Erdarbeiten
Neubau Mensa Pinneberg
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Bauherr : Neubau Erweiterung Stadtteilschule Pinneburg Das geplante Gebäudes ist eine Erweiterung der Grundschule Waldenau. In dem Neubau werden eine Mensa sowie ein Mehrzweckraum und die zugehörigen Nebenräume untergebracht. Das geplante Gebäude besteht aus einem eingeschossigen, nicht unterkellerten, pavillonartigen Baukörper. Aufgrund der Höhensituation liegt das Erdgeschoss an der Terrasse ca. 60 cm über Terrain, so dass sich vor der Terrasse eine kleine Treppenanlage mit Sitzstufen ausbildet. Das Dach steigt als geneigtes Flachdach mit 5% Neigung vom Eingangsbereich nach Norden und Süden an und schließt im Bereich des Treppenhauses am Hauptgebäude an. Die Dachfläche ist begrünt, auf dem südlichen Dachteil werden Solarpaneele zur Stromerzeugung montiert. In Gebäudemitte sind Anlagen für Lüftung und Heizung auf dem Dach installiert. Das Gebäude steht auf einer flach gegründeten Stahlbetonsohle mit umlaufender Frostschürze. Das Gebäude ist als Holzbau konstruiert. Das Dach erhält eine Tragkonstruktion aus Brettschichtelementen mit integrierter akustisch wirksamer Holzlamellen-Decke, Warmdachaufbau und extensiver Dachbegrünung. Die Wände sind als Holzrahmenkonstruktion mit einer hinterlüfteten Außenschale aus vertikaler Holzschalung geplant. Im Bereich des Essraumes liegt die Decke auf Holzstützen und -Balken, im Bereich der Küche und Nebenräumen auf Holzrahmenwänden. Das Vordach ist im Übergang zum Bestandsgebäude als nichtbrennbare Stahlkonstruktion mit Dachunterkonstruktion aus Trapezblech unter der durchlaufenden Dachhaut geplant. Elektrik und Brandmeldeanlage werden mit dem Bestand verbunden, die übrigen Ver- und Entsorgungsanlagen werden unabhängig vom Bestandsbau hergestellt. Die Wärmeerzeugung erfolgt über eine Wärmepumpe östlich des Gebäudes. Der Außenbereich wird neu gestaltet, der Bereich zwischen Gebäude und Straße wird als besfestigter Lehrerparkplatz und externer Zugang und Anlieferung für die Mensa ausgebaut Baugrundstück Die Baustelle ist von der Straße Nieland erreichbar. Das Baufeld wird zurzeit als Lehrerparkplatz genutzt und hat eine vom übrigen Schulgelände getrennte Zufahrt. Zwischen Neubau und Straße sind begrenzte Flächen für Baustelleneinrichtung und Lagerflächen vorhanden. In diesem Bereich sind unterirdische Versorgungsleitungen und Rigolen sowie die Neugestaltung der Außenanlagen geplant. Die Einrichtung von Lagerflächen und Bauwagen/Baubuden/Containern hat daher in zeitlicher und räumlicher Abstimmung mit der Bauleitung zu erfolgen. Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser werden durch das Bauhauptgewerk eingerichtet. Während der Baumaßnahme findet in der Schule normaler Unterricht statt. Zum übrigen Schulgelände ist eine Abtrennung des Baufeldes herzustellen und während der ganzen Bauzeit geschlossen zu halten. Arbeiten in den von der Schule aus zugänglichen Bereichen sind nur außerhalb der Schulzeit und in Absprache mit der Bauleitung möglich. Der Ausgang aus dem Treppenhaus des Bestandsgebäudes muss während der Bauzeit für SchülerInnen und Schulpersonal als Fluchtweg frei bleiben. An den seitlichen Grenzen des Baufeldes ist alter Baumbestand vorhanden. Der Wurzelbereich des Baumbestandes wird mit Bauzäumen geschützt. Die Schutzvorrichtungen dürfen nicht verschoben oder abgebaut werden. Pläne: Ausführungspläne: PI-GSW-DA-203-V260209 PI-GSW-DS-207-V260209 PI-GSW-FENAW-301-V260306 PI-GSW-FENEIN-303-V260311 PI-GSW-FENVD-302-V260309 PI-GSW-FU-202-V260303 PI-GSW-GR201-V260325 PI-GSW-KO-208-V260306 PI-GSW-LS-204-V260319 PI-GSW-117-BE-Plan PI-GSW-Terminplan-Ausführung-260326 Schal- und Bewehrungspläne: GSW_TWP_5_BW_GR_001_-_PR GSW_TWP_5_BW_GR_002_-_PR GSW_TWP_5_BW_GR_003_-_PR GSW_TWP_5_SP_GR_001_-_PR GSW_TWP_5_SP_GR_001_A_FR Hinweis! Eine Besichtigung der Baustelle ist vor Angebotsabgabe dringend empfohlen. Hinweis!  Maße sind vor Ort zu prüfen, die Angaben in den Zeichnungen können von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen . BAUREINIGUNG Der Auftragnehmer ist verpflichtet gem. VOB, Teil C, DIN 18299 die Verunreinigungen, die durch seine Arbeiten verursacht werden als Nebenleistungen zu beseitigen. Es wird darauf hingewiesen, dass je nach Verschmutzungsgrad dieses täglich, jedoch spätestens nach Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen hat. Hierzu gehört auch das Entfernen der Schuttmassen, sowie der Abtransport. Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung zur Schutt- und Abfallbeseitigung nicht oder nicht im hinreichenden Umfang nach, ist der Auftraggeber berechtigt die Leistung durch eine Drittfirma zu Lasten der Gesamtheit der verantwortlichen Auftragnehmer durchzuführen und die entstehenden Kosten gem. § 315 ff BGB auf die Verantwortlichen umzulegen. Die Baustelle ist ständig in aufgeräumtem Zustand zu halten! . VERKEHRSSICHERUNG Die Baustelle ist zu jedem Zeitpunkt in einem verkehrssicheren Zustand zu halten entspr. den gültigen Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaften. . ANZUBIETENDE LEISTUNGEN, GELTENDE VORSCHRIFTEN Das Angebot ist gemäß VOB auf Grundlage der beiliegenden Unterlagen und genannten Richtlinien in aktueller Form zu erstellen und einzureichen: - TA Lärm und TA Luft der Hansestadt Hamburg - LAR der Hansestadt Hamburg (Leitungsanlagen-Richtlinie) - DIN, EN- und VDE-Normen in der geltenden Fassung - VV-TB (technische Baubestimmungen der Hansestadt Hamburg) - TRGS (Technische Richtlinien für Gefahrenstoffe) - aktuelle Richtlinien der Unfallkasse Nord für Kitas - aktuelle Kitarichtlinien der Stadt Hamburg Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als fix und fertige Arbeit, einschließlich Lieferung aller erforderlichen Materialien und aller Nebenleistungen gemäß VOB, Teil C,funktionsfähig, sach- und fachgerecht ausgeführt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und aufgrund der beigefügten Grundlagen, unbeschadet irgendwelcher Auslassungen. Der Wortlaut des LVs darf nicht verändert werden. Die Herstellerangaben sind zu auszuführen. Bedenken des Auftragnehmers gegen die vorgesehene Art der Ausführung sind vor Beginn der Arbeiten anzumelden, etwaige Unklarheiten vor Abgabe des Angebotes mit der Vergabestelle zu klären. . BAUSTROM UND BAUWASSER Das Heranführen von Wasser und Energie an den Verwendungsort ist eine Nebenleistung der jeweiligen Gewerke nach VOB. Die Arbeitsplatzbeleuchtung ist Sache des jeweiligen Auftragnehmers. . ABFAll- UND SCHUTTBESEITIGUNG Bauschutt und alle sonstigen Abfälle dürfen auf der Baustelle weder gestapelt noch verfüllt werden. Schutt und Verpackungsmaterial ist vom AN direkt abzufahren, es wird kein Schuttcontainer zur Verfügung gestellt. Arbeitsbereiche sind besenrein zu halten. Erfolgt dies nicht, wird die Schuttabfuhr bzw. die Baureinigung vom Auftraggeber veranlasst. Die Kosten werden dann nach einem von der Bauleitung festgelegtem Schlüssel auf die betreffenden Gewerke umgelegt. Es werden nur Schuttcontainer mit abschließbarem Deckel zugelassen. Die Entsorgung aller eventuell auszubauenden Materialien ist nach dem Abfallschlüssel gemäß EAKV  (Verordnung zur Einführung des Europäischen Abfallkatalogs vom 13.09.1996) durchzuführen. Alle anfallenden Kosten, auch Deponiegebühren, sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Entsorgung von evtl. kontaminiertem Material wird gegen Nachweis vom AG vergütet. Die erforderlichen Untersuchungen sind vom AN durchzuführen und werden nicht gesondert vergütet. Bei Abbruch sind die Technischen Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS) einzuhalten . SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ Arbeitsschutz Bei der Durchführung aller Maßnahmen sind die allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetztes zu berücksichtigen. Gemäß Baustellenverordnung § 5 hat der Auftragnehmer bei der Ausführung der Arbeiten die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, insbesondere in Bezug auf - die Instandhaltung der Arbeitsmittel - die Vorkehrungen zur Lagerung und Entsorgung der Arbeitsstoffe und Abfälle, insbesondere der Gefahrstoffe, hier ist gem.TRGS zu handeln - Anpassung der Ausführungszeiten für die Arbeiten unter Berücksichtigung der Gegebenheiten auf der Baustelle Brandschutz Bei Arbeiten mit feuergefährlichen Materialien sowie bei Brenn- und Schweißarbeiten ist von den betreffenden Firmen unaufgefordert geeignetes Löschgerät bereit zu halten. Brennbare Verpackungsmaterialien sind jeweils unverzüglich abzutransportieren. Das Lagern von Druckgasflaschen im und auf dem Gebäude ist nicht zulässig. Vor Beginn der Arbeiten muss eine Einweisung der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter und des Firmenbauleiters in die Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle erfolgen. Diese Einweisung ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten terminlich zu vereinbaren. Zur Einweisung müssen von der Firma der verantwortliche Bauleiter, der Vorarbeiter und der auf der Baustelle anwesende Ersthelfer namentlich benannt werden. Der Auftragnehmer hat die Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache über die betreffenden Schutzmaßnahmen zu informieren. Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für die Erfüllung seiner Arbeitsschutzpflicht wird durch die Bestellung eines Koordinators bzw. durch den SiGe-Plan nicht berührt. . BAULEITUNG; BAUBESPRECHUNGEN; BAUTAGESBERIHTE Es wird eine Bauleitung zur Überwachung und Koordienierung der Baustelle gestellt. Der AN hat jedoch alle Arbeiten zu koordinieren und die fachgerechte Ausführung zu überwachen und zu gewährleisten. Vor Zuschlagserteilung wird der Bauablaufplan abgestimmt und dann Vertragsbestandteil. Die Nutzung von Gerüst und Verkehrswegen ist genau abzustimmen. Die terminliche Abstimmung über die Ausführung der Teilleistungen erfolgt in den Baubesprechungen. Eine Teilnahme des Fachbauleiters sowie der Bauleiter der Subunternehmer an den Baubesprechungen ist verpflichtend. Der Auftragnehmer ist zur Führung von Bautageberichten mit allen wesentlichen Eintragungen verpflichtet. Die Bauleitung erhält wöchentlich die Durchschriften dieser Berichte. Der Auftragnehmer hat den Fachbauleiter zu stellen und ihn zu benennen. Der Auftragnehmer erhält hierfür keine besondere Vergütung. Der verantwortliche Polier und der auf der Baustelle anwesenden Ersthelfer müssen vor Arbeitsbeginn namentlich benannt werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Überwachung seiner Leistung durch den Architekten. . WERBUNG Es dürfen keine eigenen Werbeschilder ohne Absprache mit dem AG aufgestellt werden. . ABNAHME Für die Endabnahme werden frühzeitig die entsprechenden Unternehmererklärungen benötigt. Jeder AN hat die für seinen Fachbereich notwendigen Abnahmen der Behörden und Versorgungsunternehmen usw. eigenverantwortlich durchzuführen. Später verdeckt liegende Leistungen werden nur abgenommen, solange diese noch offen liegen. Die Bauleitung ist deshalb rechtzeitig zur Teilabnahme aufzufordern. Für abweichende Ausführungen ist der Auftragnehmer verantwortlich. Die Leistungen des AN werden erst nach Fertigstellung der gesamten Leistung aller Gewerke im Rahmen einer förmlichen Abnahme, mit Niederschrift, die von beiden Parteien zu unterzeichnen ist, abgenommen. Erst mit der Abnahme geht die Gefahr der zufälligen Beschädigung bzw. der Untergang des Werkes auf den AG über . PRODUKTE Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Produkte und Bauteile eingebaut werden.Auf Verlangen sind die technischen Bauprüfzeugnisse einzureichen. Baustoffe müssen zugelassen sein und das Ü-Zeichen bzw. CE-Zeichen tragen. Für die Herstellung der Arbeiten ist der Wärme-, Schall-, Brand-, Feuchte- und Holzschutz nach den Vorschriften und dem Stand der Technik zu berücksichtigen. Hierfür sind vom AN die geeigneten Nachweise zu führen und dem AG vorzulegen. Die Arbeiten sind durch geschultes und zuverlässiges Fachpersonal  nach den vorliegenden Leistungsbeschreibungen und Plänen unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik sowie der gesetzlichen und der behördlichen Bestimmungen auszuführen. Der AN hat schadstofffreie Materialien einzubauen. Dies sind Materialien, die frei von gefährlichen gesundheits- und umweltschädlichen Stoffen sind. Als schadstofffrei gelten auch alle Materialien, die Stoffe enthalten, durch die vorgeschriebene Grenzwerte der maximalen Arbeitsplatzkonzentration (MAK) bzw. technischen Richtkonzentration (TRK) nicht überschritten werden. Können Stoffe in jeglicher Form, einzeln oder als Gemisch, in gesundheits- oder umweltschädlicher Konzentration entweichen und ist diese Gefahr nicht  auszuschließen, so ist uns die Art und Zusammensetzung der Schadstoffe, deren mögliche Konzentration und die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen bei Angebotsabgabe mitzuteilen. Alle zur Verwendung kommenden Baustoffe müssen zum Zeitpunkt ihres Einbaus den neuesten Vorschriften zur Umweltverträglichkeit entsprechen. Sie dürfen weder gesundheitsschädliche  noch umweltbelastende Substanzen enthalten. Dieses gilt insbesondere für lösungsmittelhaltige Stoffe, wie Farben, Kleber, Schäume, Dichtungs- und Bindemittel. Zur einwandfreien, fachgerechten Ausführung sind die vom Systemhersteller angebotenen Werkzeuge und Hilfsmaterialien zu benutzen, sowie die Ausführungshinweise der Technischen Merkblätter des Herstellers zu beachten. Es sind grundsätzlich Qualitätsprodukte zu verwenden. -Wärmedämmung ist als FCKW-freie Ware einzusetzen. -Alle Fabrikate müssen emissions- und lösemittelfrei (ELF) sein! -PVC-haltige Materialien dürfen nicht eingebaut werden. . ABRECHNUNG Bei der Abrechnung sind die Positionsnummern des LVs zu verwenden. . AUSFÜHRUNGSZEITRAUM/ABLÄUFE Geplanter Start der Gesamtmaßnahme ist September 2025 die Fertigstellung ist für März 2026 vorgesehen. Die geplante Ausführungszeit ist dem beileigenden Zeitplan zu entnehmen. ca. . RÜCKFRAGEN Rückfragen zum Leistungsverzeichnis können direkt an die Architektinen gestellt werden.
Bauherr :
Ein Bodengutachten liegt vor. Die Erdarbeiten umfassen den Aushub, die Erstellung von Baugruben, die Grundwasserhaltung, die Verfüllung und die Herstellung des Planums. Als Grundlage für die Ausführung gelten die einschlägigen DIN-Normen und Richtlinien, insbesondere DIN 18127 Baugrund, Untersuchung von Bodenproben  Proctorversuch DIN EN 16907-1 Erdarbeiten  Teil 1: Grundsätze und allgemeine Regeln DIN EN 16907-2 Erdarbeiten  Teil 2: Materialklassifizierung DIN EN 16907-3 Erdarbeiten  Teil 3: Ausführung von Erdarbeiten DIN EN 16907-4 Erdarbeiten  Teil 4: Bodenbehandlung mit Kalk und/oder hydraulischen Bindemitteln DIN EN 16907-5 Erdarbeiten  Teil 5: Qualitätskontrolle und Überwachung DIN EN 16907-6 Erdarbeiten  Teil 6: Landgewinnung mit nassgebaggertem Einbaumaterial DIN EN ISO 22476-2 Geotechnische Erkundung und Untersuchung Felduntersuchungen  Teil 2: Rammsondierungen DVGW GW 315 Arbeitsblatt: Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten Herausgeber: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. FGSV 516 Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unterbaues im Straßenbau Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV 526 M HifüBau  Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwerke Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV 535 M Geok E  Merkblatt über die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaus Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV 551 Merkblatt über Bodenbehandlungen mit Bindemitteln Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV 559 Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen im Erdbau Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. . Angaben zu Stoffen und Bauteilen Das auf der Baustelle anfallende und nicht zum Verfüllen benötigte Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer vor der Abfuhr gemäß den Deponieklassen bzw. Abfallschlüsseln der AVV zu separieren. Das auf der Baustelle anfallende und nicht zum Verfüllen benötigte Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer auf eine Deponie seiner Wahl abzutransportieren, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist. Falls das Leistungsverzeichnis keine Festlegung enthält, ist über wieder verwertbares Aushubmaterial (z.B. Humus, Kies, Sand, Lehm, Natursteinmaterial) vor der Verfügung eine Vereinbarung zu treffen. . Angaben zur Ausführung Allgemeines Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Weil die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen und sonstiger Hindernisse vor der Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden kann, hat der Auftragnehmer das Vorhandensein und die Lage entsprechend Abschnitt 3 der ATV zu erkunden. Diese Besondere Leistung ist in die Angebotspreise einzurechnen. Falls erforderlich, ist das vorhandene Gelände vor Ausführung der Arbeiten gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber im Hinblick auf Lage und Höhe zu vermessen und das Ergebnis im Protokoll festzuhalten. Erdarbeiten, Straßenaufbruch Grasnarben und Oberbodenaushub sind nach Absprache mit dem Auftraggeber an geeigneter Stelle und auf geeigneter Lagerfläche getrennt zu lagern. Auf der Baustelle wieder benötigter Oberboden ist in trapezförmigen Mieten, Höhe max. 1,50 m, zu lagern; die Böschungen sind abzugleichen. Die Mieten sind bei Bauvorhaben mit längerer Bauzeit mit Lippenblütlern zu bepflanzen. Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweichende Bodenverhältnisse angetroffen oder treten Umstände ein, durch die die vorgeschriebenen Aushubarbeiten nicht durchgeführt werden können, ist umgehend die Bauleitung zu verständigen. Bei Auftreten von bindigem Boden im Bereich oberhalb der Gründungssohle ist vom Auftragnehmer rechtzeitig die Bauleitung zu verständigen und zunächst zu klären, ob eine Schutzschicht über der Gründungssohle verbleiben soll, wenn eine solche nicht bereits in der Leistungsbeschreibung gefordert worden ist. Ein Aufweichen der geplanten Gründungssohle, auch durch Niederschläge, ist unbedingt zu vermeiden. Zur Herstellung des Planums der Baugrubensohle in homogenen bindigen Böden sind zur Vermeidung von Auflockerung glatte Baggerschaufeln zu verwenden. Hat der Auftragnehmer die Lockerung des Bodens im Bereich der Gründungssohle zu vertreten, besteht für ihn kein Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen der ursprünglichen Lagerungsdichte. Bei feuchten bindigen Böden darf das Planum nicht nachträglich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu vermeiden. Bei Straßenaufbrüchen sind die Ränder gebundener Schichten vor Beginn der Erdarbeiten geradlinig zu beschneiden. Der Aufbruch hat so zu erfolgen, dass der nach Abzug einer eventuellen Böschung verbleibende Rand unterhalb der Tragschicht noch ca. 20 cm breit ist. Wird die Fahrbahndecke unterspült, ist nachträglich entsprechend zu verfahren. Die Tragschicht ist vor dem Schließen der Deckschicht fachgerecht in vergleichbarer Qualität wieder herzustellen. Ein Verfüllen mit Kies genügt diesem Anspruch nicht Entwässerungsmaßnahmen, zu denen der Auftragnehmer gemäß ATV DIN 18300 oder Vertrag verpflichtet ist, sind so auszuführen, dass der Baugrund und der zum Einbau bestimmte Boden nicht unzulässig durchfeuchtet wird. Werden die notwendigen zwischenzeitlichen Entwässerungsmaßnahmen unterlassen oder unsachgemäß ausgeführt oder werden die planmäßig herzustellenden Entwässerungsanlagen nicht rechtzeitig hergestellt, darf dadurch unbrauchbar gewordener Boden nicht verwendet werden und ist ggf. auszutauschen. Bei Erdarbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Grenzbebauungen, Leitungen, Kabeln, Dränagen und Kanälen ist die Bauleitung sofort zu verständigen, wenn andere Verhältnisse angetroffen werden, als aus den Bestandsplänen zu ersehen ist. Von dieser Forderung wird auch nicht abgesehen, wenn die Situation vom Statik-Büro alternativ vorgesehen oder in Augenschein genommen worden ist. Werden vorhandene Leitungen beschädigt, hat der Auftragnehmer sofort das zuständige Versorgungsunternehmen sowie die Bauleitung des Auftraggebers zu verständigen. Bei Erdbauwerken und Hinterfüllungen ist darauf zu achten, dass der für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Boden oder Fels eingebaut wird. Bestehen berechtigte Zweifel an der Verdichtungsfähigkeit von durch den Auftraggeber vorgegebenem Material, ist der Auftraggeber oder dessen Bauleiter zu informieren. Kies- und Sandmaterial, das beim Aushub der Rohrleitungsgräben gewonnen wird und sich zur Auf- und Hinterfüllung der Rohrleitungen eignet, ist seitlich zur Wiederverwendung zu lagern. Das Verdichten der Rohrleitungsauffüllungen und Hinterfüllungen durch Einschlämmen ist grundsätzlich nicht zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Verfüllung von Bauwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum frei von Bauschutt, Müll u. dgl. ist. Trifft das nicht zu, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Rohrgrabenverfüllung Für Rohrleitungen ist ohne besondere Vergütung die Oberfläche der Sohle von Abtrag und Auffüllung mit folgenden max. zulässigen Abmaßen herzustellen: Rohplanum +/- 5,0 cm, Feinplanum +/- 2,5 cm. Unter den Rohrleitungen ist das Feinplanum so genau herzustellen, dass das geforderte Gefälle der Leitungen erreicht wird. Rohrenden sind während der Bauzeit gegen das Eindringen von Erde und Fremdkörpern zu sichern. Verkehrssicherung Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben werden (Beseitigen oder Ungültigmachen von Verkehrszeichen). Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren. Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem Abstand zu sichern. Rot-weiße Warnbänder (Flatterbänder) dürfen nur als zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden. Behelfsmäßige Überfahrten in Grundstücke müssen rutschsicher sein und die zu erwartenden Horizontalkräfte aufnehmen können. Behelfsmäßige Fußgängerbrücken dürfen keine Stolper- oder Absturzgefährdungen aufweisen. Sie müssen auch für Behinderte und Rollstuhlfahrer nutzbar sein. Sie sind bei Aufgrabungen vor Hauseingängen, bei Querungen von Fußwegen sowie an absturzgefährdeten Stellen zu errichten. . Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Ein Bodengutachten liegt vor.
01 Sicherheits- und Baustelleneinrichtungen
01
Sicherheits- und Baustelleneinrichtungen
01.__.0018 Baumschutz großflächig Baum während der Bauzeit durch die Erstellung einer senkrechten Bretterschalung mit einer Polsterung zwischen Baum und Schalung aus geeignetem Material (gepresstes Stroh, Matratzen o.ä.) gegen mechanische Beschädigungen schützen, einschl. Vorhaltung und Beseitigung. Schutzhöhe: mind. 2,0 m über Gelände Stammumfang in 1,0 m Höhe: bis 300 cm Polsterungsdicke: mind. 10 cm
01.__.0018
Baumschutz großflächig
25.00
Stk
01.__.0019 Zulage für Längervorhaltung des Baumschutz Baumschutz gegen mechanische Schäden vor- und unterhalten. Vorhaltedauer: 8 Wochen und ca. 25 Bäumen Die Abrechnung erfolgt pro Stück je Wochen Standzeit.
01.__.0019
Zulage für Längervorhaltung des Baumschutz
200.00
StWo
01.__.0020 Baustraße, Stahl-Elemente Behelfsmäßige Baustraße mit Fertigteilelementen aus Stahl herstellen, wie folgt: - Planum herstellen - Sandunterbau - Fertigteilelemente verlegen Zulässige Achslast: 12 t
01.__.0020
Baustraße, Stahl-Elemente
120.00
01.__.0021 Baustraße vorhalten, Unterhalt Baustraße oder als Baustraße genutzte vorhandene Straßen und Wege vorhalten und unterhalten. Winterdienst wird separat vergütet. Art der Baustraße: Stahl-Element Die Vergütung erfolgt auf Quadratmeter je Monat Standzeit (m²/Monat).
01.__.0021
Baustraße vorhalten, Unterhalt
240.00
m²Mt
01.__.0022 Baustraße nach Abschluss der Bauarbeiten abtragen, Baustraße nach Abschluss der Bauarbeiten abtragen, Untergrund wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen. Anfallendes Material entsorgen.
01.__.0022
Baustraße nach Abschluss der Bauarbeiten abtragen,
120.00
02 Erdarbeiten
02
Erdarbeiten
02.01 Baubegleitende und vorbereitende Arbeite
02.01
Baubegleitende und vorbereitende Arbeite