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Unit price EUR
Net total EUR
Leistungsverzeichnis
März 2025
Bauvorhaben: Rück- und Neubau Reinwasserbehälter Schwerin - DEA2
Los 1: Bauleistungen
Auftraggeber: WAG Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungs-
gesellschaft Schwerin mbH & Co. KG
Eckdrift 43-45
19061 Schwerin
Planungsbüro: IPROconsult GmbH
Niederlassung Schwerin
Johannes-R.-Becher Str. 22
19059 Schwerin
Dieses Leistungsverzeichnis wurde mit dem
Programmsystem
CALIFORNIA pro G & W erstellt
Leistungsverzeichnis
Allgemeine Vorbemerkungen
Die Vorbemerkungen zum LV, die Hinweise zur Kalkulation
und die Baubeschreibung sind bei der Kalkulation des
Angebotes zu berücksichtigen. Für Ausschreibung,
Vergabe, Ausführung und Abrechnung sind die
Vertragsbedingungen maßgebend.
VOB Teil A , DIN 1960
VOB Teil B , DIN 1961
VOB Teil C , DIN 18299 bis DIN 18451 (Fassung
2019)
Diese Vorschriften sind verbindlich, soweit im
Leistungsverzeichnis nichts anderes bestimmt ist.
Gleiches gilt für die nachstehenden Ausführungen, die
die Regelungen der VOB ergänzen bzw. diesen
übergeordnet sind.
Die Vergabe des Gesamtbauvorhabens erfolgt in Losen:
Los 1 Bau Reinwasserbehälter mit Schieberkammer
Los 2 Technische Ausrüstung (Maschinentechnik)
Los 3 Technische Ausrüstung (EMSR-technische Anlagen)
Los 4 Außenanlagen und verbindende Rohrleitungen
Los 5 Abbruch Reinwasserbehälter
Los 6 Technische Ausrüstung (Photovoltaikanlage)
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist das
Los 1 Bau Reinwasserbehälter mit Schieberkammer
1. Allgemeine Regelungen
Die Abgabe des Angebots sowie etwaiger Nebenangebote
erfolgt ohne Kosten oder sonstige Verbindlichkeiten für
den Auftraggeber.
Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig
auszufüllen. Punktfolgen/ Unterstriche in den
Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses sind vom
Bieter auszufüllen. Fehlen diese Bieterangaben, wird
davon ausgegangen, dass beabsichtigt wird, das im
Leistungstext beschriebenen Fabrikat bzw. den
Produkttyp einzusetzen.
Alle abzugebenden Preise sind bei Verwendung des
beigefügten Papierausdruckes (LV-Urschrift)
dokumentenecht in Zahlen einzusetzen. Bei der
Bearbeitung im DA83-Format ist die LV-Urschrift als
allein verbindlich anzuerkennen. Sollten Abweichungen
bzw. Bedenken hinsichtlich der technischen
Durchführbarkeit der im Leistungsverzeichnis
aufgeführten Leistungen seitens des Bieters bestehen,
so hat er diese entweder vor oder mit Abgabe seines
Angebotes in schriftlicher Form anzumelden.
Bei der Bewertung des Angebotes wird von der
Leistungsfähigkeit und dem Know-How einer Fachfirma
ausgegangen. Dies bedeutet, dass entsprechend den
gesetzlichen Regelungen eine Hinweis- und
Aufklärungspflicht bezüglich nicht ausgeschriebener,
aber zur Herstellung einer vollständig dem
beabsichtigten Zweck der baulichen Anlage
erforderlichen Leistungen besteht. Gleiches gilt bei
eventuellen Fehlern in den Planunterlagen, die vom
Auftragnehmer auf Grund seiner Sachkenntnis
üblicherweise erkannt werden können. Die entsprechenden
Hinweise sind dem Auftraggeber bzw. der Bau- bzw.
Objektüberwachung schriftlich zu geben.
Die Ausführung hat grundsätzlich und in allen Aspekten
nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu
erfolgen. DIN-Vorschriften und DWA- bzw. DVGW - Regeln
sowie die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften,
Vorschriften der Aufsichtsbehörden, baurechtliche
Bestimmungen, Brandschutz-, Gewerbe -,
Verkehrsverordnungen, örtliche Vorschriften des
Baurechts, technische Vorschriften und sonstige
relevante Vorschriften sind zu beachten.
Alle Angaben in der Baubeschreibung und den Zeichnungen
sind bei der Angebotsbearbeitung zu beachten und
preislich zu berücksichtigen.
Der AN hat dafür zu sorgen, dass über die gesamte
Bauzeit ein Polier bzw. verantwortlicher Bauleiter die
Baumaßnahme betreut. Dieser ist der Bauleitung zu
benennen. Bei Krankheit, Urlaub etc. des
Poliers/Bauleiters muss unverzüglich ein Ersatz
gestellt werden. Ein Wechsel des Poliers ist der
Bauleitung mitzuteilen.
Schließen sich mehrere Firmen zu einer
Bietergemeinschaft oder ARGE zusammen, ist dem
Auftraggeber neben den beteiligten Firmen eine
federführende Firma zu benennen. Diese muss einen
Polier bzw. Bauleiter für die gesamte Baumaßnahme
stellen.
Der AN hat Bautagesberichte zu führen und der örtlichen
Bauüberwachung des AG wöchentlich zu übergeben.
Erstreckt sich die Baumaßnahme über die Wintermonate
(Nov. bis März), sind evtl. notwendige Aufwendungen wie
Schneebeseitigung, Streuen und andere Nebenleistungen
in den Preis der Baustelleneinrichtung einzurechnen,
sofern im Leistungsverzeichnis dafür keine gesonderten
Positionen vorgesehen sind.
Sollten sich innerhalb der Vergabeunterlagen
Widersprüche ergeben, so gilt die nachfolgende,
aufsteigende Rangfolge der einzelnen Dokumente:
Die gesetzlichen Grundlagen des Vertrages (VOB A, B und
C)
Die Vergabeunterlagen einschließlich des
Auftragsschreibens, mit Ausnahme der nachfolgenden
Dokumente.
Die Besonderen Vertragsbedingungen einschließlich der
Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen.
Diese Allgemeinen Vorbemerkungen zum LV und die
nachfolgenden allgemeinen Ausführungsrichtlinien.
Die Ausführungsrichtlinien und Hinweise zu einzelnen
Titeln und Gewerken.
Die Positionstexte des LV, die Planunterlagen
(Zeichnungen) sowie alle darin enthaltenen Angaben.
Ggf. von Punkt 6. abweichende Herstellervorgaben.
Die einvernehmlichen, protokollierten Festlegungen aus
Baubesprechungen oder sonstigen Absprachen zur
Aufklärung.
Bei technischen Widersprüchen zwischen den Angaben im
Leistungsverzeichnis und den Angaben in den Plänen ist
vor der Ausführung der betroffenen Leistungen eine
Klärung herbeizuführen. Gleiches gilt bei Widersprüchen
zwischen Herstellervorgaben und LV-Texten bzw. Angaben
in den Zeichnungen. Das Ergebnis dieser Klärung ist zu
protokollieren. Protokolle haben entsprechend den
gesetzl. Regelungen den Status von Vertragsdokumenten,
sofern nicht innerhalb angemessener Zeit ein schriftl.
Einspruch erfolgt.
2. Bauteile
Sämtliche nachfolgend genannten Leistungen umfassen -
auch ohne gesonderte Erwähnung - die Lieferung der zur
Durchführung der Arbeiten erforderlichen Materialien
und Baustoffe einschl. Abladen und Lagern auf der
Baustelle sowie den fachgerechten Einbau und evtl.
erforderliche Anpassungen (schneiden, trennen, ...).
Leistungspositionen mit diesbezüglich anderen
Festlegungen enthalten einen gesonderten Hinweis, z.B.
"nur Einbau".
Die Baustelle ist nicht besetzt. Vor Ort stehen keine
Hebezeuge oder Transportmittel zur Verfügung.
Warenanlieferungen auf der Baustelle sind nur bei
Anwesenheit des Auftragnehmers möglich.
Zu liefernde Bauteile und Baustoffe müssen für den
jeweiligen Verwendungszweck geeignet und aufeinander
abgestimmt sein. Alle Bauteile, die der AN zu liefern
und einzubauen hat, müssen werksneu sein. Die
entsprechenden Lieferscheine sind zum Bauende oder nach
Aufforderung dem AG bzw. der örtlichen Bauüberwachung
zu übergeben.
Alle mit Trinkwasser in Berührung kommenden Bauteile
sind vor Einbau zu reinigen und zu desinfizieren.
Bauteile sind auf der Baustelle fachgerecht zu lagern
und durch geeignete Maßnahmen gegen Eindringen von
Verunreinigungen zu schützen (z.B. Verschluss/Sicherung
offener Rohrenden durch Endkappen, geeignete
Schutzfolien und/ oder sonstige Abdeckungen).
3. Bauausführung
Die Bauausführung hat unter Einhaltung aller geltenden
Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygieneregeln zu
erfolgen. Verantwortlich für deren Einhaltung ist der
Bauleiter bzw. der Hygienebeauftragte des ausführenden
Unternehmens. Die Hygieneregeln entsprechen den
Vorgaben der DVGW W300-8 und werden im Detail durch
einen Hygienekoordinator festgelegt. Dies beinhaltet
auch die Einrichtung von Hygienezonen und deren
Trennung durch entsprechende Schleusen.
Durch Bauarbeiten entstandene Schäden sind vom AN auf
eigene Kosten zu beheben.
Witterungsbedingte Bauunterbrechungen (Winter, starker
Regen u.ä.), Bauunterbrechungen auf Grund von
Inbetriebnahme- oder Testzeiträumen (siehe auch
beigefügten Rahmenterminplan) sind einzukalkulieren,
sie bedingen keine Nachforderungen.
Im Rahmen des Bauvorhabens erforderliche
Leitungsumschlüsse müssen während der Nachtstunden
erfolgen, um eine Beeinträchtigung der
Trinkwasserversorgung zu minimieren. Die Aufwendungen
sind in den entsprechenden Positionen zu verpreisen.
Alle Maße sind am Bau zu prüfen. Unstimmigkeiten sind
vor der Bauausführung mit der Bauleitung zu klären. Für
Maßfehler haften allein die ausführenden Unternehmen.
Die Tragwerksplanung und zugehörige Schal- und
Bewehrungspläne zum Reinwasserbehälter in
Fertigteilbauweise, Aushubpläne, sowie Statik und
Ausführungspläne für etwaige Verbauten sind auf der
Grundlage der Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und
beim mit der Prüfung der Gesamtbaumaßnahme
beauftragtren Prüfigenieur einzureichen.
Für Einbauteile, Verbauten, Grabenverbaugeräte, etc.
sind nach Erfordernis und auf Verlangen des AG die
Statik, ggf. Typenstatik, sowie Ausführungs- und ggf.
Detailpläne zu übergeben. Die Beibringung dieser
Unterlagen ist Sache des AN.
4. Baustellenbereich
Für die Zuführung von Baustrom und Bauwasser vom in der
entsprechenden Position genannten Übergabepunkt hat der
AN selbst zu sorgen. Daraus entstehende Kosten sind in
die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
Die Wiederherstellung von durch den eigenen
Baustellenverkehr beschädigten Flächen ist Bestandteil
des angebotenen Leistungsumfanges und wird nicht
gesondert vergütet. Diese Flächen sind abschnittsweise
bis zum Bauende durch den AN zu seinen Lasten
wiederherzustellen.
Nach Beendigung der Bauarbeiten hat eine ordnungsgemäße
Baustellenberäumung zu erfolgen. Dazu ist mit dem
Auftraggeber, der örtlichen Bauüberwachung und ggf. dem
Eigentümer der genutzten Fläche ein gemeinsames
Beräumungsprotokoll zu erstellen.
5. Abrechnung
In Erweiterung der Bestimmungen der VOB, Teil B, § 14,
Nr. 2, wird festgelegt:
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt, soweit nichts
anderes festgelegt wurde, auf der Grundlage des
gemeinsamen, mit der örtlichen Bauüberwachung
erstellten Aufmaßes. Die Leistung kann, sofern keine
örtlichen Abweichungen erkennbar sind, auch aus den
Zeichnungen ermittelt werden. Bei Abweichungen ist nach
bestätigtem Aufmaß abzurechnen.
Für Bauschutt oder die zur Entsorgung abgefahrenen
Materialien sind Wiegescheine, Kippzettel oder andere
geeignete Dokumente vorzulegen, die eine ordnungsgemäße
Entsorgung nachweisen.
In Abschlagsrechnungen werden nur Massen anerkannt, für
die ein prüfbares Aufmaß vorliegt. Die Aufmaße sind
durch Zeichnungen / Skizzen zu belegen.
Vor Stellung von digitalen Rechnungen ist jeweils eine
Proberechnung, bestehend aus der Rechnung, dem
zugehörigen digitalen Aufmaß (empfohlen wird die
Erstellung sowohl eines Gesamt- als auch eines
Zuwachsaufmaßes) und den entprechenden Aufmaßblättern,
Skizzen, Berechnungen etc. an die Bau- bzw.
Objektüberwachung zur Prüfung einzureichen. Eine
zusätzliche Übergabe der Rechnungsaufmaße im
GAEB-Format wird ebenfalls empfohlen.
6. Änderungsvorschläge
Änderungsvorschläge können jederzeit (also auch während
der Bauausführung), entweder zum Zwecke einer
technischen Verbesserung, einer Kosteneinsparung oder
einer Beschleunigung des Bauvorhabens als Nebenangebot
gemacht werden. In einem Begleitschreiben, evtl. unter
Beifügung von Zeichnungen und Mustern und unter
formgerechter Aufstellung der einzelnen Positionen muss
der Umfang der angebotenen Leistungen eindeutig und
zweifelsfrei erkennbar sein.
Ausführende Unternehmen sind ausdrücklich aufgefordert,
von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Alle Änderungsvorschläge sind so abzufassen, dass sie
bei Auftragserteilung unabhängig vom Angebot als
eigenständige Abrechnungsunterlage mit detaillierten
Leistungspositionen im Rahmen der Baumaßnahme genutzt
werden können. Die Änderungen müssen die gleichen
vertraglichen Bedingungen wie das Hauptangebot
enthalten.
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Ausführungsrichtlinien und Hinweise
Standort
Das Vorhaben befindet sich auf dem Gelände am Standort
der Druckerhöhungsanlage (DEA 2) in der
Marie-Curie-Straße in 19063 Schwerin (Gemarkung Mueß,
Flur 3, Flurstück 219). Die Andienung erfolgt über eine
Zufahrt aus Fahrbahnbeton. Das Gelände ist eingezäunt,
die Zufahrt über ein zweiflügeliges, abschließbares Tor
abgesichert.
Das Grundstück ist im Besitz der WAG Schwerin. Die
angrenzenden Grundstücke sind im Besitz der
Landeshauptstadt Schwerin (Geoportal Schwerin). Für ca.
1500 m² des östlich angrenzenden Grundstückes wurde mit
dem Eigentümer eine Nutzungsvereinbarung zur
bauzeitlichen Nutzung als Baustelleneinrichtungsfläche
getroffen.
Nördlich des Grundstückes befindet sich Wald, östlich
sind Industrie- und Mischgewerbezonen angeordnet. Im
Süden ist der Standort durch das Wohngebiet Mueßer Holz
und die dazwischen angeordnete Schweriner
Straßenbahn-Trasse eingegrenzt, während der Standort im
Westen durch die Plater Straße und den dahinter
liegenden Stadtteil Zippendorf begrenzt wird.
Alle Bauarbeiten sind so durchzuführen, dass eine
Beeinträchtigung des Naturraumes auszuschließen ist.
Entsprechende Gesetze und Verordnungen (BBodSchG,
BBodSchV) sind einzuhalten. Auf die Einhaltung der
Anforderungen der DIN 19731 (Ausgabe 2023/11) bei
Erdarbeiten wird besonders hingewiesen, die
Bauausführung hat so zu erfolgen, dass sich
Bodeneingriffe auf das unbedingt notwendige Maß
beschränken.
Für den Ersatzneubau des Reinwasserbehälters liegt eine
Baugenehmigung vor.
Qualifikation der bauausführenden Firmen
Die bauausführenden Firmen müssen die für die Bau-,
Verlege- und Schweißarbeiten erforderliche
Qualifikation besitzen. Die entsprechenden
Schweißzeugnisse sind der örtlichen Bauüberwachung vor
Arbeitsbeginn unaufgefordert vorzulegen. Die Arbeiten
sind durch fachlich qualifizierte und erfahrene
Aufsichtspersonen zu leiten und zu beaufsichtigen.
Bei der Bauausführung sind insbesondere die Forderungen
des DVGW-Regelwerks, Arbeitsblatt W 400-2 (Ausgabe
August 2022) zu erfüllen.
Anforderungen an Produkte und Werkstoffe
Alle mit dem Trinkwasser bestimmungsgemäß in Berührung
kommenden Produkte müssen den trinkwasserhygienischen
Anforderungen genügen. Kunststoffe und andere
nichtmetallische Werkstoffe müssen den KTW-Empfehlungen
des Bundesgesundheitsamtes bzw. der Elastomerleitlinie
sowie der DVGW W 270 genügen.
Umweltschutz, Grundwasserschutz
Sämtliches beim Bau oder der Inbetriebnahme der Anlage
anfallende Abwasser ist frei von Verunreinigungen oder
Desinfektionsmitteln in das öffentliche Kanalnetz
abzuleiten. Das Grundstück ist an die öffentliche
Regen- und Schmutzwasserkanalisation angeschlossen.
Einleitgenehmigungen sind Sache des AN.
Vor der Inbetriebnahme von Abwasserleitungen ist deren
Dichtheit nachzuweisen. Die Dichtigkeit ist nach DIN EN
1610 (Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und
Kanälen) zu prüfen.
Bodenverunreinigungen sind auszuschließen. Für Geräte
und Maschinen, die an den Arbeitsstellen benötigt
werden, sind flüssigkeitsdichte und -beständige
Auffangwannen in ausreichender Größe und Abmessungen
vorzuhalten und zu ggf. verwenden. Zur Sicherung und
schnellem Zugriff während der Bauarbeiten sind
Ölbindemittel in ausreichender Menge an der Baustelle
vorzuhalten.
Allgemeine Ausführungsrichtlinien und Hinweise
Entsorgung-/ Verwertungsstellen
Deponie für Entsorgung von Abfall:
'
....................................................'
vom Bieter einzutragen.
Entsorgung-/ Verwertungsstellen
Recyclinganlage für Wiederverwertung von Baumaterial
und Schüttgüter:
'
....................................................'
vom Bieter einzutragen.
Recyclinganlage für Wiederverwertung von Baumaterial
Kompostieranlage Wiederverwertung von Oberboden und
Schnittgut:
'
....................................................'
vom Bieter einzutragen.
Kompostieranlage Wiederverwertung von Oberboden und
3 Ausbauarbeiten
3
Ausbauarbeiten
3. 2 Estricharbeiten
3. 2
Estricharbeiten
3. 3 Fliesenarbeiten
3. 3
Fliesenarbeiten