Stahlbeton-/ Rohrverlegearbeiten
Neubau SB_Pavillon in Bernau
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Allgemeine Vertragsbedingungen 1. Baustelle allgemein Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes durch örtliche Besichtigung der Baustelle von dem Umfang des Auftrages, den Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten, den örtlichen Baustelleneinrichtungen und allen anderen, die Kalkulation beeinflussenden Umständen ein klares Bild zu verschaffen. Bei Angebotsabgabe gelten diese Verhältnisse an der Baustelle als bekannt, so dass Nachforderungen, die aufgrund nicht genauer Kenntnisse der auszuführenden Arbeiten beruhen, nicht anerkannt werden. 2. Änderungsvorschläge / Nebenangebote Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind zugelassen. Sie müssen in besonderer Anlage beigelegt und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Ausarbeitung des Hauptangebotes ist jedoch zwingend. Alle mit dem Angebot eingereichten Unterlagen bleiben Eigentum des Auftraggebers. Es werden nur vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnisse anerkannt. Der Text des LV darf zwecks Wahrung und Ausschreibungsgleichheit nicht geändert werden. Alternativen sind separat in einem LV aufzuführen. Zum Aufmaß kommen nur die nach Plan und LV verlangten Leistungen, sofern keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Mehrleistungen werden nur anerkannt, wenn mit der Bauleitung ein Aufmaß erfolgte oder wenn geprüfte Belege vorliegen. 3. VOB Die VOB in allen Teilen, in der derzeit geltenden Fassung, wird als Vertragsgrundlage vereinbart. 4. Weitergabe von Leistungen Eine Weitervergabe von vertraglich übernommenen Leistungen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber hat schriftlich seine Zustimmung erklärt und der Nachunternehmer ist vertraglich festgelegt worden. 5. Einheitspreise Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, verstehen sich die abgegebenen Einheitspreise einschließlich Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden Baustoffe und Materialien sowie der erforderlichen Nebenleistungen, Vor- und Nacharbeiten für fix und fertige Arbeit. 6. Arbeitsunterbrechung Bei Arbeitsunterbrechung durch höhere Gewalt, Lohnstreik, Frost und dergleichen hat der Unternehmer keinen Anspruch auf gesonderte Vergütung. Lohn- und Gehaltsnebenkosten werden nicht gesondert vergütet. 7. Preiserhöhungen Zu erwartende Lohn- und Materialpreiserhöhungen sind in die Einheitspreise einzurechnen, welche für die erforderliche Bauzeit Gültigkeit haben (Festpreis). 8. Eingesetzte Massen und Masse Nachstehend eingesetzte Massen und Masse sind annähernd und deshalb für die Ausführung nicht verbindlich. Abweichungen vom Angebot, zusätzliche Arbeiten oder Vereinbarungen auf Pauschalvergütung sind vor Beginn der betreffenden Arbeit zu treffen und nach Umfang und Preis schriftlich niederzulegen. 9. Mündliche Vereinbarungen Mündliche Vereinbarungen werden nicht anerkannt. Grundsätzlich gelten für unvorhergesehene Arbeiten, die im Akkord durchgeführt werden können, die Preise des Angebots der vergleichbaren Positionen. 10. Arbeiten in Eigenleistungen Der Bauherr behält sich vor, einige Arbeiten in Eigenleistung auszuführen oder die Leistung in Lose zu teilen und getrennt zu vergeben. Die dadurch eventuell entstehenden Minderleistungen haben keinen Einfluss auf die Einheitspreise. 11. Ausführung von Taglohnarbeiten Taglohnarbeiten werden nur aufgrund ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung anerkannt und zwar nur dann, wenn Taglohnzettel, enthaltend Arbeitszeit und Materialaufwand, durch die Bauleitung schriftlich bestätigt werden. Taglohnzettel, welche später als 2 Tage nach durchgeführter Arbeit zur Bestätigung vorgelegt werden, werden grundsätzlich nicht mehr anerkannt. 12. Vergütung Sind keine besonderen Stundenlohnsätze vereinbart, gelten die schriftlich festgesetzten tariflichen Löhne mit den genehmigten Zuschlägen. Auslösung, Trennungsgelder und Wegegelder werden nicht gesondert vergütet. Für Aufsichtspersonal wird weder bei Akkord- noch bei Taglohnarbeiten eine Vergütung gewährt. 13. Vorauszahlungen / Abschlagszahlungen Vorschusszahlungen und Zahlungen auf Material werden nicht gewährt. Abschlagszahlungen erfolgen nach Einreichung einer schriftlichen Forderung sowie einer ordnungsgemäß aufgestellten Leistungsaufnahme in Höhe von 90% der geprüften Rechnung. 14. Schlussrechnung Die Schlussrechnung ist in 1-facher Fertigung auszustellen, hierbei sind alle Positionen des Angebots einzeln mit den Massen des Aufmaßes und in der Reihenfolge des Angebots aufzuführen. Nach Prüfung und Feststellung des tatsächlichen Rechnungsbetrages erhält der Unternehmer eine berichtigte Rechnung zur Anerkennung zugeleitet. 15. Konstruktive Änderungen Sollte der Unternehmer beabsichtigen, konstruktive Änderungen vorzunehmen, so ist hierzu die schriftliche Zustimmung der Bauleitung einzuholen. 16. Einhaltung UVV Auf genaue Einhaltung aller UVV der Berufsgenossenschaften wird besonders hingewiesen. 17. Bauschutt / Abfälle Der anfallende Bauschutt und Abfälle sind vom AN auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung ordnungsgemäß zu entsorgen. Nach Arbeitsfertigstellung hat der Unternehmer die Baustelle besenrein zu verlassen. 18. Umgang mit Abfällen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verpackungsmaterialien, Baustoffabfälle, Bauwagenabfälle (Hausmüll) und sonstiger Unrat nicht in die Arbeitsräume eingebracht werden darf. 19. Gewährleistung Die Gewährleistung auf die gesamten Arbeiten beträgt 5 Jahre. Die Sicherheitsleistung von derzeit 5% wird auf die Dauer von 5 Jahren einbehalten oder kann durch eine Bankbürgschaft eingelöst werden. 20. Anerkennung der Bedingungen Der Bieter/AN bestätigt mit der Angebotsabgabe und seiner Unterschrift, dass er die vorgenannten Bedingungen für Bauleistungen kennt und nur diese für die Auftragsausführung gültig sind. 21. AGB des Bieters Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Angebotsbedingungen Die detaillierten Unterlagen und Pläne können bei der Firma Bruno Kaiser, Gässle 7, 79872 Bernau im Schw., nach telefonischer Voranmeldung (07675 9053-42) eingesehen werden. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes durch örtliche Besichtigung der Baustelle von dem Umfang des Auftrages, den Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten, den örtlichen Baustelleneinrichtungen und allen anderen, die Kalkulation beeinflussenden Umständen ein klares Bild zu verschaffen. Bei Angebotsabgabe gelten diese Verhältnisse an der Baustelle als bekannt, so dass Nachforderungen, die aufgrund nicht genauer Kenntnisse der auszuführenden Arbeiten beruhen, nicht anerkannt werden. Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind zugelassen. Sie müssen in besonderer Anlage beigelegt und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Ausarbeitung des Hauptangebotes ist jedoch zwingend. Alle mit dem Angebot eingereichten Unterlagen bleiben Eigentum des AG. Es werden nur vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnisse anerkannt. Der Text des LV darf zwecks Wahrung und Ausschreibungsgleichheit nicht geändert werden. Alternativen sind separat in einem LV aufzuführen. Zum Aufmaß kommen nur die nach Plan und LV verlangten Leistungen, sofern keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Mehrleistungen werden nur anerkannt, wenn mit der Bauleitung ein Aufmaß erfolgte oder wenn geprüfte Belege vorliegen. Die VOB in allen Teilen, in der derzeit geltenden Fassung, wird als Vertragsgrundlage vereinbart. Eine Weitervergabe von vertraglich übernommenen Leistungen ist ausgeschlossen, es sei denn, der AG hat schriftlich seine Zustimmung erklärt und der Nachunternehmer ist vertraglich festgelegt worden. Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, verstehen sich die abgegebenen Einheitspreise einschl. Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden Baustoffe und Materialien sowie der erforderlichen Nebenleistungen, Vor- und Nacharbeiten für fix und fertige Arbeit. Bei Arbeitsunterbrechung durch höhere Gewalt, Lohnstreik, Frost und dergl. hat der Unternehmer keinen Anspruch auf gesonderte Vergütung. Lohn- und Gehaltsnebenkosten werden nicht gesondert vergütet. Zu erwartende Lohn- und Materialpreiserhöhungen sind in die Einheitspreise einzurechnen, welche für die erforderliche Bauzeit Gültigkeit haben (Festpreis). Nachstehend eingesetzte Massen und Masse sind annähernd und deshalb für die Ausführung nicht verbindlich. Abweichungen vom Angebot, zusätzliche Arbeiten oder Vereinbarungen auf Pauschalvergütung sind vor Beginn der betreffenden Arbeit zu treffen und nach Umfang und Preis schriftlich niederzulegen. Mündliche Vereinbarungen werden nicht anerkannt. Grundsätzlich gelten für unvorhergesehene Arbeiten, die im Akkord durchgeführt werden können, die Preise des Angebots der vergleichbaren Positionen. Der Bauherr behält sich vor, einige Arbeiten in Eigenleistung auszuführen oder die Leistung in Lose zu teilen und getrennt zu vergeben. Die dadurch eventuell entstehenden Minderleistungen haben keinen Einfluss auf die Einheitspreise. Taglohnarbeiten werden nur aufgrund ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung anerkannt und zwar nur dann, wenn Taglohnzettel, enthaltend Arbeitszeit und Materialaufwand, durch die Bauleitung schriftlich bestätigt werden. Taglohnzettel, welche später als 2 Tage nach durchgeführter Arbeit zur Bestätigung vorgelegt werden, werden grundsätzlich nicht mehr anerkannt. Sind keine besonderen Stundenlohnsätze vereinbart, gelten die schriftlich festgesetzten tariflichen Löhne mit den genehmigten Zuschlägen. Auslösung , Trennungsgelder und Wegegelder werden nicht gesondert vergütet. Für Aufsichtspersonal wird weder bei Akkord- noch bei Taglohnarbeiten eine Vergütung gewährt. Vorschusszahlungen und Zahlungen auf Material werden nicht gewährt. Abschlagszahlungen erfolgen nach Einreichung einer schriftlichen Forderung (3-fach) sowie einer ordnungsgemäß aufgestellten Leistungsaufnahme in Höhe von 90% der geprüften Rechnung. Die Schlussrechnung ist in 3-facher Fertigung auszustellen, hierbei sind alle Positionen des Angebots einzeln mit den Massen des Aufmasses und in der Reihenfolge des Angebots aufzuführen. Nach Prüfung und Feststellung des tatsächlichen Rechnungsbetrages erhält der Unternehmer eine berichtigte Rechnung zur Anerkennung zugeleitet. Die statische Berechnung, Schal- und Bewehrungspläne werden für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten durch das Ingenieurbüro Detlef Rotkamm, Albbruck-Birkingen geliefert. Vor dem Betonieren hat der Unternehmer das Baurechtsamt, bzw. den Statiker oder Prüfingenieur zur Abnahme der Bewehrung aufzufordern. Die Pläne des Planungsbüros sind in Verbindung mit den Plänen des Statikers zu verwenden. Sollte der Unternehmer beabsichtigen, konstruktive Änderungen vorzunehmen, so ist hierzu die schriftliche Zustimmung der Bauleitung einzuholen. Folgende DIN-Vorschriften sind Bestandteil der Ausschreibung und des Angebots in der jeweils neuesten Fassung:                             DIN 18 300, DIN 18 301, DIN 18 302, DIN 18 303, DIN 18 304, DIN 18 305, DIN18 306, DIN 18 307, DIN 18 308, DIN 18 309, DIN 18 330, DIN 18 331, DIN 18 334, DIN 4 102, DIN 4 117, DIN 4 123. Auf genaue Einhaltung aller UVV der Berufsgenossenschaften wird besonders hingewiesen. Der Unternehmer hat für das Bauwasser, den Strom und dessen Anschlüsse selbst zu sorgen. Alle Anschlüsse sind so lange vorzuhalten und Nachfolgehandwerkern zur Verfügung zu stellen, bis die Versorgung vom Gebäude aus erfolgt. Die Abrechnung der Nachfolge-Handwerker erfolgt über den Stromzähler, bzw. die eingebaute Wasseruhr. Der anfallende Bauschutt und Abfälle sind vom AN auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung ordnungsgemäß zu entsorgen. Nach Arbeitsfertigstellung hat der Unternehmer die Baustelle besenrein zu verlassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verpackungsmaterialien, Baustoffabfälle, Bauwagenabfälle (Hausmüll) und sonstiger Unrat nicht in die Arbeitsräume eingebracht werden darf. Auf Anforderung der Bauleitung ist auf der Baustelle ein Wetterbuch zu führen. Bei Eintritt der kühleren Witterung sind morgens und abends die Temperaturen zu registrieren. Die Garantie und Gewährleistung auf die gesamten Arbeiten beträgt 5 Jahre nach BGB. Die Sicherheitsleistung von 5% wird auf die Dauer von 5 Jahren einbehalten oder kann durch eine Bankbürgschaft eingelöst werden. Der Bieter/AN bestätigt mit der Angebotsabgabe und seiner Unterschrift, dass er die vorgenannten Bedingungen für Bauleistungen kennt und nur diese für die Auftragsausführung gültig sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert.
Angebotsbedingungen
ZTV-Baustelleneinrichtung (Zusätzliche technische Vertragsbedingungen) Die Baustelleneinrichtung umfasst das Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Unterkünften, sanitären Einrichtungen und Lagerräumen für die Dauer der Bauzeit in Abstimmung mit der Bauleitung. Vor Einrichten der Baustelle hat der Auftragnehmer den Zustand der an das Baugrundstück grenzenden Gehweg- und Fahrbahnbefestigungen sowie der angrenzende Grundstücksflächen in Anwesenheit der jeweiligen Eigentümer festzustellen. Darüber ist ein Protokoll zu führen und von beiden Seiten zu bestätigen. Vorhandene Grenzsteine sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern. Werden Grenzsteine beschädigt oder entfernt, werden diese auf Kosten des AN neu gesetzt, bzw. durch ein vereidigtes Vermessungsbüro eingemessen. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Folgende Nebenleistungen werden nicht besonders vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen: Das Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen von vorschriftsmäßigen Schutz- und Arbeitsgerüsten, Transporteinrichtungen, Hebezeugen und Bauaufzügen; ebenso das Aufstellen einer Bautreppe. Ausführung nach der Gerüstordnung DIN 4 420, den Vorschriften der jeweils geltenden Landesbauordnung, den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften und den Auflagen der Bauaufsichtsbehörden. Das erforderliche Schnurgerüst ist vom Auftragnehmer in solider Ausführung und unabhängig von anderen Gerüsten herzustellen. Alle Einschneidungen hat der Auftragnehmer auf seine Kosten vorzunehmen. Diese Einschneidungen dürfen vom Auftragnehmer erst in Anspruch genommen werden, nachdem sie von der Bauleitung oder Behörde geprüft und freigegeben worden sind. Maß- bzw., Winkelabweichungen sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen. Vorkehrungen und Sicherungen gegen Tagwasser, Schnee, Eis, Frost und Hitze einschl. erforderlicher Räum- und Streuarbeiten im Baustellenbereich, sind in den Preisen enthalten und werden nicht extra vergütet. Zahlungen für Straßenplatz- und Gehwegbenutzungen einschl. aller erforderlichen Sperrungen, Abschrankungen und Warnschilder. Erforderliche Genehmigungen hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich einzuholen. Die Baustelleneinrichtung umfasst das Einrichten und Betreiben der Baustelle, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung.
ZTV-Baustelleneinrichtung
ZTV-Beton-Stahlbetonarbeiten (Zusätzliche technische Vertragsbedingungen) Zulassungsbescheide der Betonprüfstellen sind während der ganzen Bauzeit auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalten. Alle erforderlichen Prüfungen und Nachweise für die geforderten Materialgüten einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die Kanten von sämtlichen sichtbaren Teilen (Stützen, Unterzügen, Aufkantungen etc.) sind zu brechen (Fasenbreite ca. 1,0 - 1,5 cm); die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Abdecken und Verwahren aller Betonkonstruktionen zum Schutz gegen Verschmutzung und mechanische Beschädigungen. Liefern und Einbauen von Holzleisten als Fugenleisten, sofern diese im LVZ nicht gesondert ausgeschrieben sind. Sämtliche Dreikantleisten im Balkon und Deckenbereich werden nicht extra vergütet. Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen auf Kosten des Auftragnehmers fach- u. sachkundig zu schließen. Installationen in Schalungen sind sorgfältig zu schützen; Beschädigungen sind vom Auftragnehmer zu beseitigen. Für Betonfertigteile gilt der Angebotspreis für Herstellung, Lieferung und Montage einschließlich Hilfs- und Schutzgerüste sowie Kraneinsatz und das Verschließen der Transportöffnungen. Für Stahlbeton-Fertigteil-Decken dürfen nur allgemein bauaufsichtlich zugelassene und güteüberwachte Fabrikate verwendet werden. Durchgehende Fugen zwischen Boden- oder Deckenplatten und aufgehenden Wänden oder Aufkantungen sind generell nicht zulässig, wenn die genannten Bauteile angefüllt werden oder der Witterung ausgesetzt sind. Fugenbleche oder Dichtungsbänder sind deshalb unbedingt erforderlich. Für Schäden die durch nicht dichte Fugen entstehen, haftet ausschließlich der Auftragnehmer. Eingebaute Aussparungen wie Decken- und Wanddurchbrüche, Schlitze und Dehnungsfugen sind sauber auszuschalen bzw. zu reinigen, um ein fachgerechtes Schließen derselben zu gewährleisten. Das Herstellen und Schließen aller Aussparungen (z. B. Öffnungen, Nischen, Schlitze, Kanäle und dergleichen), ist in die Einheitspreise einzurechnen. Zum Aufmaß kommen nur die nach Plan und LV verlangten Leistungen, sofern keine weiteren, schriftlichen Vereinbarugen getroffen wurden. Mehrleistungen werden nur anerkannt, wenn mit der Bauleitung ein Aufmaß erfolgte oder wenn geprüfte Belege vorliegen. Materiallieferungen sind sofort bei Lieferung unterzeichnen zu lassen, ansonsten erfolgt keine Vergütung. Die Oberflächen der Rohdecken sind planeben auszuführen, um Schallbrücken im Estrich auszuschließen. Unebenheiten von mehr als 10mm Höhe auf die Hauslänge sind unzulässig.
ZTV-Beton-Stahlbetonarbeiten
ZTV-Rohrverlegearbeiten (Zusätzliche technische Vertragsbedingungen) Unter den Rohrleitungen ist die Feinplanie so genau herzustellen, dass das geforderte Gefälle der Leitungen erreicht wird. Der Aufwand ist im Preis der Leitungen abgegolten. Alle Gräben sind vor der Rohrverlegung zu verdichten. Die Rohrleitungen sind mit Feinsand zu unterfüttern und zu umfüllen, außerhalb des Gebäudes bis 30 cm über dem Scheitel der Rohre. Sandlieferung und Einbau ist im Rohrpreis enthalten. Für das Wiedereinfüllen der Arbeitsräume, Rohrgräben, Schächte usw. soll nach Möglichkeit der Bauaushub verwendet werden. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht, es sei denn, in der Ausschreibung ist eine andere Regelung genannt. Das Sichern der Baugrube, der Kanalgräben usw. sowie alle erforderlichen Abspriessungen und Verbauungen sind, sofern im Beschrieb nicht besonders angegeben, in die Preise der Erdarbeiten einzukalkulieren. Ebenso das Sichern bzw. Entfernen von vorhandenen Leitungen, Kanälen, Kabeln, Grenzsteinen u. ä.. Zwischen den Schächten, Bauwerken, Anschlüssen und den eigentlichen Rohrstrecken ist mit einem ca. 50 cm langen Pass-Stück als Gelenkstück zu beginnen. Bei den Schächten sind Schachtanschlussmuffenstücke bzw. Schachtfutter zu verwenden, die im Rohrpreis enthalten sind. Bei der Abrechnung werden nur die Rohrgrabenlängen berücksichtigt, Verbreiterungen für Schächte o. ä. Bauwerke werden nicht gesondert abgerechnet und sind im EP abgegolten. Rohrgräben sind im Gefälle auszuheben und genau auf das geforderte Gefälle der Leitungen auszurichten.
ZTV-Rohrverlegearbeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0010 Baustelleneinrichtung Gesamte Betriebseinrichtung einschließlich Unterkunftshütten, Lager- und Planschuppen, Geräte und Maschinen einrichten, bis zur Fertigstellung aller Arbeiten des Auftragnehmers vorhalten und räumen.
01.__.0010
Baustelleneinrichtung
0.50
Psch
01.__.0020 Schnurgerüst Herstellen des Schnurgerüstes. Das Schurgerüst ist genau nach den vorgegebenen Maßen aus Lage- und Werkplänen zu erstellen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Grenzsteine kenntlich zu machen sind und nicht zugeschüttet werden dürfen. Die Abnahme hat der Auftragnehmer bei den Behörden zu veranlassen. Einmessen des Schnurgerüstes erfolgt durch den Vermesser!
01.__.0020
Schnurgerüst
1.00
Psch
01.__.0030 WC-Anlage Aufstellen, unterhalten und räumen einer WC-Anlage, bis zur Fertigstellung aller Arbeiten des Auftragnehmers.
01.__.0030
WC-Anlage
O
1.00
Wo
02 Rohrverlegearbeiten
02
Rohrverlegearbeiten
02.01 Leitungsgraben
02.01
Leitungsgraben
02.03 Regenwasser
02.03
Regenwasser
02.04 Dichtheitsprüfung/Anschluss
02.04
Dichtheitsprüfung/Anschluss
03 Bodendurchführung für Kondensatablauf
03
Bodendurchführung für Kondensatablauf
03.__.0010 KG - Rohrbögen DN 100 für Kondensatablauf
03.__.0010
KG - Rohrbögen DN 100
3.00
Stk
03.__.0020 KG-Leitungen DN 100 für Kondensatablauf
03.__.0020
KG-Leitungen DN 100
1.00
m
03.__.0030 KG-Abzweig DN 100/100 für Kondensatablauf
03.__.0030
KG-Abzweig DN 100/100
1.00
Stk
04 Drainage
04
Drainage
04.__.0010 Drainage-Leitung DN 100 Liefern und verlegen einer Drainageleitung DN 100 aus Stangendrainrohr mit Mindestgefälle von 0,5%, um den Baukörper nach Angabe der Bauleitung. Inkl. zwei Spühlrohre hergestellt aus PVC-DN 100 Leitungen, Mit Abdeckung sowie Anschluss an die Rohre der RW-Leitung, inkl. Rohrbögen. Alle Anschluss- und Nebenarbeiten sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Angebotenes Fabrikat:
04.__.0010
Drainage-Leitung DN 100
O
25.00
lfm
04.__.0020 Abdeckungsmaterial Drainage Liefern und einbauen von Leerkies 16/32 zur Abdeckung der Drainage inkl. aller Nebenarbeiten. Material:  Leerkies 16/32 Breite ca. 0,70 m Höhe ca. 0,50 m
04.__.0020
Abdeckungsmaterial Drainage
O
9.00
04.__.0030 Filtervlies, Breite ca. 1,50 m Liefern und einbauen von Filtervlies über dem Leerkies inkl. aller Nebenarbeiten. Breite ca. 1,50 m
04.__.0030
Filtervlies, Breite ca. 1,50 m
O
25.00
lfm
05 Stahlbetonbodenplatte
05
Stahlbetonbodenplatte
05.__.0010 Verdichten der Baugrubensohle Verdichten der Baugrubensohle mit geeignetem Gerät, einschließlich aller Nebenleistungen. ME >70 MN/m²
05.__.0010
Verdichten der Baugrubensohle
25.00
05.__.0020 Schottertragschicht unter Bodenplatte Liefern und einbringen einer Schotter-Tragschicht unter der Bodenplatte, Schotter B2, güteüberwacht, in verschiedenen Körnungen zwischen 8 und 16 mm, U>7, profilgerecht abziehen und standfest, lagenweise verdichten. Die Tragschicht muss gleichmäßig und ordnungsgemäß verdichtet sein. Unebenheiten der Oberfläche dürfen 20 mm nicht überschreiten. Grundfläche außer Betonflächen und Fundamentflächen
05.__.0020
Schottertragschicht unter Bodenplatte
25.00
05.__.0030 Splitt unter Bodenplatte d=4cm Ca. 4 cm Splitt als saubere, ebene Unterlage für Perimeterdämmung einbauen. Splitt d=4 cm
05.__.0030
Splitt unter Bodenplatte d=4cm
25.00
05.__.0040 Styrodur 3035 CS d = 40 mm, unter Bodenplatte Liefern von Styrodur 3035 CS (Perimeterdämmung 40 mm). Platten im Verband lose auf die Splittschicht im Bereich unter der Betonbodenplatte verlegen und gegen seitliches Verschieben sichern. Der Preis versteht sich einschließlich aller Nebenarbeiten. Unter Bodenplatte im nicht Unterkellertem Bereich Plattendicke: 40 mm
05.__.0040
Styrodur 3035 CS d = 40 mm, unter Bodenplatte
21.00
05.__.0050 PE-Folie 0,2 mm PE-Folie 0,2 mm mit 20 cm Überlappung 1-lagig auf der Wärmedämmung auslegen. Während des Betonierens ist darauf zu achten, dass die Folie flach und straff liegenbleibt.Überlapungen sind einzukalkulieren, es wird nach tatsächlich abgedeckter Fläche abgerechnet Reine Deckflächen, Überlappungen sind einzurechnen
05.__.0050
PE-Folie 0,2 mm
21.00
05.__.0060 Bodenplatte, Beton C25/30, d = 20 cm Liefern und Herstellen eines 20 cm starken Betonbodens aus Beton C25/30, XC2 WF. Sämtliche Öffnungen und Aussparungen sind einzubauen und in den Einheitspreis einzukalkulieren. Der Boden ist im Blei abzuziehen (max. Toleranz +/- 5 mm) und sauber abzuscheiben, inkl. aller Nebenarbeiten. Sämtliche Stahleinlagen werden gesondert vergütet.
05.__.0060
Bodenplatte, Beton C25/30, d = 20 cm
21.00
05.__.0070 Zulage für geglättete Bodenplatte Zulage für geglättete Bodenplatte in folgenden Bereichen: Tresorraum
05.__.0070
Zulage für geglättete Bodenplatte
O
5.70
05.__.0080 Abdichtung Bodenplatte RD Flow 2K Abdichtung der neuen und bestehenden Betonbodenplatten gegen Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser (W1-E) Auftragen der Abdichtung in zwei Lagen  aus flexibler mineralischer Dichtungsschlämme. Produkt: BOTAMENT RD Flow 2K (oder gleichwertiges Produkt) Verbrauch ca. 3,2 kg/m² Gesamttrockenschichtstärke: mind. 2,0 mm
05.__.0080
Abdichtung Bodenplatte RD Flow 2K
O
1.00
06 Aufkantung
06
Aufkantung
06.__.0010 Stahlbetonaufkantung C25/30, d= 16 cm, h=30cm Herstellen einer sauber geschalten 16cm starken Stahlbetonaufkantung aus Beton C25/30, XC2 WF. Sämtliche Öffnungen und Aussparungen sind nach Statiker- und Werkplänen einzubauen und einzukalkulieren. Stahleinlagen werden gesondert vergütet. Alle Schalungs- und Nebenarbeiten sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Höhe: 30 cm Breite : 16 cm Mauerkrone Innenseite mit Dreikantleiste belegen (Absprache Bauleitung)
06.__.0010
Stahlbetonaufkantung C25/30, d= 16 cm, h=30cm
9.00
lfm
06.__.0020 Pentaflex-Abdichtung Bodenplatte-Wand Horstmann Arbeitsfugenabdichtung Typ Pentaflex KB, liefern und einbauen im Anschlussbereich Boden-Wand bzw. Wand-Decke. Der Einbau erfolgt nach Angaben der Fa. Horstmann GmbH, 79771 Klettgau-Erzingen, Tel. 07742/921520.
06.__.0020
Pentaflex-Abdichtung Bodenplatte-Wand
9.00
lfm
06.__.0030 Styrodur 2800 C, d=40mm, Wände und Bodenränder Liefern und anbringen von Styrodur 2800 C (Perimeterdämmung 40 mm) an den Bodenrändern und Wänden nach Angabe Ausführungsplanung. Alle erforderlichen Befestigungsmittel sowie alle Nebenarbeiten sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Bodenplatte h= 0,20m Wandhöhe h= 2,50m Plattendicke: 40 mm
06.__.0030
Styrodur 2800 C, d=40mm, Wände und Bodenränder
4.86
07 Stahlbeton-Außenwände
07
Stahlbeton-Außenwände
07.__.0010 Stahlbeton-Außenwände C25/30, d=20cm Liefern und Herstellen von sauber geschalten 20 cm starken Stahlbetonaußenwänden aus Beton C25/30, XC2 WF. Sämtliche Öffnungen und Aussparungen sind nach Statiker- und Werkplänen einzubauen und einzukalkulieren. Stahleinlagen werden gesondert vergütet. Alle Schalungs- und Nebenarbeiten sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Die Wärmedämmung wird in Teilbereichen nachträglich aufgeklebt und ist in einer separaten Position ausgeschrieben. Wanddicke: 20 cm inkl. Aussparrung Eingangstüre nach Werkplanung
07.__.0010
Stahlbeton-Außenwände C25/30, d=20cm
19.54
07.__.0020 Pentaflex-Abdichtung Bodenplatte-Wand Horstmann Arbeitsfugenabdichtung Typ Pentaflex KB, liefern und einbauen im Anschlussbereich Boden-Wand bzw. Wand-Decke. Der Einbau erfolgt nach Angaben der Fa. Horstmann GmbH, 79771 Klettgau-Erzingen, Tel. 07742/921520.
07.__.0020
Pentaflex-Abdichtung Bodenplatte-Wand
10.00
lfm
07.__.0030 Styrodur 2800 C, d=40mm, Wände und Bodenränder Liefern und anbringen von Styrodur 2800 C (Perimeterdämmung 40 mm) an den Bodenrändern und Wänden nach Angabe Ausführungsplanung. Alle erforderlichen Befestigungsmittel sowie alle Nebenarbeiten sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Bodenplatte h= 0,20m Wandhöhe h= 2,50m Plattendicke: 40 mm
07.__.0030
Styrodur 2800 C, d=40mm, Wände und Bodenränder
21.189
08 Stahlbeton-Innenwände
08
Stahlbeton-Innenwände
08.__.0010 Stahlbeton-Innenwände C25/30, d=20cm Liefern und Herstellen von sauber geschalten 20 cm starken Stahlbeton-Innenwänden aus Beton C25/30, XC1. Sämtliche Öffnungen und Aussparungen sind nach Statiker- und Werkplänen einzubauen und einzukalkulieren. Stahleinlagen werden gesondert vergütet. Alle Schalungs- und Nebenarbeiten sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Wanddicke: 20 cm Wandhöhe : ca. 2,66m inkl. Aussparrung nach Werkplanung für Geldautomat
08.__.0010
Stahlbeton-Innenwände C25/30, d=20cm
6.66
09 Stahlbeton-Decke
09
Stahlbeton-Decke
09.__.0010 Stahlbetondecke, Beton C25/30, d=20cm Herstellen einer Stahlbetondecke aus C25/30, XC 1, Körnung 0-32 mm, genau nach den Statiker- und Werkplänen ausgeführt. Sämtliche Öffnungen und Aussparungen (für Treppen usw.) sind laut Werkplan einzubauen. Das Schließen von Öffnungen und Aussparungen, alle Schalungs- und Nebenarbeiten sowie die Nachbehandlung nach DIN sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Stahleinlagen werden gesondert vergütet. Deckenstärke: 20 cm Verlegehöhe : OK +2,65 m
09.__.0010
Stahlbetondecke, Beton C25/30, d=20cm
7.569
10 Alternative Betonfertigteil
10
Alternative Betonfertigteil
10.__.0010 Alternative Betonfertigteil Herstellen des Tresorraum als Betonfertigteil komplett nach Werkplanung (ersetzt Außenwände, Innenwände, Decke und teilw. Bodenplatte)
10.__.0010
Alternative Betonfertigteil
O
1.00
Stk
11 Erdung
11
Erdung
11.__.0010 Rechtzeitige Abstimmung mit dem Erdungsbauer Leistungsbeschreibung: Der Auftragnehmer hat die rechtzeitige Abstimmung mit dem Erdungsbauer zur Koordination der erforderlichen Erdungs- und Potentialausgleichsmaßnahmen innerhalb der Stahlbetonkonstruktion sicherzustellen. Die Abstimmung hat mindestens 4 Werktage vor Beginn der entsprechenden Stahlbetonarbeiten zu erfolgen. Die Kontaktaufnahme erfolgt per E-Mail oder telefonisch an die zuständige Bauleitung
11.__.0010
Rechtzeitige Abstimmung mit dem Erdungsbauer
L
1.00
psch
12 Bewehrung
12
Bewehrung
12.__.0010 Betonstahl IV S Liefern und verlegen von Betonstahl IV S (500/550) in verschiedenen Durchmessern und Längen laut Statikplänen. In den Einheitspreis ist das Schneiden und Biegen sowie alle erforderlichen Befestigungsmittel und Nebenarbeiten einzukalkulieren.
12.__.0010
Betonstahl IV S
750.00
kg
12.__.0020 Baustahlmatten IV M Liefern und verlegen von Baustahlmatten IV M (500/550) als Lager- und Listenmatten in verschiedenen Durchmessern und Längen laut Statikplänen. In den Einheitspreis ist das Schneiden und Biegen sowie alle erforderlichen Befestigungsmittel und Nebenarbeiten einzukalkulieren.
12.__.0020
Baustahlmatten IV M
370.00
kg
12.__.0030 Baustahlgewebe-Unterstützungskörbe Baustahlgewebe-Unterstützungskörbe und Stellbügel liefern und verlegen. Bei Sichtbeton sind Unterstützungskörbe mit Kunststoffabstandshalter zu verwenden.
12.__.0030
Baustahlgewebe-Unterstützungskörbe
150.00
kg
13 Stundenlohnarbeiten
13
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte dürfen nur auf Anordnung des AG bzw. der Bauleitung ausgeführt werden. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksame Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgleichen, sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden sind einzurechnen. Die Rapporte müssen täglich dem Bauherr oder der Bauleitung zur Unterschrift vorgelegt werden. Nicht unterschriebene Rapporte werden nicht akzeptiert!
Hinweis
13.__.0010 Stundenverrechnungssatz Vorarbeiter
13.__.0010
Stundenverrechnungssatz Vorarbeiter
O
1.00
h
13.__.0020 Stundenverrechnungssatz Facharbeiter
13.__.0020
Stundenverrechnungssatz Facharbeiter
O
1.00
h
13.__.0030 Stundenverrechnungssatz Helfer
13.__.0030
Stundenverrechnungssatz Helfer
O
1.00
h
13.__.0040 Mini-Bagger 3,5 t (inkl. Bedienung)
13.__.0040
Mini-Bagger 3,5 t (inkl. Bedienung)
O
1.00
h
13.__.0050 Rüttelplatte (inkl. Bedienung)
13.__.0050
Rüttelplatte (inkl. Bedienung)
O
1.00
h
13.__.0060 LKW 14,0 t (inkl. Bedienung)
13.__.0060
LKW 14,0 t (inkl. Bedienung)
O
1.00
h