To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
02 Baustelleneinrichtung
02
Baustelleneinrichtung
02.02 BE - Container
02.02
BE - Container
02.04 BE - Baustraßen
02.04
BE - Baustraßen
03 Erdarbeiten
03
Erdarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Erdarbeite
n1GrundlagenFür die Leistungen dieses Gewerks gelten di
e VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18300 Erdarbeiten, u
nd die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Für di
e Arbeiten mit Oberböden gilt zusätzlich die ATV DIN 18
320 Landschaftsbauarbeiten als vereinbart. Für Leistung
en zum Anlegen, Ausheben und Verfüllen von Rohrgräben g
ilt zusätzlich die ATV DIN 18306 Entwässerungskanalarbe
iten.Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen
gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Heraus
geber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fass
ung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung
:· Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e. V.,
· Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e. V.,
· DWA: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwas
ser und Abfall e. V.,
· FGSV: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehr
swesen e. V.,
· FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung La
ndschaftsbau e. V.,2Ausführung und Konstruktion2.1Allge
meine HinweiseDer AG stellt dem AN vor Beginn der Erdar
beiten die ihm vorliegenden Kataster- und Leitungspläne
des Baugrundstücks zur Verfügung. Die Örtlichkeit ist
durch den AN auf Übereinstimmung mit den Planunterlagen
zu überprüfen.Aufwendungen und Schäden aus Nichtberück
sichtigung offensichtlicher Hinweise (z. B. Schächte, A
bsteller, sichtbare Restleitungen, Aushubstutzen, Kanal
deckel) und Bestandsleitungen gehen zulasten des AN.Geg
ebenenfalls aus einem Altbestand vorhandene Mauerwerks-
oder Betonwände und Fundamente sind im Bereich der gep
lanten neuen Bebauung restlos abzubrechen und auszuhebe
n, gegebenenfalls sind Mehrtiefen zu verfüllen und zu v
erdichten. Der AG ist vor Beginn solcher Mehraufwendung
en sofort zu verständigen, um ein gemeinsames Aufmaß du
rchzuführen. Nicht im Beisein des AG aufgemessene Abbru
chmassen werden nicht vergütet.Auf der Baustelle wieder
benötigter Oberboden ist in trapezförmigen Mieten, Höh
e maximal 1,50 m, zu lagern; die Böschungen sind abzugl
eichen; die Mieten sind bei Bauvorhaben mit längerer Ba
uzeit mit Lippenblütlern zu bepflanzen. Wiedereinzubaue
nder Boden ist nur dann abzufahren, wenn die Platzverhä
ltnisse zur Zwischenlagerung auf der Baustelle ausgesch
öpft sind.Der AN ist verpflichtet, vor Anfüllung von Ba
uwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum und die z
ur Wiederverfüllung vorgesehenen Stoffe frei von Bausch
utt, Müll und dergleichen sind. Trifft das nicht zu, is
t der AG unverzüglich zu verständigen. Die Verfüllung v
erunreinigter Arbeitsräume ist untersagt.Hat der AN ein
e Lockerung des Bodens im Bereich der Gründungssohle zu
vertreten, besteht für ihn kein Anspruch auf Vergütung
für das Wiederherstellen der ursprünglichen Lagerungsd
ichte. Bei feuchten Böden darf das Planum nicht nachträ
glich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu vermeiden
.Der Baugrund sowie der zum Einbau bestimmte Boden dürf
en durch Entwässerungsmaßnahmen nicht unzulässig durchf
euchtet werden. Unbrauchbar gewordener Boden (z. B. dur
ch Nichtausführung, durch nicht rechtzeitige Ausführung
bzw. unsachgemäße Ausführung von notwendigen Entwässer
ungsmaßnahmen) darf nicht verwendet werden und ist durc
h den AN auszutauschen.Unaufgefordert, spätestens jedoc
h auf Verlangen des AG, des Prüfingenieurs bzw. des Tie
fbauamtes, ist vom AN, unentgeltlich für den AG, der Na
chweis der Druckfestigkeit für verfüllte und verdichtet
e Bodenmassen zu erbringen. Über die geforderte Tragfäh
igkeit der Gründungsebene ist ein Nachweis unter Zuhilf
enahme eines vereidigten Sachverständigen für den Erd-
oder Grundbau zu führen. Die im Bodengutachten geforder
te Tragfähigkeit der Baugrubensohle ist vom AN unentgel
tlich nachzuweisen.2.2AusführungDer Arbeitsablauf, die
Art des Bodenabtrages sowie die Transporte sind vom AN
unter Berücksichtigung der sich aus den ggf. beigefügte
n Unterlagen ergebenden Festlegungen und Randbedingunge
n zu wählen. Aushubmaterial ist, soweit kein kontaminie
rtes Material vorgefunden wird, nach landesrechtlichen
Bestimmungen auf eine zugelassene Verwertungs-/Entsorgu
ngsanlage zu verbringen. Ein Entsorgungsnachweis über d
ie Beseitigung bildet die Grundlage für die Abrechnung.
Im Falle des Auffindens kontaminierten Materials bzw. v
on Auffüllungen, Bauschutt, etc. kontaktiert der AN mit
ausreichendem Vorlauf den AG-seitig beauftragten Boden
manager/-gutachter für die notwendigen Beprobungen. Die
Durchführung der Beprobung erfolgt über den Bodenmanag
er. Die Zeitläufe von Probennahme bis Deklaration sind
mit einzukalkulieren. Die Entsorgung erfolgt unter guta
chterlicher Begleitung durch den AN, sie ist zu belegen
und nachzuweisen. Ferner ist der Umfang kontaminierten
Materials durch Tagesberichte und durch einen Erdmasse
naufmaßplan zu dokumentieren. Das Verbringen des kontam
inierten Materials erfolgt auf eine Verwertungs-/Entsor
gungsanlage.Die Baugrube wird anhand einer vom AN erste
llten und vom AG freizugebenden Aushubplanung ausgeführ
t. Nach Freilegung der Gru¨ndungsebene ist eine Abnahme
durch den AG-seitig beauftragen Baugrund- gutachter er
forderlich (DIN 4020).Soweit Bodenaustausch- bzw. Boden
verbesserungsmaßnahmen erforderlich werden, sind diese
mit dem Baugrundgutachter abzustimmen. Der aus dem, sow
eit vorhanden, beigefügten Baugrundgutachten vermutbare
Leistungsumfang ist als Angebotsgrundlage zu berücksic
htigen. Für die Verfüllung der Restbaugrube sind aussch
ließlich nichtbindige Erdbaustoffe zu verwenden. Die Ve
rdichtung erfolgt lagenweise entsprechend den Erfordern
issen unter Einhaltung der geforderten Lagerungsdichte.
Der Verdichtungsgrad für Freianlagenbereiche ist unter
Berücksichtigung der vorgesehenen Flächennutzung zu wä
hlen. Der erreichte Verdichtungsgrad ist nachzuweisen.
Der Beginn der Verfüllung ist dem AG anzuzeigen.Baufort
schrittsabhängige Leistungen, Hilfsleistungen und Provi
sorien sind, soweit bauüblich erforderlich, einzuplanen
. Hierzu zählen u. a.:· Zufahrtsrampen (zeitlich verset
zt) sowie deren Sicherung/Spundung,
· Böschungen, Winkel, Sicherungen, Mehraushub,
· Rampen und deren zeitversetzter Ausbau,
· verbleibende Bermen zur Lagesicherung.Im Auftrag des
AG erstellt ein Vermesser zwei Höhenpunkt auf NN (Besta
ndstrakt C und E). Ebenso werden die Achsen der Außenwä
nde abgesteckt. Die Schurgerüste werden vom AN unter Ab
sprache mit dem Vermesser gesetzt. Der AN errichtet all
e weiteren, erforderlichen Absteckungen und Schnurgerüs
te.Vor Beginn der Arbeiten sind durch den AN jegliche b
ereits vorhandenen Absteckungen, Festpunkte, Grenzstein
e, Höhenmarkierungen zu sichern.2.3Material, GüteSoweit
sich aus dem Bodengutachten ergibt, dass Bauschuttrecy
cling für Verfüllungsmaßnahmen geeignet ist, kann bei N
achweis der Nichtkontamination, der Verdichtungs- und V
ersickerungsfähigkeit hierauf zurückgegriffen werden. A
schen, Schlacken und sonstige Stoffe dürfen nicht verwe
ndet werden. Lediglich Mineralgemisch-Recycling ist nac
h den Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung zulässig. D
ie Einholung der Unbedenklichkeitsnachweise ist Aufgabe
des AN.2.4 OberflächeSoweit eine Außenanlagenplanung v
orliegt, stellt der AN das Baugelände bis zu einer Höhe
von 30 cm unter OKT profilgerecht her.2.5AufmaßDie Abf
uhr kontaminierten Materials ist nur mit Wiegekarte, Lk
w-Kennzeichen oder Containernummer zulässig. Die Wiegek
arte der annehmenden Stelle muss bei Abrechnung der Arb
eiten vorgelegt werden.2.6 VergütungDie Vergütung der M
assen bei Abrechnung erfolgt nur nach mindesterforderli
chem Aushub samt Böschungswinkel 45°. Führt der AN nach
seiner Wahl voll- oder großflächigen Aushub mit anschl
ießender Wiederverfüllung aus, erfolgt die Abrechnung u
ngeachtet dessen nach erforderlichen Massen. Ein entspr
echendes Aufmaß, Nachweise und ein Aushubplan sind vom
AN als Abrechnungsgrundlage zu erstellen.2.7Kampfmittel
/historische FundeFunde von Kampfmitteln (Bomben, Munit
ion, Sprengkörper, Chemikalien) sind umgehend dem AG un
d den zuständigen Behörden zu melden. Der AN wird unver
züglich die nach den gesetzlichen Vorschriften vorgesch
riebenen Sicherungsmaßnahmen veranlassen. Die Kampfmitt
elberäumung und Entfernung liegen im Verantwortungsbere
ich des AG.2.8Beseitigung von TagwasserSämtliches anfal
lendes Tagwasser infolge von Niederschlägen ist durch d
en AN ohne gesonderte Vergütung zu beseitigen.2.9 Entso
rgungLeistungsbestandteile sämtlicher Leistungen des AN
zur Entsorgung sind das Laden vom Bereitstellungslager
, der Transport zur Entsorgungsstelle, Wartezeiten, Abl
aden, Wiegevorgang, etc.Die Entsorgung von Bodenaushub
hat unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Ersatzb
austoff-Mantelverordnung und der darin geannten weiterf
ührenden Regelwerke sowie den Betriebsgenehmigungen der
jeweiligen Entsorgungsanlagen zu erfolgen.Der AN hat d
em AG die vorgesehenen Entsorgungsstellen auf Verlangen
vor Vergabe des Auftrages anzugeben.Transporte für Mat
erialien BM-F2 und BM-F3 haben nach Wahl des AN entwede
r mit abgeplanten Lkw oder mit abgedeckelten Containern
zu erfolgen. Die Kosten hierfür sind in die entspreche
nden Positionen einzukalkulieren.Die Abrechnung der Ent
sorgung erfolgt nach Gewicht auf Grundlage der Original
-Wiegescheine amtlich geeichter Waagen des Annahmebetri
ebes.Der AN hat auf Verlangen des AG als Beleg über Abf
uhr und Annahme gefährlichen Abfalls ein Übernahmeschei
nformular des Transporteurs vorzulegen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Erdarbeite
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Spezialtie
fbauarbeiten1GrundlagenFür die Leistungen dieses Gewerk
s gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV· DIN 18301: B
ohrarbeiten,
· DIN 18302: Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen,
· DIN 18303: Verbauarbeiten,
· DIN 18304: Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten,
· DIN 18309: Einpressarbeiten,
· DIN 18313: Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssig
keiten
· DIN 18321: Düsenstrahlarbeitenund die Allgemein Anerk
annten Regeln der Technik.Ergänzend hierzu gelten die R
egelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der
zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grund
lage von Kalkulation und Arbeitsausführung:· Bundesgüte
gemeinschaft Recycling-Baustoffe e. V.,
· DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
· DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
· InformationsZentrum Beton GmbH,
· RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzei
chnung e. V.2Vorbereitung und PlanungDer AN erstellt un
abhängig von etwaigen Vorgaben des AG eine eigenständig
e Werkstatt- und Montageplanung auf Grundlage der von i
hm erstellten Statik..3Ausführung und Konstruktion3.1Al
lgemeine HinweiseRechtzeitig vor Ausführungsbeginn sind
angrenzende Bauteile oder Gebäude vom AN eigenverantwo
rtlich mit geeigneten Maßnahmen gegen Beschädigung und
Verschmutzung zu schützen, hierzu gehören auch entsprec
hende Bausicherungsmaßnahmen.3.2Baugrubenverbau3.2.1Kon
struktionsaufbauDer vom AG vorgeschlagene Verbau ist au
s den Verbauplänen sowie der Konstruktionsbeschreibung,
soweit vorhanden, ersichtlich. Schlägt der AG keine Ve
rbauart vor, so obliegt es dem AN, einen Verbau unter B
erücksichtigung der Randbedingungen zu konzipieren.Verb
au, der nicht in das Bauwerk integriert wird, ist volls
tändig zurückzubauen, soweit dies möglich ist. Bei vom
AN beabsichtigtem Teilrückbau ist der Umfang der Rückba
uarbeiten rechtzeitig vor Rückbaubeginn mit den zuständ
igen Ansprechpartnern und Behörden vom AN zu vereinbare
n.Sämtliche Kosten, auch für Ablöse- oder Genehmigungsg
ebühren, die sich aus im Boden belassenen Verbauteilen
ergeben, sind vom AN zu tragen, soweit ein vollständige
r Rückbau des Verbaus beschrieben ist, jedoch nicht vom
AN durchgeführt wird. Ein Belassen von Verbaubestandte
ilen im Boden ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
AG zulässig.3.2.2Rückbau des VerbausBaugrubenverbau in
Form von Trägerbohlwänden ist vom AN vollständig zurüc
kzubauen bzw. zu ziehen.Die Aufwendungen für eine zum R
ückbau von Verbau ggf. erforderliche nochmalige Baustel
leneinrichtung sind vom AN mit in seine Preise einzurec
hnen und werden nicht gesondert vergütet.Sollen oder kö
nnen Trägerbohlwände nicht vollständig zurückgebaut wer
den, so gelten folgende Mindest-Rückbauhöhen:· Berliner
Verbau: Ausbau bis 1,00 m unter geplante GOK,
· Bohrpfähle: Abspitzen bis 1,00 m unter geplante GOK.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Spezialtie
In Nachfolgenden Leistungspositionen sind Erdarbeiten b
eschrieben für
(X) Neubau
(0) Sanierung
(0) Unterfangung
einer 3-Feld-Sporthalle mit
(X) Flachgründung
(0) Tiefgründung
(0) Spezialgründung
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen
(0) Verkehrssicherung
(0) Baustelleneinrichtung
(X) Oberbodenabtrag
(X) Aushub
(X) Restaushub
(X) Fundamentaushub
(X) Wiederanfüllung
(X) Kabelgräben
(X) Grundleitungen
(X) Herrichten des Geländes
(0) Landschaftsbauarbeiten
Die Baugrube wird gesichert mittels
(X) Böschung
(X) Verbau - nur Teilbereich
(0) Bohrpfahlwänden
Die geplante Baumaßnahme entspricht der geotechnischen
Kategorie
(0) GK1 (gering): Einfache Bauwerke auf ebenem,
tragfähigem Grund, die weder die
Umgebung noch das Grundwasser
beeinflussen.
(X) GK2 (mittel): Bauvorhaben, die weder zur
Kategorie 1 noch zur Kategorie 3
zählen.
(0) GK3 (hoch): Bauwerke, die eine hohe Standsicherhei
t
und Gebrauchstauglichkeit erfordern.
Höhenangaben
OK Bestandsgelände: +55,80 m ü. HNN (Abbruch Halle)
+56,50 bis +57,10 m ü. HNN
Grundwasser gemessen: -1,00 bis -1,50 m unter GOK
Grundwasser HGW: +55,40 m ü. HNN (Grundwasser)
Baugrubensohle: +55,99 m ü. HNN
Fundamentsohlen: +55,47 bis +56,14 m ü. HNN
Sohle Aufzugsunterfahrt: +55,49 m ü. HNN
Sohle Bodenplatte: +56,74 bis +56,79 m ü. HNN
Zufahrt und Andienung
Die Baustelle ist mittels Fahrzeugen bis 32 t
(0) direkt anfahrbar.
(X) weist folgende Einschränkungen in der Zuwegung auf:
siehe Angaben zur Baustelle und zur Ausführung
sowie beigefügte Baustelleneinrichtungspläne
(X) LKW kann über Rampe in die Baugrube einfahren.
(0) In die Baugrube kann nicht mit LKW eingefahren werd
en.
In Nachfolgenden Leistungspositionen sind Erdarbeiten b
Gemäß Baugrundgutachten liegt folgende Beschaffenheit d
es anstehenden Bodens vor, die zur besseren Übersicht f
olgendermaßen gegliedert und benannt wird:Homogenbereic
h SOrtsübl. Bezeichnung: SandOberkante (gemittelt) +56,
09 m ü. HNNUnterkante (gemittelt) +53,02 m ü. HNNBodeng
ruppe: SU, SU*, SE (nach DIN 18196)Massenanteil Steine:
< 1 (nach DIN EN 14688-1)Konsistenz: n.e. (nach DIN EN
17892-12)Plastizität: n.e. (nach DIN EN 17892-12)Lager
ungsdichte: 35 bis 65 (nach DIN EN 14688-2)Wassergehalt
: 5 bis 12 (% nach DIN EN 17892-2)Organischer Anteil: 0
bis 3 (nach DIN 18128)n.b. = nicht bestimmbar, n.e. =
nicht erforderlich
Gemäß Baugrundgutachten liegt folgende Beschaffenheit d
03.01 Oberboden
03.01
Oberboden
03.02 Aushub, Wiedereinbau und Entsorgung
03.02
Aushub, Wiedereinbau und Entsorgung
03.03 Technischer Tiefbau ELT
03.03
Technischer Tiefbau ELT
03.04 Technischer Tiefbau SAN
03.04
Technischer Tiefbau SAN
03.05 Verbau
03.05
Verbau
07 Abbruch- und Rückbauarbeiten
07
Abbruch- und Rückbauarbeiten
07.03 Rückbau BE
07.03
Rückbau BE