Erdarbeiten
Neubau Ida-Ehre-Schule
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BauvorhabenErweiterung Ida-Ehre-Schule IES - Erweiterungsbau - Olivet-Allee 4-6 23843 Bad Oldesloe LEISTUNGSVERZEICHNIS Gewerk  01 Rohbauarbeiten Angebotssumme nettoEUR ................................ ..geprueftEUR .................................. 19 % MehrwertssteuerEUR ............................... ...geprueftEUR.................................. Angebotssumme bruttoEUR ............................... ...geprueftEUR .................................. ams architekten Hamburg,  J. Moeller © ams architekten  Hamburg  223.02 LV
BauvorhabenErweiterung Ida-Ehre-Schule IES
Am Bau Beteiligte: 010BaumassnahmeIda-Ehre-Schule Erweiterungsbau Olivet-Allee 4-6 23843 Bad Oldesloe 020BauherrStadt Bad Oldesloe -Der Bürgermeister- Markt 5 23843 Bad Oldesloe Tel. 04531- 504- 0 030Architektams architekten PartmbB Schulterblatt 58 20357  Hamburg Tel. 040 - 491 80 22 040TragwerksplanungGS Ingenieure Germer ' Petersen Ingenieurpartnerschaft für das Bauwesen mbB Hagenstraße 16 23843  Bad Oldesloe Tel. 04531 - 88 55 55 050Tech.Gebäude AusrüstungM'S Beratende Ingenieure GmbH Brahmkoppel 3 24558 Henstedt-Ulzburg Tel. 04193-8892 - 0 060EnergieberatungAWB Ingenieure GmbH Isaac-Newton Straße 17 23562 Lübeck Tel. 0451 120114 - 0 070BrandschutzQintus Ingenieurhaus GmbH ' Co. KG Max-Brauer-Allee 62-64 22765 Hamburg 040 - 401947 - 0 080SchallschutzBeratungsbüro für Bau- und Raumakustik G mbH Stemwarder Landstraße 13 22885 Barsbüttel 040 - 7103538 090Landschaftsplanungh+ landschaftsarchitektur Henschel'Kubiziel PartGmbB Stephanstraße 11 18055 Rostock 0381 - 252292 -  0 100VermesserVermessungsbüro Dipl.- Ing. Christine Holst Lily-Braun-Straße 40 23843 Bad Oldesloe 04531 - 174411
Am Bau Beteiligte:
BAUBESCHREIBUNG Bauaufgabe Die Ida-Ehre-Schule Bad Oldesloe, Gemeinschaftsschule m it Oberstufe, soll an ihrem Standort "Olivet-Allee" erw eitert werden. Im Zuge einer städtebaulichen Analyse wurde eine nicht befestigte Freifläche im Nord-Osten des Schulgeländes a usgewählt. Dieses Baufeld ist an die Olivet-Allee und d ie Hamburger Straße angeschlossen. Der Mehrbedarf an Nutzfläche für Fach- und Oberstufenkl assen sowie Bereiche für Aufenthalt und Freizeit der Sc hülerInnen wurden in einer Machbarkeitsstudie ermittelt . Außerdem soll der Neubau Räume für Musikunterricht un d Schulsozialarbeit beinhalten. Geplant ist ein dreigeschossiger, gestaffelter Baukörpe r mit einer Bruttogrundrissfläche von ca. 1.650 m2und e iner Nutzfläche von ca. 1100 m2, zuzüglich 200 m2Terras se im 1.OG. Sanierungsmaßnahmen In einer Randlage, an der unattraktiven Rückseite der B estandssporthalle gelegen, sind städtebauliche Bezüge z u bestehenden Gebäudeensembles schwer herzustellen. Som it ist es die Aufgabe des Neubaus, ein neues eigenständ iges Umfeld für Schüler:innen im Innen- sowie im Außenr aum zu schaffen. Durch eine kompakte Kubatur und eine nördlich gelegene Dachterrasse wird dem vorherrschenden Mangel an Schulho f- und Freizeitflächen entgegengewirkt. Der Haupteingan g des Gebäudes orientiert sich in Richtung Süden, zur O livet-Allee und den Eingängen der Mensa und Festhalle. Ein großzügiges Foyer bildet den Auftakt zu einem offen en und durchlässigen Raumkonzept. Gemeinschaftliche Ler nzonen bilden auf jedem Geschoss das Zentrum, an denen sich Klassenräume, Erschließung und Sanitärräume andock en. Unnötige Verkehrsflächen werden vermieden um mehr R aum für Aufenthalt und Austausch der Schüler:innen zu s chaffen. Dies Entspricht der Idee moderner Lernkonzepte . Die Fassade des Gebäudes wird durch großzügige, bodenti efe Fenster geprägt, welche im Einklang mit dem offenen und transparenten Gesamtkonzept des Entwurfes stehen. Die westliche Fassade stellt eine Besonderheit dar, da diese aus Brandschutzgründen ohne Öffnungen ausgebildet werden muss. Durch eine Keramikverkleidung leistet die se Fassade dennoch einen entscheidenden Beitrag zum Ges icht des Neubaus. Die glänzenden Keramikoberflächen wer den zusätzlich in den zurückgesetzten Eingangsbereichen aufgegriffen. Sie bilden einen bewussten Kontrast zu d er ansonsten  hellen Putzfassade. Der Foyer- und Eingangsbereich ist auf eine flexible Nu tzung ausgerichtet. Im offenen Zustand verbindet er die nördlich und südlich gelegenen Außenbereiche miteinand er und stellt einen geschützten Pausenraum dar. Die Aus stattung mit Licht-, Ton- und Bühnentechnik bietet die Möglichkeit, kleinere Veranstaltungen auszurichten. Dur ch eine mobile Wand kann der nördliche Teil zu einem dr itten Musikraum umfunktioniert werden. Zusätzlich beinh altet diese Nutzungseinheit Übungs- und Sammlungsräume. Ebenfalls im Erdgeschoss gelegen, bietet der Bereich fü r die Schulsozialarbeit einen Gruppenübungsraum und sec hs Büros, entlang eines aufgeweiteten Flurs mit Teeküch e und Sitzbereich. Die beiden Obergeschosse umfassen Räume für die Oberstu fe. Über einen direkten Zugang bzw. eine Außentreppe ha ben beide Lernbereiche einen Zugang zu der nördlichen D achterrasse. Im ersten Obergeschoss bilden der offene M edien-Lernbereich und der Computerraum die Verknüpfung zwischen drei Klassenräume für fach- und klassenübergre ifenden Unterricht. Das zweite Obergeschoss setzt sich aus der offenen Oberstufen-Bibliothek und zwei Klassenr äumen zusammen. Die Bibliothek lässt sich mit einem der Klassenräume zu einer größeren offenen Zone zusammensc halten um Klassen übergreifende Prüfungssituationen zu ermöglichen. Die Erschließung erfolgt über den internen Treppenkern, die Aufzugsanlage und  Außentreppen. Sanitärbereiche u nd Technik bzw. Nebenflächen sind direkt an die zentral en Gemeinschaftsräume angeschlossen. Alle Gruppenräume sind durch geringe Raumtiefen und gro ßflächige Fensteröffnungen auf eine natürliche Belichtu ng und Belüftung ausgerichtet. Zusätzlich wird es eine mechanisch betriebene Lüftungsanlage geben. Konstruktion Der dreigeschossige Erweiterungsbau wird in Massivbauwe ise aus Kalksandstein und Stahlbeton umgesetzt. Aufgrun d der schlechten Bodenverhältnisse ist eine Tiefengründ ung als Pfahlgründung notwendig. Dabei wird auf eine Un terkellerung verzichtet. Im Zuge der Planung soll der Dämmstandard gemäß Effizie nzhaus 40 (KfW) angestrebt werden, auch wenn eine konkr ete Förderung nicht beantragt werden soll. Die Fenstere lemente sind aus Aluminium. Die Fassadenverkleidung setzt sich aus der oben beschri ebenen Putzfassade mit Keramikverkleidung zusammen. Bei des ist als WDVS geplant. Die Flachdächer auf den Staffelgeschossen werden mit Fo lien gedeckt, extensiv begrünt ausgebildet und mit aufg eständerten Photovoltaikflächen ausgestattet. Die Dachf läche über dem Erdgeschoss ist als Terrasse geplant. Die Gebäudeleittechnik wird an den Bestand angebunden. Das gesamte Gebäude wird mit einer raumlufttechnischen Anlage mit Kühlfunktion und Wärmerückgewinnung ausgesta ttet. Neben wenigen aussteifenden Wänden, erfolgt der Ausbau in Trockenbauweise mit Leichtbauwänden und mobilen Tren nwänden.
BAUBESCHREIBUNG
Leistungsbeschreibung (LB) â_" Allg. Regelungen Bauarbe iten - DIN 18299 1.ANGABEN ZUR BAUSTELLE 1.1 Lage, Umgebung, Zufahrt Die Baustelle befindet sich Straße:Olivet-Allee 4-6, Ort:23843 Bad Oldesloe Gemarkung:Oldesloe (015092) Flur:18 Flurstück:207, 210, 213, 25/2, 25/3, 25/4 Gebäudeklasse:5 Gebäudehöhe ü. Gelände:ca. 13m Baurechtliche Klassifizierung:Sonderbau Windlastzone:II Geländekategorie:III Die direkte Zufahrt von der Olivet-Allee ermöglicht ein en unmittelbaren Zugang zum Neubau der Ida-Ehre-Schule. Die Olivet-Allee ist eine 1-spurige Straße mit einer B reite von ca. 5,0 Metern. Die Straße ist als Hauptzuwegung zur Baustelle gepflast ert, ebenso wie die Parkplatzanlage und die Zufahrt zu der bestehenden Turnhalle. Ab der Turnhalle besteht ein befestigter Schotter Weg, dieser ist ca. 3,0m breit. A ufgrund der beengten Wende- und Zufahrtsflächen bzw. -r adien ist eine Ortsbegehung dringend empfohlen. 1.2 besondere Belastungen - 1.3 Art und Lage der baulichen Anlage - Siehe Punkt 1.1 sowie Entwurfserläuterung und kostruk tive Baubeschreibung 1.4 VerkehrsverhaÌ^ltnisse auf der Baustelle Die Baustellenzufahrt ist schmal. Ein Wenden größerer F ahrzeuge erscheint jedoch im hinteren Teil oder vordere n Teil möglich. Aufgrund der schmalen Zufahrt und der b eengten Platzverhältnisse im Bereich des Neubaus ist vo n einem Parken am Gebäude abzusehen um den Anlieferverk ehr nicht zu beeinträchtigen. Parkplätze auf dem Grundstück werden durch den AG berei t im Bereich des schuleigenen Mitarbeiterparkplatzes ge stellt. Eine Nutzung der Räume im Gebäude ist nicht möglich. 1.5 freizuhaltende FlaÌ^chen Siehe Punkt 1.4 1.6 Transportwege Die ZugaÌ^nglichkeit ins GebaÌ^ude erfolgt uÌ^ber ein F assadengeruÌ^st mit vorgelagertem / angebautem Treppent urm bzw. die Eingänge im Erdgeschoss, b/h= bis 2,00/2,2 0m In jeder Etage steht eine Öffnung in Tür- bzw. Fenstera bmessungen als Zugang zur Verfügung. Aufstellflächen für Magazine sind verfügbar, Transportw ege â%¤50,0m. Anlieferverkehr ist bis zum Gebäude möglich. 1.7 Bauwasser / Baustrom - Bauwasser und Baustrom wird, wenn im LV-Text nicht an ders erwähnt, bauseits zur Verfügung gestellt. Die Übernahme der Kosten erfolgt durch: den Bauherrn 1.8 zur Nutzung zur VerfuÌ^gung stehende FlaÌ^chen Für das Aufstellen von Gegenständen der Baustelleneinri chtung und Lagerflächen werden dem AN Flächen im Außenb ereich zur Verfügung gestellt. Vorgesehen sind hierfür Bereiche des Parkplatzes und Flächen unmittelbar am Neu bau. Die Nutzung der Flächen bedürfen der vorherigen Rü cksprache mit der Bauleitung. Siehe dazu auch beiliegen den Baustelleneinrichtungsplan. 1.9 BodenverhaÌ^ltnisse Siehe dazu beiliegendes Bodengrundgutachten 1.10 hydrologische Werte Siehe dazu beiliegendes Bodengrundgutachten 1.11 besondere Umwelttechnische Vorschriften Keine, wenn nicht in den LV-Texten nicht gesondert erwä hnt. 1.12 besondere Vorgaben fuÌ^r Entsorgung Keine, wenn in den einzelnen Gewerken nicht gesondert e rwaÌ^hnt 1.13 Schutzgebiete keine Angaben 1.14 Schutz von BaÌ^umen und Pflanzen Der Schutz von Bäumen und Pflanzen etc. wird, wenn im L V-Text nicht anders erwähnt, bauseits zur Verfügung ges tellt. 1.15 Vorhandene Anlagen im Baufeld Im Baufeld ist mit Leitungen, Kabeln, DraÌ^nen etc., di e der GebaÌ^udeversorgung- und -entsorgung dienen, zu r echnen. Detaillierte AuskuÌ^nfte werden AG seitig zur V erfügung gestellt. 1.16 Hindernisse im Baufeld Über die unter Punkt 1.15 genannten Objekte sind keine weiteren Hindernisse bekannt. 1.17 Vorh. Anlagen im Baufeld Über die unter Punkt 1.15 genannten Objekte sind keine weiteren Hindernisse bekannt. 1.18 Kampfmittel Es wurde eine Überprüfung des Geländes auf Kriegsaltlas ten durchgeführt. Es wurden keine Einwirkungen von Abwu rfmunition festgestellt. Munitionsfunde sind dem Kampfm ittelraÌ^umdienst nicht bekannt. Es handelt sich um kei ne KapmfmittelverdachtsflaÌ^che. 1.19 Gem. BauStVO getroffenen Maßnahmen - Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator wird für die Koordinierung der anstehenden Arbeiten beauftragt. - Für die Kalkulation relevante Maßnahmen sind in den L V-Texten gesondert ausgewiesen. 1.20 besondere Anordnung, Vorschriften und Maßnahmen de s Bauherrn keine Angaben 1.21 Schadstoffbelastung der Umgebung keine Angaben 1.22 durch den AG veranlasste Arbeiten Rückschnitt der Bäume im Zufahrtsbereich 1.23 Arbeiten anderer Unternehmer An dem Bau sind folgende Gewerke beteiligt: - Rohbauarbeiten - Dachdichtungs- und Klempnerarbeiten - Blitzschutzarbeiten - Metallbau Allg. - Metallbau Fenster - Maler- und Lackierarbeiten - Tischlerarbeiten - Trockenbauarbeiten - Fliesenarbeiten - Estrich- und Bodenbelagsarbeiten - WDVS Arbeiten der Fassade - Heizung, LuÌ^ftung, SanitaÌ^r - Elektroinstalltionsarbeiten - Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen - GebaÌ^udeautomation - Förderanlagen etc. 2.ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 2.1 Arbeitsabschnitte nach vorliegendem Bauzeitenplan. 2.2 besondere Erschwernisse - gem. LV-Text 2.3 Vorgaben gem. SiGe-Plan sind Folge zu leisten. 2.4 Leistungen zur Unverfallverhütung Keine, wenn in den einzelnen Gewerke nicht gesondert er waÌ^hnt. 2.5 Anforderungen an kontaminierte Bereiche keine 2.6 Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Ents orgungseinrichtungen Keine, wenn in den einzelnen Gewerke nicht gesondert er waÌ^hnt. 2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sow ie Vorhalten der GeruÌ^ste dem Bauablauf entsprechend 2.8 Mitbenutzung - Ein Fassadengerüst zur Mitbenutzung aller am Bau Bete iligten steht, wenn im LV-Text nicht gesondert aufgefüh rt, bauseits zur Verfügung. - Ein Baustellen-WC mit Waschbecken steht, wenn im LV-T ext nicht gesondert aufgeführt, bauseits zur Verfügung. - Die Baustelle wird, wenn in den LV-Texten nicht geson dert erwähnt, bauseits umzäunt. 2.9 Vorhaltung fuÌ^r andere AN - Keine, wenn nicht in den LV-Texten nicht gesondert er wähnt. 2.10 (Mit-) Verwendung von Recyclingstoffen - gem. den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen . ZTV 2.11 Anforderungen an Recycling- und nicht genormte Sto ffe - gem. den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen . ZTV 2.12 Besondere Anforderungen an Stoffe und Bauteile - gem. den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen . ZTV 2.13 Art und Umfang von Eignungs- und GuÌ^tenachweisen - gem. den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen . ZTV 2.14 Umgang mit auf der Baustelle gewonnenen Stoffen - gem. den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen . ZTV 2.15.1 Art, Zusammensetzung und Menge der entsprechende n Böden Gem. Bodengutachten 2.15.2 Art der Verwertung oder Entsorgungsanlage Keine Vorgaben 2.15.3 Anforderungen an Nachweise über Transporte, Ents orgung die vom Auftraggeber zu tragenden Kosten Sämtliche Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Auftrag nehmers 2.16 Vom AG beigestellte Stoffe und Bauteile Keine 2.17 Übernahme von Abladen, Lagern und Transport von St offen und Bauteilen und dafuÌ^r ZurverfuÌ^gungstellen v on GeraÌ^ten oder ArbeitsgeraÌ^ten durch den AG Keine 2.18 Leistungen fuÌ^r andere Unternehmen Siehe Punkt 2.8 bis 2.9 2.19 Mitwirkung bei Einstellen oder Inbetriebnahme von Anlagen mit anderen AN Es gilt ein Kooperationsgebot. 2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme Nur nach vorheriger Zustimmung des AG. Es ist vor der B enutzung mit dem AG ein Begehungsprotokoll zwecks Zusta ndsfeststellung zum Tag der Überlassung anzufertigen. A ngaben: Datum, Uhrzeit, Teilnehmer, Art der zu begutach teten Leistungen, Zustandsbeschreibung, Fotodokumentati on etc. 2.21 Übertragung der Wartung - Keine, wenn nicht in den LV-Texten nicht gesondert er wähnt. 2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabell e entfällt 3. EINZELANGABEN BEI ABWEICHUNG VON DEN ATV 3.1 Andere Regelungen als ATV DIN 18299 bis DIN 18459 - Keine, wenn in den LV-Texten bzw. den zusätzlichen te chnischen Vertragsbedingungen. ZTV nicht gesondert erwä hnt. 4. EINZELANGABEN ZU NEBENLEISTUNGEN UND BESONDEREN LEIS TUNGEN 4.1 Vergütung von Nebenleistungen - Wenn Nebenleistungen ausnahmsweise selbstständig verg ütet werden sollen, finden diese in den LV-Texten geson dert Erwähnung. In allen anderen Fällen sind die Nebenl eistungen in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren. 4.2 Besondere Leistungen - Leistungen, die über die ATV DIN 18299 und die in Abs chnitt 4.1 genannten Leistungen hinaus gehen, sind in d en LV-Texten gesondert aufgeführt. Siehe LV-Text.
Leistungsbeschreibung (LB) â_" Allg. Regelungen Bauarbe
01 01 Rohbauarbeiten
01
01 Rohbauarbeiten
ZUSAETZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN (ZTV) - BAUSTELL ENEINRICHTUNG 1.0  ALLGEMEINES 1.1 Termine 1.1.1 Ausführungstermine - gem. beiliegenden Bauzeitenplan 1.1.2 Baubesprechung - Zur Koordinierung der Arbeiten auf der Baustelle ist die Teilnahme an den wöchendlichen Baubesprechungen für alle Gewerke verbindlich. DieBaubesprechung wird aufDonnerstag 14.00 Uhrfestgeleg t. 1.2 Amtssprache - Die Amtssprache auf der Baustelle ist deutsch. 1.3 Bautageberichte - Der Auftragnehmer hat ein Bautagebuch zu führen und w öchendlich der Bauleitung vorzulegen. 1.4 Arbeitssicherheit - Es wird ausdruÌ^cklich darauf hingewiesen, dass gemäß Baustellen-Verordnung alle Unternehmer zur Einhaltung der UVVs, des AsiG und der Arbeitsstättenverordnung sow ie aller sonstigen Schutznormen und Richtlinien verpfli chtet sind. Es wird auch darauf hingewiesen, dass im Fa lle einer Beschäftigung von Subunternehmern der Auftrag nehmer verpflichtet ist, diese Mitarbeiter entsprechend einzuweisen. - Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Baumassnahmen ei nen Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. Dieser Plan ist mit der Bauleitung abzustimmen und verbindlich einz uhalten. Der Baustelleneinrichtungsplan muss insbesondere folgen de Angaben enthalten: â_"Anzahl und Lage der Baustellenunterkuenfte, Magazine und Lagerplaetze; â_"Standorte und Gleisanlagen der Turmdrehkrane mit Ang abe der Schwenkbereiche unter Beruecksichtigung von Hin dernissen, z.B. Freileitungen; â_"Standorte von sonstigen stationaeren Baumaschinen un d Anlagen; â_"Wege fuer Geh- und Fahrverkehr; â_"Anzahl und Lage der Versorgungsanlagen (Strom, Wasse r, Gas) für die Baustelle â_"Entsorgungseinrichtungen; â_"bei notwendigen Wasserhaltungsarbeiten Anzahl und La ge der Pump- und Schluckbrunnen oder Vorfluter sowie de r erforderlichen Rohrleitungen 1.5 Wochenendarbeit und Arbeiten an Feiertagen - Arbeiten an Sonnabenden, Sonntagen und Feiertagen dür fen nur mit einer vorher eingeholten Zustimmung vom Auf traggeber durchgeführt werden. 1.6 gewerkeübergreifende Abstimmungen  - Die Verpflichtung der einzelnen Firmen zur Koordinat ion ihrer Leistungen und Tätigkeiten untereinander nach BGV A 1 (VBG1) § 6 besteht uneingeschränkt. 2.0  AUSFUEHRUNGSUNTERLAGEN Zur Ausfuehrung der geforderten Leistungen werden dem A N kostenfrei zur Verfuegunggestellt: 2.1 Ausfuehrungsplaene der Architekten - Ausführungspläne in allen erforderlichen Maßstäben we rden in Papierform in 2-facher Ausfertigung zur Verfügu ng gestellt. 2.2 Gutachten Folgende Gutachten können bei Bedarf bei der Bauleitung eingesehen / angfordert werden: - Bodengrundgutachten - Schadstoffgutachten 2.3 weitere Planunterlagen - Zur Erbringung der Leistung notwendigen Werk- und Mon tagepläne sowie ggf. Berechnungen sind vom AN anzuferti gen. 3.0  LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND AUSFUEHRUNG 3.1  Leistungsumfang Bei den nachfolgenden Arbeiten handelt es sich um die H erstellung von Neubauen inkl. - Einmessen - Ein Turmdrehkran stehtnichtzur Verfügung - Vor Arbeitsbeginn hat auf Verlangen der Bauleitung ei n Ortstermin zur Festlegung des Arbeitsablaufs zu erfol gen. Der Auftragnehmer übernimmt die Benachrichtigung d er Teilnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber. - Inanspruchgenommene Lager-, Verkehrs-, Aufgrabungs- u nd Arbeitsflächen sind unmittelbar nach Gebrauch wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Inge brauchnahme von Flächen ist mit der Bauleitung ggfs. au ch mit der zuständigen Behörde gemeinsam vorher zu vere inbaren. -Der Zustand der Strassen etc. ist gem. § 3 Nr.4 VOB/B mit dem zustaendigen Amt aufzunehmen. Alle Beschaedigun gen sind bis zur Bauuebergabe zu beseitigen. - Bei Inanspruchnahme von öffentlichem Grund sind die G enehmigungen dafür einzuholen sowie die damit verbunden en Gebühren und Kosten (Gehwegüberfahrten) vom Auftragg eber zu tragen. 3.2  Bauseitige Leistungen - Baustrom und Bauwasser werden bauseits gestellt. 3.3 Abfallbeseitigung - Ordnung auf der Baustelle - Schutt- und MuÌ^llentsorgung ist tägliche Pflicht des AN. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackun gsmaterial, etc. ist Eigentum der AN und ist kostenlos zu beseitigen. Anfallende Gebuehren für Entsorgung und Containerstellung sind in die EP einzurechnen. Die einschlägigen Vorschriften uÌ^ber die Entsorgung vo n SondermuÌ^ll sind streng einzuhalten. Entsprechende N achweise sind abzugeben. Siehe dazu auch Formblatt 241 (Abfall). 3.4 Umgang mit auf der Baustelle gewonnenen Stoffen Wenn in den LV-Texten nich anders erwähnt gelten folgen de Bestimmungen: - Abbruchgut bzw. Bauschutt wird Eigentum des AN und is t fachgerecht zu entsorgen, inkl. aller Kipp- und Entso rgungsgebuehren. 3.6 Haftung - Mitglieder einer den Auftrag übernehmenden Arbeitsgem einschaft haften für die Verbindlichkeiten aus dem Auft rag als Gesamtschuldner und sind auch Gesamtgläubiger. - Der Auftragnehmer ist verpflichet, die Baustelle eins chließlich der Lagerplätze so einzurichten, dass Gefahr en für auf der Baustelle befindliche Personen und Dritt e vermieden werden. Die Gefahrenbereiche sind festzulegen und gegen Betrete n zu sichern. - Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass dur ch seine Arbeiten weder Personen-, noch Sach- und Vermö gensschäden eintreten können. - Beschädigungen an Nachbargebäuden müssen vermieden we rden. Schäden, die durch den Abbruch mittelbar oder unm ittelbar an Nachbargebäuden entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 4.0  NEBENLEISTUNGEN - gem. VOB / C 5.0  NORMEN 5.1  Alle fuer die Ausfuehrung in Frage kommenden DIN-V orschriften in der jeweils neuesten Fassung sind Bestan dteil des Auftrages, auch wenn sie nicht im Einzelnen e rwaehnt sind. - LandesBauOrdnung - TRGS - die Unfallverhütungsvorschriften und andere behördlic hen Arbeitsschutzbestimmungen ebenso wie die Vorschrift en der Berufsgenossenschaften - die einschlägigen DIN-Normen in ihrer neuseten Fassun g - die Bestimmungen der ArbeitstättenVerordnung bzw. -ri chtlinien - die Arbeitsstättenverordnung - Bundesgesetzblatt für Unterkünfte - die Verordnung über den Schutz der Bauarbeiter - Für die Verkehrssicherheit auf Fahrbahnen und Bürgers teigen sind die Vorschriften der Verkehrspolizei zu bea chten. 6.0  ABRECHNUNG 6.1  Die Abrechnung erfolgt entsprechend der vertraglic hen Vereinbarungen. 6.2 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabelle n - Sollten unterschiedliche Unterlagen vorliegen, die gl eichermaßen für die Abrechnung geeignet sind, gibt der Bauherr vor, welche dieser Unterlagen für die Abrechnun g maßgebend sind.
ZUSAETZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN (ZTV) -
ZUSAETZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN (ZTV) - ERD-, SIEL.- UND DRAINARBEITEN 1.0  ALLGEMEINES 1.1 Termine 1.1.1 Ausführungstermine - gem. beiliegenden Bauzeitenplan 1.1.2 Baubesprechung - Zur Koordinierung der Arbeiten auf der Baustelle ist die Teilnahme an den wöchendlichen Baubesprechungen für alle Gewerke verbindlich. DieBaubesprechung wird aufDonnerstag 14.00 Uhrfestgeleg t. 1.2 Amtssprache - Die Amtssprache auf der Baustelle ist deutsch. 1.3 Bautageberichte - Der Auftragnehmer hat ein Bautagebuch zu führen und w öchendlich der Bauleitung vorzulegen. 1.4 Arbeitssicherheit - Es wird ausdruÌ^cklich darauf hingewiesen, dass gemäß Baustellen-Verordnung alle Unternehmer zur Einhaltung der UVVs, des AsiG und der Arbeitsstättenverordnung sow ie aller sonstigen Schutznormen und Richtlinien verpfli chtet sind. Es wird auch darauf hingewiesen, dass im Fa lle einer Beschäftigung von Subunternehmern der Auftrag nehmer verpflichtet ist, diese Mitarbeiter entsprechend einzuweisen. - Die Absicherung von Baugruben und Gräben in oder in d er Nähe von öffentlichem Verkehrsraum ist vom Auftragne hmer, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Auftragge bers, mit den zuständigen Behörden abzustimmen - Der Auftragnehmer hat sich vor der Durchführung der E rdarbeiten ausreichend Kenntnis über die Lage von Leitu ngen, Kabeln, Kanälen und dergleichen im Bereich der Ba ugruben oder Gräben zu verschaffen und mit den Anlagenb etreibern geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und sof ern erforderlich sich vor Arbeitsbeginn davon zu überze ugen, daß alle Leitungen vom Netz getrennt und verschlo ssen sind. Hierzu sind vom Auftraggeber nach den Erford ernissen des Einzelfalles Angaben zu machen. Kann die L age vorhandener Leitungen, Kabel, Kanäle und dergleiche n vom Auftraggeber vor Ausführung der Arbeiten nicht an gegeben werden, ist diese zu erkunden. Solche Maßnahmen sind Besondere Leistungen nach VOB Teil C. 1.5 gewerkeübergreifende Abstimmungen  - Die Verpflichtung der einzelnen Firmen zur Koordinat ion ihrer Leistungen und Tätigkeiten untereinander nach BGV A 1 (VBG1) § 6 besteht uneingeschränkt. 2.0  AUSFUEHRUNGSUNTERLAGEN Zur Ausfuehrung der geforderten Leistungen werden dem A N kostenfrei zur Verfuegunggestellt: 2.1 Ausfuehrungsplaene der Architekten - Ausführungspläne in allen erforderlichen Maßstäben we rden in Papierform in 2-facher Ausfertigung zur Verfügu ng gestellt. 2.2 Gutachten Folgende Gutachten können bei Bedarf bei der Bauleitung eingesehen / angfordert werden: - Bodengrundgutachten - Schadstoffgutachten 2.3 weitere Planunterlagen - Zur Erbringung der Leistung notwendigen Werk- und Mon tagepläne sowie ggf. Berechnungen sind vom AN anzuferti gen. 3.0  LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND AUSFUEHRUNG 3.1  Leistungsumfang Bei den nachfolgenden Arbeiten handelt es sich um Erd-, Siel- und Drainarbeiten. Es ist geplant das Baufeld in einerStärke von ca. 120-150 cmauszuheben und  die Sohl e schwimmend zu gründen.Eine kapilarbrechende Schicht i st unter der Sohle einzubauen. Die Leistungen beinhalten u.A. -  Lieferung der Materialien frei Baustelle, Abladen un d Transport zur Verwendungsstelle - Gerueststellung zur Durchfuehrung der notwendigen Arb eiten. - Einmessen - Ein Turmdrehkran stehtnichtzur Verfügung. - Vor Beginn der Arbeiten ist die Herstellung einer Gel ändeaufnahme, nach Fertigstellung der Gesamtleistung ei ne Einbaubestätigung durch Geländeaufnahme durchzuführe n. Dies ist in einem Lageplan M1:200 und einem Protokol l festzuhalten. - Für das Auffinden und sichern von öffentlichen oder p rivaten Versorgungsleitungen, Dränrohren usw. übernimmt der AN mit Baubeginn die volle Verantwortung. Die Anga ben aus den vom AG gelieferten Planunterlagen sind vom AN zu prüfen. 3.2  Anforderungen an die Konstruktion - Die Verdichtung einzubringender Böden/Sande hat gem. ZTVE-StB 76 zu erfolgen. Verdichtungsgrad >= 103 % Prok tordichte. Der Verdichtungsgrad ist nach Abschluß der A rbeiten nachzuweisen. - Eine Lagerung von Oberboden oder Aushub auf dem Gelän de ist nicht möglich - In der Leistungsbeschreibung bedeutet "profilgerecht" , das Herstellen der Gründungsebene im erforderlichen P rofil, mit einem zulässigen Sollmaß von +/- 2 cm. - Die Grundleitungen sind komplett mit allen erf. Forms tücken, Dichtungen, Halterungen usw. anzubieten und bet riebsbereit zu übergeben. 3.3 Muster - Muster werden, wenn erforderlich, gesondert ausgeschr ieben und nach den entsprechenden LV-Positionen abgerec hnet. 3.4  Bauseitige Leistungen - Ein verbindlicher Hoehenbolzen zur Markierung  + 1,00 m ueber OKFF wird von der Bauleitung gesetzt. Von dort hat der AN eigenverantwortlich seine Hoehen zu nehmen. - Baustrom und Bauwasser werden bauseits gestellt. 3.5  Art und Umfang von Eignungs- und Gütenachweisen / Werkstoffe Folgende Nachweise über eingebaute Baustoffe bzw. herge stellte Bauteile sind zu erbringen: - allgem. bauaufsichtliche Prüfzeugnis - bauaufsichtliche Zulassung - ggf. Konformitätsbescheinigung Diese sind im Zuge der Zusammenstellung der Revisionsun terlagen zusammen mit - Fachunternehmererklärung - Fachbauleitererklärung - ggf. Übereistimmungserklärung der Bauleitung zu übergeben. 3.6 Abfallbeseitigung - Ordnung auf der Baustelle - Schutt- und MuÌ^llentsorgung ist tägliche Pflicht des AN. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackun gsmaterial, etc. ist Eigentum der AN und ist kostenlos zu beseitigen. Anfallende Gebuehren für Entsorgung und Containerstellung sind in die EP einzurechnen. Die einschlägigen Vorschriften uÌ^ber die Entsorgung vo n SondermuÌ^ll sind streng einzuhalten. Entsprechende N achweise sind abzugeben. Siehe dazu auch Formblatt 241 (Abfall). - Sollte es zu extremen Verschmutzungen der Baustelle k ommen und nicht-zuordnerbarer MuÌ^ll entstehen, werden die Entsorgungskosten (nach erfolgter Aufforderung) auf alle, zu dieser Zeit, am Bau beteiligte Gewerke, umgel egt. - Verschmutzung von öffentlichen Straßen bzw. Beschädig ungen im Bereich des Grundstückes durch An- und Abfuhr sind zu vermeiden bzw. täglich zu beseitigen. Die Koste n sind in die Einheitspreise einzurechnen. 3.7 besondere Anforderungen an Stoffe und Bauteile - gem. LV-Text 3.8 Anforderungen an Recycling- und nicht genormte Stof fe - gem. LV-Text 3.9 Umgang mit auf der Baustelle gewonnenen Stoffen Wenn in den LV-Texten nich anders erwähnt gelten folgen de Bestimmungen: - Abbruchgut bzw. Bauschutt wird Eigentum des AN und is t fachgerecht zu entsorgen, inkl. aller Kipp- und Entso rgungsgebuehren. 4.0  NEBENLEISTUNGEN - gem. VOB / C 5.0  NORMEN 5.1  Alle fuer die Ausfuehrung in Frage kommenden DIN-V orschriften in der jeweils neuesten Fassung sind Bestan dteil des Auftrages, auch wenn sie nicht im Einzelnen e rwaehnt sind. DIN 18 300  VOB/C  Erdarbeiten DIN 18 301  VOB/C  Borharbeiten DIN 18 302  VOB/C Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen DIN 18 303  VOB/C  Verbauarbeiten DIN 18 304  VOB/C  Ramm,- Rüttel- und Pressarbeiten DIN 18 305 VOB/C Wasserhaltugsarbeiten DIN 18 306  VOB/C Entwässerungskanalarbeiten DIN 18 308  VOB/C Drän- und Versickerarbeiten DIN    4123  Gebäudesicherungen im Bereich von Ausschac htungen DIN    4124  Baugruben und Gräben, Böschungen und Verba u Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimissio n DIN 18 201 - 3  Masstoleranzen im Hochbau DIN 4102  Brandverhalten von Baustoffen - Für die Ausführung der Erdarbeiten sind die Festlegun gen in DIN 4124 "Baugruben und Gräben" sowie in der UVV "Bauarbeiten" (VBG 37) insbesondere Abschnitt VI "Zusä tzliche Bestimmungen für Arbeiten in Gräben sowie an un d vor Erd- und Felswänden" zu beachten. - Im Bereich benachbarter baulicher Anlagen sind die Er darbeiten unter Beachtung von DIN 4123 "Gebäudesicherun g" durchzuführen. - Gefährden besondere Einflüsse, wie zum Beispiel Aufsc hüttungen, Grundwasserabsenkungen, Erschütterungen (DIN 4124 "Baugruben und Gräben" Ziffern 4.2.3 und 4.2.4) d ie Standsicherheit von unverbauten Baugruben- und Grabe nwänden, so hat der Auftragnehmer die Standsicherheit b esonders zu überprüfen. Hält der Auftragnehmer flachere Böschungen aus den vorgenannten Gründen für notwendig, so hat er dies gemäß VOB/B § 4 Nr. 3 anzuzeigen und en tsprechend den Erfordernissen auszuführen. - Bei verbauten Baugruben und Gräben hat der Auftragneh mer dafür zu sorgen, daß die Standsicherheit des Verbau s in jedem Bauzustand bis zum Erreichen der Sohle und w ährend des gesamten Rückbaus gewährleistet ist (DIN 412 4 "Baugruben und Gräben"). Der Verbau und seine Teile m üssen vom Auftragnehmer während der Bauausführung regel mäßig überprüft werden (DIN 4124 "Baugruben und Gräben" ). 6.0  ABRECHNUNG 6.1  Die Abrechnung erfolgt entsprechend der vertraglic hen Vereinbarungen. 6.2 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabelle n - Sollten unterschiedliche Unterlagen vorliegen, die gl eichermaßen für die Abrechnung geeignet sind, gibt der Bauherr vor, welche dieser Unterlagen für die Abrechnun g maßgebend sind. 6.3 Angaben über cbm. beziehen sich auf den verdichtete n Zustand für Einbau, Ausbau und Lieferung. 6.4 Das Bodengutachten ist Bestandteil der Ausschreibun g und Grundlage für alle im Leistungsverzeichniss angeg ebenen Positionen. 6.5 In den EP für Bodenaushub ist die Profilierung für die Fundamente und Sohlplatte enthalten, ebenso untersc hiedliche Gründungsebenen.
ZUSAETZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN (ZTV)
ZUSAETZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN (ZTV) - GERÜSTAR BEITEN 1.0  ALLGEMEINES 1.1 Termine 1.1.1 Ausführungstermine - gem. beiliegenden Bauzeitenplan 1.1.2 Baubesprechung - Zur Koordinierung der Arbeiten auf der Baustelle ist die Teilnahme an den wöchendlichen Baubesprechungen in für alle Gewerke verbindlich. DieBaubesprechung wird aufDonnerstag 14.00 Uhrfestgeleg t. 1.2 Amtssprache - Die Amtssprache auf der Baustelle ist deutsch. 1.3 Bautageberichte - Der Auftragnehmer hat ein Bautagebuch zu führen und w öchendlich der Bauleitung vorzulegen. 1.4 Arbeitssicherheit - Es wird ausdruÌ^cklich darauf hingewiesen, dass gemäß Baustellen-Verordnung alle Unternehmer zur Einhaltung der UVVs, des AsiG und der Arbeitsstättenverordnung sow ie aller sonstigen Schutznormen und Richtlinien verpfli chtet sind. Es wird auch darauf hingewiesen, dass im Fa lle einer Beschäftigung von Subunternehmern der Auftrag nehmer verpflichtet ist, diese Mitarbeiter entsprechend einzuweisen. 1.5 gewerkeübergreifende Abstimmungen  - Die Verpflichtung der einzelnen Firmen zur Koordinat ion ihrer Leistungen und Tätigkeiten untereinander nach BGV A 1 (VBG1) § 6 besteht uneingeschränkt. - Die Gerüstbauarbeiten sind mit allen AN abzustimmen ( z.B. AN der Fensterarbeiten, AN der Rohbauarbeiten usw. ) abzustimmen. Mehrkosten für das Umsetzen und Ändern d es Gerüstes aufgrund von mangelhafter Absprache werden nicht vergütet. 2.0  AUSFUEHRUNGSUNTERLAGEN Zur Ausfuehrung der geforderten Leistungen werden dem A N kostenfrei zur Verfuegunggestellt: 2.1 Ausfuehrungsplaene der Architekten - Ausführungspläne in allen erforderlichen Maßstäben we rden in Papierform in 2-facher Ausfertigung zur Verfügu ng gestellt. 2.2 Gutachten Folgende Gutachten können bei Bedarf bei der Bauleitung eingesehen / angfordert werden: - Bodengrundgutachten - Schadstoffgutachten 2.3 weitere Planunterlagen - Zur Erbringung der Leistung notwendigen Werk- und Mon tagepläne sowie ggf. Berechnungen sind vom AN anzuferti gen. 3.0  LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND AUSFUEHRUNG 3.1  Leistungsumfang Bei den nachfolgenden Arbeiten handelt es sich um die a llseitige Einrüstung eines öffentlichen Gebäudes, 4-ges chossig, Flachdächer, Traufhöhe ü OKG bis 18,00m. Die L eistungen beinhalten u.A. -  Lieferung der Materialien frei Baustelle, Abladen un d Transport zur Verwendungsstelle - Einmessen - Ein Turmdrehkran stehtnichtzur Verfügung. 3.2  Anforderungen an die Konstruktion - Von diesen Gerüsten müßen alle Arbeiten durchführbar sein, die für die Fassade erf. werden, wie: -  Einsetzen der Fenster -  Fassadenbekleidung -  Mauer- und Betonarbeiten -  Anstricharbeiten -  Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten - der im Gewerk verfüllte Arbeitsraum, verdichtet mit D Pr 100%, bildet in der Regel die Standfläche des Gerüst es. Alle weiteren Maßnahmen der Standfläche und des Veranke rungsgrundes, die für die geforderte Gerüstgruppe erf. sind, sind im EP der nachfolgenden Gerüstpositionen ent halten. Teilweise werden Gerüste auf vorh. Bauteile bzw . befestigte Flächen erstellt. -  Die Querverstrebung ist unter Beachtung der DIN 4420 so zu wählen, daß ein Durchgang des Arbeitspersonals m öglich ist. - Die Verankerungspunkte sind so zu wählen, daß Behinde rungen bei den weiteren Fassadenarbeiten vermieden werd en und ein Umankern im Zuge der Ausbausarbeiten an der Fassade nicht erforderlich wird, d.h. Verankerungen in Fenster-/Türöffnungen vermieden werden sollen, sondern an dafür geeignete Bauteile, (z.B. an Stahlbeton-Decken scheiben und -stützen durch Dübel und Schrauben mit gül tiger bauaufsichtlicher Zulasssung), anzubringen sind. - Das Arbeits- und Schutzgerüst ist in allen Arbeitslag en mit Gerüstbelägen abzudecken. Auskragende und vorspr ingende Bauteile sind zu überbrücken. 3.3 Muster - Muster werden, wenn erforderlich, gesondert ausgeschr ieben und nach den entsprechenden LV-Positionen abgerec hnet. 3.4  Bauseitige Leistungen - Ein verbindlicher Hoehenbolzen zur Markierung  + 1,00 m ueber OKFF wird von der Bauleitung gesetzt. Von dort hat der AN eigenverantwortlich seine Hoehen zu nehmen. - Baustrom und Bauwasser werden bauseits gestellt. 3.5  Art und Umfang von Eignungs- und Gütenachweisen / Werkstoffe - keine 3.6 Abfallbeseitigung - Ordnung auf der Baustelle - Schutt- und MuÌ^llentsorgung ist tägliche Pflicht des AN. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackun gsmaterial, etc. ist Eigentum der AN und ist kostenlos zu beseitigen. Anfallende Gebuehren für Entsorgung und Containerstellung sind in die EP einzurechnen. Die einschlägigen Vorschriften uÌ^ber die Entsorgung vo n SondermuÌ^ll sind streng einzuhalten. Entsprechende N achweise sind abzugeben. Siehe dazu auch Formblatt 241 (Abfall). - Sollte es zu extremen Verschmutzungen der Baustelle k ommen und nicht-zuordnerbarer MuÌ^ll entstehen, werden die Entsorgungskosten (nach erfolgter Aufforderung) auf alle, zu dieser Zeit, am Bau beteiligte Gewerke, umgel egt. 3.7 besondere Anforderungen an Stoffe und Bauteile - Als Bauart für die Arbeits- und Schutzgerüste ist das Stahlrohrgerüst mit Typengenehmigung vorzugsweise zu v erwenden. 3.8 Anforderungen an Recycling- und nicht genormte Stof fe - gem. LV-Text 3.9 Umgang mit auf der Baustelle gewonnenen Stoffen Wenn in den LV-Texten nich anders erwähnt gelten folgen de Bestimmungen: - Abbruchgut bzw. Bauschutt wird Eigentum des AN und is t fachgerecht zu entsorgen, inkl. aller Kipp- und Entso rgungsgebuehren. 4.0  NEBENLEISTUNGEN - gem. VOB / C 5.0  NORMEN 5.1  Alle fuer die Ausfuehrung in Frage kommenden DIN-V orschriften in der jeweils neuesten Fassung sind Bestan dteil des Auftrages, auch wenn sie nicht im Einzelnen e rwaehnt sind. DIN 18 451 Gerüstarbeiten DIN    4420 Arbeits- und Schutzgerüst Merkblatt für das Anbringen von Dübeln zur Verankerung von Fassadengerüsten. - Die verwendeten Arbeits- und Schutzgerüste müssen der DIN 4420 entsprechen. Zusätzlich sind die Handlungsanleitungen für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten der BG Bau sowie die A ufbau- und Verwendungsanleitungen der Gerüsthersteller zu beachten 6.0  ABRECHNUNG 6.1  Die Abrechnung erfolgt entsprechend der vertraglic hen Vereinbarungen. 6.2 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabelle n - Sollten unterschiedliche Unterlagen vorliegen, die gl eichermaßen für die Abrechnung geeignet sind, gibt der Bauherr vor, welche dieser Unterlagen für die Abrechnun g maßgebend sind.
ZUSAETZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN (ZTV) -
ZUSAETZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN (ZTV) - BETON- + STAHLBETONARBEITEN 1.0  ALLGEMEINES 1.1 Termine 1.1.1 Ausführungstermine - gem. beiliegenden Bauzeitenplan 1.1.2 Baubesprechung - Zur Koordinierung der Arbeiten auf der Baustelle ist die Teilnahme an den wöchendlichen Baubesprechungen für alle Gewerke verbindlich. DieBaubesprechung wird aufDonnerstag 14.00 Uhrfestgeleg t. 1.2 Amtssprache - Die Amtssprache auf der Baustelle ist deutsch. 1.3 Bautageberichte - Der Auftragnehmer hat ein Bautagebuch zu führen und w öchendlich der Bauleitung vorzulegen. 1.4 Arbeitssicherheit - Es wird ausdruÌ^cklich darauf hingewiesen, dass gemäß Baustellen-Verordnung alle Unternehmer zur Einhaltung der UVVs, des AsiG und der Arbeitsstättenverordnung sow ie aller sonstigen Schutznormen und Richtlinien verpfli chtet sind. Es wird auch darauf hingewiesen, dass im Fa lle einer Beschäftigung von Subunternehmern der Auftrag nehmer verpflichtet ist, diese Mitarbeiter entsprechend einzuweisen. 1.5 gewerkeübergreifende Abstimmungen  - Die Verpflichtung der einzelnen Firmen zur Koordinat ion ihrer Leistungen und Tätigkeiten untereinander nach BGV A 1 (VBG1) § 6 besteht uneingeschränkt. 2.0  AUSFUEHRUNGSUNTERLAGEN Zur Ausfuehrung der geforderten Leistungen werden dem A N kostenfrei zur Verfuegunggestellt: 2.1 Ausfuehrungsplaene der Architekten / Statiker - Ausführungspläne und Bewehrungspläne in allen erforde rlichen Maßstäben werden in Papierform in 2-facher Ausf ertigung zur Verfügung gestellt. - Die Aussparungen, Schlitze, Durchbrueche u.ae. werden vom Fachingenieur des entsprechenden Gewerkes angegebe n. Das Koordinieren und Eintragen in die Schalplaene ue bernimmt der Statiker bzw. Architekt. 2.2 Gutachten Folgende Gutachten können bei Bedarf bei der Bauleitung eingesehen / angfordert werden: - Bodengrundgutachten - Schadstoffgutachten 2.3 weitere Planunterlagen - Zur Erbringung der Leistung notwendigen Werk- und Mon tagepläne sowie ggf. Berechnungen sind vom AN anzuferti gen. 3.0  LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND AUSFUEHRUNG 3.1  Leistungsumfang Bei den nachfolgenden Arbeiten handelt es sich um die E rrichtung von Erweiterungsbauten. Die Leistungen beinha lten u.A. - Lieferung der Materialien frei Baustelle, Abladen und Transport zur Verwendungsstelle - Einmessen - Ein Turmdrehkran stehtnichtzur Verfügung. - Beibringung von bauaufsichtlich geforderten Zeugnisse n, Zulassungen, Zustimmungen im Einzelfall, z.B. Bausto ffguetepruefungen oder Zulassungen fuer Einbauteile, An kerschienen und Durchfuehrung bauaufsichtlich gefordert er Gueteversuche, wenn von der Bauleitung fuer notwendi g gehalten (z.B. beim Verdacht nicht ausreichender Beto nqualitaet). 3.2  Anforderungen an die Konstruktion - gem. Statik - gem. EnEV-Nachweis - gem. Bauteilnachweis - gem. Ausführungsplanung - Die Dämmstoffe sind derart einzubauen, daß ein Abruts chen vermieden wird und keine Kältebrücken entstehen. - Die gesamte Stahlbetonkonstruktion wird in Normalbeto n bis ÜKI, Stahlbeton, ausgefuehrt. 3.3 Muster - Muster werden, wenn erforderlich, gesondert ausgeschr ieben und nach den entsprechenden LV-Positionen abgerec hnet. 3.4  Bauseitige Leistungen - Ein verbindlicher Hoehenbolzen zur Markierung  + 1,00 m ueber OKFF wird von der Bauleitung gesetzt. Von dort hat der AN eigenverantwortlich seine Hoehen zu nehmen. - Baustrom und Bauwasser werden bauseits gestellt. - Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt. 3.5  Art und Umfang von Eignungs- und Gütenachweisen / Werkstoffe Folgende Nachweise über eingebaute Baustoffe bzw. herge stellte Bauteile sind zu erbringen: - allgem. bauaufsichtliche Prüfzeugnis - bauaufsichtliche Zulassung - ggf. Konformitätsbescheinigung Diese sind im Zuge der Zusammenstellung der Revisionsun terlagen zusammen mit - Fachunternehmererklärung - Fachbauleitererklärung - ggf. Übereistimmungserklärung der Bauleitung zu übergeben. 3.6 Abfallbeseitigung - Ordnung auf der Baustelle - Schutt- und MuÌ^llentsorgung ist tägliche Pflicht des AN. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackun gsmaterial, etc. ist Eigentum der AN und ist kostenlos zu beseitigen. Anfallende Gebuehren für Entsorgung und Containerstellung sind in die EP einzurechnen. Die einschlägigen Vorschriften uÌ^ber die Entsorgung vo n SondermuÌ^ll sind streng einzuhalten. Entsprechende N achweise sind abzugeben. Siehe dazu auch Formblatt 241 (Abfall). - Sollte es zu extremen Verschmutzungen der Baustelle k ommen und nicht-zuordnerbarer MuÌ^ll entstehen, werden die Entsorgungskosten (nach erfolgter Aufforderung) auf alle, zu dieser Zeit, am Bau beteiligte Gewerke, umgel egt. 3.7 besondere Anforderungen an Stoffe und Bauteile - gem. LV-Text - Alle Kleineisenteile, Anker und Stahlprofile sind mit einem dauerhaften Korrosionsschutz (FEUERVERZINKUNG) z u versehen, falls nicht in Statik, behördl. Prüfvermerk en oder sonstigen Vorschriften eine höherwertiger Schut z gefordert wird. In diesem Fall sind die dort genannte n Anforderungen zu erfüllen. 3.8 Anforderungen an Recycling- und nicht genormte Stof fe - gem. LV-Text 3.9 Umgang mit auf der Baustelle gewonnenen Stoffen Wenn in den LV-Texten nich anders erwähnt gelten folgen de Bestimmungen: - Abbruchgut bzw. Bauschutt wird Eigentum des AN und is t fachgerecht zu entsorgen, inkl. aller Kipp- und Entso rgungsgebuehren. 4.0  NEBENLEISTUNGEN - gem. VOB / C 5.0  NORMEN 5.1  Alle fuer die Ausfuehrung in Frage kommenden DIN-V orschriften in der jeweils neuesten Fassung sind Bestan dteil des Auftrages, auch wenn sie nicht im Einzelnen e rwaehnt sind. DIN 18 331  VOB/C  Betonarbeiten DIN 18 331  VOB/C  Stahlbauarbeiten DIN 18 364  VOB/C  Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbau ten DIN-Normen für Form- und Stabstahl. DIN 18 349  VOB/C  Betonerhaltungsarbeiten DIN-Normen für Form- und Stabstahl. DIN-Normen für Form- und Stabstahl. DIN-Normen für Form- und Stabstahl. DIN 18 201 - 3  Masstoleranzen im Hochbau DIN 4102  Brandverhalten von Baustoffen DIN 4108  Waermeschutz im Hochbau 6.0  ABRECHNUNG 6.1  Die Abrechnung erfolgt entsprechend der vertraglic hen Vereinbarungen. 6.2 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabelle n - Sollten unterschiedliche Unterlagen vorliegen, die gl eichermaßen für die Abrechnung geeignet sind, gibt der Bauherr vor, welche dieser Unterlagen für die Abrechnun g maßgebend sind. 6.3 Das Anlegen von Oeffnungen, Schlitzen und Durchbrue chen ist in die jeweiligen Positionen einzurechnen und wird nicht gesondert verguetet. Der AN erhaelt bei Baub eginn die erf. Zeichnungen und Durchbruchsplaene. 6.4  Dreikantleisten sind in Schalung einzurechnen und nach Anweisung der Bauleitung in die entsprechenden Bau teile einzubauen.
ZUSAETZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN (ZTV) -
ZUSAETZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN (ZTV) - MAUERARB EITEN 1.0  ALLGEMEINES 1.1 Termine 1.1.1 Ausführungstermine - gem. beiliegenden Bauzeitenplan 1.1.2 Baubesprechung - Zur Koordinierung der Arbeiten auf der Baustelle ist die Teilnahme an den wöchendlichen Baubesprechungen für alle Gewerke verbindlich. DieBaubesprechung wird aufDonnerstag 14.00 Uhrfestgeleg t. 1.2 Amtssprache - Die Amtssprache auf der Baustelle ist deutsch. 1.3 Bautageberichte - Der Auftragnehmer hat ein Bautagebuch zu führen und w öchendlich der Bauleitung vorzulegen. 1.4 Arbeitssicherheit - Es wird ausdruÌ^cklich darauf hingewiesen, dass gemäß Baustellen-Verordnung alle Unternehmer zur Einhaltung der UVVs, des AsiG und der Arbeitsstättenverordnung sow ie aller sonstigen Schutznormen und Richtlinien verpfli chtet sind. Es wird auch darauf hingewiesen, dass im Fa lle einer Beschäftigung von Subunternehmern der Auftrag nehmer verpflichtet ist, diese Mitarbeiter entsprechend einzuweisen. 1.5 gewerkeübergreifende Abstimmungen  - Die Verpflichtung der einzelnen Firmen zur Koordinat ion ihrer Leistungen und Tätigkeiten untereinander nach BGV A 1 (VBG1) § 6 besteht uneingeschränkt. 2.0  AUSFUEHRUNGSUNTERLAGEN Zur Ausfuehrung der geforderten Leistungen werden dem A N kostenfrei zur Verfuegunggestellt: 2.1 Ausfuehrungsplaene der Architekten - Ausführungspläne in allen erforderlichen Maßstäben we rden in Papierform in 2-facher Ausfertigung zur Verfügu ng gestellt. 2.2 Gutachten Folgende Gutachten können bei Bedarf bei der Bauleitung eingesehen / angfordert werden: - Bodengrundgutachten - Schadstoffgutachten 2.3 weitere Planunterlagen - Zur Erbringung der Leistung notwendigen Werk- und Mon tagepläne sowie ggf. Berechnungen sind vom AN anzuferti gen. 3.0  LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND AUSFUEHRUNG 3.1  Leistungsumfang Bei den nachfolgenden Arbeiten handelt es sich um die E rrichtung von Erweiterungsbauten. Die Leistungen beinha lten u.A. -  Lieferung der Materialien frei Baustelle, Abladen un d Transport zur Verwendungsstelle - Einmessen - Ein Turmdrehkran stehtnichtzur Verfügung. - Der AN hat bei allen Baumassnahmen durch Abdeckungen oder andere geeignete Massnahmen dafuer zu sorgen, dass keine Schaeden an der Bausubstanz eintreten. Dies ist in die Einheitspreise einzurechnen. 3.2  Anforderungen an die Konstruktion - gem. Statik - gem. EnEV-Nachweis - gem. Bauteilnachweis - gem. Ausführungsplanung - Die Dämmstoffe sind derart einzubauen, daß ein Abruts chen vermieden wird und keine Kältebrücken entstehen. - Bei der Ausfuehrung der KS-Innenwaende ist besonders darauf zu achten, dass die Wandflaechen nicht verschmut zt werden. Es ist teilweise kein Anstrich der Waende vorgesehen. - Das Innen- und Aussenmauerwerk ist in geordnetem Verb and herzustellen, auch bei Flaechen, die nicht ausdruec klich als Sicht- oder Verblendmauerwerk ausgeschrieben sind. 3.3 Muster - Muster werden, wenn erforderlich, gesondert ausgeschr ieben und nach den entsprechenden LV-Positionen abgerec hnet. 3.4  Bauseitige Leistungen - Ein verbindlicher Hoehenbolzen zur Markierung  + 1,00 m ueber OKFF wird von der Bauleitung gesetzt. Von dort hat der AN eigenverantwortlich seine Hoehen zu nehmen. - Baustrom und Bauwasser werden bauseits gestellt. - Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt. 3.5  Art und Umfang von Eignungs- und Gütenachweisen / Werkstoffe Folgende Nachweise über eingebaute Baustoffe bzw. herge stellte Bauteile sind zu erbringen: - allgem. bauaufsichtliche Prüfzeugnis - bauaufsichtliche Zulassung - ggf. Konformitätsbescheinigung Diese sind im Zuge der Zusammenstellung der Revisionsun terlagen zusammen mit - Fachunternehmererklärung - Fachbauleitererklärung - ggf. Übereistimmungserklärung der Bauleitung zu übergeben. 3.6 Abfallbeseitigung - Ordnung auf der Baustelle - Schutt- und MuÌ^llentsorgung ist tägliche Pflicht des AN. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackun gsmaterial, etc. ist Eigentum der AN und ist kostenlos zu beseitigen. Anfallende Gebuehren für Entsorgung und Containerstellung sind in die EP einzurechnen. Die einschlägigen Vorschriften uÌ^ber die Entsorgung vo n SondermuÌ^ll sind streng einzuhalten. Entsprechende N achweise sind abzugeben. Siehe dazu auch Formblatt 241 (Abfall). - Sollte es zu extremen Verschmutzungen der Baustelle k ommen und nicht-zuordnerbarer MuÌ^ll entstehen, werden die Entsorgungskosten (nach erfolgter Aufforderung) auf alle, zu dieser Zeit, am Bau beteiligte Gewerke, umgel egt. 3.7 besondere Anforderungen an Stoffe und Bauteile - gem. LV-Text - Alle Kleineisenteile, Anker und Stahlprofile sind mit einem dauerhaften Korrosionsschutz (FEUERVERZINKUNG) z u versehen, falls nicht in Statik, behördl. Prüfvermerk en oder sonstigen Vorschriften eine höherwertiger Schut z gefordert wird. In diesem Fall sind die dort genannte n Anforderungen zu erfüllen. 3.8 Anforderungen an Recycling- und nicht genormte Stof fe - gem. LV-Text 3.9 Umgang mit auf der Baustelle gewonnenen Stoffen Wenn in den LV-Texten nich anders erwähnt gelten folgen de Bestimmungen: - Abbruchgut bzw. Bauschutt wird Eigentum des AN und is t fachgerecht zu entsorgen, inkl. aller Kipp- und Entso rgungsgebuehren. 4.0  NEBENLEISTUNGEN - gem. VOB / C 5.0  NORMEN 5.1  Alle fuer die Ausfuehrung in Frage kommenden DIN-V orschriften in der jeweils neuesten Fassung sind Bestan dteil des Auftrages, auch wenn sie nicht im Einzelnen e rwaehnt sind. DIN  18 330  VOB/C  Mauerarbeiten DIN  18 350  VOB/C  Putz- und Stuckarbeiten DIN  18 459  VOB/C  Abbruch- und Rückbauarbeiten DIN 18 201 - 3  Masstoleranzen im Hochbau DIN    4102  Brandverhalten von Baustoffen DIN    4108  Waermeschutz im Hochbau DIN    4109  Schallschutz 6.0  ABRECHNUNG 6.1  Die Abrechnung erfolgt entsprechend der vertraglic hen Vereinbarungen. 6.2 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabelle n - Sollten unterschiedliche Unterlagen vorliegen, die gl eichermaßen für die Abrechnung geeignet sind, gibt der Bauherr vor, welche dieser Unterlagen für die Abrechnun g maßgebend sind.
ZUSAETZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN (ZTV) -
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.03 Erdarbeiten DIN 18300
01.03
Erdarbeiten DIN 18300
01.04 Drainageanlagen
01.04
Drainageanlagen