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Bill of Quantities
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1. Bauvorhaben und Angebotsunterlagen Neubau Rettungswache Jüchen – Maler- und Tapezierarbeiten gemäß diesem Leistungsverzeichnis. Maßgeblich sind die beschriebenen Positionen und die im Anlagenverzeichnis benannten, bereitgestellten Planungs- und Vertragsunterlagen. Diese sind für Kalkulation, Ausführungszuordnung und Mengenprüfung gemeinsam heranzuziehen. Die Anfrage erfolgt zur Angebotsbearbeitung einer öffentlichen Generalunternehmerausschreibung. Rückfragen ausschließlich an H-P Molls Bau richten.
Die technische Leistungszuordnung ergibt sich aus diesem LV und den beigefügten Unterlagen. Die Quellrangfolge der GU-Vorlage ist in Anlage A1 wiedergegeben; sie wird durch die Aufteilung in Mengenpositionen nicht geändert. Erkennbare Widersprüche sind vor Preisbindung mit Bezug auf Position und Unterlage zur Klärung mitzuteilen. Die in Anlage A1 offengelegten Kalkulationsannahmen sind bei der Angebotsprüfung ausdrücklich zu bestätigen oder mit einem abweichenden Ansatz zu erläutern.
1. Bauvorhaben und Angebotsunterlagen
2. Mengen, Einheitspreise und vorgesehene Beauftragung Leistungspositionen mit Einheitspreisen und Gesamtbeträgen bepreisen. Bei ausdrücklich als Bedarf ohne Gesamtbetrag gekennzeichneten Positionen nur den Einheitspreis angeben. Deren Referenzmenge ist keine nachgewiesene Ausführungsmenge und fließt nicht in die Angebotssumme ein. Die LV-Summe ergibt sich aus den bepreisten Normalpositionen; eine zusätzliche Schlussposition zur Pauschalsumme entfällt.
Die Mengen und Einheitspreise bilden die nachvollziehbare Kalkulationsgrundlage. Die Beauftragung ist nach Mengenprüfung, Klärung der Schnittstellen und Abstimmung des Leistungsumfangs als ausdrücklich zu vereinbarender Pauschalpreis auf Grundlage des abgestimmten Leistungsverzeichnisses vorgesehen.
Die ausgewiesenen Mengen anhand der bereitgestellten Unterlagen prüfen. Erkennbare Abweichungen, fehlende Mengen und nicht eindeutig beschriebene Leistungen vor Angebotsabgabe positionsbezogen angeben. Umfang und Preis ungeklärter Leistungen vor pauschaler Preisbindung gemeinsam festlegen. Zusätzliche oder geänderte Leistungen sind nach der getroffenen vertraglichen Vereinbarung zu behandeln.
2. Mengen, Einheitspreise und vorgesehene Beauftragung
3. Angebots- und Ausführungstermine Angebotsabgabe über Cosuno bis 12.11.2026, 14:30 Uhr. Bindefrist des Angebots: bis 18.12.2026.
Erwartetes Ausführungsfenster: 09.08.2027 bis 21.11.2027, entsprechend KW 32 bis einschließlich KW 46/2027 im Rahmenterminplan. Die Daten bezeichnen das vorgesehene Zeitfenster; abschnittsweise Ausführung und konkrete Einzelfristen werden mit dem Bauablauf abgestimmt. Erforderliche Trocknungs- und Überarbeitungszeiten sind bei der Ablaufplanung zu berücksichtigen.
3. Angebots- und Ausführungstermine
4. Technische Regeln und Produktnachweise DIN 18363 einschließlich der dort in den Abschnitten 2 und 3 genannten einschlägigen Regeln sowie die anerkannten Regeln der Technik beachten. Materialien nach den Verarbeitungsrichtlinien und Bedingungen des Herstellers einsetzen; vorgeschriebene Mindestverbrauchsmengen dürfen nicht unterschritten werden.
Die Eigenschaften und Qualitäten der einzelnen Positionen bleiben maßgeblich. Für angebotene Produkte und gegebenenfalls gleichwertige Alternativen sind Produktdatenblätter und Eignungsnachweise zum konkreten Aufbau vorzulegen, insbesondere zu Untergrundeignung, Nassabrieb, Deckvermögen, Glanz, Farbton, Verbrauch und Trockenzeiten. Historische Bezeichnungen der Vorlage wie DIN 53778 werden nicht ohne Nachweis in andere Klassen umgedeutet.
4. Technische Regeln und Produktnachweise
5. Untergrundprüfung und Vorbereitung Der Anstrichträger muss mindestens zehn Tage alt und bei Beschichtung trocken sein. Das Mindestalter ersetzt weder die erforderliche Feuchte-/Trocknungsprüfung noch längere systembedingte Wartezeiten. Untergründe müssen fest, sauber, staubfrei und frei von haftungsmindernden Rückständen, Zusätzen und ausblühungsfähigen Salzen sein.
Untergrundvorbereitung und erforderliche Grundierung entsprechend dem tatsächlich vorliegenden Untergrund und den einschlägigen ATV ausführen. Schäden mit artgleichem Material in gleicher Oberflächenstruktur ausbessern; soweit erforderlich durch zusätzlichen Anstrich ausgleichen. Nicht geeignete oder abweichende Vorleistungen vor Beschichtungsbeginn anzeigen und die weitere Ausführung abstimmen.
5. Untergrundprüfung und Vorbereitung
6. Beschichtungssystem, Muster und Emissionen Sämtliche Werkstoffe eines vollständigen Anstrichaufbaus müssen von einem Hersteller stammen und als System aufeinander abgestimmt sein. Materialverbrauch, Mischungsverhältnis und Arbeitstechnik durch Probeanstrich feststellen. Zwischen den einzelnen Anstrichen mindestens zwölf Stunden trocknen lassen; längere Hersteller- oder systembedingte Zeiten sind einzuhalten.
Gemäß Vorlage nur Farben der dort bezeichneten niedrigsten Emissionsschutzklasse einsetzen. Produkt- und Emissionsnachweise mit dem Angebot benennen. Die konkrete Produktklassifizierung ist vor Auftrag abzustimmen; die Vorlage benennt hierzu kein eindeutiges Klassifizierungssystem.
6. Beschichtungssystem, Muster und Emissionen
7. Schutzmaßnahmen und Zugänglichkeit Nicht zu behandelnde Flächen und fertige Bauteile schützen, insbesondere Fenster, Türen, nicht entfernbare Dichtungsprofile, eloxierte Teile sowie Wand- und Bodenbeläge. Erforderlichenfalls Dichtungsprofile und Beschläge fachgerecht aus- und wieder einbauen. Bodenflächen mit kräftiger kunststoffbeschichteter Pappe oder gleichwertig, Treppenstufen mit Hartfaserplatten oder gleichwertig abdecken.
Klebebänder müssen mit dem Klebegrund verträglich und rückstandslos lösbar sein. Schutzmaßnahmen nach Abschluss rückstandsfrei beseitigen. Die für die beschriebenen Leistungen erforderlichen Gerüste einschließlich Arbeitsbühnen über zwei Meter Höhe über Fußboden sind einzukalkulieren.
7. Schutzmaßnahmen und Zugänglichkeit
8. Leistungsgrenzen und Schnittstellen Beschichtungsflächen, Oberflächen und Räume nach Positionsbeschreibung, Raumbuch und den bezeichneten Plänen zuordnen. Werkseitig fertige Decken, vollflächig geflieste Wände und nicht zu behandelnde Oberflächen nicht zusätzlich beschichten. Vollständige Putz-/GK-Grundherstellung und Spachtelqualitäten anderer Gewerke sind keine nochmals anzusetzende Malerleistung, soweit die jeweilige Position nichts anderes bestimmt.
Verkofferungen, Deckenschlitze, sichtbare Installationsrohre sowie Anschluss- und Brandschutzfugen nur im konkret beschriebenen und zugeordneten Umfang anbieten. Doppelungen mit Trockenbau, Fliesen- und Bodenarbeiten sind vor Preisbindung zu klären. Fehlende Längen, Flächen oder konstruktive Angaben werden durch eine allgemeine Vollständigkeitsformulierung nicht ersetzt. Für Brandschutzfugen ist ein zur beschriebenen Konstruktion geeigneter, nachgewiesener Fugenaufbau erforderlich.
Silikon an Fliesenoberkanten/Sanitärobjekten ist dem Fliesengewerk zugeordnet. Der OS-Sockelschutz der Fahrzeughalle nach EN 1504-2 einschließlich Hohlkehle liegt im Rüttelfliesengewerk. Herstellungs-, Bewegungs-, Sanitär- und Brandschutzfugen anderer Gewerke werden nicht zusätzlich als gewöhnliche Maleracrylfugen erfasst. Erforderliche, ausschließlich malermäßige Acrylanschlüsse der hier bepreisten Oberflächen sind in deren Preisen enthalten.
Schmale Sockel der Bodenbeläge bleiben in der angegebenen Hauptwand-Kalkulationsbasis übermessen, werden aber nicht als Wandfläche beschichtet. Die zu beschichtenden sichtbaren Flächen und Anschlüsse bleiben für die Ausführung maßgeblich.
8. Leistungsgrenzen und Schnittstellen
9. Tür- und Zargenbeschichtungen Stückpreise für einzelne Zargen umfassen die vollständige zu beschichtende Zarge; Stückpreise für Metalltürelemente umfassen das Türblatt einschließlich zugehöriger Zarge. Die in kompletten Türelementen enthaltenen Zargen nicht nochmals als Einzelzargen erfassen. HPL-Holztürblätter werden nicht lackiert.
Werksgrundierungen und eigene Montageschäden werden vom jeweiligen Tür-/Zargengewerk bereitgestellt beziehungsweise ausgebessert. Im Malerumfang verbleiben die vorgeschriebene Prüfung der Werksgrundierung mittels Gitterschnitt, die ausdrücklich geforderte Grundbeschichtung und der beschriebene weitere Aufbau einschließlich erforderlicher Vorbereitungen.
Für Edelstahl-/Epoxidharzpositionen sind tatsächliche Werksgrundierung und Untergrundvorbereitung mit dem Tür-/Zargenlieferanten abzugleichen und die Eignung des vollständigen Beschichtungssystems nachzuweisen. Eine beliebige Werksgrundierung oder Alkydharz-Zwischenbeschichtung gilt nicht als freigegebener Untergrund für das EP-System. Dichtungen, Beschläge, Kennzeichnungen und die Funktion von System-/Brandschutzelementen schützen.
9. Tür- und Zargenbeschichtungen
25 Maler- und Tapezierarbeiten
25
Maler- und Tapezierarbeiten
25.101 Dispersionsbeschichtungen Wände und Betondecken
25.101
Dispersionsbeschichtungen Wände und Betondecken
25.102 Raufaser und Dispersionsanstrich
25.102
Raufaser und Dispersionsanstrich
25.103 Malervlies und Feuchtraumbeschichtung
25.103
Malervlies und Feuchtraumbeschichtung
25.104 Beschichtungen geplanter Verkofferungen
25.104
Beschichtungen geplanter Verkofferungen
25.108 Elastische Beschichtung Fahrzeughallenwände
25.108
Elastische Beschichtung Fahrzeughallenwände
25.109 Beschichtung GK-Deckenfriese und Oberlichtflächen
25.109
Beschichtung GK-Deckenfriese und Oberlichtflächen
25.110 Schließen von ELT-Deckenschlitzen
25.110
Schließen von ELT-Deckenschlitzen
25.111 Anstrich Stahlzargen, Alkydharzlack
25.111
Anstrich Stahlzargen, Alkydharzlack
25.112 Anstrich Stahltüren einschließlich Zargen, Alkydharzlack
25.112
Anstrich Stahltüren einschließlich Zargen, Alkydharzlack
25.113 Anstrich Edelstahlzargen, Epoxidharz
25.113
Anstrich Edelstahlzargen, Epoxidharz
25.114 Anstrich Edelstahltüren einschließlich Zargen, Epoxidharz
25.114
Anstrich Edelstahltüren einschließlich Zargen, Epoxidharz
25.115 Kunstharz-Bodenbeschichtung Batterie
25.115
Kunstharz-Bodenbeschichtung Batterie
25.116 Kunstharzsockel Batterie
25.116
Kunstharzsockel Batterie
25.117 Elastische Randfuge Batterie
25.117
Elastische Randfuge Batterie
25.118 Beschichtung metallener Installationsrohre
25.118
Beschichtung metallener Installationsrohre
25.121 Brandschutzfugen F30
25.121
Brandschutzfugen F30