Verglasung
Neubau Studentenquartier Metten
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Vorbemerkungen 1. In die Lücke "Angebotenes Fabrikat" hat der Bieter die genaue Bezeichnung des angebotenen Belages (Erzeuger, Type, Kollektion) anzugeben, einschließlich der wichtigen technischen Daten. Auf Anforderung sind die angegebenen Werte durch Prüfzeugnisse einer staatlich autorisierten Prüfanstalt zu belegen.2. Die ausgeschriebenen Angaben sind Mindestwerte.3. Die befestigten Verkehrsflächen auf dem Grundstück können grundsätzlich mitbenutzt werden. Beschädigungen sind durch den AN zu beseitigen. Die Sauberhaltung obliegt ebenfalls den AN.4. Sind über die Grundstücksfläche hinaus zusätzliche Baustelleneinrichtungsflächen erforderlich, sind diese vom AN selbst zu beschaffen. Die hierfür anfallenden Kosten sind mit den Angebotspreisen abgegolten.5. Lager und Arbeitsräume werden von AG nicht zur Verfügung gestellt und sind vom AN selbst einzurichten. Die anfallenden Kosten sind mit den Angebotspreisen abgegolten.6. Über Art und Umfang der beschriebenen Leistungen hat sich der Bieter an Ort und Stelle zu Überzeugen. Eine Besichtigung der Baustelle und der örtlichen Gegebenheiten wird deshalb vor Kalkulationsbeginn dringend empfohlen. Nachforderungen die auf Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse beruhen, können nicht anerkannt werden.7. Der Bauherr behält sich das Recht vor einzelne Positionen zu ändern bzw. nicht ausführen zu lassen.8. Fallen Arbeiten an, die im LV nicht oder anders ausgeschrieben sind, so ist vor deren Beginn ein Preis schriftlich mit dem AG, der auf der Kalkulation des Hauptangebotes beruht zu vereinbaren.9. Für Bestellungen auf Grund der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Massen übernimmt der AG sowie der Planer keine Haftung. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmass, welches, soweit nicht durch Arbeitspläne belegt ist, an Hand von örtlichen Aufmassen und Aufmasszeichnungen vom Auftragnehmer zu erbringen ist.10. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelle in einem sauberen Zustand zu halten, insbesondere den von seinen Arbeiten anfallenden Bauschutt, Verpackungsmaterial und Abfälle sowie Verunreinigungen nach Erbringung der Bauleistung zu beseitigen. Abfälle sind getrennt zu beseitigen nach den gültigen gesetzlichen Regelungen.11. Sämtliche Nebenarbeiten, die zum Ausführen der in den einzelnen Positionen beschriebenen Leistungen, notwendig sind, sind in den Preis einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.Dazu zählen Arbeiten wie:- notwendige Materialien- Abdeckungsmaterialien zum Schutz der Bausubstanz- Abdeckarbeiten- Baustelleneinrichtungen - Arbeitssicherheit, Unfallverhütung - usw. gemäß VOB12. Der Bauherr behält sich vor, Teile des Leistungsverzeichnis selbst zu beschaffen bzw. nicht zu beauftragen.Ein Anspruch zur Ausführung aller ausgeschriebenen Positionen besteht nicht.13. Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§812 BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung (§818 Abs. 3 BGB) berufen."14. Lieferung und Montage erfolgt in mehreren Abschnitten - siehe Ausführungstermine. Mehrfache Anfahrten sind in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Die genauen Liefer- und Montagetermine sind im Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen. Ausführungstermine "absturzsichere Verglasung": Haus 4: 11.05.2026 - 15.05.2026 Haus 3: 15.06.2026 - 26.06.2026 Haus 2: 22.06.2026 - 03.07.2026 Haus 1: 06.07.2026 - 17.07.2026 15. Der Transport der Materialien kann über die jeweiligen Treppentürme (1 Stk/Haus) am Fassadengerüst "Seite Laubengang" (lichte Breite 0,55m) bzw. je nach Fertigstellungsgrad über die Stahltreppen der Treppenhäuser (lichte Breite 1,35m) erfolgen. Die erforderlichen Hebezeuge / Kräne sind vom Auftragnehmer selbst zu stellen bzw. zu beschaffen. Alle Arbeits- und Schutzgerüste (auch über 2 m Arbeitshöhe), die zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen benötigt werden, sind vom Auftragnehmer zu stellen und werden nicht gesondert vergütet.16. Sämtlicher anfallender Abfall ist gemäß der Müllentsorgungssatzung des Abfallwirtschaftsamt, zu entsorgen.Der AN schuldet dem AG auf Anfrage den Nachweis hierüber.Verpackungsmaterial:Das Verpackungsmaterial gemäß Verpackungsordnung bleibt im Eigentum des AN und ist eigenverantwortlich zu entsorgen.17. Die Arbeiten sind nach den einschlägigen Normen, Richtlinien und Verarbeitungsvorschriften, jeweils in der zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Ausgabe, sowie nach dem Stand der Technik zu erstellen und einzubauen.
Vorbemerkungen
Technische Hinweise Die termingerechte Ausführung der Bauarbeiten erfolgt nach Vereinbarung in einem persönlichen Bietergespräch. Grundlagen für die Durchführung der o. g. Bauarbeiten ist die VOB/B+C in ihrer zur Zeit der Ausführung gültigen Fassung. Neben den durch die VOB/C definierten Nebenleistungen sind nachfolgende Leistungen, sofern diese nicht in gesonderten LV-Positionen ausreichend erfasst sind, in den Einheitspreis einzurechnen und somit durch diesen abgegolten: - Maße sind vor Ort zu prüfen. Maßdifferenzen zwischen den   Ausführungszeichnungen und baulichen Gegebenheiten sind   unverzüglich der örtlichen Bauleitung mitzuteilen - Die Vorhaltung der für die Ausführung der Arbeiten benötigten   Geräte, Hebegeräte, Maschinen und Gerüste, Bockgerüste,   sowie das Einrichten und Räumen der Baustelle mit An- und   Abfuhr. - Komplett liefern und montieren aller notwendigen Materialien   sauberes Anarbeiten an andere Bauteile - Abdecken von Böden, sowie Abkleben und Schützen   benachbarter Bauteile und Bereiche Für die einzelnen Gewerke dieses LVs sind die geltenden DIN-Vorschriften und die anerkannten Regeln der Bautechnik zu beachten. Sämtliche für die nachfolgenden Gewerke notwendigen , Hebegeräte, Arbeits- und Schutzgerüste (auch über 2m Arbeitshöhe) sowie alle geltenden Sicherheits- und Unfallbestimmungen sind mit den angebotenen EPs abgegolten. Bedarf-, Alternativ-, und Regiepositionen sind nur auf besondere Anweisung durch den Bauherrn auszuführen. Sofern in den LV-Positionen nicht ausdrücklich eine bauseitige Beistellung von Materialien beschrieben wird, ist das Liefern, Abladen, Lagern und Einbauen der Stoffe enthalten. Der AN ist verpflichtet, die Mitbenutzung seiner Einrichtungen durch andere Auftragnehmer zu gestatten. Betriebskosten oder sonstige durch die Benutzung entstehende Kosten sind ohne Einschaltung des AG direkt zwischen den Unternehmen abzurechnen. Vermessungs- und Einmessarbeiten sind in vollem Umfang vom Auftragnehmer zu erbringen. Die Wahl der Geräte- und Maschinen in der Art und Größe ist für die zu erbringenden Leistungen in Beachtung der örtlichen Gegebenheiten eigenverantwortlich durch den AN zu wählen.
Technische Hinweise
Allgemeine Hinweise Es wird nicht in jeder Position eigens benannt, dass zur Durchführung der Leistung notwendige Materialien Bauhilfsmaterialien, wie Schalbretter, Schalungen bzw. Folien für Schutzmaßnahmen und sonstige Baubehelfe nach Beendigung der Leistung wieder zurückgebaut und entfernt werden müssen und dies in den jeweiligen Positionspreis einzurechnen ist.
Allgemeine Hinweise
01 Verglasungsarbeiten
01
Verglasungsarbeiten
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Absturzsichere Verglasung
01.02
Absturzsichere Verglasung
01.03 Regiearbeiten
01.03
Regiearbeiten