To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
DGNB Zertifizierung (allgemeine Vorbemerkungen) Produktübergreifende Anforderungen
Die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen legen besonderen
Wert auf eine nachhaltige Baustoffauswahl, die sich durch
Gesundheits- und Umweltverträglichkeit auszeichnet und mit
einer nachhaltigen baulichen Umsetzung kombiniert wird.
Nachfolgend sind die allgemeinen Anforderungen und
Leitprinzipien dargelegt, die als Orientierung für die
einzuhaltenden Standards und Maßnahmen dienen:
1 . Gesundheitsverträglichkeit von Bauprodukten
Schadstofffreiheit:
Bauprodukte sollten frei von gesundheitsgefährdenden
Substanzen sein. Dazu gehören insbesondere flüchtige
organische Verbindungen (VOCs), Schwermetalle, Weichmacher
(Phthalate) und Formaldehyd, die in vielen herkömmlichen
Baustoffen vorkommen. Diese Stoffe können die Raumluft
belasten und gesundheitliche Beschwerden.
Emissionen in die Raumluft:
Bauprodukte müssen emissionsarm sein, um die
Innenraumluftqualität zu verbessern. Produkte mit
Zertifikaten wie z.B. dem „Blauen Engel“ oder dem
„Europäischen Umweltzeichen“ sind häufig
gekennzeichnet durch ihre geringe Schadstofffreisetzung.
Hypoallergene Materialien:
Baustoffe, die keine allergieauslösenden Stoffe enthalten, sind
besonders in sensiblen Bereichen (z.B. Wohnräume, Schulen,
Krankenhäuser) wichtig.
Schallschutz und Akustik:
Akustische Eigenschaften von Bauprodukten tragen zum
Wohlbefinden bei. Produkte, die für guten Schallschutz sorgen,
fördern ein gesundes Raumklima, indem sie Lärmbelastung
minimieren.
Geruchsneutralität:
Bauprodukte, die keine unangenehmen oder
gesundheitsschädlichen Gerüche abgeben, tragen ebenfalls zur
Wohnqualität bei.
Antimikrobielle Eigenschaften:
In Bereichen mit hohen hygienischen Anforderungen, wie
Krankenhäusern oder Küchen, können Bauprodukte mit
antimikrobiellen Oberflächen zur Gesundheitsförderung
beitragen.
Zur Sicherstellung der Qualität der gewählten und eingesetzten
Bauprodukte werden Messungen am
Blower-Door-Test
Luft-Schadstoffmessung
ggf. Trittschall, Thermografie, Lichtmessung
2 . Umweltverträglichkeit von Bauprodukten
Ressourcenschonung:
Bauprodukte sollten aus nachwachsenden oder recycelbaren
Materialien bestehen, um die Nutzung endlicher
Ressourcen zu minimieren. Holz, Lehm und Naturfasern wie
Hanf oder Jute sind Beispiele für nachhaltige
Baumaterialien. Auch Produkte, die aus recycelten Materialien
wie recyceltem Beton oder Kunststoff gefertigt sind, tragen zur
Ressourcenschonung bei.
CO-Bilanz:
Die CO-Emissionen, die während der Produktion, des
Transports und der Entsorgung von Bauprodukten anfallen,
sollte möglichst gering sein. Materialien mit geringem
Energieaufwand in der Herstellung und aus lokal verfügbaren
Rohstoffen sind hier zu bevorzugen. Holzprodukte, die
Kohlenstoff während ihres Wachstums speichern, können zur
Reduktion des CO-Ausstoßes beitragen.
Langlebigkeit und Lebenszyklus:
Bauprodukte sollten eine lange Lebensdauer haben, um ihre
Umweltbelastung über die Zeit zu minimieren. Ein geringer
Wartungsaufwand und lange Nutzungsdauer verringern die
Notwendigkeit für häufige Erneuerungen, was Ressourcen
schont und Abfälle reduziert.
Recyclingfähigkeit:
Bauprodukte sollten am Ende ihres Lebenszyklus
wiederverwertbar oder leicht abbaubar sein, um die
Abfallmenge zu reduzieren. Eine cradle-to-cradle-Philosophie,
bei der Materialien nach der Nutzung vollständig recycelt
werden, ohne ihre Qualität zu verlieren, ist hier ideal.
Energieeffizienz:
Bauprodukte wie Dämmstoffe tragen direkt zur
Energieeinsparung bei. Sie helfen, den Heiz- und Kühlbedarf zu
senken, was wiederum den Energieverbrauch und die damit
verbundenen Umweltbelastungen reduziert.
Niedriger Wasserverbrauch:
Bei der Produktion von Bauprodukten sollte auf einen geringen
Wasserverbrauch geachtet werden. Auch Produkte, die helfen,
den Wasserverbrauch im Betrieb eines Gebäudes zu
reduzieren, wie wassersparende Armaturen oder Systeme zur
Grauwassernutzung, tragen zur Nachhaltigkeit bei.
Vermeidung von Umweltbelastungen durch Herstellung:
Bauprodukte sollten möglichst umweltschonend hergestellt
werden. Das bedeutet, dass bei der Produktion auf die
Minimierung von Schadstoffen, Abwasser und Emissionen
geachtet wird. Auch eine möglichst geringe Umweltbelastung
durch den Abbau der Rohstoffe ist ein wichtiger Aspekt.
Die Anforderung der allgemeinen Produktdokumentation und
Deklaration von SVHC und Bioziden ist grundsätzlich
übergreifend für alle verbauten Bauprodukte zu erbringen:
1. Bodenbeläge
2. Wandbeläge, Bauplatten und Konstruktionsholz für den
Innenbereich
3. Oberflächenbeschichtungen auf überwiegend nicht
mineralischen Oberflächen (Holz, Metalle, Kunststoffe)
4. Oberflächenbeschichtungen auf überwiegend mineralischen
Oberflächen
5. Kleb- und Dichtstoffe
6. Verlegewerkstoffe
7. Metallbleche und (Korrosions-)Schutzbeschichtungen für
Metalle, Metallprodukte
8. Bitumenprodukte zur Abdichtung
9. Holzschutzmittel
10. PVC-Produkte
11. Dämmstoffe und Ortschäume
12. Kältemittel
13. Betontrennmittel
Zur Produktdokumentation und Deklaration von SVHC und
Bioziden für alle Materialien und Hilfsstoffe die im Zuge dieser
Leistungsbeschreibung in das Gebäude eingebaut oder
eingebracht werden, sind mindestens nachfolgend aufgeführte
Dokumente und Deklarationen hierfür vorzulegen:
Hersteller
Produktname
Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM),
Leistungserklärung (LE) mit Herstellername und
Produktbezeichnung
Sicherheitsdatenblatt (SDB) für Stoffe und Gemische im
Sinne der europäischen Chemikalienverordnung REACH
((EG) Nr. 1907/ 2006) oder wenn der Hersteller ein
Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellt
abZ aus Umwelt- oder Gesundheitsschutzgründen / ETA u.a.
( DIBt / Flyer Technische Nachweise), sofern diese für das
Produkt nach Bauproduktenrecht vorgeschrieben sind
Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH
(EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC)
identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1
erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen
wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff
Sofern in der Leistungsbeschreibung für bestimmte oder
alle Produktgruppen SVHC oder biozide Wirkstoffe
ausgeschlossen wurden, ist anstelle einer Deklaration der
Nachweis zu erbringen, dass diese Stoffe nicht enthalten
sind. Sind bei einem Produkt mit Umweltzeichen oder
Gütesiegel (z. B.: Emicode, Blauer Engel DE-UZ) SVHC
ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die
Deklaration der SVHC erhoben werden
geeignete Nachweisdokumente für Produkte, die gemäß
Leistungsbeschreibung keine SVHC als Inhaltsstoffe
enthalten dürfen
Deklaration aller Inhaltsstoffe, die nach Biozid-Produkte-
Verordnung 528/2012/EU als Biozid-Produkte oder Biozide
Wirkstoffe einzustufen sind, mit Angabe von Konzentration
und Wirkstoffen (entfällt für Produkte mit Umweltzeichen
oder Gütesiegel wie z.B. Blauer Engel DE-UZ, die Biozide
ausschließen)
geeignete Nachweisdokumente für Produkte, die gemäß
Leistungsbeschreibung keine Biozide als Inhaltsstoffe
enthalten dürfen
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), sofern diese
baurechtlich für die Produktgruppe vorgeschrieben ist oder
für das angebotene Produkt erteilt wurde
ETA oder Bewertung der Leistung in einer technischen
Dokumentation unter Einschaltung einer entsprechend Art.
30 bzw. Art.43 BauPVO qualifizierten Stelle (alternativ:
ehemalige Dokumentationsunterlagen), sofern dieser
Nachweis baurechtlich vorgeschrieben ist
Umweltzeichenzertifikate mit aktuellem Gültigkeitsdatum,
sofern diese in der Leistungsbeschreibung als Nachweis
gefordert sind oder für das angebotene Produkt erteilt
wurden
weitere Dokumente, Prüfzeugnisse und Nachweise zu
Inhaltsstoffen und Eigenschaften des Produkts auf der
Baustelle und im eingebauten Zustand, auf Anforderung
durch den Auftraggeber
Alle Dokumente sind gegliedert nach den LV-Bereichen und
-Positionen zu nummerieren, zusammenzustellen und
digital mit einem Inhaltsverzeichnis als einzelne pdf-Dateien
einzureichen
Nachhaltiges Bauen zielt darauf ab, in allen Phasen des
Gebäudelebenszyklus den Energie- und Ressourcenverbrauch
zu minimieren. Besonders wichtig sind Bauausführung und
-prozesse, da sie direkt die Umwelt beeinflussen. Ziel ist es,
Umweltauswirkungen zu verringern und die Gesundheit aller
Beteiligten zu schützen.
Wertstoffoptimierte Baustelle
Die gesetzlichen Mindestvorschriften werden erfüllt. Die
Baustoffe werden in mineralische Stoffe, Wertstoffe, gemischte
Baustellenstoffe und Gefahrenstoffe getrennt.
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung
der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen
(KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli
2007 (BGBl. I S.1462)
Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und
sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen (Dritte
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz) vom
14. Mai 1993
Landesabfallgesetze
Die jeweiligen städtischen Satzungen
Lärmarme Baustelle
Die Anforderungen an den Lärmschutz zur Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften werden erfüllt:
§ 27 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 15. März
1974 (BGB1I S. 721), neugefasst durch die Bekanntgabe
vom 14. Mai 1990 (BGB1 III 2129-8)
32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (Geräte und
Maschinenlärmschutzverordnung - 32.BImSchV)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen
Baulärm – Geräuschimmissionen vom 19. August 1970
Landes-Immissionsschutzgesetze
Ausführungsvorschriften zu Landes-
Immissionsschutzgesetzen
EG 2000, Richtlinie über umweltbelastende
Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien
vorgesehenen Geräten und Maschinen Outdoor-Richtlinie
2000/14/EG
Staubarme Baustelle
Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung
versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst
vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die
Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird,
soweit technisch möglich, verhindert. Ablagerungen sind zu
vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw.
Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt.
Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben
entsprechen dem Stand der Technik.
Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft.
Bodenschutz auf der Baustelle
Um Boden, Vegetation und Grundwasser vor schädlichen
Stoffeinträgen zu schützen, sollen Stoffe vermieden werden,
die den Boden, das Wasser bzw. die Umwelt gefährden.
Es wird sichergestellt, dass der Boden nicht durch chemische
Verunreinigungen kontaminiert wird.
Es wird sichergestellt, dass keiner der in den hier gelisteten HSätzen
gekennzeichneter Stoff in Kontakt mit der Umwelt
kommt:
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger
Wirkung
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger
Wirkung
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger
Wirkung
H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit
langfristiger Wirkung
H420 Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt
durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre
Dokumentationen der Bauleitung bestätigen den Bodenschutz
während der Bauphase.
DGNB Zertifizierung (allgemeine Vorbemerkungen)
01 Beschichtung von Stahlprofilen und Stahlbauteilen
01
Beschichtung von Stahlprofilen und Stahlbauteilen
01.__.0010 Brandschutzanstrich im Werk HEB240 Träger Ausführen eines reaktiven Brandschutzanstrichs zur Erreichung der Feuerwiderstandsklasse R30 auf bereits grundierten Stahlbauteilen. Anschließende Farbbeschichtung im Farbton DB 601, Pulver TG 029/53150 DB 601 matt von Tiger Coatings oder gleichwertig.
Zusätzlich Bereitstellung aller erforderlichen Material- und Systemunterlagen für die DGNB-Freigabe, einschließlich produktbezogener Umweltinformationen (z. B. EPD, VOC-Angaben, Sicherheitsdaten).
Leistungsumfang:
Untergrundkontrolle und Reinigung
Aufbringen des zugelassenen intumeszierenden Brandschutzsystems in erforderlicher Schichtdicke für R30
Dokumentation der Schichtdicken
Aufbringen der Deckbeschichtung DB 601 (TG 029/53150 DB 601 matt) gemäß Herstellervorgaben
Schutz- und Nebenarbeiten bis zur fertigen Abnahme
Stahlprofil: HEB 240 Träger (3-seitig gestrichen)
Ausführung Anfang Januar und Anfang Februar
Ausführungsort: im Werk in Legden
01.__.0010
Brandschutzanstrich im Werk HEB240 Träger
32.70
lfm
01.__.0020 Brandschutzanstrich im Werk HEB180 Träger Ausführung wie zuvor jedoch:
Stahlprofil: HEB 180 Träger (3-seitig gestrichen)
Ausführung Anfang Januar und Anfang Februar
Ausführungsort: im Werk in Legden
01.__.0020
Brandschutzanstrich im Werk HEB180 Träger
8.68
lfm
01.__.0030 Brandschutzanstrich im Werk HEA200 Träger Ausführung wie zuvor jedoch:
Stahlprofil: HEA 200 Träger (3-seitig gestrichen)
Ausführung Anfang Januar und Anfang Februar
Ausführungsort: im Werk in Legden
01.__.0030
Brandschutzanstrich im Werk HEA200 Träger
83.60
lfm
01.__.0040 Brandschutzanstrich im Werk HEM220 Träger Ausführung wie zuvor jedoch:
Stahlprofil: HEM 220 Träger (3-seitig gestrichen)
Ausführung Anfang Januar und Anfang Februar
Ausführungsort: im Werk in Legden
01.__.0040
Brandschutzanstrich im Werk HEM220 Träger
16.72
lfm
01.__.0050 Brandschutzanstrich im Werk Platten 20/24/1,5 Ausführung wie zuvor jedoch:
Stahlprofil: Stahlplatten 20/24/1,5 cm (Anstrich der Schnittkanten)
Ausführung Anfang Januar und Anfang Februar
Ausführungsort: im Werk in Legden
01.__.0050
Brandschutzanstrich im Werk Platten 20/24/1,5
120.00
Stk
01.__.0060 Brandschutzanstrich im Werk Pfostenträger Ausführung wie zuvor jedoch:
Stahlprofil: Pfostenträger 80cm hoch
Ausführung Anfang Januar und Anfang Februar
Ausführungsort: im Werk in Legden
s. beiliegendes Bild in den Dokumenten
01.__.0060
Brandschutzanstrich im Werk Pfostenträger
9.00
Stk
01.__.0070 Brandschutzanstrich auf der Baustelle HEA200 Träger Ausführung wie zuvor jedoch:
Stahlprofil: Stahlprofil HEA 200 Träger (3-seitig gestrichen)
Ausführung im April/Mai
Ausführungsort: auf der Baustelle in Hörstel
01.__.0070
Brandschutzanstrich auf der Baustelle HEA200 Träger
71.30
lfm
01.__.0080 Brandschutzanstrich auf der Baustelle HEB200 Stütze Ausführung wie zuvor jedoch:
Stahlprofil: Stahlprofil HEB 200 Stützen (4-seitig gestrichen)
Ausführung im April/Mai
Ausführungsort: auf der Baustelle in Hörstel
01.__.0080
Brandschutzanstrich auf der Baustelle HEB200 Stütze
38.20
lfm
01.__.0090 Brandschutzanstrich auf der Baustelle HEM260 Träger Ausführung wie zuvor jedoch:
Stahlprofil: Stahlprofil HEM 260 Träger (3-seitig gestrichen)
Ausführung im April/Mai
Ausführungsort: auf der Baustelle in Hörstel
01.__.0090
Brandschutzanstrich auf der Baustelle HEM260 Träger
49.80
lfm
01.__.0100 Farbanstrich auf der Baustelle R Rohr 139 & 89 Leistungsumfang:
Untergrundkontrolle und Reinigung
Aufbringen der Deckbeschichtung DB 601 (TG 029/53150 DB 601 matt) gemäß Herstellervorgaben
Schutz- und Nebenarbeiten bis zur fertigen Abnahme
Zusätzlich Bereitstellung aller erforderlichen Material- und Systemunterlagen für die DGNB-Freigabe, einschließlich produktbezogener Umweltinformationen (z. B. EPD, VOC-Angaben, Sicherheitsdaten).
Ausführung im April/Mai
Ausführungsort: auf der Baustelle in Hörstel
01.__.0100
Farbanstrich auf der Baustelle R Rohr 139 & 89
41.80
lfm
02 Spachtelarbeiten
02
Spachtelarbeiten
02.__.0010 Spachtelarbeiten Spachtelarbeiten an Wandflächen zur Herstellung der Qualitätsstufe Q2. Die Leistung umfasst die Grund- und Nachspachtelung von Fugen und Schraubköpfen, das Einbetten von Fugendeckstreifen, soweit erforderlich, sowie sämtliche erforderlichen Nebenleistungen und Materiallieferungen. Die Ausführung erfolgt gemäß den geltenden technischen Regeln und den Vorgaben der Hersteller.
02.__.0010
Spachtelarbeiten
650.00
m²