To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Trockenbauarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18340
Trockenbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten
Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von
Kalkulation und Arbeitsausführung:
BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,
BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau,
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.,
VdS Schadenverhütung GmbH.
Die Vergabe der Leistung soll im
Pauschalierungsverfahren erfolgen.
Aufenthalts- und Lagerräume können vom Auftraggeber
nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten
hierfür sind in die Einheitspreise des Angebotes
einzurechnen.
2 Vorleistung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem
Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und
Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert
den Teil seiner späteren Dokumentation
übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen,
Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und
technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau
vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn
beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt
werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder
Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese
Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung
des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr
nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche
Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als
Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen
lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen
baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd
sind alle
eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für
Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände,
Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren
etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden
nicht gesondert vergütet, soweit nicht in
Leistungspositionen ausdrücklich abweichend
beschrieben.
Die Arbeiten sind abschnittsweise durchzuführen (nach
Vorgabe des AG).
Zusätzliche Anfahrten für das Einbringen von Dämmung
und Dampfsperre vor dem Verputzen werden nicht
separat vergütet.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Ausführung
3.1.1 Allgemeine Grundlagen zur Kalkulation
Der nutzungsbezogene Mindestschallschutz gemäß VDI ist
einzuhalten, weiterhin prinzipiell erhöhter
Schallschutz nach DIN 4109.
Sind Befestigungen von Bauteilen an Vorsatzschalen
erforderlich, hat der AN dafür zu sorgen, dass
verdeckte Rohre und Leitungen nicht beschädigt werden.
Für die Beplankung sind, soweit nicht anders
beschrieben, Platten mit mindestens 12,5 mm Dicke und
einer
möglichst festen Oberfläche zu verwenden. Beplankungen
unter Fliesen- und Plattenbelägen sind
mindestens 2-lg. auszuführen.
3.1.2 Produkte
Für die Konstruktion sind die Zulassungen und
Prüfbescheide sowie die Richt- und Systemzeichnungen
des
jeweilig gewählten Herstellers maßgebend. Dabei ist
das System zu bevorzugen, welches bei gleicher
Wanddicke die höchsten Schalldämmwerte erreicht und
die anderen bauphysikalischen Anforderungen
ausreichend abdeckt. Für das vom AN zur Ausführung
vorgesehene Herstellersystem ist rechtzeitig vor
Ausführung die Zustimmung vom AG einzuholen.
In Feucht- und Kellerräumen sind mindestens
feuchtraumgeeignete hydrophobierte Gipsplatten (GKBI)
einzubauen. Dies gilt auch für die untere Lage bei
doppellagigen Beplankungen. Geschnittene Kanten
imprägnierter Platten sind nachzuimprägnieren.
3.1.3 Anschlüsse, Durchdringungen, Fugen
Anschlüsse an thermisch beanspruchte Bauteile bzw.
Einbauteile sind beweglich auszubilden. Anschlüsse an
angrenzende Bauteile sind, sofern in den Unterlagen
nicht anders beschrieben oder angegeben, stumpf
auszuführen. Haarfugen sind zulässig.
Werden Flächendichtungen in Ausnahmefällen von
Befestigungselementen durchdrungen, sind diese
ebenfalls abzudichten. Hierfür sind Formteile aus dem
verwendeten Abdichtungssystem zu verwenden, die
geeignet sind für die Verwendung zusammen mit der
Flächendichtung.
Querschnittsschwächungen bzw. -veränderungen von
Bauteilen (Dehnfugen, unterschnittene Sockel etc.)
sind stets mit der gleichen Anzahl von
Beplankungslagen auszuführen wie nebenliegende
Wandflächen.
Im Übergang von verschiedenen Flächen (z. B.
Dach-Wand), beim Anschluss an andere Bauteile oder
-elemente sowie bei Wandanschlüssen sind stets
Trennfugen mit Abschlussprofilen zu erstellen. Diese
sind
anschließend dauerelastisch, abreißsicher und
überstreichfähig zu verfugen.
Alle Deckenanschlüsse (an Stützen, Außen- und
Innenwände sowie Trennwände) sind so auszuführen, dass
alle Bauteilanforderungen gewährleistet werden. Die zu
erwartenden Bewegungen der Wände und der
Decken müssen ohne Beeinträchtigung möglich sein.
Elastisch verschlossene Fugen sind grundsätzlich zu
hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden.
Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht
saugende Materialien zu verwenden.
Anschlüsse zwischen Unterkante Rohbaukonstruktion und
Oberkante Wand sind entsprechend den
möglichen Verformungen unter Berücksichtigung der
bauphysikalischen Anforderungen als Gleitanschlüsse
gemäß Herstellerangaben auszubilden.
3.1.4 Unterkonstruktion - allgemein
Für Nassraumbereiche mit hoher
Feuchtigkeitsbeanspruchung sind als
Metallunterkonstruktion verzinkte und
korrosionsgeschützte Stahlblechprofile sowie
korrosionsgeschützte Befestigungsmittel zu verwenden.
3.1.5 Spachtelung, Oberflächen
Der AN prüft vor Ausführung von oberflächensichtig
verbleibenden Arbeiten, ob in der späteren Nutzung
Streiflicht entstehen kann oder künstliche Beleuchtung
geplant ist. In diesem Fall sind Oberflächen nach Q4
streiflichttauglich herzustellen. Die Versorgung der
Streiflichtquellen während der Ausführung erfolgt durch
den AN.
Ist für einen Raum Gussasphalt als Bodenaufbau
vorgesehen, dürfen Spachtelarbeiten erst im Anschluss
daran durchgeführt werden. Es ist zu vermeiden, dass
gespachtelte Flächen mit Warmluft beaufschlagt
werden.
Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen sind auf
Gehrung herzustellen, soweit nicht
produktspezifisch eine andere Ausführung vorgesehen
ist.
Elastische Verfugungen sind grundsätzlich mit
überstreichbarem Material auszuführen.
Die Ausführung der Innenecken von Wänden, die
erkennbar nur vliesarmiert und/oder gestrichen werden,
erfolgt stets mit Inneneckformteilen.
Der AN erkundet unaufgefordert, welche Wandoberflächen
vom Folgegewerk mit Fliesen belegt werden, und
spachtelt in diesen Bereichen die Oberfläche zur
späteren Aufnahme von Fliesenbelägen.
3.1.6 Brandschutz
Die Einbauanleitungen aller von Drittgewerken
verbauten Produkte, die in Trockenbaukonstruktionen
liegen
oder diese tangieren, sind vom AN selbsttätig bei dem
AG abzufordern, um die für diese Produkte
erforderlichen Einbausituationen erstellen zu können
(so beispielsweise die Einbauanleitungen von
Brandschutzklappen, damit der AN die verstärkten
Profile, die Laibung und den umlaufenden Spalt um die
Klappen maßhaltig und zulassungsgerecht herstellen
kann).
Trockenbauwände mit Schall- oder
Brandschutzanforderungen sind in mindestens 150 mm
Wandstärke
auszuführen, sofern Lichtschalter und Steckdosen in
der Wand vorgesehen sind, um die erforderlichen
Brand- und Schallschutzanforderungen auch im
Bodenbereich hinter Hohlwanddosen herstellen zu können.
Sind in der Planung des AG Wände mit Brand- oder
Schallschutzanforderungen in geringer Wandstärke als
150 mm vorgesehen, so meldet der AN hiergegen Bedenken
an.
Öffnungen für Schalter- und Abzweigdosen sind
entsprechend den Elektroinstallationsplänen bzw. nach
Angabe des Elektrikers herzustellen. Bei
Trennwandkonstruktionen mit Brandbeanspruchungen sind
die
Elektrodosen in Gips einzubetten oder rückseitig
abgekoffert oder mittels zugelassener Hohlwanddosen
auszuführen. Keinesfalls sind sich gegenüberliegende
Elektrodosen zulässig ohne Hinterfüllung mit
Mineralwolle oder Gipsmörtel.
Durchführungen durch brand- oder
schallschutzqualifzierte Trockenbauwände sind stets
mit Auslaibung aus
Blech und Beplankung entsprechend dem Hauptbauteil im
Laibungsbereich auszuführen.
Werden Brandschutzklappen in Trockenbauwände
eingebaut, so hat der AN nach Ausführung der ersten
BS-Klappe die Zustimmung des RLT-Prüfingenieurs zur
getätigten Ausführung einzuholen. Erst nach dessen
Zustimmung sind weitere BS-Klappen im Trockenbau
einzubauen.
Dem AN obliegt eine hohe Verantwortung durch das
Verschliessen/ Verdecken von Brandschottungen.
Demzufolge dard der AN Trockenbaukonstruktionen mit
horizontalen Brandschottungen in Geschossdecken,
unabhängig von jeglicher AG-seitiger Freigabe zum
Schliessen von Schächten und Vorwänden, nur dann
erfolgen, wenn die Geschossdeckendurchtritte
brandschutztechnisch qualifiziert verschlossen wurden.
Ist
dies trotz Aufforderung an den AN, die entsprechenden
Trockenbaukonstruktionen zu schliessen nicht
erfolgt, so meldet der AN Bedenken beim AG gegen die
Bauausführung an und stellt die diesbezüglichen
Leistungen bis zur Klärung zurück.
3.1.7 Türen
Türöffnungen sind unabhängig vom Türblattgewicht stets
mit eingestellten UA-Verstärkungsprofilen
auszuführen.
Soweit Rohrrahmentüren, auch von Drittgewerken, an
oder zwischen Trockenbauwänden zum Einbau
vorgesehen sind, sind die Einbauanleitungen der Türen
zu beachten. In solchen Situationen sind in der Regel
mindestens Quadratrohre von 50 x 50 x 4 mm mit
teleskopierbaren Deckenanschlüssen vorzusehen. Sind
solche Unterkonstruktionen nicht vorhanden, meldet der
AN rechtzeitig vor dem Schleifen der zweiten
Wandseite Bedenken gegen den Türeinbau an.
3.2 Bauphysik
Soweit außenseitig keine oder nur eine Dämmung
geringer Stärke (< 6 cm im Laibungsbereich) aufgebracht
wird, soll eine zusätzliche Laibungsinnendämmung
vorgesehen werden. Als Material hierfür sind
Kalziumsilikatplatten zu verwenden, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes beschrieben ist. Der AN
weist
den AG ggf. auf das Erfordernis der vorbeschriebenen
Laibungsinnendämmung hin.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
05 Haus A + B
05
Haus A + B
05.01 Trockenbau
05.01
Trockenbau
10 Stundenlohnarbeiten
10
Stundenlohnarbeiten
Stundenlöhne enthalten die Zulagen
für Feiertags-,
Samstags-/Sonntagsarbeit sowie für
Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im
Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen
für Verpflegung, Übernachtung sowie
Kleinmaterialien, Einsatz von
Kleinmaschinen und
Verbrauchsmaterialien usw.
abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der
nachstehend genannten Stunden
besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für
Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn
die voraussichtlich benötigten
Aufwendungen vor Arbeitsausführung
von der Bauleitung
bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie
Transport, Reinigung,
Stemm-/Abbrucharbeiten etc.,
gelangen grundsätzlich nur die
Stundensätze für Bauhelfer zur
Abrechnung.
Die vom AN angegebenen
Stundensätze werden als Grundlage
wechselseitiger
Zeitaufwandsverrechnung zwischen
AN und AG herangezogen.
Stundenlöhne enthalten die Zulagen
10.__. 1 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche
nicht in den Positionen erfasst sind
und nur auf ausdrückliche Anweisung
der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
Fachwerker
10.__. 1
Stundensatz: Fachwerker
O
1.00
h
10.__. 2 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche
nicht in den Positionen erfasst sind
und nur auf ausdrückliche Anweisung
der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
Bauhelfer
10.__. 2
Stundensatz: Bauhelfer
O
1.00
h