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Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeine Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vert
ragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderun
gen, Berichtigungen und Beiblätter
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spez
ifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäis
che Normen umgesetzt werden, europäische technische Zul
assungen, gemeinsame technische Spezifikationen, intern
ationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne
den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gle
ichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen
.
DIN 4102
Normenreihe: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteile
n
BFS-Merkblatt 20.1
Beurteilung des Untergrundes für Putzarbeiten:
Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (
BFS)
IVD-Merkblatt Nr. 4:
Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden
Elastomer-Fugenbändern
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Merkblatt
Putzoberflächen im Innenbereich
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Indu
striegruppe Baugipse
Merkblatt
Dünnlagenputz im Innenbereich
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Indu
striegruppe Baugipse
Merkblatt
Gipsputze und gipshaltige Putze auf Beton
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Indu
striegruppe Baugipse
Merkblatt
Haftbrücken für Gipsputze und gipshaltige Putze
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Indu
striegruppe Baugipse
Technisches Merkblatt
Verputzen von Fensteranschlussfolien
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Indu
striegruppe Baugipse
Merkblatt
Egalisationsanstriche auf Edelputzen
Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM)
Merkblatt
Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton
Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM)
Porenbetonbericht 7
Oberflächenbehandlung - Putze, Beschichtungen, Bekleidu
ngen
Herausgeber: Bundesverband Porenbeton
WTA-Merkblatt 2-7-01/D
Kalkputze in der Denkmalpflege
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische
Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpf
lege WTA e.V.
Gerüste
Gerüste werden bauseits gestellt als
Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu 4,0 m sind in die L
eistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, ein
zurechnen.
Angaben zur Ausführung
7.1. Allgemeines
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggerä
te zu verwenden.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die
Anzahl der Schleifgänge und Spachtel-aufträge sowie di
e Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlass
en und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustell
en.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten
oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichte
n zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor de
m Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und ma
terialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Le
istungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist
mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitige
n soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachf
olgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der S
chadensbehebung zu ermöglichen.
Fenster, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile u
nd sonstige unmittelbar angrenzende Bauteile sind abzuk
leben. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fenste
rrahmen und Türzargen nicht angreifen und müssen sich r
ückstandfrei entfernen lassen. Die Abklebungen sind nac
h Fertig-stellung der Leistung wieder zu entfernen und
zu entsorgen.
Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträgl
ichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nic
ht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk
- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kup
fer und frischem Mörtel sind zu vermeiden
Innenputz, Trockenbauoberflächen
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes
angegeben ist, sind die Oberflächen von Innenputzen in
der Qualitätsstufe Q 2 nach DIN V 18550 und dem Merkbl
att Putzoberflächen im Innenbereich auszuführen.
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes
angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubrin
gende Schlussbeschichtung von Wandflächen vorgesehen: M
alerflies mit Farbanstrich
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes
angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubrin
gende Schlussbeschichtung von Deckenflächen vorgesehen:
Malerflies mit Farbanstrich
Höhenbezugspunkte (Meterrisse) dürfen nicht überputzt w
erden und sind ggf. auszusparen, sofern nicht spezielle
, überputzbare Markierungsplaketten vorhanden sind.
Alle Elektrodosen, Auslässe und später freizulegenden E
inbauteile sind zu kennzeichnen oder es ist zu veranlas
sen, dass sie vor dem Putzen gekennzeichnet werden. Sie
sind nach dem Putzen freizulegen; die Dosen sind saube
r anzuarbeiten und von Mörtel zu reinigen.
Wandputz darf keine unmittelbare Verbindung zu Treppenl
äufen und Treppenpodesten haben, wenn Maßnahmen zum Tri
ttschallschutz vorgesehen sind.
Rohre, Einbauten u. dgl. sind durch Ausbildung elastisc
her Fugen, z.B. durch Ummantelung, vom Putz zu trennen,
wenn mit Bewegungen oder thermischen Längenänderungen
zu rechnen ist.
Innenputz ist bis auf die Rohdecke zu führen. Mörtelres
te sind unbedingt von der Rohdecke vor der Erhärtung zu
entfernen.
Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume b
esenrein zu übergeben.
Angaben zur Abrechnung
Abrechnung erfolgt nach VOB/C
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass währe
nd der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ei
n fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma
auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunte
rlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausf
ertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen
müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des
Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ung
ültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsp
rechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freige
gebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Es gelten die ATV in der VOB/C, die einschlägigen DIN-V
orschriften in der jeweils neuesten Fassung.
Bei Übergängen und Anschlüssen von verschiedenen Bausto
ffen, bei nachträglich eingebundenen Bauteilen sowie na
chträglich abgemauerten Öffnungen, Schlitzen und Durchb
rüchen ist die fachgerechte Ausführung zu überprüfen.
Untergründe, die erfahrungsgemäß durch das Arbeiten der
unterschiedlichen Baustoffe reißen sind mit geeigneten
Materialien wie Gewebeeinlagen oder Putzträger zu bear
beiten. Die Stoßstellen sind mindestens 15cm zu überdec
ken.
Alle Putzkanten sind zu brechen, Eckschutzschienen sind
an allen gefährdeten Ecken und Kanten, insbesondere an
den Türleibungen (Blockzargen) und Fensterleibungen ei
nzubauen.
Diese Leistung ist in die EP mit einzukalkulieren.
Alle Putzanschlüsse an anderen Bauteilen sind mit entsp
rechend geeigneten Abschluss-, Bewegungs- und Trennfuge
nprofilen auszubilden insbesondere an Fenstern und zu T
rockenbauflächen.
Hier ist auf einen durchgehenden Kellenschnitt zu achte
n, es darf keine starren Verbindungen geben, insbesonde
re an Trockenbauteilen oder zu Türen und Fenstern.
Diese Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolte
n.
Wandschlitze für Installationen u. ä. sind mit Mineralf
aser auszustopfen und ebenfalls mit Putzträger zu übers
pannen.
Sollte im Bauwerk dem AN kein leichtverschließbarer Rau
m zur Verfügung gestellt werden können, so hat er auf s
eine Kosten Räumlichkeiten für Materialien, Arbeitsgerä
te und Aufenthalt gewerblicher AN zu sorgen.
Alle Bauteile sind vor Bearbeitung von groben Verschmut
zungen, z.B. Mörtelreste, Farbresten, Öl, Schaumrückstä
nden zu reinigen. Untergründe sind entsprechend vorzube
handeln, z.B. durch Abschlagen, Aufpicken, Aufrauen, Ho
chdruckreinigen.
Betonoberflächen sind mit einer Grundierung, Haftbrücke
oder dgl. zu versehen.
In Türleibungen, die nicht mit einer Stahlzarge versehe
n sind, aber eine Umfassungstürzarge nachträglich erhal
ten, sind kanten ohne Profile herzustellen.
Sollte der AG dem AN auf der Baustelle keinen leicht zu
verschließenden Raum übergeben zu können, so hat der A
N selbstständig geeignete Lager- und Unterkunftsmöglich
keiten kostenneutral für den AG zu schaffen und vorzuha
lten.
Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeine
12 INNENPUTZARBEITEN
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INNENPUTZARBEITEN
12.01
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