Erdarbeiten
Neubau Sporthallen, Gymnasium Schillerschule Hannover
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02 Baustelleneinrichtung
02
Baustelleneinrichtung
02.02 BE - Container
02.02
BE - Container
02.04 BE - Baustraßen
02.04
BE - Baustraßen
03 Erdarbeiten
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Erdarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Erdarbeite n1GrundlagenFür die Leistungen dieses Gewerks gelten di e VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18300 Erdarbeiten, u nd die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Für di e Arbeiten mit Oberböden gilt zusätzlich die ATV DIN 18 320 Landschaftsbauarbeiten als vereinbart. Für Leistung en zum Anlegen, Ausheben und Verfüllen von Rohrgräben g ilt zusätzlich die ATV DIN 18306 Entwässerungskanalarbe iten.Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Heraus geber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fass ung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung :· Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e. V., · Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e. V., · DWA: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwas ser und Abfall e. V., · FGSV: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehr swesen e. V., · FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung La ndschaftsbau e. V.,2Ausführung und Konstruktion2.1Allge meine HinweiseDer AG stellt dem AN vor Beginn der Erdar beiten die ihm vorliegenden Kataster- und Leitungspläne des Baugrundstücks zur Verfügung. Die Örtlichkeit ist durch den AN auf Übereinstimmung mit den Planunterlagen zu überprüfen.Aufwendungen und Schäden aus Nichtberück sichtigung offensichtlicher Hinweise (z. B. Schächte, A bsteller, sichtbare Restleitungen, Aushubstutzen, Kanal deckel) und Bestandsleitungen gehen zulasten des AN.Geg ebenenfalls aus einem Altbestand vorhandene Mauerwerks- oder Betonwände und Fundamente sind im Bereich der gep lanten neuen Bebauung restlos abzubrechen und auszuhebe n, gegebenenfalls sind Mehrtiefen zu verfüllen und zu v erdichten. Der AG ist vor Beginn solcher Mehraufwendung en sofort zu verständigen, um ein gemeinsames Aufmaß du rchzuführen. Nicht im Beisein des AG aufgemessene Abbru chmassen werden nicht vergütet.Auf der Baustelle wieder benötigter Oberboden ist in trapezförmigen Mieten, Höh e maximal 1,50 m, zu lagern; die Böschungen sind abzugl eichen; die Mieten sind bei Bauvorhaben mit längerer Ba uzeit mit Lippenblütlern zu bepflanzen. Wiedereinzubaue nder Boden ist nur dann abzufahren, wenn die Platzverhä ltnisse zur Zwischenlagerung auf der Baustelle ausgesch öpft sind.Der AN ist verpflichtet, vor Anfüllung von Ba uwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum und die z ur Wiederverfüllung vorgesehenen Stoffe frei von Bausch utt, Müll und dergleichen sind. Trifft das nicht zu, is t der AG unverzüglich zu verständigen. Die Verfüllung v erunreinigter Arbeitsräume ist untersagt.Hat der AN ein e Lockerung des Bodens im Bereich der Gründungssohle zu vertreten, besteht für ihn kein Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen der ursprünglichen Lagerungsd ichte. Bei feuchten Böden darf das Planum nicht nachträ glich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu vermeiden .Der Baugrund sowie der zum Einbau bestimmte Boden dürf en durch Entwässerungsmaßnahmen nicht unzulässig durchf euchtet werden. Unbrauchbar gewordener Boden (z. B. dur ch Nichtausführung, durch nicht rechtzeitige Ausführung bzw. unsachgemäße Ausführung von notwendigen Entwässer ungsmaßnahmen) darf nicht verwendet werden und ist durc h den AN auszutauschen.Unaufgefordert, spätestens jedoc h auf Verlangen des AG, des Prüfingenieurs bzw. des Tie fbauamtes, ist vom AN, unentgeltlich für den AG, der Na chweis der Druckfestigkeit für verfüllte und verdichtet e Bodenmassen zu erbringen. Über die geforderte Tragfäh igkeit der Gründungsebene ist ein Nachweis unter Zuhilf enahme eines vereidigten Sachverständigen für den Erd- oder Grundbau zu führen. Die im Bodengutachten geforder te Tragfähigkeit der Baugrubensohle ist vom AN unentgel tlich nachzuweisen.2.2AusführungDer Arbeitsablauf, die Art des Bodenabtrages sowie die Transporte sind vom AN unter Berücksichtigung der sich aus den ggf. beigefügte n Unterlagen ergebenden Festlegungen und Randbedingunge n zu wählen. Aushubmaterial ist, soweit kein kontaminie rtes Material vorgefunden wird, nach landesrechtlichen Bestimmungen auf eine zugelassene Verwertungs-/Entsorgu ngsanlage zu verbringen. Ein Entsorgungsnachweis über d ie Beseitigung bildet die Grundlage für die Abrechnung. Im Falle des Auffindens kontaminierten Materials bzw. v on Auffüllungen, Bauschutt, etc. kontaktiert der AN mit ausreichendem Vorlauf den AG-seitig beauftragten Boden manager/-gutachter für die notwendigen Beprobungen. Die Durchführung der Beprobung erfolgt über den Bodenmanag er. Die Zeitläufe von Probennahme bis Deklaration sind mit einzukalkulieren. Die Entsorgung erfolgt unter guta chterlicher Begleitung durch den AN, sie ist zu belegen und nachzuweisen. Ferner ist der Umfang kontaminierten Materials durch Tagesberichte und durch einen Erdmasse naufmaßplan zu dokumentieren. Das Verbringen des kontam inierten Materials erfolgt auf eine Verwertungs-/Entsor gungsanlage.Die Baugrube wird anhand einer vom AN erste llten und vom AG freizugebenden Aushubplanung ausgeführ t. Nach Freilegung der Gru¨ndungsebene ist eine Abnahme durch den AG-seitig beauftragen Baugrund- gutachter er forderlich (DIN 4020).Soweit Bodenaustausch- bzw. Boden verbesserungsmaßnahmen erforderlich werden, sind diese mit dem Baugrundgutachter abzustimmen. Der aus dem, sow eit vorhanden, beigefügten Baugrundgutachten vermutbare Leistungsumfang ist als Angebotsgrundlage zu berücksic htigen. Für die Verfüllung der Restbaugrube sind aussch ließlich nichtbindige Erdbaustoffe zu verwenden. Die Ve rdichtung erfolgt lagenweise entsprechend den Erfordern issen unter Einhaltung der geforderten Lagerungsdichte. Der Verdichtungsgrad für Freianlagenbereiche ist unter Berücksichtigung der vorgesehenen Flächennutzung zu wä hlen. Der erreichte Verdichtungsgrad ist nachzuweisen. Der Beginn der Verfüllung ist dem AG anzuzeigen.Baufort schrittsabhängige Leistungen, Hilfsleistungen und Provi sorien sind, soweit bauüblich erforderlich, einzuplanen . Hierzu zählen u. a.:· Zufahrtsrampen (zeitlich verset zt) sowie deren Sicherung/Spundung, · Böschungen, Winkel, Sicherungen, Mehraushub, · Rampen und deren zeitversetzter Ausbau, · verbleibende Bermen zur Lagesicherung.Im Auftrag des AG erstellt ein Vermesser zwei Höhenpunkt auf NN (Besta ndstrakt C und E). Ebenso werden die Achsen der Außenwä nde abgesteckt. Die Schurgerüste werden vom AN unter Ab sprache mit dem Vermesser gesetzt. Der AN errichtet all e weiteren, erforderlichen Absteckungen und Schnurgerüs te.Vor Beginn der Arbeiten sind durch den AN jegliche b ereits vorhandenen Absteckungen, Festpunkte, Grenzstein e, Höhenmarkierungen zu sichern.2.3Material, GüteSoweit sich aus dem Bodengutachten ergibt, dass Bauschuttrecy cling für Verfüllungsmaßnahmen geeignet ist, kann bei N achweis der Nichtkontamination, der Verdichtungs- und V ersickerungsfähigkeit hierauf zurückgegriffen werden. A schen, Schlacken und sonstige Stoffe dürfen nicht verwe ndet werden. Lediglich Mineralgemisch-Recycling ist nac h den Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung zulässig. D ie Einholung der Unbedenklichkeitsnachweise ist Aufgabe des AN.2.4 OberflächeSoweit eine Außenanlagenplanung v orliegt, stellt der AN das Baugelände bis zu einer Höhe von 30 cm unter OKT profilgerecht her.2.5AufmaßDie Abf uhr kontaminierten Materials ist nur mit Wiegekarte, Lk w-Kennzeichen oder Containernummer zulässig. Die Wiegek arte der annehmenden Stelle muss bei Abrechnung der Arb eiten vorgelegt werden.2.6 VergütungDie Vergütung der M assen bei Abrechnung erfolgt nur nach mindesterforderli chem Aushub samt Böschungswinkel 45°. Führt der AN nach seiner Wahl voll- oder großflächigen Aushub mit anschl ießender Wiederverfüllung aus, erfolgt die Abrechnung u ngeachtet dessen nach erforderlichen Massen. Ein entspr echendes Aufmaß, Nachweise und ein Aushubplan sind vom AN als Abrechnungsgrundlage zu erstellen.2.7Kampfmittel /historische FundeFunde von Kampfmitteln (Bomben, Munit ion, Sprengkörper, Chemikalien) sind umgehend dem AG un d den zuständigen Behörden zu melden. Der AN wird unver züglich die nach den gesetzlichen Vorschriften vorgesch riebenen Sicherungsmaßnahmen veranlassen. Die Kampfmitt elberäumung und Entfernung liegen im Verantwortungsbere ich des AG.2.8Beseitigung von TagwasserSämtliches anfal lendes Tagwasser infolge von Niederschlägen ist durch d en AN ohne gesonderte Vergütung zu beseitigen.2.9 Entso rgungLeistungsbestandteile sämtlicher Leistungen des AN zur Entsorgung sind das Laden vom Bereitstellungslager , der Transport zur Entsorgungsstelle, Wartezeiten, Abl aden, Wiegevorgang, etc.Die Entsorgung von Bodenaushub hat unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Ersatzb austoff-Mantelverordnung und der darin geannten weiterf ührenden Regelwerke sowie den Betriebsgenehmigungen der jeweiligen Entsorgungsanlagen zu erfolgen.Der AN hat d em AG die vorgesehenen Entsorgungsstellen auf Verlangen vor Vergabe des Auftrages anzugeben.Transporte für Mat erialien BM-F2 und BM-F3 haben nach Wahl des AN entwede r mit abgeplanten Lkw oder mit abgedeckelten Containern zu erfolgen. Die Kosten hierfür sind in die entspreche nden Positionen einzukalkulieren.Die Abrechnung der Ent sorgung erfolgt nach Gewicht auf Grundlage der Original -Wiegescheine amtlich geeichter Waagen des Annahmebetri ebes.Der AN hat auf Verlangen des AG als Beleg über Abf uhr und Annahme gefährlichen Abfalls ein Übernahmeschei nformular des Transporteurs vorzulegen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Erdarbeite
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Spezialtie fbauarbeiten1GrundlagenFür die Leistungen dieses Gewerk s gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV· DIN 18301: B ohrarbeiten, · DIN 18302: Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen, · DIN 18303: Verbauarbeiten, · DIN 18304: Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten, · DIN 18309: Einpressarbeiten, · DIN 18313: Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssig keiten · DIN 18321: Düsenstrahlarbeitenund die Allgemein Anerk annten Regeln der Technik.Ergänzend hierzu gelten die R egelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grund lage von Kalkulation und Arbeitsausführung:· Bundesgüte gemeinschaft Recycling-Baustoffe e. V., · DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., · DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., · InformationsZentrum Beton GmbH, · RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzei chnung e. V.2Vorbereitung und PlanungDer AN erstellt un abhängig von etwaigen Vorgaben des AG eine eigenständig e Werkstatt- und Montageplanung auf Grundlage der von i hm erstellten Statik..3Ausführung und Konstruktion3.1Al lgemeine HinweiseRechtzeitig vor Ausführungsbeginn sind angrenzende Bauteile oder Gebäude vom AN eigenverantwo rtlich mit geeigneten Maßnahmen gegen Beschädigung und Verschmutzung zu schützen, hierzu gehören auch entsprec hende Bausicherungsmaßnahmen.3.2Baugrubenverbau3.2.1Kon struktionsaufbauDer vom AG vorgeschlagene Verbau ist au s den Verbauplänen sowie der Konstruktionsbeschreibung, soweit vorhanden, ersichtlich. Schlägt der AG keine Ve rbauart vor, so obliegt es dem AN, einen Verbau unter B erücksichtigung der Randbedingungen zu konzipieren.Verb au, der nicht in das Bauwerk integriert wird, ist volls tändig zurückzubauen, soweit dies möglich ist. Bei vom AN beabsichtigtem Teilrückbau ist der Umfang der Rückba uarbeiten rechtzeitig vor Rückbaubeginn mit den zuständ igen Ansprechpartnern und Behörden vom AN zu vereinbare n.Sämtliche Kosten, auch für Ablöse- oder Genehmigungsg ebühren, die sich aus im Boden belassenen Verbauteilen ergeben, sind vom AN zu tragen, soweit ein vollständige r Rückbau des Verbaus beschrieben ist, jedoch nicht vom AN durchgeführt wird. Ein Belassen von Verbaubestandte ilen im Boden ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG zulässig.3.2.2Rückbau des VerbausBaugrubenverbau in Form von Trägerbohlwänden ist vom AN vollständig zurüc kzubauen bzw. zu ziehen.Die Aufwendungen für eine zum R ückbau von Verbau ggf. erforderliche nochmalige Baustel leneinrichtung sind vom AN mit in seine Preise einzurec hnen und werden nicht gesondert vergütet.Sollen oder kö nnen Trägerbohlwände nicht vollständig zurückgebaut wer den, so gelten folgende Mindest-Rückbauhöhen:· Berliner Verbau: Ausbau bis 1,00 m unter geplante GOK, · Bohrpfähle: Abspitzen bis 1,00 m unter geplante GOK.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Spezialtie
In Nachfolgenden Leistungspositionen sind Erdarbeiten b eschrieben für (X) Neubau (0) Sanierung (0) Unterfangung einer 3-Feld-Sporthalle mit (X) Flachgründung (0) Tiefgründung (0) Spezialgründung Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen (0) Verkehrssicherung (0) Baustelleneinrichtung (X) Oberbodenabtrag (X) Aushub (X) Restaushub (X) Fundamentaushub (X) Wiederanfüllung (X) Kabelgräben (X) Grundleitungen (X) Herrichten des Geländes (0) Landschaftsbauarbeiten Die Baugrube wird gesichert mittels (X) Böschung (X) Verbau - nur Teilbereich (0) Bohrpfahlwänden Die geplante Baumaßnahme entspricht der geotechnischen Kategorie (0) GK1 (gering): Einfache Bauwerke auf ebenem, tragfähigem Grund, die weder die Umgebung noch das Grundwasser beeinflussen. (X) GK2 (mittel): Bauvorhaben, die weder zur Kategorie 1 noch zur Kategorie 3 zählen. (0) GK3 (hoch): Bauwerke, die eine hohe Standsicherhei t und Gebrauchstauglichkeit erfordern. Höhenangaben OK Bestandsgelände: +55,80 m ü. HNN (Abbruch Halle) +56,50 bis +57,10 m ü. HNN Grundwasser gemessen: -1,00 bis -1,50 m unter GOK Grundwasser HGW: +55,40 m ü. HNN (Grundwasser) Baugrubensohle: +55,99 m ü. HNN Fundamentsohlen: +55,47 bis +56,14 m ü. HNN Sohle Aufzugsunterfahrt: +55,49 m ü. HNN Sohle Bodenplatte: +56,74 bis +56,79 m ü. HNN Zufahrt und Andienung Die Baustelle ist mittels Fahrzeugen bis 32 t (0) direkt anfahrbar. (X) weist folgende Einschränkungen in der Zuwegung auf: siehe Angaben zur Baustelle und zur Ausführung       sowie beigefügte Baustelleneinrichtungspläne (X) LKW kann über Rampe in die Baugrube einfahren. (0) In die Baugrube kann nicht mit LKW eingefahren werd en.
In Nachfolgenden Leistungspositionen sind Erdarbeiten b
Gemäß Baugrundgutachten liegt folgende Beschaffenheit d es anstehenden Bodens vor, die zur besseren Übersicht f olgendermaßen gegliedert und benannt wird:Homogenbereic h SOrtsübl. Bezeichnung: SandOberkante (gemittelt) +56, 09 m ü. HNNUnterkante (gemittelt) +53,02 m ü. HNNBodeng ruppe: SU, SU*, SE (nach DIN 18196)Massenanteil Steine: < 1 (nach DIN EN 14688-1)Konsistenz: n.e. (nach DIN EN 17892-12)Plastizität: n.e. (nach DIN EN 17892-12)Lager ungsdichte: 35 bis 65 (nach DIN EN 14688-2)Wassergehalt : 5 bis 12 (% nach DIN EN 17892-2)Organischer Anteil: 0 bis 3 (nach DIN 18128)n.b. = nicht bestimmbar, n.e. = nicht erforderlich
Gemäß Baugrundgutachten liegt folgende Beschaffenheit d
03.01 Oberboden
03.01
Oberboden
03.02 Aushub, Wiedereinbau und Entsorgung
03.02
Aushub, Wiedereinbau und Entsorgung
03.03 Technischer Tiefbau ELT
03.03
Technischer Tiefbau ELT
03.04 Technischer Tiefbau SAN
03.04
Technischer Tiefbau SAN
03.05 Verbau
03.05
Verbau
07 Abbruch- und Rückbauarbeiten
07
Abbruch- und Rückbauarbeiten
07.03 Rückbau BE
07.03
Rückbau BE