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Deckblatt Bauvorhaben: Sozialgebäude Klärwerk Eckernförde
Bauort: Am Ort 9, 24340 Eckernförde
Bauherr: Stadt Eckernförde
Bauamt/Hochbauplanung
Rathausmarkt 4-6
24340 Eckernförde
Leistungsverzeichnis: Rohbauarbeiten
Deckblatt
Baubeschreibung Baubeschreibung
Die Stadt Eckernförde beabsichtigt den Neubau eines Sozialgebäudes auf dem Gelände des Klärwerkes, Am Ort 9 in 24340 Eckernförde.
Das dreigeschossige, nicht unterkellerte Gebäude der Gebäudeklasse 3 wird als Mauerwerksbau aus Kalksandstein errichtet. Die Außenwände erhalten eine Kerndämmung und einen Verblender, bzw. im Bereich mit der Fassadenbegrünung (Süd- und anteilig Ostfassade) ein WDVS mit Klinkerriemchen.
Die Gründung erfolgt über eine 30 cm starke Bodenplatte aus Stahlbeton mit den erforderlichen Frostschürzen. Die Decken einschl. der obersten Geschossdecke werden ebenfalls aus Stahlbeton hergestellt. Tragende und nichttragende Innenwände bestehen aus Kalksandsteinmauerwerk in Wandstärken von 11,5 bis 24 cm. Die Treppen sind als Beton-Fertigteile mit Betonwerksteinbelag geplant. Die Fenster werden aus Kunststoff mit einer Deckschale aus Aluminium ausgeführt. Ausführung der Außentüren als thermisch getrennte Aluminiumkonstruktion. Die Innentüren erhalten eine Laminatoberfläche. Der Fußbodenaufbau besteht aus Wärme-/Trittschalldämmung und Heizestrich. Darauf werden in den Feuchträumen Fliesen mit den entsprechenden Rutschfestigkeitsklassen verlegt, alle anderen Räume erhalten einen Kautschukbelag. Alle Räume werden über Fußbodenheizungen mit Wärme aus einer Luft-Wasser-Wärmepumpe versorgt. Auf der Dachfläche wird eine Photovoltaikanlage montiert. Eckdaten
Brutto-Grundfläche: ca. 555 m2
Netto-Grundfläche: ca. 415 m2
Brutto-Rauminhalt: ca. 1.829 m3
OK Attika: ca. 9,75 m ü. OK Terrain
Baubeschreibung
Allgemeine Technische Vorbemerkungen Allgemeine Technische Vorbemerkungen
Es ist davon auszugehen, dass die Arbeiten abschnittsweise durchgeführt werden.
Die Baustelle liegt auf dem Grundstück des Klärwerks Eckernförde, Am Ort 9, 24340 Eckernförde, unmittelbar neben der Einfahrt auf das Gelände.
Das Gebäude wird mit ca. 1,20 m Abstand vor dem vorhandenen Denitrifikationsbecken errichtet.
Lager- und Arbeitsflächen stehen auf dem Grundstück nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Flächen im Gebäude sind ebenfalls größtenteils freizuhalten. Die Nutzung ist mit allen Unternehmern und der Bauleitung abzustimmen.
Müssen diese Flächen aufgrund von Baumaßnahmen auf Anordnung der Bauleitung gewechselt werden, so hat dieses umgehend und ohne Kosten für den Auftraggeber zu erfolgen.
Die erforderlichen behördlichen Abnahmen sind rechtzeitig vor Weiterarbeit zu erbringen.
Ausführungszeichnungen im Maßstab 1:50 bzw. 1:100 können bei den ausschreibenden Architekten eingesehen werden.
Durch die Arbeiten entstehende Öffnungen in Fußböden und Wänden, die zu einer Gefährdung von Personen führen können, sind nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften zu sichern. Die Sicherungen sind für die Dauer der Arbeiten, einschl. der anderen Unternehmer, vorzuhalten und auf Anordnung durch die Bauleitung wieder zu entfernen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Abgebrochene Bauteile gehen in das Eigentum des AN über und sind abzufahren, sofern in den Positionen nichts anderes beschrieben wird.
Höhenfestpunkte:
Höhenfestpunkte werden in Abstimmung mit der Bauleitung an gut sichtbaren Stellen mit verschraubten Meterrissplaketten hergestellt. Das Übertragen der Höhenpunkte auf andere Bauteile und Einbauten ist Sache des jeweiligen Nachunternehmers.
Allgemeine Technische Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen "Rohbauarbeiten" Technische Vorbemerkungen "Rohbauarbeiten"
Betonarbeiten
Alle freistehenden Kanten von Unterzügen und Stützen sind mit Dreikantleisten zu brechen.
Zur Sicherstellung der Betondeckung sind bei der Verlegung der Bewehrung die Maßnahmen entsprechend dem DBV-Merkblatt "Betondeckung und Bewehrung" anzuwenden.
Die Abnahme der Bewehrung von Stahlbeton-Bauteilen ist vom AN rechtzeitig zu beantragen. Der Abnahmetermin ist der Bauleitung des AG rechtzeitig mitzuteilen.
Mauerarbeiten
Im Leistungsverzeichnis sind ggf. auch Beton und Stahlbeton zu kalkulieren (Wandaussteifungsstützen, Ringbalken etc.). Der Betonstahl wird im Abschnitt "Betonarbeiten" abgerechnet, falls er nicht ausdrücklich in der Position erwähnt ist. Die Technischen Vorbemerkungen "Betonarbeiten" gelten sinngemäß.
Fertiges Ziegelmauerwerk, Fensterbrüstungen und Mauerkronen sind grundsätzlich mit geeigneten Maßnahmen vor Durchnässung zu schützen. Bei Weiterarbeit sind die Schutzmaßnahmen aufzunehmen und abzufahren. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Alle tragenden Wände sind im Regelverband zu mauern. Es sind nur Steine aufeinander abgestimmten Formates zu verwenden.
Das Anlegen von Tür- und Fensteröffnungen sowie die Ausbildung von fachgerechten Wandstößen ist einzukalkulieren.
Anlagen zum Leistungsverzeichnis:
Bauzeitenplan Außenanlagenplan M 1:50 Grundrisse Fundamente / EG / 1. OG / 2. OG / DA M 1:50 Schnitte M 1:50 Ansichten M 1:50
Technische Vorbemerkungen "Rohbauarbeiten"
Abrechnungseinheiten Abrechnungseinheiten
Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen:
h = Stunde,
d = Tag,
Wo = Woche,
Mt = Monat,
a = Jahr,
cm = Zentimeter,
cm2 = Quadratzentimeter,
m = Meter,
m2 = Quadratmeter,
m3 = Kubikmeter,
l = Liter,
St = Stück,
kg = Kilogramm,
t = Tonne,
mh = Meter x Stunde,
md = Meter x Tag,
mWo = Meter x Woche,
mMt = Meter x Monat,
ma = Meter x Jahr,
m2d = Quadratmeter x Tag,
m2Wo = Quadratmeter x Woche,
m2Mt = Quadratmeter x Monat,
m3d = Kubikmeter x Tag,
m3Wo = Kubikmeter x Woche,
m3Mt = Kubikmeter x Monat,
Sth = Stück x Stunde,
Std = Stück x Tag,
StWo = Stück x Woche,
StMt = Stück x Monat,
td = Tonne x Tag,
tWo = Tonne x Woche,
tMt = Tonne x Monat.
Abrechnungseinheiten
01 Rohbauarbeiten
01
Rohbauarbeiten
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung