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Net total EUR
02
02
02.06 BE - Schutzmaßnahmen
02.06
BE - Schutzmaßnahmen
04
04
04.02 Sohlplatten
04.02
Sohlplatten
04.03 Wände
04.03
Wände
04.04 Stützen
04.04
Stützen
04.05 Decken
04.05
Decken
04.08 Bewehrung und Einbauteile
04.08
Bewehrung und Einbauteile
05
05
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Mauerarbei
ten1GrundlagenFür die Leistungen dieses Gewerks gelten
die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18330 Mauerarbeite
n, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.Erg
änzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend gen
annten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung
gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbe
itsausführung:· Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel im Bund
esverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V.,
· BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
· Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V.,
· Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,
· Bundesverband Kalksandsteinindustrie e. V.,
· Bundesverband Leichtbeton e. V.,
· Bundesverband Porenbetonindustrie e. V.,
· DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
· DGfM: Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnu
ngsbau e. V.,
· DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
· DNV: Deutscher Naturwerkstein-Verband e. V.,
· DVL: Dachverband Lehm e. V.,
· RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzei
chnung e. V.,
· VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V.,
· VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V.,
· WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft
f. Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.,
· ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.2
Ausführung und Konstruktion2.1 Ausführung2.1.1 Allgemei
ne Vor Abschluss des Abbindeprozesses sind alle groben
Verschmutzungen vom Mauerwerk zu entfernen.Bauteile aus
verschiedenen Metallen, die miteinander in Berührung k
ommen, sind gegen Korrosionsbildung zu schützen. Bautei
le aus Aluminium, die nicht geschützt sind, dürfen nich
t in Kontakt mit Zement- oder Kalkmörtel kommen. Stahlb
auteile ohne Korrosionsschutz dürfen nur mit reinem Zem
entmörtel verwendet oder ummantelt werden.lsolierstoffe
dürfen keine Feuchtigkeit aufnehmen, sie müssen alteru
ngsbeständig und bei kraftschlüssigen Verbindungen ausr
eichend druckfest sein. In Spalten, in denen durch mang
elnde Sauerstoffzufuhr eine ausreichende Passivität der
Werkstoffe nicht erreicht werden kann, sind metallisch
e Werkstoffe zu isolieren.Mischmauerwerk, d. h. die Kom
bination unterschiedlicher Ziegel- bzw. Steinarten, ist
grundsätzlich untersagt.Nachträglich eingezogenes Brüs
tungsmauerwerk ist wegen der Gefahr späterer Rissbildun
g im Putz grundsätzlich zu vermeiden, Brüstungen sind i
m Zusammenhang mit nebenliegenden Wänden verzahnt aufz
umauern.Bei der Verwendung unterschiedlicher Mörtelarte
n und -gruppen auf der Baustelle ist durch eindeutige K
ennzeichnung der Mörtelbehälter zu gewährleisten, dass
das erforderliche Material korrekt eingesetzt werden ka
nn.Der AN wird alle erforderlichen Angaben zur Festlegu
ng von Mauerwerksgüten, Abmessungen und Oberflächen, so
weit diese nicht erkennbar sind, eigenverantwortlich un
d unaufgefordert erfragen.2.1.2 Aussparungen, Durchbrüc
heDurchbrüche sind anzulegen, zu schneiden oder zu bohr
en; keinesfalls zu stemmen.Aussparungen in nichttragend
en Wänden mit einer größeren als der halben Breite des
eingesetzten Steinformats erhalten in jedem Fall eine o
bere Überdeckung mittels Sturz.Der Verschluss von Aussp
arungen erfolgt ausschließlich mit Mörtel und Steinmate
rial nebenliegender Wand in F90-Qualität.2.1.3Stürze un
d FensteröffnungenSoweit nicht anders beschrieben, ist
die Wahl der Sturzausbildung dem AN freigestellt, wobei
die Wärmeschutzanforderungen erfüllt werden müssen. Be
i nicht verputztem Mauerwerk sind vom AN Mauerwerksfert
igteilstürze zur Überbrückung von Fenster- und Türöffnu
ngen einzubauen.Stahlträger als Öffnungsüberdeckung - n
ur zulässig, wo Fertigstürze nicht einsetzbar sind - si
nd korrosionsgeschützt einzubauen. Die Trägerstege sind
mit Mörtel-Stein-Gemisch auszudrücken; die Flansche, w
enn sie verputzt werden, mit Ziegeldrahtgewebe zu umman
teln. Erforderliches Verbolzen der Träger ist mit auszu
führen. Unter- und Überschlagsplatten sind zu liefern u
nd zu verlegen.Fertigstürze müssen mindestens 11,5 cm A
uflagerbreite beidseitig aufweisen.Im Bereich von Tür-
und Fensteranschlüssen sind vom AN glatte, vollflächige
und planebene Laibungsoberflächen herzustellen, um ein
en geeigneten Untergrund für die Anschluss-Dichtbänder
von Fenster und Türelementen zu erhalten. Beim Mauern v
on Steinen mit Mörteltaschen und/oder mit verzahnten St
oßfugen sind diese im Bereich von Tür- und Fensteröffnu
ngen auf die vorgegebenen Öffnungsmaße aufzuputzen und
zu glätten, sodass planebene Laibungsflächen entstehen.
Bei Außenfensteröffnungen ist hierfür Zementmörtel zu
verwenden.Zur Aufnahme von Durchbiegungen im Sturzberei
ch und von temperaturbedingten Längenänderungen sind Fe
nsteranschlüsse mit ausreichenden Fugenbreiten gemäß RA
L-Fenstereinbaurichtlinie herzustellen.2.1.4Vermeidung
von WärmebrückenDer AN sieht rechtzeitig vor Leistungse
rbringung unaufgefordert den GEG-Nachweis bzw. das Wärm
eschutzgutachten ein, um sich über die geforderten Wärm
edämmwerte der verschiedenen Bauteile zu informieren. D
er AN prüft weiterhin unaufgefordert und rechtzeitig vo
r Bauausführung die Planung des AG in Bezug auf erforde
rliche Wärmedämmmaßnahmen; so unter anderem auf wärmedä
mmende Anforderungen an Kimmschichten, Wandkopfabdeckun
gen, Sohlbänke, Deckenstirnen, Stürze von Außenwänden.V
om AN sind im Rahmen seiner Werk- und Montageplanung Ve
rankerungssysteme zu wählen, mit denen Wärmebrücken so
gering wie möglich gehalten werden.2.1.5Schächte und Sc
hachtabmauerungenGemauerte Schachtwände und Mauerwerksw
ände, die dem späteren Schachtverschluss dienen, sind m
it konventionellem Dünnformat-Mauerwerk mit normal dick
vermörtelten Lager- und Stoßfugen auszuführen, um nach
trägliche Schachtverschlüsse mittels verzahntem Mauerwe
rk durchführen zu können.Installationsschächte dürfen e
rst nach Freigabe durch den AG unter Beachtung des Scha
llschutzes und insbesondere unter Beachtung des Brandsc
hutzes geschlossen werden.Für die Schallschutzanforderu
ngen gelten mindestens die erhöhten Werte nach DIN 4109
.2.1.6 SchnittstellenDie Arbeiten der beteiligten Firme
n sind untereinander zu koordinieren. Hierzu gehört ins
besondere die Berücksichtigung von Einlegeteilen der HL
SE-Installation während der Ausführung von Mauerwerksar
beiten.Betroffene Fremdgewerke sind vom AN so rechtzeit
ig vor Ausführung von Betondecken- oder Wandteilen zu i
nformieren, dass eine ordnungsgemäße Installation der E
inlegeteile möglich ist. Die haustechnischen Ausführung
szeichnungen sind zu berücksichtigen.2.2 Konstruktionen
Nut- und Federverbinder von Stumpfstoßmauerwerk dürfen
nicht in der Ansichtsfläche von Außenwänden (Außenecken
) zu sehen sein, sofern die Wände als Folgeleistung led
iglich einen Verputz erhalten. Schnitte durch Grifftasc
hen sind unzulässig, Schnitte durch Hohlkammern sind na
ch dem Vermauern auszumörteln.Wände aus Hochlochziegeln
, Mauersteinen mit Griffmulden oder stark saugendem Mat
erial sind grundsätzlich bei starken Niederschlägen und
arbeitstäglich nach Beendigung der Arbeiten oberseitig
vor Durchnässung mittels Folie zu schützen.2.3 Zweisch
alige Wände2.3.1 Befestigungs-, Verankerungs- und Verbi
ndungsmittelAbfangkonstruktionen, Befestigungs-, Verank
erungs- und Verbindungsmittel, die nach dem Einbau nich
t mehr zugänglich sind, sind aus nichtrostendem Materia
l herzustellen. Bei der Anordnung der notwendigen Veran
kerungen und Konsolen ist zwingend darauf zu achten, da
ss Dichtungsbahnen nicht durchdrungen werden dürfen.2.3
.2FugenGebäudefugen sind durch entsprechende Maßnahmen
so fortzusetzen, dass jegliche Bewegung aus dem Bauwerk
schadlos aufgenommen werden kann. Der AN überprüft anh
and der statischen Unterlagen die zu erwartenden Fugenb
ewegungen und Fugenversätze und wählt daraufhin eigenve
rantwortlich geeignete Fugenprofile bzw. prüft die vom
AG vorgegebenen Fugenprofile auf Eignung.2.3.3Anschlüss
eNach Möglichkeit ist für akustisch zu entkoppelnde Bau
teile (z. B. Haustrennwände) Plansteinmauerwerk mit Dün
nbettfugen auszuführen. Die Dämmung zwischen den schall
technisch zu entkoppelnden Wänden ist fortlaufend beim
Aufmauern einzubringen.Sockelanschlüsse von Außenwänden
sind so auszubilden, dass die Anforderungen gemäß DIN
18533 für Wasserbeanspruchungsklasse W4-E erfüllt sind.
Soweit der AN Sockelabdichtungen ausführt, klärt er re
chtzeitig vor Ausführungsbeginn die Anschlussdetails se
iner Sockelabdichtungen an die Bodenanschlüsse bodentie
fer Fenster und Außentüren mit dem AG. Der AN verwendet
Abdichtungsstoffe, die einen späteren Bodenanschluss v
on Türen und bodentiefen Fenstern unkompliziert und mat
erialgerecht ermöglichen.2.4Arbeiten im BestandBei Mate
rialwechseln an Außenwänden ist das besser wärmedämmend
e Mauerwerk in das schlechter dämmende einzuverzahnen.A
nschlüsse an Bestandsmauerwerke sind stets durch Verzah
nung zu erstellen.Bei der Sanierung von Mauerwerk, insb
esondere von Natursteinmauerwerk, ist grundsätzlich die
vorhandene Mörtelqualität beizubehalten.Jegliche vollf
lächig zu behandelnden Sichtflächen sind in derselben B
ehandlungsweise durch dieselbe Arbeitsmannschaft auszuf
ühren.Für alle Arbeiten im Sichtbereich (insbesondere f
ür Mauer-, Verputz-, Reinigungs- und Verfugungsarbeiten
) gilt, dass vor Materialdisposition und Arbeitsausführ
ung je unterschiedliche Fläche mehrere Probeflächen als
Herstellermuster zu beschaffen oder vom AN vor Ort zu
erstellen sind und vom AG zur Ausführung freigeben zu l
assen sind.Zu ersetzendes Sichtmauerwerk ist dem vorhan
denen Bestand in Form, Farbe, Wasseraufnahme und Oberfl
ächenstruktur vollständig anzugleichen. Ist entsprechen
des Steinmaterial nicht als Listenware erhältlich, so s
ind vom AN Sonderanfertigungen zu veranlassen. Ersatzst
eine für Sichtmauerwerksflächen sind vor Ausführung vom
AG bemustern zu lassen.Reinigungsverfahren sind, sofer
n nicht anders ausgeschrieben, als Hochdruck-Wasserstra
hlreinigung mit Wassertemperaturen > 40 °C zu erbringen
. Fenster und Türen sind während der Arbeitsausführung
durch vollständige Abklebung auf den Rahmen zu schützen
.Sofern Putzflächen abgestemmt werden, sind alle darunt
erliegenden Fenster und Türen durch eingestellte Holzwe
rkstoffplatten in Größe der Öffnungen zu schützen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Mauerarbei
05.01 Abdichtungen, Kimmschichten, Fugen
05.01
Abdichtungen, Kimmschichten, Fugen
05.02 Kalksandstein-MW
05.02
Kalksandstein-MW
06 Abdichtungsarbeiten
06
Abdichtungsarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Abdichtung
sarbeiten1 GrundlagenFür die Leistungen dieses Gewerks
gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18336 Abdic
htungsarbeiten, und DIN 18531 bis 18535 Bauwerksabdicht
ung, sowie die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik
.Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführ
ung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und
Arbeitsausführung:· AGI: Arbeitsgemeinschaft Industrieb
au e. V.,
· AK GWS: Arbeitskreis Grundwasserschutz e. V.,
· Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel im Bundesverband der
Deutschen Ziegelindustrie e. V.,
· BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V.,
· BFA Bauwerksabdichtung im Hauptverband der Deutschen
Bauindustrie e. V.,
· bga: Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e. V.,
· Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,
· DAV: Deutscher Asphaltverband e. V.,
· DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V.,
· Deutsche Bauchemie e. V.,
· DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
· DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
· DWA: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwas
ser und Abfall e. V.,
· FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung La
ndschaftsbau e. V.,
· GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V.,
· GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerks
toffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V.,
· IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
· RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzei
chnung e. V.,
· vdd: Industrieverband Bitumen-Dach- und Dichtungsbahn
en e. V.,
· VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e .V.,
· WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft
f. Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.,
· ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.,
· ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerk
s e. V.2Vorbereitung und PlanungDer AN prüft im Rahmen
seiner Werkstatt- und Montageplanung eigenverantwortlic
h die Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die besc
hriebenen Abdichtungsarbeiten. Die Untergrundeignungspr
üfung bezieht sich dabei neben der ggf. erforderlichen
Haftzugfestigkeit auf Ebenheit/ Toleranzen, Materialver
träglichkeiten und Planität bzw. das erforderliche Gefä
lle von Flächen, um spätere Pfützen auf der Abdichtung
zu vermeiden. Die Überprüfung hat auch hinsichtlich der
Materialkompatibilität zu geplanten Folgeleistungen zu
erfolgen.Der AN entwickelt daraus im Rahmen seiner Wer
kstatt- und Montageplanung ein Abdichtungskonzept zur r
echtzeitigen Kenntnisgabe beim AG. Das Abdichtungskonze
pt legt zu verwendende Abdichtungsmaterialitäten in Abh
ängigkeit von Untergrund, Anforderungen, Abdichtungskla
ssen und Eintauchtiefen fest, zeigt Detailplanungen für
alle An- und Abschlüsse sowie Durchdringungen und enth
ält eine Liste aller Form- und Anschlussteile für die A
bdichtung. Im Rahmen der Konzepterstellung prüft der AN
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn die Vorleistungen in
Bezug auf Anarbeitungsfähigkeit, so bspw. bei Rohrdurc
hführungen und Bodeneinläufen.3Ausführung und Konstrukt
ion3.1Allgemeine Angaben zur AusführungDer Ausführungsb
eginn von Abdichtungsarbeiten ist dem AG schriftlich vo
m AN anzuzeigen, damit dieser die Arbeitsausführung mit
Qualitätssicherungsmaßnahmen begleiten kann.Der AN for
dert vom AG rechtzeitig vor dem Überdecken der eigenen
Leistung eine Sichtabnahme der jeweils fertiggestellten
Abdichtungslage an.3.1.1Material, GüteSofern in den de
r Ausschreibung beigefügten Unterlagen keine Qualitäten
beschrieben sind, gelten Anwendungsklasse 2 und im Reg
elwerk des Dachdeckerhandwerks genannte Abdichtungsbaus
toffe als Mindestqualität vereinbart.Der AN überprüft v
or Ausführungsbeginn unaufgefordert die Anforderungen a
n erforderliche Abdichtungen in Bezug auf:· Bodenbescha
ffenheit/Versickerungsfähigkeit,
· Eindringtiefe/Eintauchtiefe,
· Wasserbeanspruchungsklasse,
· Rissklasse,
· Rissüberbrückungsklassesowie bei Fugen auf die Verfor
mungsklassen anhand der Setzungsberechnungen des Statik
ers und/oder des Baugrundgutachters.AG-seitige Angaben
zu Art und Ausführung der Abdichtungsarbeiten sind vom
AN auf Grundlage des aktuellen Normungsstandes zu prüfe
n oder, soweit nicht vorhanden, selbstständig zu erarbe
iten.3.1.2UntergrundSofern Risse größer 0,2 mm im Unter
grund vorhanden sind, sind Abdichtungen aus Mörtelschlä
mmen nicht statthaft. Sofern Risse im Untergrund größer
0,20 mm oder als Fugen von Stahlbetonhalbfertigteilen
vorhanden sind, ist eine Ausführung von Abdichtungen mi
t PMBC (bisher KMB; kunststoffmodifizierten Bitumendick
beschichtungen) nicht statthaft.3.1.3Einbauten, Einbaut
eileDurchdringungen von Abdichtungen sind ausschließlic
h mit hierfür vorgesehenen Dichtmanschetten oder mittel
s Lose-fest-Flansch auszuführen. Ein einfaches Heran- o
der Herumführen der Flächenabdichtung an durchdringende
Bauteile ist nur bei Sperren gegen aufsteigende Feucht
igkeit auf Bodenplatten gemäß W1-E nach ATV DIN 18533 z
ulässig. Erforderliche Verstärkungen der Abdichtung im
Bereich von Durchdringungen sind zu beachten.3.1.4Fugen
Soweit Abdichtungen über Dehn- oder Bauteilfugen zu füh
ren sind, erfragt der AN unaufgefordert die zu erwarten
den Fugenbewegungen in horizontaler und vertikaler Rich
tung und schlägt, auf die zu erwartenden Bewegungen hin
, abgestimmte Ausführungsvarianten und geeignete Fugenp
rofile vor.3.1.5Schutzschichten und -maßnahmenIm Gegens
atz zu Schutzschichten dienen Schutzmaßnahmen dem vorüb
ergehenden Schutz der Abdichtung durch geeignete Maßnah
men während der Bauarbeiten in Abhängigkeit von der Bea
nspruchung. Sie müssen auf die erwartete Dauer des maßg
ebenden Bauzustandes abgestimmt sein.Material, Art und
Dichte von Schutzschichten sind in Abhängigkeit von den
zu erwartenden Beanspruchungen und den örtlichen Gegeb
enheiten auszuwählen.Besondere Aufmerksamkeit ist bei V
erwendung abgleitfähiger Schutzschichten oder -lagen nö
tig, da diese vom ausführenden Personal immer wieder ge
rne einmal an die Wand genagelt werden und damit die ge
rade erstellten Abdichtungen zerstört werden.3.1.6Durch
dringungenDurchdringungen sind bei Wasserbeanspruchungs
klasse W2-E stets, sonst zumindest nach bautechnischer
Möglichkeit, oberhalb des Bemessungswasserstands anzuor
dnen. Der AN prüft die vorliegende Ausführungsplanung u
nd die vorhandene Installation von insbesondere Hausein
führungen und Abwasserleitungen rechtzeitig vor Ausführ
ung hierauf und meldet ggf. Bedenken gegen Durchdringun
gen unterhalb des Bemessungswasserstands an.3.1.7Sonsti
gesUnabhängig von der Höhenlage der Planung sind horizo
ntale Mauerwerksabdichtungen dem Geländeverlauf anzupas
sen. Dies gilt auch bei zweischaligen Wänden. Abtreppun
gen von Abdichtungslagen in MWK-Fugen dürfen nur über a
usgerundete Mörtelkehlen und -kanten geführt werden.Eck
ausbildungen sind bei entsprechender Verfügbarkeit mit
thermisch vorgeformten Teilen auszuführen.Bei vertikale
n Abdichtungen oder Aufkantungen ist generell der obere
Abschluss mechanisch gegen Ablösen zu sichern und anzu
dichten (Klemmflansch).3.2Abdichtung mit flüssig zu ver
arbeitenden AbdichtungsstoffenDer AN muss auf Anforderu
ng des AG den Nachweis erbringen, dass er bzw. die ausf
ührenden Arbeitskräfte über die nötige Sachkunde verfüg
en.Die Schichtdickenkontrolle muss gemäß DIN 18533 durc
h Messung der Nassschichtdicke und die Kontrolle der Au
ftragsmenge bei der Verarbeitung erfolgen. Je nach baul
ichen Gegebenheiten ist die Messpunktdichte, z. B. im B
ereich von Durchdringungen, Übergängen, Anschlüssen, zu
erhöhen.Ist dem AN die Wahl des Abdichtungsbaustoffs f
reigestellt, so sollen flüssig zu verarbeitende Abdicht
ungsstoffe nicht für horizontale Flächen eingesetzt wer
den. Bahnenförmige Abdichtungsstoffe sind flüssigen auf
grund definierter Materialstärke vorzuziehen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Abdichtung
06.01 Abdichtung
06.01
Abdichtung