Stb.-Fertigteile
Neubau MFH Severinstraße
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your estimate

until

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
HINWEIS Auf dem Baufeld der Hundsburgallee 4 in Rostock kommen 6 fast identische Mehrfamilienhäuser zur Ausführung. DIESE AUSSCHREIBUNG ENTSPRICHT DEN MENGEN FÜR HAUS 4 !! Der Bauherr behält sich vor, alle 6 Häuser zusammen an einen Bieter oder getrennt an mehrere Bieter zu vergeben.
HINWEIS
Allgemeines: ------------------------------------------------------ Bauvorhaben:   Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit                34 Wohneinheiten Bauherr:    Rostocker Immobilien-&                Projektentwicklungs GmbH                Kurt Dunkelmann Str. 2                18057 Rostock Bauort:       Hundsburgallee 4                18106 Rostock / Schmarl Entwurf:       Projektmanagement Rostock GmbH                Am Strande 2b                18055 Rostock Ausführung und Abgabe: ------------------------------------------------------ Ausführungsbeginn: gem. Terminplan Ausführungsende:   gem. Terminplan Abgabetermin:      gem. Terminplan Bindefrist:        30 Tage
Allgemeines:
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen 1) Für Ausschreibung, Vergabe, Ausführung und Abrechnung sind massgebend die Vorschriften der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB aktuelle Ausgabe). VOB Teil B DIN 1961, VOB Teil C DIN 18300 ff, soweit einschlägig und die besonderen Vertragsbedingungen. Diese Vorschriften sind für beide Teile verbindlich, soweit im Leistungsverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, ebenso die nachstehenden besonderen Bedingungen, die den allgemeinen Bedingungen übergeordnet sind. 2)Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Teil A der VOB kein Vertragsbestandteil wird und dem Bieter kein klagbares Recht einräumt. 3)Die Abgabe des Angebots erfolgt ohne Kosten oder sonstige Verbindlichkeiten für den Auftraggeber. 4)Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen. Nicht vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnisse können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden. Alle abzugebenden Preise sind mit Tinte, Tintenstift oder Schreibmaschine in Zahlen einzusetzen. Sämtliche Preise verstehen sich soweit im LV nicht anders angegeben - einschließlich aller notwendigen Nebenleistungen und aller Lieferungen von Materialien, um die Leistung ausführen zu können. Abgabe auf digitalem Datenträger erforderlich. 5)Änderungsvorschläge können, soweit sie eine technische Verbesserung, eine Verbilligung oder eine Beschleunigung des Bauvorhabens bedeuten, in einem Begleitschreiben, evtl. unter Beifügung von Zeichnungen und Muster, aufgeführt werden. Alternativen sind ausdrücklich erwünscht, sofern die geforderten Eigenschaften nicht negativ beeinflusst werden. Hinweise: A. Die Bestellung der Materialien sind ausschließlich in Verbindung mit den Ausführungszeichnungen vorzunehmen! Kosten für Materialbestellungen, die nicht in Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung bzw. in Abstimmung mit der Bauleitung vorgenommen wurden, werden nicht erstattet! B. Auszüge aus dieser Ausschreibung dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verfassers dieser Ausschreibung vervielfältigt werden."
Allgemeine Vorbemerkungen
Vorbemerkungen Vorbemerkungen - Allgemeine Vertragsbedingungen 1.0  Generelles =============== Bestandteil des Vertrages werden: - die Beschreibung der Leistung - die Besonderen Vertragsbedingungen - die Zusätzlichen Vertragsbedingungen - die Zusätzlichen Technischen Vorschriften - die Vorschriften der VOB/C 1.1.  Gegenstand der Leistungen ------------------------------- Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Rohbauarbeiten für den Neubau eines Wohngebäudes mit 34 Wohneinheiten. 1.2.  Lage der Baustelle ------------------------ Das Objekt befindet sich am Seefahrerring in der Hansestadt Rostock, Ortsteil Schmarl. 1.3.Baustellenbesichtigung -------------------------- Der Bieter hat sich mit den Örtlichkeiten der Baustelle bzgl. Transport- und Lagermöglichkeiten usw. zu informieren. Etwaige Unklarheiten sind durch Rücksprache mit dem beauftragten Architekturbüro zu klären. Nachträgliche Einwendungen, Mehrkosten aus Unkenntnis der Örtlichkeit gleich welcher Art, werden nicht anerkannt. 1.4.  Ausschreibungsunterlagen ------------------------------ Der Auftragnehmer hat vor Abgabe seines Angebotes die Ausschreibungsunterlagen zu überprüfen und diese ggf. mit dem Auftraggeber und/oder dem beauftragten Architekturbüro zu klären. Er kann sich später nicht darauf berufen, dass erkennbare Irrtümer oder Fehler in den Unterlagen vorliegen oder auch einzelne Arbeiten und Lieferungen, welche zur vollen Erfüllung der Auftragsleistung gehören, nicht gesondert aufgeführt seien. Für die Angebotserarbeitung werden folgende Dateien zur Verfügung gestellt: 1. Grundrisse, Schnitte für die Ausführungssplanung 2. Genehmigungsstatik 3. Baugrundgutachten Abweichungen und Änderungen zu den Plänen oder der Baubeschreibung aus konstruktiven oder statischen Gründen, aufgrund von Ausführungs- und Installationsplanung oder behördlicher Auflagen bleiben vorbehalten. Änderungswünsche durch den Bauherrn sind möglich. 1.5.  Leistungsumfang --------------------- Der Bieter ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Dies gilt auch im Hinblick auf die vorgesehene Verbindung mit dem Bauwerk und die zu erwartenden Beanspruchungen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit entsprechenden Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen. Die Angabe von Alternativangeboten ist ausdrücklich gewünscht, deren Bewertung ist jedoch nur möglich, wenn sämtliche technischen und formalen Bedingungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllt werden. Dabei ist die Gleichwertigkeit der angebotenen Konstruktionen durch Detailzeichnungen im Maßstab 1:1 und Prüfzeugnissen bei Angebotsabgabe nachzuweisen und das Angebot beizulegen. Angebote, bei denen das Hauptangebot nicht ausgefüllt ist, werden nicht gewertet. Die auszuführenden Leistungen sind im Leistungsverzeichnis näher beschrieben und verstehen sich einschl. aller Lieferungen und Nebenleistungen, soweit diese nicht ausdrücklich ausgenommen sind. Der aufgeführte Leistungsumfang, ist als eine komplette funktionsfähige, fix und fertige Leistung zu erbringen. Mit der Abgabe des Leistungsverzeichnisses übernimmt die anbietende Firma die Garantie für die einwandfreie Funktion der angebotenen Leistungen und eingebauten Materialien. Für die Nachrechnung aller Leistungen ist der Auftragnehmer verantwortlich. Weiterhin trägt die ausführende Firma die Verantwortung für die Dauerhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit ihrer Arbeit und haftet für alle Mängel, die nach dem gegenwärtigen Stand der Technik vermeidbar sind. Es sind also alle hierfür erforderlichen Geräte und Teile in die Preise einzurechnen, auch wenn sie nicht gesondert aufgeführt sind. Abbruchleistungen umfassen auch die Abfuhr und fachgerechte Entsorgung der Abbruchmaterialien, Gegenstände, Stoffe und Bauteile, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Vorhandene Ver-/Entsorgungsleitungen sind zu erhalten, Rückbau erfolgt nur in ausdrücklicher Rücksprache mit der Bauleitung. Der Nachweis der Entsorgung aller vom Baugelände abzufahrenden Stoffe ist vom AN nachzuweisen. Mehrkosten werden nur akzeptiert, wenn sie durch Leistungsänderungen nach Baubeginn vom den Bauherren veranlasst und vor der Ausführung entsprechend angezeigt und bestätigt wurden. Mengenänderungen, Leistungsverschiebungen, Mehrleistungen oder Entfall von Leistungen berechtigen den AN nicht zur Änderung von Einheitspreisen oder Forderungen von Zulagen. 1.6. Bauabwicklung ------------------ Für die Baustelle ist während der gesamten Bauzeit mit ausreichend Baustellenpersonal zu besetzen. Der Auftragnehmer hat nach der Terminplanausarbeitung seine Realisierungskapazitäten selbstständig und eigenverantwortlich den Erfordernissen des Baufortschrittes anzupassen. Die beauftragten Arbeiten sind in flexibler eigenverantwortlicher Abstimmung mit den anderen Gewerken auszuführen, maßgebend sind die Anordnungen der Auftraggebers und/oder dessen Bauleitung. Der AN kann seine Vertragsleistungen teilweise Dritten als seinen Erfüllungsgehilfen übertragen. Er steht dann für deren Handeln ebenso ein wie für die Richtigkeit der übrigen, von Erfüllungsgehilfen zu erbringenden Leistungen. Der AN hat dem AG vor Beauftragung an Drittunternehmer, deren Namen bekannt zu geben. Der AG hat das Recht, der Beauftragung bei wichtigen Gründen zu widersprechen. (§4 Nr. 8 Abs. 1 VOB/B) Das Einrichten und Räumen der Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtung sowie mehrmaliges An-/ und Abrücken des Auftragnehmers während der vertraglichen Laufzeit wird nicht extra vergütet und ist im Angebot einzukalkulieren. Die Überwachung der Arbeiten hat durch erfahrene und fähige Poliere und Vorarbeiter zu erfolgen, die nur mit Genehmigung des Auftraggebers und/oder dessen Bauleitung ersetzt werden dürfen. Der Auftragnehmer hat an jeder Baubesprechung teilzunehmen. Muss zur Einhaltung der Ausführungsfristen mit Überstunden, Wochenendarbeiten oder Doppelschichten gearbeitet werden, liegt dieses im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers und berechtigt nicht zur Forderung von Mehrkosten gegenüber dem Bauherren. Es wird ausdrücklich betont, dass größter Wert auf saubere Arbeit und gewissenhafte handwerkliche Ausführung, Verwendung einwandfreien Materials, gründliche technische Anleitung, Baubeaufsichtigung und terminliche Zuverlässigkeit gelegt wird. Der Auftragnehmer hat für die sofortige arbeitstägliche Beseitigung aller von ihm verursachten Baustellenverunreinigungen, Verpackungsmaterialien, Montageabfällen u.ä. zu sorgen. Sollte der AN dieser Verpflichtung nicht nachkommen oder unerlaubt Abfälle auf der Baustelle zurücklassen, wird nach einmaliger Aufforderung eine andere Firma mit der Beseitigung beauftragt. Die Kosten dafür werden in Rechnung gestellt bzw. von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 1.7.  Baustelle --------------- Die Baustelle ist ordnungsgemäß und übersichtlich in dem zur Baudurchführung erforderlichen Umfang einzurichten. Für die Baustelleneinrichtung stehen nutzbare Flächen zur Verfügung. Die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Einrichtungen, Gerüste und Hilfskonstruktionen sind vom Auftragnehmer zu stellen. Nach Beendigung der Arbeiten ist die Baustelle zu räumen und im sauberen Zustand zu übergeben. Die Arbeitsplätze sind täglich zu reinigen. Der AN hat sich vor der Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u. ä. bei den für die Ver-/ und Entsorgung zuständigen Trägern zu unterrichten Baustrom und Bauwasser werden gegen Kostenbeteiligung vom Auftraggeber gestellt. Dafür wird vom Auftraggeber ein pauschaler Abzug (für Baustrom in Höhe von 0,6% und für Bauwasser in Höhe von 0,4% der Abrechnungssumme) bei den Abschlagszahlungen und der Schlussrechnungsauszahlung vorgenommen. Für die Bauwesenversicherung wird jeweils ein pauschaler Abzug in Höhe von 0,3% der Abrechnungssumme mit den Abschlagszahlungen und der Schlussrechnungsauszahlung vorgenommen. Nutzung des Projektraumes: Umlage AN 0,1% vom Bruttoauftragswertes zwingend erforderlich! 1.8.  Baustellensicherheit, Haftung ----------------------------------- Für die Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen, Absperrungen, Einzäunungen sowie für die Beleuchtung der Baustelle ist der Auftragnehmer verantwortlich. Die ausführende Firma übernimmt allein und unter voller Entlastung des Auftraggebers und seiner Erfüllungsgehilfen die gesamte Verantwortung, die zivile und strafrechtliche Haftung für die technische Sicherheit der Gesamtanlage sowie die Erfüllung der innerhalb ihres Arbeitsbereiches geltenden Vorschriften des Arbeitsschutzes. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von allen Haftungsansprüchen Dritter freizuhalten. 1.9.  Lagerplatz ---------------- Für die Lagerung von Baustoffen und Geräten kann nur in beschränktem Umfang Platz zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Für WC- und Waschanlagen sowie die Unterbringung der Arbeitskräfte hat der Auftragnehmer Sorge zu tragen. Spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Arbeiten sind sämtliche in Anspruch genommenen Flächen in sauberem, ordnungsgemäßem Zustand an den Auftraggeber bzw. an die örtliche Bauleitung zurückzugeben. Ein entsprechendes Übergabeprotokoll ist zu fertigen. 2.0  Technik ============ 2.1.  Material -------------- Es dürfen nur die im Leistungsverzeichnis aufgegebenen Materialien zur Anlieferung und Verwendung kommen. Die zu verwendenden Materialien sind in den entsprechenden Freifeldern des Angebotes nochmals zu bestätigen. Das Material hat den aktuellen Vorschriften und DIN-Normen zu entsprechen. Materialien, die nicht diesen Vorschriften entsprechen, werden zurückgewiesen und sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen von der Baustelle zu entfernen. Anderenfalls wird die Entsorgung Kostenpflichtig durch den AG / die Bauleitung veranlasst. Verpackungsmaterial und Materialreste hat der Auftragnehmer sofort von der Baustelle zu schaffen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 2.2.  Maschinen und Geräte -------------------------- Die Wahl der Maschinen und Geräte liegt im Verantwortungsbereich des AN. Die örtlichen Gegebenheiten sind bei der Geräte-/ und Maschienenauswahl für die Ausführung der Arbeiten zu berücksichtigen. 2.3.  Ausführungsunterlagen --------------------------- Maßgebend für die Ausführung der Arbeiten ist das vorliegende Leistungsverzeichnis und die vom AG freigegebene Ausführungsplanung. AG übergibt zwei Hauptachsen / Gebäude, restliche Einmessung erfolgt durch den AN! Für die Richtigkeit und ordnungsgemäße Abwicklung der Leistungen ist der Auftragnehmer allein verantwortlich. Er hat für die Ausführung seiner Arbeit zu garantieren, ohne Rücksicht darauf, wie weit die Ausschreibung ihm in dieser Hinsicht Freiheit gibt. Aus den Plänen übernommene Einzelheiten entbinden den Auftragnehmer nicht von der Verantwortung der ordnungsgemäßen Ausführung. In Zweifelsfällen und bei allen nicht aus den Bedingungen oder Zeichnungen ersichtlichen Einzelheiten ist rechtzeitig mit dem Auftraggeber bzw. der örtlichen Bauleitung Rücksprache zu nehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei der Bauausführung bauliche Änderungen anzuordnen. Änderungsvorschläge des Auftragnehmers bedürfen der  schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die zur Durchführung der Arbeiten mitgelieferten Zeichnungen sind vor Ausführung mit der Örtlichkeit zu vergleichen. Alle Maße und Höhen sind am Bau zu prüfen! Für die Ausführung der Vertragsarbeiten werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber die entsprechenden Planunterlagen zur Verfügung gestellt. Alle für die Ausführung vom Auftragnehmer zu erstellenden Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen für die erforderlichen Genehmigungen und Prüfzeugnisse sind dem Auftraggeber laufend, d. h. entsprechend dem Baufortschritt, ohne besondere Aufforderung 14 Kalendertage vor Beginn der entsprechenden Bauarbeiten vorzulegen und stellen erst nach Freigabe durch den Auftraggeber bzw. dessen Beauftragte eine rechtsverbindliche Grundlage für die Ausführung im Sinne des Vertrages dar. Notwendige und eventuell fehlende oder unvollständige Unterlagen sind 14 Kalendertage vor Beginn der entsprechenden Bauarbeiten beim Architekturbüro einzufordern. 2.4.  Ausführung ---------------- 2.4.1.  Vorschriften, Normen, Regeln Für die Ausführung der Arbeiten gelten insbesondere die in der VOB, Teil C, erwähnten DIN-Normen sowie die sonstigen einschlägigen Vorschriften. Ferner gelten als Grundlage für die Errichtung der Anlagen die neuesten Vorschriften und Normen der örtlichen Behörden, insbesondere der Bauaufsichten, des TÜV, der örtlichen Versorgungsträger, die UVV usw., außerdem die Vorschriften der Hersteller- und Lieferfirmen für die verwendeten Stoffe und Bauteile. Alle Leistungen sind entsprechend den vorstehenden Vorschriften und Richtlinien sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen. Eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren ist erforderlich. Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit trifft der Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Nachweis über die Gütesicherung der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt als erfüllt, wenn die Stoffe und Bauteile das Gütezeichen einer anerkannten Güteschutzgemeinschaft tragen. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen sofort und kostenlos der Nachweis über die Güte seiner Baustoffe und Bauteile durch amtliche Prüfzeugnisse zu erbringen. Für Konstruktionen, die den DIN-Vorschriften nicht entsprechen, muss vor Einbau dieser Baustoffe und Bauteile das Gutachten eines staatlich anerkannten Prüfinstitutes vorliegen. 2.4.2 Hinweise zu Abbruch- und Demontagearbeiten und Entsorgungen: Die gewonnenen und sortierten Abbruchmaterialien sind entsprechend dem Abfallgesetz anerkannten Verwertungs-/ und Recyclingsanlagen bzw. -deponien zuzuführen. Mit der Angebotsabgabe sind die vom Bieter vorgesehenen Verwertungsunternehmen mit anzugeben. 2.4.3 Bescheinigung für Transport und Entsorgung Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber bei Rechnungslegung die Nachweise über die angelieferten  Mengen der belasteten und unbelasteten Bauabfälle einschließlich der Bestätigung durch die Recycling- bzw. Deponieanlagen (Begleitschein Anlage 6 EVN) zu übergeben. 3.0  Kommerzielles ================== 3.1.  Abnahme ------------- Die Abnahme erfolgt als förmliche Abnahme nach kompletter (endgültiger) Fertigstellung der Gesamtleistung. Alle anderen Formen der fiktiven Abnahmen, sei es durch Benutzung bzw. Inbetriebnahme oder durch Fristablauf nach Anzeige der Fertigstellung, sind ausgeschlossen. Vorauszahlungs- bzw. Abschlagszahlungen und dergleichen bedeuten nicht das Anerkenntnis des AG, dass die bis dahin erbrachten Leistungen mängelfrei oder abgenommen sind. Alle entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für die durch den AN bis zur Abnahme bereitzustellenden üblichen Unterlagen sind vom AN zu tragen. 3.2.  Abrechnung ---------------- Bei der Abrechnung der Leistungen sind die gleichen Positionsnummern wie im Leistungsverzeichnis zu verwenden. Erfolgt die Abrechnung durch Austausch von elektronischen Datenträgern, muss die Vergleichbarkeit der Positionsnummern auf einfache Weise gegeben sein. Die erbrachten Leistungen werden als Einheitspreise abgerechnet. Den Rechnungen sind die erforderlichen Aufmaße, ggf. durch Skizzen, Angabe des Gebäudeteils, der Raumnummer o.ä. beizulegen. Sie sind baubegleitend vorzunehmen. Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. Macht der Auftragnehmer Mehrforderungen gegenüber dem abgegebenen Preis geltend, sind diese substantiiert darzulegen und zu begründen. Grundlage ist die Kalkulation. Eine Vergütung bestimmt sich gegebenenfalls nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung. Der AG strebt generell in beiderseitigen Einvernehmen eine Pauschalierung der Leistung an, jedoch ohne Baustahl. Die Abrechnung erfolgt nach Listen des Statikers. Dies gilt nicht für Fertigteile! Die Bewehrung in den Stahlbetonfertigteilen ist mit dem EP abgegolten. 3.3.  Zahlungen ---------------- Zahlungen erfolgen grundsätzlich bargeldlos. Zahlungen erfolgen gemäß abgestimmtem Zahlungsplan, nach erfolgter Pauschalierung, entsprechend Baufortschritt und Bautenstand. 3.4.  Sicherheiten ------------------ Für die Vertragserfüllung werden 5% der Auftragssumme als Sicherheit einbehalten. Der Abzug des Sicherheitseinbehaltes erfolgt jeweils von den Abschlagszahlungen. Als Sicherheit für die Gewährleistung werden 5% der abgerechneten Bruttoauftragssumme einbehalten. Mit Vorlage einer Gewährleistungsbürgschaft über den vereinbarten Gewährleistungszeitraum, kann nach Fertigstellung der vereinbarten Bauleistung der Gewährleistungseinbehalt Zug um Zug gegen die Gewährleistungsbürgschaft ausgetauscht werden Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 5 Jahre und 6 Monate. Abweichend dazu gelten für bauwerksabdichtende Arbeiten 10 Jahre Verjährungsfrist für Mängelansprüche vereinbart. 3.5.  Bautermine, Ausführungsfristen ------------------------------------ Die Arbeiten sind entsprechend der Terminplanung und nach Absprache mit dem Bauherren und der örtlichen Bauleitung auszuführen. Der AN hat mit Angebotsabgabe eine Grob-Bauablaufplanung für die Errichtung der Gebäude im Rohbau vorzulegen. Grobbauablaufplan: 1. bauteilbezogen 2. Gesamtmaßnahme Arbeitsunterbrechungen aufgrund technologischer Notwendigkeiten auf der Baustelle sowie durch Umstände, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, berechtigen nicht zu Mehrforderungen oder Fristverlängerung. Nur schriftlich vom Auftraggeber anerkannte Arbeitsunterbrechungen wirken fristverlängernd. Späterer Baubeginn des AN bedingt durch den AG wird unentgeltlich in Kauf genommen. 3.6.1 Prüfung der Angebotsunterlagen Der Bieter hat die Vollständigkeit der Unterlagen anhand der Seitenzahlen und Inhaltsübersicht zu prüfen und fehlende Blätter beim Architekturbüro anzufordern. Etwaige Unklarheiten sind mit dem Architekturbüro vor Angebotsabgabe zu klären. 3.6.2  Sonstiges Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Die Preisangaben sind im Leistungsverzeichnis einzutragen. Punktfolgen (Freistellen) sind vom Bieter auszufüllen. Das Angebot ist rechtzeitig zum Abgabetermin als GEAB - Datei einzureichen. Mit Unterzeichnung des Angebotes versichert der Bieter, 1. dass er sich über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit, die Möglichkeit der Materiallagerung, Versorgung mit Wasser und elektrischer Energie sowie aller besonderen örtlichen Verhältnisse, die die Preisbildung beeinflussen, unterrichtet hat. 2. dass im LV keine Unklarheiten sind. 3. dass er über die zur fach- und fristgerechten Baudurchführung erforderlichen Arbeitskräfte und Betriebsmittel verfügt und dass ihre fristgerechte Bereitstellung gesichert ist. 4. dass er Arbeiten ähnlicher Art und Größe wie im LV gefordert bereits ausgeführt hat. Mit dem Angebot sind entsprechende Referenzen einzureichen. 5. dass die in diesen Vorbemerkungen enthaltenen Bedingungen, Hinweise, Vorschriften, Bestimmungen etc. bei der Preisbildung berücksichtigt worden sind. 6. dass alle EP's der Eventualposition mit in die    Auswertungen fließen 3.6.3 Baustelleneinrichtung Der Baustelleneinrichtungsplan M 1:100 ist vom Auftragnehmer innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Auftragsvergabe dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. WICHTIG: Der AN hat gleichzeitig den erforderlichen Baustrombedarf zu benennen. Baustellenbereich und -organisation Der beigegebene Lageplan zeigt den Baustellenbereich sowie die Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten. In dem o. g. Plan ist die unmittelbar für die Baustellenabwicklung zur Verfügung stehende Grundstücksfläche gekennzeichnet. Die wöchentliche Reinigung der Baustraße obliegt dem AN auf Anforderung und wird nicht zusätzlich vom AG vergütet. Vor Beginn der Arbeiten sowie während der Bauarbeiten wird ein partnerschaftlicher Umgang mit den umliegenden Eigentümern vorausgesetzt. Baustellenverkehr, öffentlicher Verkehr und Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes. Der Baustellenverkehr muss nach Paragraph 4 StVO einwandfrei abgewickelt werden. Die Regelung des Baustellenverkehrs und des öffentlichen Verkehrs im Baustellenbereich sind vom Auftragnehmer mit den zuständigen Stellen zu klären und die Genehmigungen hierfür sind von ihm einzuholen. Sämtliche aus den o. g. Maßnahmen resultierenden Kosten sind vom Bieter unter der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Parallel zu den Hochbauarbeiten laufen die Erschließungsmaßnahmen des gesamten Baufeldes. Für den internen Baustellenbetrieb einschl. notwendiger Transporte hat der AN selbst zu sorgen. Mit Angebotsabgabe ist ein Entwurf der Baustelleneinrichtung einzureichen. Ver-/ und Entsorgungsanschlüsse Durch den AG wird ein Übergabepunkt der Versorgungsleitungen benannt. Die Zuleitungen werden bis an das Baufeld durch den AG verlegt. Ab Übergabepunkt müssen durch den AN alle erforderlichen Leitungen verlegt werden. 3.6.4 Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen Die ortsüblichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sind vom Auftragnehmer nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmungen durchzuführen. Der AN ist verpflichtet, in ausreichenden Abständen die Funktionsfähigkeit aller Sicherheitsrelevanten Leistungen zu überprüfen. Mindestens aber 1 pro Woche. Auf dem Gelände evtl. vorhandene oder das Gebäude berührende Bauteile, Leitungen, Schächte usw. sind gegen Beschädigungen abzusichern. Deren Abbau bzw. Umleitung ist vorher durch den AN mit dem AG und den zuständigen Stellen zu klären. Der Auftragnehmer haftet während der Bauzeit bis zur förmlichen Übergabe der zu erbringenden Leistungen an den Auftraggeber für alle Schäden, die durch die Bautätigkeit an Erschließungsleitungen, an bestehenden Ver-/ und Entsorgungsleitungen, öffentlichen und privaten Verkehrsanlagen, Bepflanzungen und Grünanlagen der an das Grundstück grenzenden Bebauung und an sonstigen Anlagen auf  dem Baugrundstück und benachbarten Grundstücken entstehen. Dokumentation Bestandspläne sind in digitaler Form dem AG zu übergeben, Kosten dafür werden nicht von AG übernommen. Die vollständige Dokumentation ist Grundlage der Abnahme der Bauleistung incl. der Wirksamkeit der Schlußzahlung! Der AN ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen. - fortlaufende Nummerierung Erfassung / Dokumentation   von Tagesereignissen (z.B. Abnahmen, Behinderungen,   Prüfungen, Mängel,...) - Baustellenbesetzung mit Anwesenheitszeit - Subunternehmereinsatz - Material- und Gerätelieferungen (Lieferscheine) Die Teilnahme des AN an den wöchentliche Baubesprechungen ist zwingend erforderlich! Nach Fertigstellung des Rohbaus sind die Meterrisse (pro Geschoss im Bereich des Aufzuges) per Protokoll zu übergeben und dauerhaft herzustellen als Nebenleistung.
Vorbemerkungen
Gerüste Fassadengerüste werden bauseitig gestellt
Gerüste
01 Rohbauarbeiten
01
Rohbauarbeiten
01.03 Beton / Stahlbetonarbeiten
01.03
Beton / Stahlbetonarbeiten

Your bid details

Net total
Discount
0.00
Statutory VAT
%
0.00
Gross total
0.00
Cash discount
%
Deadline is
days
0.00
Gross total (cash discount applied)
0.00
Net total incl. discount
0.00

Your documents

Remarks