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Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
03
03
Technische Vorbemerkungen Betonarbeiten
1. Allgemeine Hinweise
1.1
Diese technischen Vorbemerkungen sind zusätzliche
technische Vertragsbedingungen ZTV. Sie sind als
solche Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden
wesentlicher Vertragsbestandteil.
1.2
Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die
vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmers.
1.3
Der Bieter bestätigt, dass die nachfolgend aufgeführten
Lohnsätze unter Beachtung der preisrechtlichen
Vorschriften ermittelt sind und die üblichen
Berechnungsmerkmale bereits vollständig beinhalten.
Zuschläge oder Zulagen können daher nicht zusätzlich
berechnet werden. Dies gilt nicht, sofern der
Auftraggeber Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie
Überstunden vor deren Ausführung ausdrücklich
beauftragt. Die Höhe der in Ansatz zu bringenden
Zuschläge richtet sich in diesem Fall nach den
geltenden, jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen. Das
Leistungsverzeichnis hat nur dann Gültigkeit, wenn die
nachfolgenden Stundenlohnsätze, Gerätesätze und
Materialpreise ausgefüllt sind. Sätze und Preise gelten
für die gesamte Bauzeit. Sämtliche Preise sind
Nettopreise. Die zum Zeitpunkt der Beauftragung jeweils
gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird hinzu
gerechnet.
In den Einheitspreisen sind enthalten: Das Brechen
aller sichtbaren Kanten mit Dreikantleisten. Das
Anlegen aller Durchbrüche und Schlitze in Decken und
Wänden lt. Schlitzplänen der Technik bzw. der
Technikfirmen, soweit sie nicht gesondert
ausgeschrieben sind. Das Schließen aller Durchbrüche
in Decken und Wänden aufgrund der schall- und
lüftungstechnischen Forderungen. Das Anlegen aller
spitz- und stumpfwinkeligen Ecken. Das Anlegen von
Dosen und Leerrohren in Zusammenarbeit mit der
Elektrofirma. Das Herstellen und Vorhalten aller
Schutz- und Arbeitsgerüste, soweit sie nicht gesondert
ausgeschrieben sind. Die Eigenüberwachung des Betons
und der Zuschlagstoffe. Die Herstellung der
erforderlichen Anzahl Probewürfel und deren Prüfung
durch eine amtliche Prüfanstalt. Das Einbetonieren von
Anschlußeisen in Betonwänden und Betondecken für die
Anbindung von Mauerwerk und zwar für jede dritte
Schicht 2 Stück, Durchm. 8 mm. Die geforderten
Wasserdichtigkeit des Betons der betreffenden Bauteile
ist zu garantieren. Bei Undichtigkeit haftet der
Unternehmer für alle entstehenden Schäden am Bauwerk
und an den Einbauten. Er muß unverzüglich geeignete
Maßnahmen für eine einwandfreie Abdichtung treffen. Die
Ortbetonbauteile sind einschließlich Schalung, Beton u
nd Stahl, wenn nicht ausdrücklich anders
ausgeschrieben, anzubieten.
Für die Durchführung der Stahlbetonarbeiten sind
entsprechende Vorschriften sowie die GüteVorschriften
für Betonarbeiten zu beachten. Der Beton ist beim
Einbringen in die Schalung durch geeignete Geräte
ständig zu rütteln und zu verdichten. Der Beton ist
während des Abbindevorganges entsprechend zu nässen
und zu schützen.
Die mit Sperrbeton versehenden Bauteile sind sorgfältig
gegen Schwund und Spannungsrisse zu schützen.
Die Geschosse bzw. Einzelflächen sind vollständig
auszuschalen. Als ausgeschalt gilt die Entfernung
sämtlicher Schalflächen. Im Anschluß an das Ausschalen
sind die betreffenden Etagen von Schalholz restlos zu
befreien, bis zur besenreinen Übergabe. Ausschalbeginn
ist unmittelbar nach Beendigung der Abbindezeit.
Betonzusätze zur Erreichung kürzester Schalfristen
werden nicht gesondert vergütet.
Bei großen Betonierabschnitten sind Abbindeverzögerer
sowie zur besseren Einbringung des Betons bei stark
bewehrten Bauteilen und zur Verminderung des
Wasserzementfaktors Plastifizierungsmittel in
geeigneten Mengen zu verwenden. Die Kosten hierfür sind
mit den Einheitspreisen abgegolten. Diese
Betonzusatzmittel dürfen nur im Einvernehmen mit dem
Statiker und der Bauleitung verwendet werden. Der
Unternehmer hat über die verwendeten Zusatzmittel amtl.
Prüfzeugnisse bzw. Zulassungsbescheide vorzulegen.
Die Expositionsklassen des Betons sind vor Ausführung d
er Arbeiten grundsätzlich mit dem Tragwerksplaner abzus
timmen!
Stahlbetonfertigteile
Vergütet wird nur die statisch notwendige
Stahlbewehrung. Anschlußeisen, Stahlhalterungen zur
Befestigung an die Ortbetonkonstruktion einschl. aller
Haltekonstruktionen sind nach Entwurf des Unternehmers
mit einzukalkulieren. Die Konstruktion ist vor
Ausführung dem Statiker und Prüfingenieur zur
Genehmigung vorzulegen. Dies gilt insbesondere für
Filigrandecken, Treppenläufe und Podeste.
Weiße Wanne
Die Ausführung der weißen Wanne erfolgt nach der
DAfStb-Richtlinie " Wasserundurchlässige Bauwerke aus
Beton ( WU) Richtlinie" sowie der Berichtigung zur
WU-Richtlien (2006-03).
Die Beanspruchungsklasse wird mit 1 festgelegt.
Die Nutzungsklasse wird mit B festgelegt.
Technische Vorbemerkungen Betonarbeiten
03.01 Gründung
03.01
Gründung
03.07 Stützen, Decken, Unterzüge
03.07
Stützen, Decken, Unterzüge