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Objektbeschreibung
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um folgende Baumaßnahmen:
Bauvorhaben: Neubau einer Mehrzweckhalle
Bauherr: Teilbereich Mehrzweckhalle:
Gemeinde Mühlhausen
Bahnhofstrasse 7
92360 Mühlhausen
Teilbereich Kegelbahn:
Bauherrengemeinschaft mit Kegelclub Mühlhausen e.V.
Feldstraße 10
92360 Mühlhausen
Rechnungsanschrift:
Bauherrengemeinschaft Kegelbahn Mühlhausen
Bahnhofstraße 7
92360 Mühlhausen
Vertreten durch Dr. Martin Hundsdorfer (Bürgermeister)
und Stefan Auhuber (Kegelclub)
Baustellenadresse ist:
Nähe Volksfestplatz Mühlhausen
92360 Mühlhausen
Flur Nr.: 682
Gemarkung: Mühlhausen
Die Baustelle ist über eine öffentliche Zufahrtsstraße zu erreichen.
Zufahrtswege / Baustellengelände
Anfallende Kosten für zusätzliche Lagerplätze oder Wegsperrungen werden
vom Bauherrn nicht übernommen.
Verschmutzungen der öffentlichen Straßen durch den Auftragnehmer sind
umgehend zu beseitigen.
Nach Auftragserteilung wird mit dem Auftragnehmer der
Baustelleneinrichtungsplan und die Zufahrten im Detail abgestimmt.
Es wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß auf dem
Baustellengelände, keine Wohngelegenheiten bzw. Übernachtungscontainer
oder andere Unterkünfte für Mitarbeiter erlaubt sind.
Während der Ausführungszeit ist die Baustelle in einem geordnetem
Zustand zu führen.
Die Baustelle ist wöchentlich von dem des vom Auftragnehmer
verursachten Bauschuttmaterials zu säubern.
Das Verpackungsmaterial ist zwischenzeitlich so zu lagern, daß dieses
nicht verstreut auf der Baustelle herumliegt.
Die vorgenannten Bedingungen, im beschriebenen Zeitraum, sind aufgrund
der Baustellenplatzverhältnisse und Sicherheit einzuhalten.
Diese Bedingungen sind auch Nebenleistung gemäß VOB.
Kommt der Auftragnehmer den obigen Forderungen der Bauleitung nicht
innerhalb der gesetzten Frist nach, so wird der Bauschutt von einer
anderen Firma zu Lasten des Auftragnehmers entfernt.
Die Fristsetzung wird auf der Baustelle sofort schriftlich und mündlich
übergeben.
Nicht erlaubt ist, dass sich der Auftragnehmer in den Gebäuden:
Unterkunfts oder Materiallagerräume einrichtet.
Hierzu hat der Auftraggnehmer geeignete Unterkunfts- oder
Materialcontainer bereit zustellen.
Vesper- od. Mittagspausen der Baustellenbeschäftigten sind nur in den
Unterkunftscontainer erlaubt, dies gilt auch für das
Nachunternehmerpersonal welches der Auftragnehmer beschäftigt.
Für die Baustellensicherheit und Ordnung wird ein Sicherheit- und
Gesundheitsbeauftragter eingesetzt (Si/Ge-Koordinator).
Es wird eine Baustellenordnung erarbeitet und den Verantwortlichen des
Auftragnehmers übergeben.
Diese Verordnung entspricht den Vorschriften der Berufsgenossenschaften
und des Gewerbeaufsichtsamtes.
Der Beauftragte für die Si/Ge-Koordination ist berechtigt im Namen des
Bauherrn Handwerker von der Baustelle zu verweisen, wenn durch deren
Verhalten die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird.
Der angrenzende historische und unter Denkmalschutz stehende Kanal und
dessen Grünflächen sind nicht zu beeinträchtigen. Es ist strikt
verboten, das Wasser des Kanals zu entnehmen.
Es dürfen keine Substanzen, Abwässer, Verunreinigungen oder ähnliches in
den Kanal gelangen.
Der Forst- und Radweg ist freizuhalten.
Sofern für die Abwicklunsgzeit der Festbetrieb relevant wird, ist
Folgendes zu beachten:
Das angrenzende Festgelände ist in Abstimmung mit der Gemeinde für den
Festbetrieb frei zu halten (Erste Augustwoche jedes Jahr). Auch für den
Aufbau des Festbestriebes sind 4 Wochen einzukalkulieren, bei dem der
angrenzende Festgelände nicht genutzt werden kann. Das Einrichten der
Baustellen und das Räumen werden nicht gesondert vergütet und sind in
den Baustelleneinrichtungskosten mit zu kalkulieren.
Sollte die Orstverbindungstraße mehr als üblich überfahren udn genutzt
werden müssen, sind die eventuellen Straßensicherungsmaßnahmen mit der
Gemeinde und den Behörden abzustimmen. Die Sicherungsmaßnahmen werden
nicht gesondert vergütet und sind in den Baustelleneinrichtungskosten
mit einzukalkulieren. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die Fläche bei
der Zu- und Abfahrt der Bundesstraße in Abstimmung mit der Gemeinde
genutzt wird.
Siehe hierzu auch den angefügten Übersichtsplan der Baustelle.
Das befestigte Basketfallfeld vor dem Baufeld ist nur sehr eingeschränkt
nutzbar - siehe Übersichtsplan.
Energie- Baustrom / Wasser
Bauwasser und Stromanschlüsse müssen vom Auftragnehmer
ins Gelände geführt werden. (siehe dazu Titel Baustelleneinrichtung)
Auf dem Gelände ist dann vom Auftragnehmer ein Hauptstromverteilerkasten
mit Anschluss für zwei weitere Zwischenverteiler zu erstellen.
Wegen der Abrechnung wird auf Titel Baustelleneinrichtung
verwiesen.
In den Einheitspreisen der beschriebenen Baustromverteiler sind die
erforderlichen Genehmigungsgebühren, Grundanschlußgebühren
enthalten.
Dieselben Auflagen gelten auch für den Bauwasseranschluß
Der Nachfolgeunternehmer kann dann von diesen Anschlußstellen
Strom und Wasserr erhalten.
Der gesamte Energieverbrauch des Auftragnehmers und auch der
Nachfolgeunternehmer ist direkt mit den Versorgungsunternehmen
abzurechnen.
Der tatsächliche Energieverbrauch auch der Nachfolgeunternehmer kann
nach Fertigstellung der Maßnahme direkt mit dem Bauherrn abgerechnet
werden.
Ausführung
Wenn in den einzelnen Positionen nichts anderes beschrieben,
verstehen sich alle Einheitspreise incl.: Liefern, Abladen, Sichern,
Vertragen des Materials, Anlegen, Einmessen und Einbauen, sowie
Entfernung des vom Auftragnehmers verursachten Bauschutt und Rücknahme
des Verpackungsmaterials.
Der Bauschutt und das Verpackungsmaterial wird Eigentum des
Auftragnehmers und ist abzufahren.
Grundlage der Ausführung ist die VOB, Teil B und C sowie sämtliche
DIN - Normen, die für die ausgeschriebenen Leistungen zur Anwendung
kommen.
Sie sind einzuhalten und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Firmenseitige Liefer- Vertrags- und Ausführungsbedingungen haben
keine Gültigkeit.
Alle erforderlichen Baustelleneinrichtungen, Geräte- und
Maschineneinsätze
die zur Ausführung der beschriebenen Leistungen erforderlich werden
sind in den Position der Baustelleneinrichtung enthalten.
Es wird dem Bieter empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes über den
gesamten zur kalkulierenden Umfang vor Ort zu informieren.
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten müssen bei der Bauleitung vor Ausführung dieser
Arbeiten angemeldet und begründet werden.
Die ungefähren Zeitangaben sind bei der Anmeldung vorzutragen.
Personen die bei den Regiearbeiten zum Einsatz kommen sind vor
Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung abzustimmen.
Stundenlohnberichte sind der Bauleitung " täglich " vorzulegen und
abzeichnen zulassen.
Beschäftigt der Bieter bei einer der aufgeführten Lohnberufsgruppe
keine Arbeitskräfte, so hat er dies anzugeben und stattdessen
den Einsatz möglichst gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten.
Die Verrechnungssätze für die beschriebenen Lohn- und Berufsgruppen
sind unaufgegliedert anzubieten.
In ihnen sind enthalten: Löhne - u. Gehaltskosten / Löhne -und
Gehaltsnebenkosten, Sozialkosten einschl. Sozialkassenbeiträge/
Gemeinkostenanteile / Gewinn.
Fachbauleitung
Der Auftragnehmer hat den Fachbauleiter während seiner Leistungen
einschl. Mängelbeseitigung zu stellen.
Die Kosten sind durch die Einheitspreise abgegolten, soweit nicht
besondere Ansätze im Leistungsbeschrieb vorgesehen sind.
Es ist über den Arbeitsablauf ein Bautagebuch zu führen, welches
wöchentlich der Bauleitung abzugeben ist.
In den Einheitspreisen enthalten ist die wöchentliche Teilnahme des
Auftragnehmers - verantwortlicher Fachbauleiter -
an Baustellen - Jourfixe - Besprechungen.
Setzt der Auftragnehmer Nachunternehmer mit ein, so müssen diese
ständig mit einem Fachpersonal des Auftraggebers die Arbeiten
ausführen. Nur das Fachpersonal des Auftragnehmers erhält von der
Bauleitung Anweisungen.
Setzt der Auftragnehmer Personal ein, welche der deutschen
Sprache, bezogen auch auf die Fachabstimmungen usw. nicht
mächtig sind, so hat er zumindest einen Facharbeiter ständig auf
der Baustelle einzusetzen, der die Anordnungen und Abstimmungen
mit der Bauleitung ohne Verständigungsprobleme annehmen kann.
Hinweise Nebenkosten
Auf die Besonderen Vertragsbedingungen wegen Einbehalt der
Sicherheitsleistung, Bauwesensversicherung Baustellensicherung
und anteiliger Bauschutt wird nochmals hingewiesen.
Firmeneigene Bauwesensversicherungen werden nicht anerkannt.
Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, daß bei evtl.
Sondervorschlägen
oder Nebenangebote, die in den Bewerbungsbedingungen aufgeführten
Vorschriften und Forderungen zu beachten und einzuhalten sind.
Die Bauwesenversicherung wird mit einer Umlage von 0,3% von der
Auftragssumme angesetzt und wird dem Auftragnehmer bei den Rechnungen in
Abzug gebracht
Die Energieverbrauchskosten (Baustrom / Bauwasser) werden mit jeweils
0,25 % der Netto-Abrechnungssumme abgezogen.
Für eine allgemeine Baureinigung wird ebenfalls eine Umlage von 0,5% der
Rechnungssummen angesetzt und dem Auftragnehmer bei den Rechnungen in
Abzug gebracht.
Der Auftraggeber verlangt Sicherheitsleistungen, in Höhe von 10 v. H.
bei
Abschlagszahlungen, in Höhe von 5 v. H. der Bruttoschlussrechnungssumme.
Die
Sicherheitsleistungen können in Form einer Bürgschaft
(selbstschuldnerisch, unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit,
Aufrechenbarkeit und Vorausklage gemäß § 770, 771 BGB eines in
Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers )
geleistet werden.
Hinweise vorhandenes Gelände
Dem Auftragnehmer trifft insbesondere auch die
Verkehrssicherungspflicht. Er haftet ferner für das Verhalten der
eingesetzten Handwerker und am Bau Beteiligten, usw.
Dies betrifft u.a. die Haftung für im Zuge der Nutzung entstehenden
Verunreinigungen von Grund- und Boden im Sinne des
Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG)
Nach Abschluss der Leistungen ist die Baustelleneinrichtungsfläche
geräumt zurückzugeben.
Richtlinien für Schulen: Bau- und Ausrüstung
Alle Angaben sind unbedingt zu beachten und in den Einzelpreisen mit
einzukalkulieren
Zu beachten ist unter anderem GUV-SR
Außenspielflächen
· Zu beachten sind insbesondere die DIN 18 034 "Spielfläche und
Freiflächen zum Spielen" und die Euro Normen EN 1176/1-7
"Kinderspielgeräte".
· Giftpflanzen dürfen nicht verwendet werden. Zu bevorzugen sind
einheimische Gehölze.
- Giftpflanzen siehe Broschüre GUV-SI 8018
Beton- und Stahlbetonarbeiten - DIN 18331
Bei Schalungsarbeiten sollen nur Trennmittel eingesetzt werden, die
biologisch schnell abbaubar sind und dem Umweltzeichen RAL-UZ 64
entsprechen.
Technisch notwendige Ausnahmen sind zu begründen.
Tischler-(Schreiner)arbeiten - DIN 18355
Grundsätzlich dürfen nur lösemittelarme Leime und schadstoffarme
Beschichtungen entsprechend den Vergabegrundlagen des Umweltzeichens RAL
UZ 12a verwendet werden. Befestigungsmittel müssen mindestens verzinkt
oder aus nichtrostendem Metall sein.
Metallbau-(Schlosser)arbeiten - DIN 18360
Befestigungen sind mindestens in verzinkter Qualität auszuführen, in
Feuchträumen und im Außenbereich aus nichtrostendem Metall.
Stahlteile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen
feuerverzinkt sein.
Maler- und Lackierarbeiten - DIN 18363
Grundsätzlich dürfen nur schadstoffarme Beschichtungen entsprechend den
Vergabegrundlagen des Umweltzeichens RAL UZ 12a verwendet werden.
Verglasungsarbeiten - DIN 18361
Sicherheitsverglasung ist in "ESG-H" auszuführen.
Umwehrungen, Handläufe
- Mindesthöhe von Absturzsicherungen 1 m
- Handläufe beidseitig in ca. 80 cm Höhe
- Umwehrungen sollen Kinder nicht zum Klettern verleiten
- der Bereich unmittelbar hinter der Umwehrung einer Spielgalerie
soll einsehbar sein (z. B. vertikale Gitterstäbe oder durchsichtige
Geländerelemente), um mit Aufsichtsmaßnahmen der Gefahr des
Überkletterns begegnen zu können
Spielplatzgeräte
- Ausführung entsprechend der Information GUV-SI 8017
- Geräte nach DIN oder mit dem GS-Zeichen bieten allein keine Gewähr,
dass sie für Kinder von 3 - 6 Jahren geeignet sind
- ausreichend große Sicherheitsbereiche beachten
- ab 0,6 m Fallhöhe ist im gesamten Aufprallbereich stoßdämpfender
Boden erforderlich: · Bis 1,0 m Fallhöhe ist Oberboden (Naturboden)
zulässig.
· Bis 1,5 m Fallhöhe kann Rasen verwendet werden, der auch bei
intensiver Nutzung dauerhaft vorhanden ist.
· Bis 3,0 m Fallhöhe:
Holzschnitzel (5 mm bis 30 mm),
Rindenmulch (20 mm bis 80 mm),
Sand (gewaschen, 0,2 mm bis 2 mm), Kies (rund, gewaschen, 2 mm bis 8
mm), synthetischer Fallschutz nach DIN EN 1177
Beschläge
Beschläge müssen so beschaffen bzw. angeordnet sein, dass
Handverletzungen
bei ihrer Benutzung ausgeschlossen sind.
In Aufenthaltsbereichen von Kindern sind an Metall- und allen schweren
selbstschließenden Türen die hinteren Schließkanten abzudecken bzw.
gegen Fingerquetschgefahren zu sichern (z.B. Öffnungsspalt in keiner
Stellung > 4 mm).
Holzschutz
Im Holzbau sind Konstruktionen zu wählen, bei denen nach DIN 68 800
chemischer Holzschutz entbehrlich ist. In Aufenthaltsräumen dürfen keine
chemischen Holzschutzmittel eingesetzt werden.
Sofern chemischer Holzschutz erforderlich ist, müssen - bei gleicher
Eignung - möglichst umweltverträgliche Produkte und Verfahren eingesetzt
werden. Dabei ist die Einstufung entsprechend dem Produkt-Code der
Bauberufsgenossenschaft (GISBAU) zu Grunde zu legen.
Holzschutzmittel für nichttragende Bauteile müssen das RAL-Prüfzeichen
der
Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.V., für tragende Bauteile das
Prüfzeichen des Deutschen Instituts für Bautechnik aufweisen.
Behandlungen mit Holzschutzmitteln sind grundsätzlich im
Produktionsbetrieb des AN vorzunehmen. Auf der Baustelle ist die
Verarbeitung nur im Ausnahmefall und in Abstimmung mit dem Auftraggeber
erlaubt.
Holzwerkstoffe
Bei großflächigem Einsatz von Holzwerkstoffplatten (z.B. im Holzbau)
wird die Verwendung von Produkten empfohlen, die den Vergabegrundlagen
des Umweltzeichens RAL UZ 76 "Emissionsarme Holzwerkstoffplatten"
entsprechen.
Klebstoffe
Grundsätzlich dürfen nur lösemittelfreie/-arme Klebstoffe (Voranstriche,
Leime, Kleber,Spachtel etc.) verwendet werden. Dabei sind die
Einstufungen entsprechend dem Giscode der Bauberufsgenossenschaft
(GISBAU) zu Grunde zu legen und die Vorgaben der Technischen Regeln für
Gefahrstoffe TRGS 610 zu berücksichtigen.
Montageschaum
Die Verwendung von Montageschaum und sonstigen Ortschäumen ist
auszuschließen.
Verfugung, Silikone
Zur Vermeidung von 2-Butanonoxim im Innenraum sind oximvernetzende
Produkte auszuschließen.
Koordination zwischen Rohbau und Fertigteil
Die Leistungen des Rohbaues werden in zwei Losen ausgeschrieben.
Diese sind:
1. Baumeisterarbeiten und Erschließungsarbeiten
2. Stahlbetonfertigteilarbeiten
Es ist einzukalkulieren, dass der Bauablauf in enger Abstimmung zwischen
beiden Losen zu erfolgen hat. Es ist darauf zu achten dass der Bauablauf
ungehindert erfolgen kann.
Z.B. sind die Stahlbetondecken mit Ortbetonverguss im Zuge der
Errichtung der Stahlbetonfertigteile in zeitlicher Abstimmung mit dem
Fertigteilwerk zu erbringen.
Die Einbauteile in die Bodenplatte sind durch den Baumeister mit hoher
Sorgfalt und in Zusammenarbeit mit einem Vermessungsingenieur nach
Schablone des Herstellers einzusetzen.
Die Baustelleneinrichtung ist so umzusetzen, dass beide Lose
entsprechend Platz für ihre Arbeiten und Lagerplätze finden. Ein
Montageraum ist freizuhalten.
Arbeitsunterbrechungen und entsprechende Arbeitabläufe sind je nach
Baufortschritt mit einzukalkulieren, um die Lose entsprechend umsetzen
zu können.
Objektbeschreibung
06 ERDUNG UND POTENTIALAUSGLEICH
06
ERDUNG UND POTENTIALAUSGLEICH
Ausführung der Fundament- und Ringerderanlage:
Ausführung der Erdungsanlage:
Einzuhaltene Normen und Richtlinien:
DIN VDE 0185-305-3:2011-10
Richtlinien Errichtung von Blitzschutzanlagen
DIN 18014 Fundamenterder
Die Erdungsanlage wird an einem Gebäude errichtet,
welches vorwiegend in Haolzbauweise erstellt wird. Als
Grundgerüst wird ein Stahlbetongerüst aufgestellt. In
den Stahlbetonstätzen sind bauseits bereits Rundstähle
für die Blitzschutzanbindung verlegt. Die Rundstähle in
den Stützen sind an die Erdungsanlage anzuschließen. Es
ist in der Bodenplatte ein Netz für den
Schutzpotentialausgleich zu verlegen. Der Leiter ist
hierbei fest mit der Bewehrung zu verbinden. Diese
Verbindung kann geschweißt, geklemmt oder verötelt
werden. Hierbei sind die Beispiele aus der VDE 0185-
305-3 Bild E. 5a-c zu beachten.
Es ist eine Messung der kompletten Anlage
durchzuführen.
Die Verlegung der Erdungsanlage ist mit Fotographien zu
dokumentieren. Die Dokumentation wird an den
Blitzschutzbauer des äußeren Blitzschutzes übergeben
und in seine Dokumentation aufgenommen.
Ausführung der Fundament- und Ringerderanlage:
06._.01 Bandeisen verzinkt 30 x 3,5 mm Bandeisen verzinkt 30 x 3,5 mm oder altenativ Rundstahl
10mm verzinkt, verlegt in der Bodenplatte bzw in der
Geschoßdecke
Verlegung in hochkanter Aufstellung, alle zwei Meter
mit der Bewährung verbunden. Verbindungen für
Verlängerungen sind in den Einheitspreis mit
einzurechnen.
liefern, montieren und anschließen
06._.01
Bandeisen verzinkt 30 x 3,5 mm
590.00
LFM
06._.02 Bandeisen 30 x 3,5 mm V4A Bandeisen 30 x 3,5 mm V4A oder als Rundleiter 10 mm V4A
Verlegung um das Gebäude als Ringerder oder unter der
Bodenplatte
liefern, montieren und anschließen
06._.02
Bandeisen 30 x 3,5 mm V4A
577.00
LFM
06._.03 Verbindungsleitung Rd 10, V4A Verbindungsleitung Rd 10, V4A, aus nicht rostendem
Edelstahl (V4A-1.4571) als Verbindungsleitung zwischen
der Erderleitung und dem
Schutzpotetialausgleich.Leitung mit einer Länge von 3m.
liefern, montieren und anschließen
06._.03
Verbindungsleitung Rd 10, V4A
20.00
ST
06._.04 Anschlußfahne zum Anschluß einer Potentialausgleichschiene Anschlußfahne zum Anschluß einer
Potentialausgleichschiene an den
Schutzpotentialausgleich mit einer Universalklemme an
den Erder in der Bodenplatte, Anschlussraum geführt und
dort in der Raumecke aus der Bodenplatte stehen lassen.
Länge der Leitung:~~~~~~~~~~~ca 2,5m
Material:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~verzinkt
liefern und montieren
06._.04
Anschlußfahne zum Anschluß einer Potentialausgleichschiene
4.00
ST
06._.05 Anschlußfahne zum Anschluß dses äußeren Blitzschutzes Anschlußfahne zum Anschluß den äußeren Blitzschutz mit
einer Universalklemme an den Ringerder
Länge der Leitung:~~~~~~~~~~~ca 2,5m
Material:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~V4A
liefern und montieren
06._.05
Anschlußfahne zum Anschluß dses äußeren Blitzschutzes
20.00
ST
06._.06 Anschlußfahne zum Anschluß eines Treppengeländers Anschlußfahne zum Anschluß eines Treppengeländers
Universalklemme an die Erdungsanlage (V4A)
Länge der Leitung:~~~~~~~~~~~ca 2,5m
liefern und montieren
06._.06
Anschlußfahne zum Anschluß eines Treppengeländers
3.00
ST
06._.07 Universalverbindungsklemme Universalverbindungsklemme für T-, Kreuz- oder
Parallelverbindungen aus verzinktem Stahlblech, für die
Verbindung von zwei Flachbandeisen FL 30 oder
Flachbandeisen mit Runddraht oder zwei Rundstähle mit
Sechskantschraube M10 gemäß DIN 48845F
liefern, montieren und anschließen
06._.07
Universalverbindungsklemme
52.00
ST
06._.08 Universalverbindungsklemme Universalverbindungsklemme, V4A für T-, Kreuz- oder
Parallelverbindungen aus nicht rostendem Edelstahl
(V4A-1.4571) für die Verbindung von zwei Flachbandeisen
FL 30 oder Flachbandeisen mit Runddraht, oder zwei
Runddrähten mit Sechskantschraube M10 gemäß DIN 48845F
liefern, montieren und anschließen
06._.08
Universalverbindungsklemme
99.00
ST
06._.09 Innenanschlußeinheit Innenanschlußeinheit für Erdungsfestpunkt bestehend aus
Erdungsbügel zum Anschluss an Erdungsfestpunkt/
Ableitung mit Schraube M12
liefern, montieren und anschließen
06._.09
Innenanschlußeinheit
4.00
ST
06._.10 Messung der kompletten Erdungsanlage Messung der kompletten Erdungsanlage mit
Messprotokollen aller Erdungspunkte/Ableitungen 3fach
in Bestandordner einschl. der Bestandunterlagen
06._.10
Messung der kompletten Erdungsanlage
L
1.00
PSCH
06._.11 Dokumentation Dokumentation unter zur Hilfenahme des Formblattes aus
der DIN 18014, Anhang A. In der Dokumentation muss
enthalten sein: das Ergebnis der Durchgangsmessung
sowie die Pläne und Fotografien.
06._.11
Dokumentation
L
1.00
PSCH
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