Fliesenleger / Estrich
Neubau RWB DEA III Schwerin
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Leistungsverzeichnis März 2025 Bauvorhaben:   Rück- und Neubau Reinwasserbehälter Schwerin - DEA2    Los 1:   Bauleistungen Auftraggeber:   WAG Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungs-       gesellschaft Schwerin mbH & Co. KG       Eckdrift 43-45       19061 Schwerin Planungsbüro:   IPROconsult GmbH    Niederlassung Schwerin    Johannes-R.-Becher Str. 22    19059 Schwerin                                Dieses Leistungsverzeichnis wurde mit dem Programmsystem CALIFORNIA pro G & W erstellt
Leistungsverzeichnis
Allgemeine Vorbemerkungen Die Vorbemerkungen zum LV, die Hinweise zur Kalkulation und die Baubeschreibung sind bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen. Für Ausschreibung, Vergabe, Ausführung und Abrechnung sind die Vertragsbedingungen maßgebend.    VOB Teil A , DIN 1960    VOB Teil B , DIN 1961    VOB Teil C , DIN 18299 bis DIN 18451   (Fassung 2019) Diese Vorschriften sind verbindlich, soweit im Leistungsverzeichnis nichts anderes bestimmt ist. Gleiches gilt für die nachstehenden Ausführungen, die die Regelungen der VOB ergänzen bzw. diesen übergeordnet sind. Die Vergabe des Gesamtbauvorhabens erfolgt in Losen: Los 1   Bau Reinwasserbehälter mit Schieberkammer Los 2   Technische Ausrüstung (Maschinentechnik) Los 3   Technische Ausrüstung (EMSR-technische Anlagen) Los 4   Außenanlagen und verbindende Rohrleitungen Los 5   Abbruch Reinwasserbehälter Los 6   Technische Ausrüstung (Photovoltaikanlage) Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist das Los 1   Bau Reinwasserbehälter mit Schieberkammer 1. Allgemeine Regelungen Die Abgabe des Angebots sowie etwaiger Nebenangebote erfolgt ohne Kosten oder sonstige Verbindlichkeiten für den Auftraggeber. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen. Punktfolgen/ Unterstriche in den Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses sind vom Bieter auszufüllen. Fehlen diese Bieterangaben, wird davon ausgegangen, dass beabsichtigt wird, das im Leistungstext beschriebenen Fabrikat bzw. den Produkttyp einzusetzen. Alle abzugebenden Preise sind bei Verwendung des beigefügten Papierausdruckes (LV-Urschrift) dokumentenecht in Zahlen einzusetzen. Bei der Bearbeitung im DA83-Format ist die LV-Urschrift als allein verbindlich anzuerkennen. Sollten Abweichungen bzw. Bedenken hinsichtlich der technischen Durchführbarkeit der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen seitens des Bieters bestehen, so hat er diese entweder vor oder mit Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form anzumelden. Bei der Bewertung des Angebotes wird von der Leistungsfähigkeit und dem Know-How einer Fachfirma ausgegangen. Dies bedeutet, dass entsprechend den gesetzlichen Regelungen eine Hinweis- und Aufklärungspflicht bezüglich nicht ausgeschriebener, aber zur Herstellung einer vollständig dem beabsichtigten Zweck der baulichen Anlage erforderlichen Leistungen besteht. Gleiches gilt bei eventuellen Fehlern in den Planunterlagen, die vom Auftragnehmer auf Grund seiner Sachkenntnis üblicherweise erkannt werden können. Die entsprechenden Hinweise sind dem Auftraggeber bzw. der Bau- bzw. Objektüberwachung schriftlich zu geben. Die Ausführung hat grundsätzlich und in allen Aspekten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. DIN-Vorschriften und DWA- bzw. DVGW - Regeln sowie die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, Vorschriften der Aufsichtsbehörden, baurechtliche Bestimmungen, Brandschutz-, Gewerbe -, Verkehrsverordnungen, örtliche Vorschriften des Baurechts, technische Vorschriften und sonstige relevante Vorschriften sind zu beachten. Alle Angaben in der Baubeschreibung und den Zeichnungen sind bei der Angebotsbearbeitung zu beachten und preislich zu berücksichtigen. Der AN hat dafür zu sorgen, dass über die gesamte Bauzeit ein Polier bzw. verantwortlicher Bauleiter die Baumaßnahme betreut. Dieser ist der Bauleitung zu benennen. Bei Krankheit, Urlaub etc. des Poliers/Bauleiters muss unverzüglich ein Ersatz gestellt werden. Ein Wechsel des Poliers ist der Bauleitung mitzuteilen. Schließen sich mehrere Firmen zu einer Bietergemeinschaft oder ARGE zusammen, ist dem Auftraggeber neben den beteiligten Firmen eine federführende Firma zu benennen. Diese muss einen Polier bzw. Bauleiter für die gesamte Baumaßnahme stellen. Der AN hat Bautagesberichte zu führen und der örtlichen Bauüberwachung des AG wöchentlich zu übergeben. Erstreckt sich die Baumaßnahme über die Wintermonate (Nov. bis März), sind evtl. notwendige Aufwendungen wie Schneebeseitigung, Streuen und andere Nebenleistungen in den Preis der Baustelleneinrichtung einzurechnen, sofern im Leistungsverzeichnis dafür keine gesonderten Positionen vorgesehen sind. Sollten sich innerhalb der Vergabeunterlagen Widersprüche ergeben, so gilt die nachfolgende, aufsteigende Rangfolge der einzelnen Dokumente: Die gesetzlichen Grundlagen des Vertrages (VOB A, B und C) Die Vergabeunterlagen einschließlich des Auftragsschreibens, mit Ausnahme der nachfolgenden Dokumente. Die Besonderen Vertragsbedingungen einschließlich der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen. Diese Allgemeinen Vorbemerkungen zum LV und die nachfolgenden allgemeinen Ausführungsrichtlinien. Die Ausführungsrichtlinien und Hinweise zu einzelnen Titeln und Gewerken. Die Positionstexte des LV, die Planunterlagen (Zeichnungen) sowie alle darin enthaltenen Angaben. Ggf. von Punkt 6. abweichende Herstellervorgaben. Die einvernehmlichen, protokollierten Festlegungen aus Baubesprechungen oder sonstigen Absprachen zur Aufklärung. Bei technischen Widersprüchen zwischen den Angaben im Leistungsverzeichnis und den Angaben in den Plänen ist vor der Ausführung der betroffenen Leistungen eine Klärung herbeizuführen. Gleiches gilt bei Widersprüchen zwischen Herstellervorgaben und LV-Texten bzw. Angaben in den Zeichnungen. Das Ergebnis dieser Klärung ist zu protokollieren. Protokolle haben entsprechend den gesetzl. Regelungen den Status von Vertragsdokumenten, sofern nicht innerhalb angemessener Zeit ein schriftl. Einspruch erfolgt. 2. Bauteile Sämtliche nachfolgend genannten Leistungen umfassen - auch ohne gesonderte Erwähnung - die Lieferung der zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Materialien und Baustoffe einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle sowie den fachgerechten Einbau und evtl. erforderliche Anpassungen (schneiden, trennen, ...). Leistungspositionen mit diesbezüglich anderen Festlegungen enthalten einen gesonderten Hinweis, z.B. "nur Einbau". Die Baustelle ist nicht besetzt. Vor Ort stehen keine Hebezeuge oder Transportmittel zur Verfügung. Warenanlieferungen auf der Baustelle sind nur bei Anwesenheit des Auftragnehmers möglich. Zu liefernde Bauteile und Baustoffe müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet und aufeinander abgestimmt sein. Alle Bauteile, die der AN zu liefern und einzubauen hat, müssen werksneu sein. Die entsprechenden Lieferscheine sind zum Bauende oder nach Aufforderung dem AG bzw. der örtlichen Bauüberwachung zu übergeben. Alle mit Trinkwasser in Berührung kommenden Bauteile sind vor Einbau zu reinigen und zu desinfizieren. Bauteile sind auf der Baustelle fachgerecht zu lagern und durch geeignete Maßnahmen gegen Eindringen von Verunreinigungen zu schützen (z.B. Verschluss/Sicherung offener Rohrenden durch Endkappen, geeignete Schutzfolien und/ oder sonstige Abdeckungen). 3. Bauausführung Die Bauausführung hat unter Einhaltung aller geltenden Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygieneregeln zu erfolgen. Verantwortlich für deren Einhaltung ist der Bauleiter bzw. der Hygienebeauftragte des ausführenden Unternehmens. Die Hygieneregeln entsprechen den Vorgaben der DVGW W300-8 und werden im Detail durch einen Hygienekoordinator festgelegt. Dies beinhaltet auch die Einrichtung von Hygienezonen und deren Trennung durch entsprechende Schleusen. Durch Bauarbeiten entstandene Schäden sind vom AN auf eigene Kosten zu beheben. Witterungsbedingte Bauunterbrechungen (Winter, starker Regen u.ä.), Bauunterbrechungen auf Grund von Inbetriebnahme- oder Testzeiträumen (siehe auch beigefügten Rahmenterminplan) sind einzukalkulieren, sie bedingen keine Nachforderungen. Im Rahmen des Bauvorhabens erforderliche Leitungsumschlüsse müssen während der Nachtstunden erfolgen, um eine Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung zu minimieren. Die Aufwendungen sind in den entsprechenden Positionen zu verpreisen. Alle Maße sind am Bau zu prüfen. Unstimmigkeiten sind vor der Bauausführung mit der Bauleitung zu klären. Für Maßfehler haften allein die ausführenden Unternehmen. Die Tragwerksplanung und zugehörige Schal- und Bewehrungspläne zum Reinwasserbehälter in Fertigteilbauweise, Aushubpläne, sowie Statik und Ausführungspläne für etwaige Verbauten sind auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und beim mit der Prüfung der Gesamtbaumaßnahme beauftragtren Prüfigenieur einzureichen. Für Einbauteile, Verbauten, Grabenverbaugeräte, etc. sind nach Erfordernis und auf Verlangen des AG die Statik, ggf. Typenstatik, sowie Ausführungs- und ggf. Detailpläne zu übergeben. Die Beibringung dieser Unterlagen ist Sache des AN. 4. Baustellenbereich Für die Zuführung von Baustrom und Bauwasser vom in der entsprechenden Position genannten Übergabepunkt hat der AN selbst zu sorgen. Daraus entstehende Kosten sind in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Die Wiederherstellung von durch den eigenen Baustellenverkehr beschädigten Flächen ist Bestandteil des angebotenen Leistungsumfanges und wird nicht gesondert vergütet. Diese Flächen sind abschnittsweise bis zum Bauende durch den AN zu seinen Lasten wiederherzustellen. Nach Beendigung der Bauarbeiten hat eine ordnungsgemäße Baustellenberäumung zu erfolgen. Dazu ist mit dem Auftraggeber, der örtlichen Bauüberwachung und ggf. dem Eigentümer der genutzten Fläche ein gemeinsames Beräumungsprotokoll zu erstellen. 5. Abrechnung In Erweiterung der Bestimmungen der VOB, Teil B, § 14, Nr. 2, wird festgelegt: Die Abrechnung der Leistungen erfolgt, soweit nichts anderes festgelegt wurde, auf der Grundlage des gemeinsamen, mit der örtlichen Bauüberwachung erstellten Aufmaßes. Die Leistung kann, sofern keine örtlichen Abweichungen erkennbar sind, auch aus den Zeichnungen ermittelt werden. Bei Abweichungen ist nach bestätigtem Aufmaß abzurechnen. Für Bauschutt oder die zur Entsorgung abgefahrenen Materialien sind Wiegescheine, Kippzettel oder andere geeignete Dokumente vorzulegen, die eine ordnungsgemäße Entsorgung nachweisen. In Abschlagsrechnungen werden nur Massen anerkannt, für die ein prüfbares Aufmaß vorliegt. Die Aufmaße sind durch Zeichnungen / Skizzen zu belegen. Vor Stellung von digitalen Rechnungen ist jeweils eine Proberechnung, bestehend  aus der Rechnung, dem zugehörigen digitalen Aufmaß (empfohlen wird die Erstellung sowohl eines Gesamt- als auch eines Zuwachsaufmaßes) und den entprechenden Aufmaßblättern, Skizzen, Berechnungen etc. an die Bau- bzw. Objektüberwachung zur Prüfung einzureichen. Eine zusätzliche Übergabe der Rechnungsaufmaße im GAEB-Format wird ebenfalls empfohlen. 6. Änderungsvorschläge Änderungsvorschläge können jederzeit (also auch während der Bauausführung), entweder zum Zwecke einer technischen Verbesserung, einer Kosteneinsparung oder einer Beschleunigung des Bauvorhabens als Nebenangebot gemacht werden. In einem Begleitschreiben, evtl. unter Beifügung von Zeichnungen und Mustern und unter formgerechter Aufstellung der einzelnen Positionen muss der Umfang der angebotenen Leistungen eindeutig und zweifelsfrei erkennbar sein. Ausführende Unternehmen sind ausdrücklich aufgefordert, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Alle Änderungsvorschläge sind so abzufassen, dass sie bei Auftragserteilung unabhängig vom Angebot als eigenständige Abrechnungsunterlage mit detaillierten Leistungspositionen im Rahmen der Baumaßnahme genutzt werden können. Die Änderungen müssen die gleichen vertraglichen Bedingungen wie das Hauptangebot enthalten.
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Ausführungsrichtlinien und Hinweise Standort Das Vorhaben befindet sich auf dem Gelände am Standort der Druckerhöhungsanlage (DEA 2) in der Marie-Curie-Straße in 19063 Schwerin (Gemarkung Mueß, Flur 3, Flurstück 219). Die Andienung erfolgt über eine Zufahrt aus Fahrbahnbeton. Das Gelände ist eingezäunt, die Zufahrt über ein zweiflügeliges, abschließbares Tor abgesichert. Das Grundstück ist im Besitz der WAG Schwerin. Die angrenzenden Grundstücke sind im Besitz der Landeshauptstadt Schwerin (Geoportal Schwerin). Für ca. 1500 m² des östlich angrenzenden Grundstückes wurde mit dem Eigentümer eine Nutzungsvereinbarung zur bauzeitlichen Nutzung als Baustelleneinrichtungsfläche getroffen. Nördlich des Grundstückes befindet sich Wald, östlich sind Industrie- und Mischgewerbezonen angeordnet. Im Süden ist der Standort durch das Wohngebiet Mueßer Holz und die dazwischen angeordnete Schweriner Straßenbahn-Trasse eingegrenzt, während der Standort im Westen durch die Plater Straße und den dahinter liegenden Stadtteil Zippendorf begrenzt wird. Alle Bauarbeiten sind so durchzuführen, dass eine Beeinträchtigung des Naturraumes auszuschließen ist. Entsprechende Gesetze und Verordnungen (BBodSchG, BBodSchV) sind einzuhalten. Auf die Einhaltung der Anforderungen der DIN 19731 (Ausgabe 2023/11) bei Erdarbeiten wird besonders hingewiesen, die Bauausführung hat so zu erfolgen, dass sich Bodeneingriffe auf das unbedingt notwendige Maß beschränken. Für den Ersatzneubau des Reinwasserbehälters liegt eine Baugenehmigung vor. Qualifikation der bauausführenden Firmen Die bauausführenden Firmen müssen die für die Bau-, Verlege- und Schweißarbeiten erforderliche Qualifikation besitzen. Die entsprechenden Schweißzeugnisse sind der örtlichen Bauüberwachung vor Arbeitsbeginn unaufgefordert vorzulegen. Die Arbeiten sind durch fachlich qualifizierte und erfahrene Aufsichtspersonen zu leiten und zu beaufsichtigen. Bei der Bauausführung sind insbesondere die Forderungen des DVGW-Regelwerks, Arbeitsblatt W 400-2 (Ausgabe August 2022) zu erfüllen. Anforderungen an Produkte und Werkstoffe Alle mit dem Trinkwasser bestimmungsgemäß in Berührung kommenden Produkte müssen den trinkwasserhygienischen Anforderungen genügen. Kunststoffe und andere nichtmetallische Werkstoffe müssen den KTW-Empfehlungen des Bundesgesundheitsamtes bzw. der Elastomerleitlinie sowie der DVGW W 270 genügen. Umweltschutz, Grundwasserschutz Sämtliches beim Bau oder der Inbetriebnahme der Anlage anfallende Abwasser ist frei von Verunreinigungen oder Desinfektionsmitteln in das öffentliche Kanalnetz abzuleiten. Das Grundstück ist an die öffentliche Regen- und Schmutzwasserkanalisation angeschlossen. Einleitgenehmigungen sind Sache des AN. Vor der Inbetriebnahme von Abwasserleitungen ist deren Dichtheit nachzuweisen. Die Dichtigkeit ist nach DIN EN 1610 (Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und Kanälen) zu prüfen. Bodenverunreinigungen sind auszuschließen. Für Geräte und Maschinen, die an den Arbeitsstellen benötigt werden, sind flüssigkeitsdichte und -beständige Auffangwannen in ausreichender Größe und Abmessungen vorzuhalten und zu ggf. verwenden. Zur Sicherung und schnellem Zugriff während der Bauarbeiten sind Ölbindemittel in ausreichender Menge an der Baustelle vorzuhalten.
Allgemeine Ausführungsrichtlinien und Hinweise
Entsorgung-/ Verwertungsstellen Deponie für Entsorgung von Abfall: ' ....................................................' vom Bieter einzutragen.
Entsorgung-/ Verwertungsstellen
Recyclinganlage für Wiederverwertung von Baumaterial und Schüttgüter: ' ....................................................' vom Bieter einzutragen.
Recyclinganlage für Wiederverwertung von Baumaterial
Kompostieranlage Wiederverwertung von Oberboden und Schnittgut: ' ....................................................' vom Bieter einzutragen.
Kompostieranlage Wiederverwertung von Oberboden und
3 Ausbauarbeiten
3
Ausbauarbeiten
3. 2 Estricharbeiten
3. 2
Estricharbeiten
3. 3 Fliesenarbeiten
3. 3
Fliesenarbeiten