Systemschalung
Neubau MFH, 6WE mit TG 18181 Graal-Müritz, Birkenallee 30
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Technische Vorbemerkungen Betonarbeiten 1.  Allgemeine Hinweise 1.1 Diese technischen Vorbemerkungen sind zusätzliche technische Vertragsbedingungen  ZTV. Sie sind als solche Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher Vertragsbestandteil. 1.2 Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmers. 1.3 Der Bieter bestätigt, dass die nachfolgend aufgeführten Lohnsätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und die üblichen Berechnungsmerkmale bereits vollständig beinhalten. Zuschläge oder Zulagen können daher nicht zusätzlich berechnet werden. Dies gilt nicht, sofern der Auftraggeber Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie Überstunden vor deren Ausführung ausdrücklich beauftragt. Die Höhe der in Ansatz zu bringenden Zuschläge richtet sich in diesem Fall nach den geltenden, jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen. Das Leistungsverzeichnis hat nur dann Gültigkeit, wenn die nachfolgenden Stundenlohnsätze, Gerätesätze und Materialpreise ausgefüllt sind. Sätze und Preise gelten für die gesamte Bauzeit. Sämtliche Preise sind Nettopreise. Die zum Zeitpunkt der Beauftragung jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird hinzu gerechnet. In den Einheitspreisen sind enthalten: Das Brechen aller sichtbaren Kanten mit Dreikantleisten. Das Anlegen aller Durchbrüche und Schlitze in Decken und Wänden lt. Schlitzplänen der Technik bzw. der Technikfirmen, soweit sie nicht gesondert ausgeschrieben sind.  Das Schließen aller Durchbrüche in Decken und Wänden aufgrund der schall- und lüftungstechnischen Forderungen. Das Anlegen aller spitz- und stumpfwinkeligen Ecken. Das Anlegen von Dosen und Leerrohren in Zusammenarbeit mit der Elektrofirma. Das Herstellen und Vorhalten aller Schutz- und Arbeitsgerüste, soweit sie nicht gesondert ausgeschrieben sind. Die Eigenüberwachung des Betons und der Zuschlagstoffe. Die Herstellung der erforderlichen Anzahl Probewürfel und deren Prüfung durch eine amtliche Prüfanstalt. Das Einbetonieren von Anschlußeisen in Betonwänden und Betondecken für die Anbindung von Mauerwerk und zwar für jede dritte Schicht 2 Stück, Durchm. 8 mm. Die geforderten Wasserdichtigkeit des Betons der betreffenden Bauteile ist zu garantieren. Bei Undichtigkeit haftet der Unternehmer für alle entstehenden Schäden am Bauwerk und an den Einbauten. Er muß unverzüglich geeignete Maßnahmen für eine einwandfreie Abdichtung treffen. Die Ortbetonbauteile sind einschließlich Schalung, Beton u nd Stahl, wenn nicht ausdrücklich anders ausgeschrieben, anzubieten. Für die Durchführung der Stahlbetonarbeiten sind entsprechende Vorschriften sowie die GüteVorschriften für Betonarbeiten zu beachten. Der Beton ist beim Einbringen in die Schalung durch geeignete Geräte ständig zu rütteln und zu verdichten. Der Beton ist während des Abbindevorganges entsprechend zu nässen und zu schützen. Die mit Sperrbeton versehenden Bauteile sind sorgfältig gegen Schwund und Spannungsrisse zu schützen. Die Geschosse bzw. Einzelflächen sind vollständig auszuschalen. Als ausgeschalt gilt die Entfernung sämtlicher  Schalflächen. Im Anschluß an das Ausschalen sind die betreffenden Etagen von Schalholz restlos zu befreien, bis zur besenreinen  Übergabe. Ausschalbeginn ist unmittelbar nach Beendigung der Abbindezeit. Betonzusätze zur Erreichung kürzester Schalfristen werden nicht gesondert vergütet. Bei großen Betonierabschnitten sind Abbindeverzögerer sowie zur besseren Einbringung des Betons bei stark bewehrten Bauteilen und zur Verminderung des Wasserzementfaktors  Plastifizierungsmittel in geeigneten Mengen zu verwenden. Die Kosten hierfür sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Diese Betonzusatzmittel dürfen nur im Einvernehmen mit dem Statiker und der Bauleitung verwendet werden. Der Unternehmer hat über die verwendeten Zusatzmittel amtl. Prüfzeugnisse bzw. Zulassungsbescheide vorzulegen. Die Expositionsklassen des Betons sind vor Ausführung d er Arbeiten grundsätzlich mit dem Tragwerksplaner abzus timmen! Stahlbetonfertigteile Vergütet wird nur die statisch notwendige Stahlbewehrung. Anschlußeisen,  Stahlhalterungen zur Befestigung an die  Ortbetonkonstruktion einschl. aller Haltekonstruktionen sind nach Entwurf des Unternehmers mit einzukalkulieren. Die Konstruktion ist vor Ausführung dem Statiker und Prüfingenieur zur Genehmigung vorzulegen. Dies gilt insbesondere für Filigrandecken, Treppenläufe und Podeste. Weiße Wanne Die Ausführung der weißen Wanne erfolgt nach der DAfStb-Richtlinie " Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton ( WU) Richtlinie" sowie der Berichtigung zur WU-Richtlien (2006-03). Die Beanspruchungsklasse wird mit 1 festgelegt. Die Nutzungsklasse wird mit B festgelegt.
Technische Vorbemerkungen Betonarbeiten
03.01 Gründung
03.01
Gründung
03.07 Stützen, Decken, Unterzüge
03.07
Stützen, Decken, Unterzüge