Dach-Lichtbänder+Lichtkuppeln/RWA
Neubau Lagerhalle Brillux Osnabrück
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Beschreibung des Bauvorhabens Die Brillux GmbH & Co. KG plant an der Pagenstecherstraße in Osnabrück den Neubau einer Lager- und Logistighalle von ca. 2.000 m2 mit einem Büroeinbau von ca. 400 m2 Grundfläche. Die Konstruktion ist als Stahlbetonfertigteilkonstruktion geplant. Bauherr: Brillux GmbH & Co.KG Weselerstraße 401 48163 Münster Vertreten durch Herrn Arne Schulten Baumer Baustellenadresse: Pagenstecherstraße 38-40 49090 Osnabrück Ausführungstermin: ca. Nov. 2025 Ansprechpartner: Ausschreibung Ulrich Schlichter Tel. 0251-7601-465 ulrich.schlichter@porr.de Projektleitung Christian Klein Tel. 0172-532 20 28 christian.klein@porr.de Bauleitung Stefan Herbort Tel. 0172-522 96 18 stefan.herbort@porr.de Einkaufsleitung Ulrich Mühlan Tel. 0251 - 7601 - 830 ulrich.mühlan@porr.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Anlagen zur Ausschreibung Anlagen zur Ausschreibung
Anlagen zur Ausschreibung
Vorbemerkungen Grundlage des Angebotes sind die zur Zeit gültigen DIN-Normen, die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, die VOB/C, sowie alle einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen, jeweils in neuester Fassung. Darüber hinaus gelten die Anerkannten Regeln der Technik. Sämtliche nachfolgenden Leistungspositionen verstehen sich als Komplettleistung aus Herstellung Lieferung und Montage bzw. Einbau auf der Baustelle, in fertiger Arbeit, entsprechend v.g. Grundlagen und Anlagen, sofern nicht nachfolgend ausdrücklich anders beschrieben. Die angebotenen Einheitspreise beinhalten, sofern keine gesonderte Position ausgeschrieben ist, alle Kosten für die Baustelleneinrichtung und -räumung sowie alle Kosten für Geräte usw. die zur Durchführung der angebotenen Arbeiten erforderlich sind. Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt. Darüber hinaus ggf. erforderliche Gerüste sind Sache des AN (NU), wenn nicht nachfolgend explizid anders beschrieben. Arbeistschutzmaßnahmen zur Einhaltung der UVV sind nach Angabe der Bauleitung bzw. des Sicherheitskoordinators einzuhalten und auszuführen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise dieses LV´s einzukalkulieren, sofern nicht nachfolgend als Leistungspsition aufgeführt. In den einzelnen Positionen sind alle Materialien, die zur fertigen, funktionsfähigen Leistung erforderlich sind einzurechnen, auch wenn dieses in der Position nicht ausdrücklich erwähnt ist. Alle erforderlichen Hilfs-, bzw. Befestigungsmittel, die für die fachgerechte Montage erforderlich werden, sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten. Die Werk- und Montageplanung gehört zum Leistungsumfang des AN und ist rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen und von dieser freigeben zu lassen. Hierzu gehören insbesondere die Flachdach-Gefälleplanung und die jeweiligen Nachweise zur Windsogsicherung, sowie zur Eignung der vorgesehenen Baumaterialien. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Eignungnachweise, Zulassungen, Prüfzeugnisse, sind auf Anforderung der Bauleitung kostenlos beizubringen. Alle zur Ausführung kommenden Materialien sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der örtlichen Bauleitung zur Bemusterung vorzulegen. Die Kosten für die Bemusterung sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Das zur Ausführung gelieferte Material hat den Mustern zu entsprechen und muss vom AG freigegeben sein. Die zur Verwendung kommenden Materialien müssen den DIN -Gütebestimmungen und den Maßnormen entsprechen und sind entsprechend den Herstellervorschriften zu verarbeiten. Das örtliche Aufmaß gehört zum Leistungumfang des AN und ist von diesem rechtzeitig in Abstimmung mit der Bauleitung auszuführen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Für die Ausführung der Leistungen sind die freigegebenen Architektenpläne bindend. Etwaige Abweichungen im Angebot des Bieters von der geforderten Leistung sind mit Bezug auf die betreffende Leistungsposition schriftlich zu erläutern. Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis zu Herstellersystemen, Produkten, Fabrikaten, Typen, etc., sind bindend, sofern nicht jeweils der Zusatz "oder gleichwertig" (bzw. "o.glw.") angeführt ist und eine vollständige Bieterangabe hierzu (in der vorgegebenen Liste) mit dem Angebot erfolgt. Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) ist in Schuttcontainern des AN zu sammeln. Die Schuttbeseitigung wird nicht vergütet. Absprachen mit anderen Gewerken in Bezug auf Ausführung, Ablauf der Arbeiten oder dergleichen, sind vom Auftragnehmer in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung vorzunehmen. Hat der Bieter gegen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Ausführungen, Vorgaben usw. Bedenken, so sind diese bei Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung geltend zu machen Sofern eine Leistungsposition gänzlich oder in Teilen aus technischen oder anderen Gründen nicht ausführbar sein sollte, ist diejenige Leistung anzubieten, welche dem betreffend erkennbaren Leistungsziel am nächsten kommt. Entsprechende Abweichungen und Gründe hierfür sind mit Bezug auf die betreffende Leistungsposition mit dem Angebot schriftlich zu erläutern.
Vorbemerkungen
1 Dach-Lichtbänder+Lichtkuppeln / RWA
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Dach-Lichtbänder+Lichtkuppeln / RWA
1.01 Dach-Lichtbänder+Lichtkuppeln / RWA
1.01
Dach-Lichtbänder+Lichtkuppeln / RWA
1.02 Dach-Lichtkuppel im TRH und Dachausstieg
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Dach-Lichtkuppel im TRH und Dachausstieg
1.03 Wartungsangebot
1.03
Wartungsangebot

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