Innenputzarbeiten
Neubau Löwenbräu-Arkaden mit TG
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01. Projektbeschreibung Löwenbräu - Arkaden Bad  Wörrishofen Neubau von drei Wohn & Gewerbebauten sowie einem Gastronomiegebäude auf einer gemeinschaftlichen Tiefgarage 86825 Bad Wörishofen, Alfred-Baumgarten-Str. / Hermann-Aust-Str. Fl.Nr. 42, 42/4, 43, 2443/81
01. Projektbeschreibung
02. ZTV Löwenbräu - Verputzarbeiten Innenputz- und Außenputzarbeiten 1. ALLGEMEINE HINWEISE 1.1 Vertragsbestandteil Diese Vorbemerkungen sind Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV). Sie sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher Bestandteil des Bauvertrages. 1.2 Leistungsumfang Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die vom Auftragnehmer (AN) vertraglich geschuldete Leistung. Der Auftragnehmer schuldet die vollständige, fachgerechte und mangelfreie Herstellung sämtlicher beauftragter Innenputz- und Außenputzarbeiten einschließlich aller Nebenleistungen, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung der Leistungen erforderlich sind. Der Auftraggeber behält sich aufgrund des Umfangs des Bauvorhabens vor, das Gewerk Innenputz losweise auszuschreiben und/oder zu vergeben. Die Aufteilung kann insbesondere nach den Gebäudeteilen Haus A, B, C und D erfolgen. Eine Gesamtvergabe bleibt vorbehalten. Aus der Aufteilung oder Teilvergabe können keine Ansprüche gegen den Auftraggeber hergeleitet werden. 1.3 Einheitspreise und Pauschalpreise Die Einheits- und Pauschalpreise verstehen sich für die vollständige Lieferung und Ausführung einschließlich: Abladen und fachgerechter Lagerung der Materialien auf der Baustelle, Transport zum jeweiligen Einsatzort, Lieferung sämtlicher erforderlicher Materialien, Hilfsstoffe und Nebenprodukte, vollständiger Verarbeitung entsprechend den Herstellervorgaben und den anerkannten Regeln der Technik, erforderlicher Vorarbeiten und Untergrundvorbereitung, erforderlicher Nachbehandlungen, Schutzmaßnahmen für angrenzende Bauteile, erforderlicher Gerüste, Geräte, Maschinen und Werkzeuge, vollständiger Baustelleneinrichtung einschließlich Vorhaltung und Abbau. Sämtliche erforderlichen Lohn-, Material-, Geräte- und Nebenkosten sind in die Einheitspreise bzw. Pauschalpreise einzukalkulieren. 1.4 Materialien und Fabrikate Werden im Leistungsverzeichnis bestimmte Hersteller, Fabrikate oder Putzsysteme angegeben, sind diese grundsätzlich verbindlich. Der Einsatz gleichwertiger Alternativprodukte ist nur zulässig, wenn: die technische Gleichwertigkeit nachgewiesen wird, sämtliche Eigenschaften des ausgeschriebenen Systems erfüllt werden, der Auftraggeber vor Ausführung schriftlich zugestimmt hat. Ein Wechsel des Putzsystems oder einzelner Systembestandteile ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers ist nicht zulässig. 1.5 Lohnsätze und Zuschläge Der Bieter bestätigt, dass seine angebotenen Lohnsätze unter Beachtung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen kalkuliert wurden und sämtliche üblichen Kostenbestandteile enthalten. Eine zusätzliche Vergütung von Zuschlägen erfolgt nur, wenn diese Leistungen ausdrücklich durch den Auftraggeber angeordnet wurden. Dies gilt insbesondere für: Nachtarbeiten, Sonn- und Feiertagsarbeiten, Überstunden. Werden solche Arbeiten aufgrund eines vom Auftragnehmer verursachten Terminverzuges erforderlich, besteht kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung. 1.6 Fachkunde und Leistungsfähigkeit Mit Abgabe seines Angebotes bestätigt der Auftragnehmer: über die erforderliche Fachkunde zur Ausführung von Innenputz- und Außenputzarbeiten zu verfügen, ausreichend qualifiziertes Personal einzusetzen, über geeignete Maschinen, Geräte und Verarbeitungseinrichtungen zu verfügen, die örtlichen Gegebenheiten geprüft zu haben, die Ausschreibungsunterlagen vollständig geprüft zu haben. Der Auftragnehmer erklärt, dass er die ausgeschriebenen Leistungen technisch und organisatorisch ordnungsgemäß ausführen kann. 1.7 Nachunternehmer Der Einsatz von Nachunternehmern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass eingesetzte Nachunternehmer fachlich geeignet sind, gesetzliche Vorschriften einhalten, über ausreichend qualifiziertes Personal verfügen und die anerkannten Regeln der Technik beachten. Der Auftragnehmer bleibt für sämtliche Leistungen seiner Nachunternehmer vollumfänglich verantwortlich. Während der gesamten Ausführungszeit ist ein deutschsprachiger und fachkundiger Ansprechpartner erreichbar. Für Baubesprechungen stellt der Auftragnehmer einen fachlich kompetenten und entscheidungsbefugten Vertreter. 1.8 Stundenlohn-, Geräte- und Materialpreise Das Leistungsverzeichnis gilt nur in Verbindung mit vollständig ausgefüllten Stundenlohn-, Geräte- und Materialpreisangaben. Die angegebenen Preise gelten für die gesamte Vertragslaufzeit. 1.9 Mehrwertsteuer Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 1.10 Angebotskosten Die Erstellung und Abgabe des Angebotes erfolgt kostenlos. 1.11 Auftragserteilung Die Auftragserteilung erfolgt ausschließlich schriftlich nach Prüfung der Angebote durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, das preisgünstigste Angebot anzunehmen. Eine Offenlegung von Angebotsinhalten anderer Bieter erfolgt nicht. 1.12 Vertragsgrundlagen und technische Regelwerke Es gelten: VOB/B und VOB/C in der jeweils gültigen Fassung, ergänzend die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die einschlägigen DIN-Normen, die Verarbeitungsrichtlinien und technischen Merkblätter der Hersteller, die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Bei der Ausführung der Innenputz- und Außenputzarbeiten sind insbesondere folgende Regelwerke zu beachten: DIN 18299  Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, DIN 18350  Putz- und Stuckarbeiten, DIN 18202  Toleranzen im Hochbau  Bauwerke, DIN 18550  Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen, DIN EN 998-1  Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau  Teil 1: Putzmörtel, DIN EN 13914-1  Planung, Zubereitung und Ausführung von Außenputzen, DIN EN 13914-2  Planung, Zubereitung und Ausführung von Innenputzen. Bei Wärmedämmputzen oder Wärmedämmverbundsystemen gelten zusätzlich: DIN 55699  Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen, Zulassungen und Systemrichtlinien der jeweiligen Hersteller, Vorgaben der Systemanbieter. 1.13 Prüfung des Untergrundes Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten den vorhandenen Untergrund eigenverantwortlich zu prüfen. Die Prüfung umfasst insbesondere: Ebenheit, Festigkeit, Tragfähigkeit, Sauberkeit, Trockenheit, Saugverhalten, vorhandene Verschmutzungen, Risse und Fehlstellen, Materialwechsel, Anschlüsse und Übergänge zu angrenzenden Bauteilen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass der Untergrund für die vorgesehene Putzleistung geeignet ist. Bedenken hinsichtlich der Ausführbarkeit, der Untergrundbeschaffenheit oder möglicher Risiken sind dem Auftraggeber beziehungsweise der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Mit Beginn der Arbeiten bestätigt der Auftragnehmer grundsätzlich die Eignung des vorhandenen Untergrundes, soweit keine schriftlichen Bedenken angemeldet wurden. 1.14 Ausführung der Putzarbeiten Die Ausführung der Innen- und Außenputzarbeiten hat entsprechend: den anerkannten Regeln der Technik, den Anforderungen der DIN 18550, den einschlägigen DIN-Normen, den Herstellerangaben, den ausgeschriebenen Qualitätsanforderungen zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat insbesondere sicherzustellen: geeignete Verarbeitungstemperaturen, ausreichende Trocknungs- und Standzeiten, Schutz vor Frost, Regen, direkter Sonneneinstrahlung und zu schneller Austrocknung, fachgerechte Ausbildung von Anschlüssen, ordnungsgemäße Ausführung von Eckschutzprofilen, fachgerechte Einlage von Armierungsgewebe, Ausbildung erforderlicher Bewegungs- und Anschlussfugen. Putzflächen sind so herzustellen, dass sie der ausgeschriebenen Qualitätsanforderung entsprechen und frei von optischen oder technischen Mängeln sind. 1.15 Prüfung der Ausführungsunterlagen Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen sind vom Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich auf Vollständigkeit, Plausibilität und technische Umsetzbarkeit zu prüfen. Der Auftragnehmer hat insbesondere zu kontrollieren: Maße und Höhen, Wand- und Deckenflächen, Anschlüsse zu angrenzenden Bauteilen, Öffnungen für Fenster und Türen, vorhandene Untergründe, Übergänge zwischen unterschiedlichen Baustoffen, erforderliche Anschlussdetails. Festgestellte Unstimmigkeiten, fehlende Angaben oder technische Bedenken sind dem Auftraggeber beziehungsweise der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt eine rechtzeitige Mitteilung, haftet der Auftragnehmer für daraus entstehende Folgen. 1.16 Planmanagement Zur Sicherstellung des jederzeitigen Zugriffs auf die aktuellen Planungsunterlagen stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer das elektronische Projekt- und Planmanagementsystem „PLANFRED“ zur Verfügung. Der Auftragnehmer erhält hierfür einen eigenen Benutzerzugang. Aktualisierte Pläne sowie Unterlagen mit geändertem Index werden durch Architekten und Fachplaner in das System eingestellt. Der Auftragnehmer wird hierüber automatisch informiert. Ein gesonderter Versand von Planunterlagen per E-Mail erfolgt nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich ab Auftragserteilung bis zur vollständigen Fertigstellung seiner Leistungen eigenverantwortlich über den aktuellen Planstand zu informieren und ausschließlich freigegebene Unterlagen zu verwenden. Die Nutzung des Systems ist für den Auftragnehmer kostenfrei und verpflichtend. 1.17 Lagerflächen und Materiallagerung Benötigt der Auftragnehmer Lagerflächen oder Räume zur Zwischenlagerung von Putzmaterialien, Werkzeugen oder Geräten, sind diese mit dem Auftraggeber beziehungsweise der Bauleitung abzustimmen. Die Lagerung hat so zu erfolgen, dass: andere Gewerke nicht behindert werden, Verkehrswege freigehalten werden, Flucht- und Rettungswege nicht beeinträchtigt werden, Verschmutzungen und Beschädigungen vermieden werden. Putzmaterialien sind entsprechend den Herstellerangaben trocken, frostfrei und geschützt zu lagern. Materialien, die durch unsachgemäße Lagerung unbrauchbar werden, sind durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten zu ersetzen. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind Lagerflächen innerhalb einer Woche vollständig zu räumen und besenrein zu übergeben. Erfolgt dies nicht, ist der Auftraggeber ohne weitere Nachfristsetzung berechtigt, die Räumung auf Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen. 1.18 Abfall- und Baustellenreinigung Die ordnungsgemäße und fortlaufende Entsorgung sämtlicher durch den Auftragnehmer verursachter Abfälle obliegt dem Auftragnehmer. Hierzu gehören insbesondere: Verpackungsmaterialien, Mörtelsäcke, Putzreste, Mörtelreste, Schutzfolien, beschädigte Materialien, sonstige Baustellenabfälle. Eine Lagerung oder Ansammlung von Abfällen innerhalb oder außerhalb des Gebäudes ist nicht zulässig. Der Auftragnehmer hat die gesetzlichen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie sämtliche sonstigen abfallrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Sonderabfälle und gefährliche Stoffe sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Die Arbeitsbereiche sind täglich sauber zu halten. Auf Verlangen des Auftraggebers sind geeignete Entsorgungsnachweise vorzulegen. Werden vom Auftragnehmer verursachte Abfälle in bauseits bereitgestellten Müllcontainern festgestellt, sind diese auf Anordnung des Auftraggebers unverzüglich zu entfernen. Erfolgt die Entfernung nicht innerhalb der gesetzten Frist, ist der Auftraggeber berechtigt, die Entfernung und ordnungsgemäße Entsorgung selbst oder durch Dritte durchführen zu lassen. Die hierfür entstehenden Kosten werden dem verursachenden Auftragnehmer belastet. 1.19 Bautagebuch und Regiearbeiten Der Auftragnehmer hat täglich ein Bautagebuch zu führen und dieses der Bauleitung auf Verlangen vorzulegen. Das Bautagebuch muss alle Angaben enthalten, die für Ausführung, Dokumentation und Abrechnung der Leistungen von Bedeutung sein können. Insbesondere sind zu dokumentieren: Witterungsverhältnisse, Temperaturen bei Außenputzarbeiten, Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter, ausgeführte Leistungen, Materiallieferungen, besondere Vorkommnisse, Behinderungen und Unterbrechungen, Regiearbeiten. Regiearbeiten dürfen ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Anweisung der Bauleitung ausgeführt werden. Die entsprechenden Regieberichte sind spätestens am Tag der Ausführung der Bauleitung vorzulegen. Nicht rechtzeitig eingereichte oder nicht prüffähige Regieberichte können zurückgewiesen werden. 2. ABRECHNUNGSHINWEISE Sofern im Leistungsverzeichnis keine abweichenden Abrechnungsvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Abrechnung nach den Bestimmungen der VOB/C in der jeweils gültigen Fassung. Der Auftragnehmer hat sämtliche für die Prüfung und Abrechnung erforderlichen Unterlagen vollständig und prüfbar vorzulegen. Hierzu gehören insbesondere: prüffähige Aufmaße, Flächenberechnungen, Nachweise über Zusatzleistungen, genehmigte Regieberichte, erforderliche Materialnachweise. Nicht prüffähige Rechnungen können zur Überarbeitung zurückgegeben werden. 3. UMLAGEN UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN 3.1 Allgemein Der Auftraggeber schließt eine Bauwesenversicherung ab. Die Umlage hierfür beträgt pauschal 0,35% von der Abrechnungssumme. Baustrom, Bauwasser, und Bau-WC werden durch den AG zur Verfügung gestellt, Umlage pauschal 0,65% der Abrechnungssumme. Hat der AN die Überschreitung der Frist für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen zu vertreten oder gerät er in sonstiger Weise hinsichtlich der Fertigstellung in Verzug, ist er verpflichtet, für jeden Werktag der verschuldeten Fristüberschreitung, bzw. des Verzugs eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Nettoauftragssumme, höchstens jedoch 5 % der Nettoauftragssumme zu bezahlen. Der AG ist berechtigt, eine Sicherheit in Höhe von 10% der jeweils begründeten Abschlagszahlung und 5% der begründeten Schlusszahlung als Sicherheit einzubehalten. Ablösung des Sicherheitseinbehaltes durch eine Bankbürgschaft ist möglich. 3.2 Abschlagszahlungen Abschlagszahlungen erfolgen entsprechend dem nachgewiesenen und geprüften Leistungsstand. Der Auftragnehmer hat hierzu eine prüffähige Aufstellung der ausgeführten Leistungen vorzulegen. Der Auftraggeber leistet Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % der geprüften IST-Leistungssumme. 3.3 Schlusszahlung und Sicherheitseinbehalt Die Schlusszahlung erfolgt nach: vollständiger Fertigstellung aller vertraglich geschuldeten Leistungen, Beseitigung sämtlicher festgestellter Mängel, mängelfreier Schlussabnahme, Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und Nachweise. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 % der geprüften Abrechnungssumme vorzunehmen. Der Sicherheitseinbehalt kann durch Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes abgelöst werden. 3.4 Verjährungsfrist für Mängelansprüche Abweichend von den gesetzlichen Regelungen beziehungsweise den Regelungen der VOB/B wird für die vertraglich geschuldeten Leistungen eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche von 6 Jahren vereinbart. Die verlängerte Verjährungsfrist berücksichtigt die besonderen Anforderungen an Dauerhaftigkeit, Witterungsbeständigkeit und Gebrauchstauglichkeit der ausgeführten Innenputz- und Außenputzarbeiten. 4. SONSTIGE VERTRAGSBESTIMMUNGEN 4.1 Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft Der Auftragnehmer versichert, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge sowie der Beiträge zur Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß nachkommt. Diese Verpflichtungen sind während der gesamten Vertragsdurchführung einzuhalten. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine Beschäftigten die erforderlichen Beschäftigungs- und Identitätsnachweise mitführen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung dieser Verpflichtungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu überprüfen. 4.2 Vorlage von Nachweisen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber mit jeder Abschlagsrechnung und der Schlussrechnung folgende aktuelle Nachweise vorzulegen: gültige Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG), aktuelle Bescheinigung über die Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen, soweit gesetzlich erforderlich, aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger, aktueller Nachweis der Berufsgenossenschaft über die Erfüllung der Beitragspflichten. Werden die erforderlichen Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht vorgelegt, ist der Auftraggeber berechtigt, Zahlungen bis zur vollständigen Vorlage zurückzuhalten. Der Einbehalt darf den Betrag nicht überschreiten, für den eine gesetzliche Inanspruchnahme des Auftraggebers durch Steuerbehörden, Sozialversicherungsträger oder Berufsgenossenschaft möglich ist. 4.3 Baustelleneinrichtung / Sanitäranlagen Die erforderliche Baustelleneinrichtung ist, soweit nicht ausdrücklich anders beschrieben, durch den Auftragnehmer zu stellen. Die Sanitärcontainer werden bauseits durch den Auftraggeber bereitgestellt. Die Nutzung erfolgt ausschließlich durch die auf der Baustelle tätigen Personen entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers. Der Auftragnehmer verpflichtet sich: die Einrichtungen pfleglich zu behandeln, Verschmutzungen zu vermeiden, Schäden unverzüglich zu melden. Verursachte Beschädigungen oder außergewöhnliche Verschmutzungen werden dem verursachenden Auftragnehmer belastet. 4.4 Gerüste und Arbeitsplattformen Soweit im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist, gehören erforderliche Arbeitsgerüste, Schutzgerüste, Arbeitsbühnen und sonstige Einrichtungen zur ordnungsgemäßen Durchführung der Innen- und Außenputzarbeiten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass: Gerüste den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen, Gerüste regelmäßig kontrolliert werden, eine sichere Nutzung gewährleistet ist. Bei Außenputzarbeiten sind erforderliche Gerüstbekleidungen, Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse sowie Schutzmaßnahmen für angrenzende Bauteile einzukalkulieren. 4.5 Schutzmaßnahmen bei Putzarbeiten Der Auftragnehmer hat sämtliche angrenzenden Bauteile und fertiggestellte Bereiche ausreichend zu schützen. Dies betrifft insbesondere: Fenster und Fensterrahmen, Türen, Bodenflächen, Fassadenbauteile, Metallteile, technische Anlagen. Verunreinigungen durch Mörtel, Putzreste oder Spritzwasser sind unverzüglich zu entfernen. Beschädigungen oder Verschmutzungen, die durch die Arbeiten des Auftragnehmers entstehen, sind auf dessen Kosten zu beseitigen. 4.6 Witterungsbedingungen bei Außenputzarbeiten Außenputzarbeiten dürfen nur unter geeigneten Witterungsbedingungen ausgeführt werden. Die Verarbeitung ist einzustellen, wenn durch Witterungseinflüsse eine mangelfreie Herstellung nicht gewährleistet werden kann. Dies gilt insbesondere bei: Frost, Temperaturen außerhalb der Herstellerangaben, starkem Regen, Nebel mit hoher Feuchtigkeit, direkter starker Sonneneinstrahlung, starkem Wind. Der Auftragnehmer hat geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen, insbesondere: Abplanungen, Wetterschutz, Sonnenschutz, Schutz vor Durchfeuchtung, Schutz vor zu schneller Austrocknung. Eine zusätzliche Vergütung hierfür erfolgt nur, wenn diese Leistungen ausdrücklich zusätzlich beauftragt wurden. 4.7 Ausführungstermine Die verbindlichen Ausführungstermine werden nach Auftragserteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt. Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsabläufe so zu organisieren, dass die vereinbarten Termine eingehalten werden. Erkennbare Verzögerungen, Behinderungen oder fehlende Voraussetzungen sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ausführungszeitraum: Gebäude A:                 ca. November 26 - Dezember 26 Gebäude B:                  ca. Dezember 26 - Januar 27 Gebäude C:                 ca. Februar 27 -  März 27 Gebäude D:                 ca. April 27 – Mai 27 4.8 Arbeits- und Ruhezeiten Die folgenden Arbeitszeiten sind zwingend einzuhalten: Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr 14:00 Uhr bis maximal 20:00 Uhr Mittagsruhe 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr Während der Mittagsruhe sowie vor 08:00 Uhr und nach 20:00 Uhr dürfen keine Arbeiten und keine Materialanlieferungen erfolgen. Dies gilt insbesondere auch für LKW-Anlieferungen, Be- und Entladevorgänge. Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers beziehungsweise der Bauleitung. 4.9 Einschränkungen im Sommerzeitraum Im Zeitraum vom 15.06. bis einschließlich 15.09. dürfen an Samstagen sowie an Brückentagen keine Arbeiten auf der Baustelle durchgeführt werden. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. 4.10 Qualitätsanforderungen und Abnahme Der Auftragnehmer hat die Innen- und Außenputzflächen entsprechend der ausgeschriebenen Qualitätsanforderung herzustellen. Vor Ausführung sind insbesondere festzulegen: Oberflächenqualität, Ausführungsart, Putzstruktur und Körnung, Beschichtungssysteme, Farbgestaltung bei Außenputzen, besondere optische Anforderungen. Die Beurteilung der Oberflächen erfolgt nach: den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen, den Merkblättern der Fachverbände, den Herstellerangaben. Der Auftragnehmer hat vor der Abnahme eine vollständige Eigenkontrolle seiner Leistungen durchzuführen und erkennbare Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die Abnahme setzt eine vollständige Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistungen voraus. 4.11 Dokumentation und Nachweise Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers alle für die Qualitätssicherung und Dokumentation erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Hierzu können insbesondere gehören: Produktdatenblätter, technische Merkblätter der Hersteller, Materialnachweise, Verarbeitungsnachweise, Prüf- und Freigabedokumentationen, Entsorgungsnachweise. Fachunternehmererklärung Fachbauleitererklärung 4.12 Schlussbestimmungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Leistungen entsprechend: Wie in Punkt 1.14 fachgerecht auszuführen. Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um eine sichere, mangelfreie und termingerechte Ausführung der Innenputz- und Außenputzarbeiten sicherzustellen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt, soweit dies rechtlich zulässig ist.
02. ZTV Löwenbräu - Verputzarbeiten
03. Anlagen zum Leistungsverzeichnis Pläne
03. Anlagen zum Leistungsverzeichnis
01 Haus A Innenputzarbeiten
01
Haus A Innenputzarbeiten
01.01 Innenputzarbeiten Kalk / KalkzementPutz
01.01
Innenputzarbeiten Kalk / KalkzementPutz
01.02 Armierungs- und Oberputz
01.02
Armierungs- und Oberputz
01.03 verschiedene Einputzarbeiten
01.03
verschiedene Einputzarbeiten
01.04 Profile, Schnitte , Putzträger
01.04
Profile, Schnitte , Putzträger
01.05 Innengerüst
01.05
Innengerüst
01.06 Stundenlohnarbeiten / Stundenlohnsätze
01.06
Stundenlohnarbeiten / Stundenlohnsätze
02 Haus B Innenputzarbeiten
02
Haus B Innenputzarbeiten
02.01 Innenputzarbeiten Kalk / KalkzementPutz
02.01
Innenputzarbeiten Kalk / KalkzementPutz
02.02 Armierungs- und Oberputz
02.02
Armierungs- und Oberputz
02.03 verschiedene Einputzarbeiten
02.03
verschiedene Einputzarbeiten
02.04 Profile, Schnitte , Putzträger
02.04
Profile, Schnitte , Putzträger
02.05 Innengerüst
02.05
Innengerüst
02.06 Stundenlohnarbeiten / Stundenlohnsätze
02.06
Stundenlohnarbeiten / Stundenlohnsätze
03 ZB B - A Innenputzarbeiten
03
ZB B - A Innenputzarbeiten
03.01 Innenputzarbeiten Kalk / KalkzementPutz
03.01
Innenputzarbeiten Kalk / KalkzementPutz
03.02 Armierungs- und Oberputz
03.02
Armierungs- und Oberputz
03.03 verschiedene Einputzarbeiten
03.03
verschiedene Einputzarbeiten
03.04 Profile, Schnitte , Putzträger
03.04
Profile, Schnitte , Putzträger
03.05 Innengerüst
03.05
Innengerüst
03.06 Stundenlohnarbeiten / Stundenlohnsätze
03.06
Stundenlohnarbeiten / Stundenlohnsätze
04 Haus C Innenputzarbeiten
04
Haus C Innenputzarbeiten
04.01 Innenputzarbeiten Kalk / KalkzementPutz
04.01
Innenputzarbeiten Kalk / KalkzementPutz
04.02 Armierungs- und Oberputz
04.02
Armierungs- und Oberputz
04.03 verschiedene Einputzarbeiten
04.03
verschiedene Einputzarbeiten
04.04 Profile, Schnitte , Putzträger
04.04
Profile, Schnitte , Putzträger
04.05 Innengerüst
04.05
Innengerüst
04.06 Stundenlohnarbeiten / Stundenlohnsätze
04.06
Stundenlohnarbeiten / Stundenlohnsätze
05 Haus D Innenputzarbeiten
05
Haus D Innenputzarbeiten
05.01 Innenputzarbeiten Kalk / KalkzementPutz
05.01
Innenputzarbeiten Kalk / KalkzementPutz
05.02 Armierungs- und Oberputz
05.02
Armierungs- und Oberputz
05.03 verschiedene Einputzarbeiten
05.03
verschiedene Einputzarbeiten
05.04 Profile, Schnitte , Putzträger
05.04
Profile, Schnitte , Putzträger
05.05 Innengerüst
05.05
Innengerüst
05.06 Stundenlohnarbeiten / Stundenlohnsätze
05.06
Stundenlohnarbeiten / Stundenlohnsätze