Fliesenarbeiten
Neubau Lagerhalle Brillux Osnabrück
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Beschreibung des Bauvorhabens Die Brillux GmbH & Co. KG plant an der Pagenstecherstraße in Osnabrück den Neubau einer Lager- und Logistighalle von ca. 2.000 m2 mit einem Büroeinbau von ca. 400 m2 Grundfläche. Die Konstruktion ist als Stahlbetonfertigteilkonstruktion geplant. Die Hallen 1+2 bekommen eine Trapezblecheindeckung mit einer 14cm Pir/Pur Dämmung und eine 2mm FPO-Folie Der Bürotrakt bekommt eine Betondachdecke mit 18cm PIR/Pur Dämmung und 2mm FPO-Folie Die Fassaden der Hallen 1+2 werden aus 120mm ISO-Paneel erstellt. Der Bürotrakt bekommt eine Alu-Kassetten Fassade 31cm dick mit 18cm Mineralfaserdämmung.
Beschreibung des Bauvorhabens
Weitere Angaben Baustellenadresse:      Pagenstecherstraße 38-40                                  49090 Osnabrück Ausführungstermin:   ca. 1.Quartal 2026 Ansprechpartner:         Einkauf:            SteffenEllersiek                                                           0172 - 533 91 06                                                           steffen.ellersiek@porr.de                                  Ausschreibung: Ulrich Schlichter                                                           0251 - 7601-465                                                           ulrich.schlichter@porr.de                                  Projektleitung:   Christian Klein                                                           0172 - 532 20 28                                                           christian.klein@porr.de                                  Bauleitung:       Stefan Herbort                                                           0172 - 522 96 18                                                           stefan.herbort@porr.de
Weitere Angaben
Anlagen zur Ausschreibung
Anlagen zur Ausschreibung
Vorbemerkungen Vorbemerkungen Grundlage der nachfolgenden Leistungsbeschreibung für Fliesen- und Plattenarbeiten sind: DIN         18534          Abdichtung von Innenräumen DIN         18352          Fliesen- und Plattenarbeiten DIN         18353          Estricharbeiten DIN         EN 826        Wärmedämmstoffe für das Bauwesen DIN         EN 87          Keramische Fliesen und Platten für                                   Bodenbeläge und Wandbekleidungen DIN           4108          Wärmeschutz im Hochbau DIN           4109          Schallschutz im Hochbau Die Ausführung hat entsprechend den einschlägigen Vor- schriften und Bestimmungen, den Herstellervorschriften, der VOB Teil C jeweils neueste Fassung sowie den beigefügten Planunterlagen zu erfolgen. Leistungen und Nebenleistungen die für die o. g. Arbeiten not- wendig bzw. üblich sind, jedoch in der Ausschreibung nicht besonders erwähnt werden, sind in die Einheitspreise mit ein- zurechnen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen. Alle Einheitspreise gelten für abgeschlossene Leistungen, samt Lieferung aller Baustoffe und allen sonstigen zur Fertigstellung der Bauleistung erforderlichen Aufwendungen. Die angebotenen Einheitspreise beinhalten, sofern keine ge- sonderte Position ausgeschrieben ist, alle Kosten für die Bau- stelleneinrichtung und -räumung sowie alle Kosten für Geräte usw. die zur Durchführung der angebotenen Arbeiten erforder- lich sind. Der Auftragnehmer haftet für die einwandfreie Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten, sowie für die sorgfältige Beachtung der entsprechend anzuwendenden Herstellervorschriften. Der Transport auf der Baustelle zur Verwendungsstelle ist in die Einheitspreise mit einzurechnen. Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt, Ver- packungsmaterial und sonstige Abfälle) ist in Schuttcontainern des AN zu sammeln. Die Schuttbeseitigung wird nicht vergütet. Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer mit den Nach- folgewerken die Rand- und Anschlußpunkte genau abzustimm- en. Absprachen mit anderen Gewerken in Bezug auf Ausführung, Ablauf oder dergleichen sind vom Auftragnehmer in Abstimm- ung mit der örtlichen Bauleitung vorzunehmen. In die einzelnen Positionen sind alle Materialien, die zur fertig- en, funktionsfähigen Leistung erforderlich sind einzurechnen, auch wenn dieses in der Position nicht ausdrücklich erwähnt ist. Alle zur Ausführung kommenden Materialien sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der örtlichen Bauleitung zur Bemusterung vorzulegen. Die Kosten für die Bemusterung sind in das Ange- bot mit einzurechnen. Auf Wunsch des Bauherrn sind Musterflächen ohne besondere Vergütung herzustellen. Auf Verlangen der Bauleitung sind Prüfzeugnisse zu beschaffen, sowie Hersteller und Lieferanten zu benennen. Dem Bieter obliegt die Feuchtigkeitskontrolle des Estriches vor dem verlegen des Fliesenbelages. Vor Beginn der Arbeiten sind alle hierfür vorgesehenen Flächen einwandfrei zu säubern und für eine tadellose Verlegung vorzu- bereiten. Das evtl. Abklopfen von nicht ausgesparten Putzflächen sowie das evtl. Aufrauhen und Reinigen von zu glatten oder durch Schalöl verunreinigten Betonflächen ist in die Einheitspreise mit einzurechnen. Der Untergrund ist vor Arbeitsbeginn gemeinsam mit dem verantwortlichen Bauleiter des Auftraggebers örtlich zu prüfen. Kleine Unebenheiten des Unterbaus, die im Rahmen der zu- lässigen DIN-Toleranzen liegen sind ohne Mehrkosten zu beseitigen. Die Boden-Fliesenverlegung erfolgt auf bauseitigen schwimm- enden Zementestrichen. Die Wand-Fliesenverlegung erfolgt auf bauseitig mit Gips- oder Kalkzementputz verputzten Mau- erwerks- und Stahlbetonwänden sowie auf Gipskartonwänden. Der Bodenbelag ist absolut planeben, genau waagerecht, oder mit Gefälle zu den Einläufen herzustellen. Der Wand- und Bodenbelag ist so zu verfugen, daß ein ein- wandfreier Verbund des Ansatz- und Fugenmörtels gewähr- leistet ist. Die Fußbodenplatten dürfen keine Verbindung zum aufgehen- den Mauerwerk haben. Hier ist ein 10 mm Hartschaumstreifen aufrecht anzuordnen, dies ist in die Einheitspreise einzurech- nen. Die Plattierungen dürfen an keiner Stelle Installationsleitungen berühren, diese müssen mit Dämmstreifen entsprechend um- mantelt werden, dies ist in die Einheitspreise einzurechnen. Das Aussparren von Löchern, Mauervorlagen, Stützen, Rohr- durchführungen etc. sowie das Anplattieren von Revisions- abdeckungen etc. und das Anpassen an andere Beläge ist in die Einheitspreise einzurechnen. Als Trennung zu anderen Bodenbelägen sind Trennschienen einzubauen. Schallbrücken sind in grundsätzlich zu vermeiden. Dehnfugen des Bauwerks dürfen durch den Belag nicht ge- schlossen werden, sondern sind durch Dehnfugenprofile herzustellen. Sämtliche Beläge etc. sind während der Bauzeit bis zur Über- gabe zu schützen, zu unterhalten und im sauberen Zustand zu übergeben. Abweichungen im Angebot des Nachunternehmers von der Leistungsbeschreibung sind zwingend anzugeben. Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeich- nung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "o. glw." ver- wendet worden und fehlt die für das Angebot geforderte Bieter- angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als vereinbart. Hat der Bieter gegen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Ausführungen, Vorgaben usw. Bedenken so sind diese bei An- gebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung geltend zu machen.
Vorbemerkungen
01 Fliesen
01
Fliesen
01.01 Bodenfliesen
01.01
Bodenfliesen
01.02 Wandfliesen
01.02
Wandfliesen
01.03 Treppen-und Podestbeläge
01.03
Treppen-und Podestbeläge
01.04 Dauerelastische Verfugung
01.04
Dauerelastische Verfugung
01.05 Eingangsmatte
01.05
Eingangsmatte
01.06 Schutz der Beläge im Treppenhaus
01.06
Schutz der Beläge im Treppenhaus
01.07 Kristallspiegel
01.07
Kristallspiegel