Trockenbauarbeiten
Neubau OSPA Sanitz
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Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeine Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vert ragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderun gen, Berichtigungen und Beiblätter Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spez ifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäis che Normen umgesetzt werden, europäische technische Zul assungen, gemeinsame technische Spezifikationen, intern ationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gle ichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen . DIN 1052 Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holzbauwerken - A llgemeine Bemessungsregeln und Bemessungsregeln für den Hochbau DIN 4102 Normenreihe: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteile n DIN 18100 Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4 172 DIN 18168-1 Gipsplatten-Deckenbekleidungen und Unterdecken - Teil 1 : Anforderungen für die Ausführung DIN EN 13170 Wärmedämmstoffe für Gebäude - werkmäßig hergestellte Pr odukte aus expandiertem Kork (ICB) - Spezifikation VDI 3755 Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdec ken VDI 3762 Schalldämmung von Doppel- und Hohlraumböden AGI A 20 Doppelbodensysteme - Anforderungen, Ausführungsgrundsät ze Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI ) BG Bau Fachinfo Prävention Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen IVD-Merkblatt Nr. 16: Anschlussfugen im Trockenbau Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) Merkblatt Nr. 1 Baustellenbedingungen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Indu striegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 2 Verspachtelungen von Gipsplatten - Oberflächengüten Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Indu striegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 3 Gipsplattenkonstruktionen - Fugen und Anschlüsse Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Indu striegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 5 Bäder und Feuchträume im Holzbau und Trockenbau Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Indu striegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 6 Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidun g Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Indu striegruppe Gipsplatten RAL-GZ 531 Trockenbau - Gütesicherung Richtlinie Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 12825 Doppelböden Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V. Richtlinie Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 13213 Hohlböden Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V. VdS 2097-01 Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 1, Pr üfung und Anerkennung von Baustoffen, Bauteilen und Bau arten Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln VdS 2097-02 Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 2, Ni chtbrennbare Baustoffe; Baustoffe für Brandschutzmaßnah men Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln VdS 2097-03 Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 3; Ko nstruktive Bauteile Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln VdS 2097-04 Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 4; Fe uerschutzabschlüsse, sonstige Brandschutztüren und ergä nzende Sonderbauteile Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln VdS 2097-06 Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 6; Ka bel- und Rohrschottungen Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln VdS 2097-07 Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 7, Lü ftungsleitungen und Absperrvorrichtungen gegen Brandübe rtragung Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln VdS 2097-08 Baulicher Brandschutz: Produkte und Anlagen, Teil 8; In stallationskanäle, Kabelanlagen mit Funktionserhalt Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen DIN 4103 Nichttragende innere Trennwände, Trennwände au s Gipswandbauplatten DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN 18163 Wandbauplatten aus Gips DIN 18180 Gipskartonplatten DIN 18181 Gipskartonplatten im Hochbau + DIN 18183 DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten VOB 3.5 - Trockenbau DIN 18360 Metallbau DIN 18363 Anstricharbeiten DIN 18364 Korrosionschutzarbeiten DIN 68762 Spanplatten für Sonderzwecke DIN 18335 TischIerarbeiten DIN 18334 Zimmerarbeiten (Trockenbau) DIN 18357 Beschlagsarbeiten DIN 18350 Putzarbeiten (Trockenbau) DIN 18164 Schaumkunststoffe; Dämmstoffe für die Schalld ämmung DIN 18165 Faserdämmstoffe; Dämmstoffe für die Schalldäm mung DIN 18182 T 1/2 Zubehör für die Verarbeitung von Gipska rtonplatten DIN 18165 Faserdämmstoffe für das Bauwesen DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau DIN 18202 Maßtoleranzen im Hochbau. Die Verarbeitungsrichtlinien der Systemhersteller Angaben zur Baustelle Gerüste Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu 3,5m sind die Leist ungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzure chnen. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtli chen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allg emeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu üb ergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bau leitung zu übergeben Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Doppel- und Hohlböden sind die betreffenden Allgemeinen Bauaufsich tlichen Prüfzeugnisse (ABP), die zugehörigen Übereinsti mmungserklärungen der Hersteller und der Nachweis über den Einbau schwerentflammbarer Dichtungen rechtzeitig z ur Abnahme vorzulegen. Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie ei ne feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie d ürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinf lussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durc h Geruch hervorrufen. Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auf traggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material a uf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbei ten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstau b sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteile n an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Bef estigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer L eitungen und Rohre entstehen. Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Bal konen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspan nen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigunge n zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu v erwenden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßan gaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhö hen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Baulei tung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Ände rungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggerä te zu verwenden. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtu ngen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial a bgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmitt el) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bau leitung erforderlich. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlasse n und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustelle n. Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichte n zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor de m Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und ma terialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Le istungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitige n soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachf olgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der S chadensbehebung zu ermöglichen. Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und D ecken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnis che Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsan lagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten. Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hers teller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auft raggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähre n. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befe stigungspunkte sowie die Fugenausbildung. Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen M aßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für da s Anlegen der Türöffnungen einzurechnen. Offenbleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B . an Außenecken, sind nachzuimprägnieren. Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind s o zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestric hen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeid en. Dämmungen Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die d er Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, i st davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm bea uftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird. Innenputz, Trockenbauoberflächen Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen von Gipsplatten in der Qualitätsstufe Q 2 nach Merkblatt Nr. 2 Verspachte lungen von Gipsplatten - Oberflächengüten auszuführen. Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 u nd Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen n ach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202. Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubrin gende Schlussbeschichtung von Wandflächen vorgesehen: A nstrich Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubrin gende Schlussbeschichtung von Deckenflächen vorgesehen: Anstrich 8. Angaben zur Abrechnung gemäß VOB/C 9. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass währe nd der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ei n fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunte rlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausf ertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ung ültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsp rechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freige gebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Holzständerwerk für die Beplankung von Gipskartonplatte n ist vor Einbau mit einem anerkannten Holzschutzmittel gegen tierische und pflanzliche Parasiten zu imprägnie ren. An Feuchträumen sind grundsätzlich feuchtigkeitsun empfindliche (Hydrophobiert) Gipsvollwand- oder Gipskar tonplatten einzubauen. (Nachweis erforderlich). Anschlüsse an Fußböden, Wänden, Decken und dgl. als sta rre, elastische oder gleitende Anschlüsse je nach Erfor dernis. Diese sind vor Einbau mit der Bauleitung abzust immen. Für die Unterkonstruktionen von Montagewänden und Decke n sind ausschließlich Profile aus Sendzimir verzinktem Stahlblech zu verwenden. Alle Metallteile von Deckenabh ängungen müssen korrosionsgeschützt sein. In den Deckenbereichen mit größeren Deckendurchbiegunge n gem. Angabe aus der Statik sind gleitende Deckenansch lüsse an die Rohbetondecken auszuführen. Erf. Öffnungen für Revisionsklappen, Klimageräte, Lampe n sind vorzusehen. Genaue Lage / Größe nach Angabe des Fachplaners. Plattenfugen und Schraubköpfe sind malerfe rtig zu verspachteln. Anschlussfugen zu benachbarten Ba uteilen sind dauerelastisch und überstreichbar auszubil den. Dämmstoffe sind abgleitsicher einzubauen. Freistehende Ecken und Kanten sind mit geeigneten Kante nschutzprofilen zu schützen. T-förmige Wandanschlüsse von Büroräumen an Flurrändern u. dgl. sind schallbrückenfrei (Unterbrechung d. Stände rs u. der Beplankung) vorzusehen. Wandanschlüsse von abgehängten Decken grundsätzlich ela stisch, wenn im Leistungstext nichts anderes vorgesehen ist. Gipskartonwände, die einen Fliesenbelag erhalten, sind fliesenseitig grundsätzlich doppelt zu beplanken. Die mitzuliefernden Gummidichtungsschnüre für alle Stah lzargen sind erst nach erfolgten Malerarbeiten an den Z argen einzubauen. Alle Stöße von Gipskartonplatten sind zusätzlich mit ei ner Gewebeeinlage zu versehen, diese sind sauber und ma lerfertig in Q2-Qualität ein zuspachteln. Sollte der AG dem AN auf der Baustelle keinen leicht zu verschließenden Raum übergeben zu können, so hat der A N selbstständig geeignete Lager- und Unterkunftsmöglich keiten kostenneutral für den AG zu schaffen und vorzuha lten.
Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeine
14 TROCKENBAUARBEITEN
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TROCKENBAUARBEITEN
14.01 Trockenbau Ospa
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Trockenbau Ospa
14.02 Trockenbau Wohnungen 1 OG
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Trockenbau Wohnungen 1 OG
14.03 Trockenbau 2.OG
14.03
Trockenbau 2.OG