Parkettarbeiten
Neubau Stadtteilzentrum Büchenbach
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your estimate

until

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeine Baubeschreibung A L L G E M E I N E B A U B E S C H R E I B U N G 1. Allgemeines Bauvorhaben: Neubau BSZ - Stadtteilzentrum mit Stadtteil- bibliothek in 91056 Erlangen - Büchenbach Adresse/ Baustelle: Lindnerstraße 1, 91056 Erlangen Gemarkung Büchenbach, Teilfläche Fl.Nr. 690 Bauherr: Stadt Erlangen, Amt für Gebäudemanagement Rathausplatz 1, 91052 Erlangen Gebäudeklasse: Gebäudeklasse 5 nach Art. 2 (3) BayBO, Sonderbau nach Art. 2 (4) BayBO und Versammlungsstätte (VstättV) Lage: Vor dem Gebäude liegt eine Bushaltestelle, gegenüber ein Nahversorgungszentrum. Im Osten verläuft ein Grünzug, südlich liegt ein größerer Spielplatz. Im Westen angrenzend ein 3-5 geschossiger Wohnungsbau mit Kindertagesstätte im Erdgeschoss. Größe und Bauart: Das Gebäude ist 3-geschossig und unterkellert. Die Geschosshöhen betragen 4,08 m , die Gebäudehöhe 12,67 m Die Bruttogeschossfläche beträgt 4.439 qm, Es handelt sich um einen Stahlbeton-Skelettbau mit Flachdecken und nichttragender Vorhangfassade. Oberkante Fertigfußb. EG 0.00 = ca. 300,70m ü. NN. Bauzeit: Der Bau erfolgt in einem Bauabschnitt von Mitte 2023 bis Mitte 2026. 1. Baubeschreibung Baugrund: Die Schichtenabfolge im Baufeld ist von oben nach Unten: - 0,25-0,50m Auffüllung und Befestigung mit Kalkschotter und Sand. - Schicht aus tonigen, stark schluffigen Mittelsand, - schwach sandiger, teilw. steifer bzw. halbfester Letten. - zersetzter, mürber, schwach angewittert. Sandstein. - Die Sandsteinoberkante liegt variierend zwischen 0,9 und 3,8 m unter der Geländoberkante. Teilweise ist auch mit Bodenklasse 7 zu rechnen. Der Tahlium-Gehalt lässt eine Einstufung Z 1.2 gemäß LAGA erwarten. Der Grundwasserspiegel liegt bei 293-294m ü. NN. ca. 7m unter Geländeoberkante. Mit Schichtenwasser ist rechnen. Der Bemesssungswasserstand ist damit die Geländeoberkante. Gründung: Das Gebäude ist flachgegründet, mit Vouten als Verstärkungen und teilweisen Einzelfundamenten. Bodenplatte und Kelleraußenwände werden als "Weiße Wanne" mit Wassereinwirkungsklasse W 2.1-E, festgelegten Tennrissbreiten und planmäßigen Abdichten (Verpressen) ausgeführt. Zusätzlich wird eine äußere Abdichtung und Perimeterdämmung angebracht. Außenwände: Außenwände sind nichttragend, teilweise als verglaste Pfosten-Riegel-Fassade aus Holz, teilweise als geschlossene, gedämmte Holzfassade mit hinterlüfteter Verschalung. Tragende Wände: Die Wände der Treppenhäuser und des Sanitärkerns, sowie die tragenden Stützen sind aus Stahlbeton. Nichttragende Wände: Bei den nichttragenden Innenwänden handelt es sich um Trockenbauwände und teilweise um verglaste Systemwände. Je nach Raumanforderung bestehen unterschiedliche Anforderungen an Brandschutz und Schallschutz. Wandbekleidungen: In den Veranstaltungssälen, der Werkstatt und dem Gruppenraum erhalten die Wände eine Bekleidung aus Leisten-Akustikpaneelen. In weiteren Räumen kommen gelochte Gipskarton- platten zum Einsatz. Decken: Die Decken einschließlich der Dachdecke sind als Stahlbetonflachdecken geplant. Innerhalb der Decken verlaufen Heizleitungen, die der Bauteilaktivierung dienen. Die umlaufenden Balkone sind als thermisch getrennte, auskragende Fertigteile ausgebildet, vereinzelt mit Ortbetonergänzungen. Deckenbekleidungen: Die Deckenuntersicht bleibt unbekleidet. Leitungen und Kanäle werden sichtbar montiert. Es werden Deckenbaffeln senkrecht aufgehängt, sowie dazwischen schallabsorbierende Heiz- und Kühlsegel sowie Akustiksegel. Einzelne Räume erhalten abgehängte Gipskartondecken. Fußböden: Das Kellergeschoss erhält 10 cm schwimmenden Zementstrich mit Oberflächenbeschichtung. Im EG und den Obergeschossen wird schwimmender Zementestrich , ca. 8-10 cm stark, ausgeführt, geeignet für 7,5 kN Nutzlast. Die Bodenbeläge sind unterschiedlich nach Raumnutzungen: - Parkett in Veranstaltungssälen, Werkstatt, Atelier und einzelnen Gruppenräumen. - Teppich in Büro- und Verwaltungsräumen, Gruppen- nischen. - Beschichtung in Bistroküche EG. - Kautschuk in allen übrigen Räumen, einschl. der Sanitärräume. Der umlaufende Balkon/ Laubengang erhält eine Abdichtung und einen aufgeständerten Belag aus Faserzementdielen, Rutschsicherheit R12. Für das gesamten Gebäude sind Verkehrslasten von 7,5 kN angesetzt. Dach: Die Dachdecke ist eine Stahlbetonflachdecke mit umlaufender Fertigteilattika. Der Dachüberstand ist mit auskragenden, thermisch getrennten STB-Platten ausgebildet. Das Flachdach über dem 2. OG ist ein unterlaufsicheres Warmdach mit Gefälledämmung, 2-lagiger Bitumenabdichtung und extensiver Begrünung. Treppen: Die geschwungene Haupttreppe im Atrium besteht aus Ortbeton und erhält einen Holzbelag. Die Treppen in den Treppenräumen sind Fertigteiltreppen mit Kautschukbelag. Die Außentreppen bestehen aus Stahlbetonläufen, mit aufgesattelten Fertigteilstufen. Innentüren: UG: Zarge und Türblätter aus Metall. EG-2.OG: Lackierte Stahlzargen, teilw. Stockzargen aus Holz. Türblätter furniert, teils mit Glasausschnitten. Schiebeelemente zur flexiblen Abtrennung und Festverglasungen in Trockenbauwänden. Generell keine Panikstangen an Notausgängen. Fenster: Verglaste Pfosten-Riegel-Fassade mit Trag- konstruktion aus lackierten Nadelholz, 3-fach Wämeschutzverglasung mit Vogelschutzbeschichtung und Deckleisten aus Leichtmetall. Flügelelemente sind in Fichte/ Kiefer ausgeführt. Türflügel sind 2-fach verglast. Oberlichter mit El.-Motor, sonst mechanische Bedienung. Sonnenschutz: Lamellenraffstores mit Lichtlenklamellen, Seilführung und Motorantrieb. Teilweise verstellbare, manuell bedienbare, senkrechte Holzlamellen. Aufzüge: 1 Aufzug, teilw. als Durchlader min. barrierefrei mit Haltestellen in allen Geschossen (KG-2.OG). Elektro: Photovoltaikanlage auf dem Dach mit ca. 99kWp. Die Ausführung der Sicherheitsbeleuchtung erfolgt als Zentralbatterieanlage. Für das Gebäude wird Notstromaggregat (185kVA) geplant. Es wird eine Blitzschutzanlage vorgesehen. Die Gebäudesteuerung wird über KNX geplant: Sonnenschutz, Schnittstellen zu TGA/MSR und eine flächendeckende Brandmeldeanlage der Kategorie 1 installiert. HLS-Installation: Die Trinkwasserversorgung wird über das öffentliche Netz sichergestellt, das benötigte Warmwasser im Gebäude wird ausschließlich dezentral erzeugt. Für fetthaltige Abwasser ist ein Fettabscheider im Keller vorgesehen. Die Wärmeversorgung erfolgt über einen Fernwärme- anschluss der ESTW vom Nachbargebäude. Zusätzlich ist eine Sole-Wasser-Wärmepumpe vorgesehen, welche in den Sommermonaten auch zur passiven Temperierung dient. Die dafür vorgesehenen Sonden (Tiefenbohrungen) befinden sich unter dem Gebäude. Die Beheizung des Gebäudes erfolgt über Bauteilaktivierung, Heiz-Kühlsegel, sowie Heizkörper in untergeordneten Räumen. Das Gebäude erhält jeweils ein zentrale Be- und Entlüftung für die Bereiche "Küche", sowie eine hybride Be- und Entlüftung für die mehrfach genutzten Räume, Nassbereiche und offene Bereiche.
Allgemeine Baubeschreibung
Baustellenordnung B A U S T E L L E N O R D N U N G 1. Allgemeines Geltungsbereich: Die Baustellenordnung gilt für das oben genannte Bauvorhaben und ist strikt einzuhalten. Sie wird Vertragsbestandteil. Verantwortlichkeit/ Auf die Baustelle haben nur Personen von Firmen Zutrittsberechtigung: Zutritt, die einen Bau- und Lieferertrag mit der Stadt Erlangen haben und deren bevollmächtigter Vertreter/ Bauleiter anerkannt hat. Die Firmenbauleiter müssen eigenverantwortlich Ihre Handwerker und ihre Nachunternehmer in die Baustelle einweisen und Ihnen die Baustellenordnung zugänglich machen. Weisungsbefugnis: Weisungen erteilt die örtliche Bauleitung und die Vertretung des Bauherren. Bei Gefahr im Verzug sind Weisungen des SIGE-Koordinators zu befolgen. Meldung von Arbeits- Diese müssen an die örtliche Bauleitung und den unfällen und Schadens- Auftraggeber erfolgen, Arbeitsunfälle zusätzlich auch fällen: dem SIGE-Koordinator. Davon unberührt bleibt die gesetzliche Meldepflicht an Behörden und die Berufsgenossenschaft. Baustelleneinrichtung: Für die Baustelle besteht ein Baustelleneinrichtungs- plan. Er ist dem LV beigefügt. Er wird im Zuge der Baumaßnahme fortgeschrieben und auf der Baustelle ausgehängt. Die in ihm festgelegten, jeweils fortgeschriebenen, Punkte sind seitens der Auftragnehmer einzuhalten. 2. Baustellenerschließung Baustellenzufahrt: Die Zufahrt erfolgt nordöstlich von der Lindnerstraße. Bauzaun/ Verschluss: Der Bauzaun der Baustelle verfügt über eine Toreinfahrt. Diese ist arbeitstäglich durch den Auftragnehmer zu verschließen. Baustellenverkehr: Der Auftragnehmer darf die Baustelle nur durch gekennzeichnete Zugänge betreten und verlassen. Auf der Baustelle gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung. Verkehrsflächen dürfen nicht durch Bau- oder Montagearbeiten beeinträchtigt werden. Schäden, die durch verkehrsbedingte Verschmutzung entstehen, sind vom Verursacher unverzüglich zu beseitigen. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind freizuhalten. Der Auftragnehmer hat die für ihn angelieferten Materialien sicher zu lagern. Der Bereich Lindnerstraße, westlich der Baustellenzufahrt/ im Bereich der Bushaltestelle ist von Baustellenverkehr und wartenden Liefer-/ Transportfahrzeugen freizuhalten. Der öffentliche Nahverkehr darf durch den Baustellenverkehr nicht behindert werden. Parken: Auf dem Baugrundstück dürfen ausschließlich Firmenfahrzeuge und nur unmittelbar zur Anlieferung abgestellt werden. Für das Parken von Firmenfahr- zeugen stellt der Auftraggeber 10 Stellplätze außerhalb des Baugrundstücks zur Verfügung. Sie liegen ca. 200 m entfernt an der Ecke Mönaustr./ Adenauer Ring (Parkplatz Heinrich-Kirchner-Schule). Für Privatfahrzeuge der Mitarbeiter stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Diese müssen auf öffentlichen Parkmöglichkeiten abgestellt werden. 3. Baustelleneinrichtung Baustromversorgung: Der Baustrom wird seitens der Stadt Erlangen den Auftragnehmern kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Baustrom darf nicht zum Heizen der Baucontainer verwendet werden. Die komplette Baustromversorgung im Gebäude wird über Baustromverteiler je Ebene vom Gewerk "Elektro/ Baustrom" aufgebaut und über die gesamte Dauer der Bauzeit vorgehalten. Die weitere Verkabelung ist eigenverantwortlich durch die jeweiligen Gewerke durchzuführen. Baubeleuchtung: Die Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege wird seitens des Auftraggebers vorgehalten. Der Auftragnehmer hat für die Beleuchtung seiner Arbeitsplätze zu sorgen. Den Betrieb elektrischer Anlagen und Geräte hat er gem. DGUV V3 "El. Anlagen und Betriebsmittel" vorzunehmen. Bauwasserversorgung: Das Bauwasser wird den Auftragnehmern seitens der Stadt Erlangen kostenlos zur Verfügung gestellt. Es wird ein Wasseranschluss mit zwei Entnahmestellen ¾“ mit Schlauchanschluss eingerichtet. Sanitäre Einrichtungen: Sanitärcontainer wird bauseits gestellt und 2 x wöchentlich gereinigt. Lagerflächenzuteilung: Der Auftragnehmer hat seine Baustelleneinrichtung auf den ihm von der Bauleitung zugewiesenen Flächen vorzunehmen und 14 Tage vor Arbeitsaufnahme mit der Bauleitung abzustimmen. Materialien, Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu bringen und sicher zu lagern. Grundsätzlich darf nur Material angefahren werden, welches innerhalb einer Woche eingebaut wird und die zugewiesene Maximalfläche nicht überschreitet. Wird diese eigenmächtig überschritten, sind diese Flächen auf Anordnung auf eigene Kosten zu beräumen. Der Auftraggeber stellt keine verschließbaren Lagerräume zur Verfügung. Nach Abschluss der Arbeiten ist die jeweilige Lagerfläche unverzüglich zu räumen. Die benutzten Flächen sind in Ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Lagerung gefährliches Leicht entzündliches Material darf nicht in und am Material: Gebäude gelagert werden( z. B. Papier,Folien, etc.). Brandlasten sind arbeitstäglich zu entfernen. Das Aufstellen von Druckbehältern, von Behältern von brennbaren Flüssigkeiten, sowie Druckgasflaschen ist in allen Fällen mit der zuständigen Bauleitung abzustimmen. Dies gilt auch für das Befüllen von Baumaschinen mit Kraftstoff. Entgegen diesen Vorgaben gelagertes Material wird zu Lasten des Verursachers entfernt. Werbung: Eigenwerbung ist auf der Baustelle nicht gestattet, insbesondere dürfen keine Werbeflächen an Bauzaun, am Gerüst oder am Gebäude angebracht werden. 4. Personal Das Personal des Auftragnehmers muss für die ihm übertragene Arbeit geeignet sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs- vorschriften verstoßen, oder den Anweisungen des Bauherrn oder seiner Beauftragten hierzu nicht Folge leisten, sind abzuberufen und zu ersetzen. Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete Person als Ansprechpartner vor Ort sein. 5. Baudurchführung Jour-Fixe-Teilnahme: Der dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilende aufsichtführende Vertreter des Auftragnehmers vor Ort hat nach Aufforderung mindestens am wöchentlichen Baustellen-Jour-Fixe (Baubesprechung) teilzunehmen. Er hat ebenfalls nach Bedarf kurzfristig, arbeitstäglich zur Verfügung zu stehen und muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift fähig sein. Bautagesberichte: Für die gesamte Ausführungszeit auf der Baustelle sind Bautagesberichte zu führen. Diese sind i. d. Regel wöchentlich der Bauleitung vorzulegen. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies sind insbesondere: - Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit. - Witterung (Temperaturen, Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit). - Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte. - eingesetzte Nachunternehmer/ andere Unternehmer. - Anzahl und Art der eingesetzten Großgeräte, sowie deren Zu- und Abgang. - Anlieferung von Hauptbaustoffen. - Art, Umfang und Ort (Station, Bauteil) der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierzeiten und dergleichen) - Behinderung und Unterbrechung der Ausführung. - Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe. - Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. 6. Arbeitszeit Rahmenarbeitszeit: Grundsätzlich gilt eine werktägliche Rahmenarbeitszeit Montag bis Freitag von 07.00 - 20.00 Uhr und Samstag 07.00 - 16.00 Uhr. Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und örtliche Auflagen bleiben davon unberührt. 7. Arbeitssicherheit/ Gesundheitsschutz Allgemeines: Grundlage der Arbeitssicherheit sind die für Bayern geltenden Regelwerke des Arbeitsschutzes. Neben den gesetzlichen Bestimmungen gelten auch die der autonomen Unfallversicherungsträger (vgl. §1 DGUV V1). Jeder Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine auf der Baustelle tätigen Bauleiter bzw. Aufsichtsführenden, einschl. seiner Subunternehmer Kenntnis haben über: - die jeweiligen arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen - den SIGE-Plan. - diese Baustellenordnung - den einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften Der Auftragnehmer verpflichtet sich rechtzeitig vor Ausführung, den im zugesendeten Meldebogen Sicherheit- und Gesundheitsschutz sowie eine Gefährdungsbeurteilung nach DGUV V1 § 3 vorzulegen. Greifen Arbeitsvorgänge verschiedener Auftragnehmer ineinander, sind die vorgefundenen Gegebenheiten zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Baugruben und Gräben, hoch gelegene Arbeitsplätze sowie alle Verkehrswege, Gerüste, für die Stromversorgung und die Allgemeinbeleuchtung der Baustelle. Stellt der Auftragnehmer Mängel an sicherheitstechnischen Einrichtungen fest, sind diese unverzüglich der Bauleitung zu melden, und es ist auf deren Abstellung hinzuwirken. Die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind auf der Baustelle vorzuhalten. Unterweisung: Erstmalig auf der Baustelle eingesetztes Personal ist vor Beginn der Arbeiten über die besonderen Bedingungen auf der Baustelle durch ihren Aufsichtführenden zu unterweisen. Diese Unterweisung ist zu dokumentieren. Koordination und Der vom Bauherrn gemäß BaustellV eingesetzte Überwachung: Koordinator (SiGeKo) ist über seine Rechte hinaus den ausführenden Firmen gegenüber sowie deren Arbeitnehmern nicht weisungsbefugt, es sei denn, es liegt Gefahr in Verzug vor, bzw. ausgeschriebene aber nicht erbrachte Sicherungsmaßnahmen sind notwendig aber nicht ausgeführt. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten seine Arbeitsverfahren sowie die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen ohne gesonderte Aufforderung rechtzeitig anzugeben (Meldebogen und Gefährdungsbeurteilung). Die Tätigkeit des SiGeKo befreit den Auftragnehmer nicht von seiner Abstimmungspflicht mit anderen Unternehmern entsprechend § 8 ArbSchG und § 6 Abs. 1 DGUV V1 "Grundsätze der Prävention" (Einsetzen eines Koordinators gem. 1 DGUV V1). Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für die Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten gegenüber seinen Beschäftigten bleibt unberührt. Unterkünfte und Der Bauherr stellt keine Flächen für Errichtung von soziale Anlagen: Übernachtungsunterkünften zur Verfügung. Auf der gesamten Baustelle herrscht striktes Übernachtungsverbot.Tagesunterkünfte stellt der Auftragnehmer selbst. Sie müssen stapelbar und beheizbar sein. Waschräume und Toiletten stellt der AG für die gesamte Ausführungszeit. Unfallverhütungs- Während der Bauphase ist nicht mit einer dauerhaften vorschrift: Überschreitung von 49 Personen zu rechnen. Aus diesem Grund wird in Abstimmung mit dem vom Bauherrn gemäß BaustellV eingesetzte Koordinator (SiGeKo) kein separater Sanitätsraum aufgestellt. Stattdessen wird ein Verbandskasten und an der Außenseite ein entsprechendes Hinweisschild vorgesehen. Der Auftragnehmer hat die Anforderung der Regel- werke zu erfüllen: - Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) - Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) - Unfallverhütungsvorschrift DGUV V1 § 24 Erste Hilfe - Betriebsicherheitsverordnung (BetrSichV) - Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121) Jede Erste-Hilfe-Leistung auf der Baustelle ist im Verbandbuch einzutragen. Arbeitsmedizinische Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass in Vorsorge: Bereichen, in denen Arbeiten mit gesundheitsschädigenden Einwirkungen ausgeführt werden, nur Personal eingesetzt wird, das dazu geeignet ist, und durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen überwacht wird. Der Nachweis hierfür muss dem SiGeKo auf Verlangen vorgelegt werden. Rauschmittel- Auf der Baustelle herrscht absolutes Alkoholverbot. missbrauch: Im Gebäudeinneren besteht Rauchverbot. Die Bauherrschaft behält sich vor eine Raucherzone außerhalb des Gebäudes einzurichten. Der Auftragnehmer hat Personen, bei denen der begründete Verdacht auf Alkohol- und Drogeneinfluss besteht, unverzüglich von der Baustelle zu entfernen. Der Bauherr behält sich vor, solchen Personen dauerhaft Baustellenverbot zu erteilen. Erdaushub, Sparten- Grabungen im Erdreich, sowie da Eintreiben von freigabe: Pfählen, Ankern oder die Durchführung von Bohrungen dürfen nur nach Einsicht in den Spartenplan und nach Freigabe durch die Bauherrschaft durchgeführt werden. Die erfolgte Freigabe ist durch den Auftragnehmer zu dokumentieren (z.B. Tagesbericht, etc.). Baumaschinen und Bei Maschinen, Geräten, Werkzeugen, elektrischen Geräte (BetrSichV): Anlagen, Betriebsmitteln, sowie überwachungs- bedürftigen Anlagen, die einer Prüfpflicht unterliegen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die entsprechenden Nachweise, Aufbauanleitungen, Zulassungsbescheide, Erlaubnisse, Prüf- und Kontrollbücher an der Baustelle vorzuhalten. Es gilt die BetrSichV. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Baumaschinen und Geräte nur von dazu beauftragten Personen bedient werden. Sofern eine schriftliche Beauftragung in Rechtsvor- schriften vorgesehen ist, muss die beauftragte Person diese ständig bei sich haben. Gefahrenbereiche sind abzusperren. Personen dürfen sich dort nicht aufhalten. Montagearbeiten: Bei Montagearbeiten, im Besonderen bei gefährlichen Arbeiten (z.B. Arbeiten mit Absturzgefahr) ist eine entsprechende Montageanweisung nach dem STOP-Prinzip zu erstellen und dem SIGEKO in Kopie zu überlassen. Die Montageanweisung muss auch Zwischen- lagerung, Transport- und Montagezustände beschreiben. Gerüste: Der Auftragnehmer hat die Brauchbarkeit der von ihm eingesetzten Arbeits-, Schutz- und Traggerüste nachzuweisen und die Betriebssicherheit (BetrSichV) zu überwachen. Zulassungsbescheide, sowie Aufbau- und Verwendungsanleitungen sind auf der Baustelle vorzuhalten. Jeder Benutzer hat den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und ihn zu erhalten. Veränderungen am Gerüst dürfen nur vom Gerüstersteller vorgenommen werden. Gesperrte Gerüste dürfen nicht benutzt werden. Gefahrstoffe: Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die Betriebsanweisungen auf der Baustelle vorzuhalten. Es gilt die GefStoffV. Persönliche Schutz- Personen ohneSchutzhelm (bis zur Aufhebung der ausrüstung: Schutzhelmpflicht durch AG oder dessen Vertreter) und Sicherheitsschuhe haben keinen Zutritt zur Baustelle. Sind darüber hinaus weitere Schutzausrüstungen erforderlich (z.B. Augen- oder Gesichtsschutz, Gehörschutz, Atemschutz, Warnkleidung, etc.), hat der Auftragnehmer deren Benutzung sicherzustellen. Zuwiderhandelnde Personen können von der Baustelle verwiesen werden. 8. Brand- und Blitzschutz Allgemeines: Die Fluchtwege sind immer freizuhalten. Werden in brandgefährdeten Bereichen Schweiß- bzw. Schneidearbeiten durchgeführt, sind die Verhaltenshinweise der BG Bau zu berücksichtigen, insbesondere ist eine nachträgliche Brandentstehung durch eine Brandwache auszuschließen. Die Beschäftigten müssen im Gebrauch der Löschein- richtungen unterwiesen sein. Bei allen feuergefährlichen Arbeiten (Schweißen, Flammarbeiten etc.) ist ein Feuerlöscher mit 6LE direkt an der Arbeitsstätte vorzuhalten. Diese Arbeiten werden von der Bauleitung kontrolliert. Auftragnehmer, deren Einrichtungen zu erhöhter Blitzschlaggefahr führen (z. B. Kräne), haben die vorgesehenen Blitzschutzmaßnahmen der Bauleitung zu melden. Brandfall: Für den Brandfall gelten die einschlägigen Vorschriften. Ausgenommen sind Brände, die mit den vorhandenen Löscheinrichtungen gelöscht werden können. Diese Fälle sind dem Brandschutz- beauftragten und der Bauleitung nach dem Löschen zu melden. Für das Verhalten im Brandfall gilt: Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung, bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist der Brand mit vorhanden Mitteln zu bekämpfen und die Zugänge zur Brandstelle sind für den Löschangriff der Feuerwehr freizuhalten. 9. Umweltschutz Abfall: jeder Auftragnehmer ist verpflichtet seinen anfallenden Abfall in eigener Verantwortung selbst fachgerecht zu beseitigen. Verbrennen von Abfällen ist verboten. Sondermüll und Bauschutt sind getrennt zu lagern und unverzüglich zu beseitigen. Restmaterialien und Müll grundsätzlich arbeitstäglich von der Baustelle abzufahren oder in Abstimmung mit der Bauleitung in Kleincontainern mit geschlossen Deckel zu lagern. Entgegen diesen Vorgaben hinterlassene Abfälle werden zu Lasten des Verursachers kostenpflichtig entfernt. Lärm: Zum Schutz der Anwohner sind lärmarme Arbeitsverfahren, Maschinen und Geräte einzusetzen. Es gelten die Regelungen der 32. BImSchV. Die Richtwerte 60 dB(A) tagsüber und 40 dB(A) nachts sind einzuhalten. Bei Wartezeiten vor dem Baustellengelände müssen die Motoren der Liefer- Fahrzeuge abgestellt werden. Gewässerschutz: Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten, und der Umgang ist dem SiGeKo zu melden. Die Einleitung von flüssigen Stoffen in das Erdreich ist verboten. Abwässer aus Reinigungsvorgängen sind aufzufangen und vom Auftragnehmer zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Auftraggeber einen Bodenaustausch zu Lasten des Verursachers vor. 10. Nichteinhaltung der Baustellenordnung In Fällen gravierender bzw. wiederholter Nichtbeachtung der Baustellenordnung und der daraus resultierenden Anordnungen und Anweisungen durch den Auftragnehmer oder den Verantwortlichen der Firma bzw. Mitarbeiter kann der Bauherr, der SiGeKo geeignete Maßnahmen zur Wahrung ihrer Interessen ergreifen. Unter Umständen kommen als geeignete Maßnahmen Abmahnungen und Verweise von der Baustelle, bei schweren Verstößen auch die Kündigung in Betracht.
Baustellenordnung
1 Parkettarbeiten
1
Parkettarbeiten
1.1 Baustelleneinrichtung und -vorbereitung
1.1
Baustelleneinrichtung und -vorbereitung
1.2 Parkettarbeiten
1.2
Parkettarbeiten

Your bid details

Net total
Discount
0.00
Statutory VAT
%
0.00
Gross total
0.00
Cash discount
%
Deadline is
days
0.00
Gross total (cash discount applied)
0.00
Net total incl. discount
0.00

Your documents

Remarks