die Erfüllung der in dieser Ausschreibung geforderten energetischen Werte
Bei diesem Nachweis sind die Ausführungen des gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie die Vorgaben u.a. der EN 14351-1 und die Forderungen dieser Ausschreibung zu berücksichtigen.
Chemischer Holzschutz u.a. nach DIN 68800:
Es ist ein Bläueschutz gefordert, darüber hinaus ist kein zusätzlicher chemischer Holzschutz gefordert.
Die für den Schutz gegen holzverfärbende (Bläue) und/oder holzzerstörende Pilze eingesetzten Mittel müssen eine BAuA-Registriernummer haben und, sofern zugelassen, eine Zulassungsnummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).
Oberflächenbehandlung Holzteile:
Falls erforderlich hat die Holzschutzmittelbehandlung allseitig, auch beim Leistenmaterial, zu erfolgen. Die vollständige Oberflächenbehandlung der Fenster ist komplett im Werk auszuführen.
Es sind die Verarbeitungsvorschriften der Beschichtungsmittelhersteller anzuwenden.
Der Auswahl des Beschichtungssystems ist das Merkblatt HO.01 "Klassifizierung von Beschichtungen für Holzfenster und -Haustüren", Tabelle 1 zugrunde zu legen.
Oberfläche Aluminium
Die Beschichtung ist nach den gültigen Qualitätsrichtlinien für die Beschichtung von Bauteilen aus Aluminium der GSB-International (GSB AL 631), bzw. den QUALICOAT-Vorschriften auszuführen.
Die Aluminium-Profile sind aus EN AW-6060 T66 in Eloxalqualität und gemäß DIN EN 755 und DIN EN 12020 anzubieten. Die Ausführung muss nach den einschlägigen Normen und Richtlinien, den anerkannten Regeln der Technik und den Angaben des Systemgebers erfolgen.
Oberflächenschutz Aluminium:
Wenn der Auftragnehmer für den vorübergehenden Oberflächenschutz Schutzlack oder selbstklebende Folien einsetzen will, müssen diese mit den angrenzenden Stoffen verträglich sein, die Folien müssen UV-Beständig und Verwitterungsresistent sein. Weiter muss sichergestellt sein, dass sich das eingesetzte Material rückstandslos entfernen lässt.
GEWERKESPEZIFISCHE ANGABEN AUSFÜHRUNG
GEWERKESPEZIFISCHE ANGABEN BAUSTELLE 7 GEWERKESPEZIFISCHE ANGABEN BAUSTELLE
Der Bauleiter des AN hat an der wöchentlichen Bausitzung mit der Objektüberwachung und dem AG teilzunehmen.
7.1 Angaben zur Baustelle / Baustelleneinrichtung
7.1.1 Flächen Baustelleneinrichtung AN/ AG
Flächen für die Baustelleneinrichtung des AN stehen nur begrenzt auf dem Baufeld zur Verfügung. Diese sind mit der Objektüberwachung des AG abzustimmen. Den Zeitpunkt der Wegnahme der Baustelleneinrichtung, auch von Teilbereichen, bestimmt die Objektüberwachung des AG in Abstimmung mit dem Unternehmer.
7.1.2 Lagerplätze
Lagerflächen stehen begrenzt zur Verfügung. Die Lagerflächen sind im Einzelnen mit der Objektüberwachung des AG abzustimmen.
7.1.3 Aufenthalts- und Lageräume (verschließbar)
(Verschließbare) Aufenthalts- und Lageräume stehen dem AN bauseits nicht zur Verfügung.
7.1.4 Sanitäranlagen
Ein Sanitärcontainer wird zur Mitbenutzung durch Dritte bereitgestellt.
7.1.5 Baustrom
Im Bereich der Baustelle vorhanden. Lage gem. BE-Plan .
7.1.6 Bauwasser
Im Bereich der Baustelle vorhanden. Lage gem. BE-Plan .
7.1.7 Schmutzwasser (Abwasser)
Im Bereich der Baustelle vorhanden. Lage gem. BE-Plan.
7.1.8 Bauzaun
Die Baustelleneinrichtungsfläche wird von einer bestehenden Grundstückseinfasssung Mauern und Zäunen, sowie im Bereich der Zufahrt an der östlichen und südlichen Grundstücksgrenze durch einen Bauzaun begrenzt.
7.1.9 Hebezeuge, Geräte und Maschinen
Durch den AN Rohbau werden zwei Krane aufgestellt, welche dem AN "Raumabschluss: Holzbau" zur kostenfreien Mitbenutzung überlassen werden.
Qualifizierte Kranführer zur Ausführung der eigenen Leistung sind durch den AN zu stellen und deren Einsatz ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die ungefähren Kranstandorte sind dem Baustelleneinrichtungsplan gem. Anlage zu entnehmen. Es sind Krane mit folgenden Daten vorgesehen:
- Auslegerlänge 65m
- Traglast max. 9,00t, Traglast an max. Ausladung 1,9t
Sämtliche sonstige zur Ausführung der eigenen Leistungen ggf. erforderlichen Hebezeuge oder Geräte sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Die Wahl und der Einsatz der Geräte und Maschinen sind Sache des Auftragnehmers und sind in die jeweiligen Leistungspositionen mit einzukalkulieren, mit Ausnahme der zuvor beschriebenen bauseitigen Kranstellung.
7.1.10 Absturzsicherung/ Verkehrssicherung
Absicherung von Baugruben, Verschluss von Öffnungen, sowie seitliche Absturzsicherungen während der Ausführungs- und Vertragslaufzeit sind durch den AN, mit geeignetem Material herzustellen und sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren.
7.1.11 Schutz von Bauteilen
Der AN hat ohne besondere Berechnung Maßnahmen zum Schutz seiner Arbeiten gegen Beschädigungen zu treffen, für Schäden haftet der AN. Dies gilt für den Schutz offen gelegter Flächen und für den Schutz der eigenen Leistung.
Für Schäden und Folgeschäden haftet der Unternehmer.
7.1.12 Reinigung
Die Arbeitsbereiche sind werktäglich aufzuräumen und zu reinigen.
Der AN hat Abfall (Schutt und Müll) aus dem Bereich des AG (betrifft auch Abfall Vorgewerke) bis zu einer Menge von 1 m3 mit zu entsorgen.
7.1.13 Verschluss von Öffnungen
Verschluss von Öffnungen in der Decke während der Ausführungs- Vertragslaufzeit durch AN, mit geeignetem Material.
7.2 Art, Lage, Maße, Dauer von bauseitigen Gerüsten
Bauseits werden für Leistungen Dritter folgende Gerüste gestellt:
-sämtliche Gerüste werden durch den AG gestellt
Das Stellen der Gerüste erfolgt im vorgezogenen an die Montage der vorgefertigten Holztafelbauelemente, hausweise und abschnittsweise, gem. Baufortschritt, durch den AN, insbesondere für folgende sich anschließende Arbeiten
- Montage Holzbau
- Montage Verschließen Montagestöße Holztafelbauelemente
- Montage Fassadenbekleidung Holzfassade
Grundsätzlich sind bei der Benutzung der Gerüste die Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu berücksichtigen und - soweit erforderlich - auch die Bestimmungen der Bauaufsicht.
7.3 Art, Lage Ausbildung benachbarter Bauteile
Auf dem Baufeld sind keine benachbarten Bebauungen vorhanden.
7.4 Lärm und Schadstoffe
Die Arbeitszeiten müssen den gültigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Arbeiten auf der Baustelle sind Werktags im Zeitraum zwischen 07.00 und 20.00 Uhr zugelassen. Der Lärmpegel darf max.55 dB(A) für allgemeine Wohngebiete nicht überschreiten. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20dB(A) überschreiten.
Eine Verminderung des Lärm- und Schadstoffeintrages während der Baumaßnahme hat durch den Einsatz von lärm- und schadstoffreduzierten Baufahrzeugen und Maßnahmen wie den Einsatz von Wasser bei trockener Witterung zu erfolgen.
Die gesetzlichen Anforderungen an Lärmschutzmaßnahmen gelten als Nebenleistungen und sind mit den Preisen des Angebotes abgegolten.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die an die Bauflächen angrenzenden Bereiche nicht durch die Bautätigkeit beeinträchtigt werden und keine unnötigen Emissionen auf die Umgebung einwirken.
Der Umgang mit wasserschädlichen Stoffen, z. B. Schmierölen, Schalungsmitteln etc., hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
Diese Leistungen zählen zu Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet.
7.5 Bestandsleitungen, Rigolen
Auf dem Baufeld befinden sich Bestandsleitungen und Rigolen, Verortung siehe Planunterlagen.
GEWERKESPEZIFISCHE ANGABEN BAUSTELLE
VORBEMERKUNGEN MONTAGEARBEITEN Allgemein
Die nachfolgenden Positionen umfassen die Montage von Holzinnenwänden, Holzdeckenelementen, Stützen- und Unterzügen, Außenwänden und Fassadenbekleidung. Sämtliche Bauteile werden dem Auftragnehmer (AN) bauseits durch den Auftraggeber (AG) auf der Baustelle zur Montage bereitgestellt.
Die vollständige Montage aller bereitgestellten Bauteile ist Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers.
Der Abbund sowie die erforderlichen Kleineisen werden bauseits vom Auftraggeber bereitgestellt. Ebenso stellt der Auftraggeber sämtliches für die Montage erforderliche Montagematerial zur Verfügung. Maschinen und Werkzeuge sind von AN einzukalkulieren.
Witterungsschutz
Der Auftragnehmer erhält vor Ausführung der Arbeiten vom Auftraggeber ein Witterungsschutzkonzept. Dieses ist während der gesamten Ausführungszeit verbindlich einzuhalten.
Dokumentation und Kommunikation
Die Dokumentation zwischen AN und AG erfolgt über die Software Capmo. Baufortschrittsdokumentation und Mängel werden mithilfe der Software erfasst und dokumentiert (Ticketzuweisung). Unmittelbar nach der Vergabe erfolgt eine umfangreiche Einweisung der Software durch den AG.
Tagesberichte vom AN sollen ebenfalls über Capmo eingereicht werden.
Kommunikation und Bauleitung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Dauer sämtlicher auszuführender Leistungen einen qualifizierten, deutschsprachigen Ansprechpartner zu benennen. Dieser muss während der Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle präsent bzw. jederzeit erreichbar sein und die Kommunikation mit der Bauleitung sicherstellen.
Der Ansprechpartner muss befugt sein, technische, organisatorische und terminliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber, der Bauleitung sowie anderen am Bau Beteiligten eigenständig zu führen und verbindliche Entscheidungen innerhalb seines Verantwortungsbereiches treffen zu können.
Sämtliche Anweisungen, Abstimmungen, Besprechungen sowie die Dokumentation der Leistungserbringung sind in deutscher Sprache durchzuführen. Eventuell erforderliche Übersetzungsleistungen sind durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten sicherzustellen.
Die Benennung des Ansprechpartners einschließlich Kontaktdaten hat spätestens vor Beginn der Montagearbeiten zu erfolgen. Ein Wechsel des Ansprechpartners ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
VORBEMERKUNGEN MONTAGEARBEITEN
MONTAGEZEITRAUM Ausführungszeiten
HAUS C
Ausführungszeitraum 04.01.2027 - 30.04.2027
HAUS A & B
Ausführungszeitraum 01.05.2027 - 20.08.2027
HAUS D
Ausführungszeitraum 23.08.2027 - 31.12.2026
MONTAGEZEITRAUM
01 AUSFÜHRUNGSBESCHREIBUNGEN BAUTEILE
01
AUSFÜHRUNGSBESCHREIBUNGEN BAUTEILE
01.01 Beschreibung Innenwände
01.01
Beschreibung Innenwände
01.02 Beschreibung Decken und Dach
01.02
Beschreibung Decken und Dach
01.03 Beschreibung Außenwände
01.03
Beschreibung Außenwände
01.04 Beschreibung Außenwandbekleidung
01.04
Beschreibung Außenwandbekleidung
04 BAUSTELLEN- UND SICHERHEITSEINRICHTUNG
04
BAUSTELLEN- UND SICHERHEITSEINRICHTUNG
04.01 Baustellen- und Sicherheitseinrichtungen
04.01
Baustellen- und Sicherheitseinrichtungen
04.02 Schutzmaßnahmen
04.02
Schutzmaßnahmen
05 MONTAGEARBEITEN HAUS A
05
MONTAGEARBEITEN HAUS A
05.01 MONTAGE INNENWÄNDE
05.01
MONTAGE INNENWÄNDE
05.02 MONTAGE STÜTZEN UND UNTERZÜGE
05.02
MONTAGE STÜTZEN UND UNTERZÜGE
05.03 MONTAGE DECKEN UND DACH
05.03
MONTAGE DECKEN UND DACH
05.04 MONTAGE AUßENWÄNDE
05.04
MONTAGE AUßENWÄNDE
05.05 MONTAGE FASSADENBEKLEIDUNG
05.05
MONTAGE FASSADENBEKLEIDUNG
06 MONTAGEARBEITEN HAUS B
06
MONTAGEARBEITEN HAUS B
06.01 MONTAGE INNENWÄNDE
06.01
MONTAGE INNENWÄNDE
06.02 MONTAGE STÜTZEN UND UNTERZÜGE
06.02
MONTAGE STÜTZEN UND UNTERZÜGE
06.03 MONTAGE DECKEN UND DACH
06.03
MONTAGE DECKEN UND DACH
06.04 MONTAGE AUßENWÄNDE
06.04
MONTAGE AUßENWÄNDE
06.05 MONTAGE FASSADENBEKLEIDUNG
06.05
MONTAGE FASSADENBEKLEIDUNG
07 MONTAGEARBEITEN HAUS C
07
MONTAGEARBEITEN HAUS C
07.01 MONTAGE INNENWÄNDE
07.01
MONTAGE INNENWÄNDE
07.02 MONTAGE STÜTZEN UND UNTERZÜGE
07.02
MONTAGE STÜTZEN UND UNTERZÜGE
07.03 MONTAGE DECKEN UND DACH
07.03
MONTAGE DECKEN UND DACH
07.04 MONTAGE AUßENWÄNDE
07.04
MONTAGE AUßENWÄNDE
07.05 MONTAGE FASSADENBEKLEIDUNG
07.05
MONTAGE FASSADENBEKLEIDUNG
08 MONTAGEARBEITEN HAUS D
08
MONTAGEARBEITEN HAUS D
08.01 MONTAGE INNENWÄNDE
08.01
MONTAGE INNENWÄNDE
08.02 MONTAGE STÜTZEN UND UNTERZÜGE
08.02
MONTAGE STÜTZEN UND UNTERZÜGE
08.03 MONTAGE DECKEN UND DACH
08.03
MONTAGE DECKEN UND DACH
08.04 MONTAGE AUßENWÄNDE
08.04
MONTAGE AUßENWÄNDE
08.05 MONTAGE FASSADENBEKLEIDUNG
08.05
MONTAGE FASSADENBEKLEIDUNG
09 STUNDENLOHNARBEITEN
09
STUNDENLOHNARBEITEN
09.01 Stundenlohnarbeiten
09.01
Stundenlohnarbeiten