Putzarbeiten
Neubau OSPA Sanitz
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Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeine Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vert ragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderun gen, Berichtigungen und Beiblätter Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spez ifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäis che Normen umgesetzt werden, europäische technische Zul assungen, gemeinsame technische Spezifikationen, intern ationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gle ichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen . DIN 4102 Normenreihe: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteile n BFS-Merkblatt 20.1 Beurteilung des Untergrundes für Putzarbeiten: Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz ( BFS) IVD-Merkblatt Nr. 4: Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) Merkblatt Putzoberflächen im Innenbereich Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Indu striegruppe Baugipse Merkblatt Dünnlagenputz im Innenbereich Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Indu striegruppe Baugipse Merkblatt Gipsputze und gipshaltige Putze auf Beton Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Indu striegruppe Baugipse Merkblatt Haftbrücken für Gipsputze und gipshaltige Putze Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Indu striegruppe Baugipse Technisches Merkblatt Verputzen von Fensteranschlussfolien Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Indu striegruppe Baugipse Merkblatt Egalisationsanstriche auf Edelputzen Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) Merkblatt Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) Porenbetonbericht 7 Oberflächenbehandlung - Putze, Beschichtungen, Bekleidu ngen Herausgeber: Bundesverband Porenbeton WTA-Merkblatt 2-7-01/D Kalkputze in der Denkmalpflege Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpf lege WTA e.V. Gerüste Gerüste werden bauseits gestellt als Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu 4,0 m sind in die L eistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, ein zurechnen. Angaben zur Ausführung 7.1. Allgemeines Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggerä te zu verwenden. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtel-aufträge sowie di e Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlass en und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustell en. Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichte n zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor de m Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und ma terialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Le istungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitige n soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachf olgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der S chadensbehebung zu ermöglichen. Fenster, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile u nd sonstige unmittelbar angrenzende Bauteile sind abzuk leben. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fenste rrahmen und Türzargen nicht angreifen und müssen sich r ückstandfrei entfernen lassen. Die Abklebungen sind nac h Fertig-stellung der Leistung wieder zu entfernen und zu entsorgen. Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträgl ichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nic ht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk - oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kup fer und frischem Mörtel sind zu vermeiden Innenputz, Trockenbauoberflächen Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen von Innenputzen in der Qualitätsstufe Q 2 nach DIN V 18550 und dem Merkbl att Putzoberflächen im Innenbereich auszuführen. Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubrin gende Schlussbeschichtung von Wandflächen vorgesehen: M alerflies mit Farbanstrich Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubrin gende Schlussbeschichtung von Deckenflächen vorgesehen: Malerflies mit Farbanstrich Höhenbezugspunkte (Meterrisse) dürfen nicht überputzt w erden und sind ggf. auszusparen, sofern nicht spezielle , überputzbare Markierungsplaketten vorhanden sind. Alle Elektrodosen, Auslässe und später freizulegenden E inbauteile sind zu kennzeichnen oder es ist zu veranlas sen, dass sie vor dem Putzen gekennzeichnet werden. Sie sind nach dem Putzen freizulegen; die Dosen sind saube r anzuarbeiten und von Mörtel zu reinigen. Wandputz darf keine unmittelbare Verbindung zu Treppenl äufen und Treppenpodesten haben, wenn Maßnahmen zum Tri ttschallschutz vorgesehen sind. Rohre, Einbauten u. dgl. sind durch Ausbildung elastisc her Fugen, z.B. durch Ummantelung, vom Putz zu trennen, wenn mit Bewegungen oder thermischen Längenänderungen zu rechnen ist. Innenputz ist bis auf die Rohdecke zu führen. Mörtelres te sind unbedingt von der Rohdecke vor der Erhärtung zu entfernen. Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume b esenrein zu übergeben. Angaben zur Abrechnung Abrechnung erfolgt nach VOB/C Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass währe nd der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ei n fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunte rlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausf ertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ung ültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsp rechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freige gebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Es gelten die ATV in der VOB/C, die einschlägigen DIN-V orschriften in der jeweils neuesten Fassung. Bei Übergängen und Anschlüssen von verschiedenen Bausto ffen, bei nachträglich eingebundenen Bauteilen sowie na chträglich abgemauerten Öffnungen, Schlitzen und Durchb rüchen ist die fachgerechte Ausführung zu überprüfen. Untergründe, die erfahrungsgemäß durch das Arbeiten der unterschiedlichen Baustoffe reißen sind mit geeigneten Materialien wie Gewebeeinlagen oder Putzträger zu bear beiten. Die Stoßstellen sind mindestens 15cm zu überdec ken. Alle Putzkanten sind zu brechen, Eckschutzschienen sind an allen gefährdeten Ecken und Kanten, insbesondere an den Türleibungen (Blockzargen) und Fensterleibungen ei nzubauen. Diese Leistung ist in die EP mit einzukalkulieren. Alle Putzanschlüsse an anderen Bauteilen sind mit entsp rechend geeigneten Abschluss-, Bewegungs- und Trennfuge nprofilen auszubilden insbesondere an Fenstern und zu T rockenbauflächen. Hier ist auf einen durchgehenden Kellenschnitt zu achte n, es darf keine starren Verbindungen geben, insbesonde re an Trockenbauteilen oder zu Türen und Fenstern. Diese Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolte n. Wandschlitze für Installationen u. ä. sind mit Mineralf aser auszustopfen und ebenfalls mit Putzträger zu übers pannen. Sollte im Bauwerk dem AN kein leichtverschließbarer Rau m zur Verfügung gestellt werden können, so hat er auf s eine Kosten Räumlichkeiten für Materialien, Arbeitsgerä te und Aufenthalt gewerblicher AN zu sorgen. Alle Bauteile sind vor Bearbeitung von groben Verschmut zungen, z.B. Mörtelreste, Farbresten, Öl, Schaumrückstä nden zu reinigen. Untergründe sind entsprechend vorzube handeln, z.B. durch Abschlagen, Aufpicken, Aufrauen, Ho chdruckreinigen. Betonoberflächen sind mit einer Grundierung, Haftbrücke oder dgl. zu versehen. In Türleibungen, die nicht mit einer Stahlzarge versehe n sind, aber eine Umfassungstürzarge nachträglich erhal ten, sind kanten ohne Profile herzustellen. Sollte der AG dem AN auf der Baustelle keinen leicht zu verschließenden Raum übergeben zu können, so hat der A N selbstständig geeignete Lager- und Unterkunftsmöglich keiten kostenneutral für den AG zu schaffen und vorzuha lten.
Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeine
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