Malerarbeiten
Neubau Rathaus Hörstel
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DGNB Zertifizierung (allgemeine Vorbemerkungen) Produktübergreifende Anforderungen Die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen legen besonderen Wert auf eine nachhaltige Baustoffauswahl, die sich durch Gesundheits- und Umweltverträglichkeit auszeichnet und mit einer nachhaltigen baulichen Umsetzung kombiniert wird. Nachfolgend sind die allgemeinen Anforderungen und Leitprinzipien dargelegt, die als Orientierung für die einzuhaltenden Standards und Maßnahmen dienen: 1 . Gesundheitsverträglichkeit von Bauprodukten Schadstofffreiheit: Bauprodukte sollten frei von gesundheitsgefährdenden Substanzen sein. Dazu gehören insbesondere flüchtige organische Verbindungen (VOCs), Schwermetalle, Weichmacher (Phthalate) und Formaldehyd, die in vielen herkömmlichen Baustoffen vorkommen. Diese Stoffe können die Raumluft belasten und gesundheitliche Beschwerden. Emissionen in die Raumluft: Bauprodukte müssen emissionsarm sein, um die Innenraumluftqualität zu verbessern. Produkte mit Zertifikaten wie z.B. dem „Blauen Engel“ oder dem „Europäischen Umweltzeichen“ sind häufig gekennzeichnet durch ihre geringe Schadstofffreisetzung. Hypoallergene Materialien: Baustoffe, die keine allergieauslösenden Stoffe enthalten, sind besonders in sensiblen Bereichen (z.B. Wohnräume, Schulen, Krankenhäuser) wichtig. Schallschutz und Akustik: Akustische Eigenschaften von Bauprodukten tragen zum Wohlbefinden bei. Produkte, die für guten Schallschutz sorgen, fördern ein gesundes Raumklima, indem sie Lärmbelastung minimieren. Geruchsneutralität: Bauprodukte, die keine unangenehmen oder gesundheitsschädlichen Gerüche abgeben, tragen ebenfalls zur Wohnqualität bei. Antimikrobielle Eigenschaften: In Bereichen mit hohen hygienischen Anforderungen, wie Krankenhäusern oder Küchen, können Bauprodukte mit antimikrobiellen Oberflächen zur Gesundheitsförderung beitragen. Zur Sicherstellung der Qualität der gewählten und eingesetzten Bauprodukte werden Messungen am 􀁸􀀃Blower-Door-Test 􀁸􀀃Luft-Schadstoffmessung 􀁸􀀃ggf. Trittschall, Thermografie, Lichtmessung 2 . Umweltverträglichkeit von Bauprodukten Ressourcenschonung: Bauprodukte sollten aus nachwachsenden oder recycelbaren Materialien bestehen, um die Nutzung endlicher Ressourcen zu minimieren. Holz, Lehm und Naturfasern wie Hanf oder Jute sind Beispiele für nachhaltige Baumaterialien. Auch Produkte, die aus recycelten Materialien wie recyceltem Beton oder Kunststoff gefertigt sind, tragen zur Ressourcenschonung bei. CO􀢧-Bilanz: Die CO􀢧-Emissionen, die während der Produktion, des Transports und der Entsorgung von Bauprodukten anfallen, sollte möglichst gering sein. Materialien mit geringem Energieaufwand in der Herstellung und aus lokal verfügbaren Rohstoffen sind hier zu bevorzugen. Holzprodukte, die Kohlenstoff während ihres Wachstums speichern, können zur Reduktion des CO􀢧-Ausstoßes beitragen. Langlebigkeit und Lebenszyklus: Bauprodukte sollten eine lange Lebensdauer haben, um ihre Umweltbelastung über die Zeit zu minimieren. Ein geringer Wartungsaufwand und lange Nutzungsdauer verringern die Notwendigkeit für häufige Erneuerungen, was Ressourcen schont und Abfälle reduziert. Recyclingfähigkeit: Bauprodukte sollten am Ende ihres Lebenszyklus wiederverwertbar oder leicht abbaubar sein, um die Abfallmenge zu reduzieren. Eine cradle-to-cradle-Philosophie, bei der Materialien nach der Nutzung vollständig recycelt werden, ohne ihre Qualität zu verlieren, ist hier ideal. Energieeffizienz: Bauprodukte wie Dämmstoffe tragen direkt zur Energieeinsparung bei. Sie helfen, den Heiz- und Kühlbedarf zu senken, was wiederum den Energieverbrauch und die damit verbundenen Umweltbelastungen reduziert. Niedriger Wasserverbrauch: Bei der Produktion von Bauprodukten sollte auf einen geringen Wasserverbrauch geachtet werden. Auch Produkte, die helfen, den Wasserverbrauch im Betrieb eines Gebäudes zu reduzieren, wie wassersparende Armaturen oder Systeme zur Grauwassernutzung, tragen zur Nachhaltigkeit bei. Vermeidung von Umweltbelastungen durch Herstellung: Bauprodukte sollten möglichst umweltschonend hergestellt werden. Das bedeutet, dass bei der Produktion auf die Minimierung von Schadstoffen, Abwasser und Emissionen geachtet wird. Auch eine möglichst geringe Umweltbelastung durch den Abbau der Rohstoffe ist ein wichtiger Aspekt. Die Anforderung der allgemeinen Produktdokumentation und Deklaration von SVHC und Bioziden ist grundsätzlich übergreifend für alle verbauten Bauprodukte zu erbringen: 1. Bodenbeläge 2. Wandbeläge, Bauplatten und Konstruktionsholz für den Innenbereich 3. Oberflächenbeschichtungen auf überwiegend nicht mineralischen Oberflächen (Holz, Metalle, Kunststoffe) 4. Oberflächenbeschichtungen auf überwiegend mineralischen Oberflächen 5. Kleb- und Dichtstoffe 6. Verlegewerkstoffe 7. Metallbleche und (Korrosions-)Schutzbeschichtungen für Metalle, Metallprodukte 8. Bitumenprodukte zur Abdichtung 9. Holzschutzmittel 10. PVC-Produkte 11. Dämmstoffe und Ortschäume 12. Kältemittel 13. Betontrennmittel Zur Produktdokumentation und Deklaration von SVHC und Bioziden für alle Materialien und Hilfsstoffe die im Zuge dieser Leistungsbeschreibung in das Gebäude eingebaut oder eingebracht werden, sind mindestens nachfolgend aufgeführte Dokumente und Deklarationen hierfür vorzulegen: 􀁸􀀃 Hersteller 􀁸􀀃 Produktname 􀁸􀀃 Produktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM), Leistungserklärung (LE) mit Herstellername und Produktbezeichnung 􀁸􀀃 Sicherheitsdatenblatt (SDB) für Stoffe und Gemische im Sinne der europäischen Chemikalienverordnung REACH ((EG) Nr. 1907/ 2006) oder wenn der Hersteller ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellt 􀁸􀀃 abZ aus Umwelt- oder Gesundheitsschutzgründen / ETA u.a. (􀬮 DIBt / Flyer Technische Nachweise), sofern diese für das Produkt nach Bauproduktenrecht vorgeschrieben sind 􀁸􀀃 Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff 􀁸􀀃 Sofern in der Leistungsbeschreibung für bestimmte oder alle Produktgruppen SVHC oder biozide Wirkstoffe ausgeschlossen wurden, ist anstelle einer Deklaration der Nachweis zu erbringen, dass diese Stoffe nicht enthalten sind. Sind bei einem Produkt mit Umweltzeichen oder Gütesiegel (z. B.: Emicode, Blauer Engel DE-UZ) SVHC ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die Deklaration der SVHC erhoben werden 􀁸􀀃 geeignete Nachweisdokumente für Produkte, die gemäß Leistungsbeschreibung keine SVHC als Inhaltsstoffe enthalten dürfen 􀁸􀀃 Deklaration aller Inhaltsstoffe, die nach Biozid-Produkte- Verordnung 528/2012/EU als Biozid-Produkte oder Biozide Wirkstoffe einzustufen sind, mit Angabe von Konzentration und Wirkstoffen (entfällt für Produkte mit Umweltzeichen oder Gütesiegel wie z.B. Blauer Engel DE-UZ, die Biozide ausschließen) 􀁸􀀃 geeignete Nachweisdokumente für Produkte, die gemäß Leistungsbeschreibung keine Biozide als Inhaltsstoffe enthalten dürfen 􀁸􀀃 allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), sofern diese baurechtlich für die Produktgruppe vorgeschrieben ist oder für das angebotene Produkt erteilt wurde 􀁸􀀃 ETA oder Bewertung der Leistung in einer technischen Dokumentation unter Einschaltung einer entsprechend Art. 30 bzw. Art.43 BauPVO qualifizierten Stelle (alternativ: ehemalige Dokumentationsunterlagen), sofern dieser Nachweis baurechtlich vorgeschrieben ist 􀁸􀀃 Umweltzeichenzertifikate mit aktuellem Gültigkeitsdatum, sofern diese in der Leistungsbeschreibung als Nachweis gefordert sind oder für das angebotene Produkt erteilt wurden 􀁸􀀃 weitere Dokumente, Prüfzeugnisse und Nachweise zu Inhaltsstoffen und Eigenschaften des Produkts auf der Baustelle und im eingebauten Zustand, auf Anforderung durch den Auftraggeber 􀁸􀀃 Alle Dokumente sind gegliedert nach den LV-Bereichen und -Positionen zu nummerieren, zusammenzustellen und digital mit einem Inhaltsverzeichnis als einzelne pdf-Dateien einzureichen Nachhaltiges Bauen zielt darauf ab, in allen Phasen des Gebäudelebenszyklus den Energie- und Ressourcenverbrauch zu minimieren. Besonders wichtig sind Bauausführung und -prozesse, da sie direkt die Umwelt beeinflussen. Ziel ist es, Umweltauswirkungen zu verringern und die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen. Wertstoffoptimierte Baustelle Die gesetzlichen Mindestvorschriften werden erfüllt. Die Baustoffe werden in mineralische Stoffe, Wertstoffe, gemischte Baustellenstoffe und Gefahrenstoffe getrennt. 􀁸􀀃 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S.1462) Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen (Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz) vom 14. Mai 1993 􀁸􀀃 Landesabfallgesetze 􀁸􀀃 Die jeweiligen städtischen Satzungen Lärmarme Baustelle Die Anforderungen an den Lärmschutz zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften werden erfüllt: 􀁸􀀃 § 27 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 15. März 1974 (BGB1I S. 721), neugefasst durch die Bekanntgabe vom 14. Mai 1990 (BGB1 III 2129-8) 􀁸􀀃 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung - 32.BImSchV) 􀁸􀀃 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen vom 19. August 1970 􀁸􀀃 Landes-Immissionsschutzgesetze 􀁸􀀃 Ausführungsvorschriften zu Landes- Immissionsschutzgesetzen 􀁸􀀃 EG 2000, Richtlinie über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen Outdoor-Richtlinie 2000/14/EG Staubarme Baustelle Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird, soweit technisch möglich, verhindert. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechen dem Stand der Technik. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Bodenschutz auf der Baustelle Um Boden, Vegetation und Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen zu schützen, sollen Stoffe vermieden werden, die den Boden, das Wasser bzw. die Umwelt gefährden. Es wird sichergestellt, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Es wird sichergestellt, dass keiner der in den hier gelisteten HSätzen gekennzeichneter Stoff in Kontakt mit der Umwelt kommt: 􀁸􀀃 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen 􀁸􀀃 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung 􀁸􀀃 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung 􀁸􀀃 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung 􀁸􀀃 H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung 􀁸􀀃 H420 Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre Dokumentationen der Bauleitung bestätigen den Bodenschutz während der Bauphase.
DGNB Zertifizierung (allgemeine Vorbemerkungen)
01 Beschichtung von Stahlprofilen und Stahlbauteilen
01
Beschichtung von Stahlprofilen und Stahlbauteilen
01.__.0010 Brandschutzanstrich im Werk HEB240 Träger Ausführen eines reaktiven Brandschutzanstrichs zur Erreichung der Feuerwiderstandsklasse R30 auf bereits grundierten Stahlbauteilen. Anschließende Farbbeschichtung im Farbton DB 601, Pulver TG 029/53150 DB 601 matt von Tiger Coatings oder gleichwertig. Zusätzlich Bereitstellung aller erforderlichen Material- und Systemunterlagen für die DGNB-Freigabe, einschließlich produktbezogener Umweltinformationen (z. B. EPD, VOC-Angaben, Sicherheitsdaten). Leistungsumfang: Untergrundkontrolle und Reinigung Aufbringen des zugelassenen intumeszierenden Brandschutzsystems in erforderlicher Schichtdicke für R30 Dokumentation der Schichtdicken Aufbringen der Deckbeschichtung DB 601 (TG 029/53150 DB 601 matt) gemäß Herstellervorgaben Schutz- und Nebenarbeiten bis zur fertigen Abnahme Stahlprofil: HEB 240 Träger (3-seitig gestrichen) Ausführung Anfang Januar und Anfang Februar Ausführungsort: im Werk in Legden
01.__.0010
Brandschutzanstrich im Werk HEB240 Träger
32.70
lfm
01.__.0020 Brandschutzanstrich im Werk HEB180 Träger Ausführung wie zuvor jedoch: Stahlprofil: HEB 180 Träger (3-seitig gestrichen) Ausführung Anfang Januar und Anfang Februar Ausführungsort: im Werk in Legden
01.__.0020
Brandschutzanstrich im Werk HEB180 Träger
8.68
lfm
01.__.0030 Brandschutzanstrich im Werk HEA200 Träger Ausführung wie zuvor jedoch: Stahlprofil: HEA 200 Träger (3-seitig gestrichen) Ausführung Anfang Januar und Anfang Februar Ausführungsort: im Werk in Legden
01.__.0030
Brandschutzanstrich im Werk HEA200 Träger
83.60
lfm
01.__.0040 Brandschutzanstrich im Werk HEM220 Träger Ausführung wie zuvor jedoch: Stahlprofil: HEM 220 Träger (3-seitig gestrichen) Ausführung Anfang Januar und Anfang Februar Ausführungsort: im Werk in Legden
01.__.0040
Brandschutzanstrich im Werk HEM220 Träger
16.72
lfm
01.__.0050 Brandschutzanstrich im Werk Platten 20/24/1,5 Ausführung wie zuvor jedoch: Stahlprofil: Stahlplatten 20/24/1,5 cm  (Anstrich der Schnittkanten) Ausführung Anfang Januar und Anfang Februar Ausführungsort: im Werk in Legden
01.__.0050
Brandschutzanstrich im Werk Platten 20/24/1,5
120.00
Stk
01.__.0060 Brandschutzanstrich im Werk Pfostenträger Ausführung wie zuvor jedoch: Stahlprofil: Pfostenträger 80cm hoch Ausführung Anfang Januar und Anfang Februar Ausführungsort: im Werk in Legden s. beiliegendes Bild in den Dokumenten
01.__.0060
Brandschutzanstrich im Werk Pfostenträger
9.00
Stk
01.__.0070 Brandschutzanstrich auf der Baustelle HEA200 Träger Ausführung wie zuvor jedoch: Stahlprofil: Stahlprofil HEA 200 Träger (3-seitig gestrichen) Ausführung im April/Mai Ausführungsort: auf der Baustelle in Hörstel
01.__.0070
Brandschutzanstrich auf der Baustelle HEA200 Träger
71.30
lfm
01.__.0080 Brandschutzanstrich auf der Baustelle HEB200 Stütze Ausführung wie zuvor jedoch: Stahlprofil: Stahlprofil HEB 200 Stützen (4-seitig gestrichen) Ausführung im April/Mai Ausführungsort: auf der Baustelle in Hörstel
01.__.0080
Brandschutzanstrich auf der Baustelle HEB200 Stütze
38.20
lfm
01.__.0090 Brandschutzanstrich auf der Baustelle HEM260 Träger Ausführung wie zuvor jedoch: Stahlprofil: Stahlprofil HEM 260 Träger (3-seitig gestrichen) Ausführung im April/Mai Ausführungsort: auf der Baustelle in Hörstel
01.__.0090
Brandschutzanstrich auf der Baustelle HEM260 Träger
49.80
lfm
01.__.0100 Farbanstrich auf der Baustelle R Rohr 139 & 89 Leistungsumfang: Untergrundkontrolle und Reinigung Aufbringen der Deckbeschichtung DB 601 (TG 029/53150 DB 601 matt) gemäß Herstellervorgaben Schutz- und Nebenarbeiten bis zur fertigen Abnahme Zusätzlich Bereitstellung aller erforderlichen Material- und Systemunterlagen für die DGNB-Freigabe, einschließlich produktbezogener Umweltinformationen (z. B. EPD, VOC-Angaben, Sicherheitsdaten). Ausführung im April/Mai Ausführungsort: auf der Baustelle in Hörstel
01.__.0100
Farbanstrich auf der Baustelle R Rohr 139 & 89
41.80
lfm
02 Spachtelarbeiten
02
Spachtelarbeiten
02.__.0010 Spachtelarbeiten Spachtelarbeiten an Wandflächen zur Herstellung der Qualitätsstufe Q2. Die Leistung umfasst die Grund- und Nachspachtelung von Fugen und Schraubköpfen, das Einbetten von Fugendeckstreifen, soweit erforderlich, sowie sämtliche erforderlichen Nebenleistungen und Materiallieferungen. Die Ausführung erfolgt gemäß den geltenden technischen Regeln und den Vorgaben der Hersteller.
02.__.0010
Spachtelarbeiten
650.00