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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN zum Bauvorhaben SBH |Schulbau Hamburg realisiert auf dem Grundstück Eibenkamp 1, 22559 Hamburg für die Stadtteilschule und das Gymnasium Rissen einen nachhaltig innovativen Holzbau mit offenen Lernflächen, Gemeinschaftsflächen und einer Einfeldsporthalle. Das Projekt ist ein BIM-Projekt und die Kommunikation erfolgt mit der Projektplattform dalux field. On-Boarding Veranstaltungen in das Programm werden zu Beginn angeboten.
Die veröffentlichte *.IFC-Datei dient ausschließlich der Information. Aus den Daten können keine zusätzlichen Leistungen, Qualitäten oder Mengenansprüche abgeleitet werden. Verbindliche Grundlage für Kalkulation, Angebotsabgabe und Ausführung sind ausschließlich die Vergabe- und Vertragsunterlagen, insbesondere das Leistungsverzeichnis (LV).
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN zum Bauvorhaben
Baubeschreibung Die Baustelle befindet sich auf einem unbebauten Grundstück im Landschaftsschutzgebiet mit entsprechend geschütztem Baumbestand und Grünflächen.
Das Grundstück mit einer Breite von rd. 75 m und einer Tiefe von rd. 140 m ist außen durch dichten Bestand an Bäumen, Sträuchern und Gehölzen bewachsen, der für den Baubetrieb gesperrt ist. Die Baustelleneinrichtung befindet sich im Wesentlichen auf dem durch Vegetationsschutzzaun eingegrenzten inneren Bereich des Grundstücks von ca. 50 m x 80 m.
Das geplante Gebäude entwickelt sich auf einer rechteckigen Grundfläche von ca. 35,5 m x 51,5 m. Das dreigeschossige Schulgebäude umschließt dreiseitig die nördlich an der Fassade gelegene Sporthalle und entwickelt so einen kompakten, rechteckigen und nicht unterkellerten Baukörper. Die Oberkante FFB der obersten Geschossdecke liegt bei 7,0 m und der höchste Punkt des Gebäudes bei ca.11,5 m. Das Gebäude ist der Gebäudeklasse 3 zugeordnet und wird als ein Brandabschnitt geplant.
Das Gebäude ist als Holz-Hybrid-Konstruktion geplant. Das Stützenraster der Trag-Konstruktion liegt bei 2,5 m.
Die Fassaden werden durch die Holzkonstruktion der vorgelagerten umlaufenden Balkone geprägt. Die geschlossenen Fassadenteile bestehen aus tragenden BSP-Wänden. Die Bekleidung erfolgt mit Wetterfesten, nicht brennbaren zementgebundenen Fassadenplatten. Die Balkone werden als Betonfertigteile ausgeführt. Die tagenden Stützen aus feuerverzinktem Stahlprofil werden auf Einzelfundamenten gegründet.
Die Fensterelemente werden als Holz-Alu-Fenster mit Dreischeibenverglasung ausgeführt und erhalten festverglaste Elemente und schmale, hochformatige Öffnungsflügel, sowie hochformatige Lüftungsflügel als opake Elemente mit Einbruchschutzgittern für die Nachtlüftung.
Das Dach wird weitestgehend als begrüntes Retentionsdach ausgebildet und mit Photovoltaikelementen versehen.
TRAGWERKSBESCHREIBUNG
Das konstruktive Prinzip sieht für das Gebäude ein Holz-Skelett-Tragwerk mit aussteifenden BSP-Massivholz-Wandscheiben vor. Die Geschoss- und Dachdecken werden Anforderungsgerecht hinsichtlich ihrer Spannweite, des Schallschutzes und der Haustechnik entwickelt. Die Geschossdecken der Klassenräume haben die größte Spannweite und die höchsten Anforderungen an den Schallschutz. In diesem Bereichen wird eine Holzbetonverbunddecke als Rippendecke ausgeführt. Die Geschossdecken der Verkehrs.- und / oder Nutzflächen erhalten eine BSP-Massivholzdecke die in Teilbereichen als Rippendecke ausgeführt wird. Dachdecken werden als weit gespannte Hohldecke über der Sporthalle, als BSP-Massivholzdecke oder Rippendecke konstruiert.
Gründung
Die Gründung erfolgt als Flachgründung mit einer 35 cm dicken Stahlbeton-Sohlplatte mit einer umlaufenden Fundamentverdickung. Die Lasten der Laubengangstützen werden über Punktfundamente in den Baugrund geführt.
Treppen
Die Außentreppen der Laubengänge bilden die notwendigen Treppen und werden nicht brennbar als Stahltreppen ausgeführt. Die innenliegenden Treppen haben keine Anforderungen aus dem Brandschutz und werden als Holzkonstruktion ausgeführt.
Räumliche Aussteifung
Die Windlasten werden über die Außenwände in die Deckenscheiben eingeleitet. Alle Geschossdecken und Dachdecken werden als Scheibe ausgeführt. Diese verteilen die horizontalen Kräfte an die aussteifenden BSP-Massivholzwände. Dabei werden alle tragende BSP-Wandscheiben zur Aussteifung herangezogen.
Höheneinordnung
Erdgeschoß: OKFF = +/-0,00 m = +11,15 ü. NHN
Baubeschreibung
Leistungsumfang Das vorliegende Leistungsverzeichnis enthält folgende 10 Bereiche:
- Baustelleneinrichtung
- Erdarbeiten-/ Gründungsarbeiten
- Gerüstarbeiten
- Zimmer- und Holzbauarbeiten
- Dacharbeiten
- Schlosserarbeiten
- Fenster
- Fassade
- Metallbau Außentüren
- Stundenlohnarbeiten
Leistungsumfang
Hinweise zur Kalkulation Baustellenbesichtigung und örtliche Gegebenheiten
Die örtlichen Gegebenheiten der Baustelle – insbesondere die eingeschränkten Platzverhältnisse des Baufeldes, die Zufahrts- und Transportmöglichkeiten sowie die vorhandenen Einschränkungen durch den Baumbestand und den bereits ausgeführten Vegetationsschutzzaun – sind in den Angaben zur Baustelle beschrieben. Den Bietern wird dringend empfohlen, die örtlichen Gegebenheiten vor Angebotsabgabe im Rahmen einer Baustellenbesichtigung zu überprüfen, um den persönlichen Eindruck mit den Angaben der Vergabeunterlagen abzugleichen. Sollten sich aus Sicht des Bieters Widersprüche, Unklarheiten oder Lücken zwischen den vorgefundenen örtlichen Gegebenheiten und den Vergabeunterlagen ergeben, ist der Auftraggeber unverzüglich vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen, damit eine Klarstellung für alle Bieter erfolgen kann. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei Änderungen des Bauentwurfs, Abweichungen von der Leistungsbeschreibung oder beim Auftreten unvorhergesehener/nicht erkennbarer Umstände bestimmen sich nach den Regelungen der VOB/B.
Hinweise zur Kalkulation
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art Die ATV DIN 18299 >>Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art<< gilt für alle Bauarbeiten, auch für solche, für die keine ATV in VOB Teil C — ATV DIN 18300 bis DIN 18459 — bestehen.
Abweichende Regelungen in den ATV DIN 18300 bis DIN 18459 haben Vorrang.
Gliederung entsprechend der VOB Teil C - DIN 18299
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung:
Die Zufahrt zur Baustelle führt mitten durch ein Wohngebiet und ist von mehreren engen Kurven geprägt. Im Eibenkamp ist das einseitige Parken entlang des östlichen Bürgersteigs erlaubt, was die Fahrspur auf ein Minimum verengt. Der geschützte Baumbestand auf dem östlichen Teil des Grundstücks entlang des Eibenkamps ragt weit in den Straßenraum hinein. Die Durchfahrtshöhe ist gegeben, ein Heben von Baumaterialien per Kran ist hier jedoch nicht möglich
Im Bereich der Rampe, die als Baustellenzufahrt dient, stehen die Bäume relativ nah am befestigten Bereich, was den Zufahrtstrichter für größere Baufahrzeuge (z.B. Tieflader) zusätzlich verengt. Die Zufahrt auf die Baustelle wird hier durch die Enge des Eibenkamps weiter erschwert.
Da die verbliebene Biotopfläche westlich des neu zu errichtenden Gebäudes nicht beschädigt werden soll, wird nur der Bereich zwischen den am Eibenkamp stehenden Bäumen und dem Gebäude zur Baustelleneinrichtung genutzt. Die geringe verbleibende Fläche muss effizient für die Baustraße, Materiallager, Besprechungs- und WC-Container und Parkmöglichkeiten genutzt werden.
Das Baufeld wird mit einem Bauzaun abgesperrt. Es wird dringend empfohlen vor Angebotsabgabe das Baugelände zu besichtigen.
Die Anfahrt zur Baustelle im Eibenkamp 1, 22559 Rissen, führt durch ein Wohngebiet und hat ausschließlich auf den folgenden Straßen zu erfolgen:
Wedeler Landstraße B431
> Flerrentwiete
> Hasenwinkel
> Eibenkamp
Die örtlichen Bestimmungen nach StVO sind zwingend einzuhalten. Bei allen Transporten, insbesondere mit Fahrzeugen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht und Gespannen, Sattelzügen etc. mit Länge > 12,0 m, sind durch den AN vorab eigenverantwortlich Fahrbahnen, Radien, Durchfahrtshöhen etc. der vorgegebenen Anfahrt auf Eignung zu prüfen und entsprechend geeignete transporttechnische und -rechtliche Maßnahmen zu treffen.
Das Bereitstellen, Vorhalten und Unterhalten von entsprechendem Transportgerät und Verkehrssicherung ist in den LV-Positionen einzukalkulieren. Ebenso das Schützen der zu befahrenden Beläge gegen Beschädigung einschließlich das ggf. Wiederherstellen beschädigter Oberflächen nach Abschluss der Bauausführung.
Der AN verpflichtet sich, alle Lieferanten, eigene und externe Mitarbeiter über die beschriebene, vorgegebene Strecke für die An- und Abfahrt zur und von der Baustelle zu informieren sowie deren Einhaltung selbständig zu überwachen und durchzusetzen.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen:
Besondere Belastungen aus Immissionen liegen nicht vor. Die allgemeinen klimatischen Standortbedingungen sind zu berücksichtigen.
Die Lärmeinwirkung ist eigenverantwortlich auf das in Wohngebieten zulässige Maß zu beschränken. Absehbare Lärmbelästigungen sind mit der Bauleitung vorab abzustimmen.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen:
Das Gebäude ist 3-geschossig mit einer Gebäudeoberkante von bis zu ca. 11,5m über dem mittleren Geländeniveau. Die Süd-/ Ost- Gebäudeecke liegt ca. 35m von der Straße >>Eibenkamp<< entfernt, am Rande eine Wohngebietes.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen:
Die Zufahrt zur Baustelle auf dem Grundstück erfolgt über den Eibenkamp. Eine provisorische Baustellenzufahrt ist im Bereich >>Baustelleneinrichtung<< ausgeschrieben. Auf der Baustelle gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Schrittgeschwindigkeit.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen:
Die Baustellenzufahrt ist stets freizuhalten. Für Materiallieferungen und den Abtransport muss in Abstimmung mit der Bauleitung eine ca. 3,00 m breite Fahrspur innerhalb der BE ständig frei gehalten werden.
Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Baugelände ist nur sehr eingeschränkt möglich. Zugelassene Pkw-Abstellflächen sind bei der Bauleitung anzufragen.
Die Zutrittsbeschränkung zu den Baustellenbereichen ist allerorts umfassend zu gewährleisten.
Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind stets freizuhalten.
Bei An- und Abtransporten verpflichtet sich der AN, die zum Baugelände benachbarten Straßen insbesondere die Straße Eibenkamp unbedingt frei von Verunreinigungen und Beschädigungen zu halten.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen:
Bekannte öffentlich-rechtliche Lastbeschränkungen für die Zufahrtsstraßen liegen nicht vor. Der AN hat die Eignung seiner Transportfahrzeuge für die beschriebenen engen Straßenverhältnisse eigenverantwortlich zu prüfen. Erforderliche Sondergenehmigungen oder Ertüchtigungen des Transportweges sind rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser:
Bauwasser- und Abwasseranschluss sowie Baustromversorgung sind m Bereich >>Baustelleneinrichtung<< ausgeschrieben.
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen oder Räume:
Dem AN stehen auf der Baustelle keine abschließbaren Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Baustelleneinrichtung muss innerhalb der eingezäunten und im BE-Plan ausgewiesenen Flächen errichtet werden. Aufgrund der beengten Flächenverhältnisse ist die BE des AN entsprechend kompakt zu disponieren und eng mit der Bauleitung abzustimmen.
Aufenthalts- und Lagerräume oder feste Schlechtwetterunterkünfte werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt werden. Das Aufstellen von Wohnunterkünften auf dem Gelände ist nicht gestattet. Lagerflächen im Freien stehen nur begrenzt im Rahmen des Baustelleneinrichtungsplans zur Verfügung.
Die vom AG zugewiesenen Lagerplätze sind einzuhalten. Sollte eine betriebs- oder bauablaufbedingte Umsetzung von Lagereinrichtungen erforderlich werden, die nicht auf ein Verschulden des AN zurückzuführen ist, erfolgt die Vergütung nach den Regelungen der VOB/B.
Provisorische sanitäre Einrichtungen sind m Bereich >>Baustelleneinrichtung<< ausgeschrieben und stehen allen am Bau beteiligten Personen zur Verfügung. Eine sachgemäße und pflegliche Benutzung wird vorausgesetzt. Defekte sind unverzüglich der Bauleitung zu melden.
Der AN hat dafür zu sorgen, dass Hydranten, Absperrschieber, Entwässerungs- und sonstige Abdeckungen stets frei zugänglich bleiben. Die Schutzbestimmungen der Versorgungsbetriebe sind zu beachten
Werkzeuge und mobile Baustoffe sind täglich wegzuräumen und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Der AN haftet für die sichere Verwahrung seiner eigenen Arbeitsmittel und Baustoffe. Sollte ein Zwischenlager auf dem Gelände erforderlich sein, ist dies mit der Bauleitung abzustimmen. Kosten für Behälter, Container etc. und für das Zwischenlagern von Baustoffen oder Werkzeugen trägt der Auftragnehmer.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit:
Auffüllungen bis 1,1m u. OKG, bestehend aus feinsandigen Mittelsanden,
Quartäre Sande bis 6,0m u. GOK, mitteldicht bis dicht.
Geschiebemergel: weich bis steif, teilweise halbfest, mit einer Mächtigkeit von bis zu 1,7m
Das Bodengutachten liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern:
Der Grundwasserleiter besteht aus quartären Sanden und Geschiebelehm. Die Grundwasserstände variieren in jahreszeitlichen Schwankungen und wurden zwischen 1,0 m und 2,0 m unter GOK gemessen. Der Bemessungswasserstand wurde auf +10,0 m NHN festgelegt. 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften:
Die Zertifizierung des Neubaus erfolgt nach dem Standard DGNB Gold und QNG Plus. Hierzu sind alle Anforderungen (s.u.) zu beachten.
Allgemein gültige gesetzliche und behördliche Bestimmungen sind zu beachten. Der Auftragnehmer hat die notwendige Maßnahmen zum Schutze der Umwelt in eigener Verantwortung durchzuführen.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung:
Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle:
Restmaterialien und Bauabfälle jeglicher Art sind durch den AN umgehend selbstständig zu trennen, zu entfernen und einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen (Nachweise für DGNB/QNG sind zu führen). Eine kurzzeitige Zwischenlagerung zur Sortierung ist nur in Abstimmung mit der Bauleitung zulässig. Die Arbeitsbereiche des AN sind täglich aufzuräumen und besenrein zu hinterlassen.Wege, Straßen und Plätze sind von Bauschutt und sonstigen Reststoffen freizuhalten. Kosten für notwendige Zwischenlagerbehälter oder Container des AN sowie für den Abtransport trägt der AN, sofern im Leistungsverzeichnis keine separaten Positionen dafür vorgesehen sind. 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle:Das Baugebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet. Alle Eingriffe in den Naturraum sind genehmigungspflichtig. Die hier ausgeschriebenen Leistungen wurden vorab genehmigt. Die geschützten Landschaftsbestandteile sind bauseits durch einen ortsfesten Vegetationsschutzzaun nach RAS-LP4 gesichert und dürfen nicht betreten werden.Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG sind folgende Vermeidungsmaßnahmen zwingend einzuhalten:Bauausschlusszeiten während Dämmerung und Nachtzeit (von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang)
Vollständige Vermeidung nächtlicher Baustellenbeleuchtungen (sofern nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit behördlich vorgeschrieben).
Ausschließliche Verwendung von insektenfreundlichen Lichtquellen und strikte Vermeidung der Ausleuchtung der randlichen Gehölzstrukturen.
Lage und Ausgestaltung der Erschließung und Zuwegungen des geplanten Schulgeländes (Oberstufenzentrum Campus Rissen) wurden gezielt so gewählt, dass die artenschutzrechtlich relevanten Gehölzstrukturen sowie die darin gelegenen Höhlenbäume und Altholzstrukturen rund um das Flurstück 1803 dauerhaft gesichert und geschützt werden.Der AN ist verpflichtet, sich bezüglich Lärm- und Staubemissionen an die geltenden gesetzlichen Vorschriften (Bundes- und Landes-Immissionsschutzgesetze inkl. der zugehörigen Verordnungen und Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm) zu halten. Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen; Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung von Staub auf unbelastete Arbeitsbereiche ist durch technische Maßnahmen (z. B. Feucht-, Nass- oder saugende Verfahren nach dem Stand der Technik) zu verhindern. Die entsprechenden Einrichtungen sind regelmäßig zu warten.Soweit aufgrund einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Verletzung der vorstehenden vertraglichen Pflichten berechtigte Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber entstehen, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber im Innenverhältnis von diesen Ansprüchen freizustellen. 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle:Das Grundstück wird im Baufeldbereich freigemacht übergeben. Der Schutz von Bäumen und Vegetationsflächen ist bauseits in vorgezogenen Maßnahmen vollständig enthalten. Die Ausgestaltung der Erschließung und Zuwegungen des geplanten Baugeländes inklusive der Gehwegüberfahrt und deren Sicherung erfolgt ebenfalls vorab durch den AG. Grenzsteine liegen nach Kenntnis des AG nicht im Bereich der Baustellenzufahrt. 0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs:Verschmutzungen auf den öffentlichen Straßen, die durch den Baustellenverkehr des AN verursacht werden, sind vom AN unverzüglich und ohne besondere Aufforderung auf eigene Kosten zu beseitigen. Für fahrzeugspezifische Sondergenehmigungen (z. B. für Groß- und Schwertransporte nach § 29 StVO) hat der AN auf eigene Kosten rechtzeitig Sorge zu tragen. Großräumige, baustellenbedingte Verkehrsregeln und verkehrsrechtliche Anordnungen für die Baustellenzufahrt sind im Bereich >>Baustelleneinrichtung<< ausgeschrieben.Der AN hat die Zuwegung innerhalb des Baufeldes in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Für Schäden an öffentlichen Straßen- und Wegeflächen, die nachweislich durch den Baustellenverkehr des AN verursacht wurden, haftet der AN nach den gesetzlichen Bestimmungen. 0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen:Der AN wird bei anstehenden Arbeiten in Erdbereichen rechtzeitig über vorhandene und dokumentierte Leitungen informiert. 0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle:Spezifische Hindernisse im Bereich der Baustelle sind dem AG nicht bekannt. 0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden:Die Kampfmittelfreiheit des Baufeldes wurde vom Auftraggeber im Vorfeld der Arbeiten hergestellt. 0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen:Eine Baustellenordnung wird vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) vorgelegt und ist vom AN und seinem Personal zwingend einzuhalten. Die Einhaltung ist Teil der vertraglichen Verpflichtungen. Der AN hat sein Personal sowie etwaige Nachunternehmer nachweislich über den Inhalt der Baustellenordnung zu unterrichten.Auf der gesamten Baustelle gilt ein absolutes Drogen-, Alkohol- und Rauchverbot. Bei Verstößen gegen die Baustellenordnung kann der Auftraggeber im Rahmen seines Hausrechts den Zutritt zur Baustelle untersagen bzw. Personen von der Baustelle verweisen. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot im Sinne des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes (HmbPSchG) behält sich der AG vor, den Verstoß bei den zuständigen Behörden zur Anzeige zu bringen, welche Bußgelder von bis zu 1.000,– € verhängen können. Der Auftragnehmer hat für eine entsprechende Unterweisung seines Personals und seiner Nachunternehmer zu sorgen. 0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer:Die besonderen Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer von Leitungen, Kabeln etc. und anderen Weisungsberechtigten im Bereich der Baustelle sind zu beachten. Auf bestehende Anlagen, Nachbarbauten oder Einfriedungen ist größtmögliche Rücksicht zu nehmen. 0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen:Schadstoffbelastungen des Bodens sind dem beigefügten Baugrundgutachten zu entnehmen. Die dort genannten Entsorgungs- und Arbeitsschutzklassen sind einzuhalten. 0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten:Folgende Vorarbeiten werden vom AG vor Leistungsbeginn veranlasst: Geländefreimachung und Erschließungsarbeiten. 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle:Parallel zu den auszuführenden Leistungen (Tragwerk und Gebäudehülle) beginnen ab dem versicherungstechnischen Verschluss des Gebäudes (Montage Türen und Fenster) die Ausbauarbeiten u.a. mit folgenden Gewerken: - Trockenbau- Estrich und Sporthallenboden- HLSE-Installation
Der AN hat seine Leistungen im Rahmen der planerischen Kooperationspflicht (§ 4 Abs. 1 VOB/B) mit diesen Gewerken abzustimmen.
0.1 Angaben zur Baustelle
0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen:
Die Arbeitszeit richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Arbeitszeitgesetz. Soweit behördliche Ausnahmegenehmigungen eingeholt werden, hat der Auftragnehmer diese dem Bauherrn vorzulegen. Die Räumlichkeiten der Baustelle dürfen nicht als Pausen- und Essensräume verwendet werden.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung:
Besondere Erschwernisse ergeben sich aus den in Abschnitt 0.1beschriebenen örtlichen und betrieblichen Randbedingungen.
0.2.3 Vorgaben die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben
Die Baustelle unterliegt den Anforderungen der Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10. Juni 1998 in der jeweils geltenden Fassung sowie den einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften. Die BaustellV dient der Umsetzung der Richtlinie 92/57/EWG.
Der durch den Bauherrn beauftragte SIGE-Koordinator wird den ausführenden Firmen zu Ausführungsbeginn benannt.
Es wird durch den SIGE-Koordinator ein Sicherheits- und Gesundheitsplan erstellt.
Der Plan wird allgemein zugänglich auf der Baustelle ausgelegt bzw. ausgehängt.
Den Anweisungen dieses Planes und des SIGE-Koordinators im Falle des Gefahr im Verzuges ist Folge zu leisten.
Der Auftragnehmer hat spätestens vor Beginn seiner Arbeiten eine prüffähige, gewerkespezifische Gefährdungsbeurteilung vorzulegen.
Die Baustelle wird durch regelmäßige Baustellenbegehungen vom SIGE-Koordinator überwacht.
Mit Abgabe der Werk- und Montageplanung ist ein Montage-Ablaufplan sowie Montage-Anweisungen vorzulegen.
0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen:
Wenn im Leistungsverzeichnis nichts anderes aufgeführt ist, so sind die Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen:
Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind, sofern erforderlich, in den Positionen des LV erfasst.
0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen:
Die Aufwendungen für die gewerkespezifische Baustelleneinrichtung unter der Berücksichtigung von mehreren Bauabschnitten / geteilten Ausführungen sind gemäß LV-Positionen und ZTV der einzelnen Leistungsbeschreibungen in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Aufstellung und Vorhaltung von Bau-/ Autokränen, Hebezeugen, Lastenaufzüge etc. für alle Leistungsbereiche des Tragwerks und der Gebäudehülle sind in erforderlicher Menge in die Position >>Baustelleneinrichtung<< im Bereich >>Zimmer- und Holzbauarbeiten<< einzukalkulieren.
0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten:
Die vom Auftragnehmer >>Tragwerk und Gebäudehülle<< zu erstellenden Gerüste sind im Leistungsbereich >>Gerüstarbeiten<< ausgeschrieben und müssen den Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121) sowie den Normenreihen DIN EN 12810 und DIN EN 12811 entsprechen. Der Auf- und Abbau hat so zu erfolgen, dass der laufende Baustellenbetrieb und Verkehr nicht gefährdet werden.
0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer:
Entfällt. Eine Mitbenutzung fremder Gerüste oder Einrichtungen durch den Auftragnehmer ist nicht vorgesehen. Der Auftragnehmer hat alle für seine Leistungserbringung erforderlichen Werkzeuge, Hebezeuge und Einrichtungen in den entsprechenden Positionen einzukalkulieren.
0.2.9 Wie lange, für welche Arbeiten und ggf. für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat:
Der Auftragnehmer hat die von ihm errichteten Gerüste für nachfolgende und parallel arbeitende Unternehmer für die Dauer seiner vertraglichen Verwendungszeit unverändert zur Mitbenutzung vorzuhalten. Die Vergütung der Vorhaltung für dritte Unternehmen über die Dauer seiner vertraglichen Verwendungszeit hinaus erfolgt über die dafür vorgesehenen Positionen im Leistungsverzeichnis.
0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen:
entfällt, sofern im LV nicht explizit anderes genannt wird.
0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile:
Grundsätzlich sind nachhaltige, ökologisch unbedenkliche und umweltschonende Baustoffe zu verwenden. Nähere Angaben gegebenenfalls in den Positionen. Weiter sind die DGNB-und QNG Anforderung (s.u.) zu beachten und umzusetzten.
0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen :
gemäß LV-Positionen und ZTV der einzelnen Leistungsbeschreibungen. Gerade im Innenbereich sind lösungsmittelfreie und selbstverständlich nur gesundheitlich unbedenkliche Materialien und Klebstoffe zu verwenden. Weiter sind die DGNB-und QNG Anforderung (s.u.) zu beachten.
0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, 3 Wochen vor dem Beginn der Arbeiten ohne gesonderte Aufforderung zu den eingebauten Materialien und Konstruktionen die Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter, Prüfzeugnisse von amtlichen Prüflaboren, Zertifikate, Herstellernachweise, Technische Merkblätter etc. und bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung des Auftraggebers geordnet als PDF-Dateien oder in Papierform vorzulegen.
Im Rahmen der Schlussrechnung sind alle oben genannten Unterlagen der zur Ausführung gekommenen Produkte und Bauteile, sowie die vollständigen Revisionsunterlagen in 2-facher Ausfertigung in Papierform und einfach digital im PDF-Format beizulegen.
Hierzu zählen auch die unterschriebenen Fachunternehmer- bzw. Fachbauleitererklärungen und die jeweiligen unterschriebenen Übereinstimmungserklärungen der bauaufsichtlichen Zulassungen, sowie die von den eingewiesenen Personen unterschriebenen Einweisungsprotokolle.
0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind:
Verwendung/Verwertung auf der Baustelle gewonnener Stoffe siehe Leistungsverzeichnis
0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile (...):
Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und deren Kosten siehe Leistungsverzeichnis. Das Einholen sämtlicher für die Maßnahme notwendigen Genehmigungen (Entsorgungsnachweisverfahren, Transportgenehmigungen etc.) obliegt dem AN. Alle hierbei anfallenden Kosten/Gebühren etc. sind in die jeweiligen Einheitspreise bzw. pauschal einzurechnen.
0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe:
Vom Auftraggeber beigestellte Stoffe sind gegebenenfalls in den Positionsbeschreibungen genannt.
0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt:
Das Liefern, Abladen, Lagern, Transportieren und Aufladen von Stoffen, Bauteilen und Gerüsten ist vollständig vom Auftragnehmer zu verantworten. Die Kosten hierfür sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren.
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer:
entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation:
entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme:Auf notwendige technologische Einschränkungen hinsichtlich einer vorzeitigen (auch bauseitigen) Benutzung von Teilen der Leistung vor der offiziellen Abnahme hat der AN direkt nach der Auftragserteilung schriftlich hinzuweisen, sofern dies aus technischen Gründen zwingend erforderlich ist. 0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche (...):Besondere Wartungsverträge zur Sicherung der Gewährleistung und Funktionsfähigkeit für maschinelle, elektrotechnische oder elektronische Anlagen sind – sofern erforderlich – in gesonderten Positionen des Leistungsverzeichnisses erfasst. 0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen:Teil- und Schlussrechnungen sowie die dazugehörigen Mengenberechnungen sind kumulativ aufzustellen. Die Gliederung, Reihenfolge und Nummerierung des Leistungsverzeichnisses ist zwingend einzuhalten.Die Mengenermittlungen sind baubegleitend vorzunehmen und durch nachvollziehbare Aufmaßskizzen, Angaben des Gebäudeteils, der Raumnummer oder Achsen zu belegen. Die in Aufmaßlisten oder Aufmaßtabellen aufgestellten Einzelmengen müssen unmittelbar den Kennzeichnungen in den Aufmaßskizzen zuzuordnen sein.Verdeckte Leistungen, die nachfolgend nicht mehr ohne Weiteres zugänglich oder prüfbar sind (z. B. Erdarbeiten, Abdichtungen, Unterputzinstallationen), sind rechtzeitig vor der Überdeckung gemeinsam aufzumessen und zu dokumentieren.Das Aufmaß ist gemäß § 14 Abs. 2 VOB/B vorzugsweise gemeinsam zu nehmen. Der AN hat die jeweiligen Termine hierfür rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen. Die eingereichten Aufmaßunterlagen müssen eine zügige und prüffähige Rechnungsprüfung durch den AG ermöglichen.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV 0.3.1 Abweichende Regelungen:Wenn im Einzelfall andere als die in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) DIN 18299 bis DIN 18459 vorgesehenen Regelungen getroffen werden, sind diese in den spezifischen Leistungsbeschreibungen (LV-Positionen) eindeutig und im Einzelnen angegeben. 0.3.2 Zusammensetzung der Preise:Die Einheitspreise (EP) bzw. Pauschalpreise verstehen sich für die vollständig fertige und betriebsbereite Leistung einschließlich aller hierzu erforderlichen Stoffe, Bauteile, Hilfsstoffe, Lieferungen und Nebenleistungen gemäß den Abschnitten 4.1 der jeweiligen ATV (VOB/C).Sollte abweichend hiervon nur die reine Lieferung oder nur der reine Einbau geschuldet sein, wird dies in den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses explizit ausgewiesen.
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen 0.4.1 Nebenleistungen
Nebenleistungen gemäß den Abschnitten 4.1 der jeweils zutreffenden ATV (VOB/C) werden nicht gesondert vergütet; sie sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden in den Positionen nur ausnahmsweise gesondert erwähnt.
0.4.2 Besondere Leistungen
Besondere Leistungen gemäß den Abschnitten 4.2 der jeweils zutreffenden ATV (VOB/C) sind nur dann Bestandteil des vertraglichen Leistungsumfangs, wenn sie in besonderen Positionen des Leistungsverzeichnisses explizit aufgeführt sind.
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen
0.5 Abrechnungseinheiten Sind gemäß Abschnitt 0.5 der der jeweiligen ATV angegeben.
0.5 Abrechnungseinheiten
Zusätzliche und Besondere Technische Vertragsbedingungen (ZTV/BTV) Für die Auftragsabwicklung und Ausführung gelten:
die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) sowie die für die ausgeschriebenen Leistungen einschlägigen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB/C in der gemäß den Vergabeunterlagen maßgeblichen Fassung; die einschlägigen gesetzlichen, bauordnungsrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen sowie die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik; die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist geltenden einschlägigen technischen Normen und Regelwerke, soweit in den Vergabe- und Vertragsunterlagen nichts Abweichendes geregelt ist. Nach Ablauf der Angebotsfrist veröffentlichte Änderungen von Normen und Regelwerken werden nicht allein aufgrund ihrer Veröffentlichung Vertragsbestandteil. Zwingende gesetzliche oder behördliche Anforderungen bleiben hiervon unberührt.
Die Leistungen sind entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen gesetzlichen, bauordnungsrechtlichen und technischen Anforderungen auszuführen. Abweichungen hiervon sind nur zulässig, soweit sie in den Vergabe- und Vertragsunterlagen ausdrücklich vorgesehen oder nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber zugelassen werden und die zwingenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Die Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers nach § 4 Abs. 3 VOB/B bleiben unberührt.
Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Verarbeitungs- und Montagerichtlinien der Hersteller der vom Auftragnehmer angebotenen und eingesetzten Produkte sind zu beachten, soweit diese für die betreffenden Produkte gelten und den Vergabe- und Vertragsunterlagen, den einschlägigen technischen Regelwerken und den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht widersprechen.
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich und die technische Ausführung ergeben sich aus den einschlägigen Vorschriften und Regelwerken, insbesondere aus den für die jeweiligen Teilleistungen einschlägigen ATV der VOB/C:
DIN 18299 – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18300 – Erdarbeiten DIN 18331 – Betonarbeiten DIN 18334 – Zimmer- und Holzbauarbeiten DIN 18335 – Stahlbauarbeiten DIN 18336 – Abdichtungsarbeiten DIN 18338 – Dachdeckungsarbeiten DIN 18339 – Klempnerarbeiten DIN 18351 – Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden DIN 18451 – Gerüstarbeiten DIN 18355 – Tischlerarbeiten DIN 18357 – Beschlagarbeiten DIN 18360 – Metallbauarbeiten DIN 18361 – Verglasungsarbeiten DIN 18363 – Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen DIN 18364 – Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten DIN 18384 – Blitzschutzarbeiten Abweichende oder ergänzende Regelungen in den Positionstexten des Leistungsverzeichnisses gehen den Regelungen der einschlägigen ATV der VOB/C vor.
Es gelten ferner die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) der einzelnen Leistungsbereiche (Titel) des Leistungsverzeichnisses. Diese sind Bestandteil der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Die dort beschriebenen Leistungen und Anforderungen sind, soweit hierfür keine gesonderte Vergütungsposition vorgesehen ist, bei der Kalkulation der zugehörigen Einheitspreise zu berücksichtigen.
Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsunterlagen gilt die in den Besonderen Vertragsbedingungen festgelegte Rangfolge der Vertragsunterlagen.
Gleichwertige technische Lösungen
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, insbesondere Normen, technische Zulassungen, technische Bewertungen oder vergleichbare technische Anforderungen, Bezug genommen wird, sind grundsätzlich auch gleichwertige Lösungen zugelassen, sofern diese die in der Leistungsbeschreibung festgelegten technischen, funktionalen, qualitativen und bauordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllen.
Soweit die Gleichwertigkeit für die Beurteilung des Angebots relevant ist, ist sie vom Bieter durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Soweit in den Vergabeunterlagen Hersteller-, Produkt- oder Typenbezeichnungen verwendet werden, dienen diese – sofern nicht ausdrücklich aus technischen oder rechtlichen Gründen eine bestimmte Ausführung vorgegeben ist – der Beschreibung des geforderten Qualitäts- und Leistungsstandards. Gleichwertige Produkte und Lösungen sind zugelassen.
Zusätzliche und Besondere Technische Vertragsbedingungen (ZTV/BTV)
DGNB - Vorbemerkungen + zusätzliche Anforderungen Das Gebäude wird nach DGNB Version NBI18 mit dem Zertifizierungsziel -Gold- und dem Qualitätssiegel QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) mit dem Zertifizierungsziel -QNG Plus- zertifiziert. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erreichung der Zertifizierungsziele mit den beschriebenen Maßnahmen beizutragen. Die folgenden Anforderungen/ Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibung und die dort genannten Anforderungen (das Material betreffend) sind zwingend einzuhalten:
• nachfolgend: DGNB-Baustellenanforderung
• nachfolgend: Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
• Anlage: Bauökologischen Materialanforderungen
• Anlage: QNG Anforderungskatalog Anhangdokument 313
• Anlage: QNG-Handbuch Anlage 3 Besondere Anforderungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Fertigstellung seiner Leistungen, schriftlich zu bestätigen, dass die vertraglich vereinbarten QNG-Anforderungen umgesetzt wurden.
Vertragsbestandteil sind ausschließlich die den Vergabeunterlagen beigefügten Fassungen der nachfolgend genannten QNG-/DGNB-Unterlagen mit dem jeweils angegebenen Versionsstand.
DGNB - Vorbemerkungen + zusätzliche Anforderungen
DGNB-Baustellenanforderungen Allgemein
Um dem Thema >>Nachhaltiges Bauen<< gerecht zu werden, wird eine Zertifizierung des Bauwerks nach dem deutschen Gütesiegel der DGNB angestrebt. Zur erfolgreichen Zertifizierung gehören u.a. Punkte zum Umweltschutz auf der Baustelle. Hierfür ist die Erfüllung der folgenden Anforderungen unverzichtbar.
Ziel ist es, die Prozesse auf der Baustelle so zu gestalten, dass Einflüsse auf die lokale Umwelt minimiert werden und die Vermeidung von Abfällen sowie das hochwertige Recycling von Baureststoffen gefördert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die folgenden Anforderungen auf der Baustelle umzusetzen und durch geeignete Nachweise zu dokumentieren und an den Bauherrn weiterzureichen. Die Übergabe der Nachweisunterlagen erfolgt parallel zum Bauprozess und soll vierteljährlich, wenn nichts anderes vereinbart, beim Bauherrn / Bauherrnvertretern eingereicht werden. Der beauftragte Materialökologe oder Auditor schult den Ausführenden zu den vier Themenfeldern s. nachfolgend. Der Ausführende muss mindestens an einem Schulungstermin teilnehmen. Die Schulungen sind zu protokollieren.
Lärmarme Baustelle
Es ist vom Auftragnehmer ein Lärmvermeidungskonzept für die Baustelle auszuarbeiten und umzusetzen. Es behandelt u.a. Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Baulärm z.B. durch den Einsatz lärmarmer Maschinen gemäß DE-UZ 53 oder Arbeitstechniken sowie die Planung von lärmintensiven Arbeiten unter Berücksichtigung von Schutzzeiten. Vorzulegen sind das Lärmschutzkonzept und Nachweise zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Lärmschutzkonzept mindestens zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Die Bauleitung / jeweils Zuständigen kontrollieren die Maschinen, Lärmschutzmaßnahmen. Die Nachweise werden über Baustellenprotokolle und Fotos an den Bauherrn bzw. seinen Vertretern übergeben.
Pflichten und Aufgaben des Auftragnehmers:
• Aufstellen aller zu erwartenden lärmintensiven Baumaßnahmen.
• Aufstellen und schriftliches Einreichen eines Maschineneinsatzplans vor Beginn der Baumaßnahme beim Bauherrn / Bauherrnvertreter. Sollten sich während der Realisierung Veränderungen ergeben, so sind diese dem Bauherrn /Bauherrnvertreter schriftlich mitzuteilen.
• Schriftlicher Nachweis, dass die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschritten werden. Wenn diese überschritten werden, sind hierzu Maßnahmen zu ergreifen (z. B. geschlossener Bauzaun etc.) und in einem Konzept festzulegen und dem Bauherrn / Bauherrnvertreter schriftlich nachzuweisen.
• Die Umsetzung des Konzepts ist zu kontrollieren und die Kontrolle schriftlich zu protokollieren.
• Die Fachbauleiter / Poliere geben die Inhalte der o.g. Schulung (s. Allgemein) zum Punkt lärmarme Baustelle weiter. Die Schulungen sind zwingend zu protokollieren. Die erstellten Protokolle mit Unterschriften der Teilnehmer werden dem Bauherrn / Bauherrnvertreter überreicht.
Staubarme Baustelle
Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit das technisch möglich ist. Ablagerungen von Staub sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren
oder saugende Verfahren durchgeführt. Einrichtungen zum Abscheiden und Erfassen von Stäuben entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Durch diese Maßnahmen werden die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Pflichten und Aufgaben des Auftragnehmers:
• Aufstellen aller zu erwartenden staubintensiven Baumaßnahmen.
• Aufstellen und schriftliches Einreichen eines Maschineneinsatzplans (Liste aller staubarmen Maschinen und Geräte, Absaugung) vor Beginn der Baumaßnahme beim Bauherrn / Bauherrnvertreter. Sollten sich während der Realisierung Veränderungen ergeben, so sind diese dem Bauherrn /Bauherrnvertreter schriftlich mitzuteilen.
• Schriftlicher Nachweis, dass die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschritten werden. Wenn diese überschritten werden, sind hierzu Maßnahmen zu ergreifen (z. B. Staubwand, Absaugung) und in einem Konzept festzulegen und dem Bauherrn / Bauherrnvertreter schriftlich nachzuweisen.
• Die Umsetzung des Konzepts ist zu kontrollieren und die Kontrolle schriftlich zu protokollieren.
• Die Fachbauleiter / Poliere geben die Inhalte der o.g. Schulung (s. Allgemein) zum Punkt staubarme Baustelle weiter. Die Schulungen sind zwingend zu protokollieren. Die erstellten Protokolle mit Unterschriften der Teilnehmer werden dem Bauherrn / Bauherrnvertreter überreicht.
Boden- und Grundwasserschutz auf der Baustelle:
Gewachsene Bodenschichten sind besonders schützenswert. Der Schutz auf dem Baugrund vorhandener wertvoller Böden oder Biotope kann beispielsweise durch nicht befahrbare, eingezäunte Schutzflächen erfolgen. Wertvolle Oberböden können abgeschoben und die Mieten (Bodenaushub) für die Bauphase begrünt werden. Das Konzept zum Schutz des Bodens und des Grundwassers ist auf der Baustelle zu schulen und die Umsetzung zu prüfen. Über den dokumentierten Schutz vor chemischen Verunreinigungen hinaus, wird der schützenswerte Boden auch vor schädlichen mechanischen Einflüssen bewahrt. Um Boden und Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen zu schützen, müssen Stoffe vermieden werden, die den Boden, das Wasser bzw. die Umwelt gefährden. Hierbei kann als Ausschlusskriterium für die Ausschreibungsunterlagen auf die chemikalienrechtliche Kennzeichnung >>Umweltgefährlich<< zurückgegriffen werden. Umweltgefährliche Materialien müssen nach dem Chemikalienrecht mindestens auf dem Gebinde und dem Sicherheitsdatenblatt mit entsprechenden Gefahren-Symbolen gekennzeichnet werden. Umweltgefährliche Baumaterialien sollten vermieden werden. Dieses gilt insbesondere für den Baugrund an Gewässerrändern und in Wasserschutzzonen. Es wird sichergestellt, dass kein mit den H- und P-Sätzen gekennzeichneter Stoff in Kontakt mit der Umwelt kommt. Für unvermeidbare, umweltgefährliche Baumaterialien wie z. B. nicht ausgehärtete Epoxidharze, muss auf der Baustelle sichergestellt werden, dass diese Stoffe nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen.
Pflichten und Aufgaben des Auftragnehmers:
• Aufstellen aller zu erwartenden bodenbeeinträchtigenden Baumaßnahmen (Angabe von Produkten mit H- und P-Sätzen; Mechanische Einflüsse).
• Aufstellen und schriftliches Einreichen eines Maschineneinsatzplans (Liste aller Maschinen und Geräte, Bauprodukte mit H- und P-Sätzen) vor Beginn der Baumaßnahme beim Bauherrn / Bauherrnvertreter. Sollten sich während der Realisierung Veränderungen ergeben, so sind diese dem Bauherrn /Bauherrnvertreter schriftlich mitzuteilen.
• Schriftlicher Nachweis, dass die gesetzlichen geforderten Wartungen der Maschinen durchgeführt wurden und diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
• Maßnahmen sind zu ergreifen (z. B. Lastverteilungsplatten, Auffangwannen- und Matten) und in einem Konzept festzulegen und dem Bauherrn / Bauherrnvertreter schriftlich nachzuweisen.
• Die Umsetzung des Konzepts ist zu kontrollieren und die Kontrolle schriftlich zu protokollieren.
• Die Fachbauleiter / Poliere geben die Inhalte der o.g. Schulung (s. Allgemein) zum Punkt Boden- und Grundwasserschutz weiter. Die Schulungen sind zwingend zu protokollieren. Die erstellten Protokolle mit Unterschriften der Teilnehmer werden dem Bauherrn / Bauherrnvertreter überreicht.
Abfallarme Baustelle:
Die gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) werden erfüllt. Die Baustoffe werden mindestens in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und gefährliche Abfälle (z. B. asbesthaltige Materialien) getrennt. Die Bauleitung bzw. der jeweils Zuständige kontrolliert die Materialtrennung und die korrekte Nutzung der Sammelstellen. Die Nachweise werden über Lieferscheine, Baustellenprotokolle und Fotos an den Bauherrn bzw. seinen Vertretern übergeben. Der Nachweis über den angefallenen Abfall erfolgt über eine Abfallbilanz nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis- Verordnung – AVV). Kleinmengen sind geschätzt anzugeben.
Pflichten und Aufgaben des Auftragnehmers:
• Seinen Müll nach dem gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufabfallwirtschaftsgesetzt zu sortieren und zu entsorgen, s. auch Gewerbeabfallverordnung neu ab 9. Oktober 2020.
• Eine Abfallbilanz in Anlehnung an die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) zu führen. Ziel ist u. a. die Minimierung von Mischabfällen. Die aufgestellten Bilanzen werden dem Bauherrn / Bauherrnvertreter während der Bauzeit monatlich zugeschickt.
• Die Fachbauleiter / Poliere geben die Inhalte der o.g. Schulung (s. Allgemein) zum Punkt abfallarme Baustelle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie Abfalltrennung weiter. Die Schulungen sind zwingend zu protokollieren. Die erstellten Protokolle mit Unterschriften der Teilnehmer werden dem Bauherrn / Bauherrnvertreter überreicht.
• Sollten Container aufgestellt werden, sind diese im Baustelleneinrichtungsplan einzuzeichnen und dem Bauherrn / Bauherrnvertreter zu übermitteln.
DGNB-Baustellenanforderungen
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Der Bauherr strebt neben der DGNB-Zertifizierung eine Förderung nach KfW >>Klimafreundlicher Neubau mit QNG<< (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) an. Es gelten die in den nachfolgenden Dokumenten aufgeführten Voraussetzungen mindestens der Variante >>QNG-Plus<<, die zwingend einzuhalten sind:
• QNG-Handbuch Anlage 3 Besondere Anforderungen
• QNG Anforderungskatalog Anhangdokument 313
Der Auftragnehmer (im Weiteren >>AN<< abgekürzt) verpflichtet sich die dort genannten Anforderungen, die er beeinflussen kann (maßgeblich das Material), zwingend umzusetzen. Das Ziel ist insbesondere die Einhaltung festgelegter Materialqualitäten, s. Anhangdokument 313, die dokumentiert und dem Bauherrn nachgewiesen werden müssen. Der AN wählt eigenverantwortlich und selbstständig seine Baumaterialien im Abgleich zu den geforderten Materialqualitäten aus (s. QNG-Dokumente in der Anlage) und baut diese ein.
Sofern der Ausführende fachlich nicht in der Lage ist die Materialien der dort beschriebenen Qualitätsanforderungen zu wählen und zu dokumentieren, muss dieses mit dem Bauherrn besprochen werden. Der Bauherr kann dem Ausführendem ggf. eine >>Serviceleistung<< anbieten, die die Vorkontrolle ausgewählter oder aller zu verbauenden und nach QNG-Anforderungen relevanten Materialien gewährleistet. Mit dieser Serviceleistung werden von einer durch den Bauherrn beauftragten Fachkraft bei Bedarf die vom AN zur Ausführung vorgesehenen Materialien, Hilfsstoffe und Produkte auf Basis von eingereichten Produktdatenblättern, Sicherheitsdatenblättern und technischen Datenblättern und anderen alternativen oder zusätzlichen Produktbeschreibungen (z.B. Labormessergebnisse, Produktdeklarationen, Herstellererklärungen, Zertifikaten) auf Konformität kontrolliert.
Sollte der AN keine Produktkontrolle in Anspruch nehmen und die Konformität vom AN selbst festgestellt werden, so muss nichtsdestotrotz eine Liste mit den ausgewählten Bauprodukten einschließlich Bewertung mit den vorgenannten Datenblättern dem Bauherrn / Bauherrnvertreter vor Einbau übergeben werden. Am Ende der Baumaßnahme muss vom AN die Einhaltung des QNG- Anforderungskatalogs Anhangdokument 313 zudem schriftlich bestätigt werden. Die Einhaltung der Anforderungen ist obligatorisch.
Weiter ist zu beachten das die Mindestquote von zertifiziertem Holz nachzuweisen ist. Sollte die Quote nach QNG geringer sein als die geforderte Quote nach den Vorgaben der Freien und Hansestadt Hamburg, gilt die höhere Quote als Zielsetzung.
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
09 Metallbau Außentüren (kein Nebenangebot möglich)
09
Metallbau Außentüren (kein Nebenangebot möglich)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Metallbau- und Verglasungsarbeiten Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbauarbeiten. Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage von Bauelementen aus Stahl (Türen).
Zusätzlicher Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verglasung der Bauelemente. Die Leistung umfasst die Lieferung, das Einsetzen und das Abdichten aller Glasscheiben und Ausfachungen.
Konstruktionssystem
Die Profil-, Zubehör- und Beschlagauswahl muss nach den gültigen Unterlagen des System-Herstellers erfolgen. Werden im System / der Positionsbeschreibung Angaben zu den Ansichtsbreiten gemacht, so sind diese einzuhalten, und dürfen weder unter noch überschritten werden.
Normen - Richtlinien
Für die Auftragsabwicklung gelten:
VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen).
VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen).
Kriterien für die Anwendung von Fenstern und Außentüren nach DIN EN 14351-1 und nach DIN 18055
Glas im Bauwesen nach DIN 18008, DIBt.VFF Merkblatt, Verband der Fenster- und Fassaden- Hersteller >>Beschichten von Stahlteilen im Metallbau<<.
EN 13830 für Vorhangfassaden ( CE Kennzeichnung )
EN 13241 1 Tore ohne Feuer- Rauchschutzeigenschaften ( CE Kennzeichnung )
Unfallverhütungs-Vorschriften.
Die Metallbau-Konstruktionen müssen nach den Richtlinien des System-Herstellers geplant und gefertigt werden.
Werkstoff Stahl
Es sind kaltgewalzte oder kaltgezogene Präzisions-Stahl-Profile der Qualität S 235JR nach DIN EN 10027-1 oder höher zu verwenden. In der Ausführung Stahl galvanisch verzinkt (GV-GC) nach DIN EN ISO 50961 / bandverzinkt (Z) nach DIN EN 10147. Stahl-Bleche sind generell aus feuerverzinktem Blech nach DIN EN ISO 1461 oder in gleichwertiger Qualität auszuführen.
Stahlteile für Verankerungen und Aussteifungen sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Die Nachbesserung von Fehlstellen und Beschädigungen muss entsprechend DIN 55928-8 erfolgen.
Profilauswahl
Die erforderlichen Profile sind für den gewünschten Verwendungszweck aus den Unterlagen des System-Herstellers auszuwählen. Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen- und Außenschalen durch Wärmedämmprofile durchgehend kraft und formschlüssig miteinander verbunden sind.
Die Profile müssen die Lasten nach DIN EN 1991-1 sowie den NA ( Nationalen Anhängen sicher abtragen. )
Die vom System-Hersteller angegebenen wirksamen Trägheitsmomente (Ix) sind, unter Berücksichtigung der DIBT Richtlinie für thermisch getrennte Profile, für die Auswahl zu berücksichtigen.
Das Prinzip der Wärmedämmung ist bei Außenbauteilen für die gesamte Konstruktion einzuhalten.
Die Wanddicken aller tragenden Profilwandungen müssen mindestens 1,5 mm betragen.
Die ausgewiesenen Wärmedurchgangskoeffizienten der Profile (Uf) sind durch Messung / Berechnung nach DIN EN ISO 12412-2 nachzuweisen, die Wärmedurchgangskoeffizienten der Verglasungen (Ug) sind gemäß der Übergangsregelung des BmVBW aus den Eingruppierungen im Bundesanzeiger oder nach DIN EN 673, DIN EN 674, DIN EN 675 zu ermitteln.
Profilverbindungen
Die Verbindung der Profile in Gehrungs- und T-Stößen erfolgt durch Schweißung. Hierdurch werden kraft- und formschlüssige Übergänge geschaffen. Schweißverbindungen in Sichtflächen sind sauber zu verschleifen und zu verputzen.
Flügeldichtungen
Alle Dichtungsprofile müssen so angebracht sein, dass sie die Forderungen der verlangten Beanspruchungsgruppe für die Fensterkonstruktion dauerhaft erfüllen. Die Dichtungen müssen auswechselbar sein. Es sind die in den Fertigungsunterlagen ausgewiesenen System-Dichtungen zu verwenden.
Für Dreh-, Drehkipp- und Stulp - Fenster sowie PASK ist eine Mitteldichtung vorgeschrieben.
Entwässerung der Konstruktion
Falze und Profilnuten, in die Niederschlag und Kondenswasser eindringen können, müssen nach außen entwässert werden (Mikroklimatische Belastung).
Beschläge
Es sind die in den Fertigungsunterlagen ausgewiesenen System-Beschläge zu verwenden. Sind nicht systemgebundene Beschlagteile vorgesehen, müssen diese unter Beachtung der gültigen DIN-Normen ausgewählt werden.
Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgeschrieben ist, müssen alle Beschlagteile, mit Ausnahme der Bedienungshebel und Flügelbänder, verdecktliegend angeordnet werden.
Die im Falz angeordneten Beschläge sind form- und kraftschlüssig mit den Profilen zu verbinden.
Farb- Beschichtung
Die Beschichtung der Stahl-Profile und/ oder -Bleche muss mit gütegesicherten Pulver- oder Nasslacken erfolgen. Die Beschichtung ist gemäß Vorgabe des Auftraggebers entsprechend den Anforderungen DIN EN ISO 12944-2 auszuführen. Dabei ist die Korrosivitätskategorie und die zu erwartende Nutzungsdauer zu gewährleisten.
Der ausführende Beschichtungsbetrieb für Aluminiumteile muss Inhaber des Gütezeichens der GSB International. (>>Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen<<, Franziskanergasse 6, D-73525 Schwäbisch Gmünd) die Richtlinien der GSB sind zu beachten und einzuhalten.
Für Stahlteile sind die Richtlinien der QIB bzw. Qualicoat anzuwenden.
Die Oberflächenbehandlung ist vor der Durchführung mit dem Beschichtungsbetrieb detailliert klarzulegen. Im Zweifelsfalle sind im voraus entsprechende Musterecken als Probekörper zur genauen Beurteilung der geeigneten Oberflächenbehandlung anzufertigen.
Werkstatt- und Montageplanung
Werkstatt- und Montageplanung für die Ausführung aller vertraglichen Metallbauarbeiten auf der Grundlage der beigestellten Ausführungsplanungen und der geprüften Tragwerksplanung anfertigen.
Die Werkstattpläne und die Detaildarstellung der Bauwerksanschlüsse sind in enger Zusammenarbeit mit den Architekten und dem Tragwerksplaner zu erstellen.
Die Bearbeitung hat so frühzeitig zu erfolgen, dass angemessene Prüf- und Genehmigungszeiten eingeplant
sind.
Mit den Ausführungen darf erst nach Vorlage der vom Architekten, vom Tragwerksplaner und von der Bauaufsicht geprüften Pläne begonnen werden.
DGNB-Anforderungen siehe >>Besondere Technische Vertragsbedingungen / DGNB - Vorbemerkungen + zusätzliche Anforderungen / DGNB-Baustellenanforderungen<<
z.B. Montagekleber und Dichtstoffe: Einhaltung der Anforderungen der DGNB Qualitätsstufe 3,
Kriterienmatrix Zeile 13: Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 %
und- halogenierte Treibmittel < 0,1 %, und - EMICODE, EC1, EC1PLUS, EC1-R oder EC1PLUS-R oder
- VOC < 1 %
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Metallbau- und Verglasungsarbeiten
Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderungen Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die nachstehenden Vorgaben:
Mechanische Festigkeit der Türen in Flucht- und Rettungswegen für eine lange Gebrauchstauglichkeit bzw. Lebensdauer
Gemäß den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses ist für die Stahlrahmentüren (Außentüren) eine hohe mechanische Festigkeit vorzusehen.
Durch die zu erwartenden Einwirkungen und Belastungen an den Türen, wird die Klasse 4 gemäß der Norm EN 1192 gefordert.
Die angebotenen Türelemente müssen die mechanische Festigkeit in der Klasse 4 (höchste Klasse) nach der Norm EN 1192 und die Dauerfunktion nach EN 12400: Klasse 8 erreichen.
Die entsprechenden Prüfzeugnisse (aller Tür-Typen) für die mechanische Festigkeit in der Klasse 4 müssen durch eine anerkannte Stelle nachgewiesen werden können.
Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderungen
Anforderungen an die Bauteile Die entsprechenden Nachweise sind nach Aufforderung durch den AG diesem in schriftlicher Form vorzulegen. Der AN hat im Rahmen seiner EG-Konformitätserklärung die Übereinstimmung seines Produkts mit den Anforderungen der jeweiligen Produktnorm zu erklären.
Die nach genannten Werte beziehen sich auf Standardelemente.
Gegebenenfalls können andere Elementformen/Öffnungsvarianten oder Profilkombinationen abweichende Klassifizierungen haben.
Die nach genannten Werte beziehen sich auf Standardelemente.
Gegebenenfalls können andere Elementformen/Öffnungsvarianten oder Profilkombinationen abweichende Klassifizierungen haben.
Außentüren nach DIN EN 14351-1
Türelement: Ud = 1,0W/(m²K)
Tür Profilkombination: Uf =2,4W/(m²K)
Glaswert nach DIN EN 673: Ug = 0,6W/(m²K)
Isolierglas-Abstandshalter = Psi </= 0,034W/(mK)
Außentüren:
Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 Klassifizierung: 3
Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 Klassifizierung, Prüfverfahren A: >4A
Widerstandsfähigkeit bei Windlast nach DIN EN 12210 Klassifizierung: C2
Diese Werte gelten für eine Ausführung als 1 und 2 flg. Tür
Beanspruchungsklassen für Außentüren im Bereich der EnEV nach der Norm DIN 18055-Tabelle 3.2.
Anforderungen an die Bauteile
Lastannahmen Winddruck auf Außenbauteile nach DIN EN 1991-1-4
Angaben für Gebäude mit rechteckigem Grundriss
Windzone: II
Geländekategorie: IV
Horizontale Lasten ( Nutzlasten ) nach DIN EN 1991-1-1
Zusatzlasten mit: 1.0KN/m, wirkend in Brüstungshöhe
Lastannahmen
Oberflächenbehandlung und -Ausführung Wenn in den Positionsbeschreibungen nicht anders beschrieben, ist die Oberflächenbehandlung, Ausführung und der Farbton wie folgt auszuführen:
Korrosionsschutz der Stahlkonstruktionen
Ausführung gemäß dem VFF Merkblatt St. 01,
Verband der Fenster- und Fassaden- Hersteller >>Beschichten von
Stahlteilen im Metallbau<<.
Innenbereich:
Schutzdauer der Beschichtung nach DIN EN ISO 12944-1
Korrosivitätskategorie: C 2
Schutzdauer: Lang, 10-15 Jahre
Außenbereich:
Schutzdauer der Beschichtung nach DIN EN ISO 12944-1
Korrosivitätskategorie: C 4
Schutzdauer: Lang, 10-15 Jahre
Die Vorbehandlung der Stahlprofile ist nach den Vorgaben des Systemherstellers auszuführen.
Beschichten von Elementen aus vorkonservierten Profilstahlrohren
Fertigung der Elemente mit Profilen aus feuerverzinktem Bandstahl >Z<. Beschichtung gem. DIN EN ISO 12944-1-7 und VFF Merkblatt St. 01, Verband der Fenster- und Fassaden- Hersteller >>Beschichten von Stahlteilen im Metallbau<<.
Farbton: RAL nach Wahl des AG Pulverlackierung
DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und
QNG Plus-Anforderung, Anhangdokument 313 beachten!
Oberflächenbehandlung und -Ausführung
Systembeschreibung Die Angaben der formalen Profilabmessungen (Bautiefen und Ansichtsbreiten) und der Konstruktionsmerkmale sind zu berücksichtigen. Abweichungen von den hier gemachten Angaben werden in den jeweiligen Positionsbeschreibungen aufgeführt.
Gegebenenfalls aus statischen und aus formalen Gründen verstärkte Profile werden an dieser Stelle nicht genannt. Vom Auftraggeber gewünschte formale Profilabmessungen entbinden den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung zu einem statischen Nachweis.
Nachweispflicht u. Dimensionierung
Auf der Basis der Berechnung und/oder der Tabellenwerte ist der Nachweis mit folgender Dimensionierung für alle tragenden Profile in prüfbarer Form zusammen mit den Ausführungszeichnungen vorzulegen.
Systembeschreibung
Nachweispflicht u. Dimensionierung Auf der Basis der Berechnung und/oder der Tabellenwerte ist der Nachweis mit folgender Dimensionierung für alle tragenden Profile in prüfbarer Form zusammen mit den Ausführungszeichnungen vorzulegen.
Nachweispflicht u. Dimensionierung
Hochwärmegedämmtes Stahltürprofilsystem mit 80 mm Grundbautiefe Produkt der Planung: Jansen, Janisol HI Stahlrahmentür o.glw.
Anforderung: In Anlehnung RC2 nach DIN EN 1627
Die Gläser werden in P4A-Qualität ausgeführt, auch bei Türen mit Panikfunktionen.
Konstruktionsmerkmale:
Alle Eck- und T-Verbindungen durch Schweißung kraftschlüssig verbunden.
Der hochwertige Isoliersteg verbindet die Halbschalen der Profile kraft- und formschlüssig; er hält den kurzfristigen Temperaturerhöhungen während der Schweißung stand.
Gläser und/oder Füllungen von 34 mm bis 56 mm können eingesetzt werden.
Innen und außen flächenbündige Türflügel mit umlaufender Schattenfuge 5 mm breit.
Doppelte, dreiseitig umlaufende Anschlagdichtung. Übergang zur automatischen Senkdichtung ohne Einsatz von speziellen Dichtstücken oder einer Kunststoffschwelle.
Thermische Isolationsebene innerhalb der gesamten Konstruktion, auch in Eck und Sprossenbereichen, durchgehend. Keine Wärmebrücken im Bereich der Schloss- und Beschlägegarnituren.
Die Verglasung und/oder Ausfachungen werden zwischen Vorlegeband mit
dauerelastischer Dichtmasse gehalten.
Die Verglasung der Glasausschnitte / Füllungen wird mit einseitiger
Aluminium-Glasleiste durchgeführt.
Klassifizierung nach DIN EN 12400 (Dauerfunktion)
Stahlrahmentüren: Klasse 8 (höchste Klasse).
Klassifizierung nach EN 1192 (Mechanische Festigkeit)
Stahlrahmentüren: Klasse 4 (höchste Klasse).
Profilbautiefen:
Blendrahmen, Pfosten, Riegel 80 mm
Flügelrahmen (Tür) 80 mm
Profilansichtsbreiten:
Flügelrahmen (Tür) 85 mm
Sockelprofil (Tür) 100 mm
Sockelprofil (Seitenteil) 100 mm
Hochwärmegedämmtes Stahltürprofilsystem mit 80 mm Grundbautiefe
Brandschutz Stahltürprofilsystem mit 70 mm Grundbautiefe Produkt der Planung: Jansen, Janisol 2 EI30 o.glw.
Anforderung: In Anlehnung RC2 nach DIN EN 1627
Konstruktionsmerkmale:
Das thermisch getrennte Stahlsystem besteht aus zwei kaltgewalzten Stahl-Halbschalen und durchgehenden, glasfaserverstärkten Isolatoren. Die hochwertigen Isolierstege verbinden die Halbschalen der Profile kraft- und formschlüssig. Kurzfristigen Temperaturerhöhungen während der Schweißung halten diese ohne Abschmelzen oder Abbrennen Stand. Der Nachweis betreffend Schubverbund gemäß EN 14024 ist zu erbringen. Alle Eck- und T-Verbindungen sind durch Schweißungen kraftschlüssig zu verbinden. Die sichtbaren Schweißstellen sind sauber zu verschleifen. Die Türflügel- und Rahmenprofile weisen eine Körperbreite von 25mm, 50mm oder 85mm (ohne Anschläge) auf. Innen und außen flächenbündige Türflügel mit umlaufender Schattennut von 5 mm und doppelte umlaufende Anschlagdichtung. Je nach Ausführung im Schwellenbereich ohne/mit Anschlag oder mit einer bzw. zwei Dichtungen.
Es dürfen nur geprüfte, zum System gehörende Beschläge eingesetzt werden. Dies ist für die Erfüllung der Kennzeichnung verbindlich.
Der Einbau der Füllelemente erfolgt beidseitig mit EPDM Dichtungen oder mit Distanzbändern und geeigneter dauerelastischer Dichtmasse. Die Vorschriften der Glashersteller müssen beachtet werden. Der Einsatz der Füllelemente in die Konstruktion wird mit ein- oder zweiseitiger Glasleiste durchgeführt.
Mechanische Festigkeit nach EN 1192 Kl 4
Profilbautiefen:
Blendrahmen, Pfosten, Riegel: 70 mm
Flügelrahmen (Tür): 70 mm
Profilansichtsbreiten:
Flügelrahmen (Tür) 85 mm
Sockelprofil (Tür) 100 mm
Sockelprofil (Seitenteil) 100 mm
Brandschutz Stahltürprofilsystem mit 70 mm Grundbautiefe
Beschläge Stahl-Rohrrahmentüren Die Anordnung der Türbänder ist unter Berücksichtigung der Lastannahmen sowie nach den Richtlinien des Systemherstellers vorzusehen.
Sollen aus formalen Gründen zusätzliche Türbänder eingesetzt werden, so werden diese in den nachfolgenden Beschreibungen besonders erwähnt.
Außentüren 3 Stück Pro Flügel:
Es sind zweiteilige 3D Edelstahl-Anschraubbänder der Gebrauchsklasse 4 nach DIN EN 1935, Korrosionsbeständigkeit der Klasse 4 nach DIN EN 1670, Bandklasse 14 nach DIN EN 1935, Abmessung 20 x 180 mm, einzubauen. Die gesamte Technik für die sichere Verankerung ist im Türfalz und unsichtbar im Rahmen angeordnet. Ohne den Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung - in der Höhe bis 4 mm und seitlich so wie der Dichtungsandruck bis 1,5 mm - vorgenommen werden.
Es sind systemkonforme Schlösser und Zubehörteile einzusetzen. Die Stulpbleche der einzusetzenden Schlösser und die Schließbleche müssen aus Edelstahl oder korrosionsgeschütztem Material bestehen. Bei isolierten Konstruktionen dürfen durch den Schloss- Stulp oder die Zubehörteile keine Wärmebrücken entstehen.
Notausgangsverschlüsse:
Ein Notausgangsverschluss muss so gebaut sein, dass er die Tür von der Innenseite mit einer einzigen Handbetätigung innerhalb 1 Sekunde freigibt, ohne dass ein Schlüssel oder eine vergleichbare Vorrichtung erforderlich ist. Die Sicherheitsmerkmale des Beschlages müssen den Forderungen nach DIN EN 179 entsprechen.
System-Zubehör:
Zubehörteile wie Zylinder-Rosetten, Drückerstifte, Befestigungszubehör etc. werden in den folgenden Beschreibungen nicht besonders erwähnt; diese Zubehörteile sind jedoch in jedem Fall mitzuliefern.
Türbänder gemäß den anerkannten Regeln der Technik
Es sind geprüfte Bänder nach der Norm EN 1935 für einachsige Bänder in der Bandklasse 14 (Gebrauch: sehr stark, mit 200 kg Flügelgewicht), der Gebrauchsklasse 4 (sehr starker Gebrauch: häufiger und heftiger Gebrauch) zur Aufnahme der zu erwartenden Kräfte und Belastungen, 3 dimensional verstellbar als Anschraubbänder einzusetzen.
Alle Rahmentüren haben den gleichen Türbandtyp, um die Einstellung bzw. Wartung effizient ausführen zu können.
Der Nachweis ist durch ein Prüfzeugnis einer anerkannten Stelle und einem Datenblatt für die Einstellbarkeit nachzuweisen.
-Zwängungsfreies Öffnen beim Betätigen des Drückers am Standflügel bei Vollpaniktüren nach DIN EN 179-Punkt 3.20 und A.5:
Bei 2-flg. Türen mit Vollpanik nach der DIN EN 179 kann es zu Zwängungen im Stulp-Bereich kommen, wenn die Türen mit dem Drücker am Standflügel geöffnet werden.
Es ist ein Nachweis für ein zwängungsfreies Öffnen der folgenden Türentypen zu erbringen:
Außentüren (auch dicht- und selbstschließend)
In Verbindung mit den entsprechenden Rollentürbändern, wie sie im LV beschrieben und gefordert sind.
Die vorgegebenen Flügel- und lichten Durchgangsbreiten aus dem LV und den Zeichnungen sind zwingend einzuhalten.
Beschläge Stahl-Rohrrahmentüren
Betätigung Türen mit und ohne Antipanik Türdrücker
Türdrücker Edelstahl, gebogenes Rundrohr, U-Form, ovale Rosetten
Türdrücker Handhabe zylindrisch ca. Ø 20 mm,
Länge ca.145 mm, gekröpft ca. 156mm
Drückerhalslänge ca. 70mm, gekröpft ca. 80mm
Return ca. 55 mm
Ausführung entsprechende den jeweiligen Anforderungen
(Brandschutz, Einbruchschutz, DIN 179, etc.)
Bandseite
Bandgegenseite
Türknauf, Edelstahl, ovale Rosette
Griffstange, Edelstahl, türhoch, Durchmesser 40 mm, Wandstärke 4 mm, inkl. Halter
Betätigung Türen mit und ohne Antipanik
Zusatzkomponenten bei RC-Anforderung Bei Türen mit RC-Anforderung sind folgende Komponenten zusätzlich zu verwenden:
Sicherungsbolzen, Falzluftbegrenzer, Anbohrschutz, Riegelschutz entsprechend des Systemprüfzeugnisses
Profilzylinder mit Bohr- und Ziehschutz, Klasse 2 nach DIN 18252 und Aufbohrschutz.
Stahlrahmentüren mit Notausgangsverschluss gemäß DIN 179 in Verbindung mit Glasfüllungen und/oder schwellenloser Ausführung (0-Schwelle) können die Anforderungen der Einbruchwiderstandsklasse RC2 nicht vollumfänglich erfüllen und sollen nur lediglich in Anlehnung an RC2 ausgeführt werden.
Zusatzkomponenten bei RC-Anforderung
Automatische Antriebe Türen ASR A1.7 Drehtürantriebe- Automatik Schiebetüren Automatische Antriebe für Türen
Das maximal zulässige Flügelgewicht ist abhängig von der Türflügelbreite (siehe Unterlagen des Systemgebers).
Unabhängig von Türflügelgewicht und Türflügelbreite ist bei Verwendung von Drehtürantrieben ein zusätzliches Türband direkt unter dem oberen Türband anzubringen um die auftretenden Kräfte abzutragen.
Die Verwendung von verdecktliegenden Türbändern ist z.Z. nicht zugelassen.
Ggf. sind Türanschlagpuffer einzusetzen die ein >Überdrehen< der Türflügel verhindern.
Automatische Antriebe Türen ASR A1.7 Drehtürantriebe- Automatik Schiebetüren
BT 920 Beschlag für 2-flügelige Außentür nach DIN EN 179 als Teilpanik Türbänder gemäß Beschreibung und entsprechend den zu erwartenden Lasten.
Schloß incl. Zubehör:
Mehrfachverriegelungsschloss mit Panikfunktion (Teilpanik)
Stulp, Riegel und Falle, vernickelt, vorgerichtet für Profilzylinder mit Wechsel, Edelstahl-Stulp, Riegel und Falle vernickelt, vorgerichtet für Profilzylinder. Dornmaß: 80 mm. Schließplatte.
Betätigung Gangflügel:
Innen: Turnhallenmuschelgriff nach DIN EN 179. Der Muschelgriff ist mit einem ca. 20 x 30 mm Vierkantprofil zu unterfüttern, damit ein ca. 50 mm dicker Prallschutz aufgebracht werden kann.
Außen: Edelstahlknauf
Betätigung Standflügel:
Falztreibriegel mit einer Verriegelung noch oben und unten
Türschließer in dem Gangflügel:
Integrierter Türschließer mit Gleitschiene, Schließergröße entsprechend der Türflügelbreite.
Schließfunktion: E
Sicherheitsklasse: RC 2
BT 920 Beschlag für 2-flügelige Außentür nach DIN EN 179 als Teilpanik
BT 940 Beschlag für 1-flügelige Außentür nach DIN EN 179 Panik Türbänder: gemäß Beschreibung und entsprechend den zu erwartenden Lasten.
Schloß incl. Zubehör:
Selbstverriegelndes Schloss mit mind. 3 Fallenriegeln, Panikfunktion und gesicherter Fallenfeststellung.
Stulp, Riegel und Falle, vernickelt, vorgerichtet für Profilzylinder mit Wechsel, Edelstahl-Stulp, vorgerichtet für Profilzylinder. Dornmaß: 80 mm. Schließplatte.
Betätigung Gangflügel:
Innen: Türdrücker aus Edelstahl V4A mit Hochhaltefeder,
Innen und außen: Türgriff aus Edelstahl V4A, gebogene Griffstange aus Edelstahl, Durchmesser
40 mm, Wandstärke 4 mm, incl. Halter und Befestigung, vertikal über die gesamte Flügelhöhe, mit einer Stahlflacheinlage im Profil zur Befestigung.
Türschließer auf dem Gangflügel:
Obentürschließer mit Gleitschiene, Schließergröße entsprechend der Türflügelbreiten,
mit einem stark abfallenden Öffnungsmoment.
Geeignet für ein Öffnungsdrehmoment von 47 Nm nach der DIN 18040 und SPEC 1104
Oberflächen: beschichtet in Türfarbe
Schließfunktion: E
Sicherheitsklasse: RC 2
BT 940 Beschlag für 1-flügelige Außentür nach DIN EN 179 Panik
BT 960 Beschlag für 2-flügelige Außentür nach DIN EN 179 als Vollpanik Türbänder: gemäß Beschreibung und entsprechend den zu erwartenden Lasten, jedoch als vollkommen verdeckt liegende Bänder, 3D verstellbar.
Schloss incl. Zubehör:
Mehrfachverriegelungsschloss mit Panikfunktion (Vollpanik)
Stulp, Riegel und Falle, vernickelt, vorgerichtet für Profilzylinder mit Wechsel, Edelstahl- Stulp, Riegel und Falle vernickelt, vorgerichtet für Profilzylinder. Dornmaß: 80 mm. Schließplatte.
Betätigung Gangflügel:
Innen: Türdrücker aus Edelstahl V4A mit Hochhaltefeder,
Außen: Knauf aus Edelstahl V4A
Betätigung Standflügel:
Panikgegenkasten, Umlenkgetriebe und Edelstahldrücker auf 1.500 mm Höhe
Mitnehmerklappe im Farbton der Tür farbbeschichtet
Schaltschloss, Treibstangen, Treibstangenführung, Bodenbuchse und Befestigungsmaterial.
Türschließer Gang- und Standflügel:
Obentürschließer mit Gleitschiene und Schließfolgeregelung, Schließergröße entsprechend der Türflügelbreiten,
mit einem stark abfallenden Öffnungsmoment.
Geeignet für ein Öffnungsdrehmoment von 47 Nm nach der DIN 18040 und SPEC 1104
Oberflächen: beschichtet in Türfarbe
Schließfunktion: E
Sicherheitsklasse: RC 2
BT 960 Beschlag für 2-flügelige Außentür nach DIN EN 179 als Vollpanik
Beschläge Türen Zubehör
Beschläge Türen Zubehör
BT 751 Magnetschalter-Set Wechsler (für Drehtürantrieb) zur elektronischen Öffnungsüberwachung von Türen.
Ausführung als:
- Zur Rückmeldung an Drehtürantrieb oder Fluchttürsteuerung
- Ausführung: verdeckt liegender Einbau
- Falzmaß der Tür von 15 mm - 17 mm
- speziell abgestimmt auf das Profilsystem
- Inklusive Zuleitung, Länge 6 m
- Wechselkontakt
BT 751 Magnetschalter-Set Wechsler (für Drehtürantrieb)
BT 752 Riegelschaltkontakt Riegelschaltkontakt zur Überwachung des Hauptriegels von 1- oder 2-tourigen Schlössern mit oder ohne E-Öffner.
Riegelschaltkontakt zur Überwachung des Nebenriegels von Mehrfachverriegelungen und Mehrfachverriegelungen mit E-Öffnerfunktion.
Zur Rückmeldung an Einbruchmelde- oder Gebäudeleittechnikanlagen.
Ausführung als:
- Schließer
- Inklusive Zuleitung, Länge 6 m
- Montageort: Profilintegriert
- Montageart: Clipsmontage
BT 752 Riegelschaltkontakt
Kipp-Beschläge Fenster, nach innen öffnend Nachfolgend werden die einzusetzenden Beschläge in ihrer Grundausstattung beschrieben für:
Stahlkippflügel, Kipp-Beschlag und Kippflügelscheren
Unter Berücksichtigung der Lastannahmen sind Zusatzteile wie zusätzliche Bänder und Verriegelungen sowie zusätzliche Scherenbefestigungen nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers einzusetzen.
Kipp-Beschläge Fenster, nach innen öffnend
BF 301 Oberlicht-Beschlag 0L-320, mit Elektroantrieb Oberlichtbeschlag mit 2 querliegenden Scheren, Öffnungsweite 320 mm,
für Kippflügel einwärts öffnend,
mit Elektroantrieb 230 V AC für Gruppenschaltung über 1 Bedienstelle,
Schere mit Sicherheitsknopf,
Gestänge mit LM-Profil abgedeckt,
Motormontage: vertikal seitlich
Flügelbreite: bis 1.400mm (2 Scheren)
Flügelhöhe: 600 mm
Farbton: silberfarbig
BF 301 Oberlicht-Beschlag 0L-320, mit Elektroantrieb
Verglasungen / Ausfachungen Die nachfolgende Beschreibung stellt eine allgemeine Regelung für die Lieferung und das Einsetzen der Verglasung in
Stahl-Bauelemente dar.
Die in den Leistungstexten angegebenen Abmessungen beziehen sich auf die Stahl-Elemente.
Die Kosten für die Ermittlung der Glasmaße sind in die Angebotspreise einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau, einschließlich der dicht auszuführenden Eckausbildungen und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind alle erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflager und Klotzungsbrücken.
Die Dicken der Einzelscheiben sind unter Berücksichtigung der Scheibengrößen und der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des Glas-Herstellers zu ermitteln.
Es folgt die Beschreibung der für die Ausführung geplanten Glastypen. In den Positionsbeschreibungen wird dann jeweils nur die Kurzbezeichnung des zum Einsatz kommenden Glastyps (GT) genannt.
Die Eignung der vorgeschlagenen Glasaufbauten ist für den jeweiligen Anwendungsfall hinsichtlich Glasarten, Glasdicken und Abmessungen vom Auftragnehmer zu prüfen.
Dies trifft insbesondere auf die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung, die Vorschriften der Gemeindeunfallversicherung und der Bau-Berufsgenossenschaften oder sonstige, anzuwendende Vorschriften zu.
Verglasungen / Ausfachungen
GT 110 Wärmeschutz-Iso-Glas, P4A / VSG Glasaufbau mit thermisch verbessertem Randverbund als TPS in schwarz
Glasart außen: P4A ca. 12 mm
SZR 10 mm Gasfüllung: Argon
Glasart mitte: ESG 5 mm (oder nach statischen Anforderungen
SZR 10 mm Gasfüllung: Argon
Glasart innen: VSG ca. 10 mm
Technische Daten:
Ug-Wert: 0,6 W/m²K
Der angegebene Ug-Wert nach DIN EN 673.
GT 110 Wärmeschutz-Iso-Glas, P4A / VSG
GT 516 EI30 Brandschutzglas nach EN 1634-1, Iso-Glas Technische Daten:
Gesamtenergiedurchlässigkeit g: 55 %
Ug-Wert: 0,7 W/m²K
Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet.
Dicke gesamt: 46 mm
GT 516 EI30 Brandschutzglas nach EN 1634-1, Iso-Glas
PF Ausfachungen (Paneele) Für die Lieferung und den Einbau von Ausfachungen gilt sinngemäß die im Abschnitt Verglasung näher beschriebene Regelung.
Die in der nachfolgenden Beschreibung der Paneele gemachten Angaben zu den einzusetzenden Werkstoffen und deren Querschnitt sind formale Mindestanforderungen. Die vorgegebenen Stoffe sind vom Auftragnehmer auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen. Die in den >ZTV< gemachten Angaben zum Wärmeschutz, Schallschutz und Brandschutz, sowie die für diese Bereiche geltenden DIN-Normen sind zu berücksichtigen.
Der Dämmkern der Paneele ist in jedem Fall in druckfester Ausführung und/oder mit einem druckfesten Einleimer auszuführen.
Kommt als Dämmkern Mineralwolle zur Ausführung, so ist diese in stehender Faser und mit zusätzlicher mechanischer Sicherung gegen Absacken zu verarbeiten.
Die beschriebenen Paneele müssen nach dem Stand der Technik dampfdiffusionsdicht ausgebildet sein. Durch konstruktive Maßnahmen muss verhindert werden, dass eine Durchfeuchtung sowie eine mechanische Zerstörung des Dämmstoffes eintritt.
Die Oberflächenveredelung der Aluminium-Verbundpaneele ist, wenn in den Positionsbeschreibungen nicht anders angegeben, gemäß der Beschreibung in den >>Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen<< auszuführen.
PF Ausfachungen (Paneele)
PF 1 Verbundpaneel Innenschale: Aluminiumblech Dicke: 3mm
Außenschale: Aluminiumblech Dicke: 3mm
Dämmkern aus XPS/ PUR Dicke: ca. 40mm
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit Lambda </= 0,035 W/mK
nach DIN EN 13162, Anwendungsgebiet nach DIN V 4108-10
PF 1 Verbundpaneel
PF 5 Verbundpaneel EI30 Innenschale: Aluminiumblech Dicke: 3mm
Außenschale: Aluminiumblech Dicke: 3mm
Dämmkern aus Dämmkern aus Brandschutzplatten und Wolle: ca. 40mm
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit Lambda </= 0,06 W/mK
nach DIN EN 13162, Anwendungsgebiet nach DIN V 4108-10
PF 5 Verbundpaneel EI30
Baukörperanschluss Vorwandmontagesystem Die Bauelemente sind mit einem 4-seitigen (oben, unten seitlich) Vorwandmontagesystem mit bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis, nach EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) zu montieren.
Der Baukörperanschluss des Vorwandmontagesystem ist nach den Einbaurichtlinien des Systemgebers zu planen und umzusetzen. Der Anschluss des Türelementes an das Vorwandmontagesystem ist nach den anerkannten Regeln der Technik zu planen und auszuführen. Der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M, Stand 2024-03, ist zu berücksichtigen.
Grundsätzlich gilt:
Alle bauphysikalischen Einwirkungen durch Raum- und Aussenklima, alle einwirkenden Kräfte aus den
Bauelementen selbst und den üblichen Bauwerksbewegungen, sind zu berücksichtigen.
Die Anschlussausbildung muss den Anforderungen des Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden.
Die Ausführungsplanung ist vor Montagebeginn dem Bauherren zu übergeben.
Türmontage in der Dämmebene von Fassaden
Die Türmontage erfolgt aus bauphysikalischen Gründen in der Dämmebene des Baukörpers.
Anforderungen an das Vorwandmontagesystem
Es ist ein in sich geschlossenes Vorwandmontagesystem zu verwenden. Alle inkludierten
Systembestandteile müssen zwingend mit den üblichen Hinterwandbaustoffen und Fassadendämmstoffen, ohne Zusatzbehandlung, verträglich sein. Recyclat-Baustoffe sind zwingend zu vermeiden.
Materialeigenschaften Mindestanforderung
Materialeigenschaft Mindestanforderung
Wärmeleitfähigkeit DIN EN ≤ 0,0374 W/mK
12667:2001-05 Nennwert ƛ10
Druckspannung (2%) Stauchung ≥ 1.435 kPa
DIN EN DIN EN 13163:2017 / EN
826:2013-05
Wasserdampfdiffusionswiderstan ≥ 228 µ
dszahl DIN EN 12086
Biegefestigkeit DIN EN 12089 ≥ 2490 kPa
Scherfestigkeit DIN EN ISO ≥ 0,217 N/mm²
14130
Brandverhalten Klasse E
DIN EN 13501-1:2019-05
Alterungsbeständigkeit: fäulnisbeständig, unverrottbar
Wasseraufnahme bei 28 Tage ≤ 0,5 Vol-%
Unterwasserlagerung DIN 12087
Verträglichkeit mit üblichen gegeben, außer Lösungsmittel,
Baustoffen lösungsmittelhaltige Stoffe
und Stoffe, die nicht
polystyrolvertraglich sind
Das untere, quer durchlaufende Systemprofil ist als durchlaufende Basiskonstruktion auszubilden. Eine formschlüssige Profilkopplung ist zulässig. Eine Abdichtung untereinander ist vorzunehmen und wird nachweislich verlangt. Das Montagesystem ist lot-, flucht- und maßgerecht am Baukörper zu montieren.
Die zulässigen Toleranzen des Rohbaus sind auszugleichen.
Das Vorwandmontagesystem soll alle, aus den Bauelementen eingetragenen Kräfte aufnehmen und in den Verankerungsgrund übertragen. Eine mechanische Befestigung im tragenden Baukörper wird verlangt.
Die Befestiger müssen zur angebotenen Montagezarge systemkonform sein. Pastöse Abdichtungen der Montageprofile zum Baukörper und untereinander sind systemkonform auszuführen.
Die Gesamtkonstruktion (VWMS und Tür) ist vor dauerhaften Schäden durch die Erhöhung der Materialfeuchte, z.B. durch den unplanmäßigen Feuchteeintritt oder ablaufendes Wasser vor Fertigstellung der Fassadenbekleidung, zu schützen.
Ausführungsforderungen an die Türabdichtung im Vorwandmontagesystem
Die Befestigung der Türen im Vorwandmontagesystem erfolgt mit vom Systemgeber benannten Rahmenfixschrauben (Ø 7,5mm) in geeigneter Länge.
Seitlich und oben erfolgt die Abdichtung mittels systemkonformen Multifunktionsband. Unten erfolgt eine Fugenausbildung mit Verklotzung. Die Abdichtung erfolgt außen mit feuchteaktiver, systemkonformer Folie.
Befestigung im Vorwandmontagesystem:
Die kraftweiterleitende Befestigung vom Blendrahmen in das Vorwand-Profil ist mittels der
systembenannten Zwillingsverschraubung durch den Blendrahmen in das Vorwand-Profil auszuführen.
Die notwendige zu planende und auszuführende Befestigung ist auf Grundlage der im LV
angegebenen Bemessungswindlast, der Konstruktionsmerkmale der Bauelemente, deren Lage in der
Fassadenansicht sowie der anzusetzenden Sonderlast >Personenanprall< zu ermitteln. Die
Befestigungsplanung/-ausführung ist auf Grundlage der Montageanleitung für absturzsichernde
Bauelemente vorzunehmen. Besonderes Augenmerk ist auf die Einhaltung der, durch den Systemgeber
vorgegebenen, Randabstände zu legen.
Abhängig von der Geometrie der Bauelemente werden die Befestigungspositionen der
Zwillingsverschraubung auf die Vorgaben der absturzsichernden Einrichtung (am Bauelement montiert)
angepasst. Vorrang haben die Angaben aus deren bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis.
Die in den Wandbaustoff eingreifende Befestigung des Vorwandmontagesystem
(systemzugehörigen Rahmenfixschraube) ist in seiner Einschraubtiefe und Randabstand
auf den vorhandenen, tragenden Wandbaustoff abzustimmen (Einhaltung der Herstellervorgaben).
Die mitragende Abdichtung zwischen Wandbaustoff und Zargenprofilen ist zwingend gemäß den
Systemvorgaben (Montageanleitung) vorzunehmen. Sinngleich gilt das für die Abdichtung der
Zargenprofile untereinander.
Sonderbeanspruchung (Einwirkung von Sonderlasten durch Klasse der RC-Anforderung nach EN DIN 1627)
Die Befestigungsplanung/-ausführung ist auf Grundlage der Montageanleitung für einbruchhemmende Bauelemente vorzunehmen, besonderes Augenmerk ist auf die Einhaltung der durch den Systemgeber vorgegebenen Abstände zu legen.
Die baustoffeingreifende Befestigung mittels der systemzugehörigen Rahmenfixschraube ist auf den tragenden Wandbaustoff unter Einhaltung der Herstellervorgaben bzgl. Randabstand zum tragenden Wandbaustoff, Bohrtiefe und Einschraubtiefe abzustimmen.
Die Rahmenmaterialien sind zur Aufnahme der justierbaren Schraube gemäß den Herstellervorgaben so vorzubohren, dass keine den Blendrahmen innenseitig durchdringenden Bohrungen ersichtlich sind. Die Position der Türen in der Laibung wird mittels Justierwerkzeug exakt eingestellt.
Lastabtragende Unterkonstruktion (z.B. Montageklötze) sind unterhalb aller senkrechten Stäbe (bei lichten Öffnungsbreiten >1 m auch mittig) zu positionieren. Seitliche Distanzklötze werden nicht benötigt (Ausnahme: Hinterfütterung der Schließbleche bei Außentüren).
Ein Standsicherheitsnachweis (prüffähige Statik) durch einen Tragwerksplaner (Statiker) wird für diese Befestigungsanforderungen nicht benötigt. Der Auftragnehmer dokumentiert gegenüber dem Bauherren auf Verlangen, spätestens mit seinem Abnahmebegehren:
- die Eignung des Befestigungssystems mittels Eignungsnachweis per gutachterlicher Stellungnahme durch ein anerkanntes Prüfinstitut
- die Produktdatenblätter des Befestigungssystems
- die Montageanleitung einbruchhemmender Bauelemente des Befestigungssystems
- die Montagedokumente zur Ausführung
Bauökologische Materialanforderungen:
- DGNB – Materialanforderungen – Qualitätsstufe 3
- QNG-Anforderungskatalog (Anhangdokument 313)
- QNG-Handbuch (Anlage 3)
z.B. Montagekleber und Dichtstoffe: Einhaltung der Anforderungen der DGNB Qualitätsstufe 3,
Kriterienmatrix Zeile 13: Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 %
und- halogenierte Treibmittel < 0,1 %, und - EMICODE, EC1, EC1PLUS, EC1-R oder EC1PLUS-R oder
- VOC < 1 %
Nachweisführung
Der Bieter dokumentiert vor der rechtskräftigen Auftragsvergabe an den Bauherren:
- bauaufsichtlich anerkannten Verwendbarkeitsnachweis - ETA (Europäisch Technische Bewertung) des Vorwandmontagesystems
- Technische Datenblätter aller Systemkomponenten
- Technische Datenblätter aller angebotenen Montagematerialien
- Nachhaltigkeitsdokumente (Cradle to Cradle, EMICODE®, EPD Umwelt-Produktdeklaration)
- Prüfbericht Einbruchhemmung
Baukörperanschluss Vorwandmontagesystem
AS 104 und AO 104 Anschluss seitlich/ oben, mit Vorbauzarge Der Einbau der Elemente erfolgt, bevor die äußere hinterlüftete Fassadenbekleidung montiert wird.
Das Element ist vor der tragenden Holzkonstruktion (Brettsperrholz/ Brettschichtholz) in der Dämmebene mit der zuvor beschriebenem >>Baukörperanschluss Vorwandmontagesystem<< (seitlich und oben) einzubauen.
Auf der Außenseite ist ein F-förmiges Anschlussprofil incl. U-Dichtungsprofil für die spätere Anbindung der Fassadenbekleidung auf dem Blendrahmen zu montieren.
DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und
QNG Plus-Anforderung, Anhangdokument 313 beachten!
AS 104 und AO 104 Anschluss seitlich/ oben, mit Vorbauzarge
AS 105 und AO 105 Anschluss seitlich/ oben, ohne Vorbauzarge Der Einbau der Elemente erfolgt, bevor die äußere hinterlüftete Fassadenbekleidung montiert wird.
Das Element ist direkt zwischen die tragenden Holzkonstruktion (Brettsperrholz/ Brettschichtholz)
seitlich und oben ohne Vorbauzarge einzubauen.
DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und
QNG Plus-Anforderung, Anhangdokument 313 beachten!
AS 105 und AO 105 Anschluss seitlich/ oben, ohne Vorbauzarge
AU 201 Anschluss unten Der Anschluss unten im Bereich der Türen ist mit einer zum Tür-System gehörenden Bodenschwelle auszustatten.
Die Art der Bodenschwelle ist in den einzelnen Positionen genauer beschrieben.
Die Höhe des Fußbodenaufbaues beträgt im EG ca. 250mm und in den Obergeschossen 130mm.
Die Montageebene liegt vor der Wand inklusive systemkonformer Verklebung und statisch notwendiger Verschraubung.
Zuerst ist unten ein quer durchlaufendes Vorbauzargenprofil incl. ggf. erforderlicher Stützkonsolen als durchlaufende, statisch tragende Basiskonstruktion auszubilden.
Im Fußpunkt der Türkonstruktion ist ein Sockeldämmprofil systemkonform mit dem verwendetem Vorwandmontagesystem bestehend aus thermoplastischem Kunststoff o. glw., mit beidseitiger stabiler Deckschicht zur thermischen Trennung und vertikalen Lastabtragung oberhalb des Vorbauzargen-System anzuordnen.
Das Sockeldämmprofil ist mit Winkel-Konsolen auszusteifen.
Weiterhin ist innen eine Dichtungsfolie an die Basiskonstruktion anzubinden und am Baukörper zu verkleben.
Auf der Innenseite ist die Basiskonstruktion für den Anschluss der bauseitigen Fußbodenkonstruktion vorzurichten. Das Sockeldämmprofil ist auf den Aufbau der anschließenden Basis-/ bzw. Schwellenprofile abzustimmen.
Die Abdichtung außen erfolgt durch Gewerk Fassade.
DGNB-Materialanforderungen (Qualitäts-Stufe 3) und
QNG Plus-Anforderung, Anhangdokument 313 beachten!
AU 201 Anschluss unten
Positionsbeschreibungen (formale Regelungen) Die in den nachfolgend beschriebenen Positionen aufgeführten Leistungen sind gemäß der >ZTV<, sowie den Vorbemerkungen und den vorgestellten technischen Beschreibungen auszuführen.
Alle Positionen sind als komplette, in sich geschlossene und voll funktionsfähige Leistungen anzubieten.
Notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung schriftlich dem Angebot beizufügen.
Sind Elemente für den Transport zu groß, sind diese aus Transportgründen zu koppeln.
Koppelungen: Horizontal oder Vertikal. Die Koppelungen sind mit 2 x 30 mm Kammermaßprofilen plus Anschlag/Glasleiste zu realisieren.
Positionsbeschreibungen (formale Regelungen)
09.01 Außentüren
09.01
Außentüren
09.02 Nachweispflicht u. Dimensionierung
09.02
Nachweispflicht u. Dimensionierung