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1. Bauvorhaben und Leistungsumfang H-P Molls Bau GmbH & Co. KG fragt die Estricharbeiten für den Neubau der Rettungswache Jüchen im Rahmen einer öffentlichen Generalunternehmerausschreibung an. Umfang sind die zugeordneten schwimmenden Zement- und Heizestriche, verbleibende Dämmlagen/Randanschlüsse, Bewehrungen, erhöhte Ebenheit, Reinstreifmatten und ergänzende Fugenprofile.
Vollständiges Raumbuch, Grundriss, Fußboden-/Raumdetails, Heizungsplan, Lastangaben und Mengen-/Schnittstellenanlage A1 gemeinsam zur Kalkulation und Mengenprüfung heranziehen. Rückfragen ausschließlich an H-P Molls Bau richten. Fahrzeughalle 0.04 und Waschhalle 0.05 mit vollständigem Bodenaufbau sind im Rüttelfliesenlos; Technik/Elektro 0.33 erhält Doppelboden und keinen Estrich.
1. Bauvorhaben und Leistungsumfang
2. Mengen und vorgesehene Pauschalbeauftragung Mengen und Einheitspreise dienen als nachvollziehbare Kalkulationsgrundlage. Nach Prüfung der Mengen, Festlegung des Planstands und Klärung der offenen Höhen-/System-/Schnittstellenfragen ist eine ausdrücklich zu vereinbarende Pauschalbeauftragung vorgesehen. Eine zusätzliche Schlussposition für eine Gesamtpauschale entfällt.
Geometrisch zugeordnete Flächen sind als m², die beiden Matten als Stückpositionen ausgeschrieben. Ergänzende nicht vollständig geplante Trassen-/Rand-/Fugendetails erhalten begrenzte Pakete; eigene Längen, Flächen, Typen und Einbauorte mit dem Angebot nennen. Größere belegte Raum-/Planfälle sind in A1 offengelegt. Kein pauschaler 10-%-Aufschlag auf zuverlässig bestimmte Hauptflächen; Verschnitt und normale Ausführungszugaben im Preis berücksichtigen.
Getrennte Preisabfragen ohne Gesamtbetrag gehen nicht zusätzlich in die Grundsumme ein. Ersatzpreise nur mit Auswahl und vollständigem Entfall des ersetzten Anteils werten. Mehr-/Minderdicken sind reine Differenzpreise. Abweichungen, fehlende Angaben und notwendige Ergänzungen vor Angebotsabgabe mit Position, Quelle, eigener Menge und Preiswirkung benennen. Mengenprüfung ersetzt keine fehlende Ausführungsplanung.
2. Mengen und vorgesehene Pauschalbeauftragung
3. Technische Anforderungen und Lasten Ausführung nach den einzubeziehenden ATV DIN 18353, den für schwimmenden Estrich/Heizestrich maßgebenden Regeln, Wärme-/Schallschutzvorgaben und den abgestimmten Herstellersystemen. Die GU-Vorlage nennt unter anderem DIN 4108/4109 sowie historische Verweise DIN 52210, DIN 18164 und DIN 1179; diese sind nicht als ungeprüft aktuelle Produkt-/Normnachweise zu behandeln. Vertraglich maßgebende Ausgaben und Nachweisgrundlagen vor Beauftragung klären.
Aktuelle LP4-Statik, LAST-002 Seite 25: Sozialboden Nutzlast Kategorie E1.1, 5,00 kN/m². Estrichgüte, Nenndicke, Dämmschicht-Zusammendrückbarkeit und tatsächliche Einzellasten gemeinsam nachweisen. Die Lasttabelle setzt für das Estricheigengewicht 60 mm an; Details sehen bis 84 mm vor. Eigengewicht und Gesamtaufbau vor Ausführung abstimmen. Es ist keine vollständige CT-C/F-Klasse im GU18 benannt; angebotene Klasse, Dicken und Systemnachweise offen angeben.
Heizung: Verlegesystem Typ A, PE-X 17 × 2 mm. Gesamtdicke und Rohrüberdeckung getrennt prüfen. Uponor Estrichkomponente VD 450 gemäß GU mit 1,1 Liter je 100 kg Zement berücksichtigen, aktuelle Produkt-/Rezepturfreigabe nachweisen. VD 450 ist kein automatisch belegter Schnellbinder; reduzierte Überdeckung nur mit passendem Systemnachweis.
Schallbrückenfreie Ausführung. GU-Quellforderung: Trittschallschutzmaß TSM mindestens +13 dB, unmittelbar nach Fertigstellung gemessen. Diese historische Größe nicht ungeprüft mit einem Produktwert ΔLw gleichsetzen; Projektziel, Messgröße und Prüfbedingungen vor Preisbindung bestätigen. Randstreifen nach GU 5 mm auf Rohboden, tatsächliche Bewegungsaufnahme nach System; Rohre und Bodentrennschienen etwa 3 mm selbstklebend isolieren. Bei fehlendem Putz innerhalb der Estrichhöhe erforderliche schallbrückenfreie Widerlager ausbilden.
3. Technische Anforderungen und Lasten
4. Dämmung, Randstreifen und Abdichtungen Anfrageabgrenzung: Dämmungen unterhalb der FBH-Systemplatte, Systemdämmplatte und Randstreifen in mit FBH ausgestatteten Räumen bleiben gemäß GU-Vortext beim Heizungsgewerk. Dazu gehören ausdrücklich auch die rohrfrei bleibenden Dusch-/Mattenaussparungen innerhalb dieser FBH-Räume mit den jeweiligen Schichten nach Detail 477-310. Im Estrichlos verbleiben Wärme-/Trittschalldämmung der vollständig unbeheizten Räume HLS 0.14 und Server 0.17 als EPS auf je 18,204 m² sowie Windfang 0.22 als nichtbrennbares mineralisches A1-System auf je 4,430 m². Gesamte Dämm-Grundfläche dieses Loses je Schicht 22,634 m².
Die separate PE-Trennlage 18.105 erfasst die unbeheizten Estrichteilflächen einschließlich Dusch-/Mattenunterlagen, insgesamt 30,658 m², einmal. Identische Systemabdeckungen nicht doppelt ausführen. Randstreifen sind aus den Dämmpositionen herausgelöst: HLS/Server in 18.110, Windfang nichtbrennbar A1 in 18.111. Das Raumbuch fordert auf den Seiten 24/37/38 nichtbrennbare Dämmung UND Randdämmstreifen für Windfang und beide Flure. Bei den beheizten Fluren 0.41/.42 verbleiben beide Dämmschichten sowie Randstreifen beim Heizungsgewerk; dessen EPS-/PE-Standardpositionen sind entsprechend zu berichtigen und vor GU-Preisbindung preislich abzustimmen.
Dämmlagen dicht gestoßen, im Verband und bei mehreren Lagen mit allseitiger Fugenüberdeckung verlegen; unter Anschlagschienen durchlaufen lassen. Vorplatz-/Flurdämmung und Transportwege so staffeln, dass keine unzulässige Zusammendrückung/Beschädigung entsteht. Rohrtrassen und Abläufe ohne starren Estrichkontakt verwahren.
Untere Rohboden-Feuchtigkeitsisolierung GU07.103 ist eine gesonderte Bauwerksabdichtung; PE 0,2 mm ersetzt sie nicht. Hallenabdichtungen gehören zum Hallenlos, obere Fliesen-/Dusch-Verbundabdichtung zum Fliesenlos. Die lokale Abdichtung unmittelbar unter den zwei Reinstreifmatten wird hier ausdrücklich 18.116 zugeordnet. Raum 0.15: W3-Anforderung und elastischer Oberbelag müssen im Oberbodensystem vollständig geklärt werden; Estrich/PE übernehmen diese Funktion nicht.
4. Dämmung, Randstreifen und Abdichtungen
5. Bewehrung, Fugen und Höhen Die GU-Vorbemerkung verlangt auf allen Fliesenuntergründen eine Estrichbewehrungsmatte. Diese Funktion ist bereits in den betreffenden Grundestrichen 18.106/107 einzurechnen. 18.113 ist ausschließlich zusätzlicher Fasermehrpreis; für die vorsorgliche Abfrage volle Estrichfläche, endgültige fachlich notwendige Teilflächen vor Pauschalbindung bestätigen. Verzinkte örtliche Drahtnetzstreifen über Rohboden-Rohrtrassen sind die getrennte Funktion 18.115.
Bauwerksfugen übernehmen; erforderliche Feld-/Bewegungsfugen insbesondere an einspringenden Ecken, Türen, großen Feldern und Lastkonzentrationen mit Heizkreisen und Oberbelagsfugen abstimmen. Eigene Fugenaufteilung/Profilarten und Restmengen vorlegen. Bereits 47 m Heizungs-Bewegungsprofile nur einmal werten; Eignung für tatsächliche Lasten prüfen. Erhöhte Ebenheit nach DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 4 ist auf allen Estrichflächen separat als Zulage erfasst.
Regelaufbau 180 mm über RFB -0,18 m bis FFB ±0,00 m. Grundestriche nach den konkreten Typen 70/80/84 mm; Mattenunterlagen 55 mm. Duschdetail 45 mm/170 mm gegenüber Summenzeile 180 mm ist offen: Preisabfrage ausdrücklich mit 55 mm/180 mm, endgültige Höhe und Tragfähigkeit nach Freigabe. Das ist keine stillschweigende Planänderung.
EPS und nichtbrennbar A1 in GU18.103 widersprechen sich. Die nichtbrennbare Dämmung ist durch das Raumbuch für Windfang 0.22 und beide Flure 0.41/.42 ausdrücklich räumlich belegt, zusammen 104,966 m² Preisfläche. Im Windfang werden 30 mm Trittschall und 60 mm Wärmedämmung als mineralisches A1-System in 18.103 vollständig in der Grundsumme angefragt. Die Flure mit zusammen 100,536 m² liegen im Heizungs-Dämmumfang und sind dort nichtbrennbar sicherzustellen. Typ 9 nennt 20 mm Trittschall, Heizungs-LV dagegen 30 mm; diesen getrennten Schichtkonflikt vor Ausführung auflösen.
5. Bewehrung, Fugen und Höhen
6. Termine, Trocknung und Übergabe Voraussichtliche Estrich-Hauptausführung laut Rahmenterminplan: 19.07.–08.08.2027, KW 29–31. Oberboden-/Fliesenbeginn teilweise bereits KW 31. Abschnittsfolge, Schutz-/Trocknungszeiten, Funktions- und Belegreifheizen sowie die nachgewiesene Belegreife vor Auftragsbindung abstimmen. Es ist keine gesonderte Estrichtrocknungszeile ausgewiesen. Terminbedingte Schnellbinderflächen/Systeme und Gesamtmehrpreis mit dem Angebot offen nennen; 18.114 ist nur der zugehörige Differenz-EP, keine bereits bestätigte Vollfläche.
Belegreifheizen einschließlich Protokoll ist im Heizungs-LV enthalten. Estrichbetrieb liefert die systemabhängigen Aufheiz-/Nachbehandlungsanforderungen, stimmt Messstellen ab und dokumentiert eigene Prüfungen; Oberbodenfreigabe anhand geeigneter Feuchtemessung. Vier Messstellenmarker des Heizungs-LV sind keine bereits bestätigte ausreichende Anzahl für sämtliche Abschnitte. Rohrlagen schützen; Messstellen vor Estricheinbau abstimmen.
Untergrund/Abdichtung/Dämmung und Höhen vor Einbau prüfen, erkennbare Abweichungen anzeigen. Schutz und Nachbehandlung des eigenen Estrichs sowie belegte Freigabe-/Prüfunterlagen einschließen. Angebotsabgabe 12.11.2026, 14:30 Uhr über Cosuno; Angebotsbindung bis 18.12.2026.
6. Termine, Trocknung und Übergabe
7. Abwicklung und Dokumentation Einen verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner schriftlich benennen. Eigene Ausführungstage dokumentieren und Bautagesberichte wöchentlich digital übergeben. Eigene Transporte, Montage-/Arbeitsmittel, Schutz angrenzender Bauteile, Abfälle und Reinigung einrechnen; Baustellenordnung und auf die eigene Leistung bezogene SiGe-Vorgaben beachten. Weitere eingesetzte Unternehmen vorab benennen und abstimmen.
Auf Anforderung gültige Eignungs-, Register-, Steuer-, Berufsgenossenschafts-/Freistellungs- und Haftpflichtnachweise vorlegen. Maßgebliche Mindestarbeitsbedingungen auch bei weiteren Unternehmen beachten. Positionsbezogene Kalkulationsaufschlüsselung für die GU-Urkalkulation gemäß Band 1 Ziffer 77 bereitstellen.
Zur Abnahme eigene Bestands-/Montageunterlagen, Prüfberichte, Material-/Produkt- und Untergrundfreigabeunterlagen zweifach in Papier sowie digital übergeben; selbst erstellte Zeichnungen zusätzlich im vorhandenen bearbeitbaren Format. VOB/B und VOB/C mit den einschlägigen ATV sind als Vertragsgrundlage vorgesehen; einzubeziehende Fassungen und Bedingungen vor Vertragsschluss zugänglich machen.
7. Abwicklung und Dokumentation
18 Estricharbeiten – schwimmender Zement- und Heizestrich
18
Estricharbeiten – schwimmender Zement- und Heizestrich
18.101 Trittschalldämmung 30 mm
18.101
Trittschalldämmung 30 mm
18.102 Trittschalldämmung 20 mm
18.102
Trittschalldämmung 20 mm
18.103 Nichtbrennbare Windfangdämmung
18.103
Nichtbrennbare Windfangdämmung
18.104 Wärmedämmung 60 mm
18.104
Wärmedämmung 60 mm
18.105 PE-Trennlage
18.105
PE-Trennlage
18.106 Schwimmender Zementestrich
18.106
Schwimmender Zementestrich
18.107 Zement-Heizestrich
18.107
Zement-Heizestrich
18.108 Mehr-/Minderstärke Zementestrich
18.108
Mehr-/Minderstärke Zementestrich
18.109 Mehr-/Minderstärke Heizestrich
18.109
Mehr-/Minderstärke Heizestrich
18.110 PE-Rand- und Rohranschlüsse
18.110
PE-Rand- und Rohranschlüsse
18.111 A1-Randdämmstreifen
18.111
A1-Randdämmstreifen
18.112 Erhöhte Ebenheit
18.112
Erhöhte Ebenheit
18.113 Faserbewehrung
18.113
Faserbewehrung
18.114 Schnellbinder – Differenzpreis
18.114
Schnellbinder – Differenzpreis
18.115 Drahtnetz über Rohrtrassen
18.115
Drahtnetz über Rohrtrassen
18.116 Reinstreifmatten
18.116
Reinstreifmatten
18.117 Bewegungsfugenprofile
18.117
Bewegungsfugenprofile