To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
BauvorhabenErweiterung Ida-Ehre-Schule IES
- Erweiterungsbau -
Olivet-Allee 4-6
23843 Bad Oldesloe
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Gewerk 01 Rohbauarbeiten
Angebotssumme nettoEUR ................................
..geprueftEUR ..................................
19 % MehrwertssteuerEUR ...............................
...geprueftEUR..................................
Angebotssumme bruttoEUR ...............................
...geprueftEUR ..................................
ams architekten
Hamburg, J. Moeller
© ams architekten Hamburg 223.02 LV
BauvorhabenErweiterung Ida-Ehre-Schule IES
Am Bau Beteiligte:
010BaumassnahmeIda-Ehre-Schule
Erweiterungsbau
Olivet-Allee 4-6
23843 Bad Oldesloe
020BauherrStadt Bad Oldesloe
-Der Bürgermeister-
Markt 5
23843 Bad Oldesloe
Tel. 04531- 504- 0
030Architektams architekten PartmbB
Schulterblatt 58
20357 Hamburg
Tel. 040 - 491 80 22
040TragwerksplanungGS Ingenieure Germer ' Petersen
Ingenieurpartnerschaft für das Bauwesen mbB
Hagenstraße 16
23843 Bad Oldesloe
Tel. 04531 - 88 55 55
050Tech.Gebäude AusrüstungM'S Beratende Ingenieure
GmbH
Brahmkoppel 3
24558 Henstedt-Ulzburg
Tel. 04193-8892 - 0
060EnergieberatungAWB Ingenieure GmbH
Isaac-Newton Straße 17
23562 Lübeck
Tel. 0451 120114 - 0
070BrandschutzQintus Ingenieurhaus GmbH ' Co. KG
Max-Brauer-Allee 62-64
22765 Hamburg
040 - 401947 - 0
080SchallschutzBeratungsbüro für Bau- und Raumakustik G
mbH
Stemwarder Landstraße 13
22885 Barsbüttel
040 - 7103538
090Landschaftsplanungh+ landschaftsarchitektur
Henschel'Kubiziel PartGmbB
Stephanstraße 11
18055 Rostock
0381 - 252292 - 0
100VermesserVermessungsbüro Dipl.- Ing. Christine Holst
Lily-Braun-Straße 40
23843 Bad Oldesloe
04531 - 174411
Am Bau Beteiligte:
BAUBESCHREIBUNG
Bauaufgabe
Die Ida-Ehre-Schule Bad Oldesloe, Gemeinschaftsschule m
it Oberstufe, soll an ihrem Standort "Olivet-Allee" erw
eitert werden.
Im Zuge einer städtebaulichen Analyse wurde eine nicht
befestigte Freifläche im Nord-Osten des Schulgeländes a
usgewählt. Dieses Baufeld ist an die Olivet-Allee und d
ie Hamburger Straße angeschlossen.
Der Mehrbedarf an Nutzfläche für Fach- und Oberstufenkl
assen sowie Bereiche für Aufenthalt und Freizeit der Sc
hülerInnen wurden in einer Machbarkeitsstudie ermittelt
. Außerdem soll der Neubau Räume für Musikunterricht un
d Schulsozialarbeit beinhalten.
Geplant ist ein dreigeschossiger, gestaffelter Baukörpe
r mit einer Bruttogrundrissfläche von ca. 1.650 m2und e
iner Nutzfläche von ca. 1100 m2, zuzüglich 200 m2Terras
se im 1.OG.
Sanierungsmaßnahmen
In einer Randlage, an der unattraktiven Rückseite der B
estandssporthalle gelegen, sind städtebauliche Bezüge z
u bestehenden Gebäudeensembles schwer herzustellen. Som
it ist es die Aufgabe des Neubaus, ein neues eigenständ
iges Umfeld für Schüler:innen im Innen- sowie im Außenr
aum zu schaffen.
Durch eine kompakte Kubatur und eine nördlich gelegene
Dachterrasse wird dem vorherrschenden Mangel an Schulho
f- und Freizeitflächen entgegengewirkt. Der Haupteingan
g des Gebäudes orientiert sich in Richtung Süden, zur O
livet-Allee und den Eingängen der Mensa und Festhalle.
Ein großzügiges Foyer bildet den Auftakt zu einem offen
en und durchlässigen Raumkonzept. Gemeinschaftliche Ler
nzonen bilden auf jedem Geschoss das Zentrum, an denen
sich Klassenräume, Erschließung und Sanitärräume andock
en. Unnötige Verkehrsflächen werden vermieden um mehr R
aum für Aufenthalt und Austausch der Schüler:innen zu s
chaffen. Dies Entspricht der Idee moderner Lernkonzepte
.
Die Fassade des Gebäudes wird durch großzügige, bodenti
efe Fenster geprägt, welche im Einklang mit dem offenen
und transparenten Gesamtkonzept des Entwurfes stehen.
Die westliche Fassade stellt eine Besonderheit dar, da
diese aus Brandschutzgründen ohne Öffnungen ausgebildet
werden muss. Durch eine Keramikverkleidung leistet die
se Fassade dennoch einen entscheidenden Beitrag zum Ges
icht des Neubaus. Die glänzenden Keramikoberflächen wer
den zusätzlich in den zurückgesetzten Eingangsbereichen
aufgegriffen. Sie bilden einen bewussten Kontrast zu d
er ansonsten hellen Putzfassade.
Der Foyer- und Eingangsbereich ist auf eine flexible Nu
tzung ausgerichtet. Im offenen Zustand verbindet er die
nördlich und südlich gelegenen Außenbereiche miteinand
er und stellt einen geschützten Pausenraum dar. Die Aus
stattung mit Licht-, Ton- und Bühnentechnik bietet die
Möglichkeit, kleinere Veranstaltungen auszurichten. Dur
ch eine mobile Wand kann der nördliche Teil zu einem dr
itten Musikraum umfunktioniert werden. Zusätzlich beinh
altet diese Nutzungseinheit Übungs- und Sammlungsräume.
Ebenfalls im Erdgeschoss gelegen, bietet der Bereich fü
r die Schulsozialarbeit einen Gruppenübungsraum und sec
hs Büros, entlang eines aufgeweiteten Flurs mit Teeküch
e und Sitzbereich.
Die beiden Obergeschosse umfassen Räume für die Oberstu
fe. Über einen direkten Zugang bzw. eine Außentreppe ha
ben beide Lernbereiche einen Zugang zu der nördlichen D
achterrasse. Im ersten Obergeschoss bilden der offene M
edien-Lernbereich und der Computerraum die Verknüpfung
zwischen drei Klassenräume für fach- und klassenübergre
ifenden Unterricht. Das zweite Obergeschoss setzt sich
aus der offenen Oberstufen-Bibliothek und zwei Klassenr
äumen zusammen. Die Bibliothek lässt sich mit einem der
Klassenräume zu einer größeren offenen Zone zusammensc
halten um Klassen übergreifende Prüfungssituationen zu
ermöglichen.
Die Erschließung erfolgt über den internen Treppenkern,
die Aufzugsanlage und Außentreppen. Sanitärbereiche u
nd Technik bzw. Nebenflächen sind direkt an die zentral
en Gemeinschaftsräume angeschlossen.
Alle Gruppenräume sind durch geringe Raumtiefen und gro
ßflächige Fensteröffnungen auf eine natürliche Belichtu
ng und Belüftung ausgerichtet. Zusätzlich wird es eine
mechanisch betriebene Lüftungsanlage geben.
Konstruktion
Der dreigeschossige Erweiterungsbau wird in Massivbauwe
ise aus Kalksandstein und Stahlbeton umgesetzt. Aufgrun
d der schlechten Bodenverhältnisse ist eine Tiefengründ
ung als Pfahlgründung notwendig. Dabei wird auf eine Un
terkellerung verzichtet.
Im Zuge der Planung soll der Dämmstandard gemäß Effizie
nzhaus 40 (KfW) angestrebt werden, auch wenn eine konkr
ete Förderung nicht beantragt werden soll. Die Fenstere
lemente sind aus Aluminium.
Die Fassadenverkleidung setzt sich aus der oben beschri
ebenen Putzfassade mit Keramikverkleidung zusammen. Bei
des ist als WDVS geplant.
Die Flachdächer auf den Staffelgeschossen werden mit Fo
lien gedeckt, extensiv begrünt ausgebildet und mit aufg
eständerten Photovoltaikflächen ausgestattet. Die Dachf
läche über dem Erdgeschoss ist als Terrasse geplant.
Die Gebäudeleittechnik wird an den Bestand angebunden.
Das gesamte Gebäude wird mit einer raumlufttechnischen
Anlage mit Kühlfunktion und Wärmerückgewinnung
ausgesta
ttet.
Neben wenigen aussteifenden Wänden, erfolgt der Ausbau
in Trockenbauweise mit Leichtbauwänden und mobilen Tren
nwänden.
BAUBESCHREIBUNG
Leistungsbeschreibung (LB) â_" Allg. Regelungen Bauarbe
iten - DIN 18299
1.ANGABEN ZUR BAUSTELLE
1.1 Lage, Umgebung, Zufahrt
Die Baustelle befindet sich
Straße:Olivet-Allee 4-6,
Ort:23843 Bad Oldesloe
Gemarkung:Oldesloe (015092)
Flur:18
Flurstück:207, 210, 213, 25/2, 25/3, 25/4
Gebäudeklasse:5
Gebäudehöhe ü. Gelände:ca. 13m
Baurechtliche Klassifizierung:Sonderbau
Windlastzone:II
Geländekategorie:III
Die direkte Zufahrt von der Olivet-Allee ermöglicht ein
en unmittelbaren Zugang zum Neubau der Ida-Ehre-Schule.
Die Olivet-Allee ist eine 1-spurige Straße mit einer B
reite von ca. 5,0 Metern.
Die Straße ist als Hauptzuwegung zur Baustelle gepflast
ert, ebenso wie die Parkplatzanlage und die Zufahrt zu
der bestehenden Turnhalle. Ab der Turnhalle besteht ein
befestigter Schotter Weg, dieser ist ca. 3,0m breit. A
ufgrund der beengten Wende- und Zufahrtsflächen bzw. -r
adien ist eine Ortsbegehung dringend empfohlen.
1.2 besondere Belastungen
-
1.3 Art und Lage der baulichen Anlage
- Siehe Punkt 1.1 sowie Entwurfserläuterung und kostruk
tive Baubeschreibung
1.4 VerkehrsverhaÌ^ltnisse auf der Baustelle
Die Baustellenzufahrt ist schmal. Ein Wenden größerer F
ahrzeuge erscheint jedoch im hinteren Teil oder vordere
n Teil möglich. Aufgrund der schmalen Zufahrt und der b
eengten Platzverhältnisse im Bereich des Neubaus ist vo
n einem Parken am Gebäude abzusehen um den Anlieferverk
ehr nicht zu beeinträchtigen.
Parkplätze auf dem Grundstück werden durch den AG berei
t im Bereich des schuleigenen Mitarbeiterparkplatzes ge
stellt.
Eine Nutzung der Räume im Gebäude ist nicht möglich.
1.5 freizuhaltende FlaÌ^chen
Siehe Punkt 1.4
1.6 Transportwege
Die ZugaÌ^nglichkeit ins GebaÌ^ude erfolgt uÌ^ber ein F
assadengeruÌ^st mit vorgelagertem / angebautem Treppent
urm bzw. die Eingänge im Erdgeschoss, b/h= bis 2,00/2,2
0m
In jeder Etage steht eine Öffnung in Tür- bzw. Fenstera
bmessungen als Zugang zur Verfügung.
Aufstellflächen für Magazine sind verfügbar, Transportw
ege â%¤50,0m.
Anlieferverkehr ist bis zum Gebäude möglich.
1.7 Bauwasser / Baustrom
- Bauwasser und Baustrom wird, wenn im LV-Text nicht an
ders erwähnt, bauseits zur Verfügung gestellt.
Die Übernahme der Kosten erfolgt durch: den Bauherrn
1.8 zur Nutzung zur VerfuÌ^gung stehende FlaÌ^chen
Für das Aufstellen von Gegenständen der Baustelleneinri
chtung und Lagerflächen werden dem AN Flächen im
Außenb
ereich zur Verfügung gestellt. Vorgesehen sind hierfür
Bereiche des Parkplatzes und Flächen unmittelbar am Neu
bau. Die Nutzung der Flächen bedürfen der vorherigen Rü
cksprache mit der Bauleitung. Siehe dazu auch beiliegen
den Baustelleneinrichtungsplan.
1.9 BodenverhaÌ^ltnisse
Siehe dazu beiliegendes Bodengrundgutachten
1.10 hydrologische Werte
Siehe dazu beiliegendes Bodengrundgutachten
1.11 besondere Umwelttechnische Vorschriften
Keine, wenn nicht in den LV-Texten nicht gesondert erwä
hnt.
1.12 besondere Vorgaben fuÌ^r Entsorgung
Keine, wenn in den einzelnen Gewerken nicht gesondert e
rwaÌ^hnt
1.13 Schutzgebiete
keine Angaben
1.14 Schutz von BaÌ^umen und Pflanzen
Der Schutz von Bäumen und Pflanzen etc. wird, wenn im L
V-Text nicht anders erwähnt, bauseits zur Verfügung ges
tellt.
1.15 Vorhandene Anlagen im Baufeld
Im Baufeld ist mit Leitungen, Kabeln, DraÌ^nen etc., di
e der GebaÌ^udeversorgung- und -entsorgung dienen, zu r
echnen. Detaillierte AuskuÌ^nfte werden AG seitig zur V
erfügung gestellt.
1.16 Hindernisse im Baufeld
Über die unter Punkt 1.15 genannten Objekte sind keine
weiteren Hindernisse bekannt.
1.17 Vorh. Anlagen im Baufeld
Über die unter Punkt 1.15 genannten Objekte sind keine
weiteren Hindernisse bekannt.
1.18 Kampfmittel
Es wurde eine Überprüfung des Geländes auf Kriegsaltlas
ten durchgeführt. Es wurden keine Einwirkungen von Abwu
rfmunition festgestellt. Munitionsfunde sind dem Kampfm
ittelraÌ^umdienst nicht bekannt. Es handelt sich um kei
ne KapmfmittelverdachtsflaÌ^che.
1.19 Gem. BauStVO getroffenen Maßnahmen
- Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator wird für
die Koordinierung der anstehenden Arbeiten beauftragt.
- Für die Kalkulation relevante Maßnahmen sind in den L
V-Texten gesondert ausgewiesen.
1.20 besondere Anordnung, Vorschriften und Maßnahmen
de
s Bauherrn
keine Angaben
1.21 Schadstoffbelastung der Umgebung
keine Angaben
1.22 durch den AG veranlasste Arbeiten
Rückschnitt der Bäume im Zufahrtsbereich
1.23 Arbeiten anderer Unternehmer
An dem Bau sind folgende Gewerke beteiligt:
- Rohbauarbeiten
- Dachdichtungs- und Klempnerarbeiten
- Blitzschutzarbeiten
- Metallbau Allg.
- Metallbau Fenster
- Maler- und Lackierarbeiten
- Tischlerarbeiten
- Trockenbauarbeiten
- Fliesenarbeiten
- Estrich- und Bodenbelagsarbeiten
- WDVS Arbeiten der Fassade
- Heizung, LuÌ^ftung, SanitaÌ^r
- Elektroinstalltionsarbeiten
- Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
- GebaÌ^udeautomation
- Förderanlagen etc.
2.ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
2.1 Arbeitsabschnitte
nach vorliegendem Bauzeitenplan.
2.2 besondere Erschwernisse
- gem. LV-Text
2.3 Vorgaben gem. SiGe-Plan
sind Folge zu leisten.
2.4 Leistungen zur Unverfallverhütung
Keine, wenn in den einzelnen Gewerke nicht gesondert er
waÌ^hnt.
2.5 Anforderungen an kontaminierte Bereiche
keine
2.6 Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Ents
orgungseinrichtungen
Keine, wenn in den einzelnen Gewerke nicht gesondert er
waÌ^hnt.
2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sow
ie Vorhalten der GeruÌ^ste
dem Bauablauf entsprechend
2.8 Mitbenutzung
- Ein Fassadengerüst zur Mitbenutzung aller am Bau Bete
iligten steht, wenn im LV-Text nicht gesondert aufgefüh
rt, bauseits zur Verfügung.
- Ein Baustellen-WC mit Waschbecken steht, wenn im LV-T
ext nicht gesondert aufgeführt, bauseits zur Verfügung.
- Die Baustelle wird, wenn in den LV-Texten nicht geson
dert erwähnt, bauseits umzäunt.
2.9 Vorhaltung fuÌ^r andere AN
- Keine, wenn nicht in den LV-Texten nicht gesondert er
wähnt.
2.10 (Mit-) Verwendung von Recyclingstoffen
- gem. den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen
. ZTV
2.11 Anforderungen an Recycling- und nicht genormte Sto
ffe
- gem. den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen
. ZTV
2.12 Besondere Anforderungen an Stoffe und Bauteile
- gem. den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen
. ZTV
2.13 Art und Umfang von Eignungs- und GuÌ^tenachweisen
- gem. den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen
. ZTV
2.14 Umgang mit auf der Baustelle gewonnenen Stoffen
- gem. den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen
. ZTV
2.15.1 Art, Zusammensetzung und Menge der entsprechende
n Böden
Gem. Bodengutachten
2.15.2 Art der Verwertung oder Entsorgungsanlage
Keine Vorgaben
2.15.3 Anforderungen an Nachweise über Transporte, Ents
orgung die vom Auftraggeber zu tragenden Kosten
Sämtliche Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Auftrag
nehmers
2.16 Vom AG beigestellte Stoffe und Bauteile
Keine
2.17 Übernahme von Abladen, Lagern und Transport von St
offen und Bauteilen und dafuÌ^r ZurverfuÌ^gungstellen v
on GeraÌ^ten oder ArbeitsgeraÌ^ten durch den AG
Keine
2.18 Leistungen fuÌ^r andere Unternehmen
Siehe Punkt 2.8 bis 2.9
2.19 Mitwirkung bei Einstellen oder Inbetriebnahme von
Anlagen mit anderen AN
Es gilt ein Kooperationsgebot.
2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme
Nur nach vorheriger Zustimmung des AG. Es ist vor der B
enutzung mit dem AG ein Begehungsprotokoll zwecks Zusta
ndsfeststellung zum Tag der Überlassung anzufertigen. A
ngaben: Datum, Uhrzeit, Teilnehmer, Art der zu begutach
teten Leistungen, Zustandsbeschreibung, Fotodokumentati
on etc.
2.21 Übertragung der Wartung
- Keine, wenn nicht in den LV-Texten nicht gesondert er
wähnt.
2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabell
e
entfällt
3. EINZELANGABEN BEI ABWEICHUNG VON DEN ATV
3.1 Andere Regelungen als ATV DIN 18299 bis DIN 18459
- Keine, wenn in den LV-Texten bzw. den zusätzlichen te
chnischen Vertragsbedingungen. ZTV nicht gesondert erwä
hnt.
4. EINZELANGABEN ZU NEBENLEISTUNGEN UND
BESONDEREN LEIS
TUNGEN
4.1 Vergütung von Nebenleistungen
- Wenn Nebenleistungen ausnahmsweise selbstständig verg
ütet werden sollen, finden diese in den LV-Texten geson
dert Erwähnung. In allen anderen Fällen sind die Nebenl
eistungen in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren.
4.2 Besondere Leistungen
- Leistungen, die über die ATV DIN 18299 und die in Abs
chnitt 4.1 genannten Leistungen hinaus gehen, sind in d
en LV-Texten gesondert aufgeführt. Siehe LV-Text.
Leistungsbeschreibung (LB) â_" Allg. Regelungen Bauarbe
01 01 Rohbauarbeiten
01
01 Rohbauarbeiten
ZUSAETZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN (ZTV) -
BAUSTELL
ENEINRICHTUNG
1.0 ALLGEMEINES
1.1 Termine
1.1.1 Ausführungstermine
- gem. beiliegenden Bauzeitenplan
1.1.2 Baubesprechung
- Zur Koordinierung der Arbeiten auf der Baustelle ist
die Teilnahme an den wöchendlichen Baubesprechungen für
alle Gewerke verbindlich.
DieBaubesprechung wird aufDonnerstag 14.00 Uhrfestgeleg
t.
1.2 Amtssprache
- Die Amtssprache auf der Baustelle ist deutsch.
1.3 Bautageberichte
- Der Auftragnehmer hat ein Bautagebuch zu führen und w
öchendlich der Bauleitung vorzulegen.
1.4 Arbeitssicherheit
- Es wird ausdruÌ^cklich darauf hingewiesen, dass gemäß
Baustellen-Verordnung alle Unternehmer zur Einhaltung
der UVVs, des AsiG und der Arbeitsstättenverordnung sow
ie aller sonstigen Schutznormen und Richtlinien verpfli
chtet sind. Es wird auch darauf hingewiesen, dass im Fa
lle einer Beschäftigung von Subunternehmern der Auftrag
nehmer verpflichtet ist, diese Mitarbeiter entsprechend
einzuweisen.
- Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Baumassnahmen ei
nen Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. Dieser Plan
ist mit der Bauleitung abzustimmen und verbindlich einz
uhalten.
Der Baustelleneinrichtungsplan muss insbesondere folgen
de Angaben enthalten:
â_"Anzahl und Lage der Baustellenunterkuenfte, Magazine
und Lagerplaetze;
â_"Standorte und Gleisanlagen der Turmdrehkrane mit Ang
abe der Schwenkbereiche unter Beruecksichtigung von Hin
dernissen, z.B. Freileitungen;
â_"Standorte von sonstigen stationaeren Baumaschinen un
d Anlagen;
â_"Wege fuer Geh- und Fahrverkehr;
â_"Anzahl und Lage der Versorgungsanlagen (Strom, Wasse
r, Gas) für die Baustelle
â_"Entsorgungseinrichtungen;
â_"bei notwendigen Wasserhaltungsarbeiten Anzahl und La
ge der Pump- und Schluckbrunnen oder Vorfluter sowie de
r erforderlichen Rohrleitungen
1.5 Wochenendarbeit und Arbeiten an Feiertagen
- Arbeiten an Sonnabenden, Sonntagen und Feiertagen dür
fen nur mit einer vorher eingeholten Zustimmung vom Auf
traggeber durchgeführt werden.
1.6 gewerkeübergreifende Abstimmungen
- Die Verpflichtung der einzelnen Firmen zur Koordinat
ion ihrer Leistungen und Tätigkeiten untereinander nach
BGV A 1 (VBG1) § 6 besteht uneingeschränkt.
2.0 AUSFUEHRUNGSUNTERLAGEN
Zur Ausfuehrung der geforderten Leistungen werden dem A
N kostenfrei zur Verfuegunggestellt:
2.1 Ausfuehrungsplaene der Architekten
- Ausführungspläne in allen erforderlichen Maßstäben we
rden in Papierform in 2-facher Ausfertigung zur Verfügu
ng gestellt.
2.2 Gutachten
Folgende Gutachten können bei Bedarf bei der Bauleitung
eingesehen / angfordert werden:
- Bodengrundgutachten
- Schadstoffgutachten
2.3 weitere Planunterlagen
- Zur Erbringung der Leistung notwendigen Werk- und Mon
tagepläne sowie ggf. Berechnungen sind vom AN anzuferti
gen.
3.0 LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND AUSFUEHRUNG
3.1 Leistungsumfang
Bei den nachfolgenden Arbeiten handelt es sich um die H
erstellung von Neubauen inkl.
- Einmessen
- Ein Turmdrehkran stehtnichtzur Verfügung
- Vor Arbeitsbeginn hat auf Verlangen der Bauleitung ei
n Ortstermin zur Festlegung des Arbeitsablaufs zu erfol
gen. Der Auftragnehmer übernimmt die Benachrichtigung d
er Teilnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
- Inanspruchgenommene Lager-, Verkehrs-, Aufgrabungs- u
nd Arbeitsflächen sind unmittelbar nach Gebrauch wieder
in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Inge
brauchnahme von Flächen ist mit der Bauleitung ggfs. au
ch mit der zuständigen Behörde gemeinsam vorher zu vere
inbaren.
-Der Zustand der Strassen etc. ist gem. § 3 Nr.4 VOB/B
mit dem zustaendigen Amt aufzunehmen. Alle Beschaedigun
gen sind bis zur Bauuebergabe zu beseitigen.
- Bei Inanspruchnahme von öffentlichem Grund sind die G
enehmigungen dafür einzuholen sowie die damit verbunden
en Gebühren und Kosten (Gehwegüberfahrten) vom
Auftragg
eber zu tragen.
3.2 Bauseitige Leistungen
- Baustrom und Bauwasser werden bauseits gestellt.
3.3 Abfallbeseitigung - Ordnung auf der Baustelle
- Schutt- und MuÌ^llentsorgung ist tägliche Pflicht des
AN. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackun
gsmaterial, etc. ist Eigentum der AN und ist kostenlos
zu beseitigen. Anfallende Gebuehren für Entsorgung und
Containerstellung sind in die EP einzurechnen.
Die einschlägigen Vorschriften uÌ^ber die Entsorgung vo
n SondermuÌ^ll sind streng einzuhalten. Entsprechende N
achweise sind abzugeben. Siehe dazu auch Formblatt 241
(Abfall).
3.4 Umgang mit auf der Baustelle gewonnenen Stoffen
Wenn in den LV-Texten nich anders erwähnt gelten folgen
de Bestimmungen:
- Abbruchgut bzw. Bauschutt wird Eigentum des AN und is
t fachgerecht zu entsorgen, inkl. aller Kipp- und Entso
rgungsgebuehren.
3.6 Haftung
- Mitglieder einer den Auftrag übernehmenden Arbeitsgem
einschaft haften für die Verbindlichkeiten aus dem Auft
rag als Gesamtschuldner und sind auch Gesamtgläubiger.
- Der Auftragnehmer ist verpflichet, die Baustelle eins
chließlich der Lagerplätze so einzurichten, dass Gefahr
en für auf der Baustelle befindliche Personen und Dritt
e vermieden werden.
Die Gefahrenbereiche sind festzulegen und gegen Betrete
n zu sichern.
- Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass dur
ch seine Arbeiten weder Personen-, noch Sach- und Vermö
gensschäden eintreten können.
- Beschädigungen an Nachbargebäuden müssen vermieden
we
rden. Schäden, die durch den Abbruch mittelbar oder unm
ittelbar an Nachbargebäuden entstehen, gehen zu Lasten
des Auftragnehmers.
4.0 NEBENLEISTUNGEN
- gem. VOB / C
5.0 NORMEN
5.1 Alle fuer die Ausfuehrung in Frage kommenden DIN-V
orschriften in der jeweils neuesten Fassung sind Bestan
dteil des Auftrages, auch wenn sie nicht im Einzelnen e
rwaehnt sind.
- LandesBauOrdnung
- TRGS
- die Unfallverhütungsvorschriften und andere behördlic
hen Arbeitsschutzbestimmungen ebenso wie die Vorschrift
en der Berufsgenossenschaften
- die einschlägigen DIN-Normen in ihrer neuseten Fassun
g
- die Bestimmungen der ArbeitstättenVerordnung bzw. -ri
chtlinien
- die Arbeitsstättenverordnung - Bundesgesetzblatt für
Unterkünfte
- die Verordnung über den Schutz der Bauarbeiter
- Für die Verkehrssicherheit auf Fahrbahnen und Bürgers
teigen sind die Vorschriften der Verkehrspolizei zu bea
chten.
6.0 ABRECHNUNG
6.1 Die Abrechnung erfolgt entsprechend der vertraglic
hen Vereinbarungen.
6.2 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabelle
n
- Sollten unterschiedliche Unterlagen vorliegen, die gl
eichermaßen für die Abrechnung geeignet sind, gibt der
Bauherr vor, welche dieser Unterlagen für die Abrechnun
g maßgebend sind.
ZUSAETZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN (ZTV) -
ZUSAETZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN (ZTV)
- ERD-, SIEL.- UND DRAINARBEITEN
1.0 ALLGEMEINES
1.1 Termine
1.1.1 Ausführungstermine
- gem. beiliegenden Bauzeitenplan
1.1.2 Baubesprechung
- Zur Koordinierung der Arbeiten auf der Baustelle ist
die Teilnahme an den wöchendlichen Baubesprechungen für
alle Gewerke verbindlich.
DieBaubesprechung wird aufDonnerstag 14.00 Uhrfestgeleg
t.
1.2 Amtssprache
- Die Amtssprache auf der Baustelle ist deutsch.
1.3 Bautageberichte
- Der Auftragnehmer hat ein Bautagebuch zu führen und w
öchendlich der Bauleitung vorzulegen.
1.4 Arbeitssicherheit
- Es wird ausdruÌ^cklich darauf hingewiesen, dass gemäß
Baustellen-Verordnung alle Unternehmer zur Einhaltung
der UVVs, des AsiG und der Arbeitsstättenverordnung sow
ie aller sonstigen Schutznormen und Richtlinien verpfli
chtet sind. Es wird auch darauf hingewiesen, dass im Fa
lle einer Beschäftigung von Subunternehmern der Auftrag
nehmer verpflichtet ist, diese Mitarbeiter entsprechend
einzuweisen.
- Die Absicherung von Baugruben und Gräben in oder in d
er Nähe von öffentlichem Verkehrsraum ist vom Auftragne
hmer, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Auftragge
bers, mit den zuständigen Behörden abzustimmen
- Der Auftragnehmer hat sich vor der Durchführung der E
rdarbeiten ausreichend Kenntnis über die Lage von Leitu
ngen, Kabeln, Kanälen und dergleichen im Bereich der Ba
ugruben oder Gräben zu verschaffen und mit den Anlagenb
etreibern geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und sof
ern erforderlich sich vor Arbeitsbeginn davon zu überze
ugen, daß alle Leitungen vom Netz getrennt und verschlo
ssen sind. Hierzu sind vom Auftraggeber nach den Erford
ernissen des Einzelfalles Angaben zu machen. Kann die L
age vorhandener Leitungen, Kabel, Kanäle und dergleiche
n vom Auftraggeber vor Ausführung der Arbeiten nicht an
gegeben werden, ist diese zu erkunden. Solche Maßnahmen
sind Besondere Leistungen nach VOB Teil C.
1.5 gewerkeübergreifende Abstimmungen
- Die Verpflichtung der einzelnen Firmen zur Koordinat
ion ihrer Leistungen und Tätigkeiten untereinander nach
BGV A 1 (VBG1) § 6 besteht uneingeschränkt.
2.0 AUSFUEHRUNGSUNTERLAGEN
Zur Ausfuehrung der geforderten Leistungen werden dem A
N kostenfrei zur Verfuegunggestellt:
2.1 Ausfuehrungsplaene der Architekten
- Ausführungspläne in allen erforderlichen Maßstäben we
rden in Papierform in 2-facher Ausfertigung zur Verfügu
ng gestellt.
2.2 Gutachten
Folgende Gutachten können bei Bedarf bei der Bauleitung
eingesehen / angfordert werden:
- Bodengrundgutachten
- Schadstoffgutachten
2.3 weitere Planunterlagen
- Zur Erbringung der Leistung notwendigen Werk- und Mon
tagepläne sowie ggf. Berechnungen sind vom AN anzuferti
gen.
3.0 LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND AUSFUEHRUNG
3.1 Leistungsumfang
Bei den nachfolgenden Arbeiten handelt es sich um Erd-,
Siel- und Drainarbeiten. Es ist geplant das Baufeld in
einerStärke von ca. 120-150 cmauszuheben und die Sohl
e schwimmend zu gründen.Eine kapilarbrechende Schicht i
st unter der Sohle einzubauen.
Die Leistungen beinhalten u.A.
- Lieferung der Materialien frei Baustelle, Abladen un
d Transport zur Verwendungsstelle
- Gerueststellung zur Durchfuehrung der notwendigen Arb
eiten.
- Einmessen
- Ein Turmdrehkran stehtnichtzur Verfügung.
- Vor Beginn der Arbeiten ist die Herstellung einer Gel
ändeaufnahme, nach Fertigstellung der Gesamtleistung ei
ne Einbaubestätigung durch Geländeaufnahme durchzuführe
n. Dies ist in einem Lageplan M1:200 und einem Protokol
l festzuhalten.
- Für das Auffinden und sichern von öffentlichen oder p
rivaten Versorgungsleitungen, Dränrohren usw. übernimmt
der AN mit Baubeginn die volle Verantwortung. Die Anga
ben aus den vom AG gelieferten Planunterlagen sind vom
AN zu prüfen.
3.2 Anforderungen an die Konstruktion
- Die Verdichtung einzubringender Böden/Sande hat gem.
ZTVE-StB 76 zu erfolgen. Verdichtungsgrad >= 103 % Prok
tordichte. Der Verdichtungsgrad ist nach Abschluß der A
rbeiten nachzuweisen.
- Eine Lagerung von Oberboden oder Aushub auf dem Gelän
de ist nicht möglich
- In der Leistungsbeschreibung bedeutet "profilgerecht"
, das Herstellen der Gründungsebene im erforderlichen P
rofil, mit einem zulässigen Sollmaß von +/- 2 cm.
- Die Grundleitungen sind komplett mit allen erf. Forms
tücken, Dichtungen, Halterungen usw. anzubieten und bet
riebsbereit zu übergeben.
3.3 Muster
- Muster werden, wenn erforderlich, gesondert ausgeschr
ieben und nach den entsprechenden LV-Positionen abgerec
hnet.
3.4 Bauseitige Leistungen
- Ein verbindlicher Hoehenbolzen zur Markierung + 1,00
m ueber OKFF wird von der Bauleitung gesetzt. Von dort
hat der AN eigenverantwortlich seine Hoehen zu nehmen.
- Baustrom und Bauwasser werden bauseits gestellt.
3.5 Art und Umfang von Eignungs- und Gütenachweisen /
Werkstoffe
Folgende Nachweise über eingebaute Baustoffe bzw. herge
stellte Bauteile sind zu erbringen:
- allgem. bauaufsichtliche Prüfzeugnis
- bauaufsichtliche Zulassung
- ggf. Konformitätsbescheinigung
Diese sind im Zuge der Zusammenstellung der Revisionsun
terlagen zusammen mit
- Fachunternehmererklärung
- Fachbauleitererklärung
- ggf. Übereistimmungserklärung
der Bauleitung zu übergeben.
3.6 Abfallbeseitigung - Ordnung auf der Baustelle
- Schutt- und MuÌ^llentsorgung ist tägliche Pflicht des
AN. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackun
gsmaterial, etc. ist Eigentum der AN und ist kostenlos
zu beseitigen. Anfallende Gebuehren für Entsorgung und
Containerstellung sind in die EP einzurechnen.
Die einschlägigen Vorschriften uÌ^ber die Entsorgung vo
n SondermuÌ^ll sind streng einzuhalten. Entsprechende N
achweise sind abzugeben. Siehe dazu auch Formblatt 241
(Abfall).
- Sollte es zu extremen Verschmutzungen der Baustelle k
ommen und nicht-zuordnerbarer MuÌ^ll entstehen, werden
die Entsorgungskosten (nach erfolgter Aufforderung) auf
alle, zu dieser Zeit, am Bau beteiligte Gewerke, umgel
egt.
- Verschmutzung von öffentlichen Straßen bzw. Beschädig
ungen im Bereich des Grundstückes durch An- und Abfuhr
sind zu vermeiden bzw. täglich zu beseitigen. Die Koste
n sind in die Einheitspreise einzurechnen.
3.7 besondere Anforderungen an Stoffe und Bauteile
- gem. LV-Text
3.8 Anforderungen an Recycling- und nicht genormte Stof
fe
- gem. LV-Text
3.9 Umgang mit auf der Baustelle gewonnenen Stoffen
Wenn in den LV-Texten nich anders erwähnt gelten folgen
de Bestimmungen:
- Abbruchgut bzw. Bauschutt wird Eigentum des AN und is
t fachgerecht zu entsorgen, inkl. aller Kipp- und Entso
rgungsgebuehren.
4.0 NEBENLEISTUNGEN
- gem. VOB / C
5.0 NORMEN
5.1 Alle fuer die Ausfuehrung in Frage kommenden DIN-V
orschriften in der jeweils neuesten Fassung sind Bestan
dteil des Auftrages, auch wenn sie nicht im Einzelnen e
rwaehnt sind.
DIN 18 300 VOB/C Erdarbeiten
DIN 18 301 VOB/C Borharbeiten
DIN 18 302 VOB/C Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen
DIN 18 303 VOB/C Verbauarbeiten
DIN 18 304 VOB/C Ramm,- Rüttel- und Pressarbeiten
DIN 18 305 VOB/C Wasserhaltugsarbeiten
DIN 18 306 VOB/C Entwässerungskanalarbeiten
DIN 18 308 VOB/C Drän- und Versickerarbeiten
DIN 4123 Gebäudesicherungen im Bereich von Ausschac
htungen
DIN 4124 Baugruben und Gräben, Böschungen und Verba
u
Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimissio
n
DIN 18 201 - 3 Masstoleranzen im Hochbau
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen
- Für die Ausführung der Erdarbeiten sind die Festlegun
gen in DIN 4124 "Baugruben und Gräben" sowie in der UVV
"Bauarbeiten" (VBG 37) insbesondere Abschnitt VI "Zusä
tzliche Bestimmungen für Arbeiten in Gräben sowie an un
d vor Erd- und Felswänden" zu beachten.
- Im Bereich benachbarter baulicher Anlagen sind die Er
darbeiten unter Beachtung von DIN 4123 "Gebäudesicherun
g" durchzuführen.
- Gefährden besondere Einflüsse, wie zum Beispiel Aufsc
hüttungen, Grundwasserabsenkungen, Erschütterungen (DIN
4124 "Baugruben und Gräben" Ziffern 4.2.3 und 4.2.4) d
ie Standsicherheit von unverbauten Baugruben- und Grabe
nwänden, so hat der Auftragnehmer die Standsicherheit b
esonders zu überprüfen. Hält der Auftragnehmer flachere
Böschungen aus den vorgenannten Gründen für notwendig,
so hat er dies gemäß VOB/B § 4 Nr. 3 anzuzeigen und en
tsprechend den Erfordernissen auszuführen.
- Bei verbauten Baugruben und Gräben hat der Auftragneh
mer dafür zu sorgen, daß die Standsicherheit des Verbau
s in jedem Bauzustand bis zum Erreichen der Sohle und w
ährend des gesamten Rückbaus gewährleistet ist (DIN 412
4 "Baugruben und Gräben"). Der Verbau und seine Teile m
üssen vom Auftragnehmer während der Bauausführung regel
mäßig überprüft werden (DIN 4124 "Baugruben und Gräben"
).
6.0 ABRECHNUNG
6.1 Die Abrechnung erfolgt entsprechend der vertraglic
hen Vereinbarungen.
6.2 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabelle
n
- Sollten unterschiedliche Unterlagen vorliegen, die gl
eichermaßen für die Abrechnung geeignet sind, gibt der
Bauherr vor, welche dieser Unterlagen für die Abrechnun
g maßgebend sind.
6.3 Angaben über cbm. beziehen sich auf den verdichtete
n Zustand für Einbau, Ausbau und Lieferung.
6.4 Das Bodengutachten ist Bestandteil der Ausschreibun
g und Grundlage für alle im Leistungsverzeichniss angeg
ebenen Positionen.
6.5 In den EP für Bodenaushub ist die Profilierung für
die Fundamente und Sohlplatte enthalten, ebenso untersc
hiedliche Gründungsebenen.
ZUSAETZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN (ZTV)
ZUSAETZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN (ZTV) -
GERÜSTAR
BEITEN
1.0 ALLGEMEINES
1.1 Termine
1.1.1 Ausführungstermine
- gem. beiliegenden Bauzeitenplan
1.1.2 Baubesprechung
- Zur Koordinierung der Arbeiten auf der Baustelle ist
die Teilnahme an den wöchendlichen Baubesprechungen in
für alle Gewerke verbindlich.
DieBaubesprechung wird aufDonnerstag 14.00 Uhrfestgeleg
t.
1.2 Amtssprache
- Die Amtssprache auf der Baustelle ist deutsch.
1.3 Bautageberichte
- Der Auftragnehmer hat ein Bautagebuch zu führen und w
öchendlich der Bauleitung vorzulegen.
1.4 Arbeitssicherheit
- Es wird ausdruÌ^cklich darauf hingewiesen, dass gemäß
Baustellen-Verordnung alle Unternehmer zur Einhaltung
der UVVs, des AsiG und der Arbeitsstättenverordnung sow
ie aller sonstigen Schutznormen und Richtlinien verpfli
chtet sind. Es wird auch darauf hingewiesen, dass im Fa
lle einer Beschäftigung von Subunternehmern der Auftrag
nehmer verpflichtet ist, diese Mitarbeiter entsprechend
einzuweisen.
1.5 gewerkeübergreifende Abstimmungen
- Die Verpflichtung der einzelnen Firmen zur Koordinat
ion ihrer Leistungen und Tätigkeiten untereinander nach
BGV A 1 (VBG1) § 6 besteht uneingeschränkt.
- Die Gerüstbauarbeiten sind mit allen AN abzustimmen (
z.B. AN der Fensterarbeiten, AN der Rohbauarbeiten usw.
) abzustimmen. Mehrkosten für das Umsetzen und Ändern d
es Gerüstes aufgrund von mangelhafter Absprache werden
nicht vergütet.
2.0 AUSFUEHRUNGSUNTERLAGEN
Zur Ausfuehrung der geforderten Leistungen werden dem A
N kostenfrei zur Verfuegunggestellt:
2.1 Ausfuehrungsplaene der Architekten
- Ausführungspläne in allen erforderlichen Maßstäben we
rden in Papierform in 2-facher Ausfertigung zur Verfügu
ng gestellt.
2.2 Gutachten
Folgende Gutachten können bei Bedarf bei der Bauleitung
eingesehen / angfordert werden:
- Bodengrundgutachten
- Schadstoffgutachten
2.3 weitere Planunterlagen
- Zur Erbringung der Leistung notwendigen Werk- und Mon
tagepläne sowie ggf. Berechnungen sind vom AN anzuferti
gen.
3.0 LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND AUSFUEHRUNG
3.1 Leistungsumfang
Bei den nachfolgenden Arbeiten handelt es sich um die a
llseitige Einrüstung eines öffentlichen Gebäudes, 4-ges
chossig, Flachdächer, Traufhöhe ü OKG bis 18,00m. Die L
eistungen beinhalten u.A.
- Lieferung der Materialien frei Baustelle, Abladen un
d Transport zur Verwendungsstelle
- Einmessen
- Ein Turmdrehkran stehtnichtzur Verfügung.
3.2 Anforderungen an die Konstruktion
- Von diesen Gerüsten müßen alle Arbeiten durchführbar
sein, die für die Fassade erf. werden, wie:
- Einsetzen der Fenster
- Fassadenbekleidung
- Mauer- und Betonarbeiten
- Anstricharbeiten
- Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
- der im Gewerk verfüllte Arbeitsraum, verdichtet mit D
Pr 100%, bildet in der Regel die Standfläche des Gerüst
es.
Alle weiteren Maßnahmen der Standfläche und des Veranke
rungsgrundes, die für die geforderte Gerüstgruppe erf.
sind, sind im EP der nachfolgenden Gerüstpositionen ent
halten. Teilweise werden Gerüste auf vorh. Bauteile bzw
. befestigte Flächen erstellt.
- Die Querverstrebung ist unter Beachtung der DIN 4420
so zu wählen, daß ein Durchgang des Arbeitspersonals m
öglich ist.
- Die Verankerungspunkte sind so zu wählen, daß Behinde
rungen bei den weiteren Fassadenarbeiten vermieden werd
en und ein Umankern im Zuge der Ausbausarbeiten an der
Fassade nicht erforderlich wird, d.h. Verankerungen in
Fenster-/Türöffnungen vermieden werden sollen, sondern
an dafür geeignete Bauteile, (z.B. an Stahlbeton-Decken
scheiben und -stützen durch Dübel und Schrauben mit gül
tiger bauaufsichtlicher Zulasssung), anzubringen sind.
- Das Arbeits- und Schutzgerüst ist in allen Arbeitslag
en mit Gerüstbelägen abzudecken. Auskragende und vorspr
ingende Bauteile sind zu überbrücken.
3.3 Muster
- Muster werden, wenn erforderlich, gesondert ausgeschr
ieben und nach den entsprechenden LV-Positionen abgerec
hnet.
3.4 Bauseitige Leistungen
- Ein verbindlicher Hoehenbolzen zur Markierung + 1,00
m ueber OKFF wird von der Bauleitung gesetzt. Von dort
hat der AN eigenverantwortlich seine Hoehen zu nehmen.
- Baustrom und Bauwasser werden bauseits gestellt.
3.5 Art und Umfang von Eignungs- und Gütenachweisen /
Werkstoffe
- keine
3.6 Abfallbeseitigung - Ordnung auf der Baustelle
- Schutt- und MuÌ^llentsorgung ist tägliche Pflicht des
AN. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackun
gsmaterial, etc. ist Eigentum der AN und ist kostenlos
zu beseitigen. Anfallende Gebuehren für Entsorgung und
Containerstellung sind in die EP einzurechnen.
Die einschlägigen Vorschriften uÌ^ber die Entsorgung vo
n SondermuÌ^ll sind streng einzuhalten. Entsprechende N
achweise sind abzugeben. Siehe dazu auch Formblatt 241
(Abfall).
- Sollte es zu extremen Verschmutzungen der Baustelle k
ommen und nicht-zuordnerbarer MuÌ^ll entstehen, werden
die Entsorgungskosten (nach erfolgter Aufforderung) auf
alle, zu dieser Zeit, am Bau beteiligte Gewerke, umgel
egt.
3.7 besondere Anforderungen an Stoffe und Bauteile
- Als Bauart für die Arbeits- und Schutzgerüste ist das
Stahlrohrgerüst mit Typengenehmigung vorzugsweise zu v
erwenden.
3.8 Anforderungen an Recycling- und nicht genormte Stof
fe
- gem. LV-Text
3.9 Umgang mit auf der Baustelle gewonnenen Stoffen
Wenn in den LV-Texten nich anders erwähnt gelten folgen
de Bestimmungen:
- Abbruchgut bzw. Bauschutt wird Eigentum des AN und is
t fachgerecht zu entsorgen, inkl. aller Kipp- und Entso
rgungsgebuehren.
4.0 NEBENLEISTUNGEN
- gem. VOB / C
5.0 NORMEN
5.1 Alle fuer die Ausfuehrung in Frage kommenden DIN-V
orschriften in der jeweils neuesten Fassung sind Bestan
dteil des Auftrages, auch wenn sie nicht im Einzelnen e
rwaehnt sind.
DIN 18 451 Gerüstarbeiten
DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüst
Merkblatt für das Anbringen von Dübeln zur Verankerung
von Fassadengerüsten.
- Die verwendeten Arbeits- und Schutzgerüste müssen der
DIN 4420 entsprechen.
Zusätzlich sind die Handlungsanleitungen für den Umgang
mit Arbeits- und Schutzgerüsten der BG Bau sowie die A
ufbau- und Verwendungsanleitungen der Gerüsthersteller
zu beachten
6.0 ABRECHNUNG
6.1 Die Abrechnung erfolgt entsprechend der vertraglic
hen Vereinbarungen.
6.2 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabelle
n
- Sollten unterschiedliche Unterlagen vorliegen, die gl
eichermaßen für die Abrechnung geeignet sind, gibt der
Bauherr vor, welche dieser Unterlagen für die Abrechnun
g maßgebend sind.
ZUSAETZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN (ZTV) -
ZUSAETZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN (ZTV) -
BETON- +
STAHLBETONARBEITEN
1.0 ALLGEMEINES
1.1 Termine
1.1.1 Ausführungstermine
- gem. beiliegenden Bauzeitenplan
1.1.2 Baubesprechung
- Zur Koordinierung der Arbeiten auf der Baustelle ist
die Teilnahme an den wöchendlichen Baubesprechungen für
alle Gewerke verbindlich.
DieBaubesprechung wird aufDonnerstag 14.00 Uhrfestgeleg
t.
1.2 Amtssprache
- Die Amtssprache auf der Baustelle ist deutsch.
1.3 Bautageberichte
- Der Auftragnehmer hat ein Bautagebuch zu führen und w
öchendlich der Bauleitung vorzulegen.
1.4 Arbeitssicherheit
- Es wird ausdruÌ^cklich darauf hingewiesen, dass gemäß
Baustellen-Verordnung alle Unternehmer zur Einhaltung
der UVVs, des AsiG und der Arbeitsstättenverordnung sow
ie aller sonstigen Schutznormen und Richtlinien verpfli
chtet sind. Es wird auch darauf hingewiesen, dass im Fa
lle einer Beschäftigung von Subunternehmern der Auftrag
nehmer verpflichtet ist, diese Mitarbeiter entsprechend
einzuweisen.
1.5 gewerkeübergreifende Abstimmungen
- Die Verpflichtung der einzelnen Firmen zur Koordinat
ion ihrer Leistungen und Tätigkeiten untereinander nach
BGV A 1 (VBG1) § 6 besteht uneingeschränkt.
2.0 AUSFUEHRUNGSUNTERLAGEN
Zur Ausfuehrung der geforderten Leistungen werden dem A
N kostenfrei zur Verfuegunggestellt:
2.1 Ausfuehrungsplaene der Architekten / Statiker
- Ausführungspläne und Bewehrungspläne in allen erforde
rlichen Maßstäben werden in Papierform in 2-facher Ausf
ertigung zur Verfügung gestellt.
- Die Aussparungen, Schlitze, Durchbrueche u.ae. werden
vom Fachingenieur des entsprechenden Gewerkes angegebe
n. Das Koordinieren und Eintragen in die Schalplaene ue
bernimmt der Statiker bzw. Architekt.
2.2 Gutachten
Folgende Gutachten können bei Bedarf bei der Bauleitung
eingesehen / angfordert werden:
- Bodengrundgutachten
- Schadstoffgutachten
2.3 weitere Planunterlagen
- Zur Erbringung der Leistung notwendigen Werk- und Mon
tagepläne sowie ggf. Berechnungen sind vom AN anzuferti
gen.
3.0 LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND AUSFUEHRUNG
3.1 Leistungsumfang
Bei den nachfolgenden Arbeiten handelt es sich um die E
rrichtung von Erweiterungsbauten. Die Leistungen beinha
lten u.A.
- Lieferung der Materialien frei Baustelle, Abladen und
Transport zur Verwendungsstelle
- Einmessen
- Ein Turmdrehkran stehtnichtzur Verfügung.
- Beibringung von bauaufsichtlich geforderten Zeugnisse
n, Zulassungen, Zustimmungen im Einzelfall, z.B. Bausto
ffguetepruefungen oder Zulassungen fuer Einbauteile, An
kerschienen und Durchfuehrung bauaufsichtlich gefordert
er Gueteversuche, wenn von der Bauleitung fuer notwendi
g gehalten (z.B. beim Verdacht nicht ausreichender Beto
nqualitaet).
3.2 Anforderungen an die Konstruktion
- gem. Statik
- gem. EnEV-Nachweis
- gem. Bauteilnachweis
- gem. Ausführungsplanung
- Die Dämmstoffe sind derart einzubauen, daß ein Abruts
chen vermieden wird und keine Kältebrücken entstehen.
- Die gesamte Stahlbetonkonstruktion wird in Normalbeto
n bis ÜKI, Stahlbeton, ausgefuehrt.
3.3 Muster
- Muster werden, wenn erforderlich, gesondert ausgeschr
ieben und nach den entsprechenden LV-Positionen abgerec
hnet.
3.4 Bauseitige Leistungen
- Ein verbindlicher Hoehenbolzen zur Markierung + 1,00
m ueber OKFF wird von der Bauleitung gesetzt. Von dort
hat der AN eigenverantwortlich seine Hoehen zu nehmen.
- Baustrom und Bauwasser werden bauseits gestellt.
- Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt.
3.5 Art und Umfang von Eignungs- und Gütenachweisen /
Werkstoffe
Folgende Nachweise über eingebaute Baustoffe bzw. herge
stellte Bauteile sind zu erbringen:
- allgem. bauaufsichtliche Prüfzeugnis
- bauaufsichtliche Zulassung
- ggf. Konformitätsbescheinigung
Diese sind im Zuge der Zusammenstellung der Revisionsun
terlagen zusammen mit
- Fachunternehmererklärung
- Fachbauleitererklärung
- ggf. Übereistimmungserklärung
der Bauleitung zu übergeben.
3.6 Abfallbeseitigung - Ordnung auf der Baustelle
- Schutt- und MuÌ^llentsorgung ist tägliche Pflicht des
AN. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackun
gsmaterial, etc. ist Eigentum der AN und ist kostenlos
zu beseitigen. Anfallende Gebuehren für Entsorgung und
Containerstellung sind in die EP einzurechnen.
Die einschlägigen Vorschriften uÌ^ber die Entsorgung vo
n SondermuÌ^ll sind streng einzuhalten. Entsprechende N
achweise sind abzugeben. Siehe dazu auch Formblatt 241
(Abfall).
- Sollte es zu extremen Verschmutzungen der Baustelle k
ommen und nicht-zuordnerbarer MuÌ^ll entstehen, werden
die Entsorgungskosten (nach erfolgter Aufforderung) auf
alle, zu dieser Zeit, am Bau beteiligte Gewerke, umgel
egt.
3.7 besondere Anforderungen an Stoffe und Bauteile
- gem. LV-Text
- Alle Kleineisenteile, Anker und Stahlprofile sind mit
einem dauerhaften Korrosionsschutz (FEUERVERZINKUNG) z
u versehen, falls nicht in Statik, behördl. Prüfvermerk
en oder sonstigen Vorschriften eine höherwertiger Schut
z gefordert wird. In diesem Fall sind die dort genannte
n Anforderungen zu erfüllen.
3.8 Anforderungen an Recycling- und nicht genormte Stof
fe
- gem. LV-Text
3.9 Umgang mit auf der Baustelle gewonnenen Stoffen
Wenn in den LV-Texten nich anders erwähnt gelten folgen
de Bestimmungen:
- Abbruchgut bzw. Bauschutt wird Eigentum des AN und is
t fachgerecht zu entsorgen, inkl. aller Kipp- und Entso
rgungsgebuehren.
4.0 NEBENLEISTUNGEN
- gem. VOB / C
5.0 NORMEN
5.1 Alle fuer die Ausfuehrung in Frage kommenden DIN-V
orschriften in der jeweils neuesten Fassung sind Bestan
dteil des Auftrages, auch wenn sie nicht im Einzelnen e
rwaehnt sind.
DIN 18 331 VOB/C Betonarbeiten
DIN 18 331 VOB/C Stahlbauarbeiten
DIN 18 364 VOB/C Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbau
ten
DIN-Normen für Form- und Stabstahl.
DIN 18 349 VOB/C Betonerhaltungsarbeiten
DIN-Normen für Form- und Stabstahl.
DIN-Normen für Form- und Stabstahl.
DIN-Normen für Form- und Stabstahl.
DIN 18 201 - 3 Masstoleranzen im Hochbau
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen
DIN 4108 Waermeschutz im Hochbau
6.0 ABRECHNUNG
6.1 Die Abrechnung erfolgt entsprechend der vertraglic
hen Vereinbarungen.
6.2 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabelle
n
- Sollten unterschiedliche Unterlagen vorliegen, die gl
eichermaßen für die Abrechnung geeignet sind, gibt der
Bauherr vor, welche dieser Unterlagen für die Abrechnun
g maßgebend sind.
6.3 Das Anlegen von Oeffnungen, Schlitzen und Durchbrue
chen ist in die jeweiligen Positionen einzurechnen und
wird nicht gesondert verguetet. Der AN erhaelt bei Baub
eginn die erf. Zeichnungen und Durchbruchsplaene.
6.4 Dreikantleisten sind in Schalung einzurechnen und
nach Anweisung der Bauleitung in die entsprechenden Bau
teile einzubauen.
ZUSAETZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN (ZTV) -
ZUSAETZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN (ZTV) -
MAUERARB
EITEN
1.0 ALLGEMEINES
1.1 Termine
1.1.1 Ausführungstermine
- gem. beiliegenden Bauzeitenplan
1.1.2 Baubesprechung
- Zur Koordinierung der Arbeiten auf der Baustelle ist
die Teilnahme an den wöchendlichen Baubesprechungen für
alle Gewerke verbindlich.
DieBaubesprechung wird aufDonnerstag 14.00 Uhrfestgeleg
t.
1.2 Amtssprache
- Die Amtssprache auf der Baustelle ist deutsch.
1.3 Bautageberichte
- Der Auftragnehmer hat ein Bautagebuch zu führen und w
öchendlich der Bauleitung vorzulegen.
1.4 Arbeitssicherheit
- Es wird ausdruÌ^cklich darauf hingewiesen, dass gemäß
Baustellen-Verordnung alle Unternehmer zur Einhaltung
der UVVs, des AsiG und der Arbeitsstättenverordnung sow
ie aller sonstigen Schutznormen und Richtlinien verpfli
chtet sind. Es wird auch darauf hingewiesen, dass im Fa
lle einer Beschäftigung von Subunternehmern der Auftrag
nehmer verpflichtet ist, diese Mitarbeiter entsprechend
einzuweisen.
1.5 gewerkeübergreifende Abstimmungen
- Die Verpflichtung der einzelnen Firmen zur Koordinat
ion ihrer Leistungen und Tätigkeiten untereinander nach
BGV A 1 (VBG1) § 6 besteht uneingeschränkt.
2.0 AUSFUEHRUNGSUNTERLAGEN
Zur Ausfuehrung der geforderten Leistungen werden dem A
N kostenfrei zur Verfuegunggestellt:
2.1 Ausfuehrungsplaene der Architekten
- Ausführungspläne in allen erforderlichen Maßstäben we
rden in Papierform in 2-facher Ausfertigung zur Verfügu
ng gestellt.
2.2 Gutachten
Folgende Gutachten können bei Bedarf bei der Bauleitung
eingesehen / angfordert werden:
- Bodengrundgutachten
- Schadstoffgutachten
2.3 weitere Planunterlagen
- Zur Erbringung der Leistung notwendigen Werk- und Mon
tagepläne sowie ggf. Berechnungen sind vom AN anzuferti
gen.
3.0 LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND AUSFUEHRUNG
3.1 Leistungsumfang
Bei den nachfolgenden Arbeiten handelt es sich um die E
rrichtung von Erweiterungsbauten. Die Leistungen beinha
lten u.A.
- Lieferung der Materialien frei Baustelle, Abladen un
d Transport zur Verwendungsstelle
- Einmessen
- Ein Turmdrehkran stehtnichtzur Verfügung.
- Der AN hat bei allen Baumassnahmen durch Abdeckungen
oder andere geeignete Massnahmen dafuer zu sorgen, dass
keine Schaeden an der Bausubstanz eintreten. Dies ist
in die Einheitspreise einzurechnen.
3.2 Anforderungen an die Konstruktion
- gem. Statik
- gem. EnEV-Nachweis
- gem. Bauteilnachweis
- gem. Ausführungsplanung
- Die Dämmstoffe sind derart einzubauen, daß ein Abruts
chen vermieden wird und keine Kältebrücken entstehen.
- Bei der Ausfuehrung der KS-Innenwaende ist besonders
darauf zu achten, dass die Wandflaechen nicht verschmut
zt werden.
Es ist teilweise kein Anstrich der Waende vorgesehen.
- Das Innen- und Aussenmauerwerk ist in geordnetem Verb
and herzustellen, auch bei Flaechen, die nicht ausdruec
klich als Sicht- oder Verblendmauerwerk ausgeschrieben
sind.
3.3 Muster
- Muster werden, wenn erforderlich, gesondert ausgeschr
ieben und nach den entsprechenden LV-Positionen abgerec
hnet.
3.4 Bauseitige Leistungen
- Ein verbindlicher Hoehenbolzen zur Markierung + 1,00
m ueber OKFF wird von der Bauleitung gesetzt. Von dort
hat der AN eigenverantwortlich seine Hoehen zu nehmen.
- Baustrom und Bauwasser werden bauseits gestellt.
- Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt.
3.5 Art und Umfang von Eignungs- und Gütenachweisen /
Werkstoffe
Folgende Nachweise über eingebaute Baustoffe bzw. herge
stellte Bauteile sind zu erbringen:
- allgem. bauaufsichtliche Prüfzeugnis
- bauaufsichtliche Zulassung
- ggf. Konformitätsbescheinigung
Diese sind im Zuge der Zusammenstellung der Revisionsun
terlagen zusammen mit
- Fachunternehmererklärung
- Fachbauleitererklärung
- ggf. Übereistimmungserklärung
der Bauleitung zu übergeben.
3.6 Abfallbeseitigung - Ordnung auf der Baustelle
- Schutt- und MuÌ^llentsorgung ist tägliche Pflicht des
AN. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackun
gsmaterial, etc. ist Eigentum der AN und ist kostenlos
zu beseitigen. Anfallende Gebuehren für Entsorgung und
Containerstellung sind in die EP einzurechnen.
Die einschlägigen Vorschriften uÌ^ber die Entsorgung vo
n SondermuÌ^ll sind streng einzuhalten. Entsprechende N
achweise sind abzugeben. Siehe dazu auch Formblatt 241
(Abfall).
- Sollte es zu extremen Verschmutzungen der Baustelle k
ommen und nicht-zuordnerbarer MuÌ^ll entstehen, werden
die Entsorgungskosten (nach erfolgter Aufforderung) auf
alle, zu dieser Zeit, am Bau beteiligte Gewerke, umgel
egt.
3.7 besondere Anforderungen an Stoffe und Bauteile
- gem. LV-Text
- Alle Kleineisenteile, Anker und Stahlprofile sind mit
einem dauerhaften Korrosionsschutz (FEUERVERZINKUNG) z
u versehen, falls nicht in Statik, behördl. Prüfvermerk
en oder sonstigen Vorschriften eine höherwertiger Schut
z gefordert wird. In diesem Fall sind die dort genannte
n Anforderungen zu erfüllen.
3.8 Anforderungen an Recycling- und nicht genormte Stof
fe
- gem. LV-Text
3.9 Umgang mit auf der Baustelle gewonnenen Stoffen
Wenn in den LV-Texten nich anders erwähnt gelten folgen
de Bestimmungen:
- Abbruchgut bzw. Bauschutt wird Eigentum des AN und is
t fachgerecht zu entsorgen, inkl. aller Kipp- und Entso
rgungsgebuehren.
4.0 NEBENLEISTUNGEN
- gem. VOB / C
5.0 NORMEN
5.1 Alle fuer die Ausfuehrung in Frage kommenden DIN-V
orschriften in der jeweils neuesten Fassung sind Bestan
dteil des Auftrages, auch wenn sie nicht im Einzelnen e
rwaehnt sind.
DIN 18 330 VOB/C Mauerarbeiten
DIN 18 350 VOB/C Putz- und Stuckarbeiten
DIN 18 459 VOB/C Abbruch- und Rückbauarbeiten
DIN 18 201 - 3 Masstoleranzen im Hochbau
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen
DIN 4108 Waermeschutz im Hochbau
DIN 4109 Schallschutz
6.0 ABRECHNUNG
6.1 Die Abrechnung erfolgt entsprechend der vertraglic
hen Vereinbarungen.
6.2 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabelle
n
- Sollten unterschiedliche Unterlagen vorliegen, die gl
eichermaßen für die Abrechnung geeignet sind, gibt der
Bauherr vor, welche dieser Unterlagen für die Abrechnun
g maßgebend sind.
ZUSAETZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN (ZTV) -
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.03 Erdarbeiten DIN 18300
01.03
Erdarbeiten DIN 18300
01.04 Drainageanlagen
01.04
Drainageanlagen