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VORBEMERKUNGEN
VORBEMERKUNGEN
Baubeschreibung Baubeschreibung
1.1 Allgemein
Das über 2 ha große Plangebiet befindet sich im Süd-Westen des Stadtgebietes von Herne. Es wird umrandet von der Edmund-Weber Straße, der Reichsstraße und der Hans-Tilkowski-Schule an der Dahlhauser Straße. Das Gelände umfasst den ehemaligen Fußballplatz mit Nebenanlagen. Bei dem Neubauvorhaben handelt es sich um ein Quartier mit Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 134 Wohneinheiten, 17 Reihenhäusern und 3 Gewerbeeinheiten. Die Bebauung ist in 4 Bauabschnitten gegliedert. Jeder Bauabschnitt erhält unter den Mehrfamilienhäusern eine Tiefgarage. Diese werden aus den Rändern des Quartiers erschlossen, damit eine autofreie Quartiersmitte entstehen kann. Dadurch werden weiterhin in den Innenhöfen grüne Aufenthalts und Spielflächen geschaffen.
Die Reihenhäuser erhalten keine Tiefgarage oder Unterkellerung.
Maßgebend für alle Ausführungen sind, diese Bau- und Leistungsbeschreibung und die Baugenehmigung mit den Nebenbestimmungen. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in konventioneller Massivbauweise, gemäß den Anforderungen des ab 01.11.2020 für Neubauten gültigen Gebäude Energie Gesetz (GEG) sowie den Anforderungen der KFW für ein Effizienzhaus 40 und des QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) mit den Vorgaben zur DGNB-Zertifizierung Gold-Standard.
Die Wohnungen und Reihenhäuser werden nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erstellt. Es gibt gemeinschaftliche Hausanschlüsse für Ver- und Entsorgung sowie gemeinschaftliche Haustechnik. Die Reihenhäuser erhalten jeweils einen separaten Hauswirtschaftsraum.
Materialwahl und Dimensionierung von Bauteilen für die Ausführung des Rohbaus werden entsprechend den statischen Berechnungen des Fachingenieurs vorgenommen.
1.2 Erdarbeiten
Bodenaushub, Verfüllung und Planierung des vorhandenen Bodens werden nach technischen Erfordernissen ausgeführt. Nicht benötigter Bodenaushub wird abgefahren und fachgerecht entsorgt. Gegebenenfalls notwendige Bodenverbesserungsmaßnahmen, Entsorgungsmaßnahmen, Wasserhaltung, Verbau und Unterfangungen an Nachbargrundstücken sind nach Bedarf zu errichten.
Die Entwässerungsleitungen werden in KG 2000 ausgeführt. Die Dimensionierung und Ausführung basieren auf der DIN 1986. Das Regenwasser wird ebenfalls an die Kanalisation angeschlossen. Das Wohnuquartier wurde bereits über eine vorhergehende Baumaßnahme erschlossen. Die Hausanschlüsse zu den einzelnen Bauabschnitten wurden ebenfalls hergestellt. Es sind lediglich die Entwässerungsleitungen innerhalb der einzelnen Bauabschnitte und zu den einzelnen Reihenhäusern zu verlegen. Die Anschlusspunkte können aus dem beigefügten Entwässerungslageplänen entnommen werden.
1.3 Gründung
Die Fundamente sowie die Bodenplatte werden aus WU-Stahlbeton gemäß Statik den Vorgaben des geologischen Gutachtens erstellt und mit einem Fundamenterder nach VDE-Vorschrift versehen, welche die Erdung des Gebäudes sowie der notwendigen Anlagen gewährleisten soll.
1.4 Tiefgarage/ Kellergeschoss
Die Tiefgarage wird betoniert und erhält die Zufahrt über die Erschließungsstraße. Die Außenwände im Untergeschoss werden aus WU-Stahlbeton (Stärke, Betongüte und Bewehrung gemäß Statik), erstellt. Die Außenwände des Kellergeschosses werden, falls erforderlich, gedämmt, nach Berechnung des Fachingenieurs. Kellerinnenwände werden aus Kalksandsteinmauerwerk oder Beton, Trennwände der Abstellräume aus Stabgitterzaun erstellt. Kellerfenster in Kunststoff mit Dreh-/Kippbeschlag oder Kippbeschlag in passender Zarge.
1.5 Wände Wohngeschosse
Das Außenmauerwerk der Wohngeschosse hat folgenden Aufbau: KS-Mauerwerk, Stärke gemäß statischer Berechnung-Wärmebedarfsberechnung und Schallschutzempfehlung. Die Dämmstärke richtet sich nach der Berechnung durch den Fachplaner. Die Anforderungen der DIN 4108 und der gültigen Energieeinsparverordnung werden eingehalten.
Tragende Innenwände: Stahlbetonwände, Mauerwerkswände nach statischen Erfordernissen.
Wohnungstrenn- und Treppenhauswände: Stahlbetonwände, Mauerwerkswände nach statischen Erfordernissen und Schallschutznachweis.
Nichttragende Innenwände in den Wohngeschossen: Gipskartonständerwände mit Mineralfaserdämmung
nach DIN 18165-1 nach Angabe des Bauphysikers. Die Oberfläche wird verspachtelt, Oberflächenqualität Q3.
1.6 Geschossdecken
Die Geschossdecken werden den statischen Erfordernissen entsprechend aus Hohlkammer-Elementdecken mit Aufbeton oder in Ortbeton erstellt, mit schwimmendem Estrich und Trittschall- und Wärmedämmung..
1.7 Dach
Das Dach wird als Hohlkammer-Elementdecken in Flachdachausführung gemäß Flachdachrichtlinie ausgeführt.
Abdichtung Flachdächer und begrünte Dachflächen: Abdichtungsbahnen aus EPDM oder Bitumenbahnen auf Betondecke, mit Dampfsperre, Wärmedämmung gemäß Festlegung des Fachingenieurs, darauf extensive Dachbegrünung mit Kiesrandstreifen.
Baubeschreibung
Besondere Technische Vertragsbedingungen Besondere Technische Vertragsbedingungen
Ver- und Entsorgung Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden. Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge, für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen. Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen. Bei einer Nutzung von Schuttcontainern durch mehrere, unterabhängige Unternehmen, werden - sofern keine andere Einigung zustande kommt - dem Bereitsteller nach Abschluss der Arbeiten die Kosten dafür auf Nachweis, mengenanteilig in einer Umlage ausgeglichen.
Sicherungspflicht Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und eigenem Gerät. Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden Maßnahmen zu schützen. Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind.
Baustoffe Es dürfen nur gütegesicherte Baustoffe und Bauteile verwendet werden, deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich, fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und Witterungsbeständigkeit entsprechen. Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch die Herstellerrichtlinien nachzuweisen. Zwischenlagerflächen sind auf dem Grundstück nur bedingt vorhanden. Die Einschätzung, inwieweit diese ausreichen, obliegt dem AN. Bei Unklarheiten und vor der Ausführung der Arbeiten ist rechtzeitig mit der Bauleitung Rücksprache zu halten. Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu beseitigen. Bei den in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Positionen sind durch den Bieter, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, die Lieferung, das Verbringen zum Einbauort sowie die Montage aller notwendigen Materialien und Baustoffe, Hilfs- und Befestigungsmittel in den Einheitspreis mit einzukalkulieren.
Besondere Technische Vertragsbedingungen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Vorbereitende Arbeiten
02
Vorbereitende Arbeiten
02.01 Vorbereitende Arbeiten
02.01
Vorbereitende Arbeiten
03 Trockenbau
03
Trockenbau
Vorbemerkungen Trockenbauarbeiten Allgemeine Technische Vertragsbedingungen und Hinweise
Diese Vorbemerkungen gelten für alle nachfolgenden Positionen der Trockenbauarbeiten. Der Auftragnehmer hat alle hierin enthaltenen Angaben bei seiner Preiskalkulation zu berücksichtigen.
Geltende Normen und Vorschriften
Alle Arbeiten sind gemäß den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen, den Herstellervorschriften und den gesetzlichen Bestimmungen auszuführen. Insbesondere sind zu beachten:
- DIN 18340 "Trockenbauarbeiten" (VOB/C)
- DIN 18181 "Gipsplatten im Hochbau - Verarbeitung"
- DIN 4102 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen"
- DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau"
- Merkblätter des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V.
- Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der jeweils gültigen Fassung.
Untergrundprüfung und Bedenkenanmeldung
Der Auftragnehmer hat die bauseits vorhandenen Untergründe (Wände, Decken, Böden) vor Beginn seiner Arbeiten auf Eignung, Ebenheit, Tragfähigkeit und Feuchtigkeit zu prüfen. Etwaige Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung oder gegen die Beschaffenheit der Untergründe sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das Ergebnis der Prüfung ist zu protokollieren.
Materialien
Es dürfen nur systemgeprüfte und bauaufsichtlich zugelassene Materialien verwendet werden, die den ausgeschriebenen Anforderungen entsprechen. Fabrikate sind, sofern angegeben, als Leitfabrikate zu verstehen. Gleichwertige Produkte können nach schriftlicher Freigabe durch die Bauleitung verwendet werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Auftragnehmer zu erbringen. Alle Materialien sind fachgerecht und trocken zu lagern.
Ausführung
- Anschlüsse: Anschlüsse an angrenzende Bauteile (Massivwände, Decken, Böden, Fenster etc.) sind dauerhaft luftdicht, schallentkoppelt und, wo erforderlich, gleitend auszuführen. Bewegungsfugen aus dem Rohbau sind fachgerecht in die Trockenbaukonstruktion zu übernehmen.
- Oberflächenqualität: Sofern nicht anders beschrieben, sind alle Oberflächen in der Qualitätsstufe Q3 gemäß dem Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie auszuführen. Dies beinhaltet die vollflächige Überspachtelung bzw. das "scharfe Abziehen" der gesamten Oberfläche.
- Ausschnitte und Installationen: Ausschnitte für Installationen (Elektro, HLS) sind passgenau und nach Vorgabe der Fachplaner herzustellen. Die Laibungen sind zu verspachteln. Der Einbau von Unterkonstruktionen für Lasten (z.B. Traversen für Sanitärobjekte) ist in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren, sofern nicht als separate Position ausgeschrieben.
5. Koordination und Schutzmaßnahmen
Die Koordination mit anderen Gewerken, insbesondere Elektro- und HLS-Installateuren, ist Aufgabe des Auftragnehmers immer in Absprache mit der Bauleitung. Fertiggestellte Bauteile und Oberflächen sind bis zur Abnahme vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Sämtliche Abfälle und Restmaterialien sind fachgerecht zu entsorgen.
Vorbemerkungen Trockenbauarbeiten
Hinweis Wandanschluss und Kantenschutz T-Verbindungen der Wandverkleidungen und Vorsatzschalen und Anschlüsse an die tragende Außenwand (CLT) sind in die EPs zu inkludieren.
Kantenschutzprofile sind, wenn erforderlich, in die EPs zu inkludieren.
Hinweis Wandanschluss und Kantenschutz
03.01 Trockenbauarbeiten
03.01
Trockenbauarbeiten
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.01 Stundenlohnarbeiten
04.01
Stundenlohnarbeiten