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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Ma ß nahme Neubau Mittelstufenhaus
Freie Waldorfschule Erfurt
Dorstbornstra ß e 5
99094 Erfurt-Bischleben
Angebot f ü r Los 01 Rohbauarbeiten
Bieter
Firmenstempel
_________________________________________________________________________
Auftraggeber Freie Waldorfschule Erfurt
Dorstbornstra ß e 5
99094 Erfurt - Bischleben
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
0. LEISTUNGSBESCHREIBUNG LEISTUNGSBESCHREIBUNG LOS 01 Rohbauarbeiten
Das nachfolgende Leistungsverzeichnis beinhaltet die Ausschreibung der Gr ü ndungsarbeiten, die Verlegung der Grundleitung unter dem Geb ä ude einschl. eines Anschlussschachts, sowie die Erdungsanlage und die Baustelleneinrichtung.
- Leistungen der allgemeinen Baustelleneinrichtung
- Leistungen der eigenen Baustelleneinrichtung (einzurechnende Nebenleistung)
- Erdaushub f ü r die Gr ü ndungsarbeiten, tlw. mit Entsorgung der Aushubmaterialien
- Einbau einer Tragschicht mit Frostschutzqualit ä t unter der Bodenplatte
- Tiefergr ü ndung unter den Streifenfundamenten
- Stb-Streifenfundamente
- Stb-Bodenplatte
- Betonsockel unter den Holzrahmenelementen
- Abdichtung der Fundamente und Bodenplatte
- Hinterf ü llung der Gr ü ndungsbauteile
- Leerrohrsystem f ü r Hausanschl ü sse
Folgende Planunterlagen werden dem Leistungsverzeichnis als Kalkulationsgrundlage ausschlie ß lich in digitaler Form beigef ü gt:
Pl ä ne:
E1 Technische Erschlie ß ung - 18.07.2026 M 1:50
E2 Technische Erschlie ß ung - EG - 18.07.2026 M 1:100
G1.1 Gr ü ndung - 18.07.2026 M 1:50
G 1 Grundriss EG 18.07.2026 M 1:50
L-1 Lageplan_Neubau Mittelstufenhaus - 25.06.2026 M 1:1000
L-2.2 Lageplan MSH mit Baustelleneinrichtung - 25.06.2026 M 1: 400
L-4.1 Technische Erschlie ß ung - 25.06.2026 M 1:250
L-4.2 Technische Erschlie ß ung Schulgel ä nde - 25.06.2026 M 1:250
L-BF Lageplan MSH Baumf ä llungen - 28.04.2026 M 1:250
LT-2 Schnittstellen der Planung - M 1:250
SL2D1 L ä ngsschnitt zw. D u.E_Detail - 18.07.2026 M 1:20
SL2 L ä ngsschnitt zwischen Achse A und E - 18.07.2026 M 1:75, 1:20
SQ1.1 Schnitt bei Achse 2 - 18.07.2026 M 1:50
SQ1 Schnitt bei Achse 2: Ü bersicht - 18.07.2026 M 1:50
WP-2 W ä rmepumpe Fundamentplan - 25.06.2026 M 1:200
Anlagen
G25-149 Geotechnischer Bericht vom 23.09.2025 (Baugrundgutachten)
G25-149-S Nachtrag zum geotechnischen Bericht / Abschnitt 8: Altlasten / Abfall vom 08.10.2025
0. LEISTUNGSBESCHREIBUNG
1. ANGABEN ZUR BAUSTELLE 1. ANGABEN ZUR BAUSTELLE
1.1. LAGE DER BAUSTELLE UND DEREN UMGEBUNG, VERKEHRS- UND ZUFAHRTSBEDINGUNGEN
Adresse Bauort:
Freie Waldorfschule Erfurt e.V
Dorstbornstra ß e 5
99094 Erfurt
Die Baustelle liegt in Bischleben, einem Ortsteil der Landeshauptstadt Erfurt, ca. 6 km s ü dwestlich des Stadtzentrums. Die Zufahrt zum Baugel ä nde erfolgt ü ber die n ö rdlich gelegene Stra ß e "Zum Kalkh ü gel". Das Schulgel ä nde verf ü gt auf der Stra ß e "Zum Kalkh ü gel" ü ber drei Zufahrten. Eine der Zufahrten dient ausschlie ß lich der Andienung der Baustelle. Diese Zufahrt ist ü ber ein zweifl ü gliges Tor gesichert.
Das Baufeld ist direkt mit Fahrzeugen zu erreichen, es besteht jedoch f ü r LKW keine Wendem ö glichkeit, es muss r ü ckw ä rts wieder rausgefahren werden. Au ß erdem ist zu beachten, dass sowohl die Einfahrt zurStra ß e "Zum Kalkh ü gel" und insbesondere die Einfahrt in das Schulgel ä nde rechtwinklig von relativ schmalenStra ß en erfolgt. Eine Zufahrt somit mit sehr langen Fahrzeugen nicht m ö glich ist.
Der Baustellenbereich ist durch Bauz ä une vom Schulgel ä nde abzutrennen. Teilweise sind bereits Bauz ä une vorhanden. Diese trennen bereits einen Teilbereich der zuk ü nftigen BE-Fl ä che vom Schulgel ä nde ab.
Der Zugang zum benachbarten Holzkontor ist nicht eingefriedet. Das Baufeld wird auch w ä hrend der Bauarbeiten zu den gewerblichen Nachbarn nicht durch Bauzaun abgegrenzt.
Das neu zu errichtende Mittelstufenhaus wird als freistehendes Geb ä ude n ö rdlich des Unterstufenhauses angeordnet. Zuk ü nftig soll an dieses Mittelstufenhaus die neue Sporthalle anschlie ß en.
Das Baufeld ist im Grunde eben mit geringf ü gigen Erhebungen im Bereich der bereits gef ä llten B ä ume. Zu angrenzenden Bereichen (Holzkontor) sind B ö schungen vorhanden. Auf dem Baufeld stand fr ü her eine Freilufttraghalle. Daher ist die Fl ä che mit Schotter belegt. Der Bereich der k ü nftigen BE ist teilweise mit Beton-Stra ß enplatten belegt.
1.2. BESONDERE VORGABEN F Ü R DIE ENTSORGUNG VON ABFALL UND ABWASSER, BAUSTELLENREINIGUNG
Baubegleitend sind anfallender Bauschutt, Sonderm ü ll und Abf ä lle besonderer Deponierung t ä glich restlos, ohne besondere Aufforderung und auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Sollte die Ber ä umung durch den Auftragnehmer nicht im gew ü nschten Umfang erfolgen und wird einer besonderen Aufforderung nicht Folge geleistet, ist der Auftraggeber berechtigt, Dritte mit der Ber ä umung und Herstellung von Ordnung und Sauberkeit auf Kosten des Auftragnehmers zu beauftragen.
1.3. BAUGRUND, ALTLASTEN, ARCH Ä OLOGIE UND DENKMALSCHUTZ
Vor Beginn der Aushubarbeiten sind Wurzelst ö cke zu roden.
F ü r das Baufeld wurden ein geotechnischer Bericht erstellt. Dieser ist einschlie ß lich einem Nachtrag als Anlage zum LV beigef ü gt.
Der Baugrund besteht bis in eine Tiefe von 1,1 ... 1,6 m aus Auff ü llung. Diese Auff ü llung stellt sich als gemischtk ö rniger Erdstoff (tonig....kiesig) dar, der aber Fremdbestandteile (Ziegelbruch-, Kalk- und Ascheanteile) aufweist. Darunter ist L ö sslehm anzutreffen, der leicht-mittelplastisch, steif, mitteldicht-dicht, tragf ä hig, aber frost- und wasserempfindlich ist. Ab ca. 4,5 m wurde Muschelkalk angetroffen, der aber f ü r diese Bauma ß nahme nicht relevant ist.
In Teilbereichen ist Schotter der ehemaligen Aufstellfl ä che einer Traglufthalle vorhanden.
Innerhalb der Aufsch ü ttung k ö nnen sich Bauwerke und bauliche Anlagen befinden. Die Schicht "Auff ü llung" ist nicht tragf ä hig und wird unter den Streifenfundamenten gegen ein tragf ä higes Austauschpolster mit Frostschutzqualit ä t ausgetauscht.
Das Aushubmaterial ist nicht gef ä hrlich aber schadstoffbelastet. Im Eluat wurde elektrische Leitf ä higkeit und Sulfat festgestellt, welche die B;-F0-Grenzwerte ü berschreiten.
Mit Oberfl ä chen- und Flie ß gew ä ssern ist nicht zu rechnen. Mit Stau- und Schichtenwasser muss bei der Herstellung der Tiefergr ü ndung und bei der Herstellung der nicht ö ffentlichen Erschlie ß ung gerechnet werden. Stauwasser ist abzupumpen.
Beim Aushub ist zu beachten, dass die unterhalb der Auff ü llung anzutreffende Bodenschicht sehr feuchte- und frostempfindlich ist. Der Aushub muss daher mit geeignetem Ger ä t, vor Kopf und unter Beachtung der jeweiligen Witterung erfolgen. Mit zeitlichen Unterbrechungen ist daher zu rechnen. Die Bauausf ü hrung muss z ü gig erfolgen um eine Durchn ä ssung des Baugrundes zu vermeiden.
Abw ä sser sind fachgerecht zu entsorgen, Entsorgung im Baugel ä nde u.dgl. ist verboten.
1.4 ANSCHL Ü SSE F Ü R WASSER, ENERGIE UND ABWASSER
Das Herstellen, Vorhalten und Ber ä umen der Baustrom- und Bauwasseranschl ü sse erfolgt durch den AN Los 01 Rohbauarbeiten. Ein Abwasseranschluss wird nicht errichtet.
1.5. MASSNAHMEN GEM Ä SS BAUSTELLENVERORDNUNG
Es wird einen SIGEKO geben.
Durch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung ü bergeben.
F ü r den Arbeitsschutz ist durch den AN bei Baubeginn eine verantwortliche Person
(Arbeitsschutzbeauftragter) zu benennen.
Im Geb ä ude und auf der Baustelle herrscht Rauchverbot. Das Konsumieren
von Alkohol und/ oder Drogen ist ebenfalls untersagt.
Die erforderlichen Fahr- und Bewegungsfl ä chen f ü r die Feuerwehr sind jederzeit freizuhalten.
Eine Gef ä hrdungs- und Belastungsanalyse f ü r die durchzuf ü hrenden Arbeiten ist im Auftragsfall zu erstellen und dem SiGeKo rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert vorzulegen. Die Kosten hierf ü r werden nicht gesondert verg ü tet und sind in die Einheitspreise einzurechnen.
1.6 ARBEITEN ANDERER UNTERNEHMER AUF DER BAUSTELLE
Der AN Rohbau kann seine Arbeiten nicht hintereinander erbringen. Das Abdichten der Bodenplatte wird erst kurz vor dem Estricheinbau erfolgen um die Bahn nicht zu besch ä digen.
1. ANGABEN ZUR BAUSTELLE
2. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 2. ANGABEN ZUR AUSF Ü HRUNG
Die Leistungspositionen beinhalten, soweit nicht anders beschrieben, das Liefern, den Transport bis zur
Einbaustelle und das fachgerechte Montieren bzw. Einbauen der Materialien.
Alle Ma ß e sind vor der Ausf ü hrung am Bau zu ü berpr ü fen.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Ma ß e und Mengen sind Richtma ß e und m ü ssen vor
Produktions- bzw. Baubeginn vor Ort abgenommen und kontrolliert werden
2.1. ARBEITSABLAUF (ARBEITSABSCHNITTE, ARBEITSUNTERBRECHUNGEN UND -BESCHR Ä NKUNGEN)
Grunds ä tzlich sind Baugruben- und Grabensohlen vom Baugrundgutachter abzunehmen. Der AN hat rechtzeitig anzuzeigen, wann der Baugrund zur Abnahme freiliegt.
Der AN hat innerhalb von 3 AT nach Auftragserteilung den Bauzeitenplan zu pr ü fen und einen Feinterminplan mit Kapazit ä tsuntersetzung aufzustellen. Der AN hat diesen Feinterminplan koordinierend mit dem AG und der ö rtllichen Bau ü berwachung abzustimmen. Der abgestimmte Feinterminplan wird Vertragsbestandteil.
2.2 BAUSTELLENEINRICHTUNG
Der AN erbringt Leistungen der Baustelleneinrichtung f ü r alle am Bau beteiligten Firmen. Diese Leistungen sind in Einzelpositionen im LV ausgeschrieben.
Alle weitere f ü r die Leistungserbringung des AN erforderliche Baustelleneinrichtung ist Leistungsbestandteil und in die Einheitspreise einzurechnen.
Dem AN werden Hauptachsen und ein H ö henbezugspunkt durch einen Vermesser vorgegeben. Alle weiteren Einmessarbeiten sind Leistungsbestandteil und einzurechnen.
Dem AN werden Lagerfl ä chen auf dem Baugel ä nde zur Verf ü gung gestellt. Hierzu z ä hlen auch verschlussf ä hige Lagerr ä ume in begrenztem Umfang. Der AN hat die Stellung seiner Baustelleneinrichtung mit dem AG / ö rtlichen Bauleitung abzusprechen.
Wasseranschl ü sse:
Durch den Bauherrn wird das Herrichten eines Bauwasseranschlusses durch den Rohbauer veranlasst.
Stromanschl ü sse:
Durch den Bauherrn wird das Herrichten eines Baustromanschlusses durch den AN Rohbau veranlasst.
Bautoiletten:
Durch den Bauherrn wird das Stellen eines mobilen WCs mit Wassertank veranlasst. Das Stellen erfolgt durch den AN Rohbau.
2.3 VERKEHRSSICHERUNG
Der Auftragnehmer ist mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt. Im diesen Rahmen geh ö rt dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abst ä nde der Kontrollen richten sich nach den ö rtlichen Gegebenheiten. Besonderes Augenmerk ist auf die Verkehrssicherung auf Grund des angrenzenden Schulgel ä ndes zu richten.
2.4 ENTSORGUNG VON B Ö DEN, STOFFEN UND BAUTEILEN
Die durch die im Leistungsverzeichnis aufgef ü hrten Arbeiten anfallenden Stoffe und Bauteile werden Eigentum des AN, sind nach Arten zu trennen, in Beh ä ltern des AN zu sammeln/ auf LKW zu laden und ordnungsgem äß auf einer vom AN zu w ä hlende Verwertungs-, Deponie- oder Recyclinganlage zu entsorgen. Transport und Entsorgung des Aushubmaterials entsprechend LV-Positionen. Der Nachweis der geordneten Entsorgung ist vom AN unmittelbar zu erbringen.
Die Entsorgung s ä mtlicher von der Baustelle entfernter Abf ä lle ist mittels Wiegescheine, Ü bernahme bzw. Begleitscheinen nachzuweisen. Im Falle gef ä hrlicher Abf ä lle sind zus ä tzlich Entsorgungsnachweise vorzulegen. Nach Abschluss der Bauma ß nahme ist dem AG eine vollst ä ndige Dokumentation zu ü bergeben.
Eine Abnahme oder ein Anerkenntnis der Leistungen des Auftragnehmers ohne die Vorlage der erforderlichen Entsorgungsnachweise erfolgt nicht, die Leistung gilt als nicht vollst ä ndig erbracht. Ebenso ist die Auftraggeberin zur Zur ü ckbehaltung von Zahlungen berechtigt, wenn nicht alle Entsorgungsnachweise vorgelegt werden.
Insbesondere f ü r die auszuhebenden Erdstoffe gilt: Dem Auftragnehmer obliegt die Erf ü llung der Pflichten eines Abfallerzeugers/-besitzers, insbesondere die Pflicht, nur zugelassene und geeignete Entsorgungsunternehmen und/oder Anlagen auszuw ä hlen und die erforderlichen Entsorgungsnachweise zu f ü hren. Diese hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverz ü glich in Kopie zu ü bergeben. Der Auftragnehmer hat alle Auflagen und Bedingungen, die im Rahmen des Entsorgungsverfahrens von den Beh ö rden gemacht werden, eigenverantwortlich zu erf ü llen und den Auftraggeber dar ü ber unverz ü glich zu informieren.
2.5 FACHBAULEITER
Der AN hat sp ä testens bis zur Anlaufberatung einen Fachbauleiter schriftlich zu benennen, der als Entscheidungsbefugter eingesetzt wird. Dieser hat, wenn Arbeiten des AN ausgef ü hrt werden, vor Ort anwesend und der deutschen Sprache m ä chtig zu sein. Er hat in die unmittelbar auszuf ü hrenden Arbeiten einzuweisen und alle erforderlichen Belehrungen zum Arbeitsschutz nachweislich vor Beginn der Arbeiten durchzuf ü hren. Der AN ist verpflichtet, Tagesberichte zu f ü hren, die w ö chentlich der ö rtlichen Bau ü berwachung vorgelegt werden. Weiterhin ist der AN verpflichtet, der Bauleitung zu den w ö chentlich stattfindenden Bauberatungen die Kapazit ä ts- und Einsatzplanung seiner Arbeitskr ä fte zur Koordinierung der Bauleistung zu ü bergeben.
2.6 BAUBERATUNGEN
Zur fachlichen und terminlichen Koordinierung aller am Bau Beteiligten werden w ö chentlich bzw. nach Festlegung durch den AG Bauberatungen durchgef ü hrt. Der AN hat durch seinen Fachbauleiter oder einen kompetenten Vertreter regelm äß ig an diesen Terminen teilzunehmen. Die Teilnahme an den Bauberatungen wird dokumentiert. Sollten sich durch eventuelle unentschuldigte Nichtteilnahme des AN an den Bauberatungen Umst ä nde zum Nachteil des AG ergeben, sind die daraus entstehenden Kosten durch den AN zu tragen.
2.7 AUSF Ü HRUNGSUNTERLAGEN
Dem AN ü berlassene Planunterlagen sind vor der Ausf ü hrung hinsichtlich Ma ß en und Detailangaben durch den AN zu pr ü fen. Auftretende Unstimmigkeiten oder Bedenken sind dem AG unverz ü glich mitzuteilen.
2.8 UNTERLAGEN ZUR ABNAHME
Nach Fertigstellung seiner Leistung hat der AN die im LV unter der Position "Dokumentation" aufgef ü hrten Unterlagen zu ü bergeben. Die Dokumentation muss zur Abnahme vorliegen.
2.9. SONSTIGE ANGABEN ZUR BAUAUSF Ü HRUNG
Es ist nicht gestattet ohne Genehmigung durch den Bauherren, eigene Firmenschilder und sonstige Werbung
anzubringen.
Der Auftragnehmer hat sp ä ter nicht mehr sichtbare wichtige Detailpunkte fotografisch zu dokumentieren. Vor
der Ausf ü hrung von Folgearbeiten, die vorangehende Leistungen verdecken, ist die Bau ü berwachung
rechtzeitig zu informieren. Diese Informationen haben zur jeweils vorangehenden Bauberatung zu erfolgen
Der Auftragnehmer hat daf ü r Sorge zu tragen, dass w ä hrend der Ausf ü hrung seiner Leistungen immer mindestens ein flie ß end Deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausf ü hrungsunterlagen z ä hlt neben den Ausf ü hrungspl ä nen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europ ä ische Normen umgesetzt werden, europ ä ische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdr ü cklichen Zusatz: “ oder gleichwertig ”, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausf ü hrungsunterlagen m ü ssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Ü bergabe neuer Unterlagen ung ü ltig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen d ü rfen nicht verwendet werden.
2.10. BAUTAGEBUCH
Vom AN ist t ä glich auf daf ü r geeigneten Formbl ä ttern ein Bautagebuch zu f ü hren und der Bauleitung w ö chentlich zur Pr ü fung zu ü bergeben. Diese Arbeitsberichte sollen Stand und Fortschritt der Arbeiten sowie alle bemerkenswerten Ereignisse des Bauablaufes l ü ckenlos festhalten. Es dient als Grundlage f ü r alle Meldungen und Berichte, die ü ber die Bauausf ü hrung zu erstatten sind und bildet nach Abschluss der Bauarbeiten einen wichtigen Bestandteil der Bauakten Insbesondere sind in diesen Arbeitsberichten einzutragen:
die erbrachte Leistung der AN und die Zahl der eingesetzten Facharbeiter, Lehrlinge etc., au ß ergew ö hnliche Ereignisse (Unf ä lle, Behinderungen etc.)
2.11 SCHUTZ VORHANDENEN BEWUCHS UND NACHBARBEBAUUNG
Die im Baugel ä nde befindlichen B ä ume stehen au ß erhalb des geplanten Geb ä udes und behindern die hier ausgeschriebenen Leistungen nicht. Der Bestand ist gesch ü tzt, eine Besch ä digung ist zu vermeiden.
Angrenzend an das Baugel ä nde befinden sich gewerblich genutzte Fl ä chen (Holzkontor, DEWAG o. Ä. Eine Einfriedung existiert nicht und ist auch nicht geplant. Durch die Bauma ß nahmen darf zu keiner Zeit eine Besch ä digung oder Beeintr ä chtigung der Nachbarn /Nachbarbebauung entstehen.
2. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
3. ZTV - ERDARBEITEN 3. ZUS Ä TZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ERDARBEITEN
Das auf der Baustelle anfallende und nicht zur Verf ü llung geeignete Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer auf eine geeignete Deponie seiner Wahl abzutransportieren, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist.
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der ö ffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Ma ß nahmen m ö glichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gef ä hrdung des ö ffentlichen Verkehrs bzw. Bel ä stigung der Nachbarn entstehen kann.
Ein Aufweichen der geplanten Gr ü ndungssohle, auch durch Niederschl ä ge, ist unbedingt zu vermeiden.
Hat der Auftragnehmer die Lockerung des Bodens im Bereich der Gr ü ndungssohle zu vertreten, besteht f ü r ihn kein Anspruch auf Verg ü tung f ü r das Wiederherstellen der urspr ü nglichen Lagerungsdichte.
Bei feuchten bindigen B ö den darf das Planum der Streifenfundamentsohle nicht nachtr ä glich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu vermeiden.
Werden vorhandene Leitungen besch ä digt, hat der Auftragnehmer sofort das zust ä ndige Versorgungsunternehmen sowie die Bauleitung des Auftraggebers zu verst ä ndigen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Verf ü llung von Bauwerken zu pr ü fen, ob der zu verf ü llende Raum frei von Bauschutt, M ü ll u. dgl. ist. Trifft das nicht zu, ist der Auftraggeber unverz ü glich zu verst ä ndigen.
Rohrgrabenverf ü llung
F ü r Rohrleitungen ist ohne besondere Verg ü tung die Oberfl ä che der Sohle von Abtrag und Auff ü llung mit folgenden max. zul ä ssigen Abma ß en herzustellen: Rohplanum +/- 5,0 cm, Feinplanum +/- 2,5 cm. Unter den Rohrleitungen ist das Feinplanum so genau herzustellen, dass das geforderte Gef ä lle der Leitungen erreicht wird.
Rohrendungen sind w ä hrend der Bauzeit gegen das Eindringen von Erde und Fremdk ö rpern zu sichern.
Angaben zur Abrechnung
Bei einer Abrechnung nach ö rtlichem Aufma ß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch m ö glichen Ma ß e maximal anerkannt. Mehrleistungen einschlie ß lich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers.
Durch Verschulden des Auftragnehmers zu viel abgefahrene oder ausgehobene Aushubmassen sind durch gleichwertige Massen zu ersetzen. Eine Verg ü tung daf ü r erfolgt nicht.
Werden verschiedene Bodenklassen in einer Leistungsposition ohne Angabe der Mengenverh ä ltnisse der Bodenklassen zueinander ausgeschrieben, kann bei Angebotsabgabe ein der Kalkulation zugrunde liegendes Verh ä ltnis bekannt gegeben werden.
Durch unsachgem äß en Verbau, unzureichende B ö schungen oder durch Witterungseinfl ü sse, mit denen im Allgemeinen zu rechnen ist, entstandene Mehrarbeiten werden nicht verg ü tet.
3. ZTV - ERDARBEITEN
4. ZTV - BETONARBEITEN 4. ZUS Ä TZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - BETONARBEITEN
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Im Beton d ü rfen keine organischen Verunreinigungen (Holz, Kohle u. dgl.) enthalten sein.
D ä mmplatten aus Polystyrol-Hartschaum m ü ssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis ü ber das Herstellungsdatum verlangen.
Angaben zur Ausf ü hrung
Allgemeines
Es obliegt grunds ä tzlich dem Auftragnehmer, die Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile zu bestimmen. Daraus resultierende, zus ä tzlich technologisch bedingte Ma ß nahmen, wie Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschl ü sse, Abstellungen, gelten als Nebenleistungen.
Das Verlegen von Rohren, z.B. Leerrohre f ü r elektrische Leitungen, sanit ä re Installationen, und Einbauteilen, z.B. Einbaut ö pfe f ü r Einbauleuchten und spezielle Anker und Befestigungsunterteile soll entweder unter Anwesenheit der betreffenden Unternehmen erfolgen oder ist diesen zu gestatten. Auf die entsprechende Fixierung ist zu achten.
Schalung
Das Aufbringen von Trennmitteln im Spr ü hverfahren nach Einbringung der Bewehrung bedarf der Zustimmung der Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind dazu vorzulegen.
Die L ö cher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schlie ß en.
Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumk ö rper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen f ü r Aussparungen ist untersagt.
Bewehrung
Abstandhalter m ü ssen dem DBV-Merkblatt Abstandhalter entsprechen.
Die Bewehrung darf beim Betonieren nicht betreten werden, geeignete Laufstege sind vorzusehen.
Die Angaben ü ber die Ü berdeckung der Bewehrung sind den Ausf ü hrungspl ä nen f ü r die Bewehrung und den Schalungszeichnungen zu entnehmen. Aus Gr ü nden des Brandschutzes oder der Gefahr der schnellen Karbonatisierung des Betons k ö nnen wesentlich h ö here Werte als die Mindestwerte nach DIN 1045 gefordert sein.
Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine f ü r vorgeschriebene Abnahmen mit der Baubeh ö rde bzw. dem Statiker oder Pr ü fingenieur. Die Bauleitung ist dar ü ber zu informieren.
Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu ü bergeben
Stahlbetonfertigteile
F ü r Stahlbetonfertigteile hat der Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung den Lieferschein nach DIN 1045-4 der Bauleitung vorzulegen. Konstruktionszeichnungen sind auf Verlangen zu liefern.
Werden statische Nachweise vom Auftragnehmer gefordert, so umfasst die Leistung auch:
- Ber ü cksichtigung der Anh ä ngelasten
- Angabe der Verbindungsmittel
- Befestigungspunkte f ü r provisorische Umwehrungen
Kennzeichnungen nach 1045-4 m ü ssen im Montagezustand lesbar sein.
Eine nachtr ä gliche Ausbesserung von Fehlstellen ist ohne vorherige Abstimmung mit der Bauleitung untersagt.
Gr ü ndungen
Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits- oder kapillarbrechenden Schichten ist grunds ä tzlich die Zustimmung der Bauleitung einzuholen.
Rohrleitungen d ü rfen durch Fundamente nicht belastet werden. Aussparungen sind vorzunehmen.
Anschlussb ö gen f ü r Grundleitungen in Bodenplatten sind mit einer flexiblen Umh ü llung zu versehen.
Transportbeton
Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen f ü r Transportbeton darf nur an mit der Bauleitung abgestimmten Stellen auf der Baustelle erfolgen. Die daraus entstehenden Verunreinigungen sind im Anschluss zu entfernen.
Angaben zur Abrechnung
Bei einer Abrechnung nach ö rtlichem Aufma ß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch m ö glichen Ma ß e maximal anerkannt. Mehrleistungen einschlie ß lich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers.
4. ZTV - BETONARBEITEN
5. ZTV - ENTWÄSSERUNGSKANALARBEITEN 5. ZUS Ä TZLICH TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ENTW Ä SSERUNGSKANALARBEITEN
Angaben zur Ausf ü hrung
Allgemeines
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der ö ffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Ma ß nahmen m ö glichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gef ä hrdung des ö ffentlichen Verkehrs entstehen kann.
Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, H ö henmarken und dergleichen sind vor Arbeitsbeginn vom Auftragnehmer zu sichern.
Das nach Abschnitt 8.5.2 DIN EN 1610 f ü r Verlegekorrekturen unzul ä ssige " ö rtliche Herummurksen" ist nicht nur f ü r die in der Norm genannten Arbeiten, sondern grunds ä tzlich unzul ä ssig.
Rohrverlegearbeiten
Nach dem Herstellen der Grund- und Kanalleitungen hat, soweit die ö rtlichen Vorschriften es bestimmen, eine Abnahme durch die zust ä ndige Beh ö rde zu erfolgen. Diese Abnahme ist vom Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen. Ohne Genehmigung der Bauleitung darf kein Bauteil verf ü llt werden.
Rohrdurchg ä nge durch Fundamente und W ä nde sind ä u ß erst sorgf ä ltig auszuf ü hren; soweit m ö glich und erforderlich, hat dies mit Spezial-Dichtmanschetten zu erfolgen.
Zur sp ä teren Verbindung vorgesehene Rohrenden und -anschl ü sse sind wasserdicht zu verschlie ß en, einzumessen und an der Grabenoberfl ä che zu markieren.
F ü r Rohrleitungen ist ohne besondere Verg ü tung die Oberfl ä che der Sohle von Abtrag und Auff ü llung mit folgenden max. zul ä ssigen Abma ß en herzustellen: Rohplanum +/- 5,0 cm, Feinplanum +/- 2,5 cm. Unter den Rohrleitungen ist das Feinplanum so genau herzustellen, dass das geforderte Gef ä lle der Leitungen erreicht wird.
Rohrendungen sind w ä hrend der gesamten Bauzeit gegen das Eindringen von Erde und Fremdk ö rpern zu sichern.
Verkehrssicherung
Behelfsm äß ige Ü berfahrten in Grundst ü cke m ü ssen rutschsicher sein und die zu erwartenden Horizontalkr ä fte aufnehmen k ö nnen.
Behelfsm äß ige Fu ß g ä ngerbr ü cken d ü rfen keine Stolper- oder Absturzgef ä hrdungen aufweisen. Sie m ü ssen auch f ü r Behinderte und Rollstuhlfahrer nutzbar sein.
Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so geh ö rt dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abst ä nde der Kontrollen richten sich nach den ö rtlichen Gegebenheiten.
5. ZTV - ENTWÄSSERUNGSKANALARBEITEN
02 Baustelleneinrichtung
02
Baustelleneinrichtung
AUSFÜHRUNGSHINWEIS BAUSTELLENEINRICHTUNG Das Einrichten und R ä umen der f ü r die Leistung des AN erforderlichen Baustelleneinrichtung ist Nebenleistung und wird nicht gesondert verg ü tet.
Ausgeschlossen hiervon sind nachfolgende Positionen. Diese sind f ü r die Nutzung aller am Bau Beteiligten zu errichten, vorzuhalten und zu ber ä umen.
AUSFÜHRUNGSHINWEIS BAUSTELLENEINRICHTUNG
03 Gründung
03
Gründung
03.01 Erdarbeiten MSH
03.01
Erdarbeiten MSH
03.02 prov. Entwässerungsgräben
03.02
prov. Entwässerungsgräben
05 Erdarbeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen
05
Erdarbeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen
05.01 Vorbereitende Maßnahmen
05.01
Vorbereitende Maßnahmen
05.02 Erdarbeiten
05.02
Erdarbeiten
05.03 Bettung
05.03
Bettung
05.05 Sonstige Leistungen
05.05
Sonstige Leistungen
06 Entwässerungskanalarbeiten
06
Entwässerungskanalarbeiten
Vorbemerkung Das K ü rzen von Rohren ist nach Verlegeanleitung des Herstellers vorzunehmen und in die Einheitspreisen der Rohre einzurechnen. Ebenfalls sind Passrohre und Rohrverbindungen (z.B. Doppel-/ Ü berschiebemuffen) in die Einheitspreise der Rohre einzurechnen und werden nicht gesondert verg ü tet.
Die Rohrl ä ngen der Hersteller sind so auszuw ä hlen, dass die Anzahl der Rohrverbindungen gr öß tm ö glich minimiert wird.
Ü ber die Anforderungen der gem äß § 20 Th ü ringen BO durch das Deutsche Institut f ü r Bautechnik (DiBt) bekanntgemachten Bauregelliste A Teil 1 hinaus ist eine Fremd ü berwachung von einer Ü berwachungsstelle nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Th ü r.BO durchzuf ü hren.
Aus Gr ü nden der Gew ä hrleistung und der Austauschbarkeit d ü rfen Rohre und Formst ü cke je Rohrleitungsdimension nur von ein und demselben Hersteller verbaut werden.
Sch ä chte aus Beton und Stahlbetonfertigteilen m ü ssen der DIN EN 1917 und DIN V 4034 Teil 1 entsprechen.
Forderung zu Dichtigkeit f ü r Betonfertigteilsch ä chte:
- Dichtmittel nach DIN 4060 aus Elastomer
- hohlraumfrei
- als Gleitringdichtung
- als Kompressionsdichtung f ü r Schachtfertigteile
Rollringdichtungen sind nicht zul ä ssig!
F ü r die Sch ä chte sowie f ü r s ä mtliche Betonarbeiten ist HS-Zement zu verwenden.
Vorbemerkung
Ausführungshinweis Neben dem Mittelstufenhaus wird ein neuer Ü bergabeschacht als Betonschacht (S9) angeordnet. Der Kanal unter der Bodenplatte bis zum S9 werden in DN 100, SN8 ausgef ü hrt.
Der Kanal wird mit Steckmuffen ausgef ü hrt. Eingelegte Dichtringe sind Leistungsbestandteil, auch wenn nicht gesondert erw ä hnt.
Der Kanal zwischen dem Ü bergabeschacht S9 und dem Anschlussschacht S8 wird als DN 125.
Ausführungshinweis
06.01 Schächte
06.01
Schächte
06.02 Schächte - Formteile und Sonstiges
06.02
Schächte - Formteile und Sonstiges
06.03 Kanäle AW, RW und Formteile
06.03
Kanäle AW, RW und Formteile
06.04 Dichtheitsprüfung
06.04
Dichtheitsprüfung