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Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen ( Teil B:
Die VOB Teil B:
"Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen"
DIN 1961 - Ausgabe 2019 [in der aktuellen Fassung]
wird als Angebotsgrundlage vereinbart.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers bzw. Bieters werden nicht Angebotsbestandteil.
Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen (
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbe Teil C:
Gemäß VOB Teil B §1 (1) werden die
Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB Teil C
Ausgabe 2019 [in der aktuellen Fassung]
für die jeweiligen Gewerke Bestandteil des Angebotes als Vertragsgrundlage vereinbart.
Insbesondere wird die
ATV - DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art"
als Angebotsgrundlage vereinbart. Die ATV DIN 18299 gilt für alle Bauarbeiten, auch für solche, für die keine ATV in VOB/C bestehen. Abweichende Regelungen in den ATV DIN 18300 bis DIN 18459 haben Vorrang.
Weitere Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) der ATV DIN 18300 bis DIN 18459 gelten für die jeweiligen Gewerke als vereinbart.
Nebenleistungen (Abschnitt 4.1 aller ATV) sind in der Leistungsbeschreibung nur zu erwähnen, wenn sie ausnahmsweise selbstständig vergütet werden sollen. Eine ausdrückliche Erwähnung ist nur geboten, wenn die Kosten der Nebenleistung von erheblicher Bedeutung für die Preisbildung sind. Dies kommt insbesondere für das Einrichten und Räumen der Baustelle in Betracht.
Auf folgende Bestimmungen der DIN 18299 wird insbesondere hingewiesen:
Stoffe, Bauteile: Allgemeines
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen umfassen grundsätzlich die Lieferung der dazugehörigen ungebrauchten Stoffe und Bauteile, Abladen, ordnungsgemäßes Lagern auf der Baustelle und fachgerechter Einbau bzw. Montage nach den beschriebenen Fachregeln, dem Stand der Technik und den Herstellervorschriften, einschließlich sämtlicher erforderlicher Befestigungsmittel. Stoffe und Bauteile müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet und aufeinander abgestimmt sein.
Nebenleistungen
Die ordnungsgemäße, regelmäßige Reinigung der Baustelle, einschließlich regelmäßige Entsorgung der durch die Bearbeitung anfallenden Abfälle und Baustoffreste, ist Gegenstand der Leistungen. Die hierfür anfallenden Kosten sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Es wird vorausgesetzt, dass der Unternehmer selbstständig für einen annehmbaren Zustand der Baustelle sorgt!
Die Unfallverhütungsvorschriften sind in jedem Falle zu beachten und einzuhalten.
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbe
Allgemeine Technische Vertragsbedingunge Allgemeine Angaben zur Baustelle gemäß ATV DIN 18299
0.1.1
Lage der Baustelle:
Bell Deutschland GmbH & Co.KG
Königstraße 3
26676 Harkebrügge - Barßel
Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung:
Zufahrtsmöglichkeit über Königstraße auf das Betriebsgelände. Die Zufahrt zum Betriebsgelände ist abgegrenzt und wird kontrolliert, die Mitarbeiter und Fahrzeuge des Auftragnehmers sind persönlich anzumelden.
Der Mehraufwand ist in die Positionen einzukalkulieren.
Über evtl. vorhandene Lastbeschränkungen hinsichtlich der Zufahrtsstraßen hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe selber zu informieren.
Öffentliche Straßen, Gehwege etc. sowie die Einfahrtsstraße sind vor Verschmutzung und Beschädigung zu schützen.
0.1.2
Besondere betriebliche Bedingungen:
Die Baumaßnahmen werden bei laufendem Betrieb erfolgen. Es kommt zu Publikums- und Werksverkehr. Der Werksverkehr hat grundsätzlich Vorrang.
0.1.3
Art und Lage der baulichen Anlagen:
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Erweiterung eines bestehenden Industriebetriebes zur Herstellung von Schinken- und Fleischprodukten am Standort Königstraße 3 in 26676 Barßel / Harkebrügge. Der Gebäudebestand ist über mehrere Jahrzehnte gewachsen und weist unterschiedliche Bauabschnitte auf.
Die geplante Maßnahme betrifft den westlich gelegenen Bereich des Betriebsgeländes. Dort wird eine zusätzliche Produktionshalle mit den Bereichen Produktion (High Care / Low Care), Froster, Büro- und Sozialräume, Kantine sowie Technikflächen errichtet.
Weiterhin erfolgen Umbauarbeiten im Bestandsgebäude (Umnutzung von Sanitär- und Sozialräumen zu Büroflächen) sowie brandschutztechnische Maßnahmen im Bereich einer inneren Brandwand. Das Bauvorhaben wird im laufenden Betrieb durchgeführt.
Dem Auftragnehmer wird empfohlen eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe durchzuführen.
0.1.4
Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkunge n:
Der Umschlagverkehr auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers ist zu beachten. Der Umschlagverkehr hat grundsätzlich Vorrang.
Insbesondere ist zu beachten, dass sich an der nördlichsten Stelle der Anlieferungsstrecke eine enge Kurve befindet. Diese Stelle kann nur mit verminderter Geschwindigkeit und erhöhter Aufmerksamkeit befahren werden.
0.1.7
Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser :
Ein Baustromverteiler mit separatem Zähler, sowie ein Wasseranschluss für alle am Bau Beteiligten wird bauseits zur Verfügung gestellt.
0.1.8
Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume:
Auf dem Betriebsgelände wird dem Auftragnehmer eine nicht überdachte Lagerfläche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
0.1.9
Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen
Das beiliegende Geotechnische Gutachten des Ing.-Büro Schmitz & Beilke vom 27.11.2025 ist zu beachten.
0.1.10
Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern.
Die Hydrogeologischen Angaben aus dem beiliegenden Geotechnische Gutachten des Ing.-Büro Schmitz & Beilke vom 27.11.2025 sind zu beachten.
0.1.12
Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z.B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall:
Abfälle sind wöchentlich zu entsorgen. Die Baustelle ist in einem ordentlichen Zustand zu halten. Der Mehraufwand ist in die Position "Baustelleneinrichtung" einzukalkulieren.
0.1.14
Art und Umfang des Schutzes von Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken und dergleichen im Bereich der Baustelle
Die umliegenden Pflaster- und Asphaltflächen sind Lkw-Befahrbar, aber vor dauerhafter Verschmutzung und Beschädigung mit geeigneten Maßnahmen zu schützen. Der Mehraufwand ist in die Position "Baustelleneinrichtung" einzukalkulieren.
0.1.15
Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen
Es befinden sich auf dem Baugelände bzw. in unmittelbarer Nähe Versorgungsleitungen. Die Bestandspläne des Auftraggebers sind vor Ausführung der Arbeiten vom Auftragnehmer einzusehen.
0.1.17
Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z.B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer.
Im Bereich des Baufelds sind Regenentwässerungsleitungen. Die Bestandspläne des Auftraggebers sind vor Ausführung der Arbeiten vom Auftragnehmer einzusehen.
0.1.19
Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen:
Es wird davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer die Arbeiten in dem eigenen Betrieb ausführt. Ein SiGeKo wird daher nicht bestellt.
0.1.21
Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z.B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.
Die Laboruntersuchung von BÖKER und PARTNER vom 27.11.2025 ist zu beachten. Der Bodenaushub ist gemäß EBV als BM-0 eingestuft und uneingeschränkt verwertbar.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1
Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen, und -beschränkungen
Die Arbeiten sind gemäß Bauzeitenplan grundsätzlich in einem Zuge durchzuführen.
0.2.2
Besondere Erschwernisse während der Ausführung, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen
Kurze Arbeitsunterbrechungen können durch den laufenden Betrieb des Werks (An- und Ablieferung) entstehen. Die Arbeiten werden durch die Bauleitung vor Ort und durch Bauzeitenpläne koordiniert.
0.2.8
Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat:
Folgegewerke liefern sämtliche erforderlichen Geräte für ihre Arbeiten.
0.2.12
Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise
Die nach den Technischen Baubestimmungen erforderlichen Eignungs- und Gütenachweise sind vom Auftragnehmer spätestens mit Stellung der Schlussrechnung in zweifacher Ausfertigung zu liefern. Die Kosten sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
0.2.15
Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten.
Der im Zuge der Bohrarbeiten anfallende Erdaushub ist in Behältern des AN zu sammeln, abzufahren und zu entsorgen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Zusammensetzung des Bodens ist dem beiliegenden Geotechnischen Gutachten des Büro Schmitz&Beilke vom 26.02.2026 sowie BÖKER und PARTNER vom 27.11.2025 zu entnehmen.
0.2.19
Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme
Der Auftraggeber führt eine förmliche Abnahme für Teilleistungen vor Inbetriebnahme durch. § 12 Abs. 5, S. 1 und 2 VOB/B oder § 640 Abs. 1 S. 2 BGB (fiktive Abnahme) werden ausgeschlossen. Der Auftragnehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme seiner Leistung (§ 644 BGB). § 7 VOB/B wird ausgeschlossen
0.2.21
Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen
Die Abrechnung der Leistungen kann nach den Ausführungsplänen erfolgen.
Allgemeine Technische Vertragsbedingunge
06 Fassadenarbeiten
06
Fassadenarbeiten
06.01 Baustelleneinrichtung
06.01
Baustelleneinrichtung
06.02 Fassadenarbeiten Stahlkassettenprofil Ac
06.02
Fassadenarbeiten Stahlkassettenprofil Ac
06.03 Fassadenarbeiten - hinterlüftete Fassade
06.03
Fassadenarbeiten - hinterlüftete Fassade
06.04 Fassadenarbeiten - hinterlüftete Fassade
06.04
Fassadenarbeiten - hinterlüftete Fassade
06.05 Aussparrungen
06.05
Aussparrungen
07 Stahlbauarbeiten - Trapezblechdach
07
Stahlbauarbeiten - Trapezblechdach
Zusätzliche Technische Vertragsbedingung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Stahlbauarbeiten - DIN 18335 und 18364
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Als Angebotsbestandteil werden vereinbart:
"Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Stahlbauarbeiten - DIN 18335 Ausgabe September 2016"
"Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten - DIN 18364 Ausgabe September 2016 "
Zusätzliche Technische Vertragsbedingung
07.01 Baustelleneinrichtung
07.01
Baustelleneinrichtung
07.02 Trapezblechdach - Produktionshalle
07.02
Trapezblechdach - Produktionshalle
07.03 Trapezblechdach - Verbindungsgang EG
07.03
Trapezblechdach - Verbindungsgang EG
07.04 Trapezblechdach - Verbindungsgang 2.OG
07.04
Trapezblechdach - Verbindungsgang 2.OG
07.05 Stundenlohnarbeiten
07.05
Stundenlohnarbeiten
08 Dachabdichtungsarbeiten
08
Dachabdichtungsarbeiten
08.01 Baustelleneinrichtung
08.01
Baustelleneinrichtung
08.02 Produktionshalle
08.02
Produktionshalle
08.03 Anbau und Treppenraum
08.03
Anbau und Treppenraum
08.04 Verbindungsgang EG
08.04
Verbindungsgang EG
08.05 Verbindungsgang 2.OG
08.05
Verbindungsgang 2.OG
08.06 Lichtkuppeln
08.06
Lichtkuppeln
08.07 Absturzsicherung
08.07
Absturzsicherung
08.08 Stundenlohnarbeiten
08.08
Stundenlohnarbeiten