To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeine Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vert
ragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderun
gen, Berichtigungen und Beiblätter
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spez
ifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäis
che Normen umgesetzt werden, europäische technische Zul
assungen, gemeinsame technische Spezifikationen, intern
ationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne
den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gle
ichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen
.
DIN 4094
Normenreihe: Baugrund - Felduntersuchungen
DIN 18127
Baugrund - Untersuchung von Bodenproben - Proctorversuc
h
DIN 18915
Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten
DIN EN ISO 22475-1
Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Probenentnah
meverfahren und Grundwassermessungen - Teil 1: Technisc
he Grundlagen der Ausführung
DIN EN ISO 22476-2
Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Felduntersuc
hungen - Teil 2: Rammsondierungen
DVGW GW 315
Hinweise für Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlage
n bei Bauarbeiten
Herausgeber: Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfa
ches e.V.
FGSV 516
Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unte
rbaues im Straßenbau
Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Ve
rkehrswesen
FGSV 526
Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwe
rke
Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Ve
rkehrswesen
FGSV 535
M Geok E - Merkblatt über die Anwendung von Geokunststo
ffen im Erdbau des Straßenbaues mit den Checklisten für
die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straße
nbaues (C Geok E)
Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Ve
rkehrswesen
FGSV 551
Merkblatt für Bodenverfestigungen und Bodenverbesserung
en mit Bindemitteln
Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Ve
rkehrswesen
RAL-RG 501/4
Aufbereitung zur Wiederverwendung bindiger, nicht konta
minierter Böden - Gütesicherung
Angaben zur Baustelle
Baugrund
Maßgebend ist das Baugrundgutachten vom H.S.W. Ingenieu
rbüro Gesellschaft für Energie und Umwelt GmbH vom 01.0
4.2025
Nachbarschaft und Umgebung
Die Zufahrt zum Baugrundstück ist ständig freizuhalten
Als Zufahrt ist ausschließlich die direkte Zufahrt von
der Rostocker Straße zu nutzen
Sonstige Angaben zur Baustelle
Hindernisse im Erdreich:
Auf dem Grundstück sind diverse Schichtaufbauten in der
Vergangenheit in Vorbereitung der Baumaßnahme realisie
rt worden.
Die vorhandenen Schichten sind beim Erdaushub gesondert
auszubauen und abzufahren. Die Kosten hierfür sind in
die jeweiligen Einheitspreise mit einzurechnen.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Das auf der Baustelle anfallende und nicht zum Verfülle
n benötigte Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer auf ei
ne Deponie seiner Wahl abzutransportieren, sofern im Le
istungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist.
Falls das Leistungsverzeichnis keine Festlegung enthält
, ist über wieder verwertbares Aushubmaterial (z.B. Hum
us, Kies, Sand, Lehm, Natursteinmaterial) vor der Verfü
gung eine Vereinbarung zu treffen.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftr
agnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sic
h auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrs
wege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers o
der seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind
durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trot
zdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig z
u beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffen
tlichen Verkehrs entstehen kann. Diese Leistung ist Neb
enleistung nach VOB/C und wird nicht gesondert vergütet
.
Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufg
rabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Weil die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanä
le, Vermarkungen, Hindernisse und sonstiger Hindernisse
vor der Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden
kann, hat der Auftragnehmer das Vorhandensein und die
Lage entsprechend Abschnitt 3 der ATV zu erkunden.
Falls erforderlich, ist das vorhandene Gelände vor Ausf
ührung der Arbeiten gemeinsam von Auftragnehmer und Auf
traggeber im Hinblick auf Lage und Höhe zu vermessen un
d das Ergebnis im Protokoll festzuhalten.
Erdarbeiten
Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweic
hende Bodenverhältnisse angetroffen oder treten Umständ
e ein, durch die die vorgeschriebenen Aushubarbeiten ni
cht durchgeführt werden können, ist umgehend die Baulei
tung zu verständigen.
Bei Auftreten von bindigem Boden im Bereich oberhalb de
r Gründungssohle ist vom Auftragnehmer rechtzeitig die
Bauleitung zu verständigen und zunächst zu klären, ob e
ine Schutzschicht über der Gründungssohle verbleiben so
ll, wenn eine solche nicht bereits in der Leistungsbesc
hreibung gefordert worden ist. Ein Aufweichen der gepla
nten Gründungssohle, auch durch Niederschläge, ist unbe
dingt zu vermeiden und in den Einheitspreisen einzukalk
ulieren.
Zur Herstellung des Planums der Baugrubensohle in homog
enen bindigen Böden sind zur Vermeidung von Auflockerun
g glatte Baggerschaufeln zu verwenden.
Hat der Auftragnehmer die Lockerung des Bodens im Berei
ch der Gründungssohle zu vertreten, besteht für ihn kei
n Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen der u
rsprünglichen Lagerungsdichte.
Bei feuchten bindigen Böden darf das Planum nicht nacht
räglich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu vermeid
en.
Entwässerungsmaßnahmen, zu denen der Auftragnehmer gemä
ß ATV DIN 18300 oder Vertrag verpflichtet ist, sind so
auszuführen, dass der Baugrund und der zum Einbau besti
mmte Boden nicht unzulässig durchfeuchtet wird. Werden
die notwendigen zwischenzeitlichen Entwässerungsmaßnahm
en unterlassen oder unsachgemäß ausgeführt oder werden
die planmäßig herzustellenden Entwässerungsanlagen nich
t rechtzeitig hergestellt, darf dadurch unbrauchbar gew
ordener Boden nicht verwendet werden und ist ggf. auf K
osten des AN auszutauschen.
Bei Erdarbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Gr
enzbebauungen, Leitungen, Kabeln, Dränagen und Kanälen
ist die Bauleitung sofort zu verständigen, wenn andere
Verhältnisse angetroffen werden, als aus den Bestandspl
änen zu ersehen ist. Von dieser Forderung wird auch nic
ht abgesehen, wenn die Situation vom Statik-Büro altern
ativ vorgesehen oder in Augenschein genommen worden ist
.
Werden vorhandene Leitungen beschädigt, hat der Auftrag
nehmer sofort das zuständige Versorgungsunternehmen sow
ie die Bauleitung des Auftraggebers zu verständigen.
Bei Erdbauwerken und Hinterfüllungen ist darauf zu acht
en, dass der für den vorgesehenen Verwendungszweck geei
gnete Boden eingebaut wird. Bestehen berechtigte Zweife
l an der Verdichtungsfähigkeit von durch den Auftraggeb
er vorgegebenem Material, ist der Auftraggeber oder des
sen Bauleiter zu informieren.
Kies- und Sandmaterial, das beim Aushub der Rohrleitung
sgräben gewonnen wird und sich zur Auf- und Hinterfüllu
ng der Rohrleitungen eignet, ist seitlich zur Wiederver
wendung zu lagern.
Das Verdichten der Rohrleitungsauffüllungen und Hinterf
üllungen durch Einschlämmen ist grundsätzlich nicht zul
ässig.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Verfüllung von
Bauwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum frei vo
n Bauschutt, Müll u. dgl. ist. Trifft das nicht zu, ist
der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Vor dem Wiedereinbau bauseitig gewonnenen Materials bzw
. vor dem Verfüllen oder Überschütten mit vom Auftragne
hmer beschafftem Material ist die Zustimmung des Auftra
ggebers bezüglich dessen Verwendbarkeit einzuholen. Nr.
3.11.2 DIN 18300 wird insoweit eingeschränkt
Angaben zur Abrechnung
Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur d
ie technisch erforderlichen und technologisch möglichen
Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich
der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft hand
elnden Verursachers.
Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Handschachtung wird
nur für solche Leistungen vergütet, bei denen aus obje
ktiven Gründen kein Bagger (auch kein Kleinbagger) eing
esetzt werden kann (Engstellen, Leitungskreuzungen, Suc
hschachtung, Querschläge u.ä.).
Durch Verschulden des Auftragnehmers zu viel abgefahren
e oder ausgehobene Aushubmassen sind durch gleichwertig
e Massen zu ersetzen; eine Vergütung dafür erfolgt nich
t.
Werden verschiedene Bodenklassen in einer Leistungsposi
tion ohne Angabe der Mengenverhältnisse der Bodenklasse
n zueinander ausgeschrieben, kann bei Angebotsabgabe ei
n der Kalkulation zugrunde liegendes Verhältnis bekannt
gegeben werden.
Durch unsachgemäßen Verbau, unzureichende Böschungen od
er durch Witterungseinflüsse, mit denen im Allgemeinen
zu rechnen ist, entstandene Mehrarbeiten werden nicht v
ergütet.
Abgerechnet wird nur nach fester Masse. Abrechnungen na
ch Lieferscheinen werden nicht anerkannt.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass währe
nd der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ei
n fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma
auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunte
rlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausf
ertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen
müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des
Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ung
ültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsp
rechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freige
gebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeine
02 ERDARBEITEN/BAUGRUBENAUSHUB
02
ERDARBEITEN/BAUGRUBENAUSHUB
02.01 Baugrubenaushub und Baugrubenanfüllung
02.01
Baugrubenaushub und Baugrubenanfüllung
02.02 Grundleitungsarbeiten/Rinnen und Durchfü
02.02
Grundleitungsarbeiten/Rinnen und Durchfü