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Neubau Mensa Donatusschule
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Projektbeschreibung/Allgemeine Vorbemerkungen ProjektbeschreibungDie Stadt Erftstadt plant auf dem Gelände der Grundschule Donatusschule, Theodor-Heuss-Straße 24, 50347 Erftstadt die Errichtung einer neuen Mensa in einer Holz-Hybrid-Bauweise. Durch den normierten Platzbedarf des Schulhofs ergibt sich eine optimale Lage des neuen Gebäudes im Bereich des aktuellen „Hügels“, der beim Bau der Grundschule aus Aushubmaterial künstlich aufgeschüttet wurde. Allgemeines Ziel ist die Planung und Errichtung eines vorbildlich nachhaltigen Gebäudes unter Berücksichtigung energetischer und ressourcenoptimierter Maßnahmen. Aus der ganzheitlichen Betrachtung des Schul- und OGS-Betriebs wurden Erkenntnisse für den erwarteten Bedarf und Anforderungen an das Gebäude berücksichtigt. Die zukünftige Entwicklung der Anzahl an Schulessen (>300 Mittagsessen) sowie erhöhter Durchlauf an Kindern wird in der Organisation der Küche, Ausgabe, Lagerräume und der Anordnung Tische/Sitzbereiche berücksichtigt. Die Nutzung der Mensa als schulischer Veranstaltungsraum (Sommerfest, Einführungstage, Weihnachtsfeiern u.ä.) wird ermöglicht. Durch die Verlegung des Technikraums in das Obergeschoss wird das Dachvolumen effizient genutzt. Auf einen Keller kann somit verzichtet werden. Die Erweiterung des Obergeschosses als sog. „Empore“ bietet Platz für Zuschauer bei Schulveranstaltungen sowie multifunktionale Räume. Struktur des Gebäudes: Das Gebäude ist als Hallenkonstruktion in optimierter Holz-Hybridbauweise geplant. Auf einem Stützenskelett liegt ein hyperbolisches Dach – bedeutet, die Dachbalken liegen in unterschiedlichen Neigungen und bilden dort Raum und Höhe, wo sie benötigt wird und sinnvoll ist. Die Raumbildung (Außenwände, Fassaden und Innenwände) ist größtenteils ebenfalls in Holzbauweise geplant. In Innenraum werden die Oberflächen aus akustisch wirksamen Strukturen ausgebildet, um dem hohen Lautstärkepegel entgegenzuwirken. Neben den nachhaltigen Baumaterialien und Konstruktionen wird derzeit vorgesehen, ein zukunftsfähiges Energie- und Heizungskonzept (ohne fossile Energieträger) umzusetzen, welches durch Wärmerückgewinnung und Wärmepumpen den geringen Wärmebedarf decken soll. Freianlagen: Die Freianlagen bestehen aus Pflasterungen, Grünflächen, Geländeabfangungen sowie Bepflanzungen. Weiterhin wird mit einem Teil des Aushubs für die Mensa eine Hügellandschaft errichtet, welche partiell auch dem Aufenthalt dienen soll. Umfang der Baumaßnahme: Alle notwendigen Hochbau -sowie Technikgerwerke zur Erstellung des BauwerksNeuplanung der AußenanlagenBauablauf: Der Bauablauf soll durch den Einsatz von Holz - und Betonfertigmodulen optimiert werden. Der Schulbetrieb in dem direkt angrenzenden Schulgebäude soll weiterhin ohne Beeinträchtigung stattfinden. Allgemeine VorbemerkungenVereinfachte Schreibweise AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer (Bieter) Angaben zur Örtlichkeit Donatusgrundschule Erftstadt Theodor-Heuss-Straße 24 50374 Erftstadt Dauer der Gesamtbaumaßnahme siehe Anlage Bauzeitenplan Arbeitszeiten Allgemeine Arbeitszeit: 7.00 Uhr - 17.00 Uhr Wochenendarbeiten Wochenendarbeiten sind grundsätzlich möglich, wenn der AN seine Leistungen damit wirtschaftlicher abwickeln kann. Für solche Wochenendarbeiten wird kein Wochenendzuschlag seitens des AG vergütet. Wochenendarbeiten sind rechtzeitig vor Ausführung mit dem AG abzustimmen und durch diesen genehmigen zu lassen. Ein gesonderter Antrag ist hier rechtzeitig vom AN einzureichen. Rauchverbot Auf dem gesamten Gelände herrscht absolutes Rauchverbot. Rauchen ist nur außerhalb des Gelände erlaubt. Wird gegen das Rauchverbot verstoßen, wird ein Baustellenaufenthaltsverbot für die gesamte Baumaßnahme ausgesprochen. Parken Auf der gesamten Baustelle gilt Parkverbot für Privatfahrzeuge und Mannschaftstransporter. Das Parken ist in extra eingerichteten Zonen gemäß BE-Plan erlaubt. Toiletten im Gebäude Die Benutzung der WC Anlagen im Schulgebäude ist den Mitarbeitern der ausführenden Baufirmen untersagt. Wird gegen diese Einschränkung verstoßen, wird die WC Anlage auf Kosten des AN sofort gereinigt. Angaben zur Leistungsbeschreibung Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung des Architekten und der Fachplaner. Etwaige Rückfragen sind bis vor Auftragsvergabe an die ausschreibende Vergabestelle zu stellen: Zentrale Vergabestelle Stadt Erftstadt Holzdamm 10 50374 Erftstadt Email: vergabestelle@erftstadt.de Es wird darum gebeten das ausgearbeitete Leistungsverzeichnis als GAEB Datei dem AG zur Verfügung zu stellen, um die rechnerische Angebotsprüfung zu erleichtern. Es wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse zu informieren. Das Gebäude bzw. das Grundstück kann vorab in Absprache mit dem AG bzw. des zuständigen Vergabeamts besichtigt werden. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Nur vollständig ausgefüllte Angebote haben Gültigkeit. Geforderte Muster, Zeichnungen und Nachweise gelten als Angebotsforderungen und sind unbedingt beizulegen. Änderungen, Streichungen und Zusätze im Leistungsverzeichnis sind nicht zulässig. Auf die genaue Einhaltung der im folgenden Leistungverzeichnis erläuternden Konstruktions-Prinzipien wird besonders hingewiesen, um einen leistungsgerechten Vergleich zu ermöglichen. Ausführungstermine Die Ausführung erfolgt gemäß eines Bauzeitenplanes. Die Ausführung ist gegebenfalls, je nach erforderlicher Teilleistung und Baufortschritt in mehreren Abschnitten zu erbringen. Die abschnittsweise Ausführung bzw. auch das mehrmalige An- und Abfahren zur Erbringung der Teilleistungen wird nicht gesondert vergütet und ist in die EPs einzukalkulieren, sollte in der nachbeschriebenen Leistungsbeschreibung nichts anders beschrieben sein. siehe Anlage Bauzeitenplan Ausführungsunterlagen Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung verkleinert beigefügt: siehe Anlage Anlagenverzeichnis Die vom AN verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Architekten/der Fachplaner tragen. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Benennung Fachbauleiter durch den AN Der AN hat zwei Wochen vor Ausführungsbeginn einen verantwortlichen Fachbauleiter zu benennen. Baustellenbesetzung Das Führungspersonal ist der Bauleitung vor Baubeginn schriftlichzu benennen (Firmenbauleiter, Montageleiter, Obermonteur). Ein deutschsprachiger Polier bzw. Vorarbeiter, der bevollmächtigt ist, Anweisungen entgegenzunehmen und verbindliche Auskünfte bezüglich der Baustellenabwicklung geben kann, muss ständig auf der Baustelle anwesend sein. Wird ein Wechsel aus zwingenden Gründen erforderlich, so hat der AN unter Angabe der Gründe, den Wechsel schriftlich bei der örtlichen Bauüberwachung anzumelden. Die auf der Baustelle beschäftigten Mitarbeiter des AN haben ihren Personal- oder Sozialversicherungsausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen der Bauleitung vorzuzeigen. Das Tragen der berufsgenossenschaftlich vorgeschriebenen Sicherheitsbekleidung ist zwingend erforderlich. Sprache Alle schriftlichen Äußerungen müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein. Der AN hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeit auf der Baustelle ständig eine Person anwesend ist, die es ermöglicht, in fließender deutscher Sprache zu verhandeln. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz Mahnung durch den AG nicht nach, so ist der AG berechtigt einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. Fachbauleitererklärung/Fachunternehmererklärung Eine Fachbauleitererklärung/Fachunternehmererklärung für die jeweiligen ausgeführten Leistungen ist unaufgefordert nach Abschluss der Arbeiten dem Architekten oder dem AG vorzulegen. Bei Ausführung von brandschutztechnischen Produkten ist zusätzlich eine Übereinstimmungserklärung inkl. bauaufsichtliche Zulassung/Prüfzeugnis einzureichen. Dokumentation Nach Abschluss der arbeiten ist dem AG eine vollständige Projektdokumentation in digitaler Form und 2-fach in Papierform zu übergeben. Diese muss bsp. nachfolgenden Inhalt aufweisen (gewerkespezifisch anzupassen): Sämtliche Detail- Werkstatt- und Montagepläne mit PlanlistenAlle genehmigten Planunterlagen als Kopie mit FreigabevermerkAngaben und Datenblätter zu allen verwendeten Materialien, Beschlägen, Dichtstoffen, Beschichtungen, Befestigungen, Dichtungen, Brandschutzmaterialien, Verglasungen, Trennwandkonstruktionen, Deckenkonstruktionen etc.SicherheitsdatenblätterWerkbescheinigungen und HerstellererklärungenCE - Konformitätserklärungen, ZulassungsbescheinigungenPrüfzeugnisse, bauphysikalische und statische NachweiseZustimmungen im Einzelfall, falls erforderlichÜbereinstimmungserklärungen zu bsp. brandschutztechnischen Leistungen wie Wände, Decken und Türen in Brandschutzqualität etc. inkl. notwendiger ZulassungenWartungs- und ReinigungsvorgabenFotodokumentation und AufmaßeBeschlaglisten zu allen verbauten Fenster und Türen mit Positionierung (Auflistungen sämtlicher Beschlagsteile inkl. Beschreibung Funktion).Einbau- und BedienungsanleitungenZulassungsbescheinigungen für Türen und RWA-SystemenEtc.Bausitzung Die regelmäßige Teilnahme eines Mitarbeiters (Projektleiter/Polier) des AN an der 2-wöchig stattfindenden Bausitzung ist verpflichtend und entsprechend einzukalkulieren. Einhaltung der Baustellenordnung Für die Einhaltung der bauseits erstellten und auf der Baustelle ausgehängten Baustellenordnung sind die Firmen verantwortlich. Bei Verstoß gegen die Baustellenordnung ist der AG berechtigt, der/den betroffenen Person / Personen ein Baustellenverbot zu erteilen. Weisungsbefugnis Zur Einhaltung der Baustellenordnung sind die Firmen verpflichtet, den Anordnungen der Bauleitung des Architekten und der Fachingenieure zu folgen. Baustellenzustand Der AN verpflichtet sich, die Baustelle in einem ordentlichen Zustand zu halten. Eine arbeitstägliche Reinigung hat zu erfolgen. Der anfallende Schutt ist auf eine vom AN zu wählende Bauschutt-Deponie mindestens wöchentlich, jedoch nach Bedarf bzw. anfallendem Schutt auch täglich abzufahren. Das Bereitstellen und Abfahren von Abfalltransportbehältern bzw. Schuttcontainern wird nicht gesondert vergütet und ist in die EP's einzukalkulieren. Es sind nur verschließbare Schuttcontainer zugelassen. Die Größe der Schuttcontainer sind entsprechend dem anfallenden Schuttmassen zu wählen und vorab mit der Bauleitung abzustimmen. Dies gilt auch für die Platzierung der Schuttcontainer. Baustelleneinrichtung siehe Anlage Baustelleneinrichtungsplan Der AG stellt Aufenthaltsräume, Sanitäts - und Sanitärcontainer sowie Flächen zur Lagerung bauseits zur Verfügung (Baustelleneinrichtungsplatz gemäß BE-Plan). Werbeschilder und andere Werbemittel dürfen an der Baustelle, an Bauzäunen, Baucontainern etc. nur mit vorheriger Zustimmung des AG angebracht werden. Firmenschilder sind nur an vom AG bestimmten Stellen anzubringen. Baustrom und Bauwasser werden bauseits zur Verfügung gestellt. Der Baustrom - und Bauwasseranschluss befindet sich gemäß BE-PLan. Von diesem Standort ist das Wasser und der Strom vom AN bei Bedarf zu entnehmen bzw. bis zur Verwendungsstelle zu transportieren. Das Baugelände und auch der Baustelleneinrichtungsplatz sind umschließend mit einem Bauzaun aus Holz oder Stahldraht abgetrennt. Darüber hinaus gesicherte Flächen für Material und Werkzeug stehen nicht zur Verfügung. Lagerflächen im Bereich der Baustelle oder dem Baustelleneinrichtungsplatz sind durch den AN eigenverantwortlich zu sichern. Die ausserhalb des Bauzaunes befindlichen öffentlichen Straßenflächen sind zwingend freizuhalten. Baustelleneinrichtung wie bsp. Hilfsmittel, Werkzeuge etc. zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind in den jeweiligen EP einzukalkulieren. Anlieferung / Transport Baumaterialien / Bauschutt / Bauteile Das Objekt liegt auf einem städtischen Grundstück direkt angrenzend an die Theodor-Heuss-Straße. Auf dem von der Verkehrsstraße zugänglichen Parkplatz wird in Abstimmung mit dem AG die vorbeschriebene Baustelleneinrichtung eingerichtet. Der AN hat alle Transportkosten von der Baustelleneinrichtung bis zur Verwendungstelle in seine EPs einzurechnen. Die Anlieferung oder der Abtransport hat ausschließlich über die Theodor-Heuss-Straße. siehe Anlage Baustelleneinrichtungsplan Der vertikale Transport von Baumaterialien / Bauschutt / Bauteile erfolgt zu Fuß über den Innenraum oder den bauseitigen Fassadengerüsten. SiGeKo Vom Bauherrn ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gemäß § 4 Baustellenverordnung für das Bauvorhaben eingesetzt. Jeder AN ist dafür verantwortlich, dass seine auf der Baustelle tätigen Bauleiter bzw. Aufsichtführenden, einschließlich seiner Subunternehmer, Kenntnis über den SIGEPLAN, die Baustellenordnung sowie dieeinschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallver hütungsvorschriften haben. Der AN verpflichtet sich, für die von ihm durchzuführenden Arbeiten Gefährdungs- und Belastungsanalysen dem SiGeKo zur Prüfung vorzulegen. Greifen Arbeitsvorgänge verschiedener AN ineinander, sind die vorgefundenen Gegebenheiten zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Baugruben und Gräben, hochgelegene Arbeitsplätze sowie alle Verkehrswege, Gerüste,für die Stromversorgung und die Allgemeinbeleuchtung der Baustelle. Stellt der AN Mängel fest, sind diese unverzüglich dem SiGeKo zu melden und es ist auf deren Abstellung hinzuwirken. Nimmt ein AN trotz erkennbarer Mängel seine Arbeit auf, ist er zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind auf der Baustelle vorzuhalten und einzuhalten. Der AN hat der Bauleitung und dem SiGeKo Name und Anschrift seiner Montageleiter bzw. Aufsichtführenden, Sicherheitsfachkräfte und auf der Baustelle eingesetzten Ersthelfer mitzuteilen. Die Auftragnehmer haben bei der Ausführung der Arbeiten die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes, insbesondere in Bezug auf die - Instandhaltung der Arbeitsmittel, - Vorkehrungen zur Lagerung und Entsorgung der Arbeitsstoffe und Abfälle, insbesondere der Gefahrstoffe, - Anpassung der Ausführungszeiten für die Arbeiten unter Berücksichtigung der Gegebenheiten auf der Baustelle, - Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Unternehmern ohne Beschäftigte, - Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten auf der Baustelle und anderenbetrieblichen Tätigkeiten auf dem Gelände, auf dem oder in dessen Nähe die erstgenannten Arbeiten ausgeführt werden, zu treffen sowie die Hinweise des SiGeKo´ s und den Sicherheits- undGesundheitsschutzplan zu berücksichtigen. Die Arbeitgeber haben die Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache über die sie betreffenden Schutzmaßnahmen zu informieren. Die Verantwortlichkeit der Arbeitgeber für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten wird durch die Maßnahmen nach den §§ 2 und 3 der Baustellenverordnung nichtberührt. Immissions- und Emissionsschutz Aufgrund der in direkter Nachbarschaft zur Baustelle befindlichen Bebauuung besteht ein erhöhter Anspruch auf Einhaltung der Lärmvorschriften gem. AVV Lärm. Der AN ist grundsätzlich verpflichtet, die Emissionen Lärm, Erschütterungen und Staub auf ein Minimum zu beschränken. Bzgl. Baulärm sind die Richtwerte gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm -Geräuschimmissionen -AVV Baulärm / AVwV-Baulärm sowie die Auflagen der Baugenehmigung einzuhalten. Bei der Durchführung der Arbeiten dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die hinsichtlich der Lärmemissionen dem neuesten technischen Standard sowie den einschlägigen Verordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie den Richtlinien 2004/14/EG und 2005/88/EG (32. BlmSchV) entsprechen. Stationäre Lärmquellen sollten möglichst weit entfernt von Wohn- und Arbeitsplätzen, ggf. unter Verwendung von schallabschirmenden Bauteilen, angeordnet werden. Mehrere geräuschintensive Arbeiten sollten je nach Möglichkeit zur gleichen Zeit durchgeführt werden, da kurzzeitige, etwas höhere Geräuscheinwirkungen eher akzeptiert werden, als ausgedehnte Lärmbelastung über den gesamten Tag. Siehe auch GE-DAT 2005 Geräuschemissionsdaten für Baugeräte, erschienen im Wirtschaftsverlag NW 2005, Heft 247 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, 1998, Heft 2 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie 2004. Baubiologische Vorgaben Alle verwendeten Materialien und Teile müssen in der EU zugelassen sein, für deren Einsatz gelten die entsprechenden Normen (DIN-, ISO- und EN-Normen), Gesetze und Bestimmungen. Die EU-weit geltende REACH-Verordnung hinsichtlich umweltgefährdender Stoffeigenschaften ist zu beachten. Diese wird durch die CLP-Verordnung ergänzt. Bei geregelten Bauprodukten muss die Verwendbarkeit über ein Ü-Zeichen nachgewiesen werden. Bei der Verwendung von nicht geregelten Bauprodukten muss die Verwendbarkeit aus der Übereinstimmung mit einer allgemein bauaufsichtlichen Zulassung, einem allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder einer Zustimmung im Einzelfall nachgewiesen werden. Die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Der AG legt Wert auf die Verwendung von Baustoffen, die sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für die Umwelt unbedenklich sind. Die Luftqualität der Innenräume unter hygienischen Gesichtspunkten soll sichergestellt werden. Hierzu soll die Exposition gegenüber Schadstoffen und mikrobiellen Emissionen minimiert werden. Sämtliche Baustoffe und die zu ihrer Verarbeitung erforderlichen Hilfsmittel (Bauhilfstoffe, z. B. Kleber, Spachtelmassen etc.) dürfen in eingebautem Zustand keine gesundheitliche Beeinträchtigung des menschlichen Organismus durch Freisetzen von toxischen Bestandteilen in Gasen, Dämpfen oder gesundheitsgefährdenden Schwebestoffen hervorrufen. Folgende Bau- und Bauhilfstoffe bzw. Inhaltsstoffe dürfen nicht verwendet werden: Bau- und Bauhilfstoffe bzw. Inhaltsstoffe mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften (CMR-Stoffe siehe TRGS900). Dies gilt für CMR- Stoffe der Kategorie 1A (aus Erfahrung beim Menschen nachgewiesen), Kategorie 1B (bei Tieren nachgewiesen, wird beim Menschen vermutet) und Kategorie 2 (es wirdangenommen, dass es beim Menschen so ist). Es sind möglichst emissionsarme Oberflächenbehandlungen, Anstriche und Klebstoffe zu verwenden (z.B. Pulverlacke, Einbrennverfahren). diese sollten ein Umweltzeichen für "schadstoffarm" (z.B. www.blauer-engel.de) besitzen. Montageschaum: Das Verwenden von Montageschaum und sonstigen Ortschäumen ist ausgeschlossen. Polyvinylchlorid (PVC) / Chlorchemische Produkte: Auf den Einsatz von chlorchemischen Produkte ist zu verzichten. Recyclingprodukte zum Bauteilschutz: Bei Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen oder der Einrichtung sind Produkte aus Recyclingmaterial (Altpapier, Alttextilien, PE-Regenerat) zu verwenden. Trennmittel: Es dürfen nur Trennmittel verwendet werden, die biologisch schnell abbaubar sind und dem Umweltzeichen RAL-UZ 64 entsprechen. Auf technisch notwendige Ausnahmen ist die Bauleitung hinzuweisen. Sofern umweltfreundliche Ersatzstoffe möglich sind (z. B. Polyethylen, Polypropylen), ist auf PVC zu verzichten (z. B. bei Zu- und Abwasserleitungen, Folien, Bodenbelägen, Kleinbauteile, Innenausbau). Während der Verarbeitung der Bau- und Hilfsstoffe sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung und die Empfehlungen der Bauberufsgenossenschaften einzuhalten. Die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) sowie die TRK-Werte (Technischen Richtkonzentration) dürfen nicht überschritten werden. Ziel ist es, weit unter diesen Höchstwerten zu liegen. Zur Vermeidung von staub- und faserförmigen Emissionen darf auf der Baustelle nicht trocken, nur nass gefegt werden. Staubsaugen ist nur mit einem Industriestaubsauger der Verwendungskategorie mind. G (Staubklasse M, Durchlassgrad 0,5%) gestattet. In Bereichen, in denen künstliche Mineralfaser verarbeitet wurde, sind Industriestaubsauger der Verwendungskategorie K 1 (Staubklasse H, Durchlassgrad 0,01%) erforderlich. Die bei Reinigungsarbeiten eingesetzten Reinigungsmittel müssen "unter realen Umweltbedingungen leicht und schnell abbaubar" (Def. gemäß OECD) sowie frei von Lösemitteln, Aromaten, Halogenen, Bioziden und Treibmitteln sein. Nur bei starken Restverschmutzungen dürfen nach Freigabe chemisch stärkere Mittel (z.B. Alkoholreiniger) eingesetzt werden. Können die oben genannten Verwendungsverbote und Verwendungseinschränkungen von Bau- und Inhaltsstoffen sowie Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten werden, ist umgehend eine Ausnahmegenehmigung des AG einzuholen. Der AN hat dafür zu sorgen, dass die Baustoffe und Bauteile in umweltfreundlicher Verpackung mit möglichst geringem Verpackungsanteil (z. B. Großgebinde, Siloware oder recycelbare Verpackung) angeliefert werden. Mehrwegverpackungen und Verpackungsmaterial aus Papier, Pappe und Polypropylenfolie werden bevorzugt. Alle Aufwendungen für die baubiologischen Vorgaben sind in die Einheitspreise der Fassadenkonstruktionen einzurechnen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht.
Projektbeschreibung/Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Technische VorbemerkungenArt und Umfang der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung sind Zimmer - und Holzbauarbeiten. Angebots - und Ausführungsgrundlage Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses Leistungsverzeichnisses, die allgemeinen technischen Vorschriften der VOB, der einschlägigen Normen soweit sie die Leistungen betreffen, bauaufsichtlich eingeführte Gesetze, Richtlinien und Normen (die bezogen auf die Baumaßnahme anzuwenden sind) wie bsp. LBO NRW, Sonderbauverordnung, Schulbaurichtlinie, ASR, DIN 18040-1+2, behördliche Vorschriften, Verbandsrichtlinien und Verarbeitungsrichtlinien der Bauteil-, bzw. Werkstoffhersteller, Vorgaben der Berufsgenossenschaften, DGUV Vorschriften, Stadt - und kommuneninterne Vorgaben und Richtlinien, VDI Richtlinien etc. in der jeweils gültigen Fassung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Baustoffe und Abmessungen gelten auch die Richtlinien der Hersteller, die Herstellervorschriften sowie die auf den Herstellungsprozess bezogenen - bis hin zur fertigen und voll funktionsfähigen Leistung unter Zugrundelegung der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben. Allgemeine Hinweise Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig,,, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Gesonderter Hinweis auf unbedingt zu beachtende Gesetze, Normen, Richtlinien etc.: DIN 18100 Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172 DIN 18542 Imprägnierte Fugendichtungsbänder aus Schaumkunststoff zur Abdichtung von Außenwandfugen – Anforderungen und Prüfung DIN 68364 Kennwerte von Holzarten – Rohdichte, Elastizitätsmodul und Festigkeiten DIN EN 316 Holzfaserplatten – Definition, Klassifizierung und Kurzzeichen DIN EN 335 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten – Gebrauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei Vollholz und Holzprodukten DIN EN 350 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten – Prüfung und Klassifizierung der Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten gegen biologischen Angriff DIN EN 351-1 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten – Mit Holzschutzmitteln behandeltes Vollholz - Teil 1: Klassifizierung der Schutzmitteleindringung und -aufnahme DIN EN 384 Bauholz für tragende Zwecke - Bestimmung charakteristischer Werte für mechanische Eigenschaften und Rohdichte DIN EN 460 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Leitfaden für die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Holz für die Anwendung in den Gebrauchsklassen DIN EN 824 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rechtwinkligkeit DIN EN 844 Rund- und Schnittholz - Terminologie DIN EN 912 Holzverbindungsmittel – Spezifikationen für Dübel besonderer Bauart für Holz DIN EN 1313-1 Rund- und Schnittholz - Zulässige Abweichungen und Vorzugsmaße – Teil 1: Nadelschnittholz DIN EN 1313-2 Rund- und Schnittholz – Zulässige Abweichungen und Vorzugsmaße – Teil 2: Laubschnittholz DIN EN 1315 Dimensions-Sortierung von Rundholz DIN EN 1316 Normenreihe: Laub-Rundholz; Qualitäts-Sortierung DIN EN 1380 Holzbauwerke - Prüfverfahren - Tragende Verbindungen mit Nägeln, Schrauben, Stabdübeln und Bolzen DIN EN 1607 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene DIN EN 12089 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen – Bestimmung des Verhaltens bei Biegebeanspruchung DIN EN 13810-1 Holzwerkstoffe – Schwimmend verlegte Fußböden – Teil 1: Leistungsspezifikationen und Anforderungen DIN EN 14322 Holzwerkstoffe - Melaminbeschichtete Platten zur Verwendung im Innenbereich - Definition, Anforderungen und Klassifizierung DIN EN 14519 Innen- und Außenbekleidungen aus massivem Nadelholz – Profilholz mit Nut und Feder DIN EN ISO 29465 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Länge und Breite DIN EN ISO 29466 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Dicke DIN EN ISO 29469 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN ISO 29470 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen – Bestimmung der Rohdichte VDI 3755 Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) Handlungsanleitung Herausgeber: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. und andere IVD-Merkblatt Nr. 9 Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren. Grundlagen für die Ausführung Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 19-2 Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen, Montageklebstoffen, Butyldichtungsbändern und -profilen. – Teil 2 Luftdichte Ebene Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 20 Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 21 Elastische Fugenabdichtungen im Lebensmittelbereich Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 24 Fugenabdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen und vorkomprimierten Dichtungsbändern sowie Montageklebstoffen im Wintergartenbau Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 27 Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 28 Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 30 Montageklebstoffe für Klebungen und Abdichtungen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) Merkblatt 5 Bäder, Feucht- und Nassräume im Holz- und Trockenbau – Innenraumabdichtung nach DIN 18534 Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Porenbetonbericht 28 Bekleidungen auf Porenbetonmauerwerk Herausgeber: Bundesverband Porenbeton RAL-GZ 402 Blockhausbau – Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. RAL-GZ 411 Imprägnierte Holzbauelemente – Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. RAL-GZ 422 Holzhausbau – Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. RAL-GZ 428 Recyclingholz – Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. VdS 2021 Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) WTA-Merkblatt 1-2-21/D Der Echte Hausschwamm – Erkennung, Lebensbedingungen, vorbeugende Maßnahmen, bekämpfende chemische Maßnahmen, Leistungsverzeichnis Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 7-2-19/D Historische Holzkonstruktionen – Zustandsermittlung und Beurteilung der Tragfähigkeit geschädigter und verformter Holzkonstruktionen Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 8-3-22/D Fachwerkinstandsetzung nach WTA III: Ausfachungen von Sichtfachwerk Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 8-5-18/D Fachwerkinstandsetzung nach WTA V: Innendämmungen Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V. (WTA) WTA-Merkblatt 8-7-20/D Fachwerkinstandsetzung nach WTA VII: Beschichtungen von Sichtfachwerkfassaden – Holz Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V. (WTA) Angaben zu Stoffen und Bauteilen Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen. Angaben zur Ausführung Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der AN hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Beim Einbau von Holzspanplatten auf alte Dielenböden ist auf einen ausreichenden Randabstand zwischen Fußboden und Wand zu achten. Er soll 2 mm je m Raumtiefe betragen, mindestens jedoch 10 mm. Die Lüftung der vorhandenen Holzbalkendecke muss in jedem Gefach garantiert sein. Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des AN zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen AN zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen. Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen. Die abgebundenen Dachteile sowie der fertige Dachstuhl sind vom Prüfstatiker abzunehmen. Hierüber ist ein Abnahme-Protokoll zu erstellen und in dreifacher Ausfertigung dem Auftraggeber auszuhändigen. Wenn bei Umbauarbeiten nicht den Plänen oder der Ausschreibung entsprechende Bedingungen oder Umstände auftreten oder Holzschädigungen vorgefunden werden, ist umgehend die Bauleitung zu verständigen. Holzteile, die auf Bauteilen aus Beton oder Mauerwerk aufliegen, sind mit einer Lage unbesandeter Bitumenpappe oder gleichwertigem Material von diesem zu trennen. Kanten von sichtbar bleibenden gehobelten Hölzern im Außenbereich sind leicht zu brechen. Klammerverbindungen – auch mit Holzwerkstoffplatten – dürfen nur mit speziellen Geräten hergestellt werden; das Einschlagen mit dem Hammer ist unzulässig. Dämmungen Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen sind die Regeln der BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention Mineralwolle-Dämmstoffe zu beachten. Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den AG oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird. Holzschutz Bei tragenden und/oder aussteifenden Bauteilen der Gebrauchsklasse 0 nach DIN 68800-3 sowie allen sonstigen Bauteilen, insbesondere in ständig oder zeitweise von Menschen genutzten Räumen, sind keine vorbeugenden chemischen Holzschutzmittel anzuwenden. Balkenköpfe und andere Bauteile aus Holz, die in Mauerwerk einbinden, sind mit einem chemischen Holzschutz nach DIN 68800-3 zu versehen. Dem AG ist die Bescheinigung nach Abschnitt 7 DIN 68800-3 zu übergeben. Die Kennzeichnung behandelten Holzes nach Abschnitt 7 DIN 68800-3 ist so anzubringen, dass es auch nach dem Einbau der Hölzer noch sichtbar ist. Bei sichtbar bleibenden Hölzern ist zuvor mit der Bauleitung die Stelle der Anbringung abzustimmen. Die Verträglichkeit zu vorhandenen Schutzmitteln bzw. verbleibenden Anstrichen ist zu prüfen. Dem AG ist anzugeben, welche Einschränkungen bei zu erwartender malermäßiger Behandlung der Bauteile zu beachten sind.
Technische Vorbemerkungen
01 Vorarbeiten/Sonstige Leistungen
01
Vorarbeiten/Sonstige Leistungen
01.__.0010 Aufbau + Abbau Auffangnetz Dach Personenauffangnetz aus Polypropylen als Fallsicherung u.dgl., horizontal gespannt, auf- und abbauen. Seildurchmesser: ca. 5 mm Maschenweite: 100 mm Belastung: bis 4 kN Netzgröße: geeignet für Montage zwischen Dachbinder Befestigung seitlich in Dachbinder im Bereich der bauseiten Abhangdeckenkonstruktion, sodass die Bohrlöcher zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr erkennbar sind.
01.__.0010
Aufbau + Abbau Auffangnetz Dach
436.00
01.__.0020 Auffangnetz Gebrauchsüberlassung Personenauffangnetz; Gebrauchsüberlassung Seildurchmesser: ca. 5 mm Maschenweite: 100 mm Belastung: bis 4 kN Netzgröße: geeignet für Montage zwischen Dachbinder Nutzungsdauer: 2 Wochen
01.__.0020
Auffangnetz Gebrauchsüberlassung
872.00
m²Wo
01.__.0030 Aufbau + Abbau Auffangnetz Dach Windfang Personenauffangnetz aus Polypropylen als Fallsicherung u.dgl., horizontal gespannt, auf- und abbauen. Seildurchmesser: ca. 5 mm Maschenweite: 100 mm Belastung: bis 4 kN Netzgröße: geeignet für Montage zwischen Randträger Windfang Befestigung seitlich in Randträger im Bereich der bauseiten Abhangdeckenkonstruktion, sodass die Bohrlöcher zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr erkennbar sind.
01.__.0030
Aufbau + Abbau Auffangnetz Dach Windfang
58.00
01.__.0040 Auffangnetz Gebrauchsüberlassung Personenauffangnetz; Gebrauchsüberlassung Seildurchmesser: ca. 5 mm Maschenweite: 100 mm Belastung: bis 4 kN Netzgröße: geeignet für Montage zwischen Randträger Windfang Nutzungsdauer: 2 Wochen
01.__.0040
Auffangnetz Gebrauchsüberlassung
116.00
m²Wo